Pressemitteilung vom 27.07.2018
Die #Wuhlheide ist ein Freizeit- und Familienpark mit überregionaler Bedeutung und als Freizeitstandort ein Besuchermagnet. Trotz dieser wichtigen Rolle weist der Standort Wuhlheide – und hier insbesondere die öffentliche Grünanlage Wuhlheide – erhebliche Mängel auf und ist in vielerlei Hinsicht nicht adäquat der oben beschriebenen Bedeutung hergestellt. Dem will der Bezirk in den kommenden Jahren abhelfen.
In einem ersten Projekt soll der derzeit nicht einladende #Eingangsbereich in der Nähe des #S-Bahnhofes Wuhlheide gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Das Ziel ist, diesen Bereich zu einem Entree mit Leitfunktion umzugestalten und dabei die Erreichbarkeit des Freizeit- und Erlebnisstandorts mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu attraktivieren.
Dies ist möglich, seit zwischen den zuständigen Verwaltungen Ende 2017 eine Vereinbarung getroffen wurde, die die Zuständigkeiten in dem Bereich entsprechend der funktionalen Ansprüche neu regelt. Der Weg ist nunmehr Bestandteil der öffentlichen Grünanlage und befindet sich in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes. Dies bedeutet u.a., dass das bisher praktizierte Parken auf diesen Flächen – auch wenn sie noch nicht umgestaltet sind – nicht gestattet ist.
Das Straßen- und #Grünflächenamt konnte #Sondermittel aus dem Programm „#Strategie Stadtlandschaft“ akquirieren, mit denen zunächst die ersten Planungsschritte bist zur Genehmigungsreife finanziert werden können. Erste Ergebnisse werden Ende des Jahres erwartet. In Abhängigkeit weiterer Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausführungsplanung und den eigentlichen Ausbau, könnte in 2019 ggf. der erste Spatenstich erfolgen.
Frage 1:
Wie viele #Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr im Sinne des „#Bike-and-
Ride-Konzeptes“ gibt es derzeit in Berlin (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Der Senat fördert zusammen mit der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner
Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) den Bau von Fahrradabstellanlagen
an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr. Seit 1999 wurde die Anzahl der #Fahrradstellplätze von ca. 10.000 auf ca. 29.500 erhöht.
Auf eine Befragung im Mai 2015 teilten die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke
Spandau bzw. Marzahn-Hellersdorf mit, dass ca. 1.180 bzw. 2.830 Fahrradstellplätze an
Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr vorhanden sind.
Eine aktuelle Auflistung über die Anzahl der Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen
zum Öffentlichen Nahverkehr in den jeweiligen Bezirken ist dem Senat nicht bekannt, so
dass eine Gesamtzahl für ganz Berlin nicht genannt werden kann.
Frage 2:
Wie viele Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin neu geschaffen und wie viele
Stellplätze für Fahrräder bieten diese jeweils (bitte um Auflistung nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz sind die Bezirke für Maßnahmen des
ruhenden Verkehrs, zu diesen zählen auch die Fahrradabstellanlagen, zuständig. Eine
Zusammenstellung, wie viele Fahrradabstellanlagen in den letzten fünf Jahren in Berlin
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neu geschaffen wurden und wie viele Stellplätze diese für Fahrräder bieten, aufgelistet
nach Kalenderjahr und Bezirk, liegt dem Senat nicht vor.
Diese Daten sollen perspektivisch durch die GB infraVelo GmbH, eine
Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken
und dem Senat erfasst werden.
Frage 3:
Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen (falls
ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Tageszeit und aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen zur standortkonkreten Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen
berlinweit keine Daten vor.
Im Rahmen einer Untersuchung wurden im September 2015 in einem ausgewählten
Modellgebiet je Bezirk die vorhandene Anzahl der Abstellplätze und die abgestellten
Fahrräder im Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine beispielhafte
Untersuchung an Bahnhöfen zu den Fahrradabstellplätzen.
Frage 4:
Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Bike-and-Ride-Standort generell zugrunde, fällt diese
Entscheidung jeweils unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und wenn ja, in welcher
Form werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
Antwort zu 4:
Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführt, sind die Bezirke nach dem
Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs zuständig. Die
Entscheidung, ob und wenn ja, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung für
einen Bike-and-Ride Standort einbezogen werden, obliegt somit auch den Bezirken.
Vor der Entscheidung, ob eine Fahrradabstellanlage an einem Bike-and-Ride Standort
errichtet werden soll, ist der derzeitige Bedarf zu prüfen und die zu erwartenden
zukünftigen Bedarfe zu ermitteln.
Für die Standortwahl sind unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung:
– Die Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein.
– Die Fahrräder am Wohnort müssen leicht zugänglich sein.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang
angelegt werden.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder müssen leicht zu finden sein.
– Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben.
– Fahrräder müssen mit dem Rahmen am Fahrradständer sicher angeschlossen werden
können.
– Fahrradabstellanlagen müssen mit genügend großen Verkehrsflächen konzipiert
werden.
– Fahrradabstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und möglichst
vandalismussicher sein.
– Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein.
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Frage 5:
Inwiefern sind die innerstädtischen Bike-and-Ride-Plätze als solche gekennzeichnet und in welcher Form
wird für eine Nutzung derselben geworben?
Antwort zu 5:
Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Form die innerstädtischen Bikeand-
Ride-Plätze gekennzeichnet sind bzw. in welcher Form für diese geworben wird.
Frage 6:
Plant der Senat die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen oder gegebenenfalls die Umsetzung anderer
Maßnahmen im Sinne des Bike-and-Ride-Konzeptes (bitte Maßnahmen konkret benennen)?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr das
Angebot an Fahrradabstellanlagen weiter zu verbessern. Dieses Ziel findet sich auch in
§ 47 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder.
Damit Maßnahmen zum Fahrradparken schneller umgesetzt werden können, wurde die
GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese
Gesellschaft soll – in enger Absprache mit dem Senat und den Bezirken – Fahrradabstellanlagen
planen und bauen. Derzeit führt die GB infraVelo GmbH eine Standort- und
Potentialanalyse zum Fahrradparken an elf Bahnhöfen im Land Berlin durch. Aussagen zu
Maßnahmen, die sich aus der Standort- und Potentialanalyse ableiten lassen, sind erst
möglich, wenn die Analyse abgeschlossen ist.
Berlin, den 17.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Plötzlich ist die Betonfahrbahn der Autobahn #A114 zu Ende. „Achtung Lebensgefahr!“ warnt ein Schild. Wo einst ein #Brückenüberbau die Gleise der S-Bahn-Linie #S8 und des #Außenrings überspannte, klafft seit Juni eine Lücke. Der Verkehr auf dem #Pankow-Zubringer muss mit der verbliebenen Brückenhälfte vorliebnehmen, wo pro Richtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Es ist ein Vorgeschmack auf Bauarbeiten, die noch kommen werden.
Im Norden des Bezirks Pankow ist ein #Nadelöhr entstanden. „Morgens und nachmittags gibt es Stau“, sagt Bernd Urbank von der Projektmanagementgesellschaft Deges. Er leitet das Projekt Außenringbrücke. Der Abriss des östlichen Überbaus, der einst die Fahrbahn in Richtung Autobahndreieck Pankow trug, war der Auftakt. Das Zehn-Millionen-Euro-Bauvorhaben, das der Bund bezahlt, soll noch zweieinhalb Jahre dauern.
Sicher, in den Betonwiderlagern der Brücke aus dem Jahr 1974 gibt es den einen oder anderen Riss. Doch die stählernen Überbauten waren in Ordnung, als die Bauarbeiten begannen. Warum entschieden die Planer trotzdem, die beiden jeweils 160 Tonnen schweren Konstruktionen abreißen und neu bauen zu lassen?
Bislang keine Standstreifen
„Die A114 wird erneuert, der Berliner Ring, die #A10 ebenfalls“ – dazu hätte es nicht gepasst, die alte Brücke zu belassen, sagt der 54 Jahre alte Bauingenieur. Vor allem: „Der Pankow-Zubringer wird um Standstreifen ergänzt, er wird breiter.“ Die alte Überführung hatte eine Breite von 22,70 Meter, die neue misst 26,10 Meter. Außerdem wird sie mit 1,30 Meter 50 Zentimeter höher und damit schwerer sein. Stahlträger tragen eine Fahrbahnplatte aus Beton, die dann eine Asphaltschicht bekommt.
