Busse und Bahnen stehen still Erneut Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article137839405/Erneut-Warnstreiks-im-oeffentlichen-Personennahverkehr.html #Rathenow – Den dritten Tag in Folge haben vielerorts in Brandenburg #Bus- und #Straßenbahnfahrer die Arbeit niedergelegt. Am Donnerstag beteiligten sich rund 160 Kollegen der #Havelländischen Verkehrsgesellschaft und der Verkehrsbetriebe Brandenburg/Havel am #Warnstreik, wie ein Sprecher der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sagte. An fünf Standorten blieben den Angaben zufolge 160 Busse und 18 Straßenbahnen von Dienstbeginn bis zum Nachmittag stehen. Neben Fahrern hätten sich auch Mitarbeiter aus den Werkstätten am Warnstreik beteiligt. Die Gewerkschaft sprach von einem «vollen Erfolg». Mit den Warnstreiks will sie Druck in den Tarifgesprächen für den öffentlichen Personennahverkehr ausüben, die am …

BVG + S-Bahn: Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn (Aug ´14 – Jan ´15), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.01.2015? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufgabenträger wird die #Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der -Bahn und bei der #Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum August bis Dezember 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn August 2014 bis Dezember 2014 (Angaben in Prozent) Monat Linie 8/ 2014 9/ 2014 10/ 2014 11/ 2014 12/ 2014 U1 97,4 97,7 96,5 95,4 96,3 U2 96,7 96,2 94,7 95,2 96,6 U3 98,8 98,7 96,3 96,2 97,1 U4 99,7 99,8 99,7 99,4 99,4 U5 98,7 98,6 98,5 98,4 98,7 U6 98,2 98,5 98,1 94,7 95,9 U7 96,8 96,6 96,7 94,4 93,3 U8 98,1 97,8 96,6 95,2 97,8 U9 98,0 95,8 97,0 94,0 95,6 U55 99,9 99,9 99,8 99,7 99,5 ΣU-Bahn 97,7 97,3 96,8 95,3 96,1 M1 91,1 90,8 91,0 88,8 89,8 M2 97,1 97,1 97,0 94,3 95,4 M4 91,3 92,6 90,8 91,7 91,3 M5 88,6 89,4 85,4 86,2 89,7 M6 86,8 84,1 83,4 84,1 86,7 M8 88,0 87,2 88,5 87,5 91,1 M10 94,9 93,1 92,6 91,4 93,1 M13 88,7 85,7 84,4 87,6 83,7 M17 87,6 91,3 87,4 88,7 87,4 12 88,5 87,9 89,1 85,1 88,3 16 94,0 94,1 95,1 94,0 93,8 18 98,1 97,6 97,7 97,0 95,6 21 92,7 90,6 83,9 73,2 74,0 27 86,5 90,5 85,8 86,4 85,7 37 87,9 91,8 91,8 91,8 86,8 50 89,3 87,0 85,9 85,5 87,4 60 93,8 93,4 92,1 92,5 91,1 61 94,1 92,2 92,1 90,7 91,2 62 95,4 94,4 93,4 92,5 91,4 63 90,3 90,0 88,4 86,1 85,8 67 91,1 85,8 92,4 92,4 90,0 68 93,8 94,9 94,7 93,6 93,6 ΣTram 90,7 90,4 89,2 88,6 89,1 Die Werte für Januar 2015 lagen zum Zeitpunkt der Antworterstellung noch nicht vor. Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten sich die eingesetzten Züge der -Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden #Verspätungsminuten: Monat Verspätungsminuten* August 2014 19.668 September 2014 34.084 Oktober 2014 27.892 November 2014 27.749 Dezember 2014 27.697 Januar 2015 21.527 Summe 158.617 * Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: Monat Ausfälle** August 2014 2.349 September 2014 4.469 Oktober 2014 10.600 November 2014 8.797 Dezember 2014 2.286 Januar 2015 1.494 Summe 29.995 ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus störungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Hauptverkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Aufgeteilt auf Linien fielen im Land Berlin folgende Zugleistungen aus (Angaben in Zugkm): Linie 1 2 25 3 41 42 45 Monat August 2014 -9.825 -882 -770 -390 -12.090 -10.571 -4.154 September 2014 -32.942 -13.389 -6.791 -17.067 -9.880 -17.935 -4.766 Oktober 2014 -27.277 -18.291 -21.258 -18.341 -22.869 -22.511 -17.162 November 2014 -21.809 -12.270 -19.184 -20.403 -23.652 -23.505 -19.520 Dezember 2014 -11.258 -4346 -3448 -5789 -4.602 -6.784 -3.841 Januar 2015 -41.152 -74.307 -57.324 -102 -2.079 -2.008 52.802 Summe -144.263 -123.485 -108.775 -62.092 -75.172 -83.314 3.359 Linie 46 47 5 7 75 8 85 9 Monat August 2014 -2.925 -2.739 -39.791 -27.973 -67.192 -24.146 -4.239 -5.736 September 2014 -8.875 -3.454 -13.456 -1.257 -8.274 -12.874 -8.987 -10.804 Oktober 2014 -7.834 -4.620 -47.443 -45.309 -41.008 -1.906 -13.303 -19.816 November 2014 -7.526 -4.724 -33.772 -29.044 -30.089 -5.021 -8.140 -13.116 Dezember 2014 -1.407 -567 -6.887 -3.822 -3.857 -1.536 -3.495 -1.098 Januar 2015 -1.922 -574 -6.612 -2.605 1.156 10.186 13.714 24.149 Summe -30.489 -16.678 -147.961 -110.010 -149.264 -35.297 -24.450 -26.421 Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4.: Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 563 5.882 September 2014 787 6.244 Oktober 2014 529 4.722 November 2014 611 5.545 Dezember 2014 757 7.344 Januar 2015 414 4.764 Summe 3.661 34.501 * und ** siehe oben Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 0 11 September 2014 0 0 Oktober 2014 0 0 November 2014 0 0 Dezember 2014 0 0 Januar 2015 92 586 Summe 92 597 * und ** siehe oben Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.08.2014-31.01.2015 ca. 1,1 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 9,9 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Beitrages für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2015 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 3,7 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

allg. + Bus + Straßenbahn: Warnstreiks in Potsdam und Potsdam-Mittelmark!

(24.2.2015, #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark) Der #öffentliche #Nahverkehr in #Potsdam und Potsdam-#Mittelmark wird bis um 15 Uhr bestreikt. Hierzu erklärt der Regionalverband Potsdam-Mittelmark e. V. des Deutschen Bahnkunden-Verbandes: Der #DBV hat Verständnis für die Anliegen der Beschäftigten im Nahverkehr. Insbesondere teilen wir die geäußerte Kritik an der Landesregierung, welche die für den #ÖPNV gedachten #Bundesmittel nicht nur für die vorgesehenen Zwecke ausgibt. Völlig indiskutabel ist aus Sicht des DBV, einen Streik diesen Ausmaßes mit einer Vorlaufzeit von nicht einmal 8 Stunden zu verkünden! Denn in dieser kurzen Zeit wird nur eine Minderheit von der Ankündigung erfahren haben, um sich über Alternativen Gedanken zu machen. Die meisten sehen sich bei Tagesbeginn mit Tatsachen konfrontiert. Insbesondere in den ländlichen Regionen wird der Weg zur Arbeit oder zur Schule unmöglich, weil es keine Alternativen gibt. Es darf nicht sein, dass jene Menschen, die dem ÖPNV täglich seine Existenzberechtigung geben, faktisch zu Geiseln gemacht werden! Das Streikrecht ist aus gutem Grund durch die Verfassung gedeckt. Im Falle von Leistungen, die die Daseinsfürsorge betreffen, ist es jedoch unbedingt mit Augenmaß anzuwenden! Der DBV apelliert bei dieser Gelegenheit abermals an die politischen Entscheidungsträger, bei Streiks im ÖPNV eine Grundversorgung gesetzlich festzuschreiben! Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 01 63 / 5 54 44 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: S-Bahn, BVG, Autobahn Kann der Berliner Nahverkehr Olympia?, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-bvg-autobahn-kann-der-berliner-nahverkehr-olympia/11406256.html #Expresszüge und #Extra-Fahrstreifen für die #Olympischen Spiele 2024: Wir haben uns auf die Spur begeben nach dem #Verkehrskonzept. Könnten #BVG und -Bahn Olympia? Was bringt der #Autobahn-Bau? Und wo sind die #Stolperfallen? Fanmeile während der Fußball-WM auf der Straße des 17. Juni, Silvesterfeier am Brandenburger Tor, Feuerwerk auf dem Tempelhofer Feld: Berlin hat mehrfach gezeigt, dass Bahnen und Busse bei Großveranstaltungen in der Lage sind, auch Massen von Besuchern an ihre Ziele zu bringen. Anders als 1972 in München muss in Berlin kein S- und U-Bahn-Netz mehr neu gebaut werden. Nach Ansicht des Senats ist die vorhandene Infrastruktur sogar so leistungsfähig, dass sie den Zusatzverkehr „problemlos“ aufnehmen könnte. Allerdings: Ganz so einfach dürfte es nicht werden. AIRPORT-EXPRESS Der BER sollte 2024 in Betrieb sein, auch wenn er dann vielleicht wieder eine Baustelle ist, weil er gerade vergrößert wird. Ob Passagiere mit dem Airport-Express auf schnellstem Weg in die Stadt kommen, ist aber ungewiss. Die kürzeste und schnellste Route führt über die Dresdner Bahn: Noch immer ist allerdings nicht entschieden, ob die zwei Gleise für den Fern- und Regionalverkehr in Lichtenrade ebenerdig gelegt werden, wie es die Bahn plant, oder in einem Tunnel verschwinden, wie es Anwohner und der Senat fordern. Selbst bei einer schnellen Einigung könnten Züge wohl nicht vor 2023 fahren. Olympische Spiele mit einem Bummel-Express seien aber …

Straßenbahn + Museum: Was wird aus dem Straßenbahn-Betriebshof in Niederschönhausen (Nordend)?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wer ist Eigentümer des #Straßenbahn-#Betriebshofs #Nordend in der Dietzgenstr. in #Niederschönhausen? Antwort zu 1: Nach Aktenlage ist die BVG Eigentü-mer des Grundstücks Dietzgenstraße 100 (Flur 131, Flur-stück 276). Frage 2: Wie wird der Betriebshof derzeit genutzt? Antwort zu 2: Das unter 1. genannte Grundstück ist gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Bahnbetriebsanlage einer Straßenbahn planfestgestellt und kann als solches genutzt werden. Ergänzung der BVG: Zurzeit sind dort historische Fahrzeuge (Busse und Straßenbahnfahrzeuge) untergebracht. Frage 3: Inwiefern ist eine Wiederinbetriebnahme des Straßenbahn-Betriebshofs Nordend (als regulär oder bei Engpässen vorübergehend genutzter Betriebshof) durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) realistisch? Antwort zu 3: Die Anlage steht unter Betrieb. Dem Senat ist jedoch bekannt, dass die BVG von ihren Be-triebsrechten derzeit nur teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Pankower Netzteil Gebrauch macht. Zur angefragten regulären Nutzung ergänzt die BVG: „Eine betriebliche Nutzung ist mit den vorhandenen Bau-ten und Betriebsmitteln und wegen unverhältnismäßiger Instandsetzungs-/Neubaukosten auf Grundlage der aktuel-len Vorschriften (Brandschutz, ungenügende Torbreiten usw.) nicht mehr möglich und daher nicht realistisch.“ Frage 4: Welche Pläne und Absichten verfolgen Senat und / oder BVG hinsichtlich möglicher zukünftiger Nut-zungen (Nachfolgenutzung) des im Jahr 1999 außer Be-trieb genommenen Straßenbahnhofs, und inwiefern wur-den derartige Überlegungen bereits vorangetrieben? Antwort zu 4: Die Bahnbetriebsanlage ist 1999 nicht außer Betrieb gegangen. Vielmehr nutzt die BVG die Bahnbetriebsanlage seitdem nicht mehr im täglichen Verkehr und dann auch nicht vollumfänglich (siehe auch Antwort zu 3). Nach Ansicht der BVG kann der Betriebs-hof nach Freizug der historischen Fahrzeuge verkauft werden. Für die anstehenden Planungsüberlegungen einer möglichen baulichen Entwicklung der Ortsteile Nordend und Blankenfelde (Elisabeth-Aue) ist die künftige Nut-zung von Gebäuden und Flächen des Betriebshofs noch zu klären. Die Notwendigkeit von untergeordneten, nach-barschaftlichen Grundstücks-Arrondierungen kann erst im Zusammenhang mit konkreten Projektentwicklungen erkannt werden. Frage 5: Wie bewerten Senat und / oder BVG den Vorschlag, den Betriebshof als eine mögliche Außenstelle des Deutschen Technikmuseums Berlin (früher: Berliner Museum für Verkehr und Technik) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dort eine „lebendige Ausstel-lung“ zur Straßenbahngeschichte in Berlin einzurichten und den Menschen die historischen Fahrzeuge zu präsen-tieren? Antwort zu 5: Diese Möglichkeit hat die BVG mit dem Technikmuseum bereits erörtert. Nach Aussage der BVG hatte die Museumsleitung aber kein Interesse an einer derart abgelegenen Dependance. Auch ähnliche Ideen, z.B. nach dem Vorbild des ehemaligen „Meilen-werkes“, scheiterten nach Aussage der BVG an dem im-mensen Investitionsbedarf und den zahlreichen zu erfül-lenden Vorschriften für eine derartige Nutzung. Je nach Art der Weiter- bzw. Nachnutzung des Be-triebshofes müssten zunächst die planrechtlichen Voraus-setzungen geschaffen werden, sofern eine Bahnbetriebs-anlage nicht mehr benötigt wird (siehe auch Antwort zu 2). Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)

Straßenbahn-Neubau zwischen Alexanderplatz und Kulturforum, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der #Planungsstand des #Straßenbahn- #Neubaus zwischen Alexanderplatz und #Kulturforum? Welche planerischen und baulichen Vorarbeiten wurden bereits geleistet und welche weiteren Planungsschritte sind nötig? Antwort zu 1: Für die #Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz- Kulturforum/Potsdamer Platz wurden ein Verkehrsmittelvergleich, eine Bewertung von #Trassenalternativen sowie eine standardisierte Bewertung und die Vorplanung für die Vorzugsvariante erarbeitet. Im Zuge des Ausbaus der Leipziger Straße wurden als Vorsorgemaßnahme im Abschnitt Mauerstraße bis Leipziger Platz zweigleisige Straßenbahnschienen verlegt. In den kommenden Monaten müssen u.a. noch Fragen der Brückentragfähigkeit geklärt werden. Anschließend kann der Planungsauftrag an den Vorhabenträger ergehen. Durch diesen werden die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen erarbeitet und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Frage 2: Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Dauer der noch nötigen planerischen Vorarbeiten? Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen? Antwort zu 2: In 2015 sollen die planerischen Vorarbeiten abgeschlossen werden. Aufgrund der Bauarbeiten zum Lückenschluss U 5 Unter den Linden ist es nicht möglich, vor Abschluss dieser Arbeiten mit Umbauarbeiten in der Leipziger Straße zu beginnen. Daraus ergibt sich das Ziel zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis 2017. Als voraussichtliche Dauer des Planfeststellungsverfahrens werden zwei Jahre angesetzt. Frage 3: Welche möglichen Linienführungen wurden während der bisherigen Planungen diskutiert und welche dieser Möglichkeiten favorisiert der Senat nach aktuellem Stand? Antwort zu 3: Es wurden auf vier Hauptrelationen insgesamt 11 Trassenvarianten entwickelt: Die nördlichste Relation über die Französische Straße hat vier Untervarianten; die direkte Relation über die Leipziger Straße hat drei Untervarianten; die südlich angrenzende Relation über die Zimmerstraße hat zwei Untervarianten und die südlichste Relation über die Rudi-Dutschke- Straße weist ebenfalls zwei Untervarianten auf. Als Ergebnis der multivariaten Bewertung ist die direkte Trassenführung auf der Oberfläche über die Leipziger Straße als Vorzugsvariante aus der fachlichen Bewertung hervorgegangen. Frage 4: Welches Konzept hat der Senat erarbeitet, um ein Ausweichen des Autoverkehrs von der Leipziger Straße in die umliegenden Nebenstraßen im Bereich zwischen Charlottenstraße und Mauerstraße zu verhindern? Antwort zu 4: Es sind weiterhin zwei durchgängige Kfz-Fahrspuren pro Richtung vorgesehen, so dass ein Ausweichen des Autoverkehrs in die umliegenden Nebenstraßen nicht zu erwarten ist. Die Straßenbahn soll auch Verkehre aufnehmen, die bereits in dieser Relation unterwegs sind, aber mit dem Auto wahrgenommen werden, um so auch Entlastungen vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Damit ist für einen zukünftigen Zustand auch von einer anderen Verkehrszusammensetzung auszugehen. Frage 5: Soll die geplante Straßenbahn den Metrobus M48, der gegenwärtig die Strecke zwischen Kulturforum und Alexanderplatz bedient, auf diesem Teilstück ersetzen oder wird dessen Linienführung geändert? Antwort zu 5: Zur Vermeidung von Parallelverkehr ist für die Buslinie M48 ein gekürzter Linienweg zum Potsdamer Platz vorgesehen. Frage 6: Auf welche Art und Weise und mit welchem Ziel sollen Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltverbände sowie Anwohner*innen und ggf. weitere Akteur*innen und Bevölkerungsgruppen an der Planung des Straßenbahn- Neubaus beteiligt werden? Antwort zu 6: Gemäß § 25, Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine frühzeitige Beteiligung mindestens durch den Vorhabenträger vorzusehen. Ob und in welchem Umfang bereits früher beispielsweise Informationsveranstaltungen und -bereitstellungen erfolgen können, wird derzeit geprüft. Frage 7: Welche Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit der geplanten Straßenbahnlinie, das zu erwartende Fahrgastaufkommen, die Netzwirkung im öffentlichen Nahverkehr sowie über die zu erwartenden Auswirkungen auf lokale Lärmbelastung und Luftverschmutzung liegen dem Senat vor? Frage 9: Auf welcher Grundlage schätzt der Senat die geplante Straßenbahnverbindung als „fahrgastwirksam“ und „nachfragesteigernd“ ein, wie im aktuellen StEP Verkehr formuliert? Antwort zu 7 und 9: Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator deutlich über 1. Für die Maßnahme ist damit der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen. Die Straßenbahn weist im Planungskorridor eine um bis zu 10.000 Personenfahrten/Werktag höhere Nachfrage auf als der Bus. Neben der Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) treten auch positive Effekte für heutige Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn auf. Neben der Reduzierung der Reisezeiten und Umsteigevorgänge – insbesondere auf der Relation östliche-südliche Stadtteile – gibt es auch eine Entlastungswirkung für die hochbelastete U2, so dass auf eine Taktverdichtung verzichtet werden kann. Dezidierte Aussagen über lokale Auswirkungen von Lärm- oder Luftverschmutzung werden in Zusammenhang mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Frage 8: Aus welchen Jahren stammen die Bedarfsermittlung und die Kosten-Nutzen-Analyse für den Straßenbahn- Neubau und wann werden diese den aktuellen Gegebenheiten angepasst? Antwort zu 8: Die Untersuchungen wurden im Zeitraum 2011-2014 durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Basis für die Ermittlungen des Mengengerüstes und der Nutzen-Kosten-Analyse aktuell ist. Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Maßnahme bis 2025 umzusetzen. Frage 10: Welche Kosten sind für konzeptionelle, planerische und bauliche Vorarbeiten bereits entstanden und aus welchen Quellen wurden diese finanziert? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 10: Für die Vorbereitung des Straßenbahnvorhabens sind zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Stellen Mittel verausgabt worden, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem teilweisen Einbau von Gleisen in die Leipziger Straße 2000/01 durch die ehemalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Aktuell, d. h. im Zeitraum ab 2010, wurden bisher projektbezogen 263.761,51 € verausgabt, die dem Kapitel 1270 Titel 542 20 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ entstammten. Frage 11: Wie setzen sich die voraussichtlichen Kosten des Straßenbahnneubaus zusammen? Welche Landes-, Bundes- und ggf. welche EU-Fördermittel sind hierfür eingeplant? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 11: Die Kosten für das Straßenbahnvorhaben setzen sich primär aus den Kosten für Gleis- und Fahrleitungsbau sowie für die Haltestellen zusammen, dazu kommt ein Anteil für den straßenbahnbedingten Straßenbau (der nicht identisch ist mit den Gesamtkosten für den Straßenbau). Aufgrund des Kostenumfangs für das Straßenbahnvorhaben von unter 50 Mio. € können keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Zudem läuft das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2019 aus. In jedem Falle wird zum Zeitpunkt der anstehenden Realisierung des Straßenbahnvorhabens die Möglichkeit geprüft, ob GVFG-Nachfolgemittel oder Fördermittel aus sonstigen Quellen in Anspruch genommen werden können. Gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr ist zunächst eine Finanzierung aus Landesmitteln unterstellt. Frage 12: Wie viel wird die Verlegung des „Boulevard der Stars“ am Potsdamer Platz von der voraussichtlichen Straßenbahntrasse auf die seitlichen Gehwege kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finanziert? Antwort zu 12: Der im Mittelstreifen der Potsdamer Straße gelegene Teil des „Boulevards der Stars“ wurde als temporäre Zwischennutzung errichtet, um diesen innerstädtischen Ort herausragender Bedeutung bis zum Bau der Straßenbahn nicht brach liegen zu lassen. Die konzeptionellen Überlegungen zu einer Teilverlegung des Boulevards sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon, ob und wie eine Verlegung stattfindet, kann davon ausgegangen werden, dass der Straßenbahn keine Mehrkosten entstehen werden. Frage 13: Wie wird die im aktuellen StEP Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben angekündigte Verlängerung der Straßenbahnlinie vom Kulturforum zum Rathaus Steglitz in der Planung des aktuellen Vorhabens zwischen Alexanderplatz und Kulturforum berücksichtigt? Antwort zu 13: Die Endstelle wird so gestaltet, dass eine Streckenverlängerung möglich ist. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)

Straßenbahn: TRAM in Mahlsdorf: Gibt der Senat das Ziel des 10-Minuten-Taktes auf?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind der aktuelle Stand der Planungen und der Zeitplan für den Bau des #Regionalbahnhofs am SBahnhof #Mahlsdorf und der damit verbundenen Verlegung der #TRAM-Haltestelle unter die -Bahn-Brücke? Antwort zu 1: Für den Regionalbahnhof Mahlsdorf wurde die Vorentwurfsplanung abgeschlossen. Die Eröffnung des Bahnhofs ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 zusammen mit der Verlängerung der #RB26 zum Bahnhof Ostkreuz vorgesehen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der Verlängerung der TRAM über den S-Bahnhof Mahlsdorf hinaus in Richtung Hellersdorf? Frage 8: Mit welchem Ergebnis hat der Senat die beiden Trassen über die Ridbacher Straße bzw. die Hönower Straße geprüft? Antwort zu 2. und 8: Die Verlängerung der #Straßenbahn vom Bahnhof Mahlsdorf in Richtung Hellersdorf/ Riesaer Straße ist im Stadtentwicklungsplan (#StEP) Verkehr, der im März 2011 vom Berliner Senat beschlossen wurde, als Infrastruktur-Langfristvorhaben mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 enthalten. Grundvoraussetzung ist die Umsetzung des Vorläuferprojektes ‚Neubau eines #Streckenabschnitts am S-Bahnhof Mahlsdorf und zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in Mahlsdorf‘. Vor diesem Hintergrund finden für die Verlängerung der Straßenbahn über den S-Bahnhof Mahlsdorf hinaus derzeit keine Planungsaktivitäten statt, so dass es auch noch keine Festlegung auf eine bestimmte Trasse gibt. Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Realisierung eines 10-Minuten-Taktes der TRAM 62 in Mahlsdorf? Wie sieht der Zeitplan zum Umsetzung des 10-Minuten-Taktes aus? Antwort zu 3: Die Aufwertung des Verkehrsmittels Straßenbahn durch Einführung eines 10-Minuten-Taktes ist Teil der komplexeren Verkehrslösung Mahlsdorf. Neben dem Neu- und Ausbau von Straßenbahninfrastruktur gehört hierzu auch der Bau des Regionalbahnhofs Mahlsdorf und der Bau einer neuen Straßenverbindung östlich der Hönower Straße zwischen Pestalozzistraße und dem Gut Mahlsdorf. Der Senat hat mit Untersuchungen von Trassenvarianten für Straße und Straßenbahn die nötigen Voraussetzungen geschaffen, die daraus resultierenden Vorzugstrassen technisch detailliert untersuchen zu können (Entwurfsplanung). Jedoch wurde die weitere Planung ausgesetzt, weil die Abstimmungen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nicht zum Konsens führten. Vor diesem Hintergrund sind verlässliche Angaben zum Zeitplan derzeit nicht möglich. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass in früheren Jahren ein 10 Minuten Takt der TRAM bei nur einem Gleis realisierbar war? Antwort zu 4: Hierzu teilt die um Stellungnahme gebetene BVG mit: „Anfang der 80er Jahre wurde über einen kurzen Zeitraum der 10-Minuten-Takt eingeführt, hat sich aber auf Grund der eingleisigen Streckenabschnitte schnell als nicht praktikabel herausgestellt. Die vormalige Linie 83 verkehrte maximal in einem 15- Minuten-Takt.“ Frage 5: Mit welchem Ergebnis hat der Senat geprüft, ob eine alternative Begegnungsstelle für die TRAM einen 10-Minuten-Takt ermöglicht? Antwort zu 5: Untersuchungen haben gezeigt, dass eine zusätzliche Begegnungsstelle in Höhe Wilhelmsmühlenweg theoretisch einen 10-Minuten-Takt ermöglichen würde. Allerdings haben diese Untersuchungen auch gezeigt, dass bei der heutigen im Prinzip dreispurigen Fahrbahn der Hönower Straße eine zweigleisige Begegnungsstelle für Straßenbahnen die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr stark beeinträchtigen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zusätzliche Begegnungsstelle ohne Änderung weiterer Randbedingungen wie z.B. die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Hönower Straße unrealistisch. Frage 6: Haben der Senat bzw. Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung Investor*innen in Mahlsdorf zugesichert, dass ein 10-Minuten-Takt nicht realisiert wird? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Welche verbindlichen Informationen gibt der Senat den betroffenen Investor*innen in Mahlsdorf hinsichtlich des bisher geplanten 10-Minuten-Taktes? Antwort zu 7: Der Senat ist jederzeit gerne bereit, über seine Vorstellungen zum künftigen Straßenbahnverkehr in Mahlsdorf zu informieren. In diesem Sinne wird auch die Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt, den der Senat zwischen Mahlsdorf Süd und Mahlsdorf Bahnhof insbesondere in den Hauptverkehrszeiten für sinnvoll hält, behandelt. Jedoch verweist der Senat stets auch darauf, dass der 10-Minuten-Takt Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf ist und nur gemeinsam mit dieser umsetzbar ist. Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Verlängerung der TRAM nach dem S-Bahnhof Mahlsdorf ohne eigenes Gleisbett zu realisieren? Antwort zu 9: Die in der Frage verwendete Textformulierung einer Verlängerung „nach dem S-Bahnhof“ ist missverständlich. Sofern sich die Frage auf die Verlängerung „über den S-Bahnhof hinaus“ bezieht, gilt hier sinngemäß die Antwort zu Frage 2 und 8. Sofern sich die Frage auf die Verlängerung „bis an den S-Bahnhof“ heran“ bezieht, gilt folgende Antwort: Unmittelbar vor dem Bahnhof wird eine neue Straßenbahnhaltestelle benötigt sowie eine neue Straßenbahnendstelle. Da in diesem Bereich kein Platz für die Anlage einer Gleisschleife zur Verfügung steht, ist eine Kehranlage mit Stumpfgleisen für Zweirichtungsfahrzeuge zu errichten. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl das zeitweise Aussetzen der Fahrzeuge in der Endstelle wie auch die Rückfahrt in entgegengesetzter Fahrtrichtung nur auf Flächen möglich sind, die außerhalb des Bus- und Kfz-Verkehrs liegen. Aus diesen Zusammenhängen heraus und um den Anschluss an die freie Strecke südlich der Treskowstraße herzustellen ist eine Verlängerung der Straßenbahn „nach“ SBahnhof Mahlsdorf ohne eigenes Gleisbett keine geeignete planerische Option. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)

Potsdam + Straßenbahn: Tram-Testgebiet für die DDR, aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/934103/ Seit 40 Jahren gibt es die #Tatra-Bahnen in #Potsdam – hier wurden die #tschechischen Züge erprobt, bevor sie an andere deutsche Städte geliefert wurden

Sie läuft. Und läuft. Und läuft: Die Tatra-Tram ist in Potsdams öffentlichem Nahverkehr seit Jahrzehnten ein vertrauter Anblick. Die hohen Waggons mit der eckigen Front und dem großzügigen Innenraum haben sowohl unter den Potsdamern als auch unter #Straßenbahn-Nostalgikern viele Fans. 40 Jahre ist die #KT4D – so die korrekte Bezeichnung der tschechischen Bahnen – nun auf den Straßen der Landeshauptstadt unterwegs. Die Wurzeln der Tram liegen jedoch nicht in der DDR, auch nicht in der ehemaligen Tschechoslowakei, sondern in den USA: Die Tatra-Baureihe basierte auf den sogenannten PCC-Wagen (die Abkürzung steht für „President Conference Comittee“). „Die wurden zu Beginn der 1930er-Jahre als Einheitsstraßenbahn für die Vereinigten Staaten entwickelt“, sagt der Radebeuler Straßenbahn-Fan Christoph Pohl, der sich seit Langem mit der Tatra-Bahn beschäftigt und darüber mehrere Artikel veröffentlicht hat. Die äußerlich an einen Bus erinnernde PCC-Tram konnte sich im autodominierten Amerika jedoch nie so stark durchsetzen wie in Europa: Während in den USA bis in die 50er-Jahre nur etwa 5 000 Stück gebaut wurden, entstanden auf Grundlage der PCC-Technik in Europa weit mehr als …

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“

In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.