S-Bahn: Fahrscheinkontrollen bei der S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der -Bahn Berlin GmbH #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Das #Erlössicherungskonzept der S-Bahn Berlin GmbH wurde entsprechend der
anspruchsvollen Rahmenbedingungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben haben
und unter Berücksichtigung des Fahrgast- und Mitarbeiterschutzes angepasst und intern
zwischen der S-Bahn Berlin GmbH, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgestimmt.
Regelmäßig wird weiterhin der Anpassungsbedarf des Konzepts überprüft.“
2
Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und des damit einhergehenden reduzierten
Fahrgastaufkommens sind zur Zeit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
signifikante Einnahmerückgänge zu verzeichnen.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Werden nicht alle Prüfkapazitäten gebunden, setzen die im Prüfdienstauftrag der S-Bahn
Berlin GmbH tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden u.a. in anderen
Dienstleistungsaufträgen ein.“
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die gesamte im #Fahrgastbetrieb eingesetzte #Fahrzeugflotte der S-Bahn Berlin wird
mehrmals täglich durch speziell geschultes Fachpersonal gereinigt. Dies passiert tagsüber
u.a. während der sog. Wendereinigung, d.h. am Endpunkt der Linien, in der nächtlichen
Abstellung sowie in den Werkstätten während des planmäßigen Reinigungsprozesses. Es
werden dabei Reinigungsmittel eingesetzt, die auf den Leitlinien des Robert Koch-Instituts
basieren (#Flächendesinfektionsmittel). Konkret werden im Fahrzeug alle Kontaktflächen,
wie Griffe, Mulden, Haltestangen und Türöffnungsschalter (innen und außen) gereinigt.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Fahrscheinkontrollen bei den Berliner Verkehrsbetrieben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der #BVG #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die #Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR wurden (in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz) aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zur Eindämmung getroffen,
die den Fahrgast- und #Mitarbeiterschutz berücksichtigen. Hierzu zählt auch die
konzeptionelle Anpassung der #Fahrausweiskontrollen in Verbindung mit dem veränderten
Nutzerverhalten und der Auslastung der Fahrzeuge.“
2
Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR hat durch die Corona-Pandemie einen signifikanten Rückgang des
Fahrgastaufkommens feststellen müssen, welcher zu einem spürbaren Einnahmerückgang
führte. Die Höhe der Ausfälle kann momentan noch nicht beziffert werden.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5 und 6:
Grundsätzlich setzt die BVG Personale, die unter Umständen in Ihrem bisherigen
Beschäftigungsbereich kurzfristig nicht benötigt werden, in anderen
Unternehmensbereichen ein.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Eva Kreienkamp zur neuen Vorstandsvorsitzenden der BVG bestellt, aus BVG

Eva #Kreienkamp wird neue #Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG). Das hat der #Aufsichtsrat der BVG in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Kreienkamp verfügt über langjährige Führungserfahrung in der #Verkehrsbranche und wird ihr neues Amt bei der BVG am 01. Oktober 2020 antreten.

#BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Senatorin Ramona #Pop: „Mit Eva Kreienkamp konnten wir eine ausgewiesene #Fachfrau für den Vorstandsvorsitz der BVG gewinnen. Ich bin überzeugt, dass sie gemeinsam mit Rolf #Erfurt und Dirk #Schulte sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die #Erfolgsgeschichte der BVG weiterführen wird. Die großen Herausforderungen vor denen die BVG steht, wie die Auswirkungen der Pandemie, aber auch der weitere Ausbau des Nahverkehrs, die Elektrifizierung der Busflotte und die Digitalisierung von Mobilitätsangeboten brauchen Kompetenz, Zielstrebigkeit und Verbindlichkeit – all das bringt Eva Kreienkamp mit.“

Eva Kreienkamp: „Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue mich, nach Berlin zurückzukehren. Als Vorstandsvorsitzende die BVG ins nächste Jahrzehnt zu führen, ist für mich Ehre und Herausforderung zugleich. Ich nehme sie gerne gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der BVG und meinen Vorstandskollegen an.“

Die Diplom-Mathematikerin ist derzeit Geschäftsführerin der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) mbH und hat in dieser Zeit wesentlich die Digitalisierung des kommunalen Verkehrs bei der Mainzer Mobilität sowie große Infrastrukturprojekte vorangetrieben. Außerdem vereinte sie die ausgelagerte Fahrer*innengesellschaft mit der MVG unter einem gemeinsamen Tarifvertrag in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertreter*innen. Für die Railroad Development Corporation aus Pittsburgh baute sie als Geschäftsführerin der RDC Deutschland GmbH sowie CEO der Hamburg-Köln-Express GmbH den privaten Mitbewerber der Deutschen Bahn im Schienenpersonenfernverkehr auf. Internationale Führungsaufgaben in Finanzen, Betriebswirtschaft und Vertrieb übernahm sie davor unter anderem bei der Berlinwasser Holding AG und der Allianz SE.

Darüber hinaus engagiert sich Eva Kreienkamp in den maßgeblichen Mobilitätsverbänden Deutsches Verkehrsforum (DVF) und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu Bildungs- und Digitalisierungsthemen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

SenWEB-Pressestelle

Tel. +49 30 9013-8451

pressestelle@senweb.berlin.de

Flughäfen: Fluggastterminal am BER für die Nutzung freigegeben, aus Landkreis Dahme-Spreewald

https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/60358.html

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals (Terminal 1) am #BER. Nach monatelanger Prüfung durch die Fachbehörde, der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) als Bauherr seit 2019 eingereichten Unterlagen zur Baufertigstellung, steht nun einer Nutzung als #Flugastterminal mit der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld am 31. Oktober 2020 bauordnungsseitig nichts mehr im Wege.

Die erteilte #Nutzungsfreigabe ist ein Meilenstein für die Eröffnung des BER„Es freut mich sehr, dass die Großbaustelle ‚Fluggastterminal‘ nach den jahrelangen Bauarbeiten endlich zu einem Abschluss gebracht wird und die bautechnischen Nachweise für eine betriebssichere Nutzung vorliegen“, sagt Dahme-Spreewalds Bauordnungsbeigeordnete Heike Zettwitz.

Auch Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sieht die Nutzungsfreigabe des Terminalgebäude 1 als einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Inbetriebnahme des BER. „Bis zur endgültigen Freigabe durch die Baubehörde war es ein langer, schwieriger Weg. Die harte Arbeit der letzten drei Jahre war am Ende erfolgreich. Ich möchte allen danken, die den BER nicht aufgegeben haben und mit hohem persönlichen Engagement und großem Beharrungsvermögen das Fluggastterminal Stück für Stück zu einem sicheren Gebäude gemacht haben. Die Eröffnung des BER kann in diesen Zeiten ein Signal dafür werden, dass es in der Hauptstadtregion wieder aufwärts geht und die Wirtschaft wieder auf die Füße kommt“, sagt der FBB-Geschäftsführer.

Die Betreibergesellschaft FBB kann nun in die Vorbereitungen der Betriebsablauftests (ORAT-Programm) einsteigen, die parallel zu einigen noch laufenden Restbauarbeiten durchgeführt werden. ORAT steht für „Operational Readiness und Airport Transfer“ und meint ein international etabliertes Standardverfahren zur teilweisen Erprobung der praktischen Abläufe vor der Inbetriebnahme von neuen Flughäfen. Unterdessen werden für die Mieter im Fluggastterminal noch Innenausbauten für Geschäfte, Restaurants sowie eine Lounge in den nächsten Monaten vorgenommen und die Beseitigung kleinerer baulicher Mängel abgeschlossen, informiert das Bauordnungsdezernat. Für die Eröffnung des Schönefelder Flughafens BER sind davon losgelöst luftfahrtrechtliche Genehmigungen erforderlich. Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der unteren Bauordnungsbehörde, sondern bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).

Flughäfen: Hohe Kreditlasten Am BER droht auch bei Eröffnung ein Finanzdesaster, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/04/finanzdesaster-flughafen-ber-berlin-brandenburg-eroeffnung.html

Wenn der BER den Betrieb aufnimmt, sollen die technischen Probleme beseitigt sein. Wirtschaftlich bleibt er ein Problem: Hohe #Kreditlasten und überschaubare Einnahmen erfordern ein finanzielles #Sanierungskonzept, sonst scheint die #Insolvenz absehbar.

Frage: Was haben der neue #Großflughafen und ein Imbisshäuschen gemeinsam? Antwort: Sie müssen sich rechnen! Was für das Imbisshäuschen gilt, gilt auch für den #BER: Gebäude, Ausstattung, Anlagen, Personalkosten – all das muss durch Einnahmen abgedeckt werden; auch müssen Kredite bedient werden können, sonst droht die Überschuldung oder Pleite.

Und beide haben noch etwas gemeinsam: Der Wert des Imbisshäuschens bemisst sich – wie beim BER – nach dem Wert des Gebäudes, der Anlagen, des Mobiliars, der Fahrzeuge und natürlich auch nach dem, was der Eigentümer damit „verdienen“ kann. Was aber, wenn der Inhaber des Imbisshäuschens nach zwei, drei Monaten feststellt, dass die teure Küche, für die er grade erst 50.000 Euro hingelegt hat, Pfusch ist, dass sie leider den Hygienevorschriften in der Gastronomie nicht entspricht, er sie rausreißen muss und er eine neue für nochmal 50.000 Euro einbauen lässt? Ist sein kleines Unternehmen dann 50.000 Euro mehr wert? Natürlich …

VBB: Die große Mehrheit der Fahrgäste trägt Mund-Nase-Bedeckung, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/die-grosse-mehrheit-traegt-mund-nase-bedeckung

Seit gestern, 27. April 2020 gilt im Berliner und Brandenburger ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer #Mund-Nase-Bedeckung.
Erste Beobachtungen ergeben: Die große Mehrheit der Fahrgäste hält sich an die neue Regelung.

Die allermeisten Fahrgäste sind in den Verkehrsmitteln im Verbundgebiet seit gestern mit Mund-Nase-Bedeckung unterwegs.
Nach VBB-Schätzungen war ein Großteil der Fahrgäste am Montag #stoffgeschützt mobil und hielt sich an die Pflicht. Nur sehr selten waren Menschen ohne Schutz in den Verkehrsmitteln zu sehen.

Seit Montag, den 27. April ist ein Mund-Nase-Schutz im ÖPNV in Berlin und Brandenburg Pflicht. Einfache Schutzmasken und selbstgenähte Modelle sind dabei genauso ausreichend wie auch ein Tuch oder ein Schal, der Mund und Nase bedeckt. Die Verkehrsunternehmen und der VBB kommunizieren die #Bedeckungspflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln seit deren Beschluss über alle Kanäle und appellieren an die Fahrgäste, diese dringend einzuhalten.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin VBB: „In Summe wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sehr gut umgesetzt. Die deutliche Mehrheit der Fahrgäste war gestern in Bussen und Bahnen mit einer Bedeckung unterwegs. Herzlichen Dank an alle, die sich an die Vorgaben halten, Mund und Nase bedecken, Abstand halten und aufeinander Rücksicht nehmen!“

Straßenverkehr: (Aus)Bau von Kreisverkehren an unfallgefährdeten Verkehrskreuzungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche lage- und #verkehrstechnischen #Voraussetzungen müssen für den Bau eines #Kreisverkehrs (KV) in
Berlin erfüllt sein?
Antwort zu 1:
Kreisverkehr ist eine Form der #Knotenpunktgestaltung und die Planung dergleichen erfolgt
in Berlin nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, unter Anwendung
verschiedener Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen – #RASt 06 und Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes
über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege).
Es gibt unterschiedliche Arten von Kreisverkehren (Minikreisverkehre, Kleine
Kreisverkehre, Kleine Kreisverkehre mit zweistreifigen Elementen und Große
2
Kreisverkehre mit Lichtsignalanlagen), für die es verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer
lage- und verkehrstechnischen Voraussetzungen gibt. Grundsätzlich muss bei allen
Knotenpunkten eine Erkennbarkeit aus allen Knotenpunktzufahrten, eine Begreifbarkeit
der Bevorrechtigungen und möglicher Konflikte sowie eine gute und sichere Befahrbarkeit
bzw. Begehbarkeit gegeben sein.
In der Abwägung, ob ein Kreisverkehr oder eine Kreuzung/Einmündung gebaut wird,
werden dann Kriterien zur #Verkehrssicherheit (z. B. Zahl der Konfliktpunkte,
Unfallschwere, Berücksichtigung von Radverkehrsanlagen, Sichtbeziehungen,
Akzeptanz), zum Verkehrsablauf, zur Leistungsfähigkeit (z. B. Einordnung in das
Verkehrsnetz, Priorisierung bestimmter Fahrtrichtungen und/oder Fahrzeuge,
Gesamtverkehrsstärke), zum Komfort (z. B. Wegstrecken für Rad- und Fußverkehr,
Behindertenfreundlichkeit, Fahrkomfort, Orientierung nach Fahrtrichtung) sowie zur
Gestaltung (z. B. Flächenbedarf, städtebauliche Integration) herangezogen.
Frage 2:
Welche baulichen Maßnahmen sind zusätzlich für den Bus- und LKW-Verkehr zu beachten?
Antwort zu 2:
Die für Bus- und Lkw-Verkehr erforderlichen Parameter (z.B. Einhaltung der
Schleppkurven und Sichtbeziehungen) sind in den allgemeinen Entwurfselementen
innerhalb der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien für Kreisverkehre enthalten.
Besondere bauliche Maßnahmen für Bus- und Lkw-Verkehr sind von der Art des
Kreisverkehrs abhängig. So ist z. B. bei einem Minikreisverkehr die Mittelinsel für den Busund Lkw-Verkehr überfahrbar zu gestalten.
Frage 3:
Wie viele KV existieren im Stadtgebiet Berlin? (Bitte Anzahl je Bezirk tabellarisch darstellen.)
Antwort zu 3:
Es gibt keine zentrale Statistik zur Anzahl der vorhandenen Kreisverkehre im öffentlichen
Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft
gegeben:
Bezirk Vorhandene Kreisverkehre (Anzahl)
Friedrichshain – Kreuzberg 2
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 3
Mitte 2
Reinickendorf 0
Spandau 2
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Gesamtsumme: 9
3
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Qualität und die Quantität der KV in Berlin?
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Kreisverkehre in Berlin entsprechen den [bei ihrem Bau] gültigen
Richtlinien und Vorschriften.
Zudem gibt es teilweise Verbesserungsmöglichkeiten, wie z. B. mit der Einrichtung
gegenläufiger Radverkehrsanlagen am Großen Stern realisiert.
Die Quantität der Kreisverkehre ist wesentlich von der Zweckmäßigkeit ihrer Anordnung
abhängig. Dort, wo Neu- oder Umplanungen von Knotenpunkten erforderlich sind, wird die
jeweils geeignetere Knotenpunktlösung fachplanerisch bestimmt und angewandt.
Frage 5:
An welchen Standorten im Stadtgebiet befinden sich derzeitig KV in Bau und bis wann sollen diese
fertiggestellt sein? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken.)
Antwort zu 5:
Es gibt keine zentrale Statistik zu derzeit im Bau befindlichen Kreisverkehren im
öffentlichen Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende
Auskunft gegeben:
Bezirk Im Bau befindliche Kreisverkehre
(Standort und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 0
Mitte 0
Reinickendorf Hennigsdorfer Straße / Alt Heiligensee / Heiligenseestraße
/ Schulzendorfer Straße (bis 2022)
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 6:
Für welche Verkehrskreuzungen im Stadtgebiet sind Kreisverkehre geplant und wann werden diese
umgesetzt sein? (Bitte um tabellarische Darstellung pro Bezirk.)
Antwort zu 6:
Es gibt keine zentrale Statistik zu geplanten Kreisverkehren im öffentlichen Straßenland in
Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft gegeben:
4
Bezirk Geplante Kreisverkehre
(Verkehrskreuzungen und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (2021)
Mitte 0
Neukölln Vorplanungsvariante für Kreuzung Köpenicker Straße /
Kanalstraße / August-Fröhlich-Straße
Reinickendorf 0
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf Untersuchung für Kreuzung Osdorfer Straße / Lichterfelder
Ring -Landweg (Keine Angabe zum Umsetzungszeitraum)
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 7:
Welche konkreten Planungen hinsichtlich des Ausbaus von Kreuzungen zu Kreisverkehren gibt es für den
OT Hohenschönhausen?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Lichtenberg teilte dazu mit, dass es keine Planungen gibt.
Frage 8:
An welchen Verkehrskreuzungen hat sich durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs die Unfallrate reduziert?
Antwort zu 8:
Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.
Frage 9:
Auf welche Höhe belaufen sich die Investitionen der letzten vier Jahre für den Ausbau von KV in Berlin?
Antwort zu 9:
Es konnten keine Investitionen in den letzten vier Jahren für den Ausbau von
Kreisverkehren in Berlin festgestellt werden.
Frage 10:
Welche finanziellen Mittel stehen für den Ausbau von KV für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung?
Antwort zu 10:
Für den Ausbau von Kreisverkehren stehen keine gesonderten Finanzierungsmittel zur
Verfügung. Als Element der Knotenpunktgestaltung werden Kreisverkehre, sofern diese
geplant sind, im Zuge von Straßenbaumaßnahmen errichtet. Insofern erfolgt die
Finanzierung im Rahmen der Investitionsmaßnahmen im Straßenbau.
5
Frage 11:
Wie hoch sind die durchschnittlichen #Baukosten für die Einrichtung eines KV?
Antwort zu 11:
Da in den letzten Jahren in Berlin keine Kreisverkehre errichtet wurden, können keine
gültigen Angaben zu den durchschnittlichen Baukosten für die Errichtung eines
Kreisverkehrs genannt werden.
Frage 12:
Wie hoch sind die Instandhaltungskosten im Vergleich zu einer Ampel, pro KV und für die Berliner KV
insgesamt?
Antwort zu 12:
Die durchschnittlichen Kosten für eine #Lichtsignalanlage betragen rund 3.500,-€ (brutto)
pro Jahr.
Zu Instandhaltungskosten für Kreisverkehre gibt es keine zentrale Statistik in Berlin. Auch
die Bezirke haben dazu auf Anfrage keine konkreten Aussagen getroffen.
Allerdings unterscheiden sich die Instandhaltungskosten der Verkehrsflächen eines
Kreisverkehrs nicht von denen anderer Straßenabschnitte. In dem „Merkblatt über den
Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen“ (M FinStraKom 2019) hat die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (#FGSV) Erhaltungsmaßnahmen,
Verkehrsanlagen und Kostenarten definiert, anhand derer der Finanzbedarf für die
kommunale Straßenerhaltung unter Einbeziehung aller anfallenden Kosten abgeschätzt
werden kann. Da das aktuelle Merkblatt zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage nicht
vorlag, kann hier nur auf das entsprechende Merkblatt von 2004 verwiesen werden, das
den Betrag zum dauerhaften Erhalt des Wertes von Verkehrsflächen mit 1,10 €/m²*Jahr
beziffert.
Bei dem Vergleich der Instandhaltungskosten von Kreisverkehren mit denen von
Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen ist im Hinblick auf die verschiedenen Arten von
Kreisverkehren (siehe Antwort zu Frage 1.) vor allem der Mehrbedarf an Verkehrsfläche
für einen konkreten Vergleich ausschlaggebend.
Berlin, den 24.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Mit Kameras gegen Corona: Deutsche Bahn will Passagierströme bewusster lenken, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/pilotprojekt-in-stuttgart-mit-kameras-gegen-corona-deutsche-bahn-will-passagierstroeme-bewusster-lenken/25774872.html

Mit Videodaten aus Zügen will die Deutsche Bahn ihre Passagiere besser verteilen. Damit soll das Risiko einer Corona-Infektion gesenkt werden.

An diesem Montag kommt der Überwachungskamera in einer S-Bahn in Stuttgart eine neue Bedeutung zu: Die Deutsche Bahn startet ein Pilotprojekt, vom dem sich der Konzern erhofft, den Fahrgaststrom in Echtzeit automatisiert auswerten zu können.

Dazu werden die Daten aus den bereits installierten Kameras genutzt, auf die bisher der Konzern und die Bundespolizei Zugriff hat. Die Videodaten sollen noch im Zug anonymisiert werden. Anschließend sollen die Metadaten an die Bahn zur Analyse versendet werden.

Ziel ist, die Menschen direkt dorthin zu leiten, wo mehr Platz ist: Die „intelligente Leitung von Personenströmen und die Optimierung von Zugkapazitäten könne maßgeblich zur Einhaltung und Kontrolle von Corona-Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum beitragen“, heißt es in der Ankündigung.

Dazu arbeitet die DB Regio mit dem Start-up Brighter AI zusammen, deren Software die Daten der Videoüberwachung in den Zügen anonymisiert, …

Berliner Fahrgastverband IGEB fordert: BVG-Busse und -Straßenbahnen beschleunigen! Jetzt!, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 27.4.2020

In den vergangenen Wochen wurde in Berlin eine Reihe neuer #Radstreifen („Pop-up-Radwege“) angelegt, um dem Rad- und #Fußverkehr in der Corona-Krise mehr Platz und Abstand zu geben. Der Berliner #Fahrgastverband #IGEB begrüßt das ausdrücklich.

Es ist jedoch unbedingt erforderlich, sofort ein vergleichbares Programm für #Busse und #Straßenbahnen der BVG zu starten. Mit der teilweisen Rücknahme des Shutdowns wird auch der Autoverkehr wieder zunehmen und damit den ÖPNV blockieren. Ziel aller muss es sein, dass sich die Fahrgäste in Bussen und Bahnen dort so kurz wie möglich aufhalten.
Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, auf der #Elsenbrücke und mehrstreifigen Straßen wie Heerstraße, #Köpenicker Landstraße, #Puschkinallee, #Müggelheimer Straße, #Kantstraße und #Wilhelmsruher Damm (und weiteren) die Anordnung von „#Pop-up-Busspuren“. Außerdem dürfen bestehende Busspuren nicht mehr viele Meter vor einer #Kreuzung enden. Darüber hinaus müssen Busspuren vermehrt kontrolliert und Falschparker konsequent umgesetzt werden.
Dabei darf die Straßenbahn nicht vergessen werden. Gleise müssen vor stauanfälligen Kreuzungen weitreichend abmarkiert werden, beispielsweise auf der Invalidenstraße, Eberswalder Straße, Rennbahnstraße, Oderbruchstraße und Wassersportallee. Das ist als erster Schritt auch ohne die lange überfällige Anpassung von Ampelschaltungen möglich, um den Straßenbahnen insbesondere auf der M10 und im Köpenicker Netz endlich den nötigen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr einzuräumen.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit der BVG ist gefordert. Vermeintlich lustige Social-Media-Kampagnen sind sofort zugunsten umfassender und bestmöglicher Fahrgastinformation einzustellen. An allen Haltestellen müssen wieder aktuelle Fahrpläne mit Linienweg und QR-Code hängen (siehe Fahrplanaushangpflicht gemäß § 40 Personenbeförderungsgesetz).

Abstandsregeln und öffentlicher Nahverkehr – das ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Da ein schnelles Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, müssen Fahrgäste und Verkehrsunternehmen bestmögliche Bedingungen erhalten.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Alle Pressedienste und Statements der IGEB finden Sie unter igeb.org
Ihre Meinung interessiert uns! Schreiben Sie an igeb@igeb.org

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Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
S-Bahnhof Lichtenberg, Empfangsgebäude, Untergeschoss
Weitlingstraße 22, 10317 Berlin, Deutschland
Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10
igeb@igeb.org – www.igeb.org

Tarife: Kulanzregelung zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kulanzregelung-zum-umgang-mit-vbb-semestertickets-verlaengert

Nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den Ländern Berlin und Brandenburg wurde für die bislang bis zum 30. April 2020 befristete #Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets eine grundsätzliche Verlängerung vereinbart: Die aktuell bestehenden Regelungen gelten nun vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Fünfzig #Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen #Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Die Gebäude der Hochschulen sind gem. Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen und es erfolgt nur ein #Präsenznotbetrieb mit der Folge, dass die Ausgabe der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt erfolgen konnte. Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden, z.B. der postalische Versand von Semestertickets an die Studierenden.

Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB daher kurzfristig die Kulanzregelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
  • Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
  • Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
  • Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.

Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften werden dringend gebeten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen.