zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

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Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Stand der realen Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #U-Bahnhöfe sind aktuell umfassend #barrierefrei?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Von derzeit 173 U-Bahnhöfen sind 132 barrierefrei erreichbar. Davon 124 über Aufzüge und 8 über Rampen.“

Frage 2:

An wie vielen barrierefreien U-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine #Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Leider kann für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine vereinzelte Auswertung hinsichtlich der Störung der Barrierefreiheit mit Anzahl der U-Bahnhöfe und jeweiligen Störungstage geliefert werden.

Es wurden folgende #Verfügbarkeiten  in den jeweiligen  Jahren erzielt:

2017 2018 2019
Januar 97,88 % 97,12 % 95,23 %
Februar 98,01 % 97,00 % 97,12 %
März 96,87 % 96,83 % 96,65 %
April 97,37 % 97,47 % 95,28 %
Mai 96,80 % 96,12 % 95,26 %
Juni 96,74 % 94,92 % 95,54 %
Juli 96,38 % 97,42 % 97,12 %
August 97,41 % 96,72 % 97,51 %
September 97,33 % 97,06 % 97,36 %
Oktober 98,23 % 98,01 % 96,63 %
November 97,30 % 95,86 % 97,66 %
Dezember 97,15 % 95,23 % 97,13 %
Gesamt 97,29 % 96,65 % 96,54 %

Die jeweilige  #Gesamtverfügbarkeit  liegt demnach stets über dem aus dem #Verkehrsvertrag definierten Mindestwert von 95 %. Die BVG-Fachabteilung steuert dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit aus, welche sich beispielsweise im zweiten Halbjahr 2019 positiv bemerkbar machten und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bemerkbar machen werden.“

Frage 5:

Wie viele #S-Bahnhöfe sind aktuell umfassend barrierefrei?

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Aktuell sind von 136 Berliner Bahnhöfen, an denen das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH verkehrt, 128 Bahnhöfe barrierefrei erschlossen.  Im laufenden Jahr 2020 werden noch an zwei weiteren Stationen Baumaßnahmen durchgeführt, die den barrierefreien Zugang ermöglichen.“

Frage 6:

An wie vielen barrierefreien S-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Vorangestellt sei erwähnt, dass die sog. #Fördertechnik (#Aufzüge, #Fahrtreppen etc.) für viele Reisende ein unerlässlicher Baustein in einer funktionierenden Reisekette ist. Der lnfrastrukturbetreiber  überwacht diese fördertechnischen Anlagen seit 2016 digital, so dass Störmeldungen unmittelbar erkannt und zusätzlich direkt an den internen Dienstleister zur Beseitigung der Störung gemeldet werden können. Weiterhin ist der

Status der Anlagen öffentlich online einsehbar, u.a. in der App „Bahnhof live“. Der Zielwert liegt bei einer Verfügbarkeit der Anlagen von 97 % im Ballungsraum und 95 % in der Fläche.

Die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2017 in der Fläche 98,0 % und im Ballungsraum 96,7 %.

Im Jahr 2018 in der Fläche 97,5 % und im Ballungsraum 96,3 %.

Im Jahr 2019 in der Fläche 97,4 % und im Ballungsraum 97,0 %.“

Frage 3:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe in Berlin? Frage 7:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Berlin?

Antwort zu 3 und 7:

Die barrierefreie Mobilität für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen  im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV) ist eine wichtige Zielsetzung des Senats, welche

u.a. im Nahverkehrsplan und im #Mobilitätsgesetz festgehalten wurde.

Der Senat ist betrebt, die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Nichtdestotrotz wird es vereinzelt Ausnahmen mit einer Realisierung ab 2022 geben.

Die #Verfügbarkeit von Aufzügen sowohl bei S-Bahnhöfen als auch bei U-Bahnhöfen von über 96 % wird als sehr positiv gewertet.

Frage 4:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen U-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 4:

Der barrierefreie Ausbau aller U-Bahnhöfe steht im Vordergrund.  Dabei ist geplant, die verbleibenden  U-Bahnhöfe, bis auf 10 U-Bahnhöfe, bis 2021 barrierefrei auszurüsten. Die ausstehenden  10 U-Bahnhöfe werden ab 2022 barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Abhängigkeit zu anderen Projekten kann die zeitliche Realisierung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Für Störungsbeseitigung  und Instandhaltung ist die BVG zuständig.

Frage 8:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen S-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 8:

Die barrierefrei auszubauenden  S-Bahnhöfe sind verschiedenen  Projekte zugeordnet, sodass diese in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei aufgrund der Abhängigkeit zum jeweiligen Projektfortschritt nicht genannt werden.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Bund und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.  Dennoch sieht sich der Senat vereinzelt in der Verantwortung,  die Barrierefreiheit zu gewährleisten und bestellt dementsprechend Aufzüge bei der DB AG.

Für Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist die DB AG zuständig.

Berlin, den 10.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bus: Stand der Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Berliner #Bushaltstellen gibt es in Berlin und wie viele davon sind bereits vollständig #barrierefrei
ausgebaut?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es 6.454 Bushaltestellen. Der Senat geht undifferenziert nach Eigentümer
gegenwärtig weiter von den ca. 6.000 im Nahverkehrsplan (NVP) genannten, noch nicht
barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen in Berlin aus.
Frage 2:
Wie erfolgt der Austausch zwischen Senat, Bezirken und BVG zur Schaffung von barrierefreien
Bushaltestellen? Liegt hierfür ein gesamtstädtisches Konzept vor?
Antwort zu 2:
Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.
2
Im Rahmen der Taskforce Beschleunigung gibt es zudem einen regelmäßigen Austausch
zwischen Senat, BVG und den Bezirken, die in die geplanten
Beschleunigungsmaßnahmen zu involvieren sind. Es ist das mit dem #Nahverkehrsplan
ausdrücklich formulierte Ziel des Landes Berlin, das bisherige Ausbautempo von Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen deutlich zu steigern. Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des NVP bei den Straßenbaulastträgern die
erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden.
Frage 3:
Wie steht es um die Erstellung des Haltestellenkatatsters, welches für 2019 anvisiert war, um die Einhaltung
der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit an Berliner Bushaltestellen zu überprüfen? Findet dieses
#Haltestellenkataster bereits Anwendung?
Antwort zu 3:
Die Erstellung des Haltestellenkatasters war nicht für 2019, sondern lt. NVP innerhalb
dessen Gültigkeitszeitraumes bis 2023 vorgesehen. Leider ist es aufgrund der Fülle
weiterer Anforderungen an den Objektkatalog für die Erfassung des öffentlichen
Straßenlandes (#Straßendatenaufnahme) nicht gelungen, alle notwendigen baulichen
Kriterien für barrierefreie Haltestellen darin mit aufzunehmen. Diese können aber
nachträglich durch eine gesonderte Beauftragung in den neuen #Befahrungsdaten erfasst
werden.
Frage 4:
Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) gerecht zu werden, müssen bis zum Jahr
2022 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im Oberflächenverkehr zur Verfügung stehen.
a. Um wie viele Haltstellen handelt es sich dabei in Berlin und wie viele Haltestellen müssten jährlich
noch umgebaut werden, um dieses Ziel für 2022 zu erreichen?
b. Welche Mittel sind dafür im Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt?
c. Wie hoch sind die insgesamt benötigten Mittel für den kompletten Umbau?
d. Wird Berlin dies schaffen? Wenn nein, wie sieht hierbei ein alternatives Vorgehen aus?
Antwort zu 4:
Im aktuellen NVP wird festgehalten: „Um den Vorgaben des PBefG mit mindestens einem
sehr hohen Anteil von z. B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im
Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten jährlich rund
1.500 Haltestellen von den zuständigen Straßenbaulastträgern umgebaut werden. Dies ist
angesichts der bisher erzielten Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche
Veränderungen jedoch nicht annähernd realistisch. Nach Auskunft der primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger lässt insbesondere die personelle Ausstattung der
Bezirke es nicht zu, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen
oder auch planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an
Umbauten zu realisieren.“ „Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG
auch nur annähernd erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer
Konzentration von Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das
formulierte Ziel von 200 barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen.“
3
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es zwei Titel,
die für den Zweck eingerichtet wurden
0730/72019 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen:
2020: 3 Mio. €
2021: 5 Mio. €
0730/52115 Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen:
2020: 650 T€
2021: 650 T€
Wieviel der barrierefreie Umbau aller Bushaltestellen kosten wird, lässt sich nicht pauschal
beantworten, da es teils sehr große Spannen gibt zwischen einfach zu realisierenden
Umbauten und solchen, bei denen z.B. Leitungsbau notwendig ist oder Änderungen an
der Entwässerung vorgenommen werden müssen. Aus den wenigen über die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgerechneten Fällen lässt sich
keine seriöse Kostenprognose ableiten.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefreiheit im Praxistest: Wie häufig ist der Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf defekt und wann kommt ein weiterer Aufzug?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsmittel verbindet der Umsteigepunkt #S-Bahnhof #Zehlendorf miteinander (bitte Art der
Verkehrsmittel mit Liniennummer auflisten)?
Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Zehlendorf wird von der S-Bahnlinie 1 bedient und wird zudem von den
Buslinien #X10, #101, #112, #115, #285, #623, #N10, #N12 und #N84 angefahren.
Frage 2:
Wie viele Menschen steigen schätzungsweise wochentags am S-Bahnhof Zehlendorf ein, aus oder um?
2
Antwort zu 2:
Laut #Fahrgastzählung aus der zweiten Jahreshälfte 2018, steigen an einem Werktag
schätzungsweise 20.000 Menschen am S-Bahnhof Zehlendorf ein und aus. Bei dieser Zahl
handelt es sich ausschließlich um S-Bahnfahrgäste.
Frage 3:
Wann, wie lange und aus welchem Grund war der #Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf in den letzten 5 Jahren
defekt und wie lange hat die Reparatur bis zur #Wiederinbetriebnahme jeweils gedauert (bitte tabellarisch
auflisten)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Aufzuganlage Zehlendorf wurde am 2. Dezember 2016 turnusmäßig getauscht.
Allein in 2019 war der Aufzug dreimal (Mai, August, Dezember) von #Vandalismus betroffen,
jedes Mal wurde die Anlage massiv beschädigt. Die Reparaturmaßnahmen waren nur mit
hohem Aufwand zu bewerkstelligen. Seit Inbetriebnahme im Dezember 2016 hat die Anlage
eine #Gesamtverfügbarkeit von 80,6 %.“
Frage 4:
Wann und wie lange (in Minuten) wurden in den letzten 5 Jahren Personen im defekten Aufzug am S-Bahnhof
Zehlendorf eingeschlossen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In diesem und im letzten Jahr erfolgten insgesamt vier #Personenbefreiungen. Drei der
Personenbefreiungen konnten in weniger als 30 Minuten erfolgen. Eine #Personenbefreiung
dauerte eine Stunde, diese Person war samt Fahrrad eingeschlossen. In Abstimmung mit
der Feuerwehr erfolgte auf ausdrücklichem Wunsch des Reisenden der Befreiungsversuch
inkl. des Fahrrads.
Weiter zurückliegende Fälle werden im System nicht gespeichert und können daher nicht
aufgeführt werden.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen 5 Jahren seitens der S-Bahn ergriffen, um die #Mobilität u.
a. von älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Reisegepäck
oder Fahrrad zu sichern, wenn der Aufzug defekt war, z. B. Bereitstellung von Begleitservicepersonal am S-Bahnhof? Falls keine speziellen #Mobilitätshilfsmaßnahmen erfolgten, warum nicht?
Frage 6:
Wie können sich Reisende über aktuell defekte Aufzüge an Berliner S-Bahnhöfen informieren?
3
Antwort zu 5 und 6:
Die DB AG teilt Folgendes mit:
„Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von #Fahralternativen, wenn
aufgrund defekter Aufzüge das Ziel nicht erreicht werden kann.
Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des #Kundentelefons unter der
Rufnummer 030 29743333.
Bei größeren betrieblichen Störungen unterstützen mobile Aufsichten vor Ort und helfen
gern mit Auskünften zur Umfahrung weiter, wenn Fahrgäste einen Bahnhof wegen eines
defekten Fahrstuhls nicht erreichen oder verlassen können.
Aktuelle Auskünfte zu #Fahrtreppen- und #Aufzugsstörungen sind sowohl auf der Startseite
der #Homepage der S-Bahn Berlin (https://sbahn.berlin/) als auch der #App der S-Bahn Berlin,
soweit es sich dabei um Einrichtungen des Eisenbahninfrastrukturbetreibers DB Station &
Service handelt, zu finden.
Wenn die Aufzüge und Fahrtreppen in den Verantwortungsbereich der Bezirke bzw. dem
Land Berlin fallen, erfolgt eine Information über die Störung dieser Einrichtung ebenfalls
über die elektronischen Medien, soweit die Informationen über ihren Ausfall bzw.
Wiederinbetriebnahme bei der S-Bahn Berlin bekannt sind.
Über die #3-S-Zentrale Berlin der DB Station & Service AG (erreichbar unter 030 2971055)
können Reisende ebenfalls Auskünfte zur aktuellen Verfügbarkeit von Aufzügen und
Fahrtreppen einholen.
Die uneingeschränkte, barrierefreie Zuwegung für die Fahrgäste zu unseren Bahnhöfen
genießt hohe Priorität. Für Mobilitätshilfsmaßnahmen stehen an den größeren Bahnhöfen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu unterstützend gern zur Verfügung.
Eine Übersicht der Bahnhöfe ist abrufbar unter:
https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/service/barrierefreiheit-519190.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & BahnBegleitservice zu beauftragen.
Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice“.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen erhalten #mobilitätseingeschränkte Reisende im Falle eines defekten
Fahrstuhls seitens der S-Bahn eine Entschädigung oder Mobilitätsalternative, z. B. einen #Taxigutschein, um
die Fahrt bis zum Ziel fortsetzen zu können? Sind diesbezüglich weitere Initiativen des Senats geplant? Wenn
ja, wann und welche?
4
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist tariflich eine Erstattung von zusätzlichen Reisekosten aufgrund eines
defekten Aufzuges nicht vorgesehen. Wenn im Falle einer Aufzugsstörung Reiseziele für
mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden nicht durch eine alternative
Fahrtverbindung erreichbar gewesen sein sollten, erfolgt bei Bedarf eine umfassende
Prüfung des Einzelfalls inkl. der Möglichkeit einer Erstattung von Aufwendungen im Wege
der Kulanz.“
Initiativen seitens des Senats zur Entschädigung sind nicht geplant.
Frage 8:
Verfügt der S-Bahnhof Zehlendorf über ein #Blindenleitsystem und mit #Braille-Schrift versehene Handläufe?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, sowohl ein Blindenleitsystem, wie auch mit Braille-Schrift versehene Handläufe sind am
Bahnhof Zehlendorf vorhanden.“
Frage 9:
Sieht der Berliner Senat eine Möglichkeit, die Nicht-Verfügbarkeit und verzögerte Reparaturen von Aufzügen
an S-Bahnhöfen mit #Vertragsstrafen zu belegen?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Werden die beim Umbau des S-Bahnhofs Zehlendorf geplanten zwei weiteren Zugänge am Teltower Damm,
unter der Brücke und am Postplatz bzw. Machnower Straße ebenfalls jeweils einen Aufzug erhalten? Wann
sind jeweils Baubeginn und Fertigstellung geplant?
Antwort zu 10:
Derzeit ist es geplant, den Zugang am #Postplatz #barrierefrei zu gestalten. Der Zugang am
Teltower Damm wurde nicht barrierefrei bestellt. Derzeit finden weiterhin Abstimmungen
zwischen DB AG und Senat statt, sodass sich noch Änderungen ergeben können und zum
endgültigen Zustand noch keine Aussage getroffen werden kann. Ein konkreter Zeitplan
kann derzeit noch nicht benannt werden.
Frage 11:
Wie wird der momentan geschlossene zweite Bahnsteig am S-Bahnhof Zehlendorf (altes Güterbahngleis)
beim geplanten Umbau berücksichtigt? Wird dieser Bahnsteig für die Wiederinbetriebnahme der Stammbahn
saniert werden? Sind hier ggf. auch Aufzüge geplant?
5
Antwort zu 11:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Rahmen von Begutachtungen und ergänzenden Untersuchungen der angrenzenden
Bauwerke wurde eine teilweise schlechte Bauwerkssubstanz festgestellt.
Bis zum Abschluss der Planung kann über konkrete Maßnahmen noch keine Aussage
getroffen werden.“
Berlin, den 05.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Kurz kein Halt für neuen Asphalt Die Sanierungsarbeiten auf dem U-Bahnhof Spichernstraße schreiten weiter voran., aus BVG

Die #Sanierungsarbeiten auf dem #U-Bahnhof #Spichernstraße schreiten weiter voran. Neben zwei neuen #Aufzügen, an denen fleißig weitergearbeitet wird und einem runderneuerten Bahnsteig der Linie #U9, ist nun der Bodenbelag des #U3-Bahnsteigs an der Reihe. Neben einer neuen Asphaltierung werden in den kommenden Wochen auch Granitbahnsteigkanten und zwei Blindenleitstreifen verlegt.

Von Montag, den 9. März bis Freitag, den 20. März können die Züge in Richtung S+U #Warschauer Straße wegen der laufenden Bauarbeiten nicht am U-Bahnhof #Spichernstraße (#U3) halten. Von Montag, den 23. März bis Freitag, den 3. April geht es auf der anderen Seite des Bahnsteigs weiter, weshalb dann die Züge Richtung Krumme Lanke den Bahnhof ohne Halt passieren müssen.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: In diesem Aufzug kann man sich blicken lassen Der U-Bahnhof Schloßstraße ist ab sofort barrierefrei zugänglich., aus BVG

Der #U-Bahnhof #Schloßstraße ist ab sofort #barrierefrei zugänglich. Bereits vor einigen Tagen hat die BVG einen Aufzug von der Bahnsteig- in die #Zwischenebene des Bahnhofs in Betrieb genommen. Ein weiterer, der die Fahrgäste von dort in das Straßenland bringt, soll in rund zwei Jahren eröffnet werden. Mit freundlicher Genehmigung des #Shopping-Centers Boulevard Berlin ist der stufenlose Zugang zum Bahnhof allerdings schon jetzt möglich.

Die Betreiber des Kaufhauses stellen ihren #Kundenaufzug offiziell allen Fahrgästen der BVG zur Verfügung. Dieser führt von der Zwischenebene des Bahnhofs direkt in das Erdgeschoss des Boulevard Berlin und kann während der Öffnungszeiten, von Montag bis Samstag, jeweils 8 bis 20.30 Uhr, genutzt werden. Der Weg zu und zwischen den Aufzügen ist gut sichtbar ausgeschildert.

Die Arbeiten zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs haben im Juni 2018 begonnen. Voraussichtlich Ende 2022 sollen sie mit der Inbetriebnahme des zweiten Aufzuges abgeschlossen sein. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Euro.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe: Aufzug in Potsdam Hauptbahnhof wird erneuert Regionalbahnsteig 2/4 ab Montag nicht barrierefrei, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Aufzug-in-Potsdam-Hauptbahnhof-wird-erneuert-4924588

#Regionalbahnsteig 2/4 ab Montag nicht #barrierefrei

Im Potsdamer Hauptbahnhof muss der #Aufzug zum Regionalbahnsteig 2/4 erneuert werden. Der Bahnsteig ist von Montag, 17. Februar, bis voraussichtlich Mittwoch, 13. Mai, nicht barrierefrei.

#Mobilitätseingeschränkte Reisende können die Aufzüge an den Bahnhöfen Potsdam Charlottenhof, Potsdam Griebnitzsee und Berlin-Wannsee nutzen. An diesen Bahnhöfen ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Potsdam Hauptbahnhof möglich.

Reisemöglichkeiten nach Potsdam Hauptbahnhof

Vom Berlin-Wannsee: Regionalverkehr (Potsdam Hauptbahnhof, Gleis 1/3)

Von Werder (Havel): Bus 631 (Fahrtziel Potsdam Hbf)

Von Potsdam Charlottenhof:
– Tram 94 (Fahrtziel Babelsberg über Potsdam Hbf)
– Bus 605 und Bus 631 (Fahrtziel Potsdam Hbf)

Reisemöglichkeiten von Potsdam Hauptbahnhof

Nach Potsdam Griebnitzsee: S-Bahn S7 von Gleis 6/7

Nach Berlin-Wannsee (Umstieg RE 1 Richtung Berlin/Frankfurt (Oder))
S-Bahn S7 von Gleis 6/7

Die Fahrtreppen zum Bahnsteig 2/4 bleiben in Betrieb.

Die DB informiert auch an den umliegenden Bahnhöfen zu dieser Baumaßnahme.

barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefreie Zugänge an U-Bahnhöfen in Reinickendorf-Ost, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bis zum Jahr 2020 sollten weitgehend alle 173 Berliner #U-Bahnhöfe #barrierefrei zugänglich sein. In
Reinickendorf-Ost wurden bis heute keine neuen Aufzüge eingebaut. Dies betrifft die Bahnhöfe der Linie #U8:
#Franz-Neumann-Platz, #Residenzstraße und #Paracelsus-Bad.
Frage 1:
An welchen Zu- bzw. Ausgängen der drei Bahnhöfe werden Aufzüge gebaut? (Bitte einzeln aufführen.)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der U-Bahnhof Paracelsus-Bad verfügt bereits seit 1987 über einen Aufzug. Dieser
verbindet den Bahnsteig direkt mit dem Straßenland.
Der Aufzug zur barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Residenzstraße wird sich im
Ausgang II/1 an der Kreuzung Emmentaler Straße / Residenzstraße befinden.
Im U- Bahnhof Franz-Neumann-Platz wird der Aufzug in der Mittelinsel der
Residenzstraße im Kreuzungsbereich Simmelstraße eingebaut.“
Frage 2:
Wann ist der Baubeginn an den drei genannten Bahnhöfen? (Bitte einzeln aufführen.)
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Paracelsus-Bad: Der Bahnhof ist seit 1987 barrierefrei.
Residenzstraße: Der Baubeginn ist geplant für das III. Quartal 2020.
Franz-Neumann-Platz: Der Baubeginn ist geplant für das II. Quartal 2021.“
Frage 3:
Was sind die Gründe der Verzögerung?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Residenzstraße: Im Bahnhof Residenzstraße führten gesetzliche Änderungen im
Brandschutz zu Verzögerungen, da die Planung an die neuen Brandschutzbestimmungen
angepasst werden musste.
Franz-Neumann-Platz: Im Bahnhof Franz-Neumann-Platz führten gesetzliche Änderungen
im Brandschutz zu Verzögerungen, da die Planung an die neuen Brandschutzbestimmungen angepasst werden musste. Hinzu kommen statische Probleme des Bauwerks.“
Frage 4:
Wann ist die Fertigstellung?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Residenzstraße: Die Inbetriebnahme ist für das IV. Quartal 2021 geplant.
Franz-Neumann-Platz: Die Inbetriebnahme ist für das I. Quartal 2022 geplant.“
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: U-Bahnhof Bayerischer Platz: Fahrstuhl kommt erst 2022, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article228407243/Fahrstuhl-zum-U-Bahnhof-kommt-Bayerischer-Platz-erst-2022.html

Der geplante Baustart verschiebt sich um ein Jahr auf 2020. An vier weiteren Bahnhöfen sollen Aufzüge folgen.

Der geplante #Fahrstuhl am #U-Bahnhof #Bayerischer Platz in Schöneberg wird voraussichtlich erst Mitte 2022 fertig sein. #U-Bahn-Nutzer haben natürlich bemerkt, dass die Bauarbeiten nicht wie geplant im Mai des vergangenen Jahr begonnen haben. Neuer Starttermin ist nun April/Mai 2020, heißt es von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), die den Bau in Auftrag gegeben haben.

Noch immer muss die #Rolltreppen oder Treppen nehmen, wer die U-Bahn am Bayerischen Platz nutzen will. #Barrierefreiheit konnte auch im vergangenen Jahr noch nicht endgültig geschaffen werden. Der Bau des neuen Aufzugs verschiebt sich erneut. Seine Fertigstellung war ursprünglich für 2016 geplant. Damals waren es laut BVG komplizierte #Genehmigungsverfahren, die den Bau verzögerten.

Bayerischer Platz: #Leitungsverlegungen verzögerten den Baustart
Diesmal seien es komplizierte Decken- und #Wanddurchbrüche, die „die Planungen, #statistischen Berechnungen sowie die Bauausführung schwierig gestalten“ würden, erklärt die Pressestelle der BVG auf Nachfrage. Auch der zweite Termin im vergangenen Jahr konnte nicht …

Bahnhöfe: Bau-Chaos an Berliner U-Bahnhöfen Warum die neuen Fahrstühle so lange auf sich warten lassen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bau-chaos-an-berliner-u-bahnhoefen-warum-die-neuen-fahrstuehle-so-lange-auf-sich-warten-lassen/25497132.html

Alle #U-Bahnhöfe sollen bis 2022 #barrierefrei sein. Bei mindestens neun Stationen wird die BVG das nicht schaffen.

Die BVG wird das Ziel verfehlen, bis Anfang 2022 alle U-Bahnhöfe barrierefrei zu machen. Dies teilten die Berliner Verkehrsbetriebe auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Auf mehreren, besonders komplizierten Bahnhöfen wurde mit dem Einbau von Aufzügen noch nicht einmal begonnen.

Auf zahlreichen anderen Stationen werden geplante Eröffnungstermine um Jahre gerissen. Von den 173 Stationen haben derzeit 123 einen Aufzug. Acht weitere Stationen an der #U5 haben Rampen aus DDR-Zeiten, die als barrierefrei gelten. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass im öffentlichen Personennahverkehr ab 1. Januar 2022 „eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist“.

Wie viele Bahnhöfe nicht pünktlich einen Aufzug bekommen, wollte die BVG nicht sagen. Nach Angaben der Verkehrsverwaltung sind es diese neun Bahnhöfe: #Deutsche Oper (#U2), #Borsigwerke (#U6), #Holzhauser Straße (U6), #Platz der Luftbrücke (U6), #Möckernbrücke (#U7), #Mierendorffplatz (U7), #Paulsternstr. (U7), #Franz-Neumann-Platz (#U8) und #Schönleinstraße (U8). Derzeit seien nach BVG-Angaben 15 Aufzüge im Bau, für weitere fünf werden die Vergaben vorbereitet. Teilweise liegen noch nicht einmal #Baugenehmigungen vor.

Auch #Eröffnungsdaten will die BVG nur noch nennen, wenn der Rohbau fertig …