barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin – Teil 3, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit welcher Quote sind die an den #Haltepunkten der #S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin
GmbH/ DB Station & Service AG) befindlichen #Rolltreppen/ #Aufzüge während der Betriebszeit verfügbar
(bitte um Auflistung der Ausfälle, Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt mit:
„Anspruch der DB Station & Service AG ist es, eine Anlagenverfügbarkeit der
Fördertechnik von mind. 97 % in Ballungsräumen und mind. 95 % in der Fläche
sicherzustellen. In Berlin können wir eine Verfügbarkeit von 97 % und besser vorweisen,
jedoch gibt es witterungsbedingte Ausnahmewochen.“
Frage 2:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG)
statistisch gemessen?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt mit:
„Im Rahmen des Programmes ADAM (Ausbau und Digitalisierung im
Anlagenmanagement) wurden die fördertechnischen Anlagen der
DB Station & Service AG im Jahre 2016 mit einem Kommunikationsbaustein ausgestattet.
Dadurch meldet die defekte Anlage ihre Störung automatisch, sodass unverzüglich die
Reparatur beauftragt werden kann. Aus der Anlagensteuerung werden Informationen
ausgelesen und über das Mobilfunknetz übertragen, Informationen werden automatisch an
ein Meldesystem der 3-S-Zentrale übergeben und im Internet zur freien Verfügung gestellt.
Unsere Kunden werden im Internet über die Anlagenverfügbarkeit informiert.“
Frage 3:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) oder externe Anbieter wartet die Aufzüge und
Rolltreppen an den Bahnhöfen S-Bahn Berlin (bitte aufgliedern nach den wartenden Firmen)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit:
„Im Zuständigkeitsbereich der DB Station & Service AG ist die DB Services GmbH mit der
Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen beauftragt.“
Frage 4:
Wie stellt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) direkt
sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die Zuverlässigkeit
der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt mit:
„Die DB Station & Service AG hat der DB Services GmbH die Pflichten für die
Instandhaltung der Personenaufzüge und Fahrtreppen übertragen. Die
DB Services GmbH hat die Verfügbarkeit im vertraglich bestimmten Umfang nach Ziffer 1
(s.o.) sicherzustellen.“
Frage 5:
Nutzt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) ein direktes
Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter (Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der
Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit:
„Sofern von dem seitens der DB Station & Service AG beauftragten Dienstleister für
definierte Anlagen weitere Firmen mit der Wartung und Instandhaltung beauftragt werden,
beinhalten diese Verträge entsprechende Sanktionsmechanismen. Wenn die vereinbarte
Ziel-Verfügbarkeit nicht erreicht wird bzw. vereinbarte Service-Levels nicht eingehalten
werden, werden die Ansprüche entsprechend geltend gemacht.“
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Frage 6:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge der S- Bahn Berlin grundsätzlich der
Deutsche Bahn AG, bzw. der S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG obliegen. Welche
Möglichkeiten der (auch mittelbaren) Beeinflussung (Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge) hat der Senat?
Antwort zu 6:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13007 verwiesen.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier ÖPNV ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #U-Bahn, weil #blinde bzw. #sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren gab es bei der Berliner U-Bahn keine dieser erfragten Unfälle.
Frage 2:
Wie viele U-Bahnstationen der BVG sind aktuell mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 2:
Derzeit sind insgesamt 119 der 173 Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
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Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Frage 4:
Bis wann werden welche Stationen jeweils nachgerüstet sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG strebt an, bis Ende 2020 möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
Dazu gehört sowohl die Ausstattung mit Aufzügen als auch der Einbau von
Blindenleitsystemen.
Für das Jahr 2018 ist der Einbau von Blindenleitsystemen auf folgenden U-Bahnhöfen
geplant:
U6: Kurt-Schumacher-Platz
U7: Altstadt Spandau
Lipschitzallee
Parchimer Allee
Rohrdamm
Siemensdamm
U9: Hansaplatz
Frage 5:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #S-Bahn, weil blinde bzw. sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 5:
Der S-Bahn Berlin GmbH ist kein Personenunfall im Zeitraum der letzten fünf Jahre
bekannt, bei der eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen Sturz vom Bahnsteig
zu Schaden gekommen ist.
Die Personenunfälle durch Sturz vom Bahnsteig (rollendes Rad beteiligt) sind
überwiegend durch Alkoholkonsum und den dadurch unsicheren Gang verursacht.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Suizide am Gleis, bei denen Personen absichtsvoll ins
Gleis springen.
Frage 6:
Wie viele S-Bahnstationen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 6:
Aktuell sind alle S-Bahnsteige in 115 Berliner S-Bahnstationen mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet.
3
Frage 7:
Welche S-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 7:
An 16 Berliner Bahnhöfen unter anderem auch mit S-Bahnhalt fehlt gegenwärtig teilweise
bzw. komplett noch das Blindenleitsystem.
Dies betrifft folgende Bahnhöfen der DB Station&Servcie AG:
Ahrensfelde, Alt-Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Buckower Chaussee, Eichborndamm,
Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Karlshorst, Kaulsdorf, Lichtenrade,
Marienfelde, Ostbahnhof, Pankow-Heinersdorf, Schöneweide, Wannsee und Yorckstraße.
Frage 8:
Bis wann werden welche Stationen jeweils umgerüstet sein?
Antwort zu 8:
In Abhängigkeit der zeitlichen Realisierung von Berliner Bauprojekten, z.B. innerhalb der
Dresdner Bahn oder der Grunderneuerung von Bahnsteigen, werden diese fehlenden
Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen der DB Station&Service AG nachgerüstet.
Die Inbetriebnahmetermine sind abhängig vom jeweiligen Baubeginn
(Budgetbereitstellung/Finanzierung muss gesichert sein) und den damit verbundenen
Baufortschritt.
Berlin, den 18.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Dreimal hoch! Kurz vor den Feiertagen macht die BVG vielen Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, mit gleich drei neuen Aufzügen ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2938

An den #U-Bahnhöfen #Jannowitzbrücke (#U8) und #Siemensdamm (#U7) gingen
am heutigen Freitag, 22. Dezember 2017, neue Aufzüge in Betrieb. Am Bahnhof
#Kurt-Schumacher Platz (#U6) läuft die Anlage bereits seit gestern.
An der Jannowitzbrücke verbindet der Aufzug die Bahnsteigebene mit dem
Bahnhofsvorplatz an der Brückenstraße. Auf dem Umsteigebahnhof zur SBahn
gehen die Arbeiten auch nach der Inbetriebnahme des Aufzugs noch
weiter. Es werden noch zwei Fahrtreppen eingebaut, ein neuer Ausgang zur
Holzmarktstraße geschaffen und der Bahnhofsvorplatz wieder hergestellt. Die
Bahnsteigplatten und die Hintergleiswände wurden bereits vor dem Aufzugsbau
saniert. Das Gesamtbudget für alle Arbeiten liegt bei rund 5,7 Millionen
Euro.
Am Bahnhof Siemensdamm hatten die Planer und Baufirmen eine besondere
Herausforderung zu bewältigen. Die Geschoßdecken bestehen dort aus einem
hochfesten Beton, da die Station in den 1980er-Jahren als Schutzraumanlage
in den Zeiten des kalten Krieges konzipiert war. Die Baukosten beliefen
sich auf rund eine Million Euro.
Bereits einen Tag zuvor ging der neue Aufzug am U-Bahnhof Kurt-
Schumacher-Platz in Betrieb. Die Baukosten dort beliefen sich auf rund
800.000 Euro. Durch seine architektonische Gestaltung ist der Aufzug ein echter
Hingucker. Voll verglast sorgt er für viel Licht für die Nutzer und eine angenehme
Offenheit.
Dank der Lage auf dem Mittelstreifen des Kurt-Schumacher-Damms ist er zudem
aus allen Richtungen schnell zu erreichen. Damit Fahrgäste die Straße
sicher queren könne, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin eine neue #Fußgängerampel eingerichtet.
Mit den drei neuen Aufzügen sind nun 118 Berliner U-Bahnhöfe #barrierefrei
zugänglich, 110 mit #Aufzügen, acht oberirdische Stationen mit #Rampen.

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de

 

  1. Wie viele Beschwerden zum #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung sind bis jetzt im Jahre 2017 erhoben worden und wie hat sich die Zahl der Beschwerden seit 2013 entwickelt?
  2. Worauf richteten sich die Beschwerden zum Sonderfahrdienst?

 

Zu 1. und 2.: Erfasst werden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowohl Beschwerden als auch Anfragen zum Sonderfahrdienst (#SFD). Alle Eingänge werden den Kategorien Fahrtanmeldung, Fahrtrealisierung, Sonstiges / Abrechnung / Berechtigungsverfahren zugeordnet.

Die Kategorie „Fahrtanmeldung“ umfasst dabei alle Vorgänge bis zum Fahrtantritt, die

„Fahrtrealisierung“  betrifft  die  Durchführung  der  Fahrt  selber  und  die  Kategorie

„Abrechnung, Berechtigungsverfahren/ Sonstiges“ betrifft vorrangig Fragen zur Eigenbeteiligung, Rechnungslegung und Storni sowie Anliegen, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Anfragen und Beschwerden haben sich seit 2013 wie folgt entwickelt:

Jahr

Anfragen/ Beschwerden *

davon Abrechnung/ Berechtigungsverfahren / Sonstiges

Anzahl Beförderungen/ Dienstleistungen

2013

2.674 (3.916)

2.437

162.317

2014

2.664 (4.000)

2.362

157.052

2015

3.223

3.065

157.349

2016

2.464

2.369

157.063

2017 **

1.784

1.515

137.710

* in Klammern: alle Beschwerden, und Anfragen, die über die bis 2015 bestehende SFD-Sondernummer eingingen. Detailliertere Anfragen und Beschwerden, die nicht beantwortet werden konnten, wurden in die Sachgebiete weitergeleitet (Angaben vor der Klammer). Seit 2015 laufen alle Anfragen und Beschwerden zusammengefasst über die Telefonnummer des Bürgertelefons 115.

**Statistik bis einschließlich November 2017

Dabei wird ersichtlich, dass der Großteil der Anfragen / Beschwerden die Kategorie Abrechnung/ Berechtigungsverfahren betrifft und weniger die Fahrtanmeldung bzw.

-durchführung.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die in den Beschwerden angemahnten Mängel beim Sonderfahrdienst zu beheben?

 

Zu 3.: Beschwerden werden dem Betreiber zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend, soweit sie vertragsstrafenrelevant sind, dem zuständigen Fachbereich der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung übermittelt. Sofern es sich nachweislich um einen Vertragsverstoß handelt, wird der Betreiber abgemahnt und bei wiederholten Verstößen mit den im Vertrag vereinbarten Strafen belegt.

Es finden regelmäßig Gespräche mit dem Betreiber, Vertretern der Fuhrunternehmen, dem Fahrgastbeirat und dem LAGeSo mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung statt (s. auch Antwort zu 6.).

 

  1. Sieht der Senat Handlungsbedarf, das Beschwerdemanagement beim Sonderfahrdienst auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht der Senat?

 

Zu 4.: Der Betreiber hat für sein Beschwerdemanagement einen engagierten Mitarbeiter gewinnen können, der sich jedes Einzelfalls und jeder Beschwerde annimmt.

Das Beschwerdemanagement im Fachbereich III C des LAGeSo erfüllt aus Sicht des Senats gleichfalls in Gänze die Anforderungen, die sich aus den eingehenden Beschwerden und deren Beantwortung ergeben.

Der Senat sieht insofern insgesamt keinen Handlungsbedarf.

Im Bereich des Zentralen Qualitätsmanagements beim LAGeSo (zuständig u. a. für Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden) kam es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Eingaben, die der personellen Unterbesetzung geschuldet waren. Dieser Bereich wurde mittlerweile personell verstärkt, so dass eine Beantwortung künftig zeitnah erfolgt.

 

 

  1. Wie werden die vom Senat für den Sonderfahrdienst bereitgestellten Haushaltsmittel im Einzelnen verwendet?

 

Zu 5.: Die Haushaltsmittel werden für Regie- und Beförderungsleistungen (Ansatz 2016/2017: 6.710.000 €) sowie Sachkosten des LAGeSo (Ansatz 2016/2017: 42.000 €),

 

die im Zusammenhang mit dem SFD entstehen (Magnetkarten, Kosten für die Kundenbefragung), ausgereicht.

 

  1. Wie oft finden Gespräche zwischen dem Betreiber des Sonderfahrdienstes, der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT), und dem Fahrgastbeirat bzw. zwischen dem LAGeSo und dem Fahrgastbeirat statt?

 

Zu 6.: Sitzungen mit dem Fahrgastbeirat finden regelmäßig (alle zwei Monate), Gespräche mit dem LAGeSo in der Regel zweimal / Jahr und mit dem Betreiber / Fuhrunternehmen jeweils anlassbezogen statt.

Berlin, den 20. Dezember 2017 In Vertretung

Alexander F i s c h e r

 

 

 

 

 

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 2, aus Senat

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1. In welchem Verhältnis werden die Zahlungen für den #Sonderfahrdienst (SFD) zwischen den Overheadkosten der #WBT und den ausführenden Subunternehmen aufgeteilt?
2. Welcher Anteil der Zahlungen für den SFD ist für #Investitionen insbesondere im Bereich IT kalkuliert?
Zu 1. und 2.: Die Zahlungen für #Regiekosten erfolgen auf Basis der vertraglichen Regelungen, deren Grundlage das Angebot des Auftragnehmers bildet. Die Kosten beinhalten alle dem Betreiber für Fahrtannahme und Disposition entstehenden fixen und variablen Kosten zur Vorhaltung von Personal und Strukturen und werden pro durchgeführte Fahrt bezahlt. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist im Vergabeverfahren nicht gefordert. Das Verhältnis von Regiekosten zu Beförderungskosten beträgt 1:9.
3. Hält der Senat 53 Fahrzeuge im SFD angesichts von 33.000 Anspruchsberechtigten für ausreichend, insbesondere, wenn Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen müssen, dass maximal 35 bis 40 tatsächlich zum Einsatz kommen?
Zu 3.: Rund 31.000 (Stand 31.10.2017) Personen sind grundsätzlich berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Davon verfügen rd. 20.000 Berechtigte über eine aktive #Magnetkarte als #Zugangsvoraussetzung. Dieser Personenkreis stellt damit die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer dar. Monatlich genutzt wird der Fahrdienst durchschnittlich von rd. 2.500 Personen (Stand Oktober 2017).
Vertraglich sind 54-56 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können regelhaft die
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#Fahrtwünsche erfüllt werden. Bei erhöhter Nachfrage, aus wetter-, verkehrs- oder fahrzeugbedingten Gründen kann es trotz sorgfältiger Disposition zu Engpässen oder sogar Fahrtausfällen kommen. Hier besteht für den Betreiber die Möglichkeit, neben den Reservefahrzeugen auch sogenannte Teletaxen als Ersatz einzusetzen. Die Fahrzeugkapazität wird seitens des Senats für ausreichend erachtet. Bei fehlender Auslastung ist ein wirtschaftlicher Einsatz der Fahrzeuge nicht mehr möglich.
4. Wie wird bisher sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich absenkbare Fahrzeuge eingesetzt werden und die Fahrer damit auch praktisch vertraut sind?
Zu 4.: Die Fahrzeuge sind regelhaft mit einer #Rampe ausgestattet. Die Eignung als #Behindertentransportfahrzeug muss durch den Prüfbericht einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die Prüfung nach der Din #75078 umfasst u. a. die Einrichtung des Fahrzeuges (Teil 1) – darunter fallen auch Auffahrrampen, Fußleisten – sowie die Rückhaltesysteme (Teil 2). Sofern die Eignung bestätigt ist, können die Fahrzeuge im Sonderfahrdienst (SFD) eingesetzt werden. Die notwendigen Schulungen des Fahrpersonals sind Voraussetzung für dessen Einstellung.
5. Ist dem Senat der Forderungskatalog des Fahrgastbeirates zur Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes bekannt und wie bewertet er ihn?
6. Inwieweit will er die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Ausschreibung berücksichtigen?
Zu 5. und 6.: Sofern es sich um die Forderungen des Spontanzusammenschlusses und einigen Mitgliedern des Fahrgastbeirats vom 25.10.2017 an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung handelt, sind diese dem Senat bekannt.
Die Anregungen des Fahrgastbeirats werden – wie auch die eingehenden Beschwerden und Ergebnisse der Fahrgastbefragungen – im Rahmen der Neuvergabe geprüft und – soweit es erforderlich und geboten ist – einbezogen.
7. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die WBT für nachweisliche Mängel künftig in Regress genommen werden kann?
Zu 7.: Nachweisliche Vertragsmängel werden schon jetzt regelmäßig im Rahmen von Vertragsstrafen geahndet. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
8. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Bestellzeit auf zwei Tage verkürzt wird?
Zu 8.: Die Bestellzeit liegt bereits jetzt zwischen 14 und zwei Tagen. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
9. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass generell notwendige Treppenhilfe zu leisten ist und dies den grundsätzlichen Einsatz von zwei Personen erfordert?
Zu 9.: Notwendige Treppenhilfe wird grundsätzlich geleistet und ist Bestandteil des Vertrages. Sie darf nur in Einzelfällen und zum Schutz der Berechtigten und/oder des Personals abgelehnt werden. Ablehnungsgründe liegen z. B. vor, wenn zur Treppenhilfe stark schwergewichtiger Menschen vier Personen eingesetzt werden müssten, diese
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aber nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung räumlich, technisch oder behinderungsbedingt nicht möglich ist. Dem Betreiber muss dabei das notwendige Ermessen eingeräumt werden.
Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
10. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass in Ausschreibung und Vertrag festgehalten wird, welche Hilfeleistungen der Fahrer zu erbringen hat, wie Hilfe beim Jacke, Regencape oder Schuhe an/ausziehen Hilfestellungen beim Umsetzen von einem Rollstuhl in einen anderen; Tür auf-/zuschließen? Wie wird bisher sichergestellt, dass diese Assistenz zur geplanten Fahrzeit automatisch hinzugefügt wird?
Zu 10.: Bereits jetzt ist die Art der Assistenzleistung vertraglich geregelt. Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
11. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Disponenten bzw. Fahrer regelmäßig und verpflichtend sowohl im Umgang mit behinderten Menschen wie in Ortskunde zu schulen sind?
Zu 11.: Bereits jetzt sind Art und Umfang der Schulungen vertraglich geregelt. So ist die jährliche Teilnahme an (technischen) Schulungen/ Fortbildungen und Sicherheitstraining beim TÜV, Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Einrichtungen zu den Themen Treppenhilfe, Sicherung der Nutzerinnen und Nutzer und des Rollstuhles und zum Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis für das Fahrpersonal verpflichtend.
Das Personal in der Regiezentrale muss vor Aufnahme der Tätigkeit (d. h. vor Vertragsbeginn und bei Neueinstellungen) im Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis sowie mit der für die Fahrtwunschannahme und Disposition notwendigen Technik geschult sein und Ortskenntnisse vorweisen können.
Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
12. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass ein Notruf ganztägig möglich ist und die Fahrzeuge für Notfälle im Innenstadtbereich verfügbar sind, um Wartezeit bei einer Stationierung am Stadtrand zu vermeiden? Ein Notfall ist dabei, dass der Rollstuhl – egal ob Elektrorollstuhl oder Faltrollstuhl – nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, z.B. ein Sauerstoffgerät nicht mehr richtig arbeitet.
Zu 12.: Bereits jetzt besteht eine separate Notrufnummer, die personell innerhalb der vorgegebenen Betriebszeiten zu besetzen und vorrangig zu bedienen ist. Sie darf von den Nutzerinnen und Nutzern unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden: wenn
a. innerhalb von 20 Minuten nach regulärem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug gekommen ist oder
b. nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes bis 1:00h- keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. der Rollstuhl defekt ist oder
d. eine Beförderung am Fahrtag kurzfristig storniert werden muss.
Der Betreiber stellt für a) bis c) in angemessener Zeit ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung. Ob und in welchem Maß darüber hinaus eine Ergänzung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
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13. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass mehr „normale Taxen“ für Läufer, Menschen mit Rollator und Umsetzbare eingesetzt werden, um die Busse optimal für nichtumsetzbare Menschen zur Verfügung zu haben?
Zu 13.: Vorrang hat zunächst die Nutzung des ÖPNV. Sofern dieser nicht genutzt werden kann, kann der Sonderfahrdienst oder das Taxikonto in Anspruch genommen werden. Das erforderliche Beförderungsmittel wird maßgeblich vom Umfang der benötigten Assistenzleistungen (wie z. B. Treppenhilfe, Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung) abhängen. Eine generelle Verschiebung des Einsatzes von Sonderfahrzeugen zu Taxen hin kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal dann die Zahl der Fahrten und Fahrzeuge im SFD entsprechend reduziert werden müsste, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Eine Verknappung im Bereich von Fahrzeugen und Personal scheint derzeit jedoch nicht vertretbar.
Diese Überlegungen werden jedoch u. a. in das Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen einfließen.
14. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass bei Verspätung des Busses von mehr als 30 Minuten ein Ersatzfahrzeug zu schicken ist und ab 45 Minuten Verspätung der Fahrgast berechtigt ist, die betreffende Fahrt ohne Stornogebühr abzusagen und der Fahrgast grundsätzlich über Verspätungen ab 30 Minuten telefonisch zu informieren ist?
Zu 14.: Siehe auch Antwort zu 12. Schon jetzt ist vertraglich vorgegeben, dass bei Störungen im Ablauf (u. a. Verspätungen von mehr als 20 min, Fahrausfällen, Nicht-Antreffen der Nutzerin oder des Nutzers) die Nutzerin bzw. der Nutzer unverzüglich telefonisch zu informieren ist. Die unzureichende oder ausgebliebene Information ist in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen auch als Vertragsmangel gegenüber dem Betreiber gerügt, bzw. mit einer Vertragsstrafe belegt worden.
15. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass eine Erneuerung der Buchungssoftware erfolgt, um bestehende Logistikprobleme zu beheben?
Zu 15.: Im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens wird es einem künftigen Betreiber freigestellt, welche Software zum Einsatz gelangt.
Vorgegeben werden kann lediglich der damit zu erbringende Leistungsinhalt.
Berlin, den 18. Dezember 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenbahn: Brandenburg Stufenlos in die Straßenbahn Landtag bewilligt 48 Millionen Euro Fördermittel für Barrierefreiheit im Nahverkehr, aus ND

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1073333.stufenlos-in-die-strassenbahn.html

Ob nun ein Behinderter im #Rollstuhl sitzt, ein Rentner einen #Rollator benötigt, eine junge Mutter mit #Kinderwagen unterwegs ist oder irgendein Fahrgast mit viel #Gepäck. Sie alle können in veraltete Straßenbahnen nur schwer oder überhaupt nicht einsteigen. Gebraucht werden #barrierefreie Niederflurbahnen. Ab 2022 sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

Doch es ist teuer, die Fahrzeugflotten komplett umzustellen. Außerdem müssen teilweise auch noch #Haltestellen umgebaut werden. Das Land Brandenburg spendiert den betroffenen Verkehrsbetrieben dafür in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt 48 Millionen Euro Fördermittel. Das hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Der Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte dies am Donnerstag. Es sei »ein weiterer Schritt hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen«, lobte er, und es sei auch dringend nötig gewesen.

»Rechnerisch können dank der zusätzlichen Mittel bei einer Eigenbeteiligung der Verkehrsgesellschaften von 50 Prozent und Zuschüssen der Kommunen rund 30 neue Straßenbahnen angeschafft werden«, erklärt die Landtagsabgeordnete Kerstin Kircheis (SPD).

Allein die Stadtverkehrsgesellschaft in #Frankfurt (Oder) muss noch 18 veraltete Straßenbahnen ersetzten. Eine einzige kostet mindestens 2,5 Millionen Euro. Im Moment verfügt die Stadtverkehrsgesellschaft erst über acht modernere Straßenbahnen. Fünf Millionen Euro Zuschuss zusätzlich hatte das Land ohnehin früher schon jährlich an die sieben brandenburgischen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen und für die #O-Busse in …

Bahnhöfe: Ab Sonntag ist das Ostkreuz ein Fernbahnhof Nach langen Bauarbeiten lebt das Ostkreuz neu auf. An einem neuen Bahnsteig halten Regionalbahnen im Ost-West-Verkehr sowie wenige Fernzüge. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnverkehr-in-berlin-ab-sonntag-ist-das-ostkreuz-ein-fernbahnhof/20663232.html

Aus der #Schmuddelstation ist ein Schmuckstück geworden. Nach elf Jahren Bauzeit folgt am #Ostkreuz mit dem #Fahrplanwechsel am 10. Dezember eine weitere Etappe. Die neu gebaute #Verbindungskurve von der Stadtbahnebene zum Ring geht wieder in Betrieb, und an einem neuen Bahnsteig halten zum ersten Mal auch Regionalbahnen im Ost-West-Verkehr sowie – ganz wenige – Fernzüge.
Über die neue Kurve, bestehend aus zwei Brücken, fahren dann wieder S-Bahnen der Linie #S9 alle 20 Minuten von Spandau über die Innenstadt zum #Flughafen #Schönefeld – ohne Halt am Ostkreuz. An der Kurve gibt es keine Bahnsteige. Auch die #S3 aus Erkner fährt dann im 20-Minuten-Abstand bis Spandau. Dafür endet die #S5 aus Strausberg Nord bereits in Westkreuz und die #S75 aus Wartenberg am Ostkreuz.
 Neu ist der Stopp der #Regionalzüge der Linien #RE1, #RE2, #RE7 und #RB14 am neu gebauten #Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene. Weil der #Fahrplan keine Reserven mehr hat, durchfahren die Odeg-Züge der RE 2 (Wismar–Cottbus) den #Ostbahnhof dafür ohne Halt. Die Züge der anderen Linien stoppen an beiden Stationen. Dafür entfallen die Stopps der Linien RE 7 und RB 14 in #Karlshorst. Die dortigen Bahnsteige des Regionalverkehrs werden abgerissen, weil sie marode sind.
Vom Ostkreuz nach Stuttgart

Auch der – private – #Fernverkehrszug #Locomore zwischen Berlin und Stuttgart hält erstmals am Regionalbahnsteig am Ostkreuz. Im Juni 2018 folgt dann auch ein #Intercity-Stopp bei der Verbindung Cottbus–#Norddeich. Bei der Rückfahrt Richtung Cottbus lässt der Fahrplan …

allg.: Toilettenkonzept für Berlin: Perspektiven für´s „stille Örtchen“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass das Qualitätsniveau im Bereich der öffentlichen #Toiletten nach dem Wechsel des Betreibermodells zum 01.01.2019 erhalten bleibt und vor allem für Menschen mit #Behinderung, die in besonderem Maße auf ein entsprechende Infrastruktur angewiesen sind, das Angebot ohne Unterbrechung sichergestellt wird?
Antwort zu Frage 1:
Mit der #Ausschreibung werden sehr hohe Maßstäbe an die #Funktionsfähigkeit und #Sauberkeit der #Toilettenanlagen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits der Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist. Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge haben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden zudem die Möglichkeit haben, sich über eine Toiletten-App über die Betriebsbereitschaft der Toilettenanlagen zu informieren und Rückmeldungen an den Betreiber zu geben.
Hinsichtlich der Unterbrechungsfreiheit des Toilettenbetriebs wird auf die Antworten zu Frage 8 bis 11 verwiesen.
Frage 2:
Welches #Betreibermodell strebt der Senat für die öffentlichen Toiletten in Berlin nunmehr an?
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Antwort zu Frage 2:
Vorgesehen ist ein privates Betreibermodell, bei dem die erforderlichen Investitionen und der Betrieb durch ein privates Unternehmen erfolgen, das vom Land Berlin auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wird. Der neue Betreiber soll neue öffentliche Toiletten aufstellen und diese zusammen mit den bereits vorhandenen Bestandstoiletten betreiben.
Frage 3:
Sollen Teile der Leistungen von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Weder die Errichtung noch der Betrieb der Toilettenanlagen sollen ganz oder teilweise von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werde. Das Vertragsmanagement, insbesondere die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Vertrages, soll jedoch den Berliner Wasserbetrieben übertragen werden.
Frage 4:
Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren? (Aufstellung erbeten.)
Frage 5:
Wann soll die Ausschreibung erfolgen und wann Erfolgt der Zuschlag für den oder die neuen Dienstleister?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Der Zeitplan für das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
11.11.2017: EU-weite Bekanntgabe des Teilnahmewettbewerbs
11.12.2017: Ende der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb
KW 50 – 51 2017: Auswahl der Bieter und Aufforderung zur Angebotsabgabe
KW 8 2018: Ende der Frist für die Angebotsabgabe
KW 9 -14 2018: Auswertung der Angebote mit Begutachtung durch Expertenjury und ggf. Bietergesprächen, ggf. weitere Angebotslegung
KW 14 2018: Entscheidung über Zuschlagserteilung
Frage 6:
Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung dieses Zeitplans oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen zum 01.01.2019? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 6:
Als mögliche Risiken können hier etwa unvorhergesehene Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren genannt werden. Auch sind witterungsbedingte Verzögerungen beim Aufbau der neuen Toilettenanlagen möglich.
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Frage 7:
Wie lange dauern Herstellung und Bereitstellung der benötigten Anzahl an über 170 barrierefreien Toilettenanlagen?
Antwort zu Frage 7:
Marktabfragen im Vorfeld der Ausschreibung haben ergeben, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Toilettenanlagen innerhalb der hierfür maßgeblichen Vertragszeiträume möglich ist. Die Zeit für die Herstellung und Bereitstellung der Toilettenanlagen hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, u. a. von den Gegebenheiten am konkreten Standort oder der Ausgestaltung der Toilettenanlage.
Frage 8:
Welche Übergangslösungen stehen für den Fall bereit, dass der Betrieb der neuen Anlagen zum 01.01.2019 nicht umsetzbar ist? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 8:
Für eine Übergangslösung bis zum jeweiligen Ersatz der alten durch neue Toilettenanlagen sind drei Möglichkeiten denkbar:
– Erwerb der alten Toilettenanlagen durch das Land Berlin und Beauftragung eines Unternehmens mit dem temporären Betrieb dieser Anlagen
– Temporärer Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber
– Aufstellung und Betrieb von temporären barrierefreien Toilettenanlagen
Die konkrete Entscheidung für eine dieser Lösungen hängt von den noch fortzuführenden Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber ab.
Frage 9:
Wie sind diese Übergangslösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu bewerten und kann ein lückenloses barrierefreies Angebot auch im bisherigen Umfang gewährleistet werden?
Antwort zu Frage 9:
Die Barrierfreiheit wird bei allen Übergangslösungen – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben wird. Im Übrigen wurden Regelungen getroffen, wonach der Ersatz der alten Toilettenanlagen durch neue in einem abgestimmten Verfahren erfolgt.
Frage 10:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die Umsetzung einer Übergangslösung?
Antwort zu Frage 10:
Dies hängt von der Art der Übergangslösung ab. Für den Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber dürfte der zeitliche Vorlauf gering sein.
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Dagegen wird für die Aufstellung und den Betrieb von temporären barrierefreien Toiletten nunmehr bereits mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung für den Fall begonnen, dass die erforderlichen Vereinbarungen für einen temporären Weiterbetrieb der alten Anlagen nicht erzielt werden können.
Frage 11:
Ist ein übergangsweiser Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar um vorübergehende Versorgungsengpässe ab dem 01.01.2019 zu überbrücken?
Antwort zu Frage 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Frage 12:
Ist ein dauerhafter Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar, um der drastischen Reduktion an Toilettenanlagen nach neuem Toilettenkonzept ab 01.01.2019 entgegenzuwirken?
Antwort zu Frage 12:
Es wird keine Reduktion der Toilettenanlagen geben, vielmehr wird die Anzahl der Toilettenanlagen insgesamt deutlich erhöht werden.
Frage 13:
Inwieweit ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Abstimmungsprozess eingebunden und haben diese ihre Zustimmung zu den Plänen des Senats geäußert?
Antwort zu Frage 13:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist sowohl bei der Erstellung des Toilettenkonzepts als auch bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt worden. Das Gleiche gilt für die bezirklichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung, die insbesondere in die konkrete Standortbestimmung und Aufbaureihenfolge mit einbezogen worden sind. Die Pläne des Senats haben dabei überwiegend eine positive und konstruktive Resonanz erfahren.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Stufig ist out Der U-Bahnhof Afrikanische Straße ist ab sofort stufenlos erreichbar., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2882

Der #U-Bahnhof #Afrikanische Straße ist ab sofort stufenlos erreichbar. Am heu-tigen Donnerstag, 30. November 2017, ist auf der Station der Linie #U6 ein neuer #Aufzug in Betrieb gegangen. Damit ist der 1956 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 115 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (107 Bahnhöfe mit Aufzügen).
Die Kosten für die neue Anlage belaufen sich auf rund 650.000 Euro. Neben dem Aufzugseinbau wurde seit Mai 2016 zusätzlich der Bahnsteig moderni-siert. Auf dem Boden findet sich nun ein Granitbelag, an den Wänden hinter den Gleisen farbige Tiermotive. Auch die vier Ausgangstreppen sowie die Schalterhallen wurden saniert.

barrierefrei + Mobilität: Noch einmal Mobi-Training Ein letztes Mal vor dem Winter bietet die BVG ein kostenloses Training für mobilitätseingeschränkte Menschen an., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2862

Ein letztes Mal vor dem Winter bietet die BVG ein kostenloses #Training für #mobilitätseingeschränkte Menschen an. Traditionell liegt der Schwerpunkt dieses letzten #Mobilitätstrainings im Jahr auf der #U-Bahn. Alle interessierten Fahrgäste sind daher herzlich am Donnerstag, 16. November 2017, von 13:00 bis 14:30 Uhr auf den #U-Bahnhof #Innsbrucker Platz in Schöneberg eingela-den.
Während des Trainings wird an einem stehenden U-Bahnwagen in Ruhe ge-übt, mit #Rollstuhl oder #Rollator ein- und auszusteigen. Dabei kommen die vor-handenen Hilfen wie die mobile #Rollstuhlrampe zum Einsatz. #Blinde und #sehbehinderte Menschen haben die Gelegenheit, das Fahrzeug in aller Ruhe zu ertasten. Vor Ort werden freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG alle Fragen beantworten und zeigen, wie die Fahrgäste auch während der Fahrt sicher unterwegs sind.
Eine Anmeldung zum Termin ist für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9. Auch zwischen April und November 2018 wird die BVG selbst-verständlich monatliche Mobilitätstrainings anbieten – dann auch wieder bei Bus und Straßenbahn. Die Termine hierfür werden rechtzeitig kommuniziert.