Straßenverkehr: Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter, aus Senat

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Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.

 

  1. werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?

 

Zu 1.:

Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.

 

  1. hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
  2. der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?

 

Zu 4.:

In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

 

  1. beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?

 

Zu 5.:

Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.

 

  1. stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?

 

Zu 6.:

Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.

 

Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.

 

  1. gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?

 

Zu 7.:

Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.

Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.

 

So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.

 

  1. zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).

 

Zu 8.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

30

26

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

43

41,40

Pankow

k.A.

30,50

15,50

Reinickendorf

36

36

35

Spandau

43

37

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

k.A.

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,75

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

31

23,75

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

44

42,50

Pankow

k.A.

35,50

21,50

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

43

36

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

26

k.A.

 

 

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,25

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

58

51

50

Friedrichshain-Kreuzberg

31

k.A.

20

Lichtenberg

35

33

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

30

29

k.A.

Mitte

58

39

24

Neukölln

49

47

45,10

Pankow

k.A.

35

24

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

38,25

34,75

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

35

29

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

29,25

25,75

24

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:

 

Bezirk

VZÄ

Charlottenburg-Wilmersdorf

9

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Lichtenberg

6

Marzahn-Hellersdorf

5

Mitte

12

Neukölln

11

Pankow

9

Reinickendorf

8

Spandau

6

Steglitz-Zehlendorf

8

Tempelhof-Schöneberg

9

Treptow-Köpenick

8

 

In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.

 

  1. setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?

 

Zu 9.:

Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.

 

  1. haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?

 

Zu 10.:

Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.

 

  1. viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?

 

Zu 11.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen  nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

69

61

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

137

122

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

82

74

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

127

107

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

 

 

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

75

67

Friedrichshain-Kreuzberg

57.

43

k.A.

Mitte

k.A.

136

120

Pankow

k.A.

116

108

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

22

20

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

35

k.A.

 

  1. Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?

 

Zu 12.:

Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens

5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.

 

  1. es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?

 

Zu 13.:

Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?

 

Zu 14.:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.

 

  1. es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?

 

Zu 15.:

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei

 

gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.

 

  1. bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?

 

Zu 16.:

Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:

 

„Über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).

Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen der Ordnungsämter finden Sie hier.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o- der der Feuerwehr (112).

 

Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.

 

  1. bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?

 

Zu 17.:

Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.

 

In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.

 

  1. Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?

 

19.  Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?

 

Zu 18. und 19.:

Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.

 

In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.

 

Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.

 

  1. den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?

 

Zu 20.:

Nein.

 

  1. mungsort eintreffen?

 

Zu 21.:

In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.

 

Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.

 

 

Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: A100 Sanierung: Auf der Rudolf-Wissell-Brücke wird es eng Baustart für die Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke ist der 8. Juli. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214742001/Fahrbahn-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-wird-saniert.html

Berlin.  An der #Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg wird wieder gebaut. Diesmal wird die #Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd #saniert. Um den Start in die Sommerferien in Berlin nicht zu behindern, beginnen die Arbeiten erst nach dem ersten Ferienwochenende. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli werden dann die Bauarbeiten auf dem #drittmeistbefahrenen #Autobahnabschnitt Deutschlands vorbereitet. Eine Woche nach Ferienende sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.
In zwei Nächten kommt es zu Einschränkungen, um die veränderte Verkehrsführung einzurichten. Die erste Sperrung betrifft nur die Fahrtrichtung Nord in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli zwischen 18 und 5 Uhr, außerdem wird die Rudolf-Wissell-Brücke in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli zwischen 22 und 5 Uhr voll gesperrt. Danach stehen dann während der Bauphase in beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Neuartiges Verfahren beschleunigt Sanierung

Um die Baumaßnahmen schneller voran zu bringen, kommt bei der Sanierung ein besonderes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden die Fahrbahnen mit einer grobporigen Asphaltschicht überzogen, die dann mit einer Art Kunststoff abgedichtet wird. Das sogenannte HANV-Verfahren wurde bereits im vergangenen Jahr bei der Sanierung der Fahrbahn in Richtung Nord angewendet.

"Wie stark die Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd tatsächlich geschädigt ist, lässt sich erst sagen, wenn der alte Belag abgefräst wurde. Vom Schädigungsgrad hängt maßgeblich ab, wie schnell wir mit der Sanierung vorankommen", sagt Projektleiter Wolfgang Pilz. Geplant ist, die Baumaßnahme bis zum 24. August, eine Woche nach dem Ende der Berliner Sommerferien, …

zu Fuß mobil: Deutschlands größte Mobilitätsstudie zeigt: Stadtverkehr geht auf den Füßen, aus Fuss e.V.

Stadtverkehr geht auf den Füßen
Deutschlands größte #Mobilitätsstudie zeigt die führende Bedeutung
des #Fußverkehrs

In Deutschlands größten Städten legen die Menschen mehr Wege zu #Fuß
zurück als hinterm Steuer. Und sie tun das gern: Die in Umfragen
bekundete Freude am #Laufen ist größer als unter den Benutzern von
Autos, Fahrräder, Bussen und Bahnen die Freude am Fahren. Das sind
Ergebnisse von Deutschlands soeben publizierter größter aktueller
Mobilitätsstudie, beauftragt vom Bundes-Verkehrsministerium. Der
FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, fordert Konsequenzen
aus der Studie: „Breitere Gehwege ohne Fahrräder und parkende Autos,
sichere Übergänge, fußgängerfreundliche Ampeln ohne ewiges Rot“.

Für die Studie „#Mobilität in Deutschland“ hat das Infas-Institut
fast eine Million Wege von mehr als 300.000 Menschen analysiert. Die
Wege sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. In Berlin und Hamburg,
den größten Städten und zugleich Stadtstaaten, bewältigen Fußgänger
jeweils 27 Prozent aller Wege. Die Fahrer von Autos und Motorrädern
liegen dahinter mit 23 Prozent in Berlin und 26 Prozent in Hamburg.
Bundesweit die meisten Fußgänger gibt es unter ganz Jungen und
Alten, Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Auto. Unter
den Befragten mit laut Infas „sehr niedrigem Einkommen“ gehen pro
Stichtag 28 Prozent zu Fuß, unter denen mit hohem Einkommen nur 19
Prozent. Unter Kindern und Senioren liefen bis zu 35 Prozent am
Stichtag außer Haus; unter den 40- bis 49-jährigen nicht einmal halb
so viele – nur 17 Prozent. Dazu  der FUSS e.V.: „Das Gehen hat auch
eine große soziale Bedeutung. Es sichert die Basismobilität der
Menschen mit weniger Geld und gehört nicht zuletzt gefördert, um
soziale Nachteile auszugleichen.“

Einen Vorsprung haben Gehende bei der Zuneigung zu ihrem
körpereigenen Verkehrsmittel. Infas fragte in acht Altersgruppen:
„Gehen Sie gern zu Fuß?“ und „Fahren Sie gern Auto, Rad, Bus oder
Bahn?“ In sechs der acht Gruppen war der Anteil der gern Gehenden am
höchsten. Das Auto kam auf Rang 2; Fahrrad und öffentlicher Verkehr
liegen mit weitem Abstand dahinter.

Aus den Daten folgert der FUSS e.V.: „Die Studie zeigt, dass das
Gehen von Verkehrsplanern und in der öffentlichen Diskussion immer
wieder unterschätzt wird. Dabei ist es gerade in großen Städten die
beliebteste und beste Verkehrsform. Es schont die Umwelt, spart
Platz, gefährdet keinen anderen, ist gesund und kostet am wenigsten.“

Doch der Fachverband mahnt: „Fürs Gehen muss mehr getan werden.
Autos und Fahrräder müssen runter vom Bürgersteig. Wir brauchen viel
mehr Zebrastreifen und andere Querungshilfen, an denen man
Fahrbahnen sicher und leicht überqueren kann. 462 getötete und rund
30.000 verletzte Fußgänger im vorigen Jahr sind ein
gesellschaftlicher Skandal.“ FUSS e.V. fordert Tempo 30 als
Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. „Das kommt letztlich allen
zugute. Auch wer oft Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad fährt oder wer im
Rollstuhl sitzt, ist zeitweise auf dem Gehweg unterwegs und
profitiert von sicheren Übergängen.“

***
Die soeben erschienene Kurzfassung der Studie finden Sie unter
www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html
Fußverkehr wird in Mobilitäserhebungen häufig unzureichend erfasst.
In anderen Studien ist der Fußverkehrsanteil an allen Wegen noch
höher als bei „Mobilität in Deutschland“. Informationen zur Methodik
dieser Studie liegen uns nicht vor.

Im  bundesweiten Fachverband FUSS e.V. arbeiten Engagierte und
Experten aus Stadt- und Verkehrsplanung, Kommunen, Hochschulen und
Bürgergruppen www.fuss-ev.de

Kontakt und Rückfragen: Dipl.-Ing. Roland Stimpel, Pressesprecher,
Tel. 0163 – 1833 508
roland.stimpel@fuss-ev.de

Straßenverkehr: Lkw über 7,5 Tonnen Maut gilt jetzt für alle Bundesstraßen – auch in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/lkw-ueber-7-5-tonnen-maut-gilt-jetzt-fuer-alle-bundesstrassen—auch-in-berlin-30711574?dmcid=nl_20180701_30711574

Berlin – Seit Mitternacht muss die #Lkw-Maut in Berlin wie in ganz Deutschland für Fahrten auf allen #Bundesstraßen gezahlt werden. Bislang wurde die Gebühr für #Autobahnen und einige Streckenabschnitte von Bundesstraßen erhoben. Sie gilt für Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Mit der Neuregelung zum 1. Juli wird die Maut auf allen 169 Kilometern Bundesstraße in der Hauptstadt fällig und wie bisher auf 77 Autobahnkilometern, wie aus einer Übersicht des Bundesverkehrsministeriums hervorgeht. In Brandenburg sind 2750 Kilometer Bundesstraßen betroffen. Knapp 60 Kontrollsäulen wurden hier nach Angaben der Toll Collect GmbH landesweit aufgestellt, die im Auftrag des Bundes die Säulen betreibt. Die Säulen stehen am Straßenrand und erkennen, ob Fahrzeuge Maut zahlen müssen.

Keine „Mautflüchtlinge“ mehr

Deutschlandweit wächst das gebührenpflichtige Netz damit von einem Tag auf den anderen von 15.000 auf 52.000 Kilometer. Die Speditionsbranche erwartet höhere Belastungen durch zusätzliche Kosten. Die Brandenburger Kommunen hoffen dagegen auf weniger „Mautflüchtlinge“, die bislang auf Bundesstraßen auswichen, um Geld zu sparen. Der Städte- und Gemeindebund sieht durch die Maut für Bundesautobahnen und -fernstraßen auch eine bessere Finanzierungsgrundlage …

Straßenverkehr: Südliche Anbindung der TVO, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat die #Verkehrsproblematik an der #Kreuzung #Glienicker Weg/#Köpenicker Str. und dem
#Adlergestell bekannt? Wenn ja, gibt es konkrete Überlegungen, diesen Bereich umzugestalten /
umzubauen?
Antwort zu 1:
Ja, dem Senat ist bekannt, dass sich der Knoten Glienicker Weg/Adlergestell an der
Grenze seiner Leistungsfähigkeit befindet. Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung
zum Bebauungsplan (B-Plan) 9-43 VE (Vorhaben und Erschließung) (ehemals
Bärensiegel) wurden Möglichkeiten untersucht, wie das zusätzliche Verkehrsaufkommen
aus dem Plangebiet an dem bereits hoch belasteten Knotenpunkt trotzdem abgewickelt
werden kann. Diese Maßnahmen sowie die Optimierung der Lichtsignalanlage (LSA) im
Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung wurden vertraglich mit dem Investor
vereinbart und befinden sich gegenwärtig in der Prüfung und Anordnung durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB). In der aktuellen Verkehrstechnischen Untersuchung (VTU)
ist eine geänderte Fahrstreifenaufteilung im Adlergestell mit zugehöriger
Freigabezeitumverlegung zu Gunsten der Nebenrichtung zu Grunde gelegt. Zudem wird
durch eine weitere Anbindung des Plangebietes (rechts rein und rechts raus) und einem
Return in Höhe des OBI-Baumarktes der Knotenpunkt Glienicker Weg/Adlergestell weiter
entlastet.
2
Frage 2:
Wann wurden zuletzt an dieser Kreuzung Verkehrszahlen erhoben und mit welchem Ergebnis? (Bitte die
Veränderung des Verkehrsaufkommens seit Planungsbeginn der #TVO benennen.)
Antwort zu 2:
Die letzte Zählung an diesem Knotenpunkt stammt vom 20.11.2017.
Grundlage des Planfeststellungsverfahrens zum vierstreifigen Ausbau des Glienicker
Wegs im Jahr 2007 waren die damaligen Zählungen und Verkehrsnetzberechnungen. Die
nachfolgende Tabelle zeigt die Verkehrsentwicklung an diesem Knotenpunkt seit 2007
(Auswahl):
Knotenpunkt Adlergestell /
Glienicker Weg – Köpenicker Straße
Kfz
07 – 19 Uhr –
Werktag
Adlergestell Köpenicker Str. Glienicker Weg
Jahr Datum
nord-westl.
Köpenicker Str.
süd-östl.
Köpenicker
Str.
süd-westl.
Adlergestell
nord-östl.
Adlergestell
2007 24.09. 34.873 50.233 31.917 22.853
2008 08.09. 31.460 36.194 26.657 23.537
2011 31.03 35.119 37.692 29.449 23.280
2013 16.04. 26.757 36.711 23.993 27.543
2017 20.11. 27.700 38.753 26.446 28.181
Frage 3:
Von welchem Verkehrsaufkommen in diesem Bereich gehen die Verkehrsplaner mit Fertigstellung der TVO
aus?
Frage 4:
Auf welcher Grundlage basieren die Berechnungen zur Antwort aus Frage 3?
Antwort zu 3 und 4:
Hierzu können gegenwärtig keine konkreten Angaben gemacht werden. Im Bereich um
den Glienicker Weg plant der Bezirk weitere Entwicklungen von heute zum Teil
brachliegenden Gewerbeflächen. Zudem sind die verkehrspolitischen Zielstellungen
bezüglich des Modal Split oder auch im Rahmen der städtebaulichen Fördermaßnahme
Aktive Zentren für die Dörpfeldstraße in die Betrachtungen zu
Verkehrsaufkommensberechnungen einzubeziehen.
Frage 5:
Welche Lösungen stellt sich der Senat heute und zukünftig für diesen Kreuzungsbereich vor?
3
Antwort zu 5:
Der zur Verfügung stehende und planfestgestellte Straßenraum im Bereich des
Knotenpunktes Glienicker Weg/ Adlergestell ist begrenzt, ebenso seine Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung kann eine weitere Optimierung der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erfolgen.
Frage 6:
Gibt es Ideen einer Umfahrung dieses Nadelöhrs, z.B. durch eine Verlängerung der Spindlersfelder Straße,
die dann parallel zu den dort verlaufenden Gleisen über das Adlergestell zum Ernst-Ruska-Ufer führen
könnte? Wenn ja: Welche Planungen gibt es? Wie ist der Planungsstand?
Antwort zu 6:
Die angesprochene Planungsidee stammt aus DDR-Zeiten. Diese Planung wurde in den
frühen 1990´er Jahren ad acta gelegt, aus dem Flächennutzungsplan und allen anderen
Planwerken entfernt und bildet heute keine Planungsgrundlage mehr. Die verkehrliche
Situation und die verkehrspolitische Zielstellung für den Glienicker Weg, auch im
Zusammenhang mit der Grenze der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes am
Adlergestell, bildet eine Grundlage für die verkehrliche Untersuchung im Rahmen des BPlans
9-63 (GESA mbH – Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten –
u.a.). Um weitere Anbindungen mit zusätzlichem Verkehr im Glienicker Weg zu
vermeiden, ist hier eine Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 96a im Süden
geplant. Im Zusammenhang mit dem B-Plan 9-62 (Intech) werden auch Varianten der
Anbindung an die Spindlersfelder Straße und die Vor- und Nachteile einer Verbindung
beider Gewerbegebiete mit einer neuen Bahnquerung geprüft.
Frage 7:
Wem gehören die Grundstücke, die für die Planungen aus Frage 6 benötigt werden? Wurde bereits über
eine Sicherung dieser Grundstücke nachgedacht? Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Die Grundstücksproblematik wird im Zuge der B-Planbearbeitung untersucht und geklärt.
Berlin, den 21.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: BVG bekommt eigenen Abschleppdienst Das neue Mobilitätsgesetz erlaubt Mitarbeitern, falsch parkende Autos umzusetzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214714123/BVG-bekommt-eigenen-Abschleppdienst.html

Berlin. Für ein paar Besorgungen mal rasch auf der #Busspur halten oder eine #Haltestelle #zuparken, um zum Bäcker zu gehen. Dies kann für Autofahrer in Berlin künftig deutlich öfter teure Folgen haben. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, planen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), nicht nur die Zahl der Mitarbeiter, die sich um das Freihalten von Busspuren und Haltestellen kümmern, spürbar zu erhöhen. Die landeseigene Verkehrsbetriebe wollen auch eigene Fahrzeuge anschaffen, um #Falschparker schneller und konsequenter als bisher #abschleppen zu können.

Hintergrund ist das neue Mobilitätsgesetz für Berlin. Das am Donnerstag beschlossene Gesetz erweitert im Paragraf 23 ausdrücklich die Befugnisse der BVG bei der Verkehrsüberwachung. Demnach dürfen verkehrsrechtlich ausgebildete Beschäftigte zur Gefahrenabwehr eigenverantwortlich Fahrzeuge von Bussonderfahrstreifen (Busspuren), aus Haltstellenbereichen sowie von Straßenbahngleisen umsetzen. Bislang war die BVG bei solchen Anordnungen auf die Hilfe der Polizei oder der Ordnungsämter angewiesen, die bisher als einzige in der Stadt über derartige hoheitliche Befugnisse verfügten.

„Wir sind sehr froh über die neuen Möglichkeiten, die uns das Mobilitätsgesetz einräumt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Falschparker würden den Straßenverkehr nicht nur stark behindern, sondern auch für teils gefährliche Situationen speziell an Haltestellen sorgen. „Wenn unser Bus nicht richtig an die Haltestelle ranfahren kann, können Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderungen gar nicht oder nur sehr riskant aussteigen“, so Reetz. Und wenn ein Auto ein Straßenbahngleis blockiert, sorgt das oft nicht nur für Staus, sondern auch für zusätzliche Unfallgefahr.

Laut der BVG-Sprecherin wird es eine Verschärfung der Abschlepp-Praxis nicht unmittelbar …

Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus: Sechs Monate Baustelle? Stadtrat zieht Notbremse: „Mir reicht’s“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-gatow-sechs-monate-baustelle-stadtrat-zieht-notbremse-mir-reichts/22745668.html

20.000 Bürger fürchteten #Stau. Stadtrat schimpft auf #Verkehrslenkung ("Anordnung fehlt noch immer") und bricht Projekt ab. SPD: "ein Tollhaus!"
Kein Thema in Spandau, das so leidenschaftlich diskutiert wurde wie dieses: die #Baustelle in #Gatow, von der mehr als 20.000 Menschen betroffen sind. Aus Kladow, Gatow, Potsdam. Sechs Monate hätte der Verkehr umgeleitet werden sollen – Folge: Stau, Stau, Stau. Bis Ende 2018. Jetzt ist Berlins längste Umleitung vom Tisch.
Eigentlich hätte es in 7 Tagen losgehen sollen

Der Bezirk hat überraschend die Notbremse gezogen. Stadtrat Frank Bewig, CDU, sagte dem Tagesspiegel am Donnerstagvormittag: „Es wird nicht gebaut. Und ich sehe auch nicht, dass wir 2018 die #Baumaßnahme noch mal in Angriff nehmen – wir haben immer noch nicht die schriftliche Anordnung der Verkehrslenkung erhalten – dabei wollten wir heute mit den Vorbereitungen der Baustelle beginnen. Aber ohne schriftliche Anordnung geht das alles nicht, mir reicht’s, das ist keine verlässliche Basis für so ein Projekt."“
Scharfe Kritik der SPD: "Was soll das?"

Scharfe Kritik kam prompt von der SPD: „Erst bringt Frank Bewig mit seiner Ankündigung einer kilometerlangen Umfahrung der Baustelle für den #Havelradweg den ganzen Spandauer Süden gegen sich auf und dann stellt er plötzlich fest, dass er ja noch gar keine endgültige Anordnung der Verkehrslenkung Berlin in der Tasche hat. Was soll denn das?", schimpft Ulrike Sommer, die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende in Spandau und Vorsitzende der SPD Gatow und Kladow.
Unzählige Mails an unseren Spandau-Newsletter

In den letzten Tagen hatte es massive Bürgerbeschwerden gegeben – beim Spandau-Newsletter des Tagesspiegel trafen …

Straßenverkehr + S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn + Radverkehr: Verkehrskonzept der Industrie- und Handelskammer IHK will Parken in Berlin einschränken, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrskonzept-der-industrie-und-handelskammer-ihk-willparken-in-berlin-einschraenken/22738634.html

Die Berliner Industrie- und Handelskammer legt ihr Verkehrskonzept vor: mehr Busse, Züge, #Lieferzonen – und eine Tram unterm Alex.
Bahnen und Busse werden in wenigen Jahren auf vielen Strecken überfüllt sein, wenn nicht weitere #Strecken aus- oder neugebaut werden und wenn der Fahrzeugbestand nicht deutlich erhöht wird. Dies gilt für Strecken zwischen Berlin und Brandenburg – aber vor allem innerstädtisch.
Zu diesem Fazit kommt die Berliner Industrie- und Handelskammer (#IHK). Sie hat am Dienstag eine Nahverkehrsprognose bis zum Jahr 2030 vorgestellt, die auf Untersuchungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (#DLR) sowie der Verkehrs Consult Dresden Berlin (#VCDB) basiert. Das Gesamtpaket soll rund 4,5 Milliarden Euro kosten.

Für dringend erforderlich halten die Gutachter unter anderem den Weiterbau der #S-Bahn von Spandau bis #Falkensee. Über diesen Ausbau wird seit Jahren diskutiert, eine Entscheidung gibt es bis heute jedoch nicht. Um den wachsenden Verkehr in den Griff zu bekommen, sei an erster Stelle der Ausbau des Nahverkehrs erforderlich.

Einschränkungen soll es nach dem IHK-Konzept für Autobesitzer geben. Um Lieferzonen schaffen zu können, sollte das #Anwohnerparken an Haupteinkaufsstraßen unterbunden werden, sagte der Bereichsleiter Stadtentwicklung der IHK, Jochen Brückmann. Dort sollte nur noch #Kurzparken zugelassen sein. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollten Parksünder abschleppen …

Güterverkehr + Elektromobilität: Start des Förderprogramms zur Elektrifizierung des Berliner Wirtschaftsverkehrs, aus Senat

www.berlin.de

Wie auf dem 3. Berliner Mobilitätsgipfel am 25.06.2018 von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop angekündigt, startet nach heutigem Senatsbeschluss ab dem 1. Juli 2018 das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“.

Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, hierzu: „Wir leiten den nächsten Schritt auf dem Weg zur Mobilitätswende ein und sorgen für leisen und sauberen #Wirtschaftsverkehr in der Stadt. Berlin als wachsende Stadt hat eine besondere Verantwortung für den Klima- und Gesundheitsschutz. Darum unterstützen wir mit dem #Förderprogramm „#Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ die Umstellung gewerblicher Flotten auf Elektromobilität. Unser Förderprogramm umfasst neben einem Beratungsmodul, die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Wir sehen besonders in dem Beratungsangebot eine tolle Möglichkeit, Interessierte für diese Technologie zu begeistern, Bedenken entgegenzutreten und wirklich die Potenziale für eine Umstellung auf elektrische Flotten aufzuzeigen.“

Ziel der Förderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen und gemeinnützigen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige zu motivieren, auf emissionsarme Antriebe umzusteigen, um möglichst schnell die Belastung der Berliner Luft mit Stickoxiden zu reduzieren und drohende Fahrverbote zu vermeiden. Das Förderprogramm umfasst die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Beratung durch einen Mobilitätsberater, den Kauf oder das Leasing von gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutzten elektrisch betriebenen Fahrzeugen (reine Batterie-Elektro-Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb, Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge) als auch die Errichtung einer geeigneten (Normal- oder Schnell-) Ladeinfrastruktur auf privaten betrieblichen Flächen.

Für die Umsetzung des Förderprogramms hat der Senat von Berlin die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt, die sich dabei ihrer Tochter – der IBB Business Team GmbH (IBB BT) – bedient.

Interessierte Antragsteller können Fragen zum Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ an folgende Emailadresse richten: “elektrifizierung-wirtschaftsverkehr@senweb.berlin.de:mailto:elektrifizierung-wirtschaftsverkehr@senweb.berlin.de oder sich auf den Webseiten der IBB BT informieren: www.ibb-business-team.de

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Telefon: (030) 9013-8451