„Jetzt müsste sie gleich da sein“, sagt Urbank und schaut auf seine Uhr. Da kommt sie auch schon angerauscht, die S8. Neben ihr rollt ein #Kesselwagenzug aus Schwedt …
Frischer Sommerwind bewegt die einsame türkische Flagge und die vielen deutschen Fahnen, mit denen Kleingärtner in der Kolonie Bleibtreu II ihre Parzellen markiert haben. Doch nebenan, auf der längsten #Straßenbrücke Berlins, ist es stickig, und es riecht nach #Bitumen. Hoch über den Schrebergärten steht René Wikowski auf einer Maschine, die sich mit ohrenbetäubendem Lärm voran arbeitet und 138 Grad heißen #Asphalt hinterlässt. „Mollig hier“, sagt der Bauarbeiter lässig. Auf der #Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg ist die zweite Etappe der #Fahrbahnsanierung in vollem Gange, und die Bauleute sind weit gekommen. Währenddessen bereiten sich die Planer schon auf das nächste Projekt vor – das den Verkehr noch viel stärker einschränken wird.
Wenn alles gut läuft und der Nachschub mit der heißen Ware funktioniert, kann die Maschine, ein Straßenfertiger, in 20 Sekunden einen Meter Asphalt bauen. „Der Computer nimmt uns einiges ab“, sagt Wikowski, der so braun gebrannt ist, dass die Tätowierungen kaum noch auffallen. „Wir müssen aber trotzdem aufpassen“ – damit die Asphaltschicht so ausfällt, wie sie geplant worden ist: 4,5 Zentimeter dick und mit vielen luftigen Hohlräumen, die etwas später mit zwei Komponenten Kunstharz ausgefüllt und dadurch abgedichtet werden.
„Ihr sollt hier nicht herumstehen!“
Die Autos nebenan kommen nicht viel schneller voran als der Straßenfertiger. Die 926 Meter lange Rudolf-Wissell-Brücke, die im Westen Berlins die Spree überspannt, ist Teil der A100 und mit 180.000 Fahrzeugen pro Tag einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands. Auch in den Ferien ist viel los, und so kommt es regelmäßig zu Staus. „Vor allem morgens und nachmittags“, sagt Wolfgang Pilz. Er ist Projektleiter bei der Deges, die das Bauvorhaben steuert. Statt drei gibt es nur noch zwei Fahrbahnen pro Richtung.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
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Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
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Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele #Park and Ride-Anlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin errichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren wurden keine Park- and Ride-Anlagen in Berlin errichtet.
Frage 2:
Über wie viele Stellplätze verfügen die jeweiligen Park and Ride-Anlagen (bitte aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 2: Entfällt.
Frage 3:
Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Standort zur Errichtung einer Park and Ride-Anlage zugrunde, wird diese Entscheidung unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger getroffen und wenn ja, in welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen?
Antwort zu 3: Entfällt.
Frage 4:
Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der jeweiligen Park and Ride-Anlagen (bitte aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 4:
Die in Berlin vorhandenen Park- and Ride-Anlagen liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Dem Senat liegen keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen zum gegenwärtigen Bestand und zur Ausstattung der vorhandenen Park- and Ride-Anlagen vor.
Frage 5:
Durch welche Maßnahmen ist gewährleistet, dass die vorhandenen Park and Ride-Stellplätze tatsächlich den aus dem Berliner Umland in die Stadt pendelnden Berufstätigen zur Verfügung stehen und nicht zweckentfremdet werden?
Antwort zu 5:
Straßenverkehrsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Park- and Ride-Anlagen und anderen Parkplätzen. In der Folge gibt es keine rechtliche Handhabe für eine Differenzierung der Nutzergruppen bezüglich der Stellplatznutzung auf Park- and Ride- Anlagen.
Frage 6:
Hat der Senat Kenntnis über die Zahl der Menschen, die täglich mit dem Auto aus dem Umland zur Arbeit in die Stadt #pendeln? Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Konsequenzen wurden seitens des Senats aus dieser Entwicklung gezogen?
Antwort zu 6:
Der Senat hat lediglich Kenntnis zu der Zahl der Ein- und #Auspendler insgesamt auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Stand jeweils zum 30.06. eines Jahres:
Als Konsequenz aus der Entwicklung wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ländern bzw. Ministerien etabliert und sie nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben in dem Themenfeld wahr. So wurden gemeinsame Leitlinien der Siedlungsentwicklung erstellt, die Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inkl. der zugehörigen Abstimmungen zu Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Angeboten abgestimmt, Leitlinien und ein Förderprogramm für Park- and Ride-Anlagen in Brandenburg erarbeitet sowie neue Ansätze, wie in dem Forschungsprojekt „E-Bike- Pendeln“, verfolgt, die explizit auf Arbeitswege und Pendlerverflechtungen zielen. Darüber hinaus hat das Land zusammen mit Brandenburg und der Deutsche Bahn AG über die Rahmenvereinbarung Infrastruktur 2030 (i2030) die Weichenstellungen für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur geschaffen.
Frage 7:
Sind seitens des Senats weitere Maßnahmen geplant, um die Zahl der täglich mit dem Auto nach Berlin pendelnden Berufstätigen zu reduzieren und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
Antwort zu 7:
Berlin und Brandenburg orientieren sich an einem für den Berufsverkehr attraktiven Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstrecke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr, d.h. Schnittstellen zwischen Pkw und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind.
Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit den Berliner Verkehrsbetrieben und der S-Bahn gefördert.
Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die BVG für #Busspuren bezahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und wie
wird er mit den Zuwendungen an die BVG berechnet?
Antwort zu 1:
Busspuren werden von der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) kostenfrei
straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Ob die Anordnung aufgrund eigener Erkenntnisse
durch die VLB oder aber auf Vorschlag oder Antrag, z.B. der BVG, erteilt wird, ist dabei
unerheblich. Die bauliche Realisierung (Schilder, Markierungen etc.) erfolgt durch den
jeweils zuständigen Straßenbaulastträger aus den ihm dafür zugewiesenen Finanzmitteln.
Frage 2:
Wie bewertet es der Senat, dass es Busspuren gibt, die praktisch seit Bestehen nicht benutzbar sind – als
Beispiel sei hier die Hauptstraße in Tiergarten bzw. Schöneberg genannt, die seit Jahren #zugeparkt wird?
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Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Überwachungsmöglichkeit der Busspur durch Polizei und Ordnungsämter auf
Benutzbarkeit durch Busse und weitere Verkehrsteilnehmende, denen die Benutzung der Busspur erlaubt
ist?
Antwort zu 2 und zu 5:
Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Eine Behinderung des Verkehrs durch parkende Fahrzeuge liegt unstrittig vor. Durch das
Ordnungsamt erfolgen auf der Busspur der Hauptstraße gezielte Kontrollen (auch mit
Polizei und BVG) unter Ahndung der Verstöße bzw. der Umsetzung abgestellter
Fahrzeuge nach Maßgabe verfügbaren Personals. Immer wieder gibt es auch darüber
hinaus Sonderaktionen mit der Polizei, der BVG und dem Ordnungsamt.
Die gleichzeitige Kontrolle des gesamten Streckenabschnitts ist aufgrund der Länge
dieses Sonderfahrstreifens nicht möglich. Nur mit ständiger Überwachung und ganz
erheblichem Personalaufwand ist der mangelnden Verkehrsdisziplin zu begegnen. Im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist das Personal des Außendienstes (vier bis fünf Zweier-
Teams pro Schicht) für mehr als 400 Kilometer Straßenland mit einer Vielzahl von
Aufgaben zuständig.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass in der genannten Busspur von der täglichen Geltungsdauer (7 bis 18 Uhr) fünf
Stunden die Busspur zweckentfremdend benutzt werden darf (9 bis 14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und
Aussteigen frei)?
Antwort zu 3:
Entsprechend dem ÖPNV-Beschleunigungsprogramms wurde im Jahre 1989 in der
Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße beidseitig ein
Bussonderfahrstreifen (BSF) angeordnet. Diese sind in der Zeit von Montag bis Freitag, 7
bis 18 Uhr, dem Linienverkehr, Taxis, Krankenfahrzeugen, Bussen im
Gelegenheitsverkehr und seit 2008 auch den Radfahrern vorbehalten. Ein Ladefenster von
9-14 Uhr lässt hier das Beliefern der anliegenden Gewerbe zu.
Frage 4:
Wieso wird auf einer Busspur das Ein- und Aussteigen erlaubt, wo im Normalfall sogar Taxis untersagt ist, zu
diesem Zweck auf Busspuren zu halten?
Antwort zu 4:
Die Rahmenbedingungen in der Hauptstraße sind für geordnete Verkehrsverhältnisse
äußerst kompliziert. Die Hauptstraße hat in diesem Bereich auch eine Zubringerfunktion
zur Stadtautobahn mit entsprechender Verkehrsbelastung, soll gleichzeitig aber den
Charakter einer belebten Einkaufsstraße behalten. In den Nebenstraßen wurde mit
Anordnung der BSF Parkscheibenzonen eingerichtet, damit die Kunden der anliegenden
Geschäfte in der Hauptstraße kurzfristig einen Stellplatz finden können. Das von 9 bis 14
Uhr vorhandene Ladefenster liegt außerhalb der allgemeinen verkehrlichen Spitzenzeiten
und wurde insbesondere zur Stärkung des Wirtschaftsverkehrs eingeführt, damit ein Beund
Entladen vor den Geschäften möglich ist.
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Frage 6:
Wie bewertet der Senat die Gefährdungslage für Radfahrende durch das Fehlen eines Radwegs und das
erhebliche Aufkommen an Fahrzeugen, die auf der für Radverkehr erlaubten Busspur halten sowie ein- und
ausparken, die nicht bestünde, wenn die Busspur frei befahrbar wäre?
Antwort zu 6:
Die Auswertung der in der Unfalldatei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle bestätigt,
dass keine auffällige Erhöhung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in
dem Bereich der Hauptstraße besteht. Die Freigabe des BSF für Radfahrende ist an
dieser Stelle aus nachfolgenden Gründen auch alternativlos. Aus
Verkehrssicherheitsgründen ist es nicht zulässig, die Radfahrenden im linken Fahrstreifen
neben der Busspur zu führen. Die teilweise vorhandenen Radwege in der Hauptstraße
entsprechen nicht den baulichen Anforderungen, daher kann eine
Radwegebenutzungspflicht nicht wieder eingeführt werden. Erfahrungsgemäß werden
aber vorhandene bauliche Radwege auch weiterhin genutzt.
Mit dem zeitnah in Kraft tretenden Berliner Mobilitätsgesetz wird die BVG die Berechtigung
erhalten, die BSF eigenständig zu beräumen. Frei zu befahrende BSF tragen zur
objektiven und subjektiven Sicherheit von Radfahrenden bei.
Frage 7:
In Anbetracht der Tatsache, dass in der Hauptstraße wie auch in anderen Straßen mit Busspur, aber ohne
eigenen Radweg, die Busspur eine sicherheitsverbessernde Fahrspur für Radfahrende darstellt: Sollte aus
Sicht des Senats eine Busspur nicht gänzlich diesen berechtigten Fahrzeugen dienen, d.h., sollte Ein- und
Aussteigen ganz untersagt sein und sollten die Zeiten, in denen Ladetätigkeiten erlaubt sind, auf ein
Minimum reduziert werden bzw. möglichst auch in Seitenstraßen verlagert werden?
Antwort zu 7:
Aufgrund des Platzmangels für alle Nutzergruppen musste der heute vorhandene
Kompromiss, bestehend aus einem normalen BSF einerseits in den Spitzenstunden und
einem zugelassenen Laden und Liefern in den Nebenverkehrszeiten sowie Parken
abends, nachts und am Wochenende andererseits, umgesetzt werden. Hiermit werden
alle Ansprüche in gewissem Maße bedient. Bei der Einrichtung des BSF wurden die
Ladezonenmöglichkeiten vor Ort geprüft und aufgrund der Dichte der Gewerbe auf langen
Abschnitten der Hauptstraße nicht in Seitenstraßen gelegt.
Die Verkehrssituation in der Hauptstraße wurde in den letzten Jahren immer wieder einer
Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der BSF in seiner jetzigen Form
bestehen bleiben soll.
Frage 8:
Welche Möglichkeit sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB), kurzfristig eine Verbesserung für den ÖPNV wie
auch den Radverkehr durch eine Veränderung der Beschilderung herbeizuführen?
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Antwort zu 8:
Eine Veränderung der Beschilderung des BSF, z.B. eine Einschränkung der Be- und
Entladezeiten, ist nicht vorgesehen, da der Bedarf für Ladezeiten vorhanden ist und nicht
anderweitig gedeckt werden kann. Ergänzend werden durch die VLB alternative
Führungen des Bus- und Radverkehrs, insbesondere deren Vereinbarkeit mit der
Verkehrsbelastung, geprüft werden (Auswirkung einer einspurigen Führung für den
motorisierten Individualverkehr auf die angrenzenden, bereits belasteten Knotenpunkte,
Führung der Radfahrenden, Bedürfnisse des Lieferverkehrs etc.). Die Prüfung alternativer
Führungen wird während der Untersuchung in der Hauptstraße als Teststrecke für den
NOx-Modellversuch erfolgen.
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nun steht fest, wann die nächsten #Tempo-30-Tests beginnen. Am 3. September wird auch auf dem #Tempelhofer Damm und der #Hauptstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Geschwindigkeit verringert. Von November an wird auch in der #Kantstraße in Charlottenburg untersucht, ob Tempo 30 dazu beiträgt, die Belastung der Luft zu senken. Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der Berliner Zeitung. „Das ist der aktuelle Zeitplan“, sagte er. #Messwerte in der #Leipziger Straße, wo am 9. April der erste Versuch dieser Art begonnen hat, lassen hoffen.
Die Daten des #Messwagens 088, die auf der Internetseite der #Senatsumweltverwaltung veröffentlicht werden, dokumentieren die Entwicklung. Während im März noch 56, im April 51 und im Mai 50 Mikrogramm #Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen wurden, betrug der Monatswert im Juni nur noch 39 Mikrogramm. Beim Stickstoffmonoxid gingen die Monatswerte von März bis Juni ebenfalls zurück – von 48 auf 19 Mikrogramm. Alle Arten von Stickoxiden zusammengerechnet, sanken die Werte in dieser Zeit von 129 auf 69 Mikrogramm.
Bloß keine Diesel-Fahrverbote
Bei der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Senat, über die das Verwaltungsgericht am 11. Oktober verhandelt, steht Stickstoffdioxid im Mittelpunkt. Es ist ein Verbrennungsprodukt, das vor allem in Dieselmotoren entsteht. Der Jahresmittelwert für das giftige Gas, das Herz, Kreislauf und Atemorgane angreift, darf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Auf der Leipziger Straße und anderen Magistralen war das bislang der Fall.
Frühere Untersuchungen zeigten, dass Tempo 30 die Belastung senkt. Diese Erkenntnis will der Senat nun auf zunächst fünf Hauptverkehrsstraßen …
Wegen intensiver Bauarbeiten am #S-Bahnhof #Rahnsdorf wird ab morgen bis Ende September die #Brückendurchfahrt (Ingeborg-Hunzinger-Straße) für Autos und Busse #gesperrt. Umleitungen werden über Schöneiche und den S-Bahnhof Friedrichshagen eingerichtet.
Gut zu Fuß oder auf dem Rad: Ab morgen können nur noch Fußgänger und Radfahrer die Brücke am S-Bahnhof Rahnsdorf durchqueren. Die Deutsche Bahn lässt die #Gleisanlagen und die #Oberleitung zwischen Berlin-Hirschgarten und #Erkner erneuern – und sperrt die Brückendurchfahrt. Der Gleisabstand zu der parallel verlaufenden S-Bahntrasse wird vergrößert und vier Eisenbahnbrücken werden neu gebaut.
Dies betrifft ab dem 12. Juli den Rahnsdorfer S-Bahnhof. Autos kommen auf diesem Weg nicht von Schöneiche nach Rahnsdorf und auch nicht von der Straße nach Fichtenau in den Alten Fischerweg. Sie werden ab da an über Schöneiche umgeleitet und über den S-Bahnhof Friedrichshagen. Ebenso wird die Buslinie 161 am S-Bahnhof unterbrochen. „Die Busse pendeln zwischen der Endhaltestelle in Schöneiche zum S-Bahnhof und zurück“, sagt Bürgermeister Ralf Steinbrück.
Seit März 2016 wird der Streckenabschnitt zwischen Köpenick und Erkner mit einer Länge von insgesamt zehn Kilometern für eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgebaut, außerdem wird die sogenannte Radsatzlast von jetzt 22,5 auf 25 Tonnen erhöht – die Züge können schwerer werden. Dafür werden Oberbau-, Tiefbau- und Oberleitungsarbeiten durchgeführt, Eisenbahnüberführungen erneuert und Lärmschutzwände errichtet.
Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ einer laufenden Datenbereinigung unterliegt, weichen die für das Jahr 2016 genannten Zahlen von denen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/ 11602 vom 21. Juni 2017 ab.
viele #Unfälle gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Bussen sowie Straßenbahnen der #BVG und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (VU) der Jahre 2015 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
viele dieser Unfälle waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils auf Fehlverhalten eines Beschäftigten der BVG und wie viele auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen?
Zu 2.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.