Bahnverkehr: Zusätzliche ICE-Züge in Urlaubsregionen Im Sommer drei neue, attraktive Direktverbindungen: ins Ostseebad Binz, nach Norddeich Mole und Innsbruck, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Zusaetzliche-ICE-Zuege-in-Urlaubsregionen–5269300

Beliebte #Urlaubsregionen somit noch besser erreichbar • Ab sofort buchbar
Die Deutsche Bahn (DB) baut ihr touristisches Angebot für diesen Sommer weiter aus. Zusätzlich zu den bereits wieder aufgenommenen ICE- und IC-Linien werden die beliebten Urlaubsziele #Rügen, #Ostfriesische Inseln und #Tirol somit noch öfter, bequemer und schneller erreichbar.

Ab dem 27. Juni macht ein ICE aus Berlin nach #Innsbruck den Anfang, der jeden Samstag Reisende in die Berge bringt. Der ICE legt Zwischenhalte u.a. in Erfurt, Nürnberg und München ein. Dann folgt ab dem 3. Juli eine neue Verbindung aus München nach #Emden und #Norddeich Mole via Würzburg, Kassel und Münster. In Emden und Norddeich Mole bestehen Anschlüsse auf die Fähren nach #Borkum, #Juist und #Norderney. Ab dem 31. Juli wird dann auch noch Rügen mit einer neuen Direktverbindung von Stuttgart via Würzburg, Kassel, Berlin und Stralsund nach Binz angefahren. Die Angebote sind ab sofort buchbar, der ICE München-Norddeich Mole wird ab 14. Juni buchbar sein.

Fernverkehrs-Chef Michael Peterson: „Ein breites Verkehrsangebot für den Deutschland-Tourismus ist in diesem Jahr wichtiger denn je.“ Mit den drei zusätzlichen Direktverbindungen baut die Deutsche Bahn deshalb ihre touristischen Kapazitäten nochmals aus.

Die Verbindungen im Detail:

ICE von Berlin nach Innsbruck
Ab dem 27. Juni bringt ein ICE immer am Samstagmorgen Fahrgäste in die Berge. Für die Rückfahrt startet der ICE in Innsbruck immer um 15:27 Uhr.
Der ICE legt unter anderem Zwischenhalte in Erfurt, Nürnberg, München und Rosenheim ein.
ICE von München nach Emden und Norddeich Mole
Ab dem 3. Juli startet eine weitere attraktive Verbindung in Richtung Nordsee. Die Züge verkehren immer freitags bis sonntags morgens ab München via Augsburg, Würzburg, Kassel, Paderborn und Münster. In Emden und Norddeich Mole bestehen Anschlüsse auf die Fähren nach Borkum, Juist und Norderney. Die ICE-Züge für die Rückfahrt starten in Ostfriesland samstags bis montags jeweils am späten Vormittag.
ICE von Stuttgart über Berlin nach Binz
Ab dem 31. Juli wird eine neue ICE-Verbindung dann auch an die Ostsee angeboten. Immer freitags und samstags startet am Morgen ein ICE von Stuttgart über Würzburg, Kassel und Berlin z.B. nach Züssow (mit Anschluss nach Usedom), Stralsund und nach Binz auf Rügen. Samstags und sonntags am späten Vormittag verkehrt die durchgängige Verbindung für die Rückfahrt.

Bus: „Wir sind in einer bitter ernsten Notstandslage“ Busreisen sind wegen Covid-19 gestrichen, viele Firmen stehen vor der Pleite. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/touristikbranche-demonstriert-in-berlin-wir-sind-in-einer-bitter-ernsten-notstandslage/25864740.html

#Busreisen sind wegen Covid-19 gestrichen, viele Firmen stehen vor der Pleite. So wie „#Bauer Reisen“ aus dem Erzgebirge. Nach 100 Jahren droht das Aus.

Florian Langer ist früh aufgestanden. Um vier Uhr früh ist er mit seinem #Reisebus von #Mildenau im Erzgebirge losgefahren, um fünf Uhr hat er sich mit anderen Busunternehmern in Chemnitz getroffen, um sechs Stunden später in Berlin zu protestieren. So wie viele andere auch. Reisebusfirmen und Reisebüromitarbeiter haben am Mittwoch vor dem Reichstag, dem Brandenburger Tor und dem Hotel Adlon demonstriert – für staatliche Zuschüsse, um den coronabedingten Reisestopp zu überleben.

Und für einen Fahrplan, wie es für sie weitergeht. Ab wann darf wieder gereist werden, wann sind #Ausflugsbusfahrten wieder erlaubt? Die Reisebürobeschäftigten haben Rollkoffer mit Protestaufklebern bei sich und lassen vor dem Reichstag 2000 bunte Luftballons steigen. Die Busfahrer steuern 300 Busse auf drei verschiedenen Routen durch die Stadt, am Mittag erreichen sie laut hupend das Brandenburger Tor und den Potsdamer Platz.

Die #Reisebranche gehört zu den Wirtschaftszweigen, die durch Covid-19 besonders belastet sind. Seit Mitte März ist das Geschäft tot, zugleich müssen die Unternehmen die Kunden für stornierte Reisen entschädigen. Die 2300 Veranstalter und 11.000 Reisebüros erwarten bis Ende Juni Umsatzeinbußen von elf Milliarden Euro.

„Wir sind in einer bitter ernsten Notlage“, sagt der Verbandschef
Das trifft auch die Bustouristik. „Wir sind in einer bitter ernsten …

Tourismus: Bis zu 90 Prozent weniger Touristen Weniger Übernachtungen in Berlin – Corona-Krise belastet Hotels, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/weniger-uebernachtungen-in-berlin-corona-krise-belastet-hotels

Die Zahl der #Übernachtungen in Berliner Hotels und Herbergen ist im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um zwei Drittel gesunken. 907.000 Gäste im März 2020 meldete das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Donnerstag.

Für das erste Quartal wurden 5,4 Millionen Übernachtungen gezählt, 23 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Den stärksten Rückgang verzeichnet das Amt bei Besuchern aus China und Hongkong mit 91,4 Prozent weniger Gästen und 88,0 Prozent weniger Übernachtungen, gefolgt von Israel mit einem Minus von 90,4 beziehungsweise 90,8 Prozent.

Die Zahl der #Gäste aus dem Inland ging um 61,2 Prozent zurück, die der Übernachtungen um 59,7 Prozent.

Die Absage der internationalen #Tourismusbörse und die Corona-Schutzmaßnahmen belasten die Branche. Fast 260 und damit ein Drittel aller meldepflichtigen Betriebe habe eine vorübergehende #Schließung gemeldet. Erst im Februar hatte das Amt für 2019 einen #Besucherrekord in Berlin gemeldet: 2019 besuchten knapp 14 Millionen …

Regionalverkehr: Mit dem Kulturzug nach Breslau (Wrocław) und dann weiter bis ins Riesengebirge – barrierefrei und klimatisiert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/mit-dem-kulturzug-nach-breslau-wrocaw-und-dann-weiter-bis-ins-riesengebirge-barrierefrei-und-klimatisiert

Der #Kulturzug hat seine vierte Saison mit einem Fahrgastrekord abgeschlossen. Rund 18.000 Fahrgäste waren im vergangenen Jahr mit dem Kulturzug zwischen Berlin, #Cottbus und #Breslau (#Wrocław) unterwegs. Seit dem #Fahrplanwechsel im Dezember werden auf der Strecke moderne Triebwagen eingesetzt, die #barrierefrei und mit #Klimaanlage ausgestattet sind. Mit den neuen Fahrzeiten am Freitagnachmittag ab Berlin ergibt sich nun auch die Möglichkeit, die polnischen Wintersportgebiete im #Riesengebirge leicht zu erreichen.

Viele Fahrgäste nutzen das Kulturzugangebot bereits zum wiederholten Mal für einen mehrtägigen Aufenthalt in der niederschlesischen Metropole. Auch die neu eingeführte Fahrt am Freitag und das Kulturprogramm im Zug in Erinnerung an den Beginn des 2. Weltkriegs und der Besetzung Polens haben im vergangenen September und Oktober zu mehr Reisenden geführt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 40 Prozent (von 13.000 auf 18.000 Personen).

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember fährt der Kulturzug mit neuen Fahrzeugen: Im Einsatz sind jetzt moderne, barrierefreie Triebwagen (VT642) mit Klimaanlage. Die Fahrzeuge haben zudem einen neuen Anstrich bekommen. Er zeigt das diesjährige Motto des von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa finanzierte Programm „Europa fährt Kulturzug“. Das einzigartige Kulturprogramm stimmt bereits im Zug während der Fahrt mit Theater, Lesungen und kleinen Konzerten auf die beiden Nachbarländer ein. Ab sofort wird an ausgewählten Wochenenden auch das neue Familienprogramm: „Sitze hoch, fertig, los! Familien voll in Fahrt.“ angeboten, gefördert durch die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Der Kulturzug / Pociąg do Kultury fährt Freitag gegen 14:30 ab Berlin-Lichtenberg über Ostkreuz in Richtung Breslau und macht unterwegs Halt in Cottbus, Forst, Żary, Żagań und Legnica. Zwischen Forst und Breslau ist zudem ein Catering mit einer Auswahl an Getränken und Snacks an Bord.

Erst Kultur, dann in die Winterfrische

Die Fahrt mit dem Kulturzug am Freitag ermöglicht in Breslau den Umstieg zum polnischen Fernverkehr nach Jelenia Góra (Hirschberg), von wo aus die polnischen Wintersport- und Wandergebiete im Riesengebirge leicht zu erreichen sind. Um am Sonntag mit dem Kulturzug wieder zurück nach Berlin zu fahren, kann zunächst der Regionalverkehr der Niederschlesischen Eisenbahn – Koleje Dolnośląskie (KD) zurück nach Breslau genutzt werden. Die Anschlussfahrausweise sind online bzw. bei den Kundenbetreuern der KD erhältlich.

Der Spezialpreis für den Kulturzug hat sich auch im neuen Jahr nicht geändert und liegt bei 19 Euro für die einfache Fahrt, Kinder bis 11 Jahre zahlen die Hälfte. Im Fahrpreis eingeschlossen ist die freie Fahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Breslau für das gesamte Wochenende. Fahrgäste mit Kulturzugticket bekommen zudem Rabatte in ausgewählten Hotels in Breslau. Weitere Informationen auf vbb.de/kulturzug.

Für Reisende zwischen dem VBB-Land und Breslau bestehen am Wochenende außerdem Umsteigeverbindungen über Cottbus und Forst, sowie der tägliche Nachtzug (Nightjet) Berlin – Frankfurt (Oder) – Breslau – Wien, Budapest, Przemyśl. Die verschiedenen Fahrtmöglichkeiten sind in der oberen Karte abgebildet, weitere Details unter: vbb.de/polen.

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
2
Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
3
Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
4
statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
5
beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Neuer Radweg rund um den Tegeler See, aus Berliner Abendblatt

Neuer Radweg rund um den Tegeler See

Reinickendorf und Spandau treiben Planungen voran.
Die #Uferlandschaften am #Tegeler See und am #Nieder Neuendorfer See sollen zu einem Paradies für #Radfahrer werden. Reinickendorf und Spandau treiben gemeinsame Planungen für einen #Radrundweg voran.

Die Wirtschaftsförderungen beider Bezirke haben sich Ende September zu einem ersten Anlaufgespräch mit dem vom Bezirksamt #Reinickendorf beauftragten Büro getroffen, berichtet Spandaus Wirtschaftsstadtrat Gerhard Hanke (CDU) in der Beantwortung einer Anfrage der Spandauer Grünen-Fraktion. Anschließend wurden erste Arbeitsschritte vereinbart, um Einigkeit über die zu verortenden „Points of interest“ und die Gastronomiebetriebe entlang der Strecke zu erzielen.

Angebote endgtlang der Route
Hintergrund des Ganzen war, dass die Reinickendorfer Verwaltungsspitzen überlegt hatten, welche #touristischen Hotspots im Bezirk gestärkt werden könnten, um mehr Besucher anzulocken. Der „attraktive Bereich“ um den Tegeler See biete sich an, um fahrradorientiertes Angebot vorzuhalten, so …

Regionalverkehr: Berliner und Brandenburger Gäste des Dresdner Striezelmarktes können auch in diesem Jahr wieder umweltfreundlich mit den Regionalzügen zu einem der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands an- und abreisen. , aus VBB

Zusätzliche Verbindungen an den Adventswochenenden

Berliner und Brandenburger Gäste des Dresdner Striezelmarktes können auch in diesem Jahr wieder umweltfreundlich mit den Regionalzügen zu einem der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands an- und abreisen. Vom 27. November bis zum 24. Dezember 2019 findet zum 585. Mal der #Striezelmarkt auf dem Dresdner Altmarkt statt. An allen vier Adventswochenenden werden zusätzliche #Direktzüge mit Doppelstockwagen zwischen Berlin und Dresden eingerichtet.

Die zusätzlichen Züge der DB Regio AG starten an den vier Adventswochenenden jeweils Sonnabend und Sonntag kurz nach 8 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten und fahren über die #Stadtbahn direkt zum Dresdener Hauptbahnhof. Von dort ist es nur ein kurzer Fußweg zum Lichterglanz des Striezelmarktes. Hier kommen Fans von Weihnachtsstollen und Glühwein auf ihre Kosten. Abends, kurz vor 18:00 Uhr, geht die Fahrt ab #Dresden wieder bequem zurück. Auf dem Weg in die sächsische Landeshauptstadt halten die Züge unterwegs auch in #Doberlug-Kirchhain und #Elsterwerda. Damit steht auch den Südbrandenburgern eine bequeme Anreisemöglichkeit mit dem Öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. In diesem Jahr halten die Züge bereits vom ersten bis einschließlich dritten Adventswochenende zusätzlich in #Radebeul-Kötzschenbroda. In #Radebeul laden sowohl der traditionelle Weihnachtsmarkt in #Altkötzschenbroda sowie verschiedene Veranstaltungen auf Schloss #Wackerbarth zum Verweilen ein. Die konkreten Zeiten sind im Anhang, in der Online-Fahrplanauskunft unter VBB.de sowie mobil in der VBB App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones abrufbar.

In den zusätzlichen Zügen gelten die regulären Nahverkehrstickets des VBB-Tarifs (Berlin – Elsterwerda) und VVO-Tarifs (Elsterwerda – Dresden Hbf) sowie die Ländertickets und das Quer-durchs-Land-Ticket.

Radverkehr: Mauerstreifzug – Berlins politischster Radweg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226354633/Berlins-politischster-Radweg.html

Klima, Landschaft, deutsch-deutsche Geschichte: Der #Mauerstreifzug mit dem Grünen-Politiker Michael #Cramer ist so schön wie informativ.

Der Mann ist Überzeugungstäter. Seit 1979 ist Michael Cramer in Berlin #autofrei unterwegs. Fahrrad, Bus, Bahn und Taxi bringen ihn überall hin. Carsharing gab es damals so gut wie nicht und wenn, dann sehr umständlich, das war keine Alternative. Hat er sein autoloses Leben je als Verlust wahrgenommen? „Im Gegenteil – als befreiend“, sagt Michael Cramer.

Seine Mission: Ökologisch verträgliche Mobilität, das Zusammendenken von Verkehr und Klima. Zudem die Erinnerung an die Grenze wachzuhalten, die Europa drei Jahrzehnte lang teilte. In Berlin ebenso wie im Böhmerwald, einer Bergkette an der tschechisch-deutsch-österreichischen Grenze, oder an der Barentssee zwischen Finnland und Russland.

In Berlin lädt der 70-jährige „#Fahrradprediger“ – so in einem Porträt einer bayerischen Tageszeitung getauft – im Sommer zu „#Mauerstreifzügen“ ein. Von Mai bis September fährt er mit Interessierten Etappen des #Mauerradwegs entlang. Um 14 Uhr geht es los, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kostenfrei ist das Angebot zudem. Wir haben uns am 15. Juni, am Vortag seines 70. Geburtstages, angeschlossen und sind den #Mauerradweg vom S-Bahnhof Adlershof bis zum S-Bahnhof Lichterfelde Süd …

U-Bahn: STADTFÜHRUNGEN Mit dem „U-Bahn-Cabrio” unterirdisch durch Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226324835/Mit-dem-U-Bahn-Cabrio-unterirdisch-durch-Berlin.html

Wer mit dem -Bahn-Cabrio unterwegs ist, entdeckt eine im Alltag unsichtbare Welt. Die neue Folge unserer Sommerserie.

