Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7283408/bbmv20140629.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen. Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27 Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst. Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen. Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7283408/bbmv20140629.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen.

Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste:

Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27

Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst.

Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen.

Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei
Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
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Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824804.html

Seit heute ist nun auch der -Bahnhof #Onkel-Toms-Hütte über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig mit der südlichen Vorhalle auf Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzuges wurde auch die gesamte Treppenanlage zwischen Bahnsteig und Vorhalle erneuert. Der Aufzug wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde in die 1929 von Alfred Grenader erbaute und denkmalgeschützte Bahnhofanlage integriert. Insgesamt sind nun 105 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte ist der 96. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Bauzeit betrug insgesamt 15 Monaten und die Baukosten lagen bei ca. 1.4 Millionen Euro.

Bahnhöfe + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824063.html

Auf dem -Bahnhof #Richard-Wagner-Platz der -Bahnlinie 7 ist an diesem Montag ein neuer #Aufzug in Betrieb genommen worden. Reinhard Naumann, Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, und Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG, eröffneten die Anlage in unmittelbarer Nähe zum Rathaus Charlottenburg. Mit dem nunmehr 95. U-#Bahnhof mit Aufzug schreitet der barrierefreie Ausbau durch die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) weiter voran. Insgesamt sind nun 104 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe #barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. „Das mit dem Senat vereinbarte Programm zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, ist uns eine Herzensangelegenheit. Unser Anliegen ist es, einen Beitrag für mobilitätseingeschränkte Menschen zu leisten und ihnen damit den Alltag zu erleichtern, “ sagte Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG. Der neue Aufzug befindet sich auf der Mittelinsel der Richard-Wagner-Straße/Otto-Suhr-Allee und führt von der Bahnsteig- auf die Straßenebene. Von nun an kann allen Fahrgästen ein barrierefreier Zugang zwischen U-Bahnbereich und Straßenebene angeboten werden. Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann: „Ich freue mich, dass ich gemeinsam mit Herrn Baumann und anderen Vertretern der BVG den lang ersehnten Aufzug am Richard-Wagner-Platz eröffnen kann. Damit wird jetzt auch für das Rathaus Charlottenburg und viele andere Einrichtungen in diesem Kiez ein barrierefreier Zugang mit der U-Bahn möglich. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Mütter und Väter mit Kinderwagen, Menschen mit Fahrrad oder mit schwerem Gepäck, also fast alle irgendwann.“ Die Bauzeit für den Aufzug betrug rund eineinhalb Jahre. Die Kosten lagen bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Euro.

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreiheit in der Warteschleife, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1272794/

#Fürstenberg (MOZ) Vor Juli keine Entscheidung zum #barrierefreien Ausbau des Fürstenberger #Bahnhofs: Die Deutsche Bahn hat die Stadt schon wieder vertröstet. Das bestätigte der kommissarische #Bauamtsleiter Ralf Lunkenheimer auf Anfrage. Ursprünglich sollte ein Gespräch im Frühjahr des Jahres Klarheit in dieser Angelegenheit bringen. Die Kommune will einen barrierefreien Zugang mit einer Rampe vom #Bahnhofsvorplatz bis zum #Tunnel schaffen. Gefördert wird das Vorhaben jedoch nur, wenn die Deutsche Bahn als Eigentümerin des Geländes Barrierefreiheit auch im Bereich der Bahnsteige gewährleistet. Da die Entwurfsplanung für den für das Jahr 2017 von der Bahn vorgesehenen Umbau der Bahnsteige …

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den "großen Gelben" – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter. Termine und Orte: Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45 Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140 Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus Marzahn, Busbahnhof am Eastgate Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben ) Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5 Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den „großen Gelben“ – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter.

Termine und Orte:

Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus
Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140

Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus
Marzahn, Busbahnhof am Eastgate

Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus
Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben )

Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a

Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus
Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee

Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn
Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5

Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

barrierefrei + Bahnhöfe: Rolltreppen auf Bahnhöfen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG jeweils um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 7. wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Rolltreppen auf #Bahnhöfen gibt es in Berlin und wie viele davon werden durch die #BVG und die #DB gewartet? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Berliner U-Bahnhöfe sind mit 367 Fahrtreppen ausgestattet. Diese Fahrtreppen werden von der BVG gewartet.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die DB AG verfügt über 258 Fahrtreppen in Berlin. 47 Fahrtreppen sind davon in reinen S-Bahnhöfen.“ Frage 2: Wie viel Personal wird bei der DB AG und bei der BVG für die Wartung der Rolltreppen auf Berliner Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Instandhaltung der BVG-Fahrtreppen wird mit 32 gewerblichen Beschäftigten durchgeführt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ein Drittunternehmen ist für uns im Bereich der Entstörung, Wartung und Instandhaltung der Fahrtreppen und Aufzüge tätig. Die Einsatzintensität richtet sich nach den erforderlichen zyklischen Wartungsintervallen, ebenso nach dem Bedarf.“ Frage 3: Wie viele Rolltreppen sind zurzeit dauerhaft gesperrt, aufgegliedert nach BVG und DB? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind auf den U-Bahnhöfen Schloßstraße, Rathaus Steglitz, Alt-Tegel, Blaschkoallee und KaiserinAugusta-Straße insgesamt 8 Fahrtreppen aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Baukörper bzw. aufgrund geplanter Bauvorhaben längerfristig oder dauerhaft außer Betrieb gesetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Am Hauptbahnhof sind derzeit 2 Fahrtreppen (vom S-Bahngleis 15/16 auf- und abwärtsführend) im Rahmen der Bauarbeiten vsl. bis 2017 außer Betrieb. Diese sind in der Kundenwirkung jedoch nicht negativ zu bewerten, da genug Alternativen vorhanden sind. Ein weiterer Langzeitausfall besteht derzeit an der Fahrtreppe am Bahnhof Wedding. Zunächst war eine umfassende Recherche des Störungsgrundes notwendig. Das Schadbild machte einen Austausch der Gesamtanlage erforderlich, da eine Reparatur sich nicht wirtschaftlich darstellen ließ. Aufgrund des Bestellprozesses und des entsprechenden Fertigungsprozesses soll die Fahrtreppe ab Sommer wieder zur Verfügung stehen.“ Frage 4: Wie lange dauert die durchschnittliche Reparatur einer Rolltreppe bei der BVG und bei der DB? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Etwa 80% aller fahrgastrelevanten Ausfälle werden innerhalb von 24 Stunden abgearbeitet. Darüber hinaus erfolgte bei 96% aller Ausfälle die Instandsetzung innerhalb von 72 Stunden. Die Gesamtverfügbarkeit sämtlicher Fahrtreppen beträgt derzeit 97,2%.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Inhaltlich ist zunächst zwischen einer Entstörung ohne Materialeinsatz und einer Instandsetzung mit einem Austausch von z.B. Verschleißteilen zu unterscheiden. Rund 20% aller Störungen werden durch die Bedienung des unberechtigten Nothaltes verursacht (Durchschnitt über alle Bahnhöfe; Bahnhofswerte teilweise stark unterschiedlich), fallen damit in den Bereich der Entstörung und sind durch einen Freischaltvorgang einschließlich einer kurzen Funktionsprüfung sehr zeitnah zu beheben. Weiterhin wurden in den vergangenen Monaten vermehrt Störungen durch grobkörniges Streugut in den Kammplatten verursacht. Die Fahrtreppen sind ebenfalls nach der Reinigung vom Streugut in der Regel sofort wieder zuschaltbar. Bei der Instandsetzung hängt es vom jeweiligen Schadbild bzw. vom Bauteildefekt ab, was zeitlich zwischen einigen Stunden und mehrere Wochen dauern kann. Im Grundsatz wird fokussiert, dass alle gängigen Bauteile mittels örtlicher Lagerhaltung bzw. vereinbarten Zulieferprozessen abgesichert werden.“ Frage 5: Welche Begründung gibt es für die teilweise großen Unterschiede zwischen BVG und DB AG bei der tatsächlichen Reparaturdauer der Rolltreppen? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Aufgrund diesbezüglich nicht zugänglicher Informationen ist der BVG eine vergleichende Betrachtung mit der DB AG nicht möglich.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Uns liegen aktuell keine vergleichenden Statistiken vor.“ Frage 6: Welche Rolltreppen stechen durch die Menge der Ausfälle, besonders heraus und wurden und werden Maßnahmen getroffen, um diese Ausfälle zu minimieren oder abzustellen? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine erhöhte Störhäufigkeit von einzelnen, stark frequentierten Fahrtreppen sieht die BVG derzeit auf den UBahnhöfen Pankow, Leopoldplatz, Zoologischer Garten und Bismarckstraße. Die Anlagen werden entweder planmäßig grundinstand gesetzt oder durch neue Anlage ersetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Fahrtreppen mit einer besonders hohen Kundenfrequenz, wie z.B. Friedrichstraße, Alexanderplatz, Hauptbahnhof und Ostkreuz sind besonders im Fokus. Für eine weitere Optimierung der Verfügbarkeit wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine aktuelle hohe Verfügbarkeit gewährleistet und nachhaltig die Prozesslandschaft im Betrieb der Anlagen (über Einkaufs- und Lagerhaltungsprozesse, Vertragssituation, Kundeninformation etc.) fokussiert.“ Frage 7: Was ist die Erklärung für den monatelangen Ausfall der Rolltreppe am Anhalter Bahnhof, Ausgang Schöneberger Straße und warum hat die Beseitigung des Ausfalls so viel Zeit beansprucht? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fahrtreppe war vom Mai bis Oktober 2013 nicht in Betrieb. Zunächst erfolgte eine intensive Sachverständigenprüfung durch den TÜV, die als Ergebnis den notwendigen Austausch nahezu aller Fahrtreppenstufen und diverser anderer Technik erforderlich machte. Nach den entsprechenden Einkaufs-, Herstellungsund Lieferungsprozessen, sowie einer notwendig gegebenen Nachbesserung, konnte die Fahrtreppe leider erst im Herbst 2013 wieder in Betrieb genommen werden.“ Berlin, den 24. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + barrierefrei: Lichtsignalanlagen für blinde Menschen noch viele Jahre ein Luxus in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lichtsignalanlagen (LSA) gibt es in Berlin und wie viele sind davon für #blinde Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar? Antwort zu 1: In Berlin gibt es knapp 2100 Lichtsignalanlagen (LSA), von denen etwa zwei Drittel komplett oder teilweise mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet sind. Frage 2: Welche sogenannten Zusatzeinrichtungen für Ampeln sind in Berlin eingesetzt? Antwort zu 2: Die Komplettausstattung einer barrierefreien Lichtsignalanlage (LSA) in Berlin umfasst Rillenoder Rippenplatten mit auf 3 cm abgesenktem Bord, Anforderungstaster für die Zusatzeinrichtung mit Hinweispfeil zur Laufrichtung und Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweis auf Mittelinseln oder Gleislagen, sowie Vibration des Anforderungstasters bei Freigabe der Furt, akustische Signale bei Freigabe der Furt in Laufrichtung und akustische Signale zum Auffinden der Maste mit den Anforderungstastern, alle akustischen Signale mit automatischer Lautstärkeregelung bei verändertem Umgebungslärm. Frage 3: Was zeichnet eine LSA nach DIN 32981 aus und wie viele gibt es wo in Berlin? Antwort zu 3: Die DIN 32981 beschreibt lediglich die Anforderungen an die technischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (akustische und taktile Signalgeber). Maßgebend für die Auswahl der Zusatzeinrichtungen zur Ausstattung von LSA sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die vorgeben, dass eine LSA entweder mit akustischen oder mit taktilen Signalgebern oder mit beiden gleichzeitig ausgestattet werden kann. Gleichwohl erfolgt in Berlin seit über 15 Jahren grundsätzlich eine Komplettausstattung der LSA mit allen möglichen Hilfs- und Zusatzeinrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 2). Dadurch sind etwa 53% der Berliner LSA sowohl mit taktilen als auch akustischen Signalgebern ausgestattet (Liste der LSA in der Anlage). Frage 4: Wie viele LSA wurden in den letzten fünf Jahren jährlich gebaut, wie viele jährlich umgerüstet und was ist für 2014 und 2015 geplant? Antwort zu 4: In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich gut 40 LSA pro Jahr barrierefrei errichtet oder ausgerüstet (2009 – 48 LSA, 2010 – 50 LSA, 2011 – 36 LSA, 2012 – 38 LSA, 2013 – 32 LSA). Eine getrennte Auflistung von Neubauten und Umrüstungen ist mangels vorhandener Statistik im Rahmen der kurzfristigen Beantwortung, die eine Schriftliche Anfrage erfordert, nicht möglich. Aktuell befinden sich 40 Anlagen in der Planung, die aus den jährlichen Sondermitteln von 1 Mio. € für die Ausrüstung von bestehenden LSA finanziert werden und die größtenteils 2014 umgesetzt werden. 45 LSA sind aktuell als Neu- oder Ersatzbauten beauftragt, die sich in verschiedenen Umsetzungsstadien befinden und vorwiegend in 2014 oder 2015 in Betrieb gehen werden. Weitere Bestellungen für 2014 oder 2015 müssen noch abgestimmt werden und können deshalb nicht weiter konkretisiert werden. Frage 5: War und ist gesichert, dass alle neuen LSA barrierefrei sind und wie spiegelt sich dies z.B. in Ausschrei-bungen wider? Antwort zu 5: Ja. Der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlageninfrastruktur in Berlin ist vertraglich verpflichtet, bei Beschaffung und Errichtung von LSA alle DIN- und sonstigen baulichen Vorschriften einzuhalten. Frage 6: Gibt es eine Zeitschiene, bis wann alle LSA in Berlin für blinde Menschen barrierefrei nutzbar sein werden und wie sieht diese aus? Antwort zu 6: Geht man bis 2020 von unveränderten Haushaltsansätzen (ca. 1,3 Mio. € für Neu- und Ersatzbaumaßnahmen und 1 Mio. € für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau) aus, wird sich dieser Prozentsatz jährlich um etwa 1,4 % erhöhen. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Gesamtprozentsatz von 68,1 % und für 2020 75,1 %. Nicht berücksichtigt wurden bei der Abschätzung eventuelle Preissteigerungen, die nicht durch eine Erhöhung der haushaltsmäßigen Ansätze ausgeglichen werden. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass es für neue LSA unangemessen ist, immer noch von Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen auszugehen und wenn nein, wie begründet er dies angesichts der UN – Behindertenrechtskonvention? Antwort zu 7: Der Senat geht weiterhin davon aus, dass es angemessen ist, alle neuen LSA barrierefrei mit akustischen und taktilen Signalgebern, die sowohl in der DIN 32981 als auch in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) mit „Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte“ bezeichnet werden, auszurüsten. Frage 8: Wie wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin mit seiner Fachkompetenz in die Planungen und Umsetzungen der Barrierefreiheit von LSA einschließlich Kreuzungsumfeld einbezogen? Antwort zu 8: Die Auswahl von bestehenden LSA zur nachträglichen Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen unter Verwendung der jährlichen Sondermittel erfolgt regelmä- ßig in Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV). Darüber hinaus werden mit dem ABSV ggf. technische Neuerungen oder aus baulichen Zwängen heraus erforderliche Sonderlösungen abgestimmt. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung Christian G a e b l e r ………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)

