Bahnverkehr: UMSTEIGEFREIES REISEN, EU will Direktzug von Leipzig nach Stockholm unterstützen, aus mdr

07.02.2023

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/eu-nachtzug-stockholm-flixtrain-plan-102.html

Mit dem Zug nach #Skandinavien, ans #Mittelmeer, an den #Plattensee oder ans #Schwarze Meer – jahrzehntelang waren #Fernreisen mit der #Bahn alltäglich. Dann kamen die #Billigflieger in Mode, die nun aber nicht mehr so richtig in die Zeit des Klimawandels passen. Das hat auch die Politik erkannt. Die Europäische Kommission macht sich jetzt für mehr direkte internationale #Zugverbindungen stark. Wann diese kommen, dazu gibt es keine oder nur vage Angaben.

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Flughäfen: Europäische Metropolen oder in die weite Ferne, Ab dem 30. Oktober gilt am BER der Winterflugplan, aus FBB

28.10.2022

Pünktlich, wenn am Sonntag, 30. Oktober, die Uhren auf #Winterzeit umgestellt werden, wechselt der #Flugplan am Flughafen Berlin Brandenburg vom Sommer zum Winter. 122 Destinationen stehen in der Saison 2022/2023 im #Winterflugplan am #BER. Von 65 Fluggesellschaften werden Ziele in 50 Ländern angeflogen.

Mit Amsterdam, Zürich, Paris, London und Wien als beliebteste Destinationen erfreuen sich Reisen in die europäischen Metropolen in diesem Winter großer Beliebtheit. Ein Blick auf die favorisierten Länder zeigt Großbritannien auf dem Spitzenplatz, aber mit Spanien, Italien, Türkei und Frankreich gleich im Anschluss kann das Mittelmeer auch über die Wintermonate seine Anziehungskraft entfalten.

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Bahnverkehr + Fernbus: 46 % weniger Fahrgäste im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen im 1. Halbjahr 2020, aus Statistisches Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_424_461.html

Corona-Krise führt besonders im 2. Quartal 2020 zum Einbruch der #Fahrgastzahlen im Fern- und Nahverkehr
Experimentelle Daten zeigen Rückgang der täglichen Fahrten im #Bahnfernverkehr um 88 % im Laufe des Aprils 2020 gegenüber dem Vorjahr
Anstieg der Zahl täglicher Fahrten im Bahnfernverkehr bis Anfang August 2020 auf rund 30 % unter Vorjahresniveau, im Oktober erneuter Rückgang auf rund 50 % unter Vorjahresniveau.
WIESBADEN – Im 1. Halbjahr 2020 waren in Deutschland nur gut halb so viele Fahrgäste im #Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs wie im 1. Halbjahr 2019. Bedingt durch die Corona-Pandemie war das Fahrgastaufkommen mit 45 Millionen Personen um 46 % geringer als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, reisten im #Eisenbahn-Fernverkehr mit 41 Millionen Fahrgästen 43 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Im Linienverkehr mit #Fernbussen ging die Fahrgastzahl sogar um zwei Drittel (-67 %) auf 3,5 Millionen zurück.

Im #Nahverkehr, der im 1. Halbjahr 2019 einen Anteil von fast 99 % am gesamten Linienverkehr hatte, sind die Rückgänge im 1. Halbjahr 2020 noch nicht endgültig zu bemessen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren im Eisenbahn-Nahverkehr mit 874 Millionen Fahrgästen mehr als ein Drittel (-37 %) weniger Menschen unterwegs als im 1. Halbjahr 2019. Bei den derzeit gemeldeten Daten für den Liniennahverkehr mit Bussen (-22 %) und Straßenbahnen (-24 %) ist jedoch davon auszugehen, dass diese die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden – unter anderem deshalb, weil im Nahverkehr viele Fahrgäste Zeitkarten besitzen, diese aber vermutlich aufgrund der Pandemiesituation vergleichsweise selten nutzten. Daher ist hier mit Revisionen der Meldewerte durch die Verkehrsunternehmen zu rechnen.

