Berlin. Des einen Leid ist des anderen Freud. So könnte die aktuelle Botschaft der Deutschen Bahn für viele #Berufspendler im Berliner #Nordosten lauten. Denn während Tausende Berufspendler, die jeden Tag mit Regionalzügen zwischen dem Umland und Berlin unterwegs sind, weiter eine Umleitung und damit eine längere Fahrzeit in Kauf nehmen müssen, können sich Zehntausende S-Bahn-Kunden erst einmal freuen. Ihnen bleiben sieben Wochen nerviger #Schienenersatzverkehr erspart – zumindest vorerst.
Denn das aktuell wichtigste Bauprojekt der Bahn in Berlin und Brandenburg, der Umbau des Karower Kreuzes, ist erheblich ins Stocken geraten. Der Bahntochter DB #Netz hat jetzt kurzfristig die ab dem 8. Januar bis Ende Februar 2018 geplante Vollsperrung der S-Bahn-Verbindungen zwischen Karow und Pankow (Linie #S2) sowie zwischen Birkenwerder und Pankow (#S8) abgesagt. Einen neuen Zeitplan gibt es noch nicht, heißt es.
Rund 80.000 S-Bahn-Kunden, die auf der Strecke täglich unterwegs sind, werden sich über diese Mitteilung aber sicher freuen. Waren sie doch bereits im November und Dezember gut fünf Wochen lang gezwungen, auf den berühmt-berüchtigten Schienenersatzverkehr (SEV) auszuweichen. Der war zwar etwas besser organisiert als bei der Sperrung im Jahr zuvor, doch bescherte er ihnen dennoch Fahrzeitverlängerungen von bis zu 40 Minuten pro Strecke. Hinzu kam das ungemütliche Warten und Umsteigen auf zugigen und kalten Bahnsteigen.
Zumindest letztere Begleitumstände könnten den S-Bahn-Nutzern bei der nächsten Sperrung erspart bleiben. Um weitere Risiken im Bauablauf am Karower Kreuz zu vermeiden, werden die Hauptarbeiten nun außerhalb der Wintermonate geplant, teilte die Bahn mit. Wann genau es weitergeht, ist allerdings noch offen. Denn es gibt im Unternehmen durchaus gegensätzliche Interessen. S-Bahn-Chef Peter #Buchner will die nächste Vollsperrung gern in die Zeit der erfahrungsgemäß verkehrsschwächeren Schulferien verschieben. Die Bahntochter DB #Regio, die die von den Sperrungen am Karower Kreuz betroffenen Regionalexpresslinie #RE3 (Berlin–Eberswalde–Stralsund) und #RE5 (Berlin–Oranienburg–Rostock) betreibt, wünscht sich hingegen einen Baubeginn möglichst noch vor den Sommermonaten. "In dieser Zeit herrscht in den Regionalzügen in Richtung Ostsee die größte Nachfrage", so ein Bahnmanager. Klar ist derzeit nur, dass die für Anfang April geplante Wiederaufnahme des Zugverkehrs über das Karower Kreuz …
Am Nachmittag blieb ein Zug in Charlottenburg liegen.
Bei der #S-Bahn war der Dienstag ein #Chaostag, bei dem die Ausfälle weit über das übliche Maß hinausgingen. Am frühen Morgen fuhr praktisch keine Linie planmäßig. Ursache war nach Auskunft eines Sprechers ein großflächiger #Ausfall der #Steuerungstechnik, der im Gefolge nächtlicher Entstörungsarbeiten in der #Betriebszentrale#Halensee aufgetreten war.
Bei Ring- und Stadtbahn sei die Störung gegen 4.50 Uhr beseitigt gewesen, auf den Nord-Süd-Linien wenig später. Kaum stabilisierte sich der Verkehr, fiel am Ostbahnhof wieder einmal das elektronische Stellwerk mehr als eine Stunde lang aus und legte die Ost-West-Linien erneut lahm.
Die Folgen waren bis in den Vormittag hinein zu spüren: Mehrere Linien fuhren nur auf Teilstrecken und im 20-Minuen-Takt. Die S-Bahn riet ihren Kunden, „zur weiträumigen Umfahrung die Züge des Regionalverkehrs bzw. die Verkehrsmittel der BVG“ zu nutzen.
Im Nord-Süd-Teilnetz fiel die S 26 wegen Stellwerksproblemen aus, und auch die S 45 zwischen Südkreuz und dem Flughafen Schönefeld fuhr wieder nur sporadisch. Am frühen Nachmittag begann das Chaos im Ost-West-Netz von Neuem wegen eines kaputten Zuges am Ostkreuz. Während sich auf dem Twitterkanal die Wut der Pendler entlud, die schon morgens zu spät gekommen waren und nun wieder festsaßen, blieb in Charlottenburg der nächste Zug liegen.
Wie viele #Verkehrsampeln gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit 2001 entwickelt (bitte geordnet nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Für die Auswertung der Entwicklung der Anzahl an #Lichtsignalanlagen in Berlin liegt eine Datenbasis ab 2004 vor. Diese Daten beinhalten aber keine Aufteilung nach Bezirken. Die Daten stellen die Anzahl der Steuergeräte für stationäre, in Betrieb befindliche Anlagen jeweils zum Anfang des jeweiligen Jahres dar. Da neuere Steuergeräte leistungsfähiger sind als Altgeräte, kam es in einigen Jahren durch Ersatzbauten zu geringfügig abnehmenden Zahlen. Diese Reduzierung bedeutet in der Regel nicht, dass weniger Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen geregelt wurden, sondern dass ein neues Steuergerät gegebenenfalls mehrere alte Geräte ersetzt hat.
Stand: Januar des jeweiligen Jahres
Anzahl Lichtsignalanlagen
2017
2100
2016
2101
2015
2091
2014
2093
2013
2086
2012
2091
2011
2084
2010
2072
2009
2050
2008
2013
2007
1996
2006
1972
2005
1939
2004
1951
Frage 2:
Wie viele dieser Ampeln sind inzwischen auf LED-Technik umgerüstet worden?
Antwort zu 2:
Derzeit sind 1149 Lichtsignalanlagen mit LED-Technik ausgestattet. Das entspricht einem Ausstattungsgrad von gut 54% aller Anlagen.
Frage 3:
Wie viele Straßenlaternen gibt es in Berlin (bitte geordnet nach Bezirken)? Mit welcher Energieversorgung bzw. mit welchen Leuchtmitteln(konventionell/LED) sind diese ausgestattet?
Antwort zu 3:
Die Anzahl der Straßenlaternen in Berlin und die lichttechnische Ausstattung ist, unterteilt nach Bezirken, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich einer Integration der #Seilbahn „Gärten der Welt – Berlin“ in
den öffentlichen Personennahverkehr?
Antwort zu 1:
Für die Internationale Gartenausstellung #IGA wurde, wie für diese Art temporärer
Ausstellungen üblich, eine Attraktion und ergänzende Erschließung konzipiert, finanziert
und erbaut. Für die Zeit nach der Ausstellung eröffnet der Vertrag mit dem Hersteller
jedoch die Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Bis zunächst 2020 hat die Grün Berlin GmbH
Preise für die jetzt erhältlichen Einzeltickets sowie die Verrechnung als Kombiticket für den
Besuch der Gärten der Welt mit dem Betreiber verhandelt. Es besteht daher ausreichend
Zeit, das Nutzungsverhalten sowie die verkehrlichen als auch finanziellen Implikationen
des Betriebs für den Park „Gärten der Welt“ genau zu untersuchen. Die Seilbahn ist
explizit nicht als Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
planfestgestellt und kann daher von Privaten auch im Auftrag z.B. der Grün Berlin GmbH
betrieben werden.
Gleichwohl wird sich ab dem nächsten Jahr zudem der Aufgabenträger für den ÖPNV im
Rahmen der Facharbeitsgruppe zur Tarifweiterentwicklung des VBB1-Tarifs mit der Frage
nach einer möglichen Einbindung der Seilbahn nach Ende der vertraglich vereinbarten
Übergangsjahre befassen. Dabei sind nicht zuletzt auch die Erlöse den Kosten gegenüber
zu stellen, und diese anhand des zusätzlichen Nutzens dieses Verkehrsmittel im
1 Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
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vorhandenen Netz des ÖPNV zu bewerten, dessen gesetzliche Aufgabe die Sicherstellung
der Daseinsvorsorge ist.
Zu berücksichtigen ist dabei auch das bereits vorhandenen ÖPNV-Angebot, z.B. die
Busverkehre der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), welche die Erreichbarkeit des
Geländes der Gärten der Welt sicherstellen und darüber hinaus im Linienverlauf
weitergehende, vielfältige und überlagernde Erschließungsfunktionen erfüllen und u.a. mit
ihren direkten Anschlüssen an die U-Bahnhöfe Cottbusser Platz Elsterwerder Platz sowie
Kaulsdorf-Nord bereits eine sehr gute Verknüpfungen zum Schnellbahnnetz bieten.
Berlin, den 19.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
1. In welchem Verhältnis werden die Zahlungen für den #Sonderfahrdienst (SFD) zwischen den Overheadkosten der #WBT und den ausführenden Subunternehmen aufgeteilt?
2. Welcher Anteil der Zahlungen für den SFD ist für #Investitionen insbesondere im Bereich IT kalkuliert?
Zu 1. und 2.: Die Zahlungen für #Regiekosten erfolgen auf Basis der vertraglichen Regelungen, deren Grundlage das Angebot des Auftragnehmers bildet. Die Kosten beinhalten alle dem Betreiber für Fahrtannahme und Disposition entstehenden fixen und variablen Kosten zur Vorhaltung von Personal und Strukturen und werden pro durchgeführte Fahrt bezahlt. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist im Vergabeverfahren nicht gefordert. Das Verhältnis von Regiekosten zu Beförderungskosten beträgt 1:9.
3. Hält der Senat 53 Fahrzeuge im SFD angesichts von 33.000 Anspruchsberechtigten für ausreichend, insbesondere, wenn Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen müssen, dass maximal 35 bis 40 tatsächlich zum Einsatz kommen?
Zu 3.: Rund 31.000 (Stand 31.10.2017) Personen sind grundsätzlich berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Davon verfügen rd. 20.000 Berechtigte über eine aktive #Magnetkarte als #Zugangsvoraussetzung. Dieser Personenkreis stellt damit die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer dar. Monatlich genutzt wird der Fahrdienst durchschnittlich von rd. 2.500 Personen (Stand Oktober 2017).
Vertraglich sind 54-56 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können regelhaft die
2 #Fahrtwünsche erfüllt werden. Bei erhöhter Nachfrage, aus wetter-, verkehrs- oder fahrzeugbedingten Gründen kann es trotz sorgfältiger Disposition zu Engpässen oder sogar Fahrtausfällen kommen. Hier besteht für den Betreiber die Möglichkeit, neben den Reservefahrzeugen auch sogenannte Teletaxen als Ersatz einzusetzen. Die Fahrzeugkapazität wird seitens des Senats für ausreichend erachtet. Bei fehlender Auslastung ist ein wirtschaftlicher Einsatz der Fahrzeuge nicht mehr möglich.
4. Wie wird bisher sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich absenkbare Fahrzeuge eingesetzt werden und die Fahrer damit auch praktisch vertraut sind?
Zu 4.: Die Fahrzeuge sind regelhaft mit einer #Rampe ausgestattet. Die Eignung als #Behindertentransportfahrzeug muss durch den Prüfbericht einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die Prüfung nach der Din #75078 umfasst u. a. die Einrichtung des Fahrzeuges (Teil 1) – darunter fallen auch Auffahrrampen, Fußleisten – sowie die Rückhaltesysteme (Teil 2). Sofern die Eignung bestätigt ist, können die Fahrzeuge im Sonderfahrdienst (SFD) eingesetzt werden. Die notwendigen Schulungen des Fahrpersonals sind Voraussetzung für dessen Einstellung.
5. Ist dem Senat der Forderungskatalog des Fahrgastbeirates zur Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes bekannt und wie bewertet er ihn?
6. Inwieweit will er die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Ausschreibung berücksichtigen?
Zu 5. und 6.: Sofern es sich um die Forderungen des Spontanzusammenschlusses und einigen Mitgliedern des Fahrgastbeirats vom 25.10.2017 an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung handelt, sind diese dem Senat bekannt.
Die Anregungen des Fahrgastbeirats werden – wie auch die eingehenden Beschwerden und Ergebnisse der Fahrgastbefragungen – im Rahmen der Neuvergabe geprüft und – soweit es erforderlich und geboten ist – einbezogen.
7. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die WBT für nachweisliche Mängel künftig in Regress genommen werden kann?
Zu 7.: Nachweisliche Vertragsmängel werden schon jetzt regelmäßig im Rahmen von Vertragsstrafen geahndet. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
8. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Bestellzeit auf zwei Tage verkürzt wird?
Zu 8.: Die Bestellzeit liegt bereits jetzt zwischen 14 und zwei Tagen. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
9. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass generell notwendige Treppenhilfe zu leisten ist und dies den grundsätzlichen Einsatz von zwei Personen erfordert?
Zu 9.: Notwendige Treppenhilfe wird grundsätzlich geleistet und ist Bestandteil des Vertrages. Sie darf nur in Einzelfällen und zum Schutz der Berechtigten und/oder des Personals abgelehnt werden. Ablehnungsgründe liegen z. B. vor, wenn zur Treppenhilfe stark schwergewichtiger Menschen vier Personen eingesetzt werden müssten, diese
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aber nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung räumlich, technisch oder behinderungsbedingt nicht möglich ist. Dem Betreiber muss dabei das notwendige Ermessen eingeräumt werden.
Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
10. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass in Ausschreibung und Vertrag festgehalten wird, welche Hilfeleistungen der Fahrer zu erbringen hat, wie Hilfe beim Jacke, Regencape oder Schuhe an/ausziehen Hilfestellungen beim Umsetzen von einem Rollstuhl in einen anderen; Tür auf-/zuschließen? Wie wird bisher sichergestellt, dass diese Assistenz zur geplanten Fahrzeit automatisch hinzugefügt wird?
Zu 10.: Bereits jetzt ist die Art der Assistenzleistung vertraglich geregelt. Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
11. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Disponenten bzw. Fahrer regelmäßig und verpflichtend sowohl im Umgang mit behinderten Menschen wie in Ortskunde zu schulen sind?
Zu 11.: Bereits jetzt sind Art und Umfang der Schulungen vertraglich geregelt. So ist die jährliche Teilnahme an (technischen) Schulungen/ Fortbildungen und Sicherheitstraining beim TÜV, Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Einrichtungen zu den Themen Treppenhilfe, Sicherung der Nutzerinnen und Nutzer und des Rollstuhles und zum Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis für das Fahrpersonal verpflichtend.
Das Personal in der Regiezentrale muss vor Aufnahme der Tätigkeit (d. h. vor Vertragsbeginn und bei Neueinstellungen) im Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis sowie mit der für die Fahrtwunschannahme und Disposition notwendigen Technik geschult sein und Ortskenntnisse vorweisen können.
Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
12. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass ein Notruf ganztägig möglich ist und die Fahrzeuge für Notfälle im Innenstadtbereich verfügbar sind, um Wartezeit bei einer Stationierung am Stadtrand zu vermeiden? Ein Notfall ist dabei, dass der Rollstuhl – egal ob Elektrorollstuhl oder Faltrollstuhl – nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, z.B. ein Sauerstoffgerät nicht mehr richtig arbeitet.
Zu 12.: Bereits jetzt besteht eine separate Notrufnummer, die personell innerhalb der vorgegebenen Betriebszeiten zu besetzen und vorrangig zu bedienen ist. Sie darf von den Nutzerinnen und Nutzern unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden: wenn
a. innerhalb von 20 Minuten nach regulärem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug gekommen ist oder
b. nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes bis 1:00h- keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. der Rollstuhl defekt ist oder
d. eine Beförderung am Fahrtag kurzfristig storniert werden muss.
Der Betreiber stellt für a) bis c) in angemessener Zeit ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung. Ob und in welchem Maß darüber hinaus eine Ergänzung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
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13. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass mehr „normale Taxen“ für Läufer, Menschen mit Rollator und Umsetzbare eingesetzt werden, um die Busse optimal für nichtumsetzbare Menschen zur Verfügung zu haben?
Zu 13.: Vorrang hat zunächst die Nutzung des ÖPNV. Sofern dieser nicht genutzt werden kann, kann der Sonderfahrdienst oder das Taxikonto in Anspruch genommen werden. Das erforderliche Beförderungsmittel wird maßgeblich vom Umfang der benötigten Assistenzleistungen (wie z. B. Treppenhilfe, Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung) abhängen. Eine generelle Verschiebung des Einsatzes von Sonderfahrzeugen zu Taxen hin kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal dann die Zahl der Fahrten und Fahrzeuge im SFD entsprechend reduziert werden müsste, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Eine Verknappung im Bereich von Fahrzeugen und Personal scheint derzeit jedoch nicht vertretbar.
Diese Überlegungen werden jedoch u. a. in das Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen einfließen.
14. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass bei Verspätung des Busses von mehr als 30 Minuten ein Ersatzfahrzeug zu schicken ist und ab 45 Minuten Verspätung der Fahrgast berechtigt ist, die betreffende Fahrt ohne Stornogebühr abzusagen und der Fahrgast grundsätzlich über Verspätungen ab 30 Minuten telefonisch zu informieren ist?
Zu 14.: Siehe auch Antwort zu 12. Schon jetzt ist vertraglich vorgegeben, dass bei Störungen im Ablauf (u. a. Verspätungen von mehr als 20 min, Fahrausfällen, Nicht-Antreffen der Nutzerin oder des Nutzers) die Nutzerin bzw. der Nutzer unverzüglich telefonisch zu informieren ist. Die unzureichende oder ausgebliebene Information ist in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen auch als Vertragsmangel gegenüber dem Betreiber gerügt, bzw. mit einer Vertragsstrafe belegt worden.
15. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass eine Erneuerung der Buchungssoftware erfolgt, um bestehende Logistikprobleme zu beheben?
Zu 15.: Im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens wird es einem künftigen Betreiber freigestellt, welche Software zum Einsatz gelangt.
Vorgegeben werden kann lediglich der damit zu erbringende Leistungsinhalt.
Berlin, den 18. Dezember 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Das Kontrollgremium
stimmte der Beschaffung von zunächst 30 #Eindeckomnibussen und 15 #Gelenkbussen mit #E-Antrieb sowie der entsprechenden #Ladeinfrastruktur zu.
Das Investitionsvolumen für beide Vorhaben liegt jeweils im zweistelligen Millionenbereich.
Ein entsprechendes Qualifizierungssystem für Hersteller wurde
bereits im November veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde damit schon
eingeleitet. Nach dem aktuellen Zeitplan soll die Beschaffung der zwölf Meter
langen E-Eindecker samt Lade- und Werkstattinfrastruktur im kommenden
Jahr 2018 beginnen. 2019 soll der erste der 18 Meter langen Gelenkbusse
beschafft werden.
„Berlin steht vor einem historischen Wandel im Nahverkehr“, sagt die BVGAufsichtsratsvorsitzende
Ramona Pop, Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie
und Betriebe. „Mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren sind schon jetzt
zwei Drittel der jährlich über einer Milliarde Fahrgäste der BVG elektrisch unterwegs.
Das Land und die Verkehrsbetriebe arbeiten nun gemeinsam mit
Hochdruck daran, die Busflotte – neben der bereits laufenden Anschaffung
von Euro-6-Fahrzeugen – auch auf den zukunftsweisenden und umweltfreundlichen
E-Antrieb umzustellen. Der aktuelle Beschluss ist dafür ein erster
Meilenstein. Ich erwarte, dass die Bushersteller ebenfalls die Zeichen der Zeit
erkennen und im Rahmen des Vergabeverfahrens serienreife Fahrzeuge zu
marktgerechten Konditionen anbieten können.“
Vielleicht ist dieses
abgewandelte Neil Armstrong-Zitat etwas hoch gegriffen, doch für die vielen
Fahrgäste der #Straßenbahn #M1 bedeutet die Verbesserung auf ihrer Linie einen
Quantensprung. Statt eines 10-Minuten-Takts fahren die Bahnen zwischen
Mitte, Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz in Pankow seit dem
frühen Montagmorgen im #7,5-Minuten-Takt. Auf den beiden Ästen in Richtung
Rosenthal Nord und Schillerstraße kommt alle 15 statt 20 Minuten eine Bahn.
Damit setzt die BVG den Wunsch vieler Anwohner um und trägt ihren Teil zur
nachhaltigen Entwicklung des wachsenden Pankows bei.
Und es kommt noch besser: Da die Bauarbeiten in der Dietzgenstraße wie
geplant am Sonntag abgeschlossen wurden, können auch die Gleise in Richtung
Schillerstraße von längeren Bahnen befahren werden. Auf dem Ast nach
Rosenthal Nord setzt die BVG bereits seit dem Fahrplanwechsel am
10. Dezember 2017 die längeren #Flexity-Straßenbahnen statt zuvor die #GT6-
Bahnen ein. Diese haben mit rund 240 Plätzen eine deutliche höhere Kapazität.
Längere Bahnen und höherer Takt: Das Platzangebot auf der M1 ist somit
auf mehr als das Doppelte gestiegen. Damit sollte sich doch niemand mehr
die BVG auf den Mond wünschen.
Der Flughafen Berlin-#Tegel wird nach London-#Gatwick der zweitgrößte Standort der britischen Luftfahrtkonzerns #Easyjet. Im Laufe dieses Sommers sollen alle 25 Maschinen eingesetzt werden, die von der insolventen #Air Berlin in Tegel übernommen wurden, sagte Easyjet-Deutschland-Chef Thomas #Haagensen am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Zusammen mit den zwölf Flugzeugen in #Schönefeld hätte Easyjet dann 37 Maschinen in der Region Berlin stationiert. Das britische Unternehmen und Air Berlin hatten ihr Geschäft am Freitag vollzogen, nachdem die EU-Kartellbehörde grünes Licht gegeben hatte.
Das große Zittern geht weiter. Im Frühjahr befasst sich das Verwaltungsgericht mit einem heiklen Thema: Muss die Innenstadt für #Dieselfahrzeuge mit schlechten #Abgaswerten gesperrt werden? Rund 300.000 Dieselfahrzeuge sind in Berlin zugelassen, und ihre Besitzer blicken auf #Verkehrssenatorin Regine #Günther. Im Interview erklärt sie, wie ihr Plan aussieht. Die von den Grünen nominierte aber parteilose Politikerin setzt sich auch mit Kritik auseinander. Zum Beispiel, dass von einer Verkehrswende noch nichts zu spüren sei, was Radaktivisten wie auch die die Grünen-Basis bemängeln.
Sie sind jetzt ein Jahr im Amt. Haben Sie gefeiert?
Für eine Feier hatte ich keine Zeit. Aber das Datum war natürlich ein Einschnitt.
Haben Sie am Anfang nicht gedacht, dass Sie so lange aushalten?
Doch, davon bin ich natürlich ausgegangen. Aber es war wichtig für mich, Rückschau zu halten: Was hat gut geklappt? Wo muss nachgesteuert werden?
Was hat Sie positiv überrascht?
Mittlerweile ist es ja Mode geworden, mit Häme auf die Berliner Verwaltung zu blicken. Das finde ich nicht richtig. Ich habe in meiner Verwaltung unglaublich engagierte und sehr kompetente Menschen kennengelernt, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit leisten. Richtig ist aber auch, dass wir für viele Aufgaben zu wenig Personal haben. Das werden wir jetzt verändern, das dauert aber seine Zeit. Wenn dieses Tal durchschritten ist, wird Berlin wieder eine funktionierende Verwaltung haben. #Radlobbyisten und andere bemängeln, dass in Ihrem ersten Jahr wenig passiert ist. Nervt sie die Kritik?
Ich kann die Ungeduld verstehen. Doch ich finde, dass sehr viel passiert ist in diesem Jahr. Es entstehen neue Strukturen, vollkommen neue Programme wurden aufgesetzt, und die Finanzierung ist durch den neuen Doppelhaushalt gesichert. Nicht zuletzt haben wir das #Mobilitätsgesetz erarbeitet, das Mitte Dezember im Senat war. Das Gesetz entstand in Rekordzeit innerhalb eines Jahres, mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit. Normalerweise dauert so ein Gesetzgebungsverfahren zwei bis drei Jahre.
Eine der häufigsten Kritikpunkt lautet: Im ersten Jahr von Rot-Rot-Grün wurden kaum neue #Radwege …
Ihr bis dato größtes Projekt in der Unternehmensgeschichte mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro realisiert die #Habau Group ab dem Frühjahr 2018 in Deutschland. Der in Perg ansässige Baukonzern erhielt von der #Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) den Auftrag für die #Erweiterung der deutschen #A10 (Berliner Ring) sowie die #Generalsanierung der #A24 (Hamburg-Berlin). Neben den klassischen Straßenbauarbeiten werden im Verlauf des Projekts „AS Neuruppin – AD Pankow“ auch Brücken, Lärmschutzwände, Verkehrsleiteinrichtungen und Anschlussstellen sowie Raststätten, Nebenstraßen und Wirtschaftswege errichtet sowie saniert.
Partner aus Holland Für die Umsetzung dieses Großprojekts ging die Habau eine Projektgesellschaft mit dem größten niederländischen Baukonzern Royal #BAM Group sowie dem niederländischen Rentenfonds #PGGM ein. Finanziert, gebaut und betrieben werden die Autobahnteilstücke in Form eines Private-Public-Partnership-Modells. „Wir freuen uns über den Gewinn der Ausschreibung und gehen das größte Projekt der Unternehmensgeschichte mit voller Energie an“, sagt Hubert Wetschnig, Chef der Habau Group.