Fahrdienst: Senat zweifelt an BVG-Projekt Berlkönig könnte schon Ende April eingestellt werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html

Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.

Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.

Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.

Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.

Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …

BVG: Übergriffe gegen Fahrgäste bei der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs­ betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem  Senat übermittelt wurde.  Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.

Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu­ elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten­ bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.

  1. Wie viele #Übergriffe und #Gewaltvorfälle gab es 2017, 2018 und 2019 gegen Beschäftigte des Kon­ zerns der #BVG und #BT?

Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä­ digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr­ dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.

 

a)

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 195 205 225
Sexualdelikte 2 0 1
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 197 205 226

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:

b)

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 345 297 31 1
Sexualdelikte 3 3 4
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 348 300 315
Summe a) und b) 545 505 541

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?

Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:

 

  2017 2018 2019
Dienstabbrüche 214 254 1 53

 

  1. Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?

Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol­ gende Präventionsmaßnahmen  eingerichtet sind:

  • Videoanlagen in Fahrzeugen
  • Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
  • Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
  • Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten   Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
  • Ausstattung der Verkaufsstellen  mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin­ dung zur Leitstelle Sicherheit
  • Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers­ te-Hilfe vor Ort
  • Schulung der  Leitstellenbeschäftigten  und Vorgesetzten  im  Umgang  mit Betroffenen
  • Schockbetreuungskonzept zusammen       mit      der     Verwaltungs-Berufs­ genossenschaft
  • Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
  • Unterweisungen zum Thema  Deeskalation  im  Rahmen der regelmäßigen Fortbildung

 

  1. Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?

 

Zu 4.:  Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 189 246 239
Sexualdelikte 14 33 62
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 203 279 301

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

  1. Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?

Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou­ ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Deutsche Bahn AG
  • S-Bahn Berlin GmbH
  • Bundespolizei
  • Polizei Berlin

auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu­ sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si­ cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete  Kriminalitätsbekämpfung  und Präventionseinsätze.

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage­ orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf  U­ Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri­ ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.

Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er­ kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage­ meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.

Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:

  • Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
  • Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
  • Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
  • Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
  • Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG

 

  1. Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer  Dienstkleidung?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.

Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

barrierefrei + Mobilität: Voll im Training Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen., aus BVG

Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten #Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen. Dabei haben #mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder einen #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.

Das erste Mobilitätstraining des Jahres – für #Bus und #Straßenbahn – findet am Donnerstag, den 23. April, von 10 bis 12 Uhr auf dem BVG-Betriebshof in der Lichtenberger #Siegfriedstraße statt. Eine Anmeldung von einzelnen Personen und deren Begleitern ist nicht notwendig. Gruppen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch an (030) 19449. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.

Die Mobilitätstrainings finden 2020 an folgenden Terminen statt:

 

Bus und Tram

Donnerstag, 23. April, 10-12 Uhr,

Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr,

Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576

Bus

Dienstag, 05. Mai, 10-13 Uhr,

Zehlendorf, vor dem Rathaus Zehlendorf, in der Kirchstraße, Haltestelle der Linie 118

Donnerstag, 18. Juni, 10-12 Uhr,

Marzahn-Hellersdorf, U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, Endhaltestelle der Buslinie 154

Donnerstag, 25. Juni, 10-12 Uhr,

Spandau, Evangelisches Johannesstift, zwischen dem Amanda-Wichern-Haus Nr. 12 und dem Haus Rosengarten Nr. 41a

Donnerstag, 20. August, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, Vorplatz S+U-Bhf. Zoologischer Garten, Haltestelle Linien 249, N26, Position 6

Donnerstag, 27. August, 10–12 Uhr,

Tempelhof-Schöneberg, U Friedrich-Wilhelm-Platz, Endhaltestelle der Linie 246 auf Höhe Wilhelmshöher Straße

Donnerstag, 17. September, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, U Adenauerplatz, Haltestelle der Linien X10, M19, M29, 109 und 110 in Richtung Zoologischer Garten

U-Bahn

Donnerstag, 19. November, 13-14:30 Uhr,

Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Siehe auch:

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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BVG: Kosten, Umlaufkilometer, Prämien der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Was kostet der #Umlaufkilometer bei der #BVG und wieviel kostet der Umlaufkilometer bei der #BT?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass zur Berücksichtigung der, insbesondere beim Bus, unterschiedlichen Geschwindigkeiten der durch die BVG AöR und die BT zu erbringenden Leistungspakete für einen aussagekräftigen Vergleich die Kosten je Umlaufstunde anstatt der Kosten je Umlaufkilometer als Kennzahl herangezogen werden sollten.
Auf Basis der vorläufigen Zahlen 2019 gemäß noch nicht abgeschlossenem Jahresabschluss ergeben sich folgende Kostensätze je #Umlaufstunde:
BVG AöR 54,90 EUR/h
BT 40,97 EUR/h.
2. Wurde der Geschäftsleitung der Berlin Transport eine Prämie gezahlt?
3. Wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Zu 2. und 3.: Die BVG teilt mit, dass eine über das vereinbarte #Vergütungssystem
hinausgehende #Prämienzahlung nicht vorgesehen ist.
Berlin, den 27.Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

BVG: Unfälle (im Verkehr) bei der BVG? aus Senat

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Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen für das Jahr 2019 dargestellten Werte beziehen
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2019.
Für die Betrachtung der #Verkehrsbeteiligung „#Linienbusse“ wurden sowohl
Fahrzeuge der BVG als auch die der im Auftrag der BVG eingesetzten
Subunternehmen und #Straßenbahnen herangezogen.
1. An wie vielen #Unfällen waren #BVG Fahrzeuge beteiligt (gab es im Jahr 2019 eine Steigerung zu
2018 und 2017)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Schadensfälle auf Betriebsgelände, z.B. eigenes Gleisbett oder
Personenstürze in Bussen und Straßenbahnen ohne Einwirkung anderer, werden
durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 3.903 3.644 3.619
(Stand: 16.01.2020)
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2. Wie viele waren davon schuldhafte Unfälle in Zahlen?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Verkehrsunfälle sich
#hauptunfallursächlich durch Busse / Straßenbahnen ereigneten.
Verkehrsunfälle mit Hauptverursachung durch Busse / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 2.113 1.946 1.969
(Stand: 16.01.2020)
3. Wie hoch waren die entstandenen Kosten (schuldhaft und nicht schuldhaft) in den Jahren 2017
und 2018?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG pauschal mit:
„2017 lagen die entstandenen Kosten bei 8,34 Millionen Euro. 2018 lagen die Kosten
bei 4,12 Millionen Euro.“
Berlin, den 28. Januar 2020
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Mobilität: Das fünfte Jelbiment Bereits zum fünften Mal eröffnet die BVG eine Jelbi-Station in Berlin., aus BVG

Bereits zum fünften Mal eröffnet die #BVG eine #Jelbi-Station in Berlin. Diesmal können sich die Anwohner, Beschäftige und Besucher der #Ullsteinstraße über das neue #Mobilitätsangebot freuen. Ab dem heutigen Donnerstag, 30. Januar 2020 können, wie gewohnt, #Fahrräder, #Motoroller, #Tretroller sowie flexible #Carsharing-Autos via #Jelbi-App gebucht und genutzt werden.

Die neue Station befindet sich in der Ullsteinstraße 138 (direkt vor dem denkmalgeschützten #Ullsteinhaus) und ist nur wenige Minuten vom #Tempelhofer Hafen sowie dem gleichnamigen Einkaufzentrum entfernt. Ein besonderer Clou an dieser Station ist die solarbetriebene smarte Sitzbank, mit der Nutzer kostenlos das BVG Wi-Fi nutzen können. Des Weiteren wird auch hier das elektrische Carsharing durch #Ladesäulen gefördert.

Die neue Jelbi-Station ist in Kooperation mit dem Ullsteinhaus und The Drivery GmbH, Europas größten Start-up-Hub und Innovationscampus für Mobilität entstanden. Alle weiteren Informationen rund um die Jelbi-App oder die Jelbi-Stationen findet man unter www.jelbi.de.

Hinweis: Auch in diesem Jahr findet der #BVG-Hackathon mit den Themenschwerpunkten Jelbi und Neue Mobilität statt. Am Wochenende 15./16. Februar 2020 findet der #Hackathon in den Räumlichen von The Drivery GmbH, im Ullsteinhaus, statt. Weitere Information zum Hackathon findet man unter www.bvg-hackathon.de.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat

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Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten #Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.:
#Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
Seite 3 von 6
5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
Seite 4 von 6
unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
Seite 5 von 6
Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
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Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

autonomes Fahren + Bus: See-Meile: Auswertung des Testbetriebs liegt Mitte Februar vor Der deutschlandweit erste Testversuch mit einem hochautomatisierten Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer Großstadt ist am 17. Januar 2020 abgeschlossen worden. , aus BVG

Der deutschlandweit erste #Testversuch mit einem #hochautomatisierten #Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer Großstadt ist am 17. Januar 2020 abgeschlossen worden.

Die Resonanz der Fahrgäste war positiv: Seit dem Start des Testbetriebs am 16. August 2019 haben rund 16.000 Fahrgäste das Angebot genutzt, die Strecke vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See mit dem kleinen gelben Bus kostenlos zurückzulegen. Insgesamt hat das Fahrzeug der Firma #EasyMile rund 4.200 Kilometer unfallfrei zurückgelegt.

Die Auswertung des Testbetriebs wird Mitte Februar vorliegen und anschließend bei einer Bürgerveranstaltung in Reinickendorf vorgestellt. Der Termin wird rechtzeitig, u.a. auf der Projektwebsite www.see-meile.com, bekanntgegeben.

Die ursprünglich geplante Verlängerung des Testversuchs bis zum 16. Februar 2020 konnte nicht voll ausgeschöpft werden, da sich der Einbau eines Platzes für Rollstuhlfahrer*innen nicht mehr fristgerecht umsetzen ließ. Durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten auch hierfür Erfahrungswerte gesammelt werden, sodass in künftigen Projekten die Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

Unter der Dachmarke „#Digitales Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die Ladeinfrastruktur hat das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO mit an Bord.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnindustrie: Neuer Gerichtstermin im Streit um U-Bahnen für die BVG, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neuer-gerichtstermin-im-streit-um-u-bahnen-fuer-die-bvg-li.4977

Fahrgäste warten darauf, dass die #Wagenflotte endlich vergrößert wird. Nun geht die mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht weiter

Der #Rechtstreit um die geplante Beschaffung von bis zu 1500 #U-Bahn-Wagen für die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) geht in eine weitere Runde. Für den 17. Februar um 10.30 Uhr hat das #Kammergericht eine zweite mündliche Verhandlung anberaumt, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Ob dann schon eine Entscheidung fällt oder erst später, sei noch nicht absehbar, hieß es. Beobachter gehen auf jeden Fall davon aus, dass sich der ursprüngliche Zeitplan, wonach die ersten U-Bahnen Mitte 2021 geliefert werden, nicht mehr halten lässt. In dieser Wahlperiode werde kein neuer Zug kommen.

Der Bahnhersteller #Alstom klagt gegen die Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), #Stadler Pankow den Drei-Milliarden-Euro-Auftrag zu geben. Bei dem #Vergabeverfahren sei vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen, hatte Alstom-Anwalt Alexander Csaki während der ersten mündlichen Verhandlung …