Drei Viertel weniger Fernverkehrsreisende von April bis Juni 2020

Ausschlaggebend für die enormen Rückgänge der Fahrgastzahlen im 1. Halbjahr 2020 war das von der Corona-Krise geprägte 2. Quartal: Von April bis Juni 2020 waren drei Viertel (-75 %) weniger Personen im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs als im Vorjahreszeitraum, wobei der Bahnfernverkehr 71 % weniger Fahrgäste zählte und der Linienverkehr mit Fernbussen mit 96 % weniger Fahrgästen fast zum Erliegen kam. Den Eisenbahn-Nahverkehr nutzten nach vorläufigen Ergebnissen 59 % weniger Menschen als im Vorjahreszeitraum. Bei den Rückgängen im Liniennahverkehr mit Bussen (-36 %) und Straßenbahnen (-41 %) ist auch hier davon auszugehen, dass die von den Verkehrsunternehmen gemeldeten vorläufigen Daten die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden.

Experimentelle Daten erlauben tagesgenaue Auswertung der Mobilität

Aufgrund der Unsicherheiten in den Meldedaten der Verkehrsunternehmen hat das Statistische Bundesamt ergänzend experimentelle Mobilfunkdaten getrennt nach genutzten Verkehrsmitteln ausgewertet, um Veränderungen im Reiseverhalten darzustellen. Auf Basis dieser anonymisierten Bewegungsdaten lässt sich im 1. Halbjahr 2020 deutschlandweit ein Rückgang der Mobilität der Bevölkerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum erkennen. Besonders stark ist die Zahl der gemessenen Bewegungen im 2. Quartal 2020 gefallen, als die Mobilität über alle Fortbewegungsarten hinweg um etwa 17 % gegenüber dem 2. Quartal 2019 zurückging.

Mobilität im Oktober 2020: bis zu 50 % weniger #Fernreisen mit der Bahn als im Vorjahr

Die Mobilfunkdaten ermöglichen tagesgenaue Rückschlüsse auf die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel auf Distanzen von über 50 Kilometern. Somit können Veränderungen bei Fernverkehrsreisen aktueller abgebildet werden. Im Nahverkehr ist eine Unterscheidung der Verkehrsmittel dagegen nicht möglich. Mit dem Einsetzen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Mitte März 2020 gingen die Mobilitätszahlen im Bahnfernverkehr bereits deutlich zurück. Im Laufe des Aprils betrug der Rückgang der täglich mit der Bahn zurückgelegten Fahrten auf Distanzen von mehr als 50 Kilometern durchschnittlich 88 % gegenüber dem Vorjahreswert. Zwischen Ende April und Anfang August stieg die Zahl der Bahnreisen im Fernverkehr wieder stetig an, lag aber im Tagesdurchschnitt noch rund 30 % unter dem Vorjahresniveau. Seitdem ist ein erneuter Rückgang zu beobachten. Im Oktober hat sich dieser Trend nochmals verstärkt, sodass die Zahl der täglich zurückgelegten Fahrten im Bahnfernverkehr mittlerweile wieder bis zu 50 % unter den Vorjahreswerten liegt.

barrierefrei + Bahnverkehr: Fernreisen ohne Barrieren Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen, außer der Deutschen Bahn, bieten aktuell ab Berlin #Fernreisen per #Eisenbahn an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten außer der Deutschen Bahn AG (DB AG) fünf weitere
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Fernverkehr ab Berlin an. Die folgende Übersicht
enthält die Markennamen, unter der die EVU gegenüber den Kunden auftreten. In
Klammern finden sich Hinweise zu den Eigentümern und zu den der bedienten Relationen:
1. „#FlixTrain“ (Tochtergesellschaft von „#FlixBus“ mit täglich zwei Zugpaaren auf der
Relation Berlin – Wolfsburg – Stuttgart),
2. „#ÖBB Nightjet“ (Tochtergesellschaft der #ÖBB mit täglich einem Zugpaar auf der
Relation Berin – Freiburg – Zürich),
3. „#Harz-Berlin-Express“ (Tochter des #Veolia-Konzerns, mit drei Zugpaaren pro
Woche auf der Relation Berlin – Halberstadt – GoslarThale),
4. „#Berlin Night Express“ (im Eigentum der #Georg Verkehrsorganisation mit bis zu drei
Zugpaaren pro Woche in der Sommersaison auf der Relation Berlin – Malmö),
5. die Schlafwagenzüge der #Russischen Eisenbahn AG (#RZD), die dreimal die Woche
die Relation Berlin – Moskau und einmal wöchentlich Berlin – Paris bedienen.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bahnen, die #barrierefrei, d.h. für Rollstuhlnutzer geeignet,
sind?
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Antwort zu 2:
Nach der Definition der „Barrierefreiheit“ gibt es im Eisenbahn-Fernverkehr keine
vollständige Barrierefreiheit, denn auch bei den ICE- und IC-Zügen der DB AG ist ein
Einstieg von Rollstuhlfahrenden ohne äußere Hilfeleistung (Hub oder Rampe) nicht
möglich. Eine Anmeldung bei der Mobilitätszentrale des EVU ist empfehlenswert, damit im
Falle von Ausfällen von barrierefreien Reisezugwagen oder der Störung von Aufzügen zu
den Bahnsteigen rechtzeitig umdisponiert werden kann. Entscheidend für die Reisenden
mit Rollstuhl ist die Barrierefreiheit des Bahnhofs (insbesondere die Zugänglichkeit der
Bahnsteige ohne Treppen) sowie die barrierefreie Gestaltung der Züge.
Bis auf die beiden täglich verkehrenden „FlixTrain“ – Zugpaare sind alle Fernzüge aller
EVU für Rollstuhlnutzende geeignet. Bei den Verbindungen von FlixTrain ist ein Transport
von Reisenden im Rollstuhl mit folgenden Einschränkungen möglich: Befördert werden
können Rollstühle mit Maximalmaßen von 60 cm Breite, 120 cm Länge und einem
Gesamtgewicht von 350 kg (inklusive Insasse). Die Fahrt muss 36 Stunden vor Fahrtantritt
angemeldet werden.
Über die FlixTrain-Züge liegen Beschwerden von Kunden mit Rollstühlen vor, da seit der
Einführung des Zugangebots ein Großteil der Fahrten ohne behindertengerechte Toiletten
durchgeführt wurden. FlixTrain hat dies bestätigt und weist auf sein bis zu 40 Jahre altes
Wagenmaterial hin. Es handelt sich um ältere Wagen aus dem Interregio-Verkehr der
damaligen Deutschen Bundesbahn sowie aus Abteilwagen aus der „Ära des D-Zug-
Verkehrs“, die nur über einen engen Türeinstiegsbereich verfügen. Bei den wenigen
Wagen mit barrierefreien Toiletten gäbe es zurzeit technische Probleme. Man sei bemüht
sie zu lösen.
Die Nachtzüge von und nach Berlin verfügen über barrierefreie Liegewagenabteile. Die
Russische Eisenbahn AG bietet auch barrierefreie Schlafwagenabteile mit integrietem
Badezimmer mit hoher Qualität an Barrierefreiheit an.
Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bahn möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Für die Gruppe der Rollstuhlfahrenden ist hinsichtlich einer barrierenfreien Bahnreise
entscheidend, ob der Abgangsbahnhof und der Zielbahnhof barrierefrei sind. In Berlin sind
alle Fernbahnhöfe barrierefrei. Die mit der Bahn aus Berlin umsteigefrei erreichbaren
deutschen Fernbahnhöfe sind überwiegend barrierefrei.
Als einzige deutsche Großstadt kann Augsburg Hauptbahnhof von Berlin aus nicht von
Rollstuhlfahrenden angefahren werden, da dort noch keine Aufzüge existieren.
Auf der IC-Linie Berlin – Amsterdam gab es bisher nur im Grenzbahnhof Bad Bentheim
(Emsland) Probleme für Rollstuhlfahrende. Beim barrierefreien Umbau des Bahnhofs im
Jahr 2016 kam es zu einem Planungsfehler: Die Bahnsteighöhe wurde so stark
angehoben, dass sie nicht mehr mit der Ebene des Bahnhofsgebäudes übereinstimmt und
die Türen des Bahnhofsgebäudes sich nicht mehr öffnen ließen. Die Barrierefreiheit soll
aber noch 2018 duch einen weiteren Umbau hergestellt werden.
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Im IC-Netz gibt es noch einige kleinere Städte (z.B. Boppard und Treysa), die über keinen
Aufzug verfügen.
Der „Harz-Berlin-Express“ hält auf seinem Weg nach und von Goslar auf dem
Mittelbahnsteig des Bahnhofs Vienenburg in Niedersachsen, der ebenfalls nicht über
einen Aufzug verfügt.
Im internationalen Verkehr Berlin – Polen gibt es beim Berlin-Warszawa-Express noch
Haltebahnhöfe, die über keine Aufzüge verfügen. Diese sind Rzepin (Reppen),
Świebodzin (Schwiebus), Zbąszynek (Neu Bentschen), Gnieszno (Gnesen), Inowrocŀaw
(Hohensalza) und Kutno. Der Stettiner Hauptbahnhof ist inzwischen barrierefrei
ausgebaut. In Zielona Góra (Grünbeg) werden noch 2018 Aufzüge in Betrieb gehen, so
dass der im Dezember in Betrieb gehende neue Fernzug Berlin – Zielona Góra – Breslau –
Oppeln – Wien auch bei Fahrten zu den Unterwegshalten in Polen von Reisenden mit
Rollstühlen benutzt werden kann.
Seit 2017 werden als Kooperationsprojekt zwischen dem tschechischen EVU „CD“ und der
DB in allen Zügen der IC-Linie Hamburg – Berlin – Prag modernisierte Wagen eingesetzt,
die für Rollstuhlfahrende geeignet sind. Es wurde auch ein Vormeldesystem von
Rollstuhlfahrenden für den Grenzübertritt eingeführt. Barrierefrei ausgestattet sind auf der
tschechischen Seite auch die Unterwegshalte von Dečin und Ústí nad Labem.
Bei dem über Prag bis Budapest verkehrenden Eurocity „Hungaria-Express“ sind in der
Slowakei und Ungarn mehrere Bahnhöfe mit Ausnahme von Bratislava und Budapest nicht
barrierefrei, u.a. der slowakische Grenzbahnhof Stúroman, der sich nahe der Basilika von
Esztergom befindet.
Frage 4:,
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 4:
Begreift man Barrierefreiheit als das Ziel eines Prozesses, in dem Bahnreisen von
Behinderten immer mehr erleichtert werden, so ist die Umsetzung der UN-Konvention in
Deutschland auch im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarländern weit
fortgeschritten. In Nachbarländern wie Frankreich und Italien gibt es noch immer
zahlreiche wichtige Umsteigebahnhöfe, Bahnhöfe im Hochgeschwindigkeitsverkehr oder in
Urlaubergebieten, wo eine eigenständige Mobilität nicht voll möglich ist, weil
beispielsweise Aufzüge fehlen. Die Qualität im deutschen Bahnverkehr wird nur von der
Schweiz und von Österreich übertroffen, wo auch alle Regionalbahnhöfe in
Urlauberregionen vollständig barrierefrei sind.
Das Investitionsprogramm der Deutschen Bahn sieht vor, durch Ersatz der älteren
Fahrzeugflotte die Qualität der Barrierefreiheit innerhalb der Züge weiter zu verbessern
und den Einstieg schnell und einfach zu gestalten. So sind die neuen ICE 4 Züge und die
neuen IC Doppelstock Züge („Dostos“) mit allen Merkmalen der Barrierefreiheit auf dem
neuesten technischen Stand ausgestattet. Bei den „Dostos“ wird es bei passender
Bahnsteighöhe erstmals auch für Rollstuhlfahrende möglich sein, ohne äußere Hilfe
einzusteigen.
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Frage 5:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
Antwort zu 5:
Es sind grundsätzlich alle nationalen und internationalen Fernzüge von und nach Berlin für
Rollstuhlfahrende nutzbar. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Qualität der barrierefreien
Einrichtungen innerhalb des Zuges. Bis 2022 strebt die DB AG in Zusammenarbeit mit den
Kommunen an, die letzten deutschen Bahnhöfe ohne Aufzüge barrierefrei auszugestalten.
Im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin sind nicht nur alle Fernbahnhöfe sondern
auch alle Regionalbahnhöfe barrierefrei.
Berlin, den 10.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Fernbus: Fernreisen ohne Barrieren Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen bieten ab Berlin #Fernreisen per #Linienbus an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an. Die für die
Genehmigung zuständige Behörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), verfügt hierbei über keine elektronische Datenbank.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bussen, die #barrierefrei, d.h. für #Rollstuhlnutzer geeignet,
sind, d.h. § 42 b Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) erfüllen?
Antwort zu 2:
Gemäß der Übergangsbestimmungen in § 62Abs. 3 PBefG gilt die Anforderung aus
§ 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer vorzuhalten, seit dem
01.01.2016 für #Kraftomnibusse, die erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, und nach
Ablauf des 31.12.2019 für alle Kraftomnibusse. Diese Verpflichtung wird zusätzlich als
Nebenbestimmung in allen Urkunden der #Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt.
Die einzelnen Fahrzeuge sind der Genehmigungsbehörde allerdings nicht bekannt. Der
Umfang der Genehmigung im Linienverkehr bezieht sich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG
auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen
Fahrzeuge, die konkret zum Einsatz kommen, oder die Anzahl der Fahrzeuge, die
verwendet werden. Die einzelnen von den Unternehmen verwendeten Kraftomnibusse
werden folglich auch nicht bei der Genehmigungsbehörde registriert.
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Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bus möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Da nicht bekannt ist, welche Fahrzeuge konkret eingesetzt werden (vgl. Antwort zu Ziffer
2), kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 4:
Welche #Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind in Berlin derzeit barrierefrei?
Antwort zu 4:
Dies ist nicht bekannt. Bei Haltestellenfestsetzungen wird grundsätzlich der
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung angehört. Einwände gegen
Haltestellenfestsetzungen wurden bisher nicht erhoben.
Frage 5:
Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 42 b
PBefG zu kontrollieren?
Antwort zu 5:
Wie angeführt, wird diese Verpflichtung zusätzlich als Nebenbestimmung in allen
Urkunden der Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt. Bei Außenkontrollen der
zuständigen Genehmigungsbehörde wird ferner geprüft, ob die Vorgaben eingehalten
sind. Bisher wurden keine Verstöße festgestellt.
Frage 6:
Wurden in Berlin Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42 b PBefG nicht
erfüllen zu müssen und ggf. wie viele?
Antwort zu 6:
Der Genehmigungsbehörde, dem Referat III C des Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten, sind keine Anträge bekannt.
Frage 7
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt die bundesrechtliche Regelung in § 42b PBefG, die in Deutschland den
Weg für das Ziel der Barrierefreiheit ebnet.
Frage 8:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
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Antwort zu 8:
Die Anforderung aus § 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer
vorzuhalten, gilt ab dem 01.01.2020 uneingeschränkt für alle Kraftomnibusse (siehe
Antwort Ziffer 2).
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz