Straßenverkehr: Strafzettel an Falschparker BVG verteilt seit Montag Knöllchen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strafzettel-an-falschparker-bvg-verteilt-seit-montag-knoellchen-in-berlin-31432830

Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017

Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.

8700 Behinderungen des Busverkehrs durch falsch geparkte Autos hätten Mitarbeiter allein im vergangenen Jahr festgestellt, teilt die BVG mit. Genug, um selbst aktiv zu werden. „Wir müssen nicht mehr auf die Polizei warten, sondern sind selbst vor Ort und machen die Fahrer auf ihr Fehlverhalten …

Straßenverkehr: Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter, aus Senat

www.berlin.de

Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.

 

  1. werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?

 

Zu 1.:

Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.

 

  1. hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
  2. der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?

 

Zu 4.:

In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

 

  1. beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?

 

Zu 5.:

Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.

 

  1. stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?

 

Zu 6.:

Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.

 

Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.

 

  1. gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?

 

Zu 7.:

Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.

Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.

 

So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.

 

  1. zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).

 

Zu 8.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

30

26

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

43

41,40

Pankow

k.A.

30,50

15,50

Reinickendorf

36

36

35

Spandau

43

37

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

k.A.

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,75

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

31

23,75

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

44

42,50

Pankow

k.A.

35,50

21,50

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

43

36

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

26

k.A.

 

 

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,25

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

58

51

50

Friedrichshain-Kreuzberg

31

k.A.

20

Lichtenberg

35

33

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

30

29

k.A.

Mitte

58

39

24

Neukölln

49

47

45,10

Pankow

k.A.

35

24

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

38,25

34,75

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

35

29

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

29,25

25,75

24

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:

 

Bezirk

VZÄ

Charlottenburg-Wilmersdorf

9

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Lichtenberg

6

Marzahn-Hellersdorf

5

Mitte

12

Neukölln

11

Pankow

9

Reinickendorf

8

Spandau

6

Steglitz-Zehlendorf

8

Tempelhof-Schöneberg

9

Treptow-Köpenick

8

 

In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.

 

  1. setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?

 

Zu 9.:

Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.

 

  1. haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?

 

Zu 10.:

Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.

 

  1. viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?

 

Zu 11.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen  nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

69

61

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

137

122

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

82

74

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

127

107

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

 

 

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

75

67

Friedrichshain-Kreuzberg

57.

43

k.A.

Mitte

k.A.

136

120

Pankow

k.A.

116

108

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

22

20

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

35

k.A.

 

  1. Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?

 

Zu 12.:

Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens

5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.

 

  1. es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?

 

Zu 13.:

Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?

 

Zu 14.:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.

 

  1. es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?

 

Zu 15.:

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei

 

gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.

 

  1. bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?

 

Zu 16.:

Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:

 

„Über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).

Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen der Ordnungsämter finden Sie hier.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o- der der Feuerwehr (112).

 

Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.

 

  1. bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?

 

Zu 17.:

Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.

 

In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.

 

  1. Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?

 

19.  Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?

 

Zu 18. und 19.:

Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.

 

In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.

 

Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.

 

  1. den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?

 

Zu 20.:

Nein.

 

  1. mungsort eintreffen?

 

Zu 21.:

In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.

 

Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.

 

 

Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Temposünder und Rotlichtverstoße Polizei verdoppelt Zahl der Blitzer in Berlin – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/temposuender-und-rotlichtverstosse-polizei-verdoppelt-zahl-der-blitzer-in-berlin-29404958?dmcid=nl_20171229_29404958

Wer gern schneller als erlaubt oder bei Rot durch Berlin fährt, muss bald öfter als heute mit einem #Bußgeldbescheid rechnen. Die Polizei will die Zahl ihrer #Blitzer in den kommenden beiden Jahren deutlich aufstocken. „Im neuen Doppelhaushalt wurde uns Geld zur Verfügung gestellt, um die Zahl erhöhen zu können. Damit ist es möglich, pro Jahr zehn Anlagen zu kaufen“, teilte Andreas #Tschisch, der im Stab von Polizeipräsident Klaus #Kandt für den Bereich Verkehr zuständig ist, am Donnerstag mit.
Damit zeichnet sich ab, dass sich die Zahl der Anlagen zur #Verkehrsüberwachung bis 2019 verdoppelt. Derzeit gibt es im Berliner Straßennetz 21 stationäre Blitzer. Fünf Anlagen stellen Verstöße gegen #Tempolimits fest, vier Geräte blitzen Fahrzeuge, die bei Rot fahren. In zwölf Fällen handelt es sich um kombinierte Geräte, die beides können.
Wo und mit welchen Anlagen wird nun die Zahl der Blitzer in Berlin erhöht? „Wir werden Anfang des neuen Jahres mit den Planungen beginnen“, kündigte Tschisch an. Aller Voraussicht nach werden die neuen Geräte sowohl Tempo- als auch Rotlichtverstöße feststellen. Eine solche Anlage sei für 110.000 bis 120.000 Euro zu haben, hieß es.
Dicker Stahl und Panzerglas
Ob sie außer stationären Blitzern, die fest montiert werden, auch semistationäre Anlagen kauft, muss die Polizei noch entscheiden. Dabei handelt es sich um Blitzer, die auf einem Anhänger befestigt sind und flexibel eingesetzt werden können – „da, wo sie gerade gebraucht werden“, sagte Tschisch. Mobile Blitzer können mehrere Tage lang rund um die Uhr Verkehrsverstöße registrieren – automatisch, das spart Personal. Wenn sie öfter mal umgeparkt werden, lässt sich mit semistationären Blitzern die Gewöhnung verhindern, die sich bei stationären Blitzern einstellt. Viele Autofahrer passen ihr Verhalten an, wenn sie häufig fest montierte Blitzer passieren: Kurz vorher treten sie auf die Bremse, dann wird wieder gerast.
Auch wenn sie fahrbar sind: „Semistationäre Blitzer sind sehr robust“, sagte Tschisch. Dafür sorgen dicker Stahl und Panzerglas, Alarmanlagen …

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Wohin mit dem Verkehr nach Schließung des Bahnübergangs Lemkestraße in Mahlsdorf?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass der #Bahnübergang #Lemkestraße in Mahlsdorf mit Inbetriebnahme des geplanten #Regionalbahnhofes #Mahlsdorf geschlossen werden muss? Antwort zu 1: Nein. Zur Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs Mahlsdorf sind die signaltechnischen Abhängigkeiten des Bahnübergangs (#BÜ) Lemkestraße an die veränderten Gegebenheiten (z.B. haltende #Regionalzüge) anzupassen. Eine Schließung des BÜ im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs ist nicht vorgesehen. Der BÜ Lemkestraße hat eine wichtige Funktion für die Führung des Linienbusverkehrs sowie der Verbindung zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Bahnanlagen. Frage 2: Welche Folgen erwartet der Senat für den ohnehin schon überlasteten Verkehrsknoten an der SBahn- Brücke in der Hönower Straße in Mahlsdorf? Antwort zu 2: Die bestehenden Verkehrsprobleme in der engen Ortslage in Mahlsdorf und die Defizite am Bahnhof Mahlsdorf sind nur durch die von der Senatsverwaltung seit Jahren vorgesehene komplexe Verkehrslösung einschließlich der Verlängerung der Straßenbahn zum Bahnhof Mahlsdorf zu lösen. Frage 3: Wie viele Fahrzeuge queren heute im Durchschnitt täglich den Bahnübergang in der Lemkestraße? Antwort zu 3: Die Verkehrsbelastung im Querschnitt des Bahnüberganges Lemkestraße beträgt gemäß einer Studie der Firma Stadtraum aus dem Jahr 2012 ca.2900 Kfz/24 Stunden. Frage 4: Würde eine alternative Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu einer Entlastung des Nadelöhrs in der Hönower Straße führen? Wenn ja, an welcher Stelle wäre eine solche Bahn-Unterquerung sinnvoll möglich? Antwort zu 4: Hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt, z.B. wurde die Möglichkeit einer niveaufreien Querung der Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Straße bezüglich einer Machbarkeit und der Entlastungswirkungen für die Hönower Straße untersucht. Diese dann parallel zur Hönower Straße liegende Verbindung könnte ca. 25 bis 35 % des dort geführten Verkehrs aufnehmen. Da die Hönower Straße auch Verkehrsbeziehungen über das Straßennetz südwestlich und nordwestlich des Bahnhofs Mahlsdorf aufnimmt bzw. verteilt und dieser Anteil wegen der Bebauungsdichte und Gebietsstruktur deutlich größer ist gegenüber dem nordöstlich liegenden Siedlungsgebiet der Hönower Straße und dem Ort Hönow, bleibt die Entlastungsfunktion begrenzt. Es gibt Einvernehmen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, dass eine Führung über die Landsberger Straße einschließlich Brücke eine sinnvolle Netzergänzung wäre. Frage 5: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, die Deutsche Bahn AG für die Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu verpflichten? Antwort zu 5: Keine, da es hierzu keine Veranlassung durch die DB AG gibt. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat für das Land Berlin als „Auftraggeber des Regionalbahnhofes“ zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn- Unterführung in Mahlsdorf beizutragen? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit dem Regionalbahnhof ist keine Finanzierung möglich. Die Straßenbaumaßnahme einer niveaufreien Bahnquerung einschließlich Rampen und Anpassungen im Straßenland müsste durch das Bezirksamt im Rahmen der Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet werden. Frage 7: Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Investoren diverser Bauvorhaben in dem Gebiet aufgrund des Anstieges des Verkehrsaufkommens, zur Finanzierung einer möglichen alternativen Bahn-Unterführung in Mahlsdorf zu gewinnen? Antwort zu 7: Keine. Die bereits mit den Investoren abgeschlossenen bzw. noch in Abstimmung befindlichen Verträge durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beinhalten bereits Leistungen der Investoren für Erschließungsanlagen und Anpassungen an die vorhandene Infrastruktur. Im Vorfeld einer komplexen Verkehrslösung in Mahlsdorf, die sowohl die Führung der Straßenbahn und des Busverkehrs verbessert und die auch den Anforderungen des Kfz-, Rad- und Fußgängerverkehrs ausreichend gerecht wird, müssen Zwischenlösungen zur Erschließung von Einkaufsmärkten, einer neuen Schule und weiteren Wohnungsbauvorhaben verkehrssicher gestaltet und finanziert werden. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)