Die #S-Bahn könnte schon 2026 zur „#Siemensstadt 2.0“ fahren – und eine neuartige Kabinenbahn nach Tegel. Doch noch sind zentrale Fragen ungeklärt.
Die #Siemensbahn soll fahren, aber ohne Fahrer. Dies wünscht sich der Grünen-Verkehrsexperte Holger Kirchner, der jetzt „Sonderbeauftragter der Senatskanzlei für Großprojekte“ ist. „2026 ist ein Zug mit Fahrer doch nicht mehr #zukunftsfähig“, sagte Kirchner am Sonnabend auf einer Veranstaltung der Grünen. Bekanntlich investiert der Siemens-Konzern viel Geld in seinen neuen #Campus in Siemensstadt, das Land Berlin hat zugesichert die Siemensbahn wieder aufzubauen. Das Ziel eines #autonomen Betriebs ist sogar im Vertrag zwischen Siemens und dem Land Berlin festgehalten, sagte Kirchner.
Nach der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 31. Oktober 2020 könnte es noch einmal Änderungen an Teilen der umkämpften #Flugrouten geben. Darauf hat die Deutsche #Flugsicherung hingewiesen. „Dort, wo es notwendig ist, werden wir dann Betriebsverfahren anpassen“, kündigte der Chef der Flugsicherung (#DFS), Klaus-Dieter Scheurle, nach der Bekanntgabe des #BER-Eröffnungstermins an. Zunächst werde das Unternehmen aber das erste Betriebsjahr nutzen, um Erfahrungen zu sammeln, heißt es in einer Mitteilung vom Freitagabend.
Vom #Hotelier bis zum #Zahnarzt: Am #Flughafen#BER gibt es Einige, die schon seit Jahren für die Eröffnung bereit sind – und ständig vertröstet wurden.
Mit dem #Flugzeug kommt man noch nicht zum neuen #Hauptstadtflughafen, aber mit dem #Bus. Zwei Mal die Stunde fährt der Linienbus vom Schönefelder Bahnhof zum #Willy-Brandt-Platz. So heißt die Haltestelle vor dem berüchtigten Terminal des BER, dessen Eröffnung seit acht Jahren auf sich warten lässt. Und es sind nicht nur Handwerker, die dort aussteigen. Denn rund um die Dauerbaustelle ist schon vieles fertig – und manches in Betrieb.
Der #BER-Tower
In dem 72-Meter-Turm arbeiten die #Fluglotsen schon seit März 2012. Aus dem Tower zwischen den beiden Start- und Landebahnen kann man gut sehen, wie der BER immer wieder mal mehr, mal weniger zur Baustelle wird. Doch die Lotsen haben auf andere Dinge zu achten: Sie kontrollieren mehr als 100.000 Starts und Landungen pro Jahr – am bestehenden Airport #Schönefeld. Denn dieser – der frühere DDR-Zentralflughafen – liegt in Sichtweite.
Noch eine Woche, dann kommt der #Nikolaus. Und auch dieses Jahr darf sich so manches Berliner Kind über Busse und Bahnen im Stiefel freuen. Möglich macht das die #Öffis-Bande der #BVG.
Bolle, Vicky und Gustav, ihres Zeichens #Bus, #Straßenbahn und #U-Bahn, sind bereits seit einigen Jahren als Spielzeuge in den BVG-Kundenzentren erhältlich und in vielen Kinderzimmern präsent. Sie fahren auf allen gängigen #Holzschienen und sind ab einem Alter von einem Jahr geeignet.
Seit Neuestem gibt es das gelbe Trio nun auch als #Puzzle (ab ca. 4 Jahre) sowie als #Mau-Mau-Spiel (ab ca. 3 Jahre). Noch mehr Spaß für noch mehr kleine (und große) Nahverkehrsfans – und noch mehr Ideen für alle Nikoläuse.
Bolle, Vicky und Gustav kosten je 5,95 Euro, das Mau-Mau-Spiel 3,90 Euro, das Puzzle 5,95 Euro. Erhältlich in den BVG-Kundenzentren Alexanderplatz, Zoologischer Garten, Rathaus Spandau, Marzahn, Köpenick, Hermannplatz sowie Holzmarktstraße.
Wie hoch war die #Pünktlichkeit der Linien der #BVG im Jahr 2019 (von 1. Januar bis 31. Oktober) aufgeschlüsselt nach einzelnen U-Bahn-, Metrotram-, Tram- und Buslinien?
Antwort zu 1:
Zur Beantwortung der Frage 1 wird als Anlage 1 eine Übersicht der Pünktlichkeit einzelner Linien der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR für den Zeitraum Januar bis Oktober 2019 übermittelt. Dabei gilt für die Pünktlichkeit folgende Definition:
Eine im Fahrplan veröffentlichte Soll-Abfahrt gilt als pünktlich erbracht, wenn zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der Soll-Abfahrtszeit tatsächlich eine Abfahrt stattfindet. Als unpünktlich gilt sie, wenn keine tatsächliche Fahrt im pünktlichen Toleranzbereich liegt und eine Fahrt zwischen 211 Sekunden Verspätung und der Zeit bis zur nächsten Soll-Fahrt (bei Takten bis einschließlich 10 Minuten) bzw. 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten) erfolgt.
Frage 2:
Wie viele #ausgefallene#Nutzkilometer gab es bei der BVG im Jahr 2019 (von 1. Januar bis 31. Oktober) nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 2:
Zur Beantwortung der Frage 2 wird als Anlage 2 eine Übersicht der ausgefallenen Nutzkilometer einzelner Linien der BVG nach Monaten für den Zeitraum Januar bis Oktober 2019 einschließlich abgestimmter Taktreduzierungen, jedoch ohne Streiks übermittelt. Nach Angaben der BVG sind bei den Fährlinien bis Oktober 2019 insgesamt 2, 18 Betriebsstunden ausgefallen, davon im Juni 1,00 und im August 1,18 Betriebsstunden.
Frage 3:
Wie viele #Zugausfälle gab es bei der #S-Bahn Berlin im Jahr 2019 (von 1. Januar bis 31. Oktober), nach Monaten aufgeschlüsselt? Was waren die Gründe?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übermittelte gemäß übergebenen Liefernachweisen dazu die nachfolgenden Werte*. Hier ist zu beachten, dass die Aufstellung auch Züge umfasst, die nicht ausgefallen sind, deren Abfahrt jedoch verfrüht erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle abgerechnet.)
Monat
ausgefallene Zugkm
Jan. 19
163.700
Feb. 19
136.400
Mrz. 19
215.500
Apr. 19
245.800
Mai. 19
185.300
Jun. 19
313.400
Jul. 19
256.900
Aug. 19
233.300
Sep. 19
279.600
Okt. 19
268.500
* Die dargestellten Werte sind noch nicht mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) final abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Abstimmung zu den Schlussabrechnungen für das Vertragsjahr 2019.
Frage 4:
Was sind aktuell die konkreten Ursachen für Verspätungen und Ausfälle bei BVG und S-Bahn?
Antwort zu 4:
Negative Einflüsse auf die Pünktlichkeit bei Bus und Straßenbahn ergeben sich u.a. durch die in den letzten Jahren gestiegenen Beeinträchtigungen des Oberflächenverkehrs durch Bauarbeiten, Veranstaltungen, Demonstrationen und nicht optimierte Lichtsignalanlagen. Beim Bus beeinflussen zusätzlich der gestiegene Rad-, Liefer- und Freizeitverkehr sowie zeitweise gesperrte Autobahnabschnitte mit ihren Verdrängungseffekten die Pünktlichkeit. Bei der unabhängig vom Oberflächenverkehr fahrenden U-Bahn wird die Pünktlichkeit maßgeblich von der schlechteren Betriebsstabilität durch die gestiegenen Ausfälle beeinflusst. Größere Taktlücken erhöhen den Fahrgastandrang und führen zu längeren Fahrgastwechselzeiten an den Bahnhöfen. Ähnliche Auswirkungen sind auch bei den Verkehrsmitteln Bus und Straßenbahn zu beobachten.
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 in allen Betriebsbereichen überwiegend personelle sowie fahrzeugbedingte Gründe die Hauptursache für Ausfälle. Hintergrund der Fahrzeuggründe
bei der U-Bahn sind lange Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flottenalters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge , der Werkstattorganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauerhaft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 (Stand Ende September sind 58 von 70 Wagen dauerhaft abgestellt). Beim Bus betreffen fahrzeugbedingte Gründe v.a. die Doppeldecker. Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderungen , Notfalleinsätze und Großereignisse , die zu Sperrungen führen.
Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien zu untergliedern: Gut 82 % aller Zugausfälle und 37 % der Zugverspätungen liegen in der Verantwortung des Eisenbahnverkehrsunternehmens S-Bahn Berlin GmbH. Hierzu gehörten vor allem Fahrzeugstörungen oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeugführerinnen und -führer). Bei den Zugausfällen bilden weiterhin Fahrzeugstörungen und unbesetzte Schichten infolge fehlender oder ihren Dienst verspätet antretender Personale, die nicht rechtzeitig kompensiert werden konnten, einen erheblichen Anteil.
Die zweite Kategorie (mit 7 % der Ausfälle und 28 % der Verspätungen) bildeten Störungen an der Infrastruktur, die fast ausschließlich durch die DB Netz AG und nur zu einem sehr geringen Anteil durch die Unternehmen DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zu verantworten waren. Der überwiegende Teil hiervon entfiel auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik , also beispielsweise Signal- oder Stellwerksstörungen.
11 % der Zugausfälle und 35 % der Verspätungen mit externen Ursachen sind der dritten Kategorie zuzuordnen. Diese umfasste Polizei- und Notarzteinsätze in Zügen oder im Bahnsteig- bzw. Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.
Sekundäre Störungsursachen (insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfolgende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur die primären Ursachen einbezogen wurden.
Frage 5:
Welchen monetären Wert haben die in 2019 nicht erbrachten Leistungen? Um welche Summe wurde der finanzielle Beitrag des Landes Berlin gekürzt?
Antwort zu 5:
Die gemäß der Antwort zu Frage 2 nicht erbrachten Leistungen bei der BVG umfassen im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 nach vorläufigen Zahlen insgesamt mindestens
2,70 Mio. Nutzkilometer, welche nach den Ausgleichsparameteren des Verkehrsvertrages einen Wert in Höhe von mindestens 8,43 Mio. Euro ergeben. Einschließlich der Streiks von Februar bis April 2019 erhöhen sich die nicht erbrachten Leistungsmengen auf mindestens 3,48 Mio. Nutzkilometer , was letztlich einen Abzugswert von mindestens 10,84 Mio. Euro ergibt. Da die ausgefallenen Leistungen gemäß Verkehrsvertrag nicht vergütet werden , erfolgt ein entsprechender Abzug von der Regelfahrplanleistung. Dabei
ist zu beachten, dass der tatsächliche Ausgleichsanspruch der BVG neben dem Abzug der nicht erbrachten Leistung auch weitere Korrekturen, Zahlungsansprüche oder Verrechnungen umfasst. Der tatsächliche Ausgleichsanspruch für das Jahr 2019 kann erst mit Ermittlung aller nicht erbrachten Leistungsmengen zum Jahresende und nach Prüfung der Schlussrechnung der BVG im Jahr 2020 ermittelt werden.
Der monetäre Wert der Minderleistungen der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2019 (von 1. Januar bis 31. Oktober) entspricht nach aktuellem Stand der an die VBB GmbH übergebenen Berichte mindestens 16,3 Mio. Euro. Aufgrund von weiteren Vergütungs bzw. Minderungsansprüchen, die für den tatsächlichen Finanzierungsanspruch maßgeblich sind, ist eine isolierte Betrachtung der Minderungsbeträge nicht sinnvoll.
Entsprechend der Regularien der Verkehrsverträge erfolgt die endgültige Feststellung der finanziellen Beiträge und damit die Bemessung der tatsächlichen Höhe der Kürzungen für das Jahr 2019 im Rahmen der Schlussabrechnungen.
Gemäß den Verkehrsverträgen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S Bahn Berlin GmbH ist bei der Bemessung der monatlichen Abschlagszahlung ein Einbehalt von 2,5 % über die Grundvergütung für die Betriebsleistung sowie die zu leistenden lnfrastrukturentgelte vereinbart. Somit wurden im Jahr 2019 über die
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6: Nein.
Berlin, den 27.11.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anlage 1:
Pünktlichkeit der Linien der BVG im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Anlage 2:
Ausfälle der BVG im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 nach Linien und Monaten einschließlich abgestimmter Taktreduzierungen , jedoch ohne Streiks (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
U-Bahn
Ausfälle in Nutzzugkilometer):
Linie
Jan 19
Feb 19
Mrz 19
Apr 19
Mai 19
Jun 19
Jul 19
Aug 19
Sep 19
Okt 19
U1
1.841
5.337
706
1.031
588
818
513
638
659
3.059
U2
3.501
10.223
6.144
8.321
4.555
2.778
1.737
4.228
3.219
8.645
U3
841
293
2.276
2.350
1.940
3.329
1.513
1.796
1.211
1.308
U4
52
192
23
178
67
40
34
131
52
116
U5
3.015
2.128
3.358
6.951
2.731
592
1.431
3.382
2.323
1.897
U55
0
0
3.818
27
16
8
3
3
16
11
U6
2.042
9.473
12.743
9.510
11.634
8.178
1.435
11.825
10.888
6.247
U7
22.451
17.124
33.649
23.331
34.822
19.399
3.578
34.083
29.864
16.847
US
6.823
3.097
1.514
2.860
4.019
2.660
1.870
3.958
1.932
2.124
U9
2.580
10.003
11.290
12.119
12.020
7.257
346
11.063
10.443
10.626
gesamt
43.144
57.870
75.520
66.677
72.392
45.059
12.461
71.106
60.608
50.880
Es gelten Taktreduzierungen auf den Linien U6, U7 und U9 seit September 2017 , Februar bzw. März 2019.
Linie
Jan 19
Feb 19
Mrz 19
Apr 19
Mai 19
Jun 19
Jul 19
Aug 19
Sep 19
Okt 19
12
371
708
752
923
2.475
2.314
582
672
1.084
855*
16
483
1.212
986
264
5.916
4.914
2.172
1.927
1.096
777
18
67
1.926
1.008
351
9.154
5.113
1.277
2.873
1.964
187*
21
215
545
481
1.387
1.162
1.529
300
553
282
399
27
142
515
473
494
3.467
3.190
1.099
568
356
589
37
140
390
275
140
876
304
218
107
222
191
50
470
1.245
171
199
3.680
2.778
124
230
1.330
1.112
60
71
237
222
50
532
369
157
1.041
251
247
61
37
25
160
22
791
475
270
968
11.692
12.225
62
488
189
322
134
1.989
1.205
458
911
227
539
63
208
490
583
312
1.369
1.381
557
975
618
980
67
500
1.273
944
1.537
6.153
6.355
2.517
845
224
2.586
68
110
235
246
59
585
587
402
755
366
627
M01
653
1.510
805
903
4.335
2.392
644
800
1.871
1.453
M02
92
928
193
366
4.572
5.531
6.059
6.031
5.667
6.957
M04
1.891
5.286
2.117
1.418
16.940
13.608
1.173
9.382
4.728
3.829
M05
13.229
18.022
13.418
8.647
8.351
11.454
8.257
4.947
12.386
9.829
M06
20.132
17.128
18.308
14.150
8.570
7.342
1.366
11.738
2.100
1.836
MOS
18.521
24.576
23.944
16.557
9.131
17.662
28.476
22.213
6.669
4.085
M10
968
2.369
1.914
2.060
4.530
2.957
1.330
1.425
3.008
1.645
M13
578
1.244
671
449
5.098
5.011
659
1.393
1.671
1.216
M17
438
914
870
421
4.026
2.707
2.200
1.640
1.251
1.336
gesamt
59.805
80.966
68.862
50.842
103.703
99.178
60.296
71.994
59.064
53.499*
Straßenbahn (Ausfälle in Nutzzugkilometer):
*) Daten noch nicht abgestimmt
Es gelten Taktreduzierungen auf der Linie M2 seit Mai 2019 und auf der Linie M4 von Mai bis August 2019.
Der #BER wird am 31. Oktober seinen Betrieb aufnehmen. Diesem Vorschlag der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat auf seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Eine Woche später, am 8. November 2020, endet der #Linienflugbetrieb in #Tegel. Dazwischen liegen drei große #Umzugsschritte, in denen der komplette Flugbetrieb vom #Flughafen Tegel zum BER umzieht.
Vorausgegangen war eine intensive Diskussion des Standes der #Baufertigstellung am Terminal 1 und der anstehenden Schritte. In diesem Zusammenhang berichtete der Baubereich über die bereits vorliegenden abschließenden #Sachverständigenbescheinigungen und den Stand der #Restmängelbeseitigung in den Kabelgewerken. Auch der #TÜV Rheinland nahm wieder an der Sitzung teil und stellte den Fortschritt seiner Prüfungen dar. Die Prüfungen sollen im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein.
Zum Terminal #T2 wurde dem Aufsichtsrat von der Geschäftsführung berichtet, dass sich die Baufortschritte im Rahmen der Planungen gut entwickelt haben. Der Einbau der Gepäckförderanlage und die weitere technische Gebäudeausrüstung sind gestartet. Für das unmittelbar an das Terminal 2 angrenzende #Bundespolizeigebäude sind die #Rohbauarbeiten in vollem Gange. Die in modulbauweise geplante #Gebäudehülle wird in wenigen Wochen fertiggestellt sein.
Der Aufsichtsrat hat heute außerdem den #Wirtschaftsplan für 2020 verabschiedet. Das für 2020 geplante operative Ergebnis liegt aufgrund der einmaligen Belastung durch die Inbetriebnahme BER (ORAT-Programm) bei rund 86 Mio. Euro.
Rainer #Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit der heutigen Nennung des Eröffnungsdatums beginnt eine neue Etappe auf dem Weg zur Inbetriebnahme des BER. Der Termin zeigt auch, dass die Flughafengesellschaft auf einem guten Weg ist. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die Nennung der konkreten Umzugstermine als einen Erfolg der gesamten Belegschaft der Flughafengesellschaft begrüßt.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Termin steht: Der BER eröffnet am 31. Oktober 2020. Alle Arbeiten, die bis dahin am BER noch anstehen, werden mit Hochdruck erledigt. In den kommenden elf Monaten ist noch viel zu tun. Aus dem fertigen Gebäude muss ein funktionierender Flughafen werden.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
1. Auf den Dienstgeländen der #BVG und #S-Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsens von privaten #Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet.
a) Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im #Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
aufschlüsseln.
b) Wer stattet die Mitarbeiter*innen mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage aus? Bitte
ausführen.
c) In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit diesen Mitteln geschult. Bitte
ausführen.
d) Auf welcher Grundlage sollen diese eingesetzt werden dürfen?
Zu 1 a.: Die BVG AöR teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden.
Zu 1 b. – d.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG erhalten
ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen
und Sicherheitsmitarbeiter der WISAG werden in Abstimmung
mit der Sicherheitsabteilung der BVG von der WISAG mit Ausrüstungsgegenständen
ausgestattet. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
werden während ihrer Ausbildung im Umgang und Einsatz mit Ausrüstungsgegenständen
geschult. Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer
Person genutzt und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend
sind.
– 2 –
2. Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*
innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden
oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie viele es
gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr und Bezirken
einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten
Anzeigenerstattungen eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen
könne. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen lägen der BVG nicht vor.
Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
3. Sicherheitsdienste der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen wirken durch Uniformierung,
Ausrüstung, Abzeichen bzw. Aufnähern oft, wie Personen die mit hoheitlichen Aufgaben betreut
wurden.
a) Gibt es offizielle Abzeichen, Aufnäher oder Uniformen für Sicherheitskräfte der BVG bzw. der
beauftragten Subunternehmen? Falls ja, wer rüstet die Mitarbeiter*innen mit diesen Uniformen,
Aufnähern und/oder Abzeichen auf welcher Grundlage und welchen Gründen aus? Falls nein, auf
welcher Grundlage und aus welchen Gründen ist es Mitarbeiter*innen gestattet Uniformen, Aufnäher
und/oder Abzeichen zu tragen? Bitte ausführen.
b) Agieren die Sicherheitskräfte der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen allein auf
Grundlage des Hausrechts der BVG? Bitte erläutern.
Zu 3.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG tragen
Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung
festgelegt ist. Neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ tragen
die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
der WISAG tragen die Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung
abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag
der BVG“. Auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen.
Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG und des Fremddienstleisters
WISAG üben das Hausrecht der BVG aus.
Berlin, den 26. November 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der #Semesterticket-Verträge der Berliner #Hochschulen ergeben?
Zu 1.:
Den verfassten Studierendenschaften wurde ein Angebot für unbefristete Semesterticketverträge
mit Preissteigerungen nach dem Indexverfahren vorgelegt. Der Beratungs-
Zusammenschluss der Semesterticketreferentinnen und -referenten der #Freien Universität
Berlin, #Humboldt-Universität zu Berlin, #Technischen Universität Berlin, Universität der #Künste Berlin, #Beuth-Hochschule für Technik Berlin und „#Alice-Salomon“-Hochschule für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (kurz: #Semtix-Ratschlag) brach im Frühjahr 2019
die Verhandlungen ab, da aus deren Sicht das Zustandekommen der tatsächlichen #Tarifanpassung
für die Semestertickets intransparent blieb.
Als Alternative wurde zunächst das Tarifangebot #Semesterticket Berlin ABC (Solidarmodell)
bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 von allen Berliner Hochschulen akzeptiert,
die Ergänzungsvereinbarungen dazu sind bereits unterzeichnet.
Der Semtix-Ratschlag, d.h. die Vertretung der verfassten Studierendenschaften, sieht in
Anbetracht aktueller Entwicklungen (kostenlose Tickets für Schülerinnen und Schüler,
365€-Jahrestickets für Azubis, gültig im gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg)
eine Notwendigkeit zu grundsätzlichen Anpassungen beim Semesterticket.
– –
2
2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
Zu 2.:
Anfang Dezember 2019 werden die Vertragsverhandlungen zum Tarifangebot „Semesterticket
Berlin ABC“ ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen.
3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
Zu 3.:
Alle staatlichen sowie die konfessionellen Hochschulen des Landes Berlin haben die Verträge
für ein Semesterticket Berlin ABC für das Sommersemester 2020 unterzeichnet.
4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen
mit einzelnen Hochschulen?
Zu 4.:
Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
GmbH (VBB) vom 28. März 2019 wurden die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen
Anfang Mai 2019 darüber informiert, dass die Semesterticketpreise für die Studierenden
der Berliner Hochschulen (Gültigkeitsbereich Berlin ABC) auch im Sommersemester
2020 und im Wintersemester 2020/2021 nicht angehoben werden und der Semesterticketpreis
damit bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 weiterhin 193,80 Euro beträgt.
Die Hochschulen wurden, wie auch im Verfahren für das Wintersemester 2019/20,
um Zustimmung gebeten. Mit Einverständniserklärung jeder Hochschulen verlängert sich
damit die Laufzeit der Semesterticketverträge bis einschließlich Wintersemester
2020/2021.
5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten?
Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
Zu 5.:
Voraussetzung für das „Semesterticket mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner
Studierende“ ist, dass sich die Mehrheit der Studierenden bei einer Urabstimmung für
dieses Ticket mit einem Preis von aktuell 242,00 Euro je Semester entscheidet. Jede Berliner
Hochschule vereinbart in einem Semesterticketvertrag einheitlich ein für sie anzuwendendes
Tarifangebot als Solidarmodell. Die Studierenden jeder Berliner Hochschule
haben dabei die Wahl zwischen einem „Semesterticket Berlin ABC“ und dem „Semesterticket
mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“.
Bisher hat sich keine Berliner Hochschule für das Tarifangebot „Semesterticket mit Nutzung
im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“ entschieden.
6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund
hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
– –
3
Zu 6.:
Der Senat bewertet das Angebot an die Studierendenschaften, Semestertickets für alle
Studierenden einer Hochschule als Solidarmodell zu vereinbaren als ein attraktives Angebot,
da es abhängig von der Wahlmöglichkeit den Nutzerinnen und Nutzern eine freizügige
Mobilität in und um Berlin im Tarifbereich ABC bzw. sogar im gesamten VBB ermöglicht
und damit nicht nur den Hochschulbesuch, sondern auch eine gesellschaftliche Teilhabe
unterstützt. Aus Verkehrserhebungen ist bekannt, dass Berliner Studierende das Tarifangebot
in hohem Maße nutzen.
Aus verkehrspolitischer Sicht senkt ein solidarisches Ticket die Zugangshürden zum Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und dient dem Ziel einer Erhöhung des ÖPNVAnteils
an den von der Berliner Bevölkerung genutzten Verkehrsarten. Vertrieblich ist es
einfach umsetzbar und hilft, verlässliche Erlöse zur Sicherung des Angebots im ÖPNV zu
generieren.
Aus den Gesprächen mit Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern ist bekannt,
dass auch diese das Semesterticket als Erfolgsmodell betrachten, das im VBB-Tarif
fortgeführt werden solle. Auch die Ausgestaltung als Solidarmodell wird als wichtig eingeschätzt.
Ziel ist es, die erreichten Erfolge mit langfristigen Verträgen zu sichern.
Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen sollen bei der Preisgestaltung bereits beschlossene
Tarifmaßnahmen mit berücksichtigt werden.
7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
Zu 7.:
Bei den Semestertickets handelt es sich um ein solidarfinanziertes Zeitkartenangebot. Um
ein derartiges Angebot zu verwirklichen, muss sich ein bestimmter Anteil der betroffenen
Personengruppe, hier der Studierenden, in einer Urabstimmung für die Annahme eines
entsprechenden Tarifangebotes aussprechen (§ 18 a Berliner Hochschulgesetz – BerlHG).
Im Falle der Annahme eines solchen Tarifangebotes müssen alle Studierenden (unabhängig
vom Abstimmverhalten und unabhängig von der Nutzung) den Betrag für das Semesterticket
zahlen. Durch die verpflichtende Abnahme durch alle Studierenden wiederum
ergibt sich ein vergleichsweise günstiger Preis für die einzelnen Personen. Der jeweilige
Semesterticketvertrag wird von der verfassten Studierendenschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss
(AStA) abgeschlossen. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige
Teilkörperschaft der Hochschule mit Pflichtmitgliedschaft.
Die Realisierung eines solidarischen Tarifmodells setzt zum einen einen klar definierten
Kreis von Nutzerinnen und Nutzern und zum anderen eine geeignete, vertretungsberechtigte
Organisation voraus, die im Namen der Betroffenen Verträge aushandeln und das
Verhandlungsergebnis zur Abstimmung bringen darf. Dies lässt sich bei Auszubildenden
schwer umsetzen, insbesondere da es hier keine derart klare Zuordnung gibt wie bei Studierenden
einer Hochschule. Auch bei bestehenden Tarifangeboten für Auszubildende
stellt die Frage der Berechtigung mit Blick auf die unterschiedlichsten Arten einer Ausbildung
die größte Hürde dar und bringt hohen Aufwand bei der Nachweisführung mit sich.
Ein solidarisches Auszubildendenticket könnte diese Unterschiede nicht berücksichtigen
(z.B. in Bezug auf Ausbildungszeiten, -intervalle, -orte). Zudem gibt es keine entsprechende
Vertretungsorganisation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, für alle Auszubildenden
zu sprechen.
– –
4
Ein Solidarmodell wird daher vom Senat nicht als geeignetes Modell für künftige Tarifangebote
für Auszubildende gesehen. Somit fiel die Entscheidung beim neuen Tarifangebot
für Auszubildende (VBB Abo Azubi für 365 Euro/Jahr) zugunsten eines frei wählbaren Tickets.
8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Eine tarifliche Gleichstellung von Studierenden und Auszubildenden bedarf aufgrund der
unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Personengruppen (vgl. auch Antwort
zu Frage 7) einer vertieften Prüfung und wäre daher aus Sicht des Senates nur mittelfristig
umsetzbar.
9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
Zu 9.:
Die Integration von Leihfahrradsystemen müsste aus rechtlichen Gründen anbieterneutral
umgesetzt werden, d.h. alle Anbieter müssten die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot in
den VBB-Tarif zu integrieren. Dies ist schon aufgrund der Volatilität des Anbietermarktes
schwierig. Auch die Abgrenzung auf das Kernangebot birgt Herausforderungen – manche
Anbieter würden nicht nur Fahrräder, sondern ggf. auch Elektroroller, Mopeds, Kraftfahrzeuge
und auch Ridesharingangebote mit integrieren können.
Hinzu kommt, dass für eine Einbeziehung von Leihfahrradsystemen in ein solidarisches
Tarifangebot aufgrund der notwendigen Berücksichtigung im Rahmen der Einnahmenaufteilung
und der Notwendigkeit einer praktikablen Abrechnung Gespräche nicht nur mit allen
Leihfahrradanbietern, sondern auch mit allen Verkehrsunternehmen im VBB und den
jeweiligen Aufgabenträgern zu führen wären. Bei bisherigen Vorgesprächen dazu konnten
bislang noch keine Lösungsmöglichkeiten identifiziert werden.
Bei einer Einbeziehung in das Solidarmodell von Studierenden wäre dazu voraussichtlich
eine Urabstimmung je Hochschule vorab erforderlich, bei der die Mehrheit der Studierendenschaft
für eine Einführung eines solidarischen Leihradsystems entweder in Kombination
mit dem Semesterticket oder als eigenes, zusätzliches Angebot stimmen muss. Vor
dem Hintergrund, dass die Studierendenschaften jeweils selbst die Entscheidungen treffen
müssen und es viele Leihfahrrad und ggf. -rolleranbieter am Markt gibt, wäre eine Vertragsgestaltung
in Verbindung mit den Semesterticketverträgen sehr komplex.
– –
5
10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung
von Leihfahrrädern abzuschließen?
Zu 10.:
Studierendenschaften können im Rahmen der Selbstverwaltung grundsätzlich Verträge
mit privaten Unternehmen (auch Dienstleistungsunternehmen) abschließen. Zur Finanzierung
könnte beispielsweise ein eigener Beitrag erhoben werden.
Berlin, den 27. November 2019
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung –
Reinickendorf und Spandau treiben Planungen voran.
Die #Uferlandschaften am #Tegeler See und am #Nieder Neuendorfer See sollen zu einem Paradies für #Radfahrer werden. Reinickendorf und Spandau treiben gemeinsame Planungen für einen #Radrundweg voran.
Die Wirtschaftsförderungen beider Bezirke haben sich Ende September zu einem ersten Anlaufgespräch mit dem vom Bezirksamt #Reinickendorf beauftragten Büro getroffen, berichtet Spandaus Wirtschaftsstadtrat Gerhard Hanke (CDU) in der Beantwortung einer Anfrage der Spandauer Grünen-Fraktion. Anschließend wurden erste Arbeitsschritte vereinbart, um Einigkeit über die zu verortenden „Points of interest“ und die Gastronomiebetriebe entlang der Strecke zu erzielen.
Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), zur Berichterstattung des rbb (Neue #RE1-Züge sind zu lang für Ostbrandenburger #Bahnsteige):
„Wenn im Dezember 2022 die Ostdeutsche Eisenbahn (#ODEG) auf der #RE1 fährt, wird es wegen zu kurzer #Bahnsteige keine Probleme geben. Die Länder Berlin und Brandenburg und der VBB als Besteller, die ODEG und der #Infrastrukturbetreiber#DB Netze erarbeiten gemeinsamMaßnahmen für den Einsatz der längeren Züge zur Betriebsaufnahme. Wir sind sehr gut vorbereitet.
Die Verlängerung der Bahnsteige auf den Bahnhöfen Frankfurt-Rosengarten, Pillgram, Jacobsdorf, Briesen, Berkenbrück, Hangelsberg und Fangschleuse ist bereits seit 2017 im Infrastrukturprojekt #i2030 verankert, in dem die DB Netze die Planungsleistungen für ihre Infrastruktur koordiniert und durchführt.
Für den Infrastrukturausbau ist die Deutsche Bahn in der Verantwortung. Wir sind uns sicher, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird.
Wir freuen uns, wenn die ODEG ab Dezember 2022 auf der RE1 mit neuen und vor allem längeren Zügen fährt. Für die Fahrgäste auf der Strecke wird sich besonders zu den Hauptverkehrszeiten die jetzige, oft angespannte #Platzsituation deutlich verbessern.
Pro Stunde werden wir das #Sitzplatzangebot von heute 1.200 auf rund 2.100 nahezu verdoppeln. Wir schaffen damit Platz auch für die weitere Zukunft! Entsprechend muss und wird die Infrastruktur mitwachsen. Eine Herausforderung, die in ganz Deutschland zu bewältigen ist, da die Bundesregierung das Ziel der Verdoppelung der Fahrgäste auf der Schiene zum Ziel hat.
Nur mit leistungsfähigen Angeboten, wie mehr Zügen und mehr Kapazitäten in den Fahrzeugen, können wir noch mehr Menschen von der umweltfreundlichen Schiene überzeugen. Nur so können wir #Klimaziele und #Verkehrswende erreichen. Alle Beteiligten unternehmen gewaltige Anstrengungen, um das #Schienennetz in Berlin und Brandenburg auf ein modernes, zukunftsfähiges Niveau zu heben.“