In #Tegel gibt es ab sofort mehr #Abstellflächen für #Fahrräder: In der Nähe des ehemaligen Tegel-Centers ist ein #Fahrradhaus errichtet und vor kurzem eröffnet worden. Nun können 200 Räder auf dem Gelände an der #Eschachstraße, angrenzend an den Parkplatz hinter der Bahnschiene der S-Bahn-Linie #S25, abgestellt werden.
Bei dem Fahrradhaus handelt es sich um eine überdachte Fahrradabstellanlage mit #Doppelparkständern. Das heißt, dass die Fahrräder auf zwei Etagen über verschiebbare Einstellschienen sicher und leicht abgeschlossen werden. Das teilt Mirco Hillmann, Sprecher der HGHI Holding GmbH, mit, die für den Bau des neuen Tegel-Centers an der Gorkistraße verantwortlich ist. Wie man die Fahrräder in die zweite Etage bekommt ist selbsterklärend: An der roten Vorrichtung vor Kopf muss einmal gezogen werden. Dann senkt sich die Schiene nach unten ab, das Fahrrad wird darauf geschoben, angeschlossen und anschließend in die …
„Der Rechnungshof und das Abgeordnetenhaus erwarten, dass parallel zur Entwicklung eines ITunterstützen #Bauwerksmanagementsystems (#BMS) auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes #Erhaltungsmanagementsystem (#EMS) für die #Brücken des Landes Berlin unter der Nutzung von Standardsoftware entwickelt, eingeführt und betrieben wird. Anhand dieses EMS soll in Ergänzung zur vorhandenen Erhaltungs- und Finanzstrategie, der Erhaltungs- und Finanzbedarf für alle Brücken in der Baulast Berlins auf Basis von bereits vorhandenen Daten systematischer erfasst und hier insbesondere zum Abbau des Instandhaltungsrückstaus genutzt werden.“ Weiter heißt es dort: „Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung wird ein Erhaltungsmanagementsystem eingerichtet.“ Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines IT-basierten Erhaltungsmanagementsystems (EMS) für die Berliner Brückeninfrastruktur? Antwort zu 1: Ein IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen- (EMS-S) und Brückeninfrastruktur (EMS-I) wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2018 ausgeschrieben. Dazu wurden für den Bereich Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Stützwände etc.) die erforderlichen Anforderungen für ein EMS-I in einem Lastenheft zusammengestellt. Die EU-weite Ausschreibung hat jedoch im Ergebnis gezeigt, dass 2 aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen des EMS-S und EMS-I zwei spezialisierte Softwareanbieter zur Umsetzung gebunden werden müssen. Aus diesem Grund wird es Anfang 2019 eine Ausschreibung für IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Brückeninfrastruktur (EMS-I) geben. Frage 2: Wird das EMS Brückeninfrastruktur nach den in Drucksache 18/0618 dargestellten Konzeptideen umgesetzt, oder gibt es mittlerweile einen geänderten Ansatz? Frage 2a: Existiert, wenn die unter 2. genannten Konzeptideen umgesetzt werden sollen, schon ein detailliertes Einführungskonzept für das EMS-Brückeninfrastruktur und wo ist dieses einsehbar? Frage 2b: Wenn es einen geänderten Ansatz gibt, was beinhaltet dann dieser geänderte Ansatz eines Einführungskonzeptes? Antwort zu 2, 2a und 2b: Die Konzeptidee wurde geändert, da sich im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung gezeigt hat, dass die ursprüngliche Konzeptidee – ein Software-Anbieter für das EMS-S und EMS-I – nicht sinnvoll umgesetzt werden konnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen, die durch die Betrachtung von Straßen und Ingenieurbauwerken gestellt werden, wird es zwei unterschiedliche Softwareansätze geben müssen. Beide Softwareansätze werden jedoch später über definierte Schnittstellen zur Optimierung auf Netzebene zusammen geführt. Ein Einführungskonzept für ein EMS-I liegt noch nicht vor. Frage 3: Sind die personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I aktuell erfüllt? Antwort zu 3: Die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat eine Stellenausschreibung durchgeführt, welche aufgrund mangelnder geeigneter Bewerbungen aufgehoben werden musste. Im 1. Quartal 2019 wird die Stelle erneut ausgeschrieben, so dass die personellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I noch nicht erfüllt sind. Die finanziellen Voraussetzungen zur Einführung eines EMS-I sind erfüllt. Frage 4: Ist bereits erkenn- und konkret darstellbar, welche Komponenten des Erhaltungsmanagements mit welchem Aufwand zu welchem Zeitpunkt eingeführt werden sollen und können? a. Wenn ja, bitte den Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beifügen. b. Wenn nein, wann wird dies möglich sein? Frage 5: Ab wann soll das umzusetzende IT-gestützte EMS-Brückeninfrastruktur erstmalig einsetzbar sein? 3 Antwort zu 4 und 5: Ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan zur Einführung des EMS-I kann erst mit dem Auftragnehmer für die Entwicklung des IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem vereinbart werden. Frage 6: Lt DS 18/0618 soll auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für die Brücken eingeführt und betrieben werden. a. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und dem Bund Gespräche und Zusammenarbeit? i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es? ii. Wenn nein, warum nicht? b. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und den anderen Bundesländern Gespräche und Zusammenarbeit? i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es? ii. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Es gab zwischen dem Bund und den Bundesländern, unter Beteiligung des Landes Berlin, eine Fachgruppe BMS (Bauwerk Management System) im Rahmen des Bund/Länder Fachausschusses IT-Koordinierung mit Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die in einem Pilotprojekt ein Bauwerk-Management-System (BMS) u.a. für Ingenieurbauwerke entwickeln sollten. Aufgrund der Komplexität wurde jedoch im Ergebnis bis heute kein BMS abschließend entwickelt bzw. in einem beteiligten Bundesland oder beim Bund eingeführt. Frage 7: Es gibt mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke, entwickelt durch den Bund/Länder Fachausschuss „IT Koordinierung“, bereits Standardsoftware für das Erhaltungsmanagement von Straßen und Brückeninfrastruktur. Wird diese in Berlin eingesetzt? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, warum soll dann zusätzlich eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf Excelbasis stattfinden? Antwort zu 7: Das Programmsystem SIB-Bauwerke wird in der Abteilung Tiefbau der SenUVK für die Ingenieurbauwerke eingesetzt. Das Programmsystem SIB-Bauwerke verwaltet die Daten und den Zustand der Ingenieurbauwerke des Landes Berlin – für ein Erhaltungsmanagement der Ingenieurbauwerke ist es nicht konzipiert. Eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf Excelbasis ist nicht geplant. Frage 8: Ist Berlin im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ Mitglied? a. Wenn nein, warum nicht? 4 Antwort zu 8: Berlin ist Mitglied im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ (Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen – ITKo“). Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In Bezug auf die Schaffung und Implementierung eines #Erhaltungsmanagements#Straßeninfrastruktur teilt der Senat mit Drucksache 18/0618 vom 27.10.2017 folgendes mit: „Die erhobenen Daten zu Zustandsmerkmalen des Berliner #Straßennetzes werden derzeit in eine berlinweite #Straßendatenbank eingelesen, wobei sich der hierfür benötigte Zeitrahmen noch nicht abschätzen lässt. Darauf aufbauend kann in dem zu beschaffenden #Softwaresystem eine Auswertung, Aufbereitung und Darstellung des Straßenzustands erfolgen. Die Vorbereitungen zur Beschaffung dieser Software laufen derzeit, wobei die personellen Ressourcen die Grenzen für eine Beschleunigung bilden. Zudem sind #EU-Vergabeverfahren mit den immanenten rechtlichen und zeitlichen Risiken durchzuführen.“ Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines systematischen, zustandsbasierten Erhaltungsmanagementsystems (#EMS) für die Berliner Straßeninfrastruktur? Antwort zu 1: Der Zuschlag für die Lieferung, Anpassung, Implementierung und Betrieb einer Software für ein Erhaltungsmanagementsystem Straße (EMS) wurde erteilt. Frage 2: In welcher Stufe des Aufbaus befindet sich aktuell das EMS? Antwort zu 2: Derzeit erfolgt die Anpassung des IT-Systems an die Bedürfnisse des Landes Berlin (Konzeptionsphase). Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand im Aufbau der berlinweiten, zentralen Straßendatenbank? 2 Antwort zu 3: Der Senat verweist auf die Drucksache 18/0618. Frage 4: Befindet sich der Aufbau des EMS im zeitlich vorgesehenen Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Nein. Zum Terminplan, berichtet in roter Nr. 0260B https://www.parlamentberlin. de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0260.B-v.pdf, ist eine Verzögerung von drei Monaten zu verzeichnen. Grund ist das Vergabeverfahren, das aufgrund der Komplexität einen längeren Zeitraum als zunächst geplant beanspruchte. Frage 5: Sollen zunächst alle Straßendaten eingelesen und erst nach Fertigstellung mit der Auswertung begonnen werden oder ist geplant schnellstmöglich mit der Aufbereitung und Auswertung der ersten Daten zu beginnen und parallel dazu weitere Daten zu erheben, auszuwerten etc.? Antwort zu 5: Die Entscheidung hierzu muss im Rahmen der derzeit laufenden Konzeptionsphase erfolgen. Frage 6: Wie viele VZÄ arbeiten aktuell an der Erstellung und Einrichtung des EMS inkl. zentraler Straßendatenbank? Antwort zu 6: Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Höhe von einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden zusätzlich externe Dienstleistende eingesetzt. Frage 7: Entspricht die Anzahl der an diesem EMS arbeiten Mitarbeiter (inkl. aller benötigten Kräfte für die Datenerhebung auf den Straßen, als auch für die Auswertung, Aufbereitung usw.) den ursprünglichen Planungen? Antwort zu 7: Nein, daher wurden externe Dienstleistende gebunden. Frage 8: Kommt es evtl. zu Verzögerungen durch aktuell fehlendes Personal? Antwort zu 8: Derzeit liegen wegen des Einsatzes externer Dienstleistender keine weiteren Verzögerungen vor. 3 Frage 9: In welchem Umfang wird durch die Bezirke zugearbeitet? Wie ist der aktuelle Stand der Datenerhebung und Datenzulieferung durch die Bezirke? (Bitte nach Bezirken darstellen) Antwort zu 9: Die Straßen- und Grünflächenämter werden Aufbaudaten zuarbeiten müssen. Die softwaretechnischen Grundlagen für die Datenerhebung werden derzeit erarbeitet. Frage 10: Der Zustand wie vieler Straßenkilometer des Berliner Straßennetzes wurde bis Dez. 2018 eingelesen? Antwort zu 10: Die Daten der Zustandserfassung sind vorhanden und werden erst nach Abschluss der Konzeptionsphase in das EMS übernommen. Frage 11: Ist es derzeit bereits möglich erste Auswertungen, Aufbereitungen und Darstellungen des Straßenzustands mit der dafür vorgesehenen Software zu erstellen? Antwort zu 11: Nein. Frage 11a: Ist die dafür vorgesehene Software überhaupt schon beschafft worden und einsatzbereit? Antwort zu 11a: Siehe Antwort zu 1 und 2. Frage 11b: Wenn ja, gibt es bereits erste Arbeitsergebnisse und wo sind diese z.B. auch für MdA einsehbar? Antwort zu 11b: Nein. Frage 11c: Wenn nein, warum ist es derzeit noch nicht möglich erste Ergebnisse zu liefern? Antwort zu 11c: Siehe Antwort zu 2 und 5. 4 Frage 11d: Wann ist mit der Aufbereitung und Darstellung und somit Ergebnissen zum Zustand der ersten Straßen zu rechnen? Antwort zu 11d: Im 4. Quartal 2019. Frage 12: Wurden auch schon Zustandsdaten von Radwegen, Gehwegen und Anlagen des Ruhenden Verkehrs eingelesen? Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort zu 12: Nein, dies ist jedoch unter Beachtung nachfolgender Erläuterungen geplant. Für die Erfassung des Zustands von Fahrbahnen kann auf bewährte, für das klassifizierte Straßennetz entwickelte, im Straßenbauregelwerk beschriebene technische Verfahren, zurückgegriffen werden. Die Bewertung der erfassten Zustandsdaten erfolgt ebenfalls standardisiert und weist Werte für die Gebrauchstauglichkeit und die Substanzbewertung aus. Da derartige Standards im Bereich der Radverkehrsanlagen nicht vorhanden sind, müssen die entsprechenden Grundlagen erarbeitet werden, hier hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entsprechende Entwicklungsarbeit im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beantragt. Außerdem arbeiten Kolleginnen und Kollegen in den dafür relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) zusammen mit Vertretern anderer Städte, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft daran, entsprechende Techniken und Methoden nachvollziehbar zu entwickeln. Nach Vorliegen von belastbaren Entwürfen für diese Standards soll dann der Zustand für diese Anlagenteile auch erhoben werden. Frage 13: Gibt es innerhalb der vorgesehenen Aufbaustufen des EMS Prioritäten zur Erfassung der Straßendaten, z.B. nach Straßenklassen oder auch nach Bezirken? Und wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 13: Die zu wiederholenden Zustandserfassungen sollen künftig zur Verstetigung der erforderlichen Haushaltsmittel in Teilnetzen erfolgen. Die sich ergebende Reihenfolge der 5 Erhebung in Teilnetzen berücksichtigt zunächst die unter Antwort zu 12 relevanten Rahmenbedingungen und stellt keine Priorisierung dar. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Finsterwalde/Kleinbahren. Vereinschef Lars #Metzinger spricht von einem Aus auf unbestimmte Zeit. Grund ist #Sanierungsstau an den Gleisen. Von Heike Lehmann
Das Aus der #Niederlausitzer#Museumseisenbahn kommt überraschend. Am Sonntag, 30. Dezember, fährt der historische Personenzug ein letztes Mal. Abfahrt in #Kleinbahren nach #Crinitz 10 Uhr, in Crinitz nach Finsterwalde 10.35 Uhr, in Finsterwalde #Frankenaer Weg nach Crinitz 12.10 Uhr, in Crinitz nach Finsterwalde 13.45 Uhr und schließlich in Finsterwalde Frankenaer Weg nach Kleinbahren 15.15 Uhr. Fahrscheine gibt es beim Schaffner im Zug.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen bezüglich der #Sanierung und #Wiederinbetriebnahme des #Fußgängertunnels am Bahnhof #Schöneweide und aus welchem Grund wurde der Tunnel bisher nicht wie angekündigt saniert? Antwort zu 1: Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen einschließlich Erstellung notwendiger technischer Ausführungsunterlagen wurde im April 2018 eingeleitet. Es wurde kein Angebot abgegeben und im September 2018 ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt. Das einzige eingereichte Angebot wies einen mehrfachen Angebotspreis gegenüber der Kostenberechnung aus und konnte daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht beauftragt werden. Um gegebenfalls einen anderen Bieterkreis anzusprechen, erfolgt nunmehr die Umstellung auf kleinteilige Vergaben einzelner Fachgewerke. Die #Angebotseinholung dieser baulichen Teilleistungen befindet sich in der Vorbereitungsphase. Frage 2: Erfolgte die in der schriftlichen Anfrage angekündigte Prüfung der verkehrlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung einer #ebenerdigen Führung des #Fußgängerverkehrs, die eine #Schließung des Tunnels zulassen würde? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich alternativer Nutzungskonzepte, beispielsweise in Form eines automatischen #Fahrradparkhauses? Antwort zu 2 und zu 3: Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an allen Zugangsstellen zum öffentlichen Nahverkehr das Angebot an Fahrradabstellanlagen zu überprüfen und im Rahmen der Möglichkeiten quantitativ und qualitativ zu verbessern. Zur Erreichung dieses Ziels, welches sich auch in § 47 des Mobilitätsgesetzes wiederfindet, wurde die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Senat und den Bezirken neben anderen Projekten auch Fahrradabstellanlagen planen und baulich umsetzen. Hierzu führt die GB infraVelo GmbH Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken an Bahnhöfen im Land Berlin durch. Eine Standort- und Potenzialanalyse ist auch für den Bahnhof Schöneweide vorgesehen. Erst nach Abschluss und Auswertung dieser Analyse ist es möglich, alternative Nutzungskonzepte für den Fußgängertunnel zu diskutieren. Als oberirdische Möglichkeit der Straßenquerung steht derzeit die lichtsignalgeregelte Fußgängerquerung im Zuge der Brückenstraße zur Verfügung. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens#Schönefeld vom 13. August 2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld. Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren und nicht interpretierbaren Status.
Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen Verpflichtungen daraus zu entsprechen? Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen. Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite 477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“ werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist? 2/2
Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per annum nicht zulässt? Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die eine parallele Nutzung ermöglicht.
Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht wurde? Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof- Betrieb. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Frage 1: Wie viele Zugpaare könnten a) aus technischer Sicht b) aus Sicht der #Betriebsqualität ab 09. Dezember 2018 zwischen #Ostbahnhof und #Westkreuz im 20-Minuten-Intervall fahren, wenn kein #Fahrzeugmangel herrschen würde? Antwort zu 1: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „Die Angabe einer Anzahl der „aus technischer Sicht“ je Richtung innerhalb von 20 Minuten fahrbaren Züge ist nicht sinnvoll, da diese nicht kundenwirksam umgesetzt werden könnte. Grundsätzlich muss immer die #Gesamtsituation auf der Strecke bzw. den einzelnen Streckenabschnitten betrachtet werden. Hierzu gehören u. a. die Fahr- und #Bremseigenschaften der Züge, die #Haltezeiten an den Verkehrsstationen für den reibungslosen #Fahrgastwechsel, das angestrebte Niveau der Betriebsqualität sowie die Linienwege der einzelnen Züge bzw. die Kapazitäten auf den Zulauf- und Ablaufstrecken. 2 Derzeit verkehren auf der #Stadtbahn 6 #Zugpaare im 20 Minutenzeitraum. Damit ist das betrieblich mögliche Fahrprogramm noch nicht ausgeschöpft. Auf der Grundlage der Eigenschaften der gegenwärtigen vorhandenen Fahrzeuge und der aktuell für die einzelnen Betriebsstellen bestellten Haltezeiten halten wir auf der Berliner Stadtbahn ein Betriebsvolumen von 8 Zugpaaren in 20 Minuten (das heißt, eine Taktfolge von 2,5 Minuten) grundsätzlich für fahrbar. Im Interesse einer hohen Betriebsqualität ist dabei anzustreben, dass diese Zugfolge nicht über den gesamten Tag gefahren wird, sondern, dass Erholungsphasen mit geringerer Zuganzahl vorhanden sind, z. B. außerhalb der Hauptverkehrszeiten.“ Frage 2: Teilt der Senat als Aufgabenträger die Auffassung, dass es zur qualitätsgerechten Bewältigung der Verkehrsnachfrage erforderlich ist, über die gesamte Stadtbahn 9 Zugpaare pro Stunde zu fahren (2xS3, 2xS5, 2xS7, S75, 2xS9), die unter Berücksichtigung einer Pufferzeit zwischen den Fahrten möglich sind? Antwort zu 2: Die Stadtbahn (westlich des Ostbahnhofs) wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit 18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht. Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil der Planungen des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)-Aufgabenträgers zur nachfrage- und qualitätsgerechten Gestaltung des S-Bahn-Angebotes. Hierbei sollen im Zielkonzept während der Hauptverkehrszeit acht Zuggruppen auf die Stadtbahn (westlich des Ostbahnhofs) geführt werden. Es würden somit 24 Fahrten je Stunde und Richtung erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn- Fahrzeuge erbracht werden. Neben der geplanten umfassenden Kapazitätserweiterung bei der S-Bahn ist zu berücksichtigen, dass durch den in Umsetzung befindlichen Lückenschluss der U5 zum Hauptbahnhof und die in diesem Zusammenhang geplante Taktverdichtung der U5 neue und attraktive Direktverbindungen zwischen Alexanderplatz, S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel und Hauptbahnhof entstehen werden. Hieraus wird sich eine merkbare Entlastungswirkung für die in diesem Abschnitt stark nachgefragten parallelen S-Bahn-Linien auf der Stadtbahn ergeben. Frage 3: Falls die Antwort zu Frage 1a) weniger als 10 oder zu Frage 1b) weniger als 9 lauten sollte: Was sind die Ursachen dafür, und was gedenkt der Senat als Aufgabenträger vom Infrastrukturunternehmen DB Netz AG und vom künftigen Verkehrsunternehmen zu fordern, damit die frühere und andernorts bei Stadtschnellbahnen übliche Leistungsfähigkeit mit einer (technischen) Mindestzugfolgezeit von 90 Sekunden und einer fahrplanmäßigen Zugfolgezeit von 120 Sekunden wieder hergestellt und spätestens nach Aufstockung des Fahrzeugparks die unter Frage 2 genannten Zuganzahlen gefahren werden können? 3 Antwort zu 3: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist entscheidend für die Kapazität auf der Stadtbahn die Wechselwirkung zwischen der Betriebsqualität und den bei der Fahrplanerstellung berücksichtigten Parametern. Dies betrifft beispielsweise: Fahr- und Bremseigenschaften der Züge, Haltezeiten an den Verkehrsstationen für den reibungslosen Fahrgastwechsel, das angestrebte Niveau der Betriebsqualität, die Linienwege der einzelnen Züge bzw. die Kapazitäten auf den Zulauf- und Ablaufstrecken. Maßgeblich sind auf der Stadtbahn unter anderem die Haltezeiten (Ostbahnhof, Alexanderplatz und Friedrichstr. mit gegenwärtig 0,8 Minuten) sowie die aus der Zugfolge resultierenden Fahrzeiten.“ Das in Antwort zu Frage 2 beschriebene geplante S-Bahn-Angebot mit 8 Zugpaaren in 20 Minuten auf der Stadtbahn ist nach Angaben des Infrastrukturbetreibers (siehe Antwort zu Frage 1) grundsätzlich fahrbar, so dass weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Zugfolgezeiten auf der Berliner Stadtbahn derzeit nicht als notwendig erachtet werden. Frage 4: Ist die Stadtbahnstrecke von Ostbahnhof bis Westkreuz Inhalt der S-Bahn-Maßnahme im Investitionsprogramm i2030? Wenn ja, was ist konkret geplant und bis wann? Wenn nein, warum nicht? Frage 5: Teilt der Senat die Auffassung, dass zur flexibleren Betriebsabwicklung bei Störungen und Bauarbeiten die fehlenden Weichenverbindungen im Westkopf des Hauptbahnhofs sowie zwischen Hackescher Markt und Alexanderplatz erforderlich sind? Ist die Nachrüstung Gegenstand von i2030? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4 und 5: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „In i2030 wird grundsätzlich die Weiterentwicklung des gesamten S-Bahn-Netzes betrachtet. Dabei werden insbesondere Abschnitte betrachtet, deren Leistungsfähigkeit für die zukünftige Verkehrsentwicklung aus heutiger Sicht nicht ausreichend ist. Der Abschnitt zwischen Ostbahnhof und Westkreuz ist bereits für eine sehr enge Zugfolge und damit eine hohe Kapazität im Regelbetrieb ausgebaut worden. Damit auch im Störungsfall ein attraktives Angebot gefahren werden kann, ist u. a. die Ergänzung des Weichentrapezes im Bereich des Berliner Hauptbahnhofes zu untersuchen. Eine Nachrüstung einer weiteren Weichenverbindung zwischen Alexanderplatz und Hackescher Markt ist, auch aufgrund der Nähe zum Weichentrapez in der Betriebsstelle Alexanderplatz, derzeit nicht Gegenstand der Untersuchungen zu i2030.“ 4 Frage 6: Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs infolge des Wohnungsbaus im Raum Spindlersfeld / Wendenschloss / Alt-Köpenick der 10-Minuten-Takt der S-Bahn nach Spindlersfeld erforderlich ist? Antwort zu 6: Der Senat betrachtet die Einführung eines 10-Minuten-Taktes nach Spindlersfeld weiterhin als potenzielle Langfristmaßnahme. Die für den Ausbau der Infrastruktur benötigten Flächen werden entsprechend freigehalten. Gegenüber anderen deutlich wirksameren Verkehrsprojekten, bspw. zur verkehrlichen Anbindung neuer Wohnungsbaustandorte und Entwicklungsgebiete sowie zur Systemumstellung kapazitativ überlasteter Buslinien, ist dieses Vorhaben nachrangig weiterzuverfolgen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen und planerischen Ressourcen muss der Senat die verkehrlichen Maßnahmen in der gesamten Stadt priorisieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Züge von und nach Spindlersfeld entsprechend aktueller Nachfrageerhebungen ausreichend freie Platzkapazitäten aufweisen. Künftig werden zudem durch die Auslieferung von Neufahrzeugen Möglichkeiten für die Erhöhung der Zuglängen auf der Linie S47 geschaffen. Somit stehen ausreichende Kapazitäten auch bei künftig steigender Nachfrage zur Verfügung. Frage 7: Ist der vollständige oder abschnittsweise zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke Schöneweide – Spindlersfeld im Programm i2030 vorgesehen? Wenn ja, was ist konkret vorgesehen und wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „Der zweigleisige Ausbau der Strecke Schöneweide – Spindlersfeld ist nicht als eigenständige Maßnahme im Teilprojekt i2030 enthalten. Die Strecke wird jedoch im Rahmen einer Untersuchung zum grundsätzlichen zweigleisigen Ausbau aller Streckenäste mit untersucht. Ein zweigleisiger Ausbau steht aufgrund der derzeitigen verkehrlichen Bedeutung und der absehbaren Verkehrsentwicklung auf diesem Abschnitt im Vergleich mit den Entwicklungen auf anderen Korridoren im S-Bahn-Netz nicht im Fokus des Projektes i2030.“ Frage 8: Welche weiteren Einzelprojekte sind im Programm i2030 für die S-Bahn enthalten? Wie wurden die Projekte ausgewählt? Wie ist der Bearbeitungsstand? (Wir bitten um tabellarische Übersicht.) Antwort zu 8: Im Arbeitsprogramm von „i2030“ werden potenzielle Neubaumaßnahmen im S-Bahn- und Regionalverkehr betrachtet. In mehreren der betrachteten Korridore sind Maßnahmen im S-Bahn-Netz als Variante zu untersuchen. Das betrifft u. a. die Korridore Spandau – Nauen, Potsdamer Stammbahn oder Blankenfelde – Rangsdorf. 5 Darüber hinaus werden im Teilprojekt „Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung SBahn“ infrastrukturelle Anpassungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen und zur Verbesserung der Betriebsstabilität im Berliner S-Bahnnetz untersucht. Die Länder Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und die DB Netz AG haben hierzu im Rahmen von i2030 gemeinsam Handlungsschwerpunkte identifiziert, u. a.: Zweigleisiger Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Streckenäste, Blockverdichtungen zur Verkürzung der Zugfolgezeit, zusätzliche Weichenverbindungen und Kehrmöglichkeiten zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit im Störungsfall bzw. im Fall von Baumaßnahmen, Ausweitung von Abstellkapazitäten zur Aufnahme der zusätzlichen Fahrzeuge. Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten in diesem Teilprojekt werden gegenwärtig mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Diese Projektphase wird nach gegenwärtigem Zeitplan voraussichtlich im Juli 2019 abgeschlossen werden können. Anschließend werden die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung einzelner Maßnahmen sukzessive bearbeitet. Diese Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Von Freitag, 4. Januar, 22 Uhr bis Montag, 7. Januar, 1.30 Uhr, sowie von Freitag, 11. Januar, 22 Uhr bis Montag 14. Januar, 1.30 Uhr
fallen die Züge der Linien S1, S2, S25 und S26 zwischen Yorkstraße (Großgörschenstraße) bzw. Yorkstraße und Gesundbrunnen aus. Die Verlängerung der S46 am Samstag und Sonntagnachmittag bis bzw. ab Gesundbrunnen entfällt.
Fahrgäste umfahren den gesperrten Abschnitt möglichst mit den Ringbahnlinien S41/S42 oder mit der fast parallel verkehrenden U-Bahn-Linie U6.
Vorwiegend zur lokalen Anbindung werden zwei Ersatzverkehrslinien mit Bussen eingerichtet:
Linie Süd: Yorckstraße (in Höhe Haus-Nr. 53) <> Anhalter Bahnhof <> Potsdamer Platz/Voßstraße <> Bushaltestelle „Behrenstraße/Wilhelmstraße“ (Halt für Brandenburger Tor) <> Friedrichstraße (Reichstagufer, zwischen Tränenpalast und Spree) sowie
Linie Nord: Nord Friedrichstraße (Am Weidendamm) <> Oranienburger Straße <> Nordbahnhof (Julie-Wolfthorn-Straße/Gartenstraße/Brunnenstraße) <> Humboldthain <> Gesundbrunnen (Hanne-Sobek-Platz)
Die S-Bahn Berlin informiert über das veränderte Verkehrsangebot im Internet unter www.sbahn.berlin. Fahralternativen bieten auch die Fahrinfo-Apps der DB und des VBB.
Potsdam – #Schienenersatzverkehr, Probleme mit Anschlussverbindungen und deutlich verlängerte Fahrtzeiten: Am Nordrand von Potsdam sorgt eine #Bahnbaustelle seit Monaten für weite Umwege und Frust unter Pendlern. Besonders ärgert die Betroffenen, dass die Erschwernisse aus ihrer Sicht gar nicht nötig wären.
Steffen Haack, Heinz-Jürgen Zamzow und Swen Rademacher präsentieren Ideen zur Nachnutzung des #Calauer#Bahnhofs – eng abgestimmt mit den Bürgern vor Ort. Großer #Bahnhof am Calauer Bahnhof: Die drei neuen geschäftsführenden Gesellschafter des Bahnhofgebäudes – Heinz-Jürgen Zamzow, Steffen Haack und Swen Rademacher – haben am Freitag zum Tag der offenen Tür geladen. Erstmals stellten die Eigentümer, die das Gebäude im Sommer für rund 16 000 Euro ersteigert hatten, ihre Pläne für das Areal vor.