Kleiner Umzug für eine große #Hilfestellung: Aufgrund von Bauarbeiten findet das #Mobilitätstraining der #U-Bahn in diesem Jahr nicht wie ursprünglich ge-plant und angekündigt am Alexanderplatz, sondern auf dem U-Bahnhof #Innsbrucker Platz statt. Am Donnerstag, den 17. November 2016, von 13 bis 14:30 Uhr haben #mobilitätseingeschränkte Menschen und jene mit #Sinnesbeeinträchtigungen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal den Umgang mit dem Verkehrsmittel „U-Bahn“ zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die auf einen Rollator oder den Rollstuhl angewiesen sind, Sehbe-hinderungen haben oder blind sind, wie sie sich selbstbestimmt und sicher auf U-Bahnhöfen und in den Zügen bewegen.
Auch ein weiteres Mobilitätstraining speziell für den Bereich #Bus bietet die BVG vor dem Winter noch einmal an: Am kommenden Donnerstag, den 13. Oktober 2016, zwischen 10 und 12 Uhr am Rathaus Spandau (auf dem Rat-hausvorplatz). Die Termine für die Mobilitätstrainings bei Bus, U- und Stra-ßenbahn im Jahr 2017 gibt die BVG dann rechtzeitig im Frühjahr bekannt.
Für die selbstverständlich kostenlosen Mobilitätstrainings ist eine Anmeldung von einzelnen Personen und ggf. deren Begleitern nicht nötig. Gruppen hin-gegen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefo-nisch an (030) 19449.
Die #Grundinstandsetzung und #Modernisierung am #U-Bahnhof #Rudow geht
planmäßig in die nächste Phase. Neben dem Bau zweier neuer Zugänge mit #Fahrtreppen für den komfortablen Umstieg zwischen U-Bahn und #Bus erneuert
die BVG jetzt auch die Hintergleiswände der Bahnsteige. Für die nun anstehenden
Arbeiten muss der Zugverkehr auf dem südlichen Ende der #U7
zwischen Donnerstag, den 22. September und Sonntag, den 27. November
2016 unterbrochen werden. Als #Ersatz lässt die BVG #barrierefreie#Busse fahren.
Während des Ein- bzw. Ausbaus einer Bauweiche fahren von Donnerstag,
den 22. September bis Sonntag, den 25. September sowie von Freitag, den
25. November bis Sonntag, den 27. November 2016 barrierefreie Ersatzbusse
zwischen den U-Bahnhöfen Britz-Süd und Rudow. Verkehrsbedingt können
die Ersatzbusse die dazwischenliegenden U-Bahnhöfe nicht direkt anfahren.
Für eine Umfahrung des Abschnitts bietet sich die Linie 171 an. Fahrgäste
zum Flughafen Schönefeld können zudem am S+U-Bahnhof Neukölln in die
S45 umsteigen.
Von Montag, den 26. September bis Donnerstag, den 24. November fahren
nur zwischen den U-Bahnhöfen Zwickauer Damm und Rudow Busse statt
Bahnen: Die Buslinien X7, 162, 172, 260 werden vom U-Bahnhof Rudow bis
zum U-Bahnhof Zwickauer Damm verlängert. Für eine barrierefreie Anbindung
können Fahrgäste zwischen Rudow und Lipschitzallee die Buslinie 373 nutzen,
bei der die Betriebszeiten verlängert werden. Zwischen Britz-Süd und
Zwickauer Damm fahren die Züge der U7 in dieser Phase ca. alle acht Minuten,
da jeder zweite Zug vom S+U-Bahnhof Rathaus Spandau bis zum Zwickauer
Damm durchfährt.
Die BVG bittet ihre Fahrgäste, vorsorglich etwas mehr Zeit einzuplanen. Alle
Informationen inklusive Details zu den Ersatzhaltestellen und den weiteren
Änderungen bei den Buslinien im betroffenen Bereich finden sich wie immer
im BVG navi (Beilage des Kundenmagazins PLUS), auf BVG.de, in der kostenfreien
BVG-App FahrInfo Plus sowie auf den Aushängen an den betroffenen
Haltestellen.
