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Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der #BVG #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die #Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR wurden (in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz) aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zur Eindämmung getroffen,
die den Fahrgast- und #Mitarbeiterschutz berücksichtigen. Hierzu zählt auch die
konzeptionelle Anpassung der #Fahrausweiskontrollen in Verbindung mit dem veränderten
Nutzerverhalten und der Auslastung der Fahrzeuge.“
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Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR hat durch die Corona-Pandemie einen signifikanten Rückgang des
Fahrgastaufkommens feststellen müssen, welcher zu einem spürbaren Einnahmerückgang
führte. Die Höhe der Ausfälle kann momentan noch nicht beziffert werden.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5 und 6:
Grundsätzlich setzt die BVG Personale, die unter Umständen in Ihrem bisherigen
Beschäftigungsbereich kurzfristig nicht benötigt werden, in anderen
Unternehmensbereichen ein.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz