Tarife: Reisen in Deutschland: Verbraucherschützer: Deutsche Bahn hat heimlich Preise erhöht, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/verbraucherschuetzer-deutsche-bahn-hat-heimlich-die-preise-erhoeht-li.168540

Die #Tickets zum sogenannten #Flexpreis können jetzt um 20 Prozent teurer sein als normale Tickets. Die Erhöhung sei ohne Ankündigung der Bahn passiert.

Die Deutsche Bahn soll nach Angaben von Verbraucherschützern im Juni 2021 #Ticketpreise ohne Ankündigung erhöht haben. Die Tickets zum sogenannten Flexpreis können jetzt bis zu 20 Prozent mehr kosten als Tickets zum #Normalpreis. „Das gab es in dieser Dimension bisher nicht“, schreiben der Bundesverband der #Verbraucherzentrale und #Fahrgastverband Pro Bahn in einer gemeinsamen Mitteilung.

Kunden, die Tickets mit dem sogenannten Flexpreis kaufen, haben laut Bahn keine Zugbindung. Die Fahrkarten können mal günstiger sein oder eben teurer. Wann der Ticketpreis steigt, sei dem Kunden kaum zu vermitteln, lautet der Vorwurf an die Bahn.

Vorwurf an die Bahn: Gerade #Pendler sind von der Erhöhung betroffen
Verbraucherzentrale und Fahrgastverband Pro Bahn fordern von der öffentlichen Hand und der Deutschen Bahn eine verbraucherfreundliche transparente Preis-Information. „Auf der einen Seite wirbt die Deutsche Bahn um Kunden nach der Pandemieflaute, auf der anderen Seite schreckt sie mit diesen Preiserhöhungen Fahrgäste ab“, so Marion Jungbluth von der Verbraucherzentrale. Über Zuschläge versuche die Bahn, besonders ausgelastete Strecke …

Tarife: Preiserhöhung von mehr als 100 Euro befürchtet Studenten streiten mit Berliner Verkehrsverbund über das Semesterticket, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/preiserhoehung-von-mehr-als-100-euro-befuerchtet-studenten-streiten-mit-berliner-verkehrsverbund-ueber-das-semesterticket/27358630.html

Der Streit ums #Semesterticket wird schärfer: Studierende werfen dem #VBB „überzogene Forderungen“ vor – und fordern ein billigeres „#365-Euro-Ticket“.

Weiter auseinander können die Positionen nicht liegen: Der #Verkehrsverbund VBB will die Preise für das Semesterticket anheben, die Studierenden wollen es viel billiger – nämlich für 365 Euro im Jahr. Die #Interessengemeinschaft Semesterticket Berlin-Brandenburg („#IG SemTix BBB“) hat nun in einer Mitteilung den VBB heftig als Preistreiber kritisiert.

Die Forderungen seien unverschämt und gefährden das Modell Semesterticket. #SemTix warf dem Verkehrsverbund VBB vor, sich weiteren Gesprächen zu „verweigern“. Das vor knapp 20 Jahren eingeführte Ticket sei „akut gefährdet“.

Dem widersprach der VBB energisch. „Die Darstellung der IG SemTix BBB ist falsch“, sagte Sprecher Joachim Radünz. Bis einschließlich Wintersemester 2023/24 seien die Semesterticketpreise festgelegt. Da der Preis seit 2017 konstant ist, haben die Studenten sechs Jahre lang keine Erhöhung. Die meisten anderen Fahrkarten sind in dieser Zeit deutlich gestiegen.

„Es geht nur um die Zeit danach,“ sagte Radünz. Der VBB verhandelt im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg mit den Studierenden. „Entgegen der Darstellung ist die VBB GmbH weiterhin …

Tarife: Licht im Schacht Seit über einem Jahr ist in Berlin kein Vorhang mehr gefallen, keine Zugabe gespielt worden und kein einziger Tropfen Schweiß …, aus BVG

Seit über einem Jahr ist in Berlin kein Vorhang mehr gefallen, keine Zugabe gespielt worden und kein einziger Tropfen Schweiß von der Decke eines Clubs getropft. Die Pandemie hat die Stadt in einen tiefen Schlaf versetzt und viele Kulturschaffende in eine schwierige finanzielle Lage. Das Land Berlin und der Bund unterstützen bereits umfangreich. Doch auch die #BVG will ihren Teil dazu beitragen, Berlin wieder zu der kunterbunten #Kulturmetropole zu machen, die zu Recht einen Weltruf genießt.

Einen kleinen Beitrag leisten die Berliner Verkehrsbetriebe ab heute in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Und alle Berliner*innen und alle Kulturfans können mitmachen, indem sie das #BVG-Kultur-Ticket kaufen – einen #Einzelfahrausweis Berlin AB mit einem Euro Aufschlag, der direkt an die #Kulturszene fließt.

Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa: „Das Ziel, den Berlinerinnen Vorfreude und Hoffnung auf die Zeit nach Corona zu machen, teilen wir alle. Dass auch die BVG die Berliner Kultur unterstützt, begrüße ich deshalb sehr. Denn es muss unser aller Ziel sein, die durch die Corona-Pandemie schwer getroffenen Kultur Berlins auf großer Breite zu sichern. Die große Lücke, die das Land Berlin durch Senatsunterstützung allein nicht füllen kann und konnte, betrifft die Künstlerinnen, die schon vor der Pandemie in prekären, jedenfalls sozial nicht gegen solcherart Ausfälle abgesicherten, Verhältnissen gearbeitet haben.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Die BVG ist ein elementarer Teil der Berliner Kulturszene. Schließlich sind es wir, die die Menschen zu den Clubs, Bühnen und Hallen und wieder nach Hause bringen. Mit diesem einzigartigen Ticket können wir gemeinsam mit allen Berliner*innen ganz einfach dabei helfen, das vielfältige Kulturangebot unserer Stadt zu unterstützen.“

Das BVG-Kultur-Ticket kann man vorerst bis zum 18. Juli an allen Automaten und Verkaufsstellen der BVG kaufen. Wer keinen Fahrausweis braucht, kann sich mit einer Spende an den BVG-Automaten oder auf BVG.de/Kultur-Ticket beteiligen. Die Spendenfunktion über die Landingpage wird technisch bedingt erst in einigen Tagen zur Verfügung stehen. Der gesamte Erlös wird durch das „Bündnis Freie Szene Berlin e.V.“, einem Zusammenschluss von Verbänden und Vereinen der „Freien Szene“ der zeitgenössischen Kunst und Kultur in Berlin, fair an die Berliner Kulturszene verteilt.

Genau dort hat die BVG prominente Unterstützung für ihren Film zum Kultur-Ticket gefunden. Den passenden Sound liefert das Berliner DJ-Duo Modeselektor, indem sie typische Klänge der BVG mit ihren elektronischen Beats verschmelzen lassen.

Folgende Berliner Kulturgrößen und -institutionen sind im Film zu sehen:

Alle Farben, Barbie Breakout, Chamäleon Theater, Dieter Kosslick, Drangsal,

Fil Bo Riva, Flying Steps, Friedrichstadt-Palast, Harald Hauswald, Jim Avignon, Katharina Thalbach, Katharina Wackernagel, Langston Uibel, MIA., Modeselektor, Sero, Lary, Smiley Baldwin und Crew, Stefanie Stappenbeck, Stella Bossi, The Darvish, The Swingin‘ Hermlins, Von Wegen Lisbeth.

Unterstützt wird die Aktion außerdem von der PSD Bank Berlin-Brandenburg, die die Spendensumme verdoppelt, und von radioeins (rbb).


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Tarife: Neues Angebot für den Sommer: Reisende im Nahverkehr fahren mit dem Stadt-Land-Meer-Ticket Plus zu weiteren attraktiven Zielen an die Ostsee Zusätzliche Ziele wie Insel Usedom und Ostseebad Binz, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neues-Angebot-fuer-den-Sommer-Reisende-im-Nahverkehr-fahren-mit-dem-Stadt-Land-Meer-Ticket-Plus-zu-weiteren-attraktiven-Zielen-an-die-Ostsee-6200204

Zusätzliche Ziele wie Insel Usedom und Ostseebad Binz • Frühes Buchen und flexibles Reisen in 1. oder 2. Klasse • Familien profitieren • Zwischenstopps möglich • Vorverkaufsfrist von sechs Monaten

DB Regio startet im Sommer 2021 mit dem neuen #Stadt-Land-Meer-Ticket Plus ein weiteres Angebot für #Ostsee-Ausflüge mit der klimafreundlichen Bahn. In Zusammenarbeit mit dem #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der #Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (#VMV), der #Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (#ODEG) und der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) können Fahrgäste ab dem 13. Juni komfortabel und flexibel von Berlin sowie zahlreichen Orten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an die Ostsee reisen. Das Angebot ist selbstverständlich auch in Gegenrichtung gültig. Start oder Zielbahnhof müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Das #Plus-Angebot erweitert das bereits bestehende Stadt-Land-Meer-Ticket. So können Reisende nun zusätzliche Zielorte in Mecklenburg-Vorpommern wählen, beispielsweise das #Ostseebad Binz auf der Insel #Rügen und das Ostseebad #Graal-Müritz sowie die drei Kaiserbäder #Ahlbeck, #Heringsdorf und #Bansin auf der Insel #Usedom. Bahnkunden können mit dem unbefristeten Angebot wesentlich langfristiger planen, denn die aktuelle Vorverkaufsfrist verdoppelt sich von drei auf sechs Monate. Und: Beide Ticket-Varianten sind nun auch für die 1. Klasse verfügbar. Gültig sind sie in Nahverkehrszügen der DB, ODEG und NEB.

Das Stadt-Land-Meer-Ticket Plus ist schon für 29 Euro für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse erhältlich. Ein kombiniertes Hin- und Rückfahrtticket ist für 47,50 Euro pro Person verfügbar. Alle Start- und Zielbahnhöfe für diese beiden Angebote unter bahn.de/stadt-land-meer.de

Besonders praktisch: Das Ticket gilt zwei Tage pro Richtung. So sind Zwischenstopps jederzeit möglich. Das Angebot kann mit beliebig vielen Familienkindern (eigene Kinder bzw. Enkel bis einschließlich 14 Jahren) genutzt werden. Wer ein Fahrrad oder einen größeren Hund mit auf die Reise nehmen möchte, kann dies mit einem entsprechenden Zusatzticket tun.

Tarife + Mobilität: Bundesdruckerei und BVG bringen es beim Mobilitätsbudget auf den Punkt Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen Pilotprojekt „Jelbi4Business“ , aus BVG

Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen #Pilotprojekt „#Jelbi4Business“ testen die #Bundesdruckerei und die #BVG seit neuestem das Konzept eines #Mobilitätsbudgets. Dabei gibt die Bundesdruckerei monatlich #Jelbi-Mobilitätsgutscheine an 75 Beschäftigte aus. Dieses Mobilitätsbudget kann von den Mitarbeiter*innen für alle in der #Jelbi-App angebotenen #Mobilitätsdienste verwendet werden.

Vor der Konzernzentrale der Bundesdruckerei in der Kommandantenstraße bringen die beiden Unternehmen das Pilotprojekt nun buchstäblich auf den Punkt: Am heutigen Freitag, den 14. Mai 2021, eröffnete dort ein sogenannter Jelbi-Punkt mit Bikesharing, Scootersharing und Mopedsharing. Ab sofort können die Pilotteilnehmerinnen, aber natürlich auch alle weiteren Beschäftigen der Bundesdruckerei sowie alle anderen Jelbi-Nutzerinnen an dem neuen Standort geteilte, umweltfreundliche Mobilität erfahren.

Christian Helfrich, Geschäftsführer (CFO) der Bundesdruckerei GmbH, sagt: „Der neue ,Jelbi-Punkt Bundesdruckerei‘ bringt Mikromobilität dorthin, wo sie jeden Morgen und jeden Abend gebraucht wird: direkt an den Arbeitsplatz. Fahrten unserer über 2.600 Mitarbeiter am Standort Berlin sollen komfortabler und umweltschonender werden als bisher. Wir wollen den CO2-Fußabdruck der Bundesdruckerei-Gruppe senken und perspektivisch Betriebliches Mobilitätsmanagement im gesamten Konzern ermöglichen. Der Pilotbetrieb soll zudem helfen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter besser zu erkennen.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe: „Jelbi vernetzt und kombiniert clever die verschiedenen Mobilitätsangebote, mit denen die Menschen in Berlin jederzeit umweltfreundlich und komfortabel unterwegs sein können. Unternehmen, die ihren Beschäftigten hierfür künftig ein Mobilitätsbudget anbieten, werden damit ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte stärken. Quasi nebenbei tragen sie zur Entlastung von Verkehr und Umwelt in unserer Stadt bei. Wir freuen uns sehr, für dieses zukunftsweisende Pilotprojekt mit der Bundesdruckerei einen modernen Partner zu haben.“

Das Pilotprojekt von BVG und Bundesdruckerei zum Mobilitätsbudget ist zunächst auf fünf Monate angelegt, der Jelbi-Punkt in der Kommandantenstraße bleibt bis mindestens Ende des Jahres. Basierend auch auf den Erfahrungen und Ergebnissen des Piloten will die BVG ab dem Sommer auch weiteren Unternehmen erste Angebote zu Jelbi-Mobilitätsbudgets machen. Ziel ist es, zu einem späteren Zeitpunkt über ein Jelbi-B2B-Serviceportal allen Berliner Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, jeweils individuell konfigurierbar den Beschäftigten ein Mobilitätsbudget zur Verfügung zu stellen und so die eigene Arbeitgeberattraktivität zu steigern.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Pressekontakt Bundesdruckerei

Marc Thylmann, Pressesprecher

Tel. +49 30 2598-2810

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Tarife: Falsche Entscheidung: Ostsee-Ticket wird zum 12. Juni 2021 abgeschafft!, aus DBV

Der Landesverband des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes (#DBV) Nordostdeutschland kritisiert die geplante #Abschaffung des Ostsee-Tickets zum 12. Juni 2021. Auf Nachfrage bei der Deutschen Bahn (DB) wurde dem DBV mitgeteilt, dass das #Ostsee-Ticket ein sogenanntes „ungesteuertes Angebot“ sei, bei dem Fahrgäste die Züge des Regional- und Fernverkehrs gleichermaßen nutzen können. Diese flexible und kundenfreundliche Regelung erhöhe aber angeblich das Risiko der Überbesetzung.

Seit über einem Jahr dauert nunmehr die Corona-Pandemie an und die Fahrgastzahlen sind deutlich zurückgegangen. Deshalb sind die Risiken relativ gering, dass es zu erheblichen Überbesetzungen der Züge kommt. Also scheidet diese Begründung der Deutschen Bahn weitgehend aus. Aber warum hat die DB dann die Entscheidung getroffen, das Ostsee-Ticket einzustellen? Dies bleibt unverständlich!

Das Ostsee-Ticket war vor der Corona-Pandemie sehr beliebt, weil Fahrgäste, die günstig an die Ostsee fahren wollten, sich nicht ausschließlich in die oft überfüllten #Regionalexpress-Züge „quetschen“ mussten und außerdem das Ticket für die Hin- bzw. Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen flexibel nutzen konnten.

Nach der Corona-Pandemie dürften ohne Ostsee-Ticket bzw. Korrektur der Fahrpreis-Angebote somit noch mehr Fahrgäste die Regionalexpress-Züge benutzen oder stattdessen auf das Auto ausweichen, denn das von der Deutschen Bahn als Alternative benannte Super-Sparpreis-Ticket für 17,90 Euro im #Fernverkehr erhält der Kunde nur, wenn dieser viele Wochen vorher mit #Zugbindung bucht und das Kontingent nicht ausgeschöpft ist. Letztlich ist dies jedoch unbefriedigend, denn es bleibt stets fraglich, ob zum Zeitpunkt der gebuchten Reise dann tatsächlich „Strandwetter“ herrscht.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es jedoch: Die Deutsche Bahn arbeitet noch an einer kurzfristigen Weiterentwicklung der Angebote.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband erwartet für Bahnkunden auch künftig attraktive Fahrpreis-Angebote für Reisen an die #Ostsee. Gerade die Belastung der Inseln #Usedom und #Rügen durch den Pkw-Verkehr ist speziell an Sommer-Wochenenden und zu Ferienzeiten extrem und mittlerweile nicht mehr akzeptabel. Der Ausbau bzw. die deutliche Attraktivitätssteigerung des umweltschonenden #Schienenverkehrs ist daher alternativlos.
Nicht zuletzt hatte das Ostsee-Ticket seinerzeit den Vorteil, dass die umweltschonende An- und Abreise teilweise auch mit Rabatten beispielsweise bei Übernachtungen und Ausflugsfahrten belohnt wurde; dies war und ist ein sehr positiver Ansatz für eine #Verkehrslenkung hin zum #Schienenverkehr! Was bei den o. g. Prüfungen der Deutschen Bahn herauskommt, wird dem Deutschen Bahnkunden-Verband zeitnah mitgeteilt.

Michael Wedel, Landesvorsitzender des Deutschen Bahnkunden-Verbands Nordostdeutschland

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Wedel unter der Telefonnummer 01 62 / 1 64 33 42 gern zur Verfügung.

Tarife + Bahnverkehr: Mobilität : Aus für Ostsee-Ticket: Bahn nimmt beliebtes Angebot in Berlin aus dem Programm, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/aus-fuer-ostsee-ticket-bahn-nimmt-beliebtes-angebot-in-berlin-aus-dem-programm-li.152899

Von Mitte Juni an wird die #Fahrkarte nicht mehr verkauft – was aber nicht an Corona liegt. Reisende müssen andere Tickets nutzen, zu ungünstigeren Konditionen.

#Meer und mehr: Das war ein Slogan, mit dem die Deutsche Bahn einst für ihr #Ostseeticket warb. Doch nun bestätigte das Bundesunternehmen, dass es dieses Angebot bald nicht mehr geben wird. „Ja, das #Ostsee-Ticket wird zum 12. Juni 2021 eingestellt“, teilte ein Bahnsprecher der Berliner Zeitung mit. Dann verschwindet das Ostsee-Ticket aus dem Programm. Daran ist allerdings nicht die Corona-Pandemie schuld, auf die Mecklenburg-Vorpommern mit Reisebeschränkungen reagiert hat, die Urlaub unmöglich machen.

Das Ticket verbilligt Fahrten, die in zehn Berliner und in 14 Brandenburger Bahnhöfen beginnen. Zu den möglichen Zielen gehören #Wismar, #Bad Doberan, #Rostock, #Graal-Müritz, #Stralsund, #Binz auf Rügen, #Greifswald sowie alle Stationen der #Usedomer Bäderbahn. Wer am Automaten oder im Internet kauft, zahlt für die Hin- und Rückfahrt in der zweiten Klasse 44 Euro. Für Mitfahrer oder allein reisende Kinder werden jeweils 35 Euro fällig. Das Ticket gilt 15 Tage – nicht nur in Regional-, auch in Fernzügen.

Seit 1999 im Angebot
Und das war offenbar ein Problem – nicht für die Fahrgäste, aber für die #Fernverkehrsmanager der Bahn. Denn das Ostsee-Ticket gehört zu den „ungesteuerten“ Angeboten. Das heißt: Auch für #Intercity- und #ICE-Züge gibt es keine Zugbindung. Die Fahrgäste können frei bestimmen, wann sie welche Züge in Anspruch nehmen. „Man kann flexibel Fernverkehrszüge nutzen und bis kurz vor der Abfahrt diese …

Tarife: Zahlungsaufforderung abgeschafft Berliner S-Bahn will neues Verfahren bei defekten Chipkarten, aus Der Tagesspiegel

Nach Kritik am Umgang mit zahlenden #Abo-Kunden will die #S-Bahn künftig darauf verzichten, im Fall defekter #Chipkarten unmittelbar mit der #Fahrausweiskontrolle 60 Euro erhöhtes #Beförderungsentgelt (#EBE) zu verlangen. Im Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird, soll dann nur noch auf die Erhebung eines EBE für den Fall „hingewiesen“ werden, dass auch nachträglich kein gültiger #Fahrausweis vorgelegt wird. Dies teilte eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage mit.

Bisher drucken die #S-Bahn-Ticketprüfer, wie berichtet, bei maschinell nicht lesbaren Karten einen „Feststellungsbeleg“ wie für Schwarzfahrer aus, der den Eindruck erweckt, dass sofort gezahlt werden muss. Im vergangenen Jahr erhielten 2500 Fahrgäste solche Belege. „Forderung: 60 EUR“ steht darauf. „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag“.

Betroffene bekommen anschließend keine Post von der S-Bahn, sondern oft gleich von der beauftragten #Inkassofirma „#Paigo“, die ebenfalls auf Zahlung der 60 Euro dringt. Erklärungen zum Umgang mit defekten Chipkarten und daraus resultierenden Kundenpflichten und -rechten fehlen in beiden Schreiben. Ziel ist offenkundig, Kunden unter Druck zu setzen, defekte Karten umgehend gegen funktionierende umzutauschen.

Auch die nachträgliche Vorlage soll nun #kundenfreundlicher werden: Bisher bestand die S-Bahn …

Bus: Pilotprojekt ab April BVG kündigt Einstieg beim Fahrer und kontaktloses Zahlen an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/03/bvg-kontaktloses-bezahlen-bustickets-vorn-einsteigen-fahrer.html

In Berlin sollen die Busse schon bald wieder ihre #Vordertüren öffnen. BVG-Chefin #Kreienkamp kündigt in einem Interview außerdem an, dass sich beim #Bezahlen künftig einiges ändern soll. Die Zeiten von klimpernden #Bargeld könnten bald der Vergangenenheit angehören.

Die Busse der #BVG sollen bald wieder wie vor der Corona-Pandemie die vorderen Türen für den Einstieg öffnen. Das kündigte Vorstandsvorsitzende Eva Kreienkamp im Interview mit der „Berliner Zeitung“ an. Allerdings sollen #Fahrscheine dann anders als früher nicht mehr mit #Bargeld im Bus gekauft werden können. Voraussichtlich Mitte April sollen die vorderen Türen wieder geöffnet werden. Dann soll auch ein #Modellprojekt zum bargeldlosen Bezahlen starten.

„Dann soll ein #Pilotprojekt beginnen, bei dem wir im gesamten #Busnetz die #kontaktlose Zahlung testen. Für die Fahrgäste wird das bedeuten, dass sie in allen BVG-Bussen mit EC- und Kreditkarten Fahrscheine kaufen können“, teilte die Chefin des größten deutschen Nahverkehrsunternehmens mit. „Bargeld wird in den Bussen nicht mehr angenommen, schon um in Corona-Zeiten unnötige Kontakte zu vermeiden. Nach unseren Vorstellungen soll aus der vorläufigen eine dauerhafte Lösung werden.“

Zahl der Umweltkarten-Abos um zehn Prozent gesunken
Die BVG-Chefin kündigte an, dass die BVG eine aufladbare Prepaidkarte herausgeben wird, mit der Fahrgäste Tickets im Bus und anderswo kaufen können. „Die Ausschreibung ist abgeschlossen und wir …

Tarife: Erfindet die S-Bahn Berlin GmbH ihre Schwarzfahrer?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren
#Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden
erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 1:
Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies
sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der
Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die
Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu
verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen,
persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch
ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu
vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann.
Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren
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Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg
über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder
auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das
Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen
bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn
Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin.
Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit
seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für
einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund
eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist.
Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort
möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und
nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung
nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht
gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom
Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der
Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen
Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass
das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert
werden konnte.
Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert
oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle
gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung
eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist
nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das
Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des
Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei
der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt.
Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen
bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis
einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das
weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden
sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte
Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen
Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische
Fahrkarten.“
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Frage 3:
Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den
geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren
Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer
behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er
innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt,
das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu
prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist.
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im
Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und
stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen
technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist
anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein
gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen
Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden
Unternehmen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen
nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine
Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation
der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht
gesperrt ist.
Frage 4:
Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen
diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des
bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen?
Antwort zu 4:
Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund
festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen
werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war.
Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete
Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall.
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Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang
des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine
kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine
besprochen.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen
Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im
Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines
technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu
kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard
nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
Frage 5:
Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der
S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“?
Antwort zu 5:
Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen
ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt
dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung
eines technisch defekten EFS, benannt wird.
Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber
informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu
einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste
Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass
zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS
nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch
Nichttätigwerden – anerkennt.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz