Regionalverkehr: Bahn beendet Bauarbeiten: Wieder Regionalzüge von Berlin nach Beelitz-Heilstätten, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Bahn-beendet-Bauarbeiten-in-Potsdam-Wieder-Regionalzuege-von-Berlin-nach-Beelitz-Heilstaetten

An den Gleisen zwischen #Potsdam und #Rehbrücke wird gearbeitet. Seit Wochen fahren dort keine Züge. Nun nähern sich diese Arbeiten ihrem Ende – doch am ersten November-Wochenende haben es #Bahnfahrer noch mal richtig schwer.

Noch wenige Tage, dann ist es geschafft: Dann fahren wieder Züge von Berlin nach #Beelitz-Heilstätten. Die einmonatige Gleiserneuerung auf dem Abschnitt soll am Wochenende beendet werden.

Zwei Ersatzbus-Linien pendeln
Das heißt zunächst, dass noch bis Freitagabend die Züge des Regionalexpress (RE) 7 nicht halten an den Bahnhöfen: Medienstadt #Babelsberg, Rehbrücke, #Wilhelmshorst und #Michendorf. Von Berlin kommend fährt der RE 7 stattdessen nach Potsdam Hauptbahnhof, von dort fahren Busse (Ersatzlinie RE 7A) nach Beelitz-Heilstätten.

Außerdem pendeln Busse zwischen den Bahnhöfen Rehbrücke, Medienstadt und #Griebnitzsee (RE 7B). In Griebnitzsee ist der Umstieg in die -Bahn möglich.

Am Wochenende kein RE 7 zum Zoologischen Garten
Doch am Wochenende, 30. Oktober bis 1. November, 4.15 Uhr, kommt es noch …

Bahnverkehr + Fernbus: 46 % weniger Fahrgäste im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen im 1. Halbjahr 2020, aus Statistisches Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_424_461.html

Corona-Krise führt besonders im 2. Quartal 2020 zum Einbruch der #Fahrgastzahlen im Fern- und Nahverkehr
Experimentelle Daten zeigen Rückgang der täglichen Fahrten im #Bahnfernverkehr um 88 % im Laufe des Aprils 2020 gegenüber dem Vorjahr
Anstieg der Zahl täglicher Fahrten im Bahnfernverkehr bis Anfang August 2020 auf rund 30 % unter Vorjahresniveau, im Oktober erneuter Rückgang auf rund 50 % unter Vorjahresniveau.
WIESBADEN – Im 1. Halbjahr 2020 waren in Deutschland nur gut halb so viele Fahrgäste im #Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs wie im 1. Halbjahr 2019. Bedingt durch die Corona-Pandemie war das Fahrgastaufkommen mit 45 Millionen Personen um 46 % geringer als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, reisten im #Eisenbahn-Fernverkehr mit 41 Millionen Fahrgästen 43 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Im Linienverkehr mit #Fernbussen ging die Fahrgastzahl sogar um zwei Drittel (-67 %) auf 3,5 Millionen zurück.

Im #Nahverkehr, der im 1. Halbjahr 2019 einen Anteil von fast 99 % am gesamten Linienverkehr hatte, sind die Rückgänge im 1. Halbjahr 2020 noch nicht endgültig zu bemessen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren im Eisenbahn-Nahverkehr mit 874 Millionen Fahrgästen mehr als ein Drittel (-37 %) weniger Menschen unterwegs als im 1. Halbjahr 2019. Bei den derzeit gemeldeten Daten für den Liniennahverkehr mit Bussen (-22 %) und Straßenbahnen (-24 %) ist jedoch davon auszugehen, dass diese die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden – unter anderem deshalb, weil im Nahverkehr viele Fahrgäste Zeitkarten besitzen, diese aber vermutlich aufgrund der Pandemiesituation vergleichsweise selten nutzten. Daher ist hier mit Revisionen der Meldewerte durch die Verkehrsunternehmen zu rechnen.

Drei Viertel weniger Fernverkehrsreisende von April bis Juni 2020

Ausschlaggebend für die enormen Rückgänge der Fahrgastzahlen im 1. Halbjahr 2020 war das von der Corona-Krise geprägte 2. Quartal: Von April bis Juni 2020 waren drei Viertel (-75 %) weniger Personen im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs als im Vorjahreszeitraum, wobei der Bahnfernverkehr 71 % weniger Fahrgäste zählte und der Linienverkehr mit Fernbussen mit 96 % weniger Fahrgästen fast zum Erliegen kam. Den Eisenbahn-Nahverkehr nutzten nach vorläufigen Ergebnissen 59 % weniger Menschen als im Vorjahreszeitraum. Bei den Rückgängen im Liniennahverkehr mit Bussen (-36 %) und Straßenbahnen (-41 %) ist auch hier davon auszugehen, dass die von den Verkehrsunternehmen gemeldeten vorläufigen Daten die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden.

Experimentelle Daten erlauben tagesgenaue Auswertung der Mobilität

Aufgrund der Unsicherheiten in den Meldedaten der Verkehrsunternehmen hat das Statistische Bundesamt ergänzend experimentelle Mobilfunkdaten getrennt nach genutzten Verkehrsmitteln ausgewertet, um Veränderungen im Reiseverhalten darzustellen. Auf Basis dieser anonymisierten Bewegungsdaten lässt sich im 1. Halbjahr 2020 deutschlandweit ein Rückgang der Mobilität der Bevölkerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum erkennen. Besonders stark ist die Zahl der gemessenen Bewegungen im 2. Quartal 2020 gefallen, als die Mobilität über alle Fortbewegungsarten hinweg um etwa 17 % gegenüber dem 2. Quartal 2019 zurückging.

Mobilität im Oktober 2020: bis zu 50 % weniger #Fernreisen mit der Bahn als im Vorjahr

Die Mobilfunkdaten ermöglichen tagesgenaue Rückschlüsse auf die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel auf Distanzen von über 50 Kilometern. Somit können Veränderungen bei Fernverkehrsreisen aktueller abgebildet werden. Im Nahverkehr ist eine Unterscheidung der Verkehrsmittel dagegen nicht möglich. Mit dem Einsetzen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Mitte März 2020 gingen die Mobilitätszahlen im Bahnfernverkehr bereits deutlich zurück. Im Laufe des Aprils betrug der Rückgang der täglich mit der Bahn zurückgelegten Fahrten auf Distanzen von mehr als 50 Kilometern durchschnittlich 88 % gegenüber dem Vorjahreswert. Zwischen Ende April und Anfang August stieg die Zahl der Bahnreisen im Fernverkehr wieder stetig an, lag aber im Tagesdurchschnitt noch rund 30 % unter dem Vorjahresniveau. Seitdem ist ein erneuter Rückgang zu beobachten. Im Oktober hat sich dieser Trend nochmals verstärkt, sodass die Zahl der täglich zurückgelegten Fahrten im Bahnfernverkehr mittlerweile wieder bis zu 50 % unter den Vorjahreswerten liegt.

Bahnindustrie: RECHENZENTREN ABGESCHALTET Deutsche Bahn verlagert ihre komplette IT in die Cloud, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/rechenzentren-abgeschaltet-deutsche-bahn-verlagert-ihre-komplette-it-in-die-cloud/26565536.html?ticket=ST-1545770-T6QvEFjnBacvml1bcOsf-ap3

Die Bahn hat ihre Rechenzentren früher als geplant abgeschaltet und die komplette IT in die #Cloud verlagert. Davon profitieren #Amazon und #Microsoft.

Eigentlich hatte sich die Deutsche Bahn für den grundlegenden Umbau ihrer Computer-Infrastruktur Zeit bis zum Jahr 2022 genommen. Doch in diesen Tagen werden im Bahn- #Rechenzentrum Berlin-Mahlsdorf die letzten Rechner abgebaut. In Spitzenzeiten hatte die Bahn rund 8000 #Server selbst betrieben, um den riesigen #Datenstrom aus den Zügen und der Bahn-Infrastruktur auszuwerten. Dazu gehört auch der Verkauf der Tickets über Apps und die Bahn-Website.

Zu den Aufgaben der Bahn-IT gehört es aber auch, die Infrastruktur für die #Smartphone-App DB #Navigator zu betreiben oder in Echtzeit den Zustand von 28 000 Weichen zu überwachen. Alleine durch die Fernkontrolle der Weichen wurden im vergangenen Jahr rund 3600 Störungen frühzeitig erkannt und verhindert.

Die eigenen Bahn-Server gibt es nun nicht mehr. Alles kommt aus der Cloud. Das sind Rechenzentren von Microsoft und Amazon, die mit ihren Diensten #Azure und #AWS Speicherplatz und Rechenleistungen über das Internet bereitstellen. „Wir haben quasi unter dem rollenden Rad die IT-Anwendungen …

Flughäfen: Flughafen Tegel nach der Schließung: Alles auf den Müll oder endlich Zero Waste?, aus Senat

www.berlin.de

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1. Wann wird voraussichtlich der #Flugbetrieb am #Flughafen #Tegel (#TXL) eingestellt und bis zu welchem
Datum sollen die Gebäudeflächen in TXL vollständig geräumt sein?
Zu 1.: Der letzte reguläre Flug erfolgt am 07.11.2020. Die Flächen und Gebäude werden schrittweise bis zum 04.08.2021 beräumt an die Eigentümerinnen und Eigentümer
zurückgegeben.
2. Inwiefern sind Senat und Senatsverwaltungen in die Planungen zum Ablauf der #Räumung von Gelände und Gebäuden eingebunden bzw. verantworten diese? Welche Zuständigkeiten liegen bei anderen Trägern, z.B. der Tegel Projekt GmbH?
Zu 2.: Verantwortlich für die Planungen zur Räumung des Geländes und der Gebäude
ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (#BFG). Hierzu finden fortlaufend enge Abstimmungen mit der Tegel Projekt GmbH statt, insbesondere zu individuellen Rückbaumaßnahmen, Gutachten zu Altlasten und Gebäudeschadstoffen oder dem Umgang mit Kunstobjekten.
3. Welche Flächen am Flughafen Tegel wurden am 31.12.2019 durch die #Flughafengesellschaft, ihre
Tochtergesellschaften, die #Flugbereitschaft des Bundes sowie sonstige Mieter genutzt (bitte getrennt
auflisten in Quadratmetern je Nutzer bzw. Nutzung)?
Zu 3.: Die BFG nutzte zum Stichtag folgende Flächen: 1.590.418 qm über einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Berlin, 347.750 qm über einen Erbbaurechtsvertrag
mit dem Bund, 2.227.363 qm über einen Nutzungsvertrag mit dem Bund. Die Liegenschaft der Flugbereitschaft des Bundes wird nicht durch die BFG, sondern durch das
Bundesministerium der Verteidigung bewirtschaftet.
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4. Welche dieser Flächen sind in Vorbereitung der Schließung des Flughafens Tegel bis heute bereits
freigezogen und welche Flächenanteile werden bis zur Inbetriebnahme des BER bzw. der Schließung
von TXL voraussichtlich noch frei geräumt?
Zu 4.: Derzeit befinden sich fast alle Flächen noch in Nutzung durch die BFG, da bis
einschließlich 07.11.2020 regulärer Flugbetrieb stattfindet.
5. Wer hat bisher nach welchen Kriterien am Flughafen Tegel entschieden, welche Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenstände durch Reinigung, Reparatur oder sonstige Maßnahmen zur Weiter- bzw. Wiederverwendung vorbereitet werden?
Zu 5.: Hierüber entscheidet die BFG nach wirtschaftlichen Kriterien in Einklang mit den
bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
6. In welchem Umfang erfolgte in den Jahren 2017-2019 sowie bis einschließlich August 2020 für diese
Gegenstände eine Zuführung zur Wiederverwendung, zum Recycling bzw. der sonstigen Verwertung
und welche Mengen wurden entsorgt (bitte jeweils jahresweise nach Menge in Kubikmetern oder Gewicht angeben)?
Zu 6.: Entsorgungen erfolgen über die in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes (KrWG) genannten Verwertungsverfahren. Typische Abfallgruppen am
Flughafen Tegel sind Eisen und Stahl sowie Sperrmüll (Angaben in Tonnen pro Jahr):
Abfallart 2017 2018 2019
Eisen und Stahl 11,89 10,03 10,96
Sperrmüll 11,90 12,84 4,62
Informationen für das Jahr 2020 liegen dem Senat nicht vor.
7. Welche gesetzlichen Grundlagen und sonstige Vorgaben (z.B. Zero-Waste-Strategie) sieht der Senat, um eine höchstmögliche Weiter- und Wiederverwendung von Einrichtungsgegenständen sowie Anlagen auf dem TXL-Gelände zu erreichen? Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung ausgemusterter Gegenstände und Anlagen?
Zu 7.: Der Berliner Senat hat im Mai 2020 das Abfallwirtschaftskonzept 2030 basierend
auf einer Zero Waste-Strategie beschlossen, wonach die Wiederverwendung und das
Recycling konsequent ausgebaut werden sollen, um ökologische Stoffkreisläufe zu
schließen und hierdurch hohe Ressourcen- und Klimagaseinsparungen zu erzielen.
Nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind anfallende Abfälle vorrangig zu vermeiden bzw. wiederzuverwenden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig zu recyceln.
In diesem Kontext, verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung Abfallerzeugerinnen und
–erzeuger sowie Abfallbesitzerinnen und -besitzer vorrangig die Wiederverwendung
oder das Recycling anzuwenden.
Nach § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) sind die Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) und Sondervermögen und Gesellschaften, die sich ausschließlich im Eigentum
des Landes Berlin befinden, verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft
zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 KrW-
/AbfG Bln beizutragen. Als mittelbare Minderheitsbeteiligung des Landes unterliegt die
BFG nicht dieser Norm. Gleichwohl wird der Verwertung – wenn möglich – Vorrang
eingeräumt.
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8. In welchem Umfang sind schätzungsweise gebrauchte Gegenstände, Anlagen und altes Baumaterial
nach der endgültigen Aufgabe von TXL zu erwarten (bitte detailliert auflisten)?
Zu 8.: Gebrauchte und noch nutzbare Gegenstände und Anlagen, die im Eigentum der
BFG oder FBB stehen, werden an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verlagert
und dort aktiv weiter genutzt bzw. für eine spätere Nutzung eingelagert. Im Zuge der
Vorbereitung der Übergabe werden zwischen der BFG und der Tegel Projekt GmbH
Begehungen mit dem Ziel stattfinden, wiederverwendungsfähige Betriebsmittel, Baustoffe und Ersatzteile zu identifizieren und für die weitere Bewirtschaftung bzw. Instandhaltung zu verwenden. Eine detaillierte Auflistung ist daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Zudem werden gebrauchte technische Anlagen im Zuge der
Geländeübernahme von den Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümern zunächst übernommen und im Zuge der folgenden Nachnutzung sukzessive ersetzt.
9. Mit welchen Maßnahmen und Vorgaben wird sichergestellt, dass die derzeit noch in Gebäuden und
Anlagen des Flughafens Tegel befindlichen Einrichtungsgegenstände, Inventar, technische Anlagen
und elektronische Geräte, die nicht an den BER umziehen, soweit möglich einer Weiternutzung bzw.
Wiederverwendung zugeführt werden?
Zu 9.: Die BFG wird verwertbare Gegenstände und Anlagen über eine vertraglich gebundene Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator vermarkten.
Ebenso sollen im Zuge gemeinsamer Begehungen nach der Schließung hinsichtlich
der künftigen Nutzungsabsicht weiterverwendbare Mobilien und Inventar identifiziert
und einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
10. Wer entscheidet über die entsprechenden Maßnahmen und Vorgaben, wie werden diese kontrolliert
und wie sind der Senat bzw. die für Abfallwirtschaft zuständige oberste Fachbehörde in diesen Prozess
eingebunden?
Zu 10.: Die BFG verwertet Gegenstände und Anlagen nach den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung und ordnungsgemäßen Buchführung entsprechend
den abfallrechtlichen Vorschriften.
11. Wie stellt der Senat in Bezug auf die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände die Einhaltung
der Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (Vorrang Abfallvermeidung vor Vorbereitung
zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung bzw. Beseitigung) sicher?
12. Wie stellt der Senat sicher, dass für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände die gemäß
KrWG ab 2020 gesetzlich vorgegebene Quote von mindestens 65 Gewichtsprozent, die zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln sind (vgl. KrW § 14 Abs. 2), erreicht wird?
Zu 11. und 12.: Die BFG hat mit der Berlin Recycling GmbH einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister beauftragt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist. Der Senat geht davon aus, dass basierend auf den verbindlichen abfallrechtlichen Vorgaben die anfallenden Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände
vorrangig einer Wiederverwendung oder einem hochwertigen Recycling zugeführt
werden. Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird die nach Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene Dokumentation zum Verbleib der Stoffströme zu gegebener Zeit abfordern. Aufgrund seiner Zero Waste-Strategie sowie dem Abfallwirtschaftskonzept 2030 wird das Land Berlin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit auch die auf Bundesebene vorgeschriebene Quote erreicht werden kann.
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13. Wer kann an der Wiederverwendung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die oftmals
steuerfinanziert waren, teilhaben? Sind Auktionen oder anderweitige Verkäufe auch an Privatpersonen
geplant?
14. Gibt es für eine erfolgreiche Wiederverwendung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenkaufhäusern, Zero-Waste-Initiativen, dem Haus der Materialisierung oder Gebrauchtwarenhändlern? Wird die BSR z.B. mit ihrem neuen Gebrauchtwarenkaufhaus „NochMall“ unweit des Flughafens Tegel einbezogen?
Zu 13. und 14.: Die BFG führt die verwertbaren Gegenstände und Anlagen, die sie
nicht selbst weiterverwendet, über die Vermarktung durch eine vertraglich gebundene
Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.
15. Welche Aktivitäten plant der Senat darüber hinaus, um bei der anstehenden Beräumung der Gebäude und des Geländes des Flughafens Tegel seine Vorbildfunktion zur Abfallvermeidung und von
Zero-Waste-Strategien zu demonstrieren?
Zu 15.: Der Senat erstellt derzeit einen Leitfaden zur ressourcenschonenden Gestaltung neuer Stadtquartiere basierend auf Basis der Zero Waste-Strategie des Landes
Berlin. Dieser Leitfaden soll öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes
Berlin eine konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben nach
§ 23 KrW-/AbfG Bln geben, vorbildhaft im Rahmen ihres Wirkungskreises zur Erfüllung
der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Darüber hinaus soll der Leitfaden privaten Unternehmen wichtige Hinweise zu einer nachhaltigen Gestaltung von neuen
Stadtquartieren geben.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

#flexity #9128 der #bvg auf der Fahrt nach #rosenthalnord

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Flughäfen: Diese Dinge ziehen von TXL zum BER Lilienthals Bronze kommt mit zum BER, die rostige alte Boeing nicht., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kunst-technik-rindsledersessel-diese-dinge-ziehen-von-txl-zum-ber/26310370.html

Der #Airport #Tegel bleibt bis zu seiner Übergabe im Mai 2021 flugfähig.

Ein #Flughafen kann sich nicht einfach in Luft auflösen. Wenn die letzte Maschine am 8. November Tegel verlässt, bleibt der Flughafen #TXL erstmal weiter „#betriebsfähig“, wie es amtlich heißt. „Die echte Übergabe im materiellen Sinn ist im Mai 2021 geplant“, sagt Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup.

Ein halbes Jahr lang wird Tegel ein Gespensterflughafen sein, fast ohne Menschen, aber mit einsatzfähiger Technik, mit Gepäckförderbändern und Flugsteigen, der Befeuerung für Starts und Landungen und einem Tower zur Flugüberwachung.

Ein großer Ausverkauf von Inventar, von Computern, Bildschirmen, Möbeln, Lampen und Werbe-Krimskrams, eine große Resterampe, ist derzeit nicht geplant. Was die Flughafengesellschaft nicht mitnimmt, fällt automatisch in die Zuständigkeit der Tegel Projekt GmbH.

Doch die beschäftigt sich derzeit nur grob mit der Erbsache TXL. „Grundsätzlich ist es zwischen der Berliner Flughafengesellschaft und uns so geregelt, dass alles, was fest mit den Gebäuden verbunden ist, so bleibt, wie es steht und liegt. ‚Lose Gegenstände‘ werden von der Flughafengesellschaft …

Fahrdienst: Vertrag verlängert: Der Berlkönig fährt weiter durch Berlin , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vertrag-verlaengert-der-berlkoenig-faehrt-weiter-durch-berlin-li.114246

BVG und #ViaVan einigen sich auf Weiterbetrieb bis 2021. So gewinnen sie Zeit, um die Gespräche mit dem Senat über die Zukunft des Fahrdienstes fortzusetzen.

Der #Berlkönig geht erneut drei Monate in die Verlängerung. Der #Fahrdienst, der in der östlichen Berliner Innenstadt rund um die Uhr unterwegs ist, wird mindestens bis zum 31. Januar 2021 weiterfahren. Am Dienstag haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Firma ViaVan, die ihn seit 2018 betreiben, die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken der Berliner Zeitung auf Anfrage.

„Ein Argument war, dass eine solche Ergänzung des Nahverkehrsangebots gerade in Corona-Zeiten wichtig ist“, so Nelken. Ein gewinnbringendes Geschäft ist der Berlkönig dem Vernehmen nach nicht. ViaVan, US-Gemeinschaftsunternehmen von #Daimler und #Via, komme für das Fahrpersonal und die Software auf. Die landeseigene BVG stellt die Betriebshöfe zur Verfügung und finanziert das Marketing sowie die #Bestellplattform, bei der die Fahrgäste per App den Berlkönig ordern können.

Subventionierte Konkurrenz für das #Taxi
#Ridesharing oder #Ridepooling – das sind die Stichworte, unter denen Experten Fahrdienste wie den Berlkönig kennen. Fahrgäste, die ähnliche Ziele …

S-Bahn: Keine Züge zwischen Gesundbrunnen und Tegel Kabeldiebstahl beeinträchtigt auch am Dienstag Linie S25 aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/10/berlin-kabeldiebstahl-sbahn-s25-ausfaelle-verspaetungen.html

Fahrgäste der Berliner -Bahn müssen auch am Dienstag mehr Zeit einplanen: Nach einem #Kabeldiebstahl konnte die Signalstörung im Bereich #Alt-Reinickendorf noch nicht behoben werden. Auf der Linie #S25 kommt es deshalb den zweiten Tag in Folge zu Verspätungen und Zugausfällen, wie die Berliner S-Bahn auf Twitter mitteilte.

Wie schon am Montag bleibt der Zugverkehr zwischen Gesundbrunnen und #Tegel weiterhin unterbrochen. Zwischen Schönholz und Tegel wurde ein …

Flughäfen + BVG: Flugs zum Flug, aus BVG

Wenn am neuen #Hauptstadtflughafen die ersten Passagiermaschinen abheben,
steht auch die #BVG vor einer neuen Herausforderung. Denn trotz eines
gut ausgebauten Schienennetzes am #BER werden die Busse des größten
deutschen Verkehrsunternehmens hier rund 20 Prozent des öffentlichen Verkehrs
stemmen. Dazu hat die BVG gemeinsam mit ihren Partnern ein umfangreiches
Angebotspaket geschnürt. Teil davon sind vier Tages- und vier Nachtbuslinien
die am neuen Terminalgebäude verkehren werden. Darunter auch
zwei komplett neue Linien.
Der #X71 startet am 8. November und bringt seine Fahrgäste vom -Bahnhof
Alt-Mariendorf mit nur 10 Zwischenhalten zum Terminal 1 des BER.
Mit dem #N7X bietet die BVG ihre erste Nacht-Express-Linie an. Während der
Betriebspause der S- und U-Bahn wird die Linie sechsmal zwischen ca. 2:30
und 3:45 Uhr vom S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten zu beiden BER-Terminals
fahren und damit vor allem den Flughafenangestellten und Frühfliegern
zu Gute kommen.
Auch jenseits des BER, vor allem im Nachtverkehr im Berliner Süden wird es
einige Änderungen im Busverkehr geben. Hier wird zum Beispiel die neue Linie
#N64 den nächtlichen Anschluss vom S- und U-Bahnhof Wuhletal zum SBahnhof
Adlershof herstellen.
Wenn am 8. November die Lichter am #Flughafen #Tegel ausgehen, wird auch
das dortige Busangebot entsprechend angepasst. Während einige Linien eine
neue Strecke bekommen und teilweise verstärkt werden, müssen sich die Berlinerinnen
und Berliner von den Linien #X9 und #TXL für immer verabschieden.
Alle Änderungen zum 31. Oktober und 8. November finden Sie in der angehängten
Übersicht.

barrierefrei + Mobilität: Aufgabenbereich Schüler*innentransport in Berlin, aus Senat

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Gemäß § 36 Absatz 2 der #Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl.
S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565),
obliegt den Schulträgern die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler, die wegen
ihrer #Behinderung die Schule nicht auf dem üblichen Weg erreichen können, Beförderungsleistungen erhalten. Der jeweilige Schulträger entscheidet auch über Art und
Umfang einer etwaigen #Beförderung.
Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten. Zehn Bezirke übermittelten zu den Fragen aussagekräftige Informationen; hinzu kommen noch die Ergebnisse für die zentral verwalteten Schulen.
1.Welche Stelle/welches Amt formuliert und organisiert die #Ausschreibung für Firmen, die den
#Transport für Berliner Schüler*innen mit Behinderungen anbieten?
Zu 1.:
Die Ausschreibungen werden in der Regel von den bezirklichen Schul- und Sportämtern formuliert und vorbereitet. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird in
den meisten Bezirken die zentrale Vergabestelle, im Bedarfsfall das Rechtsamt einbezogen. Im Bereich der zentral verwalteten Schulen erfolgt die Vergabe wegen der
geringen Zahl zu befördernder Personen (sieben) freihändig. Die Beförderung ein-
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zelner Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel auch in den Bezirken im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Einzelbeförderungen werden beauftragt, wenn aufgrund vorliegender Behinderungen oder Erkrankungen einer Schülerin oder eines
Schülers oder wegen zu entfernt gelegener Fahrtziele oder wegen erheblicher Abweichungen der Beförderungszeiten vom regelmäßigen Stundenplan die Teilnahme
an einer Sammelbeförderung nicht möglich ist.
2. Wie viele Verträge gibt es derzeit mit welcher Laufzeit (Aufschlüsselung nach Bezirken erbeten)?
Zu 2.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorangestellt, dass ein Vertrag oftmals
nicht identisch mit einer einzigen Beförderungsleistung ist. Er kann mehrere Fahrten
zu einer Schule oder zu benachbarten Schulen umfassen.
Mitte 4 Verträge bis Ende des Schuljahres 2019/2020, die
wegen der Covid19-Pandemie um ein halbes Schuljahr verlängert wurden
Friedrichshain-Kreuzberg Keine Meldung
Pankow 2 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Spandau 7 Verträge à maximal 4 Jahre (kündbar bis 3 Monate
vor Ende des 1. Schuljahres, danach jeweils halbjährige Verlängerung mit gleicher Kündigungsfrist), 8
Einzelbeförderungen à maximal 1 Jahr
Steglitz-Zehlendorf Keine Meldung
Tempelhof-Schöneberg 5 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Neukölln 8 Verträge à 3 Jahre (bis Ende des Schuljahres
2020/2021), 120 Einzelbeförderungen mit individuellen Laufzeiten
Treptow-Köpenick 4 Verträge à 3 Jahre (zunächst 1 Jahr, danach 2 1-
jährige Verlängerungsoptionen)
Marzahn-Hellersdorf 1 Vertrag à 4 Jahre, 3 Verträge à 2 Jahre, jeweils mit
einer 1-jährigen Verlängerungsoption
Lichtenberg 3 Verträge à 3 Jahre, 1 Vertrag à 4 Jahre
Reinickendorf 1 Vertrag à 3 Jahre, 4 Verträge à 1 Jahr, mehrere
kleinere Aufträge unter 1 Jahr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
7 Einzelbeförderungen à 1 Jahr
3. Welche Qualifikationen müssen die Fahrer*innen haben, die Schüler*innen mit Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen transportieren?
4. Ist ein Personenbeförderungsschein für alle Fahrer*innen obligatorisch?
Zu 3. und 4.:
Die Personalauswahl obliegt dem Auftragnehmer. Er ist vertraglich verpflichtet, nur
zuverlässiges und für die Schulwegbeförderung geeignetes Personal einzusetzen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich aus den
Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung und unterscheiden sich je nach Schulträger.
3
Obligatorisch ist die für die jeweilige Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis (Kleinbus Klasse B, Kraftomnibus Klasse D). Ein Personenbeförderungsschein ist für die
Schulwegbeförderung rechtlich nicht verpflichtend, da die maßgebliche Verordnung
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung, dies nicht vorsieht. Gleichwohl kann eine solche Verpflichtung in der Ausschreibung formuliert werden, so wie in den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. An die Fahrerinnen und Fahrer werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt (jedoch nicht alle von allen
Schulträgern gleichermaßen und einige nur bei Personen ohne Personenbeförderungsschein):
– Vorlage eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen
– jährlicher Auszug aus dem Verkehrszentralregister
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung, insbesondere nach dem 60. Lebensjahr
– Nachweis eines belegten Erste-Hilfe-Lehrgangs (ggf. Auffrischung)
– Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes/einer Augenärztin, das höchstens
ein Jahr alt ist
– Erfahrungen auf dem Gebiet der Personenbeförderung
– mehrjährige Fahrpraxis
– Schulung bei der Beförderung von geistig und körperlich behinderten Menschen (auch Einweisung in das Bedienen von Liften und Rampen)
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Fahrerinnen und Fahrern außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Hören und Kommunikation“ zudem Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.
5. Wo beginnt ihre Transport-Leistung und wann endet sie?
Zu 5.:
Standardmäßig beginnt die Beförderungsleistung am Wohn- oder Betreuungsort vor
der Haustür – oder einem vereinbarten Sammelpunkt – und endet vor der besuchten
Schule mit der Übergabe an das Lehr- oder Betreuungspersonal; auf der Rückfahrt
wiederholt sich das Geschehen in umgekehrter Reihenfolge. Dies gilt entsprechend
auch für die Beförderung von Grund- oder Gemeinschaftsschulen zu den Schwimmstätten. Vereinzelt werden Sonderleistungen (z. B. Abholung vor der Wohnungstür
bzw. Übergabe in der Schule, Fahrt zum Hort) vereinbart.
6. Für welche Leistungen werden die Fahrer*innen laut Vertrag bezahlt?
Zu 6.:
In der Regel werden keine Verträge mit einzelnen Fahrerinnen und Fahrern abgeschlossen. Mithin wird nicht das Fahrpersonal, sondern das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen für die Beförderungsleistung und alle in unmittelbarem Zusammenhang damit stehenden Leistungen bezahlt. Diese umfasst neben den eigent-
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lichen Fahrten insbesondere die Einsatz- und Tourenplanung, die Berücksichtigung
geänderter Unterrichtszeiten sowie die Kontakte zu Erziehungsberechtigten und
Schulen. Die Fahrerinnen und Fahrer selbst leisten auch Hilfestellung beim gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, verantworten deren ordnungsgemäßes Anschnallen und haben die Aufsicht während der Fahrt, sofern keine Begleitperson mitfährt.
7. Wird die tatsächlich erfolgte Leistung im Zeitumfang vergütet oder wird eine Pauschale für einzelne
Fahrten entlohnt?
Zu 7.:
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden unter den Begriff „Einzelfahrtpauschale“ alle Fahrten subsummiert, die im Rahmen einer zusammenhängenden Beförderungsleistung am selben Tag stattfinden, also nicht nur Einzelfahrten zur Schule oder
zur Wohnung, sondern auch Hin- und Rückfahrten. Die Frage wurde zudem erweitert
um mögliche andere Abrechnungsmodelle. Überwiegend rechnen die Schulträger
nach Einzelfahrtpauschale ab, die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, TreptowKöpenick und Lichtenberg nach Zeitumfang. Der Bezirk Mitte rechnet nach Festpreis
(je Stunde) ab, der Bezirk Pankow nach Kilometer (je Tour).
Berlin, den 22. Oktober 2020
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie