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Frage 1:
Wie viele Zugpaare könnten
a) aus technischer Sicht
b) aus Sicht der #Betriebsqualität
ab 09. Dezember 2018 zwischen #Ostbahnhof und #Westkreuz im 20-Minuten-Intervall fahren, wenn kein
#Fahrzeugmangel herrschen würde?
Antwort zu 1:
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt:
„Die Angabe einer Anzahl der „aus technischer Sicht“ je Richtung innerhalb von 20
Minuten fahrbaren Züge ist nicht sinnvoll, da diese nicht kundenwirksam umgesetzt
werden könnte. Grundsätzlich muss immer die #Gesamtsituation auf der Strecke bzw. den
einzelnen Streckenabschnitten betrachtet werden. Hierzu gehören u. a. die Fahr- und
#Bremseigenschaften der Züge, die #Haltezeiten an den Verkehrsstationen für den
reibungslosen #Fahrgastwechsel, das angestrebte Niveau der Betriebsqualität sowie die
Linienwege der einzelnen Züge bzw. die Kapazitäten auf den Zulauf- und Ablaufstrecken.
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Derzeit verkehren auf der #Stadtbahn 6 #Zugpaare im 20 Minutenzeitraum. Damit ist das
betrieblich mögliche Fahrprogramm noch nicht ausgeschöpft.
Auf der Grundlage der Eigenschaften der gegenwärtigen vorhandenen Fahrzeuge und der
aktuell für die einzelnen Betriebsstellen bestellten Haltezeiten halten wir auf der Berliner
Stadtbahn ein Betriebsvolumen von 8 Zugpaaren in 20 Minuten (das heißt, eine Taktfolge
von 2,5 Minuten) grundsätzlich für fahrbar. Im Interesse einer hohen Betriebsqualität ist
dabei anzustreben, dass diese Zugfolge nicht über den gesamten Tag gefahren wird,
sondern, dass Erholungsphasen mit geringerer Zuganzahl vorhanden sind, z. B.
außerhalb der Hauptverkehrszeiten.“
Frage 2:
Teilt der Senat als Aufgabenträger die Auffassung, dass es zur qualitätsgerechten Bewältigung der
Verkehrsnachfrage erforderlich ist, über die gesamte Stadtbahn 9 Zugpaare pro Stunde zu fahren (2xS3,
2xS5, 2xS7, S75, 2xS9), die unter Berücksichtigung einer Pufferzeit zwischen den Fahrten möglich sind?
Antwort zu 2:
Die Stadtbahn (westlich des Ostbahnhofs) wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr
von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit
18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht.
Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil der Planungen
des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)-Aufgabenträgers zur nachfrage- und
qualitätsgerechten Gestaltung des S-Bahn-Angebotes. Hierbei sollen im Zielkonzept
während der Hauptverkehrszeit acht Zuggruppen auf die Stadtbahn (westlich des
Ostbahnhofs) geführt werden. Es würden somit 24 Fahrten je Stunde und Richtung
erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche. Die Planungen sollen im
derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden.
Diese Mehrleistungen können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-
Fahrzeuge erbracht werden.
Neben der geplanten umfassenden Kapazitätserweiterung bei der S-Bahn ist zu
berücksichtigen, dass durch den in Umsetzung befindlichen Lückenschluss der U5 zum
Hauptbahnhof und die in diesem Zusammenhang geplante Taktverdichtung der U5 neue
und attraktive Direktverbindungen zwischen Alexanderplatz, S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel und
Hauptbahnhof entstehen werden. Hieraus wird sich eine merkbare Entlastungswirkung für
die in diesem Abschnitt stark nachgefragten parallelen S-Bahn-Linien auf der Stadtbahn
ergeben.
Frage 3:
Falls die Antwort zu Frage 1a) weniger als 10 oder zu Frage 1b) weniger als 9 lauten sollte: Was sind die
Ursachen dafür, und was gedenkt der Senat als Aufgabenträger vom Infrastrukturunternehmen DB Netz AG
und vom künftigen Verkehrsunternehmen zu fordern, damit die frühere und andernorts bei
Stadtschnellbahnen übliche Leistungsfähigkeit mit einer (technischen) Mindestzugfolgezeit von 90 Sekunden
und einer fahrplanmäßigen Zugfolgezeit von 120 Sekunden wieder hergestellt und spätestens nach
Aufstockung des Fahrzeugparks die unter Frage 2 genannten Zuganzahlen gefahren werden können?
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Antwort zu 3:
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt:
„Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist entscheidend für die Kapazität auf der Stadtbahn
die Wechselwirkung zwischen der Betriebsqualität und den bei der Fahrplanerstellung
berücksichtigten Parametern. Dies betrifft beispielsweise:
Fahr- und Bremseigenschaften der Züge,
Haltezeiten an den Verkehrsstationen für den reibungslosen Fahrgastwechsel,
das angestrebte Niveau der Betriebsqualität,
die Linienwege der einzelnen Züge bzw. die Kapazitäten auf den Zulauf- und
Ablaufstrecken.
Maßgeblich sind auf der Stadtbahn unter anderem die Haltezeiten (Ostbahnhof,
Alexanderplatz und Friedrichstr. mit gegenwärtig 0,8 Minuten) sowie die aus der Zugfolge
resultierenden Fahrzeiten.“
Das in Antwort zu Frage 2 beschriebene geplante S-Bahn-Angebot mit 8 Zugpaaren in 20
Minuten auf der Stadtbahn ist nach Angaben des Infrastrukturbetreibers (siehe Antwort zu
Frage 1) grundsätzlich fahrbar, so dass weitere Maßnahmen zur Reduzierung der
Zugfolgezeiten auf der Berliner Stadtbahn derzeit nicht als notwendig erachtet werden.
Frage 4:
Ist die Stadtbahnstrecke von Ostbahnhof bis Westkreuz Inhalt der S-Bahn-Maßnahme im
Investitionsprogramm i2030? Wenn ja, was ist konkret geplant und bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur flexibleren Betriebsabwicklung bei Störungen und Bauarbeiten die
fehlenden Weichenverbindungen im Westkopf des Hauptbahnhofs sowie zwischen Hackescher Markt und
Alexanderplatz erforderlich sind? Ist die Nachrüstung Gegenstand von i2030? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4 und 5:
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt:
„In i2030 wird grundsätzlich die Weiterentwicklung des gesamten S-Bahn-Netzes
betrachtet. Dabei werden insbesondere Abschnitte betrachtet, deren Leistungsfähigkeit für
die zukünftige Verkehrsentwicklung aus heutiger Sicht nicht ausreichend ist. Der Abschnitt
zwischen Ostbahnhof und Westkreuz ist bereits für eine sehr enge Zugfolge und damit
eine hohe Kapazität im Regelbetrieb ausgebaut worden.
Damit auch im Störungsfall ein attraktives Angebot gefahren werden kann, ist u. a. die
Ergänzung des Weichentrapezes im Bereich des Berliner Hauptbahnhofes zu
untersuchen. Eine Nachrüstung einer weiteren Weichenverbindung zwischen
Alexanderplatz und Hackescher Markt ist, auch aufgrund der Nähe zum Weichentrapez in
der Betriebsstelle Alexanderplatz, derzeit nicht Gegenstand der Untersuchungen zu
i2030.“
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Frage 6:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs infolge des
Wohnungsbaus im Raum Spindlersfeld / Wendenschloss / Alt-Köpenick der 10-Minuten-Takt der S-Bahn
nach Spindlersfeld erforderlich ist?
Antwort zu 6:
Der Senat betrachtet die Einführung eines 10-Minuten-Taktes nach Spindlersfeld weiterhin
als potenzielle Langfristmaßnahme. Die für den Ausbau der Infrastruktur benötigten
Flächen werden entsprechend freigehalten. Gegenüber anderen deutlich wirksameren
Verkehrsprojekten, bspw. zur verkehrlichen Anbindung neuer Wohnungsbaustandorte und
Entwicklungsgebiete sowie zur Systemumstellung kapazitativ überlasteter Buslinien, ist
dieses Vorhaben nachrangig weiterzuverfolgen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen
und planerischen Ressourcen muss der Senat die verkehrlichen Maßnahmen in der
gesamten Stadt priorisieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Züge von und nach
Spindlersfeld entsprechend aktueller Nachfrageerhebungen ausreichend freie
Platzkapazitäten aufweisen. Künftig werden zudem durch die Auslieferung von
Neufahrzeugen Möglichkeiten für die Erhöhung der Zuglängen auf der Linie S47
geschaffen. Somit stehen ausreichende Kapazitäten auch bei künftig steigender
Nachfrage zur Verfügung.
Frage 7:
Ist der vollständige oder abschnittsweise zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke Schöneweide –
Spindlersfeld im Programm i2030 vorgesehen? Wenn ja, was ist konkret vorgesehen und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt:
„Der zweigleisige Ausbau der Strecke Schöneweide – Spindlersfeld ist nicht als
eigenständige Maßnahme im Teilprojekt i2030 enthalten. Die Strecke wird jedoch im
Rahmen einer Untersuchung zum grundsätzlichen zweigleisigen Ausbau aller
Streckenäste mit untersucht. Ein zweigleisiger Ausbau steht aufgrund der derzeitigen
verkehrlichen Bedeutung und der absehbaren Verkehrsentwicklung auf diesem Abschnitt
im Vergleich mit den Entwicklungen auf anderen Korridoren im S-Bahn-Netz nicht im
Fokus des Projektes i2030.“
Frage 8:
Welche weiteren Einzelprojekte sind im Programm i2030 für die S-Bahn enthalten? Wie wurden die Projekte
ausgewählt? Wie ist der Bearbeitungsstand? (Wir bitten um tabellarische Übersicht.)
Antwort zu 8:
Im Arbeitsprogramm von „i2030“ werden potenzielle Neubaumaßnahmen im S-Bahn- und
Regionalverkehr betrachtet. In mehreren der betrachteten Korridore sind Maßnahmen im
S-Bahn-Netz als Variante zu untersuchen. Das betrifft u. a. die Korridore Spandau –
Nauen, Potsdamer Stammbahn oder Blankenfelde – Rangsdorf.
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Darüber hinaus werden im Teilprojekt „Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung SBahn“
infrastrukturelle Anpassungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen
und zur Verbesserung der Betriebsstabilität im Berliner S-Bahnnetz untersucht. Die Länder
Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und die DB Netz
AG haben hierzu im Rahmen von i2030 gemeinsam Handlungsschwerpunkte identifiziert,
u. a.:
Zweigleisiger Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der betreffenden
Streckenäste,
Blockverdichtungen zur Verkürzung der Zugfolgezeit,
zusätzliche Weichenverbindungen und Kehrmöglichkeiten zur Erhöhung der
Reaktionsfähigkeit im Störungsfall bzw. im Fall von Baumaßnahmen,
Ausweitung von Abstellkapazitäten zur Aufnahme der zusätzlichen Fahrzeuge.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten in diesem Teilprojekt
werden gegenwärtig mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Diese
Projektphase wird nach gegenwärtigem Zeitplan voraussichtlich im Juli 2019
abgeschlossen werden können.
Anschließend werden die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen
(Gleisplanerstellung, Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen,
verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung
einzelner Maßnahmen sukzessive bearbeitet. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Berlin, den 20.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz