Straßenverkehr: „Ausnahmezustand“ wegen unaufschiebbarer Reparatur auf der Zuführung A115 zu A100 Richtung Nord, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurden die #Schlaglöcher entdeckt?
Antwort zu 1:
Die #Schäden wurden am 12.04.2018 gegen 05:30 Uhr durch Mitarbeiter der #Autobahnmeisterei, die nach einem nächtlichen Einsatz an anderen Örtlichkeiten auf der Bundesautobahn zur Autobahnmeisterei Charlottenburg zurückfuhren, in Form von erheblichen #Aufwölbungen des Fahrbahnbelages festgestellt.
Frage 2:
Warum konnten die Schlaglöcher nicht nachts repariert werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um akute Gefahrenstellen handelte, musste der Bereich unverzüglich voll gesperrt werden. Eine Beseitigung erst in der nächsten Nacht bzw. in der verkehrsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 hätte zu Unfällen führen können und war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Um den Verkehr schnellstmöglich wieder freizugeben, musste eine umgehende Fahrbahninstandsetzung veranlasst werden.
2
Frage 3:
Wie oft werden die Fahrbahnen an diesem Nadelöhr des Berliner Verkehrs überprüft?
Antwort zu 3:
Die Kontrolle dieses Streckenabschnittes erfolgt durch die Autobahnmeisterei regelmäßig täglich wochentags. Dies wird ergänzt durch ohnehin dort fahrende Fahrzeuge der Autobahnpolizei, welche auch nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen die Strecken befahren.
Frage 4:
Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Verkehrslenkung ergriffen?
Frage 5:
Wie viele Beamte wurden an welchen Stellen eingesetzt, um den Umleitungsverkehr zu fördern?
Antwort zu 4 und 5:
Die Überleitungsfahrbahn ist durch einen Einsatzwagen der Autobahnpolizei gesperrt worden. Der von der A 115 (AVUS) aus Richtung Süd kommende Fahrzeugverkehr wurde über die Halenseestraße abgeleitet.
Zur Aufstellung des benötigten Teerkochers an der Schadensstelle war es erforderlich, im Einmündungsbereich der Überleitungsfahrbahn auf die A 100 auch deren rechten Fahrstreifen in Richtung Nord zu sperren. Aufgrund der straßenverkehrsbehördlich bereits seit 2015 angeordneten verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen zum Brückenschutz zwischen Rathenauplatz und Rudolf-Wissell-Brücke dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im besagten Bereich ausschließlich den rechten Fahrstreifen befahren.
Ist dies z. B. wegen einer Gefahrenstelle nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge zwingend an der letzten Ausfahrt davor abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund haben die Dienstkräfte der Autobahnpolizei den schweren Lkw-Verkehr an der Anschlussstelle Halensee von der A 100 abgeleitet. Um die Auswirkungen auf den Individualverkehr auf das unumgängliche Maß zu beschränken, wurde auf eine Totalsperrung verzichtet. Im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn ist polizeiliche Verkehrsaufklärung betrieben worden. Zusätzlich zu den beiden eingesetzten Einsatzwagen der Autobahnpolizei mit insgesamt vier Dienstkräften standen keine weiteren personellen Ressourcen für darüber hinausgehende Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alle Sperrmaßnahmen konnten gegen 14:30 Uhr aufgehoben werden. Über den gesamten Einsatzzeitraum wurden Verkehrswarnmeldungen polizeilich veranlasst und ständig aktualisiert.
Frage 6:
Welche Maßnahmen hat die VLB ergriffen, z.B. Ampelsteuerung?
3
Antwort zu 6:
Innerhalb der kurzen Zeit zwischen Feststellung des Schadens bis zur Instandsetzung waren keine Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) (zum Beispiel Anpassung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen) möglich.
Frage 7:
Welche Grundsatzmaßnahmen sind vorgesehen, um bei den immer wieder auftretenden Störungen auf der A100 die Umfahrungsstrecken flüssig zu halten?
Antwort zu 7:
Die Hauptverkehrsstrecken innerhalb der Stadt stoßen regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Kleinste Unregelmäßigkeiten auf den Strecken der Bundesautobahn führen zu Störungen, die sich sofort auch auf die Ausweichstrecken auswirken. Individuelle Programme, welche die Umfahrungsstrecken im ebenfalls stark belasteten Stadtstraßennetz priorisieren, sind für die Vielzahl von möglichen Störungen nicht wirkungsvoll möglich.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn A100 So soll die neue Rudolf-Wissell-Brücke aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214187115/Wettbewerb-zum-Neubau-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-entschieden.html

Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.

Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks #Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.

Laufen die Genehmigungsverfahren reibungslos ab, könnte laut Verkehrssenatorin Günther im Jahr 2023 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit wird mit mindestens fünf Jahren veranschlagt. Die Kosten betragen nach heutigen Kalkulationen rund 200 Millionen Euro, die vom Bund als Autobahn-Eigentümer …

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Straßenverkehr: Bau der Wilhelminenhofbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bau der #Wilhelminenhofbrücke zwischen #Wilhelminenhofstraße und
#Schnellerstraße in #Treptow-Köpenick? (siehe BVV-Beschluss 808/37/10)
Frage 4:
Wie ist der Stand zum B-Plan 9-14?
Antwort zu 1 und zu 4:
Der Bebauungsplan 9-14 für die planungsrechtliche Sicherung der Wilhelminenhofbrücke
wurde mit BA Beschluss 554/06 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 25.05.2006
aufgestellt und im Amtsblatt vom 22.12.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der B-Plan hat
derzeit den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
welche vom 04.06.2007 bis 18.06.2007 stattfand.
Frage 2:
Wann wurden welche #Fördergelder beantragt? (siehe Zwischenbericht vom 12.11.2015 des Bezirksamtes
TK)
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt stellte mit Schreiben vom 29.05.2017 einen erneuten Förderantrag bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Frage 3:
Wurden bereits Fördermittel für den Bau der Wilhelminenhofbrücke genehmigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 5:
Hat aus Sicht des Senats die Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Brücke Auswirkungen auf das
Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke? Wenn ja: Welche?
Antwort zu 5:
Die verkehrliche Entwicklung im Bezirk Treptow-Köpenick ist mit dem Neubau der
überregionalen neuen Straßenverbindung wesentlich verbessert. Über diese
Straßenverbindung werden Durchgangsverkehre in Richtung A 113 / A 100 zur Entlastung
von Schöneweide geführt. Auswirkungen auf das der Verbesserung der
Erschließungssituation in Schöneweide dienende Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke
sind nicht zu erwarten.
Frage 6:
Wie viele und welche Fahrspuren wird es nach derzeitigem Stand der Planung auf der
Wilhelminenhofbrücke geben? Wird die Brücke für den gesamten Verkehr freigegeben sein oder wird es
Nutzungseinschränkungen geben, z. B. für verschiedene Verkehrsarten?
Antwort zu 6:
Die bisherigen Planungen gehen von zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr (je Richtung 1
Fahrspur) sowie Anlagen für den Rad- und Fußverkehr aus.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Die Autobahn am ICC könnte einen Deckel bekommen Derzeit laufen die Vorplanungen für das Deckeln der Berliner Stadtautobahn am Dreieck Funkturm., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf-die-autobahn-am-icc-koennte-einen-deckel-bekommen/21219850.html

Wir die #Stadtautobahn am #Autobahndreieck #Funkturm #gedeckelt? Keine der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus hat grundsätzliche Einwände. Das wurde am Donnerstag bei der Debatte im Plenum sehr deutlich. Derzeit läuft die Vorplanung. Die Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung lassen von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ein stadtplanerisches Gutachten erstellen, das für Ende des Jahres erwartet wird. Nicht vor 2021 wird die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens möglich sein.
Oben drüber Wohnungen?

„Das Deckeln der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm käme tatsächlich den Anwohnern sehr gelegen. Ebenso würde es sicherlich helfen, die Umgebung des ICC und des Zentralen Busbahnhofes aufzuwerten. Auch der Expansion der Messe Berlin wäre es dienlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Ülker Radziwill. Bei der Entscheidung müssten Anwohnerinitiativen ebenso wie die Messe Berlin eingebunden werden. Die Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), Daniela Billig (Grüne), Oliver Friederici (CDU) und Henner Schmidt (FDP) betonten, dass bei einer Überbauung die Anwohner vor Emissionen und Verkehrslärm geschützt werden würden. Frank Scholtysek (AfD) hob hervor, dass solche Baumaßnahmen ein Meilenstein sein könnten, um Wohnraum zu schaffen.
Der Autobahnverknüpfungspunkt ist stark belastet

Das Autobahndreieck Funkturm ist bundesweit der am stärksten befahrene und belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von rund 230.000 Kraftfahrzeugen …

Straßenverkehr: Entwidmete Straßen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele und welche Straßen wurden in den letzten 20 Jahren im Berliner Stadtgebiet entwidmet? Bitte Auflistung nach Bezirken.

Frage 2:

Wem gehört der Grund und Boden dieser entwidmeten Straßen und wie wird er heute genutzt?

Antwort zu 1 und zu 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Rückmeldungen der Bezirke werden wie folgt wiedergegeben:

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

Mitte

 

 

2015

 

 

Am Nordhafen

 

Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG

 

 

nach B-Plan 1-47

 

Reinickendorf

 

2008

 

Am Packerei- graben

 

Bezirksamt Reinickendorf

 

Weg Steinbergpark (Grünanlage)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2006

 

Am Industriege- lände

 

Straßen- und Grünflächenamt

 

Durch den Neubau der Verlängerung des Brunsbütteler Dammes ist die Straße unter- gegangen und Bestandteil des Brunsbütteler Dammes geworden

 

2009

 

An der Spitze

 

Sonnenplatz Immobilien GmbH, Andersenstr. 3,

10439 Berlin

 

Private Erschließungsstraße

 

1997

 

Krielower Platz

 

div. Wohnungs- und Teileigentümer

 

Wohnbebauung. Die Restflächen des Krielower Platzes sind Bestandteil des Krielower Weges und des Hellebergeweges geworden

 

1998

 

Maselakeweg

 

GEWOBAG

 

Wohnbebauung

 

2008

 

Philipp- Gerlach-Weg

 

Grünflächenamt

 

Öffentliche Parkanlage

 

2009

 

Schifffahrtsufer

 

Grünflächenamt

 

Uferweg für den Wassertourismus

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spandau

 

2008

 

Weg zwischen Am Dorfwald und Gautinger Weg

 

Berliner Forsten

 

Forstweg

 

2004

 

Parkhaus Altstädter Ring

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

2001

 

Parkhaus Stabholzgarten

 

Contipark International Parking GmbH

 

Privatwirtschaftliche Nutzung

 

Es wurden noch diverse Kleinflächen als öffentliches Straßenland eingezogen. Die Ermittlung dieser Flächen war dem Bezirksamt im Rahmen der vorgegeben Frist jedoch nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2009

 

Neue Steinmetzstr.

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Alboinplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Cosimaplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ceciliengärten

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Friedensplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Metzplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Perelsplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Renée-Sintenis- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tempelhof- Schöneberg

 

2010

 

Viktoria-Luise- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Bayerischer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Grazer Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Adolf-Scheidt- Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Augsburger Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Ekensunder Platz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Lessingplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

 

2010

 

Leopoldplatz

 

Land. Berlin

 

Grünanlage

2015

Naumannstraße zw. Lotte- Laserstein-Str. und Hedwig- Dohm-Str.

privat

tlw. Vorplatz Bahnhof und tlw. Bauland (B-Plan 7-47)

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

1997

 

Eichbuschallee (40678),

teilweise von neue Krugallee bis Kiehn- werderallee, Flurstück 10

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

1997

 

Kiehnwerderallee (41532), teilweise

s. Abl. Nr. 38 / 08.08.1997, S. 28 von Baumschu- lenstraße bis Einfahrt Eierhäuschen

FS 56, 12 und

126, FS 1225

und 126 tlw. sind davon ausgenommen

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

1997

 

Poetensteig Teilfläche des FS 1045, Flur

111, Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

1997

 

Wasserweg Flurstücke 1034, Flur 111

und FS 117,

116, Flur 112 –

Gmkg. Treptow

 

 

 

BIM

 

 

 

Spreepark

 

 

 

 

2001

 

Straßen 17, 19,

20 und 21 Teilflächen der FS 48/15, 60/16

(ggf.3, 81/1tlw.), Flur 46, Gmkg. Treptow

 

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

2001

 

Straße 206 (stat. Schl.nr. 3161)

FS 11 tlw., Flur 163, Gmkg.

Treptow

 

 

 

Land Berlin

 

 

 

Kleingartenanlage

 

 

 

Bezirk

 

Jahr

 

Straße

 

Eigentümer

 

Nutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow- Köpenick

 

 

 

 

 

2006

 

Straße zum Teufelssee, Geh- und Radweg

FS 1 tlw. Kbl. 10001; FS 5 tlw. Kbl. 10101¸FS

281 tlw. Kbl.

40101

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

Waldweg

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

Bohnsdorfer Straße (40385), teilweise zw.

Waldstraße und Tegernseestr./ Wassersport- allee

FS 105 tlw., Flur 416 sowie FS

FS 12, Flur 405

und FS 3029,

Flur 305 Gmkg. Köpenick

 

 

 

 

 

 

 

Berliner Forsten

 

 

 

 

 

 

 

Waldweg

 

Folgende Bezirke haben pauschal geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf

Ganze Straßen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten 20 Jah-

ren nicht eingezogen. Über die Einziehung von Straßenabschnitten oder -teilen er- folgt keine statistische Erfassung. Einziehungen werden grundsätzlich mit Angaben zu den jeweiligen Flächen und den Hintergründen im Amtsblatt für Berlin veröffent- licht. Auflistungen darüber, wem Teilbereiche von eingezogenen Straßen gehören und wie deren jetzige Nutzung ist, existieren nicht, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.

Friedrichshain-Kreuzberg

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in den letzten 20 Jahren keine Straßen ent- widmet worden. Eine Straße ist fachlich eine Verkehrsanlage, die u.a. aus Fahrbahn, Radweg und Gehweg bestehen kann. In unserem Bezirk sind nur kleine Flächen von Verkehrsanlagen arrondiert worden und dementsprechend eingezogen, bzw. ent- widmet worden. Eine Statistik dieser arrondierten Flächen existiert nicht.

Marzahn-Hellersdorf

Eine statistische Erfassung über entwidmete Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt nicht.

Pankow

Im genannten Zeitraum wurden keine Straßen vollständig für den öffentlichen Ver- kehr eingezogen. Die vom Bezirk vorgenommenen Einziehungen betrafen lediglich Teilflächen gewidmeten Straßenlandes.

Die Bezirke Lichtenberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf von Berlin haben keine Rückmeldung gegeben.

Durch die Abteilung V –Tiefbau– der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz wurden keine öffentlichen Straßen eingezogen.

Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
3
Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
4
ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
5
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
6
Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + S-Bahn + Straßenverkehr: Umleitungen und Umsteigen – Großbaustelle Karower Kreuz sorgt für Bahnstörungen ab Mai, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/regionalbahn-umleitung-bauarbeiten-karower-kreuz.html

Die #Baustellen in #Karow an der #Autobahn und dem #Bahnkreuz fordern den Fahrgästen von S- und Regional-Bahn im Sommer alles ab: Ab Mai müssen sie bis in den Sommer entweder pendeln oder Umleitungen in Kauf nehmen.
Fahrgäste von #S-Bahn und #Regionalbahn in Berlin und Brandenburg müssen ab Ende Mai mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Betroffen sind die Linien #S2, #S8, #RE5 und #RB12. Hintergrund sind Bauarbeiten am Bahnknoten #Karower Kreuz im Berliner Nordosten in den kommenden Monaten.

Zunächst wird wegen Bauarbeiten an der Brücke auf der #Autobahn #A114 die RE5-Strecke Oranienburg – Gesundbrunnen tage- und stundenweise gesperrt, so am 28. Mai, 31. Mai, 2. und 3. Juni, 9. und 10. Juni sowie vom 16. bis 22. Juni. Das hat zur Folge, dass an diesen Tagen die Regionalbahn dort nicht fährt. Die Fahrgäste können nach Angaben der Bahn allerdings auf die S-Bahnlinie S1 ausweichen, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.

Auch die Regionalbahnlinie RB12, die von der Niederbarnimer Eisenbahn bedient wird, wird wegen der Bauarbeiten weitgehend unterbrochen. Ab dem 22. Mai bis voraussichtlich August fahren zwischen Löwenberg (Mark) und Oranienburg lediglich zwei Zugpaare – je ein Zug pro Richtung morgens und abends. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
RE5 wird umgeleitet

Wegen der Arbeiten direkt am Karower Kreuz wird der Abschnitt Oranienburg – Gesundbrunnen ab dem 29. Juli erneut gesperrt. Darum werden die Züge der Linie RE5 (von Rostock über Berlin-Hauptbahnhof nach Berlin-Südkreuz) bis …

carsharing + Radverkehr: Car- und Bike-Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies?

Antwort zu 1:

Neben dem stationsgebundenen öffentlichen #Fahrradverleihsystem#Deezer #Nextbike“ bieten sieben weitere Unternehmen („#Lidl-Bikes”, “#Donkey Republic Bikes”, “#oBike”, “#moBike, „#ofo“ „#Byke Mobility GmbH“, „#LimeBike“) ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.

Frage 2:

Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Frage 4:

Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 2 und zu 4:

Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.

Frage 3:

Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?

Antwort zu 3:

Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder

„dock-less“ bezeichnetes System.

Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.

Frage 5:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Antwort zu 5:

Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.

Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.

Frage 6:

Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?

Antwort zu 6:

„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen

Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.

Frage 7:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 7:

Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,

„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf  der Internetseite unter dem Link  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.

Frage 8:

Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?

Antwort zu 8:

Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.

Frage 9:

Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer

prüft?

Antwort zu 9:

Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.

Frage 10:

Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren

Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?

Antwort zu 10:

Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.

Frage 11:

Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?

Antwort zu 11:

Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.

Frage 12:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 12:

Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.

Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.

Frage 13:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 13:

Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 14:

Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:

Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Antwort zu 14 und zu 15:

Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen  am  Markt vertreten:

Stationsgebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge / Stationen

#Greenwheels

40 / 49

#Flinkster

122 / 64

#Stadtmobil

70 / 49

#cambio

70 / 30

#Matcha

50 / 28

 

Stationsungebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge

#Car2Go

1200

#DriveNow

1170

 

1 Quelle: Unternehmen, bcs

Darüber hinaus sind weitere stationsungebundene Anbieter (#drive by, #UBEEQO) mit einer kleinen Flotte bekannt.

Für #Carsharingunternehmen und deren Fahrzeuge sind mit Stand August 2017

161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:

Bezirk

Anzahl der Stellflächen

Anzahl der Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10

10

Friedrichshain-Kreuzberg

43

36

Lichtenberg

keine

Marzahn-Hellersdorf

5

5

Mitte

Keine Angabe

Neukölln

4

4

Pankow

89

38

Reinickendorf

keine

Spandau

keine

Steglitz-Zehlendorf

keine

Tempelhof-Schöneberg

10

10

Treptow-Köpenick

keine

Frage 16:

Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?

Frage 17:

Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?

Antwort zu 16 und zu 17:

Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.

Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.

Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.

Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.

Frage 18:

Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 18:

Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.

Frage 19:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Frage 20:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 19 und zu 20:

Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.

Frage 21:

Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?

Antwort zu 21:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.

Frage 22:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 22:

Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.

Frage 23:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 23:

Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

 

Berlin, den 17.04.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Baustelle für die Dresdner Bahn Lichtenrade stellt sich auf langwierige Bauarbeiten ein, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustelle-fuer-die-dresdner-bahn-lichtenrade-stellt-sich-auf-langwierige-bauarbeiten-ein/21201358.html

Der Ausbau des Bahnverkehrs kostet Kiezbewohner viele Nerven. Am Bahnhof #Lichtenrade gibt es einen #Infopunkt für ihre Fragen. Ein Besuch.
Die häufigste Frage? Peter Schulze von der Bahn muss nicht lange überlegen. „Die Leute wollen wissen, wie lange die #S-Bahn nicht fahren wird.“ Und Schulze, der dieses Mal im Infopunkt auf dem S-Bahnhof mit einem Kollegen für die Auskünfte zuständig ist, kann die Fragesteller beruhigen:
„Zwischen #Priesterweg und #Lichtenrade wird die S-Bahn fast immer fahren. Sie wird nur sporadisch unterbrochen werden, vor allem an Wochenenden.“ Anders sieht es auf dem anschließenden Abschnitt zwischen Lichtenrade und #Blankenfelde aus. Dort ist eine zehnmonatige Sperrung vorgesehen.
#Lärmschutz geht ins Geld

Seit dem vergangenen September gibt es den Infopunkt zum in Lichtenrade umstrittenen Ausbau der #Dresdner Bahn, der mehr als 600 Millionen Euro kosten wird. Anwohner, vertreten durch eine Bürgerinitiative, hatten gefordert, die neuen Gleise für den Fern- und #Regionalverkehr, über die auch der #Airport-Express zum #BER-Flughafen brausen soll, in einen Tunnel zu legen.

Sie wollten vermeiden, dass der beschauliche Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich. Das #Planfeststellungsverfahren hat dadurch zwar fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Bahn entschieden. Nun kommen die Wände; zwei bis fünf Meter hoch.
Doch während eines Besuchs im Infopunkt wollte nur eine Frau wissen, wo denn nun die Wände gebaut werden. Kritik daran gab es an diesem Tag nicht mehr. Die Bahn hat auch kleine Zugeständnisse gemacht. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf dürfen sich die Farben der Wände aussuchen.

Und weil beide Bezirke am Bahnhof Attilastraße aufeinanderstoßen, werde es dort besonders …