Bus + barrierefrei: Soll die vordere Rampe an BVG-Bussen wirklich abgeschafft werden?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung der Anfrage entsprechend berücksichtigt. 1. Hat die BVG die Absicht, die vordere #Rampe an den #Bussen abzuschaffen und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 2. Stimmt es, dass der vordere Gang verschmälert werden soll, um mehr Sitzplätze zu schaffen und wenn ja, woran misst die BVG den dringenden Bedarf dafür? Zu 1. und 2.: Die neu beschafften #Gelenkbusse weisen im Gegensatz zu den alten Modellen ein deutlich vergrö- ßertes Multifunktionsabteil (direkt an der Tür 2 gelegen) mit vollwertigen Standplätzen für zwei Rollstuhlfahrende (bisher einem) und einem Kinderwagen bzw. einem Rollstuhl und mehreren Kinderwagen auf. Dieses ist u. a. auf Kundenwünsche hinsichtlich eines höheren Platzbedarfs für Kinderwagen zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach Sitzplätzen in Sicht- und Hörweite zur Fahrerin bzw. zum Fahrer im Bereich des Vordereinstiegs für sehbehinderte, blinde und insbesondere auch ältere Fahrgäste. Zum Ausgleich für die im Multifunktionsabteil zugunsten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Kinderwagen wegfallenden Sitzplätze wird deshalb im Eingangsbereich die Gangbreite verändert, um dort zusätzliche Sitzplätze einzubauen. Die Gangbreite ist dabei auf jeden Fall so ausgelegt, dass Fahrgäste mit Rollator passieren können und ggf. im vorderen Teil des Busses einen Sitzplatz erhalten. 3. Wenn die vorher genannten Fragen bejaht werden: A. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben, B. wie lange dauert ein Busumbau und wie lange ist demzufolge ein Bus außer Betrieb und C. wie hoch ist der finanzielle Aufwand? Zu 3.: Es werden keine Bestandsbusse umgerüstet. Lediglich die neuen Gelenkbusse und 12m-Busse sind hiervon betroffen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht nicht. 4. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention? Zu 4.: Der Senat misst der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eine hohe Bedeutung bei, da Mobilität zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört. Die Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs erfordert deshalb besonders die Berücksichtigung der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Die BVG ist gehalten, diese Anforderungen bei Beschaffungen entsprechend zu berücksichtigen. Die mit den zuständigen Stellen und Interessenverbänden so nicht abgestimmte Beschaffung von Omnibussen wird im Interesse der Fortsetzung einer seit vielen Jahren bewährten inklusiven Einstiegssituation für alle Anlass für weitere Gespräche mit der BVG sein. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)