Straßenbahnlinie 18 Springpfuhl – Riesaer Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann wurde die #Straßenbahnlinie #18, Springpfuhl – Riesaer Straße #eingestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seit Beginn der #S-Bahn-Sperrung zwischen #Wartenberg/ #Ahrensfelde und #Nöldnerplatz
am 04.10. verkehrt die Straßenbahn Linie 18 nach einem operativen Betriebsregime
bedarfsabhängig. Bei entsprechender Personalverfügbarkeit konnte die BVG
außerplanmäßige Fahrten auf der Strecke der Linie 18 anbieten. An einzelnen Tagen
konnten dabei alle Kurse gestellt werden.“
Frage 2:
Wie lange wird diese Linie eingestellt bleiben, bzw. wann ist mit einer Wiederinbetriebnahme zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit Beendigung der Baumaßnahme der S-Bahn und der damit verbundenen Sperrung am
14.11. wird die Linie 18 wieder im Regelbetrieb verkehren.“
Frage 3:
Warum wurde diese Linie eingestellt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Straßenbahnlinie 18 hat hauptsächlich Aufgaben als Zu- bzw. Abbringerlinie aus
Wohngebieten in Marzahn/Hellersdorf zu und von der S-Bahn in Springpfuhl. Mit Sperrung
der S-Bahn hat diese Funktion temporär ihre Bedeutung verloren. Das Hauptaugenmerk
der BVG liegt während dieser Baumaßnahme der S-Bahn auf einer stabilen und
maximalen Leistungsausschöpfung insbesondere auf den radialen Strecken und Linien
aus den östlichen Wohngebieten in die Innenstadt.“
Frage 4:
Welche Ersatzkapazitäten wurden bzw. werden den zahlenden Fahrgästen zusätzlich, ersatzweise zur
Verfügung gestellt? Falls keine zusätzlichen, ersatzweisen Fahrtkapazitäten zur Verfügung gestellt werden,
warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Haltestellen der Linie 18 werden auch während der S-Bahnsperrung durch andere
Straßenbahnlinien bedient.
Auf den übrigen aus dem Raum Marzahn/Hellersdorf und Hohenschönhausen
verkehrenden Straßenbahnlinien werden die größtmöglichen Fahrzeugeinheiten
eingesetzt. Dies sichert – in Kombination mit dem seitens der S-Bahn eingerichteten
Ersatzverkehr mit Bussen – auch während der Sperrphase der S-Bahn ausreichende
Beförderungskapazitäten.“
Frage 5:
Warum stellt die BVG keine Informationen über den Ausfall der Linie 18, beispielsweise auf ihrer Webseite,
den Fahrgästen zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie 18 fährt bedarfsabhängig nach einem operativen Betriebsregime (siehe dazu
auch Frage 1). Alle Haltestellen der Linie 18 werden auch während der S-Bahnsperrung
durch andere Straßenbahnlinien bedient.
3
Die BVG informierte über die Änderungen am 30.09. über eine Pressemitteilung, die auch
auf der Website zu finden ist
(https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?ne
wsid=3468).“
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn in Berlin: BVG-Chefin Nikutta fordert Ausbau von U-Bahn-Strecken, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227730007/U-Bahn-in-Berlin-BVG-Chefin-fordert-Ausbau-von-U-Bahn-Strecken.html

Verlängerungen der #U1 bis zum #Ostkreuz und der #U2 sind möglich. Senat setzt aber auf Straßenbahn-Verbindungen.

Berlin. In Berlin sollte nicht nur das Straßenbahn-, sondern auch das Netz der #U-Bahn ausgebaut werden. In einer wachsenden Stadt dürfe es da keine #Denkverbote geben, sagte die scheidende Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Sigrid #Nikutta, im Interview mit der Berliner Morgenpost. Aus verkehrlicher Sicht bestimme die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste das optimale Verkehrsmittel. Nikutta, die zu Beginn des neuen Jahres in den Vorstand der Deutschen Bahn wechselt, kritisierte damit indirekt die einseitige Verkehrspolitik der rot-rot-grünen Senatskoalition in Berlin.

Diese hatte sich bereits zu Beginn ihrer Amtszeit im Dezember 2016 festgelegt, dass in der Hauptstadt künftig ausschließlich #Straßenbahngleise gebaut werden und nach dem für Ende des Jahres 2020 geplanten #Lückenschluss bei der Linie #U5 keine neuen #U-Bahnprojekte begonnen werden sollen. Begründet wird dies vor allem mit den geringeren Kosten und dem schnelleren Bau von …

Regionalverkehr: Berliner und Brandenburger Gäste des Dresdner Striezelmarktes können auch in diesem Jahr wieder umweltfreundlich mit den Regionalzügen zu einem der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands an- und abreisen. , aus VBB

Zusätzliche Verbindungen an den Adventswochenenden

Berliner und Brandenburger Gäste des Dresdner Striezelmarktes können auch in diesem Jahr wieder umweltfreundlich mit den Regionalzügen zu einem der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands an- und abreisen. Vom 27. November bis zum 24. Dezember 2019 findet zum 585. Mal der #Striezelmarkt auf dem Dresdner Altmarkt statt. An allen vier Adventswochenenden werden zusätzliche #Direktzüge mit Doppelstockwagen zwischen Berlin und Dresden eingerichtet.

Die zusätzlichen Züge der DB Regio AG starten an den vier Adventswochenenden jeweils Sonnabend und Sonntag kurz nach 8 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten und fahren über die #Stadtbahn direkt zum Dresdener Hauptbahnhof. Von dort ist es nur ein kurzer Fußweg zum Lichterglanz des Striezelmarktes. Hier kommen Fans von Weihnachtsstollen und Glühwein auf ihre Kosten. Abends, kurz vor 18:00 Uhr, geht die Fahrt ab #Dresden wieder bequem zurück. Auf dem Weg in die sächsische Landeshauptstadt halten die Züge unterwegs auch in #Doberlug-Kirchhain und #Elsterwerda. Damit steht auch den Südbrandenburgern eine bequeme Anreisemöglichkeit mit dem Öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. In diesem Jahr halten die Züge bereits vom ersten bis einschließlich dritten Adventswochenende zusätzlich in #Radebeul-Kötzschenbroda. In #Radebeul laden sowohl der traditionelle Weihnachtsmarkt in #Altkötzschenbroda sowie verschiedene Veranstaltungen auf Schloss #Wackerbarth zum Verweilen ein. Die konkreten Zeiten sind im Anhang, in der Online-Fahrplanauskunft unter VBB.de sowie mobil in der VBB App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones abrufbar.

In den zusätzlichen Zügen gelten die regulären Nahverkehrstickets des VBB-Tarifs (Berlin – Elsterwerda) und VVO-Tarifs (Elsterwerda – Dresden Hbf) sowie die Ländertickets und das Quer-durchs-Land-Ticket.

Straßenverkehr: Salvador-Allende-Brücke fünf Wochen früher wieder frei aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/salvador-allende-bruecke-fuenf-wochen-frueher-wieder-frei

Berlin kann #Brücke! Die #Sanierung der wichtigen #Salvador-Allende-Brücke in #Köpenick wurde deutlich schneller fertig, als geplant.

Freie Fahrt auf der Salvador-Allende-Brücke! Fünf Wochen früher als geplant, können auch Autos wieder die wichtige Spreequerung in Köpenick nutzen. Einspurig und mit gedrosseltem Tempo!

„Das ist wunderbar“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (56, Grüne). Die Brücke ist ein tragischer Fall: Sie war noch keine 30 Jahre alt, als Betonkrebs sie befiel. Materialien reagierten miteinander, quollen auf, sorgten für …

U-Bahn: Dürfen wir da noch mal ganz kurz ran? Dank des beherzten Einsatzes der BVG-Mitarbeiter konnten die Linien U1 und U3 nach einem Böschungsbrand Anfang Oktober schnell wieder den Betrieb aufnehmen. , aus BVG

Dank des beherzten Einsatzes der BVG-Mitarbeiter konnten die Linien #U1 und #U3 nach einem #Böschungsbrand Anfang Oktober schnell wieder den Betrieb aufnehmen. Lediglich ein paar #Feinarbeiten müssen dort am kommenden Wochenende noch erledigt werden. Deshalb können die Linien U1 und U3 am Sonntag, den 24. November von 20 Uhr bis zum Betriebsbeginn am Montagmorgen nicht zwischen den Bahnhöfen Kottbusser Tor und Gleisdreieck fahren. In dieser Zeit übernehmen barrierefreie Busse die Strecke.

Die Linie U1 fährt in diesem Zeitraum zwischen Kottbusser Tor und Warschauer Straße und die Linie U3 von Gleisdreieck bis Krumme Lanke bzw. Wittenbergplatz.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

S-Bahn: 60 Mio. Euro, 1000 zusätzliche Regio-Fahrten, 6 Kilometer Gleise: die Baustelle am Biesdorfer Kreuz in Zahlen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/60-Mio-Euro-1000-zusaetzliche-Regio-Fahrten-6-Kilometer-Gleise-die-Baustelle-am-Biesdorfer-Kreuz-in-Zahlen-4603890?contentId=1317080

Größte #Baumaßnahme am #Biesdorfer Kreuz pünktlich beendet ⋅ Dankeschön-Aktion für die Fahrgäste
Diese Bauarbeiten hatten es in sich! Drei Linien und damit fast der gesamte S-Bahnverkehr im Berliner Osten, waren betroffen – 220.000 Fahrgäste täglich. Doch die bislang umfangreichsten Sperrungen am Biesdorfer Kreuz konnten pünktlich beendet werden, und seit 14. November rollt alles wieder nach Plan. Als Dankeschön für die Geduld der Fahrgäste verteilte die #S-Bahn Berlin am gestrigen Donnerstag zu den Hauptverkehrszeiten auf den Linien #S5, #S7 und #S75 insgesamt 33.000 Fünf-Euro-Gutscheine. Diese können bei mehr als 30 Partner-Unternehmen (z.B. Karstadt, Sportcheck, ATU) eingelöst werden.

Welche Leistungen in Sachen Organisation, Logistik, Finanzierung und Fahrgastinformation hier gestemmt wurden, belegen die Zahlen:

Die #DB Netz AG hat rund 60 Millionen Euro investiert.
Das neue #elektronische Stellwerk (#ESTW) Biesdorfer Kreuz mit neuem Bedienplatz in der Betriebszentrale S-Bahn Berlin in Halensee wurde errichtet.
Die Strecken wurden komplett mit dem neuen #Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (#ZBS) ausgerüstet. Dafür waren u.a. umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten erforderlich.
Zudem wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Weichen und die Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Springpfuhl – Wartenberg (6 km) durchgeführt.
79 SEV-Busse waren täglich im Einsatz – so viele wie nie zuvor.
Mehr als 1000 zusätzliche Fahrten mit Regionalzügen wurden in der Bauzeit angeboten.
Die BVG hat mit zusätzlichen Bussen und U-Bahnen unterstützt.
Auf 20 S-Bahn- und fünf U-Bahnhöfen wurden insgesamt 175 große und 37 kleine Schilder aufgestellt, 3000 Fußtapsen wurden geklebt.
85.000 Bauflyer wurden gedruckt, verteilt und ausgelegt.
Doch ganz überstanden sind die Bauarbeiten noch nicht. In den kommenden Monaten stehen auf der S5 zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf einige Sperrungen, meist an den Wochenenden, bevor. Die nächste ist vom 29.11. (Fr) 22 Uhr bis 2.12. (Mo) 4 Uhr. Grund sind die Vorarbeiten für das nächste neue ESTW „S5 Ost“.

Ein Video zum Resümee der Baustelle am Biesdorfer Kreuz gibt’s auf YouTube hier.

Straßenverkehr: Sperrung der Autobahnanschlussstelle Bucher Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche #Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen
#Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
3
finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
4
Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + App: (Echtzeit-)Mobilitätsdaten und Open Data im Berliner Datenportal aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche #Datensätze mit #Mobilitätsbezug werden aktuell auf #daten.berlin.de zur Verfügung gestellt?
Zu 1.: In der Kategorie Verkehr werden derzeit auf dem #Datenportal 8 Datensätze
bereitgestellt. Im Themenbereich des öffentlichen #Personennahverkehres handelt es
sich hierbei um Datensätze zu den #Fahrplandaten (im *GTFS-Format sowie via
**API) des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg), die VBB-Linienfarben und
die Koordinaten der #Zugangsmöglichkeiten zu den Stationen. Im Bereich der
allgemeinen Mobilität gibt es einen Überblick über alle e-mobility-Ladestationen in
Berlin, einen Datensatz zum Verkehrsaufkommen am Ernst-Reuter-Platz sowie eine
Auflistung der allgemeinen Kfz-Kennzeichen in Deutschland und einen Überblick
über die Diplomatenkennzeichen.
2. Welche Strategie verfolgt der Senat bei dem zukünftigen Ausbau von Datenbeständen mit
Mobilitätsbezug auf daten.berlin.de?
Zu 2.: Der Senat verfolgt das Ziel, zukünftig alle öffentlich kommunizierbaren Daten
mit Mobilitätsbezug auch auf der Open Data Plattform des Landes Berlin zur Verfügung
zu stellen
3. Können verfügbare Daten von privaten Mobilitätsdienstleistern (z.B. UBER Movement, Google,
Apple, etc.) auf daten.berlin.de eingetragen oder automatisch und in Echtzeit übermittelt werden bzw.
werden sie in das Datenportal in eigener Verantwortung übernommen? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.: Das Berliner Open Data Portal ist ein Metadatenportal und von der Zielrichtung
her ein Open Government Data Metadatenportal. Dies bedeutet, dass darüber fast
ausschließlich Government Data (Daten des öffentlichen Sektors) veröffentlicht
werden. Da es sich um ein Metadatenportal handelt, können (Echtzeit-) Daten externer
Anbieter nicht gespeichert/abgelegt werden, daher erhalten externe Datenbereitsteller
auch keinen Zugriff zur (Meta-)Datenbereitstellung auf daten.berlin.de. Der
2
Senat arbeitet im Projekt Data Hub Berlin derzeit an der Vereinheitlichung der
Dateninfrastruktur.
4. Welche Echtzeitdaten im Mobilitätsbereich werden durch die folgenden Institutionen aktuell in
offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt? Inwieweit setzen diese Institutionen, sofern anwendbar,
den § 5 Nr. 5 des MobG ein?
a) BVG
b) S-Bahn Berlin
c) Deutsche Bahn
d) Nextbike
e) VBB
f) Verkehrslenkung Berlin
g) Verkehrsinformationszentrale Berlin
h) Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
i) CityLab Berlin
5. Ist dem Senat bekannt, wann die nach § 5 Nr. 5 MobG verpflichtende Datenbereitstellung – so sie
bisher nicht erfolgt ist – bei den geeigneten Institutionen aus Frage 5 erfolgen wird?
Zu 4. und 5.:
a) – c) und e): Die Daten aller Verkehrsunternehmen (VU) im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) werden über die VBB-Datendrehscheibe (DDS)
zusammengeführt und ausgetauscht. Zwischen VBB und Unternehmen und den
Unternehmen untereinander, z.B. für die Anschlusssicherung oder die Versorgung
von Dynamischen Fahrgastinformationen (DFI). Bei der Nutzung durch weitere
Partner muss man unterscheiden zwischen
• der Nutzung der Echtzeitdaten über die VBB-DDS (z. B. DB AG)
• und als Auskunft, also als Dienst über die entsprechende Schnittstelle (die sog.
„VBB-API“), die für die Partner Routingergebnisse mit Echtzeitinformationen bereit
stellt. Ebenfalls ist es möglich über diese API Abfahrtsinformationen für Haltestellen
abzurufen. Das ist der Regelfall bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Ausnahme ist
Google, die auf eigene Kosten die VBB-Echt- und Sollzeitdaten in ein eigenes
Format überführt.
• Echtzeitdaten sind dabei bisher Prognosedaten über Fahrplanabweichungen,
dazu zählen aber auch Störungsinformationen aus den Meldesystemen der VU bzw.
über den „HFAS Informations-Manager“ (HIM) des VBB. Diese Textinformationen
über Störungen ohne konkret bekannte Fahrplanabweichung bzw. zur
Vorankündigung für angekündigte Unterbrechungen (z.B. bei Demonstrationen,
Bombenentschärfungen o.a.) spielen eine zunehmend größere Rolle.
Die Operationalisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes zum § 5 Nr. 5 MobG
BE (Mobilitätsgesetz) ist Bestandteil der aktuellen Verhandlungen mit der BVG zum
Verkehrsvertrag und künftiger Verträge mit anderen Verkehrsunternehmen.
d): Das Unternehmen nextbike GmbH stellt über eine frei zugängliche Schnittstelle
Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Räder und der Stationen (inklusive
Auslastungsgrad) bereit und erfüllt damit die Anforderungen des Paragraphen 5 Nr. 5
des MobG BE. Dabei werden die marktängigen Standards umgesetzt. Eine
Darstellung der Daten erfolgt beispielweise über die Verkehrsinformationszentrale
des Landes Berlin (VIZ).
3
f): Derzeit werden keine Echtzeitdaten in offenen Schnittstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zur Verfügung gestellt.
Auf der Homepage der Verkehrslenkung Berlin
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/karte.shtml werden die Daten
der Dauerzählstellen für den Radverkehr täglich aktualisiert veröffentlicht.
§ 5 Abs. 5 MobG BE ist darauf nicht anwendbar, da es sich um infrastrukturelle
Zähleinrichtungen (Induktionsschleifen) handelt und somit keine Verfügbarkeit von
Verkehrsmitteln erfasst wird.
g): Aufbereitete Echtzeit-Verkehrsdaten werden als aktuelle Verkehrsinformationen
durch die VIZ über deren Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt, z.B. auf deren Homepage (viz.berlin.de) oder deren Twitter-Dienst
(twitter.com/viz_berlin) sowie über die 33 elektronischen Verkehrsinformationstafeln
(Stauinformationen sowie Reisezeiten auf ausgewählten Achsen) im gesamten
Stadtgebiet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Website der VIZ Informationen auch über
Sperrungen und Behinderungen auf den Wasserstraßen sowie Schleusen in einer
interaktiven Stadtkarte zu veröffentlichen. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht
benannt werden, gegenwärtig läuft die Testphase.
Echtzeitdaten werden jedoch nicht an offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die VIZ keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst.
h): Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt sich an dem
Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM, www.mdm-portal.de) der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur. Die Schnittstelle zwischen den Daten der VIZ und dem MDM steht kurz
vor der Implementierung. Dann können über den MDM ebenfalls Verkehrsdaten
abgerufen werden.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die hier keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst werden.
i): Das City Lab Berlin veröffentlicht keine Daten nach § 5 Nr.5 MobG BE. Dieser
Paragraf ist für das City Lab auch nicht anwendbar.
6. Werden diese Echtzeitdaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt und dort als
einheitlicher und offener Datensatz zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
Zu 6.: Es ist perspektivisch das Ziel, alle öffentlich kommunizierbaren Daten als einheitliche
und offene Datensätze zentral zur Verfügung zu stellen.
Berlin, den 14. November 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bahnhöfe: Dauer der Bahnsteigsanierung am U-Bhf. Potsdamer Platz in Richtung Ruhleben, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Aushang am #U-Bhf. #Potsdamer Platz soll die #Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019
„voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern.
Frage 1:
Weshalb wird für die #Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder
Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der #U-Bahnhof wurde 1902 in Betrieb
genommen und steht unter #Denkmalschutz. Deshalb ist die #Beräumung, #Baufreimachung
und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der #denkmalgeschützten Aufbauten
(z. B. #Diensträume, #Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im
Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung
der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“
2
Frage 2:
Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten
werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen
Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten
einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und
Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter
aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer
Platz.“
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge
der Bauzeit?
Antwort zu 3:
Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den
Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung
eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet
wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der
Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt.
Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des
Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen.
Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung
gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung
ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für
Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer
Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine
Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: GLEICHE ENTGELTE FÜR AIRLINES: Lufthansa gewinnt Rechtsstreit um Flughafengebühren, aus F.A.Z.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eugh-urteil-kosten-in-tegel-muessen-fuer-alle-fluggesellschaften-verbindlich-sein-16496578.html

Die von einer #Aufsichtsbehörde gebilligten #Gebühren an einem #Flughafen müssen für alle #Fluggesellschaften verbindlich sein. Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) stellte am Donnerstag klar, dass für einzelne Nutzer nicht andere Entgelte festgesetzt werden könnten. Hintergrund für das Urteil war ein Rechtsstreit um die Festlegung und Überprüfbarkeit der Entgeltordnung am Flughafen Berlin- #Tegel (Rechtssache C-379/18).

Die #Lufthansa hatte vor den Verwaltungsgerichten gegen die Genehmigung der #Entgeltordnung durch das Land Berlin geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte diese Klage für unzulässig, weil die Airline in dieser Frage keine Klagebefugnis habe. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor, um Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie klären zu lassen.

Der Gerichtshof entschied nun, dass die von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde gebilligte Entgeltregelung für einen Flughafen für alle Nutzer verbindlich sein müsse. Es würde unter anderem den Grundsatz der Nichtdiskriminierung infrage stellen, wenn ein Flughafenbetreiber mit einem Nutzer andere Entgelte …