Die größte Attraktion der Berliner Verkehrsbetriebe? Nein, es ist nicht das -Bahn-Museum am Olympiastadion. Auch nicht pünktliche Züge. Der #Publikumsliebling der BVG ist, wie kann es in Berlin anders sein, ein #Provisorium. Ein umgebauter #Baustellenzug, der einst Baumaterial transportierte, gezogen von einer Rangierlok, ausgestattet mit schnöden Metallsitzen. Einmal die Woche tourt das schräge Gefährt unter dem hochtrabenden Namen „U-Bahn-Cabrio“ mit 200 Gästen durch Berlin. Sie erleben dann einen ebenso düsteren wie spannenden Ort: das Tunnelsystem der U-Bahn.

Alle sind aufgeregt wie vor dem Start einer Achterbahn
Unser Startpunkt ist der U-Bahnhof Deutsche Oper. Im Eingang mischen sich die Cabrio-Gäste mit den Opernbesuchern, am Bahnsteig trennen sich die Scharen: Links steigt das gediegene Opernpublikum die #U2, rechts entert eine aufgekratzte Schar die lange Wagenreihe des Cabrios. Mit dabei ist ein Trupp Berliner Synchronsprecher ein, die ihre Tickets bei einer Feier gewonnen haben. Und Gisa und Uwe Warneck aus Wedding: Er hat ihr das Abenteuer zum 60. Geburtstag geschenkt. Trotz der ungewöhnlichen Startzeit um 22.30 und dem stolzen Ticketpreis von 50 Euro ist das Cabrio bis auf den letzten Platz ausgebucht – seit Monaten. Die Stimmung ist ein bisschen wie vor dem Start einer Achterbahn oder einem Flug.

Bevor es losgeht, nesteln wir auf den Sitzen an den gelben Helmen, die alle tragen müssen, und einem Headset, bis uns ein Guide eine Einweisung gibt. Keine Arme und Beine über die Brüstung halten, auf jeden Fall sitzen bleiben, in den Schächten ist es eng, „ und wir halten nicht für verlorene Körperteile“, witzelt unsere Guides mit BVG-typischem Humor. Aber keine Sorge, die U-Bahn sei ein sehr sicheres Verkehrsmittel. Der kleine Junge neben mir bekommt trotzdem noch ein Spielzeug gegen die Aufregung. Ein #Playmobil-Bauarbeiter, natürlich. Wir sind schließlich auf der ewigen Baustelle …

Tourismus + Straßenverkehr: Erhöhte Belastungen durch Stadtrundfahrten und Reisebusse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im
Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind?
Antwort zu 1:
Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für
Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr),
die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der
Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im
Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und
den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht.
Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine
Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder
sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten
in Berlin durchführen.
2
Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne
Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours).
Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I
muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden.
Frage 2:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin
kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl?
Antwort zu 2:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen
Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso
ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen
zur Begrenzung gibt es nicht.
VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor:
Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte
Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte
Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte
Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte
Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte
Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte
Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte
3
Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab.
Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen
auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10
Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils

  • 5 Prozentpunkte).
    Frage 3:
    Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
    Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
    Antwort zu 3:
    Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
    verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
    „grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
    Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
    Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
    Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
    aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
    Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
    sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
    Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
    dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
    Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
    der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
    müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
    Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
    Frage 4:
    Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
    Antwort zu 4:
    Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
    PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
    die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
    Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
    Gesamtemissionen
    Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
    Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
    Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
    4
    Frage 5:
    Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
    kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
    Frage 6:
    Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
    und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
    Antwort zu 5 und zu 6:
    Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
    Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
    Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
    Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
    (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
    Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
    touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
    Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
    rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
    Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
    24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
    Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
    von höchstens 5 %.
    Frage 7:
    Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
    Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
    Antwort zu 7:
    Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
    Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
    andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
    auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
    Stätte.
    Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
    eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
    eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
    Frage 8:
    Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
    geplant?
    5
    Antwort zu 8:
    Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
    immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
    Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
    Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
    Berlin, den 31.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz