Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #festinstallierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2014? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2014 an 14 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindig-keitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären #Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweber Straße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – A 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Ber-lin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Ber-lin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin – Mehringdamm/Bergmannstraße, 10961 Berlin – Innsbrucker Platz, 10827 Berlin 3. Wurden im Jahr 2014 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden zwei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindig-keitsüberwachung als Ersatz für zwei analoge Rotlicht-überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort betrugen die Errichtungskosten (inkl. MwSt.): – Mehringdamm/Bergmannstraße 117.168,88 Euro – Innsbrucker Platz 129.995,89 Euro 4. Wie hoch waren 2014 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittli-che Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der 14 stationären Geschwin-digkeits- bzw. (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin-digkeitsüberwachungsanlagen mussten im Jahr 2014 insgesamt 135.940,64 € durch die Polizei Berlin entrichtet werden. Die Durchschnittskosten pro Anlage betragen ca. 9.710 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur-den 2014 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsge-räte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Gerät)? Zu 5.: Abschließende Zahlen zur Geschwindigkeits-überwachung im Land Berlin liegen erst im Februar 2015 vor. Im Zeitraum von Januar bis November 2014 wurden im Land Berlin insgesamt 256.123 Geschwindigkeitsver-stöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweber Straße/Antonienstraße 2.567 Verstöße – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 2.503 Verstöße – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 3.823 Verstöße – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 51.180 Verstöße – Bundesallee/Güntzelstraße 8.703 Verstöße – Bundesallee/Nachodstraße 4.057 Verstöße – Seestraße 91 – 93 15.978 Verstöße – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.169 Verstöße – Schildhornstraße/Gritznerstraße 28.055 Verstöße – Tunnel Ortsteil Britz 106.904 Verstöße – Mehringdamm/Bergmannstraße 1.671 Verstöße – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 9.832 Verstöße – Frankfurter Allee 169 19.681 Verstöße – Innsbrucker Platz noch im Testbetrieb 6. Wie hoch war 2014 die Gesamtsumme der auf-grund der von stationären Blitzern festgehaltenen Ge-schwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgel-der? Zu 6.: Bei der Erhebung der Einnahmen kann durch die Bußgeldstelle bei den kombinierten Anlagen (Rot-licht- und Geschwindigkeitsüberwachung) keine Tren-nung mehr vorgenommen werden. Die Gesamteinnahmen der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Anlagen belief sich im Jahr 2014 auf 4.736.502 €. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Wie steht es mit den flankierenden Maßnahmen zum 16. BA der A100?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht es der Senat nach wie vor als garantiert an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der SPD auf dem Parteitag beschlossenen #flankierenden Maßnahmen zum Bau des 16. #Bauabschnitts der #A100 auch tatsächlich umgesetzt werden? Frage 2: Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen? Antwort zu 1 und 2: Die Maßnahmen sind im Stadt-entwicklungsplan (#StEP) Verkehr 2025 enthalten und somit verkehrspolitische Ziele des Senats. Sie werden im Rahmen der Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt gemäß ihrer Dringlichkeit bzw. fachlich sinnvollen und zeitlichen Einordnung weiter verfolgt. Frage 3: Aus welchen inhaltlichen Gründen ist der #Masterplan #Parken, der die Ausweitung und Weiterent-wicklung der #Parkraumbewirtschaftung vorsieht und bis Ende 2013 verabschiedet sein sollte noch nicht einmal auf Fachebene abgestimmt? Antwort zu 3: Zu Beginn war es notwendig, in enger Abstimmung mit den Bezirken, umfangreiche und detail-lierte Befragungen und Analysen zum Sachstand, zu Um-setzungshemmnissen sowie Steuerungserfordernissen für eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Parkraum-bewirtschaftung zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde eine Recherche zur Praxis der Parkraumbewirtschaftung in wichtigen bundesdeutschen Städten und in ausgewählten Städten im Ausland durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirke und Verbände im Rah-men von mehreren Workshops wurde Anfang 2014 zum Abschluss gebracht. Anschließend wurden die Ergebnisse aufbereitet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wur-de im weiteren Verlauf des Jahres 2014 ein erster Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken in Berlin“ er-stellt. Er wird zurzeit im Rahmen der Abstimmungen auf der Arbeitsebene präzisiert sowie um weitere Themen-felder (Fahrradparken, Carsharing, Ladestationen im öffentlichen Raum etc.) im Sinne eines umfassenderen Parkraummanagements ergänzt. Frage 4: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Be-zirke die im Masterplan Parken vorgesehen Erweite-rungsgebiete auch wirklich zu nutzen, damit die verspro-chene Komplementärmaßnahme zum Bau der A100 auch wirklich umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die Einflussmöglichkeiten der Haupt-verwaltung sind begrenzt, denn die Entscheidung über die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung obliegt den Bezirken. Darüber hinaus ist der Umgang mit der Park-raumbewirtschaftung in vielen Bezirken ein Dissensthema zwischen den Stadträtinnen und Stadträten und innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung, sowie bei den Bür-gerinnen und Bürgern vor Ort. Umso notwendiger ist es, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, die – in enger Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern – eine Bürgerbeteiligung sowie eine “offensivere Kommunikation” ermöglichen. Wichti-ge Schritte, um diesem Ziel näher zu kommen, könnten die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Parkraum-bewirtschaftung und eines informellen Gremiums zum Thema Parken – ähnlich dem FahrRat – auf der Ebene der Hauptverwaltung sein. Frage 5: Arbeitet der Senat an dem als flankierende Maßnahme beschlossenen Konzept gegen den Durch-gangsverkehr? Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wie wird der Durchgangsverkehr ermittelt und um welche Gebietkulisse handelt es sich dabei? Wie groß ist der Durchgangsverkehr in welcher jeweiligen Verbindungsrelation? Antwort zu 5 und 6: Das Konzept, das zu dem Zeit-punkt gefordert wurde, ist in Zusammenhang mit der Diskussion um Komplementärmaßnahmen und später für den Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet worden. Der 16. Bauabschnitt (BA) soll und wird Verkehre bün-deln, die derzeit die Innenstadt als Durchgangsverkehr befahren. Mit der entsprechenden Entlastung der Innen-stadt sind weitere Maßnahmen möglich, um hier einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Folgende Maßnahmen sind daher ergänzend zur A 100, 16. BA zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs unterstellt:  Verkehrsorganisation, u.a. durch Herausnahme von Bundesstraßen aus der Innenstadt und Anpassung der Wegweisung Die Frage der Herausnahme von Bundesstraßen ist in den Konzeptionen des Landes unterstellt, die Umset-zung von den Abstimmungen mit dem Bund abhängig. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Ansatz und einen kontinuierlichen Prozess.  Umgestaltung diverser Straßen als Komplementär-maßnahmen zur A 100-Verlängerung (Am Treptower Park, Puschkinallee, Grenzallee, Elsenstraße, Block-dammweg) Zur Frage der Umgestaltung diverser Straßen als di-rekte Komplementärmaßnahme zur A 100-Verlänge-rung siehe Frage 7.  Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes Die Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds erfolgt in Teilen bereits dort, wo Radverkehrsanlagen zu Lasten des Kfz-Verkehrs angelegt werden. Die Überlegungen zu Straßenbahnnetzerweiterungen würde alternative An-gebote schaffen und auch zu Neuorganisationen des Straßenraums führen. Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr ist expli-zit die Erarbeitung eines weitergehenden Konzepts vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen der Stadt in den letzten Jahren wurde beschlossen, neue Daten-grundlagen und Erkenntnisse einzubeziehen, die in 2015 vorliegen werden (u.a. die in Erarbeitung befind-liche Verkehrsmengenkarte 2014). Zudem ist im StEP Verkehr die Frage des Lkw-Durchgangsverkehrs thematisiert. Voraussetzung für die Entwicklung neuer Lösungsansätze für den Lkw-Durch-gangsverkehr über die Stadtautobahn ist, dass gesicherte Erkenntnisse zum Anteil der Lkw-Durchgangsverkehre gewonnen werden. Hierfür wurde 2012 die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Berliner Stadtautobahn in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine Aussage zur Frage der Machbarkeit einer „repräsentativen“ Erhebung, inklusive einer qualifizierten Darstellung von Fahrzeugen in einer belastbaren, feineren Untergliederung der Fahrzeugklas-sen (insbesondere kleiner 12 t) sowie zur Erfassung von Gefahrgutkennzeichnungen an Lkw (technische Mach-barkeit, Fehlerabschätzung) zu treffen. Die Machbarkeits-untersuchung hat gezeigt, dass derartige Erhebungen auf einzelnen Relationen oder begrenzten Teilräumen mit einem entsprechenden Aufwand und unter Einsatz der erforderlichen Technik grundsätzlich möglich ist. Frage 7: Welche Verbindungsachsen, auf denen durch den Bau der A100 Verkehr reduziert werden soll, sollen zu-rückgebaut und zugunsten des Umweltverbundes um-gestaltet werden? Bitte um Auflistung mit genauem Zeit-plan der Umgestaltung und geplanten Maßnahmen. Ist sichergestellt, dass alle Umbauten wie beschlossen bis zur Inbetriebnahme des 16. BA der A100 fertiggestellt wer-den? Antwort zu 7: In Zusammenhang mit der Diskussion zur Realisierung der A 100 in den Jahren 2009 bis 2012 wurden für wesentliche Straßen bereits erste Umgestal-tungsvorschläge erarbeitet. Hier ist beispielsweise die Karl-Marx-Straße im Bezirk Neukölln zu nennen, die sich gegenwärtig in der Umgestaltung befindet. Aber auch für den Straßenzug der B 96 a im Süden des Bezirkes Trep-tow-Köpenick (Straße am Seegraben – Adlergestell – Köpenicker Landstraße) gibt es erste Umgestaltungsvor-schläge, die beginnend an der Landesgrenze bereits um-gesetzt wurden bzw. sich kurz vor Umsetzung befinden. Die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieser und weiterer Planungen (z.B. Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park mit Rückbau der Puschkinallee) ist auf-grund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins des 16. BA im Jahr 2022 aktuell noch nicht erfolgt bzw. er-forderlich. Dieses Maßnahmebündel muss in 2-3 Jahren weiterentwickelt werden. Eine finanzielle Sicherung der Kosten für die Umgestaltungen sowie deren bauliche Realisierung muss mit einem entsprechenden (Doppel-)Haushalt im Vorfeld der derzeit terminierten Fertigstel-lung erfolgen. Frage 8: Weshalb verfolgt der Senat die Einführung von Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter, obwohl es eine der grundlegenden Voraussetzun-gen für die Zustimmung der SPD zum Weiterbau der 100 darstellte? Antwort zu 8: Berlin ist Vorreiter bei der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen. An ca. 540 von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstra-ßennetzes gilt richtungs-bezogen Tempo 30 (temporär vor Schulen, 22-6 Uhr oder ganztags). In Zusammenhang mit der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans wurde ein Prüfbedarf für weitere Strecken identiziert. Daher wurde Ende 2014 ein Auftrag erteilt, der sich mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Zusammen-hang mit den Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan sowie dem Luftreinhalte- und -aktionsplan und aufbauend auf der Tempo-30-Konzeption aus 2008 auseinanderset-zen soll. Dass daraus ggf. weiterer Handlungsbedarf für begründete zusätzliche Einzelanordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz abgeleitet werden kann, ist nicht ausgeschlossen. Frage 9: Wann ist mit der Realisierung Stellplatzver-ordnung zu rechnen? Welche Regelungen sind darin vor-gesehen? Antwort zu 9: Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung für die Begrenzung des Stellplatzbaus an den ÖV1-seitig gut erschlossenen Standorten in der Innen-stadt, d.h. vor allem für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings, liegt vor. Voraussetzung für die Umsetzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist eine Beschlussfassung im Senat. Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs beziehen sich auf die nutzungsabhängige Beschränkung des Stell-platzneubaus in den zentralen innerstädtischen Bereichen. Ziel ist die Begrenzung des zusätzlichen Kfz-Verkehrs-aufkommens sowie der damit verbundenen Umwelt- und Wohnumfeldbelastungen. Frage 10: Hält der Senat an der Kompensationsmaß-nahme fest, die Genehmigung zum Bau von Parkhäusern nur dann zu erteilen, wenn gleichzeitig Parkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden? Wenn ja, ist diese Forderung schon umgesetzt worden bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 10: Die genannte Maßnahme ist keine Kompensationsmaßnahme, die direkt im Zusammenhang mit dem Bau der A 100 steht. Die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr (einschließlich der Genehmigung von Ingenieurbauwerken des ruhenden Verkehrs) obliegt den Berliner Bezirken. Der Senat kann lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Bauanträgen und Bebauungsplä-nen Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen und die An-zahl der Stellplätze nehmen, z.B. wenn negative Folgen für das übergeordnete Straßennetz zu erwarten sind. Eine breiter angelegte und wirkungsvollere Einflussnahme kann erst mit dem Vorliegen einer Verordnung zur Be-grenzung des Stellplatzbaus erfolgen (siehe Antwort zu Frage 9). 1 öffentlicher Verkehr Frage 11: Inwieweit ist eine verstärkte Geschwindig-keitsüberwachung geplant bzw. schon umgesetzt worden? Bitte um konkrete Zahlen zur Geschwindigkeitsüberwa-chung in den Jahren 2011 bis 2014. Antwort zu 11: Die stationäre und mobile Verkehrs-überwachung erfolgt durch die Polizei Berlin. Die kontinuierlich betriebene Geschwindigkeitsüber-wachung mit mobiler und stationärer Messtechnik ist und bleibt eine der wesentlichsten Schwerpunktmaßnahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Eine laufende Instandhaltung und regelmäßige Modernisierung der hierbei zum Einsatz kommenden Geräte trägt zur Redu-zierung technisch bedingter Ausfallzeiten bei. Trotz stei-gender Einsatzbelastungen in anderen polizeilichen Auf-gabenfeldern – die sich naturgemäß negativ auf die Inten-sität von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auswirken – kann dadurch die Auslastung mobiler Messgeräte weiter-hin nahezu unverändert gewährleistet werden. Eine Verstärkung der Überwachung im Stadtgebiet wird dadurch erreicht, dass zu erneuernde Rotlichtüber-wachungsanlagen seit geraumer Zeit regelmäßig mit Ge-schwindigkeitsmesstechnik kombiniert werden. Im Er-gebnis hat sich die Anzahl stationärer Anlagen zur Ge-schwindigkeitsüberwachung in den vergangenen Jahren erhöht. Einsätze 2011 2012 2013 2014 (Jan.-Nov.) mit Verkehrsradargerät 8.640 8.971 8.803 7.509 mit Handlasergeräten 6.429 6.421 6.260 4.673 mit Videonachfahrsystemen 2.686 3.194 2.600 1.861 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung 6 9 12 13 Neben diesen Maßnahmen der Polizei Berlin, die bei Tempo-Überschreitung mit Sanktionen verbunden sind, kommt mit den Dialog-Displays seit vielen Jahren ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrs-disziplin vor allem im Nebenstraßennetz zum Einsatz. Die Standorte der ca. 110 Dialog-Displays sind insbesondere in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Tempo-sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kranken-häusern. Ein anderes Ziel ist die Sicherung von Schulwe-gen, aber auch von anderen Orten mit hohem Fußgänger-verkehr. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr + Bus: P+R-Parkplätze im Berliner Umland – DBV fordert: mehr Busverkehr statt mehr Asphalt

(29.1.2015) P+R-Parkplätze im Berliner Umland DBV fordert: Ausbau des Busverkehrs anstatt mehr Asphalt Aus dem Berliner #Umland fahren immer mehr Menschen zur Arbeit, Ausbildung oder Freizeit nach Berlin. Viele der #Pendler nutzen hierzu selbstverständlich das eigene #Auto, um damit zum nächsten #Bahnhof zu fahren und erst hier in den Zug zu steigen. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg fordert deshalb, statt mehr #Parkplätze eine Ausweitung des #Busverkehrs. Die Umlandgemeinden stehen damit vor einem Problem. Statt Wohnungen und Gewerbe gibt es an zentraler Stelle Parkplätze – tote Flächen, die der sinnvollen Stadtgestaltung entzogen werden. Muss es so sein, dass an attraktiven Standorten statt Wohnungen und Einkaufsmöglichkeiten Asphaltflächen geschaffen werden? Zu allem Überfluss werden in Brandenburg die Parkplätze aus dem Topf gefördert, der eigentlich für die Bestellung von Bahn- und Busverkehren gedacht ist. Deshalb kann nach Meinung des DBV die ständig steigende Nachfrage nach Parkplätzen an Bahnhöfen nicht dadurch befriedigt werden, dass immer mehr Quadratmeter zuasphaltiert werden. Der DBV fordert stattdessen, das Geld in den Ausbau des Busverkehrs zu investieren. Ziel muss sein, den Busverkehr zum nächsten Bahnhof so gut zu gestalten, dass es gar keine Notwendigkeit mehr gibt, mit dem Auto zum Bahnhof zu fahren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Radverkehr: Call a Bike Deutsche Bahn will weiter radeln, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/call-a-bike-deutsche-bahn-will-weiter-radeln/11294684.html #Leihräder sind weiterhin beliebt. Die #Deutsche Bahn will an ihrem #Verleih-System festhalten. Die Deutsche Bahn setzt weiter aufs #Fahrrad. Auch wenn sie die derzeit laufende Ausschreibung des Senats für das Leihsystem verlieren sollte, werde sich die Bahn nicht zurückziehen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Auf eigenes Risiko war die Bahn auch 2002 an den Start gegangen; erst seit 2013 habe der Senat das Projekt finanziell unterstützt – mit einer Million Euro für zwei Jahre. Vertragsbeginn frühestens im Sommer Der neue Vertrag soll fünf Jahre gelten, eine Verlängerung um drei weitere Jahre ist möglich. Insgesamt will der Senat für das Leihsystem auf zwei Rädern in der Vertragslaufzeit sieben Millionen Euro als Zuschuss ausgeben. Das von der Bahn als „#Call-a-Bike“-System angebotene Projekt ist nach Angaben aus dem Konzern …

Straßenverkehr: Entwicklung von Straftaten im Straßenverkehr im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #Straftaten wegen #Trunkenheit im Stra-ßenverkehr wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden 1.913 Straftaten wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr be-kannt. 2. Wie viele Straftaten wegen Fahrens ohne Fahrer-laubnis wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 5.910 Fälle wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt. 3. Wie viele Straftaten wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden im Jahr 2014 bekannt? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden 3.833 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bekannt. Berlin, den 29. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2014 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Mit Stand vom 02. Januar 2015 wurden 3.973.119 Tatbestände zu Verkehrsordnungswidrigkeiten (#VkOWi) für das Jahr 2014 in Berlin festgestellt. 2. Wie erfolgte 2014 die Ahndung der Verkehrsord-nungswidrigkeiten (untergliedert nach #Verwarnungsgeld, #Bußgeld, #Fahrverbote)? Zu 2.: Entsprechend der Jahresstatistik der Bußgeld-stelle wurden in 2014 a) in 3.647.474 Fällen Verwarnungsgelder erhoben, b) in 291.875 Fällen Bußgeldbescheide erlassen und c) 12.963 Fahrverbote verhängt. 3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2014 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließ-lich der eingenommenen Bußgelder insgesamt? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden bei der Bußgeldstelle 2.835.516 Verkehrsordnungswidrigkeiten im automati-schen Verfahren (Sofortzahler) abgearbeitet; im Weiteren verblieben 1.103.833 Bearbeitungsvorgänge für die Buß-geldstelle, die nicht durch sofortige Zahlung beendet waren. Insgesamt wurden 2014 Einnahmen in Höhe von 76.697.869 € erzielt. 4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung einge-stellt? Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2014 insgesamt 19.618 Verfahren wegen Eintritts der Verfol-gungsverjährung eingestellt werden. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf der BAB A 111, aus Senat

www.berlin.de Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A111 im Bereich der Anschlussstelle #Waidmannsluster Damm (Anschlussstelle Nr. 4) in Fahrtrichtung Süd an den #Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) aus. Die nächtliche Sperrung erfolgt im Rahmen einer Sofortmaßnahme. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 – Fahrtrichtung Süd In der Nacht von Donnerstag, den 29.01.2015 zum Freitag, den 30.01.2015 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Hauptfahrbahn in Fahrtrichtung Süd von Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm bis Einfahrt Waidmannsluster Damm. Eine Umleitungsstrecke ist nicht erforderlich. Der Verkehr wird parallel zur gesperrten Hauptfahrbahn über die Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm ausgeleitet und über die Einfahrt Waidmannsluster Damm wieder eingeleitet. Der Tunnel Tegel Ortskern ist von der Sperrmaßnahme nicht betroffen. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.Bilder: A 111: Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm

Straßenverkehr: Lärmschutz an der A100, A103, A111, A114, A115 Autobahnen in Berlin sollen leiser werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/laermschutz-an-der-a100-a103-a111-a114-a115-autobahnen-in-berlin-sollen-leiser-werden/11278994.html Viele Menschen klagen über den #Krach, dabei gibt es #Lärmschutzwände und #Flüsterasphalt. Doch das kostet. Eine Liste zeigt nun, wo es leiser werden kann – und wie. Krach, Krach, Krach von der #Autobahn. An den in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Abschnitten der Stadtautobahn ist es laut, weil damals Lärmschutz noch ein Fremdwort war. Jetzt soll nachgebessert werden. Die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten schalltechnischen Untersuchungen sind nach Angaben der Verwaltung abgeschlossen. Demnach sind für weitere Bereiche sogenannte aktive Lärmschutzmaßnahmen „denkbar“. Dazu gehören Lärmschutzwände, aber auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge, „Flüsterasphalt“ genannt. Passiver Lärmschutz wird durch den Einbau von Schallschutzfenstern erreicht. Vorrang hat dabei der aktive Schutz. Dieser war bereits auf der #A100 zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Tempelhofer Damm sowie für die #A103 (Westtangente) festgesetzt worden. „Denkbar“ ist er nun auch auf der A 100 zwischen Seestraße und Kaiserdamm sowie …

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verkehrte Welt: Brandenburger Landräte, Bürgermeister und die IHK fordern mehr Straßenverkehr in der Region, vom DBV

(DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg, 22.1.2015) Eine verspätete Weihnachtsüberraschung: Das „Tal der Ahnungslosen“ beginnt schon in Brandenburg! Die Landräte der Brandenburger Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, der Stadt Cottbus und der IHK Südbrandenburg fordern in der „Resolution zum #Infrastrukturausbau der #Bundesfernstraßen“ neue #Straßenprojekte. Scheinbar hat sich bis zu ihnen nicht herumgesprochen, dass mehr Straßen automatisch mehr Verkehr mit allen negativen Begleiterscheinungen bedeutet. Der Diskussionsstand zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik sind ihnen offenbar völlig fremd. Aus gutem Grund ist der Ausbau (früher war sogar von den Befürwortern eine Autobahn gefordert worden!) Mitte 2012 zu Grabe getragen worden. Die Prognosen rechtfertigen keinen Ausbau und schon gar nicht eine Autobahn. Je nach betrachtetem Abschnitt kommen die Gutachter der Befürworter auf 10.000 Fahrzeuge (Abschnitt Luckau – Herzberg) und 18.000 Fahrzeuge zwischen der Staatsgrenze bei Frankfurt (Oder) und Beeskow. Zum Vergleich: 20.000 Fahrzeuge wurden 2012 in Hamburg pro Tag gezählt, die die Krausestraße über den Osterbekkanal passieren. Und die Krausestraße ist eine ganz „normale“ Stadtstraße mit einer Fahr- und einer Parkspur pro Richtung. Nicht infrage gestellt wird durch den DBV, dass die eine oder andere Ortsumgehung sinnvoll ist. Jedoch blenden die Unterzeichner der Resolution vollständig die Frage nach Alternativen aus. Deshalb ist es nur konsequent, wenn nicht mit einem Satz die in der Region vorhandene #Schieneninfrastruktur erwähnt wird. Man fühlt sich zurückversetzt in die Bundesrepublik der 1970er Jahre: jede Eigenheimsiedlung sollte ihren Autobahnanschluss erhalten. Dabei gäbe es durch punktuelle Maßnahmen im Schienennetz durchaus die Möglichkeit der Leistungserhöhung. Drei Beispiele: Der Bahnhof Königs Wuserhausen braucht dringend eine weitere Bahnsteigkante. Zwischen Cottbus und Lübbenau fehlt das zweite Gleis. Parallel zur heutigen B 87 zwischen Lübben, Luckau, Uckro und Herzberg nach Falkenberg gibt es bereits die Niederlausitzer Eisenbahn. Nach entsprechender Herrichtung könnte sie problemlos einen Großteil des Güterverkehrs aufnehmen, der ja angeblich den Ausbau der parallel verlaufenden B 87 notwendig macht. Der DBV bedauert die einseitige Sicht der Kommunalpolitiker. Im 21. Jahrhundert kann und darf es einen Infrastrukturausbau nur mit Berücksichtigung des #Eisenbahnverkehrs geben. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Straßenverkehr + Radverkehr: Straßen müssen neu aufgeteilt werden Wie Carsharing und Radfahrer den Verkehr in Berlin verändern, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/strassen-muessen-neu-aufgeteilt-werden-wie-carsharing-und-radfahrer-den-verkehr-in-berlin-veraendern,10809148,29629998.html Das #Mobilitätsverhalten in Berlin hat sich stark verändert: #Fahrräder und Firmen wie #Drivenow sind auf dem Vormarsch. All das könnte aber noch viel schneller passieren – wenn die politischen Entscheider zu Maßnahmen bereit wären, die anderswo längst üblich sind. Es ist 9.38 Uhr morgens. Mara steht in der Karl-Liebknecht-Straße in Mitte und wartet. Kalt und nieselig ist es, aber Mara macht das nichts aus. Es wird wahrscheinlich nicht lange dauern, bis sie wieder los kann. Das weiß Mara allerdings nicht, und es kann ihr auch egal sein, denn Mara ist ein Auto, ein weißer BMW 1er. Wenn es gut läuft für ihren Besitzer, das #Carsharing-Unternehmen Drivenow – das allen seinen Autos Namen gibt –, werden heute zehn verschiedene Fahrer mit Mara in Berlin unterwegs sein. Wenn es richtig gut läuft, dann machen sie obendrein nicht nur kurze Fahrten im Kiez, sondern legen längere Strecken zurück. Seit 2011 gibt es Drivenow in Berlin, und wenn man Unternehmenssprecher Michael Fischer glaubt, dann hätte sich die Tochterfirma von #BMW und #Sixt keinen besseren Standort aussuchen können. „Berlin ist ein #Leitmarkt“, sagt er. Alle Prognosen seien übertroffen worden. Mit 80.000 Nutzern hatte Drivenow gerechnet, inzwischen sind es mehr als …