Seit Langem ist die Errichtung der #barrierefreien#Verbindung vom Bahnsteig am #S-Bahnhof #Marzahn zum #Wiesenburger Weg geplant. Ein großes Problem für Bezirk und Deutsche Bahn AG war viele Jahre lang die Finanzierung, die jetzt dem Bezirk als Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 5,1 Millionen Euro vorliegt. Erste vorbereitende Arbeiten an den technischen Bahnanlagen haben bereits stattgefunden, ab November 2016 beginnen die Rückbaumaßnahmen an den Gleisanlagen. Baubeginn für die Brückenverlängerung und eine überdachte Rampe ist im September 2017.
Auch fünf Wochen nach der peinlichen Panne auf dem #Rheinsberger Bahnhof ist unklar, warum trotz Anmeldung kein Personal für den benötigten #Hublifter zum Ein- und Ausstieg von #Rollstuhlfahrern vor Ort war. Ein 77 Jahre alter Berliner und seine Begleiterin mussten deshalb mit dem #Taxi zurück nach Hause fahren. Diese Kosten wurden inzwischen erstattet.
Rheinsberg/Berlin
. Die peinliche Panne am Rheinsberger Bahnhof, bei der ein 77-jähriger Rollstuhlfahrer mit einem Taxi zurück nach Berlin fahren musste, wird vermutlich doch kein juristisches Nachspiel haben. Nach Absprache mit einem befreundeten Anwalt habe man „vorerst“ von einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung Abstand genommen, sagte am Montag die Begleiterin des Seniors.
Die Krankenpflegerin hatte den Senior, der an Kinderlähmung leidet und deshalb seit seinem 16. Lebensjahr im Rollstuhl sitzt, Ende Juli bei dessen Tagesausflug mit der Bahn nach Rheinsberg begleitet – und die Reise auch eine Woche vorher angemeldet. Grund: Der Bahnhof in Rheinsberg ist nicht barrierefrei, er liegt deutlich tiefer als die Türschwellen der Züge. Rollstuhlfahrer benötigen deshalb für den Ein- und Ausstieg Hilfe. Dafür hat die Deutsche Bahn bereits vor Jahren einen sogenannten Hublifter für den Rheinsberger Bahnhof angeschafft. Dieser befindet sich weiterhin vor Ort – auch wenn seit 2012 das Unternehmen Regio #Infra aus Putlitz (Prignitz) für die Strecke nach Rheinsberg, den dortigen Bahnhof und damit ebenfalls für den Hublifter verantwortlich ist.
(31. August 2016, DBV Berlin-Brandenburg) Es ist seit vielen ein ständiges Ärgernis und uns haben immer wieder böse Kommentare dazu erreicht. Wer bei seinen täglichen Wegen auf die Nutzung eines Aufzuges angewiesen ist, den stellt ein tragelanger Ausfall vor ungeahnte Probleme. Das soll jetzt nach und nach besser werden – so kündigt es jedenfalls DB Station & Service an.
Und nicht nur mobilitätseingeschränkte Menschen haben bisher unter den extrem langen Reparatur- und Wartungszyklen zu leiden, während denen eine Nutzung nicht möglich ist. Schon alleine, wer ein sperriges Paket oder mehrere Einkaufstüten im dichten Gedränge transportieren muss, weiß die Annehmlichkeit eines Aufzuges zu schätzen. Der Eigentümer der Aufzugsanlagen, die DB Station & Service AG, hat angekündigt, dass mobile Entstörteams, ausgerüstet mit den gängigsten Ersatzteilen, wenigstens dafür sorgen, dass zwischen 6 Uhr und 22 Uhr mit der Reparatur begonnen wird. In den Ballungsräumen, also in Berlin, soll es während dieser Zeit maximal zwei Stunden dauern, in der Fläche innerhalb von vier Stunden. Und hauptsächlich werden Wartungsarbeiten in den Nachtstunden durchgeführt werden. Auch soll jede Anlage mit einer Fernüberwachung ausgestattet werden, die Störungen sofort weitermeldet.
Bisher hieß es immer, dass die Wiederinbetriebnahme nicht besser und schneller durchführbar sei und selbst Verschleißteile erst angefertigt und teilweise auf dem Seeweg aus Fernost zum Einbauort in Deutschland transportiert werden müssten. Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg freut sich über den Sinneswandel bei der DB AG und hofft, dass es wirklich für die Fahrgäste spürbar wird, wenn die Aufzüge und auch Fahrtreppen noch schneller wieder instand gesetzt werden.
Dennoch nimmt der DBV gerne auch weiterhin Informationen von Fahrgästen per Mail entgegen, denen ein langer Ausfall von Aufzügen und Fahrtreppen auffällt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es eine konkrete #Bedarfserhebung für
die von der „Initiative #Spreefähre #Friedrichshagen“ geforderte
Fährverbindung am #Spreetunnel? Wenn nein, aus
welchen Erkenntnissen leitet der Senat seine Einschätzung
ab, dass es einen zu geringen Bedarf für diese Fähre
gebe?
Frage 4: Wurde von der Senatsverwaltung eine detaillierte #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Einbeziehung
von #Fahrgastprognosen und erwarteten Kosten durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, woraus
ergibt sich die Einschätzung, dass die Fähre nicht
wirtschaftlich betrieben werden könne?
Antwort zu 1. und 4.: Eine konkrete Bedarfserhebung
oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Fährverbindung
Friedrichshagen ist nicht erstellt worden. Dafür
wurden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
17/18692 bereits ausführlich die Gründe sowie die zuvor
vorgenommenen Abschätzungen erläutert. Im Wesentlichen
waren und sind folgende Erkenntnisse maßgeblich:
Eine Fährverbindung an dieser Stelle ist keine
Aufgabe der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), wie bereits in der Antwort auf die
Schriftlichen Anfrage 17/18692 ausführlich erläutert
wurde. Alle Ziele rund um den Müggelsee sind in angemessener
Zeit entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans
mit dem heute vorhandenen ÖPNV-Angebot
in guter Qualität und barrierefrei erreichbar. Damit besteht
für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt kein Erfordernis für entsprechende weitere Untersuchungen
z.B. zum Bedarf oder zur Wirtschaftlichkeit
einer Fährverbindung.
Eine exakte Bedarfserhebung für ein noch nicht
bestehendes und kostenpflichtiges Verkehrsangebot einer
Fährverbindung bei gleichzeitig vorhandener und weiter
für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos und
zeitlich uneingeschränkt frei nutzbarer Alternative des
Spreetunnels erscheint zudem äußerst schwierig. Damit
besteht auch kaum eine exakte Basis für eine darauf aufbauende
detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Angesichts der Charakteristik eines Fährbetriebs
mit typischerweise entstehenden Wartezeiten von bis zu
20 Minuten ist davon auszugehen, dass potenzielle Fahrgäste,
bei denen nicht wie bei Rollstuhlfahrerinnen und –
fahrern eine Nutzung des Tunnels ausgeschlossen ist, die
Fähre nur eingeschränkt nutzen werden, da sie bei Tunnelnutzung
die Wartezeiten vermeiden können. Aus dem
heutigen Anteil von Nutzern mit Fahrrädern, Kinderwagen
etc. oder körperlichen Einschränkungen, die eine
Tunnelnutzung zwar erschweren, aber nicht unmöglich
machen, ist eine brauchbare Prognose daher ebenfalls
nicht direkt ableitbar. Der Anteil solcher Nutzer an der
Gesamtheit aller Tunnelnutzer ist zudem nicht bekannt.
Aufgrund der in Form des Spreetunnels vorhandenen
und für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos
und zeitlich uneingeschränkt frei nutzbaren Alternative
lässt sich jedoch qualitativ eindeutig abschätzen, dass
die Wirtschaftlichkeit einer parallelen Fährverbindung
schlechter ausfällt, als bei vergleichbaren Fährverbindungen
ohne parallele Alternativangebote.
Frage 2: Welchen Finanzierungsbedarf sieht der Senat
für diesen konkreten Fährabschnitt am Spreetunnel?
Antwort zu 2.: Eine Finanzierung im Rahmen des bestehenden
Fährvertrags der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) ist nicht möglich, da dieser nicht um den erforderlichen
Leistungsumfang erweitert werden kann. Das Fährschiff
der nach Inbetriebnahme der Minna-TodenhagenBrücke
entfallenden Fähre F11 ist im Besitz des Betreibers
und steht nicht für eine Verlagerung auf andere Fährlinien
zur Verfügung. Es wäre daher eine Neuausschreibung
der Fährleistungen einschließlich der Beschaffung
einer Fähre erforderlich. Auf Basis der 2012 erfolgten
Neuvergabe der Fährleistungen durch die BVG an die
Weiße Flotte Stralsund geht der Senat davon aus, dass
jährliche Kosten im deutlichen sechsstelligen Bereich zu
erwarten sind. Die Saisonfähren F21 und F23 erfordern
derzeit jährliche Bestellkosten von je ca. 110.000 bis
120.000 € im heutigen Saisonbetrieb, alle Elektrofähren
entlang der Spree (F11, F12, F21 und F23) erfordern rund
800.000 €. Die in der Vergabe erzielten Kostensätze sind
jedoch eine Mischkalkulation, die den teilweise saisonal
beschränkten Betrieb berücksichtigt, die Saisonfähren
werden von den Ganzjahresfähren damit in gewissen
Umfang mitfinanziert. Bei Einzelvergabe einer ausschließlich
in der Sommersaison bedienten Fährleistung
wären daher merkbar höhere Kosten als bei den Fähren
F21 oder F23 zu erwarten. Hinzu kommen die erforderlichen
Investitionskosten für einen oder zwei neue Anleger.
Frage 3: Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die bestehenden
Fähren im Land Berlin?
Antwort zu 3.: Die im Auftrag der BVG betriebenen
Fähren wären alleine aus Fährgelderlösen und ohne öffentliche
Co-Finanzierung nicht zu betreiben. Welche
Wirtschaftlichkeit die nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
betriebenen und damit nicht co-finanzierten
Fähren aufweisen, wie bspw. die Fährverbindungen zur
Pfaueninsel und zur Schulfarm Scharfenberg oder die
Autofähre zwischen Hakenfelde und Tegelort, ist dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den 26. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für
den Einbau von #Aufzügen im #U-Bahnhof #Zitadelle und
wann kann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
derzeit die ersten Vorarbeiten stattfinden und nach Erteilung
der Baugenehmigung, planmäßig in diesem Jahr
bereits ein Aufzug vom Bahnsteig 1 in die Vorhalle führen
wird. In 2017 wird der zweite Bahnsteig an die Vorhalle
und die Vorhalle an das Straßenland angeschlossen.
Somit geht die BVG AöR davon aus, dass in 2017 planmäßig
der Bahnhof Zitadelle barrierefrei erreichbar sein
wird.
Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau
von Aufzügen in den U-Bahnhöfen #Paulsternstraße, #Rohrdamm, #Siemensdamm, #Halemweg und #Jakob-KaiserPlatz
(bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Der geplante Baubeginn auf den U-Bahnhöfen
Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm und JakobKaiser-Platz
ist im Jahr 2017 und auf dem U-Bahnhof
Halemweg im Jahr 2018.“
Frage 3: Wann kann mit der Inbetriebnahme der jeweiligen
Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG plant die Inbetriebnahme der genannten
Bahnhöfe in den folgenden Jahren:
Siemensdamm: 2017 Paulsternstraße: 2018
Rohrdamm: 2018/2019 Jakob-Kaiser-Platz: 2018/2019
Halemweg: 2019“
Frage 4: Welche der U-Bahnhöfe der U7 erhalten aus
dem SIWA-II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau
von #prioritären Aufzügen und in welcher Höhe (bitte
einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 4.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den #barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs #Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt #witterungsunabhängig #barrierefrei erschlossen.
Berlin, den 23. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann werden die Arbeiten zum #Umbau des #Bahnhofs#Ostkreuz fertiggestellt sein? Wann geht er vollständig
in Betrieb? Ist es zu weiteren Bauverzögerungen
gekommen? Hat sich der Kostenrahmen seit der Anfrage
Drs. 17/16388 verändert?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz in 12/2017
vor. Das Projekt befindet sich im Zeitplan.
Zur Herstellung des Endzustandes zwischen Ostkreuz
und Ostbahnhof muss der Bahnsteig B in Warschauer
Straße für den Endzustand hergestellt werden und die
Stützmauer an der Straße zur Ostbahn zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof zur Herstellung der Viergleisigkeit
der S-Bahn einschließlich der Kehranlagen in
Ostbahnhof und Warschauer Straße errichtet werden.
Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2018
andauern.
Der Kostenrahmen des Projektes ist unverändert.
Ausgenommen sind davon Kosten aus Inflationsausgleich
und Regelwerksanpassungen.“
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs
Ostkreuz erfolgt auch die Reaktivierung der Ostbahn von
Lichtenberg zum Ostkreuz als ein eigenständiges Projekt.
Die Inbetriebnahme der Regionalbahnsteige Rn1/Rn2 für
Verkehre der Ostbahn ist in 12/2018 vorgesehen.
Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen im Einzelnen
noch durchgeführt werden? Zu welchen #Einschränkungen
wird es in diesem Zusammenhang für die Fahrgäste
kommen?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Einzelnen müssen noch folgende Baumaßnahmen
durchgeführt werden:
Fertigstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Südkurve,
des Bahnsteigs E , Oberbau- und Tiefbauarbeiten,
Herstellung der lastverteilenden Platte auf den Bahnbögen
Rummelsburg der S-Bahn und Errichtung der EÜ Karlshorster
Straße (S-Bahn), Errichtung des Elektronischen
Stellwerks (ESTW) Ostkreuz (S-Bahn), Herstellung der
Dreigleisigkeit Fernbahn und des Regionalbahnsteigs Ru
für den Endzustand, Errichtung der historischen Fußgängerbrücke,
Errichtung der Stützwand zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof und Herstellung der Viergleisigkeit.
Wie bereits über die Presse kommuniziert, kann vom
29.08.2016 – 21.08.2017 am S-Bahnhof Rummelsburg
nicht gehalten werden. In diesem Zeitraum verkehrt ein
Busersatzverkehr mit zusätzlichen Haltestellen in der
Hauptstraße.
Zur Inbetriebnahme des ESTW Ostkreuz und Herstellung
des Richtungsbetriebes muss vom 21.07.2017 – bis
21.08.2017 der S-Bahnverkehr zwischen Lichtenberg und
Ostkreuz unterbrochen werden, es besteht Schienenersatzverkehr.
In diesem Zeitraum pendelt die S-Bahn zwischen
Ostbahnhof und Ostkreuz. Auch die S3 wird betroffen
sein. Für 11.08. – 21.08.2017 endet die S3 in Karlshorst.
Zusätzlich wird es auch weiterhin Wochenendsperrungen
geben.“
Frage 3: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der #Fahrtreppen am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016
dar? (durchschnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat
für Fahrtreppen) Gab es #Störungshäufungen? Wenn ja,
was waren die Ursachen hierfür?
Frage 4: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der #Fahrstühle
am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar?
(durch-schnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für
Fahrstühle) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was
waren die Ursachen hierfür?
Antwort zu 3. und 4: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bisher haben wir lediglich berlinweit die Gesamtverfügbarkeit
von Aufzügen und Fahrtreppen erhoben. Die
Performance der fördertechnischen Anlagen lag im ersten
Halbjahr sowohl bei Fahrtreppen als auch bei Aufzügen
durchschnittlich bei rund 97%.
Im 1. Halbjahr haben wir begonnen, den sogenannten
ADAM-Baustein einzubauen, der es möglich macht, eine
minutengenaue Verfügbarkeit je Anlage darzustellen.
Diese befinden sich derzeit in der Überprüfung und sukzessiven
Aufschaltung. Der Einbau des Bausteins wurde
bereits teilweise für das Ostkreuz durchgeführt und wird
im Laufe des 2. Halbjahres beendet sein. Erst dann ist es
möglich, eine anlagenscharfe Verfügbarkeit darzustellen
und die aufgeworfenen Fragen valide zu beantworten.“
Frage 5: Wie ist der vermehrte Ausfall von Fahrstühlen
in den letzten Wochen zu erklären? Warum sind gegenwärtig
gleich vier Fahrstühle außer Betrieb genommen
worden? Liegt die Ursachenanalyse des externen Gutachters
bereits vor? Wenn ja, was beinhaltet sie; sofern nein,
wann wird sie vorliegen?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit Ende Juli mussten 4 der 8 Aufzüge am Ostkreuz
für technische Überprüfungen außer Betrieb genommen
werden, die vorher auffällig wurden. Zur Beurteilung der
aktuellen Problemlage und zur Steigerung einer nachhaltigen
Verfügbarkeit hat die DB kurzfristig einen externen
Gutachter beauftragt. Die Untersuchungen haben Anfang
August begonnen, erste Erkenntnisse befinden sich bereits
in der Umsetzung. Die daraus resultierende Beeinträchtigung
– insbesondere unserer mobilitätseingeschränkten
Kunden – ist sehr bedauerlich, aber aufgrund der aktuellen
Vorkommnisse leider nicht zu umgehen. Die Sicherheit
unserer Kunden steht hier an allererster Stelle.
Fahrgäste werden gebeten, sich auf der S-BahnHomepage
über die aktuellen Ausfälle und mögliche
Umfahrungsalternativen zu informieren.“
Frage 6: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 zur
Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 hat der Senat ausgeführt,
dass er einen Verzicht auf Fahrtreppen nicht für
sinnvoll hält und die DB AG dazu ein Planänderungsverfahren
unter Beteiligung des Senats anstrebt. Hat die DB
AG mittlerweile dieses Planänderungsverfahren in Gang
gesetzt? Wie ist der gegenwärtige Stand? Ist ein Nachbau
von Fahrtreppen geplant? Sofern das Planänderungsverfahren
noch nicht begonnen wurde, warum nicht?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden alle planfestgestellten Fahrtreppen im
Bahnhof errichtet. Der Bahnsteig E wird im August 2017
mit allen Fahrtreppen in Betrieb gehen. Für die bereits in
Betrieb befindlichen Bahnsteige D und Ru werden die
bisher nicht errichteten Fahrtreppen in geeigneten Baufenstern
nachgerüstet. Darüber hinaus wird eine bisher
nicht plan-festgestellte Fahrtreppe vom unteren zum oberen
Regionalbahnsteig errichtet. Das Planänderungsverfahren
hierzu wird in Kürze eingeleitet. Alle Fahrtreppen
werden bis Ende 2017 eingebaut.“
Frage 7: In Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Drs.
17/15627 wurde mitgeteilt, dass die DB AG sich in Gesprächen
mit ihren Vertragspartnern bezüglich der Installierung
von Toilettenanlagen am Ostkreuz befinde. Welche
Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Werden
Toiletten am Bahnhof Ostkreuz eingerichtet? Wie wird
ein möglicher Verzicht auf Toiletten begründet? Wäre es
mit der Bedeutung des Ostkreuzes als Bahnhof mit dem
höchsten Fahrgastaufkommen im S-Bahn-Netz und als
überregionaler Knotenpunkt vereinbar, auf Toiletten als
grundlegenden Service zu verzichten oder entscheidet
ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung über eine
Errichtung?
Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Bau von #Toiletten am Bahnhof Ostkreuz ist Inhalt
der Planfeststellung und wird auch sichergestellt.
Derzeit werden noch unterschiedliche Varianten geprüft
u.a. in Verbindung mit der Nutzung und Schnittstelle des
im Norden entstehenden Bahnhofsvorplatzes.“
Frage 8: Welche Ergebnisse hat der Wettbewerb zur
Gestaltung der #Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz gebracht?
Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Beschränkungen
ergeben sich für Fahrgäste und Anwohner? Wie lange
werden diese andauern? Wie hoch liegen die Gesamtkosten
zur Vorplatzumgestaltung?
Antwort zu 8: Die Planungen für die Vorplätze wurden
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt auf der Basis des abgeschlossenen Wettbewerbs
beauftragt.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nähere Informationen zu den Einschränkungen, deren
Dauer und den Kosten können erst nach Vorlage der
Planung gegeben werden. Eine Zuwegung der Fahrgäste
zum Bahnhof wird jederzeit sichergestellt sein.“
Frage 9: Wird die Anzahl von ca. 800 #Fahrradabstellplätzen
weiterhin für ausreichend erachtet oder sind mittlerweile
mehr Stellplätze angedacht? Wird es ein Modellprojekt
hinsichtlich eines Fahrradparkhauses o.Ä. am
Bahnhof Ostkreuz geben? Wenn ja, wie soll es konkret
ausgestaltet werden? Wie viele Fahrräder fänden Platz?
Wie hoch wären die Gebühren? Wer ist als Betreiber
angedacht? Wenn nein, warum wird kein solches Modellprojekt
umgesetzt?
Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der Fahrradplätze wird im Rahmen der
Planungen überprüft und ggf. erhöht.“
Im Rahmen der Strategie Fahrradparken untersucht
das Land Berlin auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern.
Ein Modellprojekt wird am Bahnhof Gesundbrunnen
vorbereitet.
Bereits konkreter sind die Voruntersuchungen im
Rahmen des „Pedelec-Korridors“. Dort sollen u.a. am SBahnhof
Zehlendorf „Sichere Radverkehrsanlagen“ in
Kürze ausgeschrieben werden. Bevor weitere Standorte
realisiert werden, müssen belastbare Ergebnisse über
Betreibermodelle und die Akzeptanz solcher Einrichtungen
vorliegen. Flächen für ein mögliches Fahrradparkhaus
werden beim Umbau Ostkreuz berücksichtigt.
Davon unabhängig bestehen für die Berliner Bezirke
(verantwortlich in Berlin für Parken) Möglichkeiten, auch
eigenständig Modellprojekte zu initiieren.
Berlin, den 18. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #Bahnhöfe der #U-Bahnlinie #U7 in
Spandau sind aktuell noch nicht vollständig #barrierefrei
zugänglich?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
von den in Spandau liegenden U-Bahnhöfen der UBahnlinie
U7 die Bahnhöfe Altstadt Spandau, Zitadelle,
Paulsternstraße, Rohrdamm und Siemensdamm noch
nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Die Bahnhöfe
Rathaus Spandau sowie Haselhorst sind bereits barrierefrei
zugänglich.
Frage 2: Wann sind für die betreffenden Bahnhöfe
nach aktuellem Planungs- und Genehmigungsstand jeweils
Baubeginn sowie Inbetriebnahme geplant?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG beabsichtigt, abhängig von den Genehmigungsverfahren,
baulichen Gegebenheiten vor Ort und
deren Komplexitäten, die Inbetriebnahme der Bahnhöfe
Zitadelle (Baubeginn 2016) und Siemensdamm im Jahr
2017, Altstadt Spandau und Paulsternstraße im Jahr 2018
und Rohrdamm im Jahr 2019.“
Frage 3: Für welche der betreffenden Bahnhöfe liegen
bereits Genehmigungsplanung bzw. Bauplanungsunterlagen
vor und mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort zu 3.: Die Kosten für den barrierefreien Ausbau
(Planungsstand Juli 2016) belaufen sich, nach Auskunft
der BVG AöR, für den U-Bahnhof
• Altstadt Spandau auf ca. 1,9 Mio. EUR (lt. Entwurfsplanung),
• Zitadelle auf ca. 2,7 Mio. EUR (lt. Bauplanung),
• Paulsternstraße auf ca. 1,6 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung),
• Rohrdamm auf ca. 1,3 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung)
und
• Siemensdamm auf ca. 2,9 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung).
Frage 4: Wird nach Kenntnis des Senats das Ziel der
BVG erreicht, die Genehmigungsplanung für alle noch
fehlenden Spandauer Aufzüge an U-Bahnhöfen bis Ende
2016 fertig zu stellen?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck an den Genehmigungsunterlagen
und hat bereits für alle noch zu bauenden
Aufzüge im Bezirk Spandau die Planungsaufträge vergeben.“
Frage 5: Wie erklärt sich der Senat, dass nach den Berichten
an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
vom 30.6.16 und 11.7.16 (Rote Nummern 2841
und 2841 A) bis Ende 2017 lediglich die Spandauer U
Bahnhöfe Zitadelle und Siemensdamm barrierefrei erreichbar
sein sollen und wie ist dies mit früheren Veröffentlichungen
vereinbar?
Antwort zu 5.: Der Einbau von Aufzügen in UBahnhöfe
erfolgt nach der mit Votum der bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten
AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen
mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,
den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG AöR
aufgestellten Prioritätenliste.
Im Rahmen dieser Prioritätenliste entscheidet die
BVG AöR über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung
in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien.
Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen
Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Die BVG AöR teilt hierzu weiter mit, dass die konkrete
Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von UBahnhöfen
maßgeblich durch externe Faktoren wie beispielsweise
der Dauer der Genehmigungsverfahren, den
baulichen Gegebenheiten vor Ort, Brand- und Denkmalschutzauflagen,
verkehrlichen Maßnahmen während der
Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren
Kapazitäten der Baufirmen beeinflusst wird. Dadurch
können sich auch kurzfristig Terminverschiebungen ergeben.
In den Berichten an den Hauptausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses wird der jeweils aktuellste Sachstand
dargestellt.
Frage 6: Kann der Senat nach heutigem Planungs- und
Genehmigungsstand zusagen, dass das Ziel der vollständigen
Barrierefreiheit aller Spandauer U-Bahnhöfe bis
2020 erreichbar ist und wenn nein, welche Handlungsmöglichkeiten
sieht der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich wird das Ziel der vollständigen Erschließung
aller U-Bahnhöfe mit Aufzügen sowie Blindenleitsystemen
in Spandau bis zum Jahr 2020 verfolgt
und unter konstruktiver und konzentrierter Mitwirkung
aller am Prozess Beteiligten als realisierbar eingeschätzt.“
Frage 7: In welcher Höhe hat der Senat zusätzliche
Mittel für den Einbau prioritärer Aufzüge an UBahnhöfen
der Linie U7 im „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) vorgesehen und inwiefern
werden diese Mittel eine gegenüber der bisherigen
Planung beschleunigte Barrierefreiheit der Spandauer
U-Bahnhöfe ermöglichen?
Antwort zu 7.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt witterungsunabhängig
barrierefrei erschlossen.
Frage 8: Ab wann wird der U-Bahnhof Zitadelle vollständig
barrierefrei sein und wie viele Fahrstühle sind
dazu nötig? Wie erklärt sich der sehr lange Bauzeitraum
für die zwei erst im folgenden Jahr in Betrieb zu nehmenden
Aufzüge? Welche Kosten entstehen durch den vollständigen
barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs?
Antwort zu 8.: Auf dem U-Bahnhof Zitadelle werden
nach Auskunft der BVG AöR drei Aufzüge benötigt, um
eine barrierefreie Erreichbarkeit zu schaffen.
Derzeit finden die ersten Vorarbeiten statt und die
BVG AöR plant, nach Erteilung der Baugenehmigung,
planmäßig in diesem Jahr bereits einen Aufzug vom
Bahnsteig 1 in die Vorhalle zu führen. In 2017 wird der
zweite Bahnsteig an die Vorhalle und die Vorhalle an das
Straßenland angeschlossen. Somit geht die BVG AöR
davon aus, dass in 2017 planmäßig der Bahnhof Zitadelle
barrierefrei erreichbar sein wird.
Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)
Die BVG arbeitet weiter am #barrierefreien Ausbau des #U-Bahnhofs #Hallesches
Tor. Neben dem #Aufzugeinbau im Bereich der #U6 werden nun zusätzlich die
Gleise und Stromschienen auf der #U1 zwischen den U-Bahnhöfen Prinzenstraße
und Hallesches Tor erneuert. Für die Arbeiten wird der U-Bahnverkehr
in diesem Bereich von Montag, 22. August, bis Sonntag, 11. September 2016,
unterbrochen. In dieser Zeit beginnen und enden alle Züge zwischen den U-
Bahnhöfen Hallesches Tor und Möckernbrücke am Gleis in Richtung S+U
Warschauer Straße.
Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, den gesperrten Abschnitt mit den U-
Bahnlinien U6, #U7 und #U8 über Mehringdamm und Hermannplatz zu umfahren.
Als #Ersatz fahren zusätzlich barrierefreie #Busse zwischen den U-
Bahnhöfen Kottbusser Tor, Prinzenstraße und Hallesches Tor. Auf den viel
befahrenen Straßen in Kreuzberg kann es aber vor allem in der Hauptverkehrszeit
zu Staus kommen.
Im Anschluss an die Gleisarbeiten beginnt am U-Bahnhof Hallesches Tor die
Sanierung von Treppenanlagen. Die Arbeiten machen es notwendig, dass
vom 13. September bis zum 10. November 2016 die Züge in Richtung Warschauer
Straße ohne Halt am U-Bahnhof Hallesches Tor durchfahren. Fahrgäste
mit dem Zustieg am Halleschen Tor und einem Fahrziel in Richtung
Warschauer Straße können in dieser Zeit bis Möckernbrücke bzw. Gleisdreieck
fahren und dort umsteigen.
Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG)
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