Straßenverkehr: „Ausnahmezustand“ wegen unaufschiebbarer Reparatur auf der Zuführung A115 zu A100 Richtung Nord, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurden die #Schlaglöcher entdeckt?
Antwort zu 1:
Die #Schäden wurden am 12.04.2018 gegen 05:30 Uhr durch Mitarbeiter der #Autobahnmeisterei, die nach einem nächtlichen Einsatz an anderen Örtlichkeiten auf der Bundesautobahn zur Autobahnmeisterei Charlottenburg zurückfuhren, in Form von erheblichen #Aufwölbungen des Fahrbahnbelages festgestellt.
Frage 2:
Warum konnten die Schlaglöcher nicht nachts repariert werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um akute Gefahrenstellen handelte, musste der Bereich unverzüglich voll gesperrt werden. Eine Beseitigung erst in der nächsten Nacht bzw. in der verkehrsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 hätte zu Unfällen führen können und war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Um den Verkehr schnellstmöglich wieder freizugeben, musste eine umgehende Fahrbahninstandsetzung veranlasst werden.
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Frage 3:
Wie oft werden die Fahrbahnen an diesem Nadelöhr des Berliner Verkehrs überprüft?
Antwort zu 3:
Die Kontrolle dieses Streckenabschnittes erfolgt durch die Autobahnmeisterei regelmäßig täglich wochentags. Dies wird ergänzt durch ohnehin dort fahrende Fahrzeuge der Autobahnpolizei, welche auch nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen die Strecken befahren.
Frage 4:
Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Verkehrslenkung ergriffen?
Frage 5:
Wie viele Beamte wurden an welchen Stellen eingesetzt, um den Umleitungsverkehr zu fördern?
Antwort zu 4 und 5:
Die Überleitungsfahrbahn ist durch einen Einsatzwagen der Autobahnpolizei gesperrt worden. Der von der A 115 (AVUS) aus Richtung Süd kommende Fahrzeugverkehr wurde über die Halenseestraße abgeleitet.
Zur Aufstellung des benötigten Teerkochers an der Schadensstelle war es erforderlich, im Einmündungsbereich der Überleitungsfahrbahn auf die A 100 auch deren rechten Fahrstreifen in Richtung Nord zu sperren. Aufgrund der straßenverkehrsbehördlich bereits seit 2015 angeordneten verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen zum Brückenschutz zwischen Rathenauplatz und Rudolf-Wissell-Brücke dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im besagten Bereich ausschließlich den rechten Fahrstreifen befahren.
Ist dies z. B. wegen einer Gefahrenstelle nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge zwingend an der letzten Ausfahrt davor abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund haben die Dienstkräfte der Autobahnpolizei den schweren Lkw-Verkehr an der Anschlussstelle Halensee von der A 100 abgeleitet. Um die Auswirkungen auf den Individualverkehr auf das unumgängliche Maß zu beschränken, wurde auf eine Totalsperrung verzichtet. Im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn ist polizeiliche Verkehrsaufklärung betrieben worden. Zusätzlich zu den beiden eingesetzten Einsatzwagen der Autobahnpolizei mit insgesamt vier Dienstkräften standen keine weiteren personellen Ressourcen für darüber hinausgehende Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alle Sperrmaßnahmen konnten gegen 14:30 Uhr aufgehoben werden. Über den gesamten Einsatzzeitraum wurden Verkehrswarnmeldungen polizeilich veranlasst und ständig aktualisiert.
Frage 6:
Welche Maßnahmen hat die VLB ergriffen, z.B. Ampelsteuerung?
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Antwort zu 6:
Innerhalb der kurzen Zeit zwischen Feststellung des Schadens bis zur Instandsetzung waren keine Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) (zum Beispiel Anpassung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen) möglich.
Frage 7:
Welche Grundsatzmaßnahmen sind vorgesehen, um bei den immer wieder auftretenden Störungen auf der A100 die Umfahrungsstrecken flüssig zu halten?
Antwort zu 7:
Die Hauptverkehrsstrecken innerhalb der Stadt stoßen regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Kleinste Unregelmäßigkeiten auf den Strecken der Bundesautobahn führen zu Störungen, die sich sofort auch auf die Ausweichstrecken auswirken. Individuelle Programme, welche die Umfahrungsstrecken im ebenfalls stark belasteten Stadtstraßennetz priorisieren, sind für die Vielzahl von möglichen Störungen nicht wirkungsvoll möglich.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz