Bus: So sehen die neuen BVG-Busse aus Am Dienstag präsentierte die BVG ihre neuen Eindecker und Gelenkbusse. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-so-sehen-die-neuen-bvg-busse-aus/23657302.html

Die neuen Modelle sollen ab nächster Woche im #Linienbetrieb eingesetzt werden, die 12 Meter langen #Eindecker auf den Kudammlinien, die #Gelenkbusse auf der Linie 200. 20 neue Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr in Berlin ankommen. Während der im Oktober vorgestellte #Doppeldecker erstmals vom schottischen Unternehmen Alexander #Dennis gebaut wird, setzt die BVG bei den beiden anderen Typen wieder auf den Traditionshersteller #Mercedes.

BVG-Chefin Sigrid #Nikutta nahm am Dienstag die ersten beiden Wagen vom Typ #Evobus auf dem Weddinger #Bushof in der #Müllerstraße in Empfang. Mit Mercedes hat die BVG, wie berichtet, einen Vertrag zum Kauf von maximal 600 Gelenkbussen und 350 kürzeren Eindeckern abgeschlossen. Dies war die größte #Ausschreibung der BVG in den letzten Jahrzehnten, betonte Nikutta. Die Mercedes-Busse werden mit Dieselmotor ausgeliefert. „Selbstverständlich erfüllen sie die höchste europäische Abgasnorm". teilte die BVG mit.

Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Beschaffungen sind abhängig von der Marktentwicklung bei E-Bussen, sagte Nikutta. Je schneller deren Hochlauf zur Serienreife erfolgt, desto weniger der konventionell betriebenen Fahrzeuge wird die BVG abrufen.
Ab 2030 will die BVG Busse nur noch ohne fossilen Kraftstoff einsetzen. 30 Elektrobusse hat sie die BVG bereits in …

Straßenverkehr: Nadelöhr für Marzahn Wuhletalbrücke muss abgerissen werden, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/nadeloehr-fuer-marzahn-wuhletalbruecke-muss-abgerissen-werden–31616914?dmcid=nl_20181120_31616914

Autofahrer im Nordosten Berlins müssen sich auf massive Behinderungen einrichten: Im Dezember wird die #Wuhletalbrücke voll #gesperrt, die Anbindung des städtischen Straßennetzes an den Berliner Ring (#A10) wird dadurch unterbrochen.
Das Bauwerk, das im Zug der Märkischen Allee (#B158) die #Wuhletalstraße überquert, ist so altersschwach, dass es #abgerissen werden muss. Mit der Fertigstellung des Neubaus wird frühestens für 2023 gerechnet. Bis dahin wird der Verkehr an der Brücke vorbeigeleitet.
Runter, rüber, rauf

Bereits seit Mai ist der stadtauswärts führende Teil der längst geteilten Brücke gesperrt, der Verkehr wird einspurig über die gleichfalls eingeengte Gegenfahrbahn geleitet. In Richtung Stadt müssen Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen seither die Märkische Allee über die Ausfahrt verlassen, die Wuhletalstraße überqueren und auf der anderen Seite die Rampe wieder hinauffahren.

Das wird für die nächsten Jahre auch die Lösung für die komplette Baumaßnahme sein: runter, rüber, rauf. Bei einer täglichen Belastung von über 40 000 Fahrzeugen auf der Märkischen Allee und 10 000 auf der Wuhletalstraße wird das …

barrierefrei + Fernbus: Barrierefreiheit auf Fernbuslinien, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Busse wurden mit der seit der Novellierung des #Personenbeförderungsgesetzes von 2012 (#PBefG)
für mehr #Barrierefreiheit geforderten technischen Ausstattung (§42 b PBefG, Zwei Stellplätze für
Rollstuhlfahrer) seit dem 01.01.2016 zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen)?
Antwort zu 1:
Das LABO hat mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2016 die Kfz-Zulassungsbehörde insgesamt
37 Kraftomnibusse zugelassen hat, die die Anforderungen nach § 42b
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfüllen. Fahrzeughalter sind die folgenden
Unternehmen:
#Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH (1),
#BVB (20),
#BusArt-Tours GmbH (8),
#Evo Bus GmbH (1),
#Omnibus Kompetenz Berlin GmbH (1),
#Prima Klima Reisen GmbH (6).
2
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Busse, die tatsächlich im
#Fernlinienverkehr nach § 42a PBefG eingesetzt werden, der für das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständigen Genehmigungsbehörde nicht bekannt
sind. Der Umfang der Genehmigung im Fernlinienverkehr bezieht sich gemäß § 9 Abs.1
Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die
einzelnen Fahrzeuge. Es ist davon auszugehen, dass die 37 Busse nicht alle im
Fernlinienverkehr nach § 42a PBefG eingesetzt werden, sondern ggf. auch im
Gelegenheitsverkehr nach § 49 PBefG sowie im Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG.
Frage 2:
Ist der Senat der Auffassung, dass ab dem 01.01.2020 die gesetzlichen Vorgaben zur Umrüstung älterer
Busse gemäß § 42 b PBefG i. Verb. mit § 62 Abs. 3 PBefG von allen im Land zugelassenen Fernbussen
vollständig erfüllt werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift handelt, muss davon ausgegangen werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des § 42 b PBefG ergreift der Senat?
Antwort zu 3:
Das LABO hat mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2016 die Linienverkehrsgenehmigungen
nach § 42a PBefG mit einer Nebenbestimmung, die auf die Verpflichtung des § 42b PBefG
hinweist, versehen werden. Ferner haben Kontrollen (siehe Antwort zu Frage 5)
stattgefunden.
Frage 4:
Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Wieso nicht?
Antwort zu 4:
Siehe Antwort zu 3 und 5.
Frage 5:
Wie viele Kontrollen haben seit dem 01.01.2016 stattgefunden?
Antwort zu 5:
Das LABO hat mitgeteilt, dass zehn Kontrollen der Genehmigungsbehörde stattgefunden
haben. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Anzahl der Kontrollen, die von
der Polizei durchgeführt wurden, ist nicht bekannt.
3
Frage 6:
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Auflage in § 42 b PBefG und wie viele Verstöße gegen § 42 b
PBefG sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 6:
Das LABO hat mitgeteilt, dass ein Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG mit einem
Bußgeld geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Widerruf der Genehmigung führt.
Bislang sind allerdings keine Verstöße bekannt geworden.
Frage 7:
Wurden Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42 b PBefG nicht erfüllen
zu müssen, und falls ja: Wie viele solcher Anträge wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen
und Grund der Erlaubnis)?
Antwort zu 7:
Das LABO hat mitgeteilt, dass bei der für das Personenbeförderungsgesetz zuständigen
Genehmigungsbehörde keine Anträge gestellt wurden.
Frage 8:
Welche technischen Anforderungen sind nach Ansicht des Senats notwendig, um Barrierefreiheit an
Haltestellen zu garantieren?
Antwort zu 8:
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fernbushaltestellen
entsprechen denen, die auch für Bushaltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) gelten. Neben den einschlägigen technischen Regelwerken (DIN) sind hier u.a.
Ausführungsvorschriften (AV) Geh- und Radwege, die Empfehlungen für Anlagen des
öffentlichen Personenverkehrs (EAÖ 2013) und die Hinweise für barrierefreie
Verkehrsanlagen (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
e.V. (FGSV) zu nennen.
Für den Bau barrierefreier Bushaltestellen im öffentlichen Straßenland sind die
Straßenbaulastträger zuständig.
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) wird nach Abschluss der laufenden
Umbaumaßnahme vollständig barrierefrei nutzbar sein.
Frage 9:
Wie viele Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind gemäß dieser Anforderungen barrierefrei?
Antwort zu 9:
Das ist nicht bekannt. Das LABO hat mitgeteilt, dass es in Berlin derzeit neun
Fernbushaltestellen gibt:
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 ZOB Berlin,
 S-Bahnhof Südkreuz,
 Alexanderplatz,
 Nähe S-Bahnhof Treptower Park,
 Flughafen Tegel,
 S-Bahnhof Ahrensfelde,
 S-Bahnhof Wannsee,
 S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf,
 U-Bahnhof Alt-Tegel.
Bei Haltestellenfestsetzungen wird grundsätzlich der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung angehört. Die Haltestellen werden im Zusammenwirken zwischen den
Verkehrsunternehmen, dem Straßenbaulastträger und der obersten Berliner
Straßenverkehrsbehörde eingerichtet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
ausgerüstet.
Berlin, den 15.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Trennung von Ampelphasen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist nach Auffassung des Berliner Senats die #Trennung von #Ampelphasen eine wirksame und
vergleichsweise kurzfristige Möglichkeit, Unfälle beim Abbiegen von Fahrzeugen deutlich zu reduzieren?
Antwort zu 1:
Eine Trennung von Ampelphasen, also eine getrennte #Signalisierung für verschiedene
#Verkehrsströme, setzt u. a. voraus, dass die verschieden signalisierten Verkehrsarten
räumlich getrennte #Aufstellflächen haben. Während diese Forderung für den Fußverkehr in
der Regel kein Problem darstellt, wären nur bestimmte Radverkehrsführungen in Berlin für
eine getrennte Signalisierung geeignet, wie benutzungspflichtige Radwege oder teilweise
Radfahrstreifen. Der Radverkehr hat zudem häufig kein eigenes Radsignal, sondern fährt
gemeinsam mit den Kraftfahrzeugen (Kfz) auf das Kfz-Signal. An Lichtsignalanlagen
(LSA), wo diese Voraussetzungen für den Radverkehr erfüllt wären, bedeutet eine
Trennung der Signalisierung von Rad- und Kfz-Verkehr an Kreuzungen, dass zwei
zusätzliche Phasen (Radverkehr Hauptrichtung und Radverkehr Nebenrichtung) im LSAProgramm
geschaltet werden müssen. Um diese zusätzlichen Freigaben zu schalten,
müssten die bestehenden Grün-Phasen entsprechend eingekürzt werden. Dadurch
würden sich sowohl für den Kfz-Verkehr, als auch für den Radverkehr die zur Verfügung
stehenden Grünzeiten deutlich verkürzen und auf Grund der zwischen den Phasen
notwendigen Schutzzeiten in der Summe kürzer sein, als die bestehenden Freigabezeiten
für Kfz und Radverkehr zusammen. Darüber hinaus kommt es zu erheblichen zusätzlichen
Wartezeiten sowohl für den Kfz- als auch für den Radverkehr.
2
Eine getrennte Signalisierung für den Fußverkehr würde einer Rundum-Grün-Schaltung
entsprechen. Das Rundum-Grün bietet eine konfliktfreie Signalisierung von
Kraftfahrzeugen und Fußgängern. Insofern bietet sich diese Einrichtung für Knotenpunkte
mit starken Abbiegeströmen und starken Fußgängerströmen an. Da für die Fußgänger
jedoch eine eigene Freigabe geschaltet wird, ergeben sich an einer Kreuzung mindestens
drei zu signalisierende Phasen (Kfz-Hauptrichtung, Kfz-Nebenrichtung, Fußgänger).
Dadurch muss die Umlaufzeit (die Zeit von einem Grünbeginn bis zum nächsten)
entsprechend hoch gewählt werden, was wiederum zu längeren Wartezeiten für alle
Verkehrsteilnehmer führt. In Berlin wurde an der Kreuzung Kochstraße/ Friedrichstraße
eine Test-Anlage mit einer Rundum-Grün-Schaltung installiert. An dieser relativ kleinen
Kreuzung beträgt die Umlaufzeit bereits 90 Sekunden, wodurch die Wartezeit
insbesondere für die häufig ungeduldigen Fußgänger zu hoch ist. Insofern sollte diese
Schaltung nur für sehr kompakte Knotenpunkte gewählt werden. Auf Grund der
Erfahrungen bezüglich der hohen Wartezeiten an der Test-Anlage ist derzeit nicht geplant,
in Berlin weitere Rundum-Grün-Schaltungen einzusetzen.
Auf Grund der notwendigen Umplanungen und Umprogrammierungen an den
Lichtsignalanlagen handelt es sich nicht um eine kurzfristig umzusetzende Maßnahme
(vgl. Antwort zur Frage 4), insbesondere wenn verkehrsabhängige Steuerungen, wie
beispielsweise für die ÖPNV-Beschleunigung betroffen sind.
Frage 2:
Inwieweit gibt es eine Planung im Land Berlin Kreuzungen mit einem erkennbaren Gefährdungspotential
zukünftig mit einer Trennung der Ampelphasen zu versehen? Um wie viele Kreuzungen handelt es sich
ungefähr in Berlin?
Antwort zu 2:
Wenn im Land Berlin ein besonderes Gefährdungspotential zwischen unterschiedlichen
Verkehrsströmen erkannt wird, wird auch heute schon eine getrennte Signalisierung
geprüft und ggf. umgesetzt. So haben beispielsweise an zahlreichen Autobahnauffahrten
der geradeausfahrende Radverkehr und der einbiegende Fahrzeugverkehr getrennte
Freigaben. Eine Anzahl an Kreuzungen, wo dieses umgesetzt wurde, kann mangels
auswertbarer Datenbasis nicht genannt werden.
Frage 3:
Welche negativen Aspekte sind aus Sicht des Berliner Senats mit einer Trennung der Ampelphasen
verbunden?
Antwort zu 3:
Die Trennung der Ampelphasen führt zu folgenden negativen Begleiterscheinungen:
 kürzere Freigabezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden,
 längere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden,
 geringe Akzeptanz der langen Rotzeiten (vermehrte Rotlichtmissachtungen),
 verstärkte Staubildungen durch die kürzeren Grünphasen mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm und Luftschadstoffe) sowie auf den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
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 regelmäßig größere Staulängen vor LSA können häufiger Überstauungen an
Nachbar-Kreuzungen nach sich ziehen, was dort zu Verkehrssicherheitsproblemen
führt,
 die LSA-Steuerungen werden weniger flexibel, so dass die Spielräume für eine
verkehrsabhängige Steuerung, insbesondere zur ÖPNV-Beschleunigung, stark
eingeschränkt werden oder ganz entfallen.
Frage 4:
In welchem zeitlichen Umfang wäre die Umstellung zu welchen Kosten umstellbar?
Antwort zu 4:
Sind die in der Antwort zu 1 genannten Randbedingungen (eigene Aufstellflächen, eigene
Signalisierung) an einer LSA gegeben und muss das LSA-Programm angepasst werden,
könnte je nach Komplexität der LSA eine Umstellung innerhalb von fünf bis zu elf Monaten
erfolgen. Die Kosten würden für diese reinen Software-Maßnahmen zwischen rund
10.000,- € bei Festzeitsteuerung bzw. 14.000,- € bei verkehrsabhängiger Steuerung bei
einfacheren LSA und knapp 22.000,- € pro LSA bei komplexen LSA-Steuerungen liegen.
Kommen bauliche Maßnahmen wie zusätzliche Signalgeber oder Straßenbau zur
Schaffung von Aufstellflächen hinzu, können die Kosten um ein Vielfaches höher liegen.
Berlin, den 15.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Verkehr in Grünau Volle Fähre: Schüler kommen unpünktlich zum Unterricht, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article215830897/Volle-Faehre-Schueler-kommen-unpuenktlich-zum-Unterricht.html

Wenn Schüler zu spät kommen, dann ist in #Grünau oft die volle #Fähre schuld. Der Takt der #F12 soll verkürzt werden.
Wenn Schüler zu spät zum Unterricht kommen, bummeln sie oft. In Berlin hat es oft noch andere Gründe, entweder der verspätete Bus ist rappelvoll oder Fähre kommt nur alle 20 Minuten. Dann wird es eng mit dem Mathestunde. Zur Zeit trifft das Berliner Chaos besonders die Grünauer. Dort gibt es #Gleisbauarbeiten samt #Schienenersatzverkehr. So erlebt derzeit die Fähre F12 zu Stoßzeiten einen Ansturm. Wenn sie voll ist, kommen die Schüler zu spät, da die nächste Fähre erst …

S-Bahn: Die neue Europacity – ein Quartier ohne Anschluss In der entstehenden Europacity an der Heidestraße werden Tausende Menschen wohnen und arbeiten. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article215825527/Die-neue-Europacity-ein-Quartier-ohne-Anschluss.html

Es ist ein Riesenprojekt: Mitten in Berlins Zentrum entsteht mit der #Europa­city in Mitte ein neues Stadtquartier. Wohnungen für 6000 Menschen, Kitas, Schulen und 9000 Arbeitsplätze wird es geben. Nur eines scheinen die Planer nicht im Fokus zu haben: die Anbindung des neuen Vorzeigeviertels. Dabei wäre der Bau einer #S-Bahnstation am nördlichen Ende des Quartiers leicht möglich. Ob sie jemals kommt, ist ungewiss – und wenn, dann doch frühestens in einem Jahrzehnt.
Die Deutsche Bahn baut derzeit die neue S-Bahnlinie #S21. Im ersten Abschnitt entsteht dabei die Verbindung zwischen den Bahnhöfen #Gesundbrunnen und #Hauptbahnhof. Ab 2020 sollen die S-Bahnzüge auf dieser Linie rollen, Wedding und Gesundbrunnen besser mit Berlins zentralem Bahnhof verbinden. Nur die Europacity, an der die Strecke entlang verläuft, bleibt dabei erst einmal außen vor.

Aktuell baut die Bahn bei dem Großprojekt genau an der Stelle, wo die Pläne einen möglichen S-Bahnhof #Perleberger Brücke vorsehen würden. Diesen hat der Berliner Senat jedoch trotz jahrelanger Überlegungen bis heute nicht beschlossen. Immer noch fehle eine Kosten-Nutzen-Untersuchung, wie Dorothee Winden, Sprecherin der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mitteilte. Wann sie abgeschlossen sein wird? „Derzeit noch nicht absehbar“, so die Antwort. Also baut die Deutsche Bahn erst einmal keinen S-Bahnhof an der Stelle. Lediglich bauliche Vorleistungen für die Station – wie ein entsprechendes Fundament – erbringt der Konzern bereits beim Bau der …

Straßenverkehr: Messungen, Auswertungen und Simulation der Berliner Luftgüte, aus Senat

www.berlin.de

Die derzeit angewendeten Mess- und #Prognoseverfahren des Senats zur Überprüfung der #Luftqualität, die
vom Verwaltungsgericht für die Begründung seines Urteils herangezogen wurden, sollten deshalb genauer
erläutert und betrachtet werden.
Frage 1:
Wie stellt der Senat für das eigens aufgestellte #Berechnungsmodell anhand des Programmes #IMMIS zur
Ermittlung der Immissionsbelastung durch# Stickoxide in Kombination mit ortsfesten Messmetho¬den der
#Luftgütemessung #BLUME sowie den eingesetzten Passivsammlern sicher, dass die in die Berechnungen
eingehenden Anzahlen der verkehrs¬nahen #Messstationen mit Probeentnahme und der Messstationen der
städtischen Hintergrundquellen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen?
Antwort zu 1:
Die Ermittlung der Immissionsbelastung durch das Programm IMMIS erfolgt unabhängig
von den Daten der Messstationen.
Die IMMIS-Berechnung benötigt den #Schadstoffeintrag in die Atmosphäre aus dem
#Emissionskataster Berlin sowie zur Berechnung der Ausbreitung und Verdünnung der
Schadstoffemissionen Angaben zur Bebauung und zur Meteorologie. Die Daten der
Messstationen dienen nur zur Validierung der Berechnungen.
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Das Modellsystem IMMIS setzt sich aus IMMISnet zur Berechnung der
Luftschadstoffbelastung im städtischen Hintergrund und aus IMMISem/luft zur Berechnung
der Belastung im Straßenraum zusammen. Für die Beurteilung der Einhaltung des
Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes, der als Jahresmittelwert definiert ist, ist als
Qualitätsziel gemäß Anlage 1 Abschnitt A der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(39. BImSchV) für die Modellrechnung eine Unsicherheit bis max. 30 % vorgegeben. Dies
ist durch Vergleich der Modellergebnisse mit ortsfesten Messungen zu ermitteln. Geeignet
sind Messstationen, wenn sie für die vom Modell erfasste räumliche Auflösung
repräsentativ sind.
Die mit IMMISem/luft berechnete NO2-Belastung ist repräsentativ für die mittlere
Konzentration über einen Straßenabschnitt. Ein Vergleich von IMMISem/luft-
Modellergebnissen ist demzufolge nur mit Messungen an verkehrsnahen Messstationen
zulässig. Überschreitungen des NO2-Grenzwertes treten in Berlin nur an verkehrsnahen
Messstationen auf. Diese sind daher ausschlaggebend für die Beurteilung der Luftqualität.
Die Probenahenstellen im städtischen Hintergrund hingegen müssen grundsätzlich für
eine Fläche von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein (39. BImSchV, Anlage 3,
Abschnitt B. 1. c). Das zur Berechnung der Luftschadstoffsituation im städtischen
Hintergrund eingesetzte Rechenmodell IMMISnet wird demzufolge nur mit Messungen im
städtischen Hintergrund verglichen.
Frage 2:
In welchem Verhältnis stehen die Ergebnisse der Auswertung der Immissionsbelastung durch verkehrsnahe
Messstandorte zu den durch städtische Hintergrundquellen hervorgerufenen Emissionen?
Antwort zu 2:
Die NO2-Belastung an den verkehrsnahen Messstationen wird laut Modellrechnungen für
2015 zu 36 % durch Emissionsquellen aus dem städtischen Hintergrund und zu 13 % aus
Emissionsquellen außerhalb Berlins verursacht. Gut die Hälfte der Belastung an
verkehrsnahen Stationen stammt dagegen aus dem lokalen Verkehr in dieser Straße.
Die Emissionsquellen im städtischen Hintergrund setzen sich zu 24 % aus stadtweiten
Kfz-Verkehren, zu 4 % aus Heizungsanlagen, zu jeweils 3 % aus Industrie und
Baumaschinen und zu jeweils 1 % aus Flug- und Schifffahrtsverkehren zusammen.
Insgesamt trägt der Kfz-Verkehr 75 % zur NO2-Belastung im Straßenraum bei.
Frage 3:
In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage 18/13941 wird erläutert, dass „Eine Verlegung der Messstation
(..) derzeit auch auf Grund der Vorgabe der 39. BImSchV (Anlage 5 Fußnote 1 zu Tabelle Diffuse Quellen)
noch nicht in Betracht gezogen [wird].“ Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Verlegung
der Messstation in Betracht gezogen wird?
Antwort zu 3:
In der 39. BImSchV (Anlage 5, Fußnote zu Tabelle 1) ist festgelegt: „Die Messstationen,
an denen der Immissionsgrenzwert für PM10 im Zeitraum der letzten drei Jahre
mindestens einmal überschritten wurde, werden beibehalten, sofern nicht auf Grund
besonderer Umstände, insbesondere aus Gründen der Raumentwicklung, eine
Verlagerung der Stationen erforderlich ist.“
Diese Vorgabe wird für die Stationen des BLUME sinngemäß auch auf die anderen zu
überwachenden Luftschadstoffe angewendet – an Straßenmessstellen betrifft dies vor
3
allem Stickstoffdioxid –, da jede Verlegung einer Messstation die Vergleichbarkeit mit den
langjährigen Messungen in Frage stellt.
Frage 4:
Der Senat wendet eine Prognosemethode anhand des Programmes IMMIS an. Wie werden dabei die
Ergebnisse der ortsfesten Messungen an den Messsta¬tionen des BLUME Luftgütemessnetzes eingepflegt
und verarbeitet und erfolgen ggf. weitere Eingaben für das Prognoseprogramm, die manuell getätigt
werden?
Antwort zu 4:
Die Ergebnisse der ortsfesten Messungen des Berliner Luftgütemessnetzes werden
ausschließlich zur Validierung der Modelle verwendet. Dies ist für das Bezugsjahr 2015
erfolgt.
Zur Berechnung der Luftschadstoffbelastung für das Jahr 2020 wurden die Emissionen
des Basisjahres 2015 auf das Prognosejahr 2020 unter Berücksichtigung der wachsenden
Stadt, der verbesserten Heizungstechnik, des Umstieges von Kohle auf andere
Energieträger und der Effizienzsteigerung bei den Großfeuerungsanlagen sowie der Kfz-
Flottenerneuerung fortgeschrieben. Um die Vergleichbarkeit mit dem Basisjahr 2015 zu
garantieren, wurden die gleichen meteorologischen Bedingungen für die Berechnung der
Luftschadstoffbelastung 2020 verwendet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
Werden die Ergebnisse der Passivsammler in das Prognosesystem eingepflegt und verarbeitet? Falls ja, wie
werden diese Werte verarbeitet und wie werden sie mit den städtischen Hintergrundquellen in Beziehung
gesetzt?
Antwort zu 5:
Weder die Luftschadstoffmessungen der automatisch operierenden Messgeräte noch der
Passivsammler werden in das Prognosesystem eingepflegt. Die durchgeführten
Rechnungen bilden die Jahre 2015 und 2020 ab. Zur Validierung des Modells wurden die
Messungen 2015 verwendet. Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Das Programm IMMIScpb ermöglicht nach Angaben der Webseite der Senatsverwaltung für
Stadtent¬wicklung und Wohnen „die Berechnung von Stundenwerten der durch den lokalen Verkehr
erzeugten Immissionsbelastung an beliebigen Aufpunkten (Rezeptoren) in einer Straßenschlucht mit
differierender Bebauungshöhe und mit winddurch¬lässigen Gebäudelücken auf der Basis leicht zugänglicher
meteorologischer Größen.“
Wie und aus welchen Quellen werden die genannten Angaben (Bebauungshöhe, Gebäudelücken, meteorologische
Daten) in das Programm eingepflegt? Wie werden die so errechneten Stundenwerte der lokalen
Verkehrsemissionen mit dem Jahresmittelwert bzw. Grenzwert in Beziehung gesetzt?
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Antwort zu 6:
Das Programm IMMIScpb ist ein sogenanntes mikroskaliges Modell komplexer Natur und
wird verwendet, um die Luftschadstoffsituation an den Messstandorten (Automaten und
Passivsammler) stundenfein zu bestimmen. Zudem wird IMMIScpb zur Qualitätskontrolle
für IMMISem/luft und zur Ursachenanalyse verwendet. Mit IMMISem/luft wird die
Luftschadstoffbelastung im Jahresmittel simuliert, während mit IMMIScpb die
Konzentrationen für jede einzelne Stunde des Jahres berechnet werden.
Eine Anwendung von IMMIScpb auf das gesamte Berliner Hauptverkehrsstraßennetz ist
aufgrund der hohen Komplexität und aufgrund der hohen Rechenzeit nicht leistbar.
Die Gebäudehöhe wird sowohl für IMMISem/luft als auch für IMMIScpb aus den Datensätzen
des Geoportals Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(Gebäudemodell) bezogen. Aus diesen Daten werden die Bebauungslücken berechnet.
Die meteorologischen Daten stammen aus dem Berliner Luftgütemessnetz und liegen
stundenfein vor. Aus den mit IMMIScpb für ein Jahr berechneten 8.760 Stundenwerten wird
der Jahresmittelwert als arithmetischer Mittelwert berechnet. Dieser wird mit dem
jeweiligen Jahresgrenzwert verglichen.
Frage 7:
Wie wird bei Vorhersagen durch das Prognosemodell die Veränderung der Fahrzeugflotte über die Zeit
(allmählich größer werdender Anteil von Fahrzeugen mit geringeren Emissionswerten) berücksichtigt?
Antwort zu 7:
Im Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA, Version 3.3) sind
bundesweite mittlere Flottenzusammensetzungen für jedes Jahr bis 2030 hinterlegt. Für
2015 wurde anhand einer Kennzeichenerhebung in Berlin die mittlere Flotte der in Berlin
verkehrenden Kraftfahrzeuge bestimmt. Für das Prognosejahr 2020 wurde die
Flottenerneuerung anhand der im HBEFA hinterlegten Flottenentwicklung zwischen 2015
und 2020 berechnet und auf die in Berlin verkehrende Flotte angewandt.
Frage 8:
Welche konkreten Messwerte an welchen Messorten wurden zur Bewertung des Erfordernisses von
streckenbezogenen Fahrverboten herangezogen?
Antwort zu 8:
Zur Beurteilung der Luftqualität und demzufolge auch zur Bewertung des Erfordernisses
von Fahrverboten werden alle Messorte sowie die Modellergebnisse herangezogen.
Frage 9:
Sind streckenbezogene Fahrverbote vom Gericht auch an Straßenabschnitten angeordnet oder in Betracht
gezogen worden, an denen lediglich durch das Prognosemodell die Werte berechnet, diese aber nicht
gemessen wurden?
Antwort zu 9:
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
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Frage 10:
Befinden sich an der Leonorenstraße, der Reinhardt¬straße und dem Kapweg BLUME
Luftgütemess¬standorte?
Antwort zu 10:
Nein.
Frage 11:
Wurden an der Leonorenstraße, der Reinhardtstraße und dem Kapweg Passivsammler für Messungen
eingesetzt?
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Entsprechen die Aufpunkte (Rezeptoren), welche für das IMMIS Programm herangezogen werden, den
Vorgaben nach Europäischer Luftqualitäts¬rahmenrichtlinie 2008/50/EG in Verbindung mit den Kriterien für
die Platzierung der Messstellen zur Messung der Luftqualität in den Anlagen 3,8,16 der 39.
Bundesimmissionsschutz¬verordnung insbesondere „der Ort von Probenahmestellen ist im Allgemeinen so
zu wählen, dass die Messung von Umwelt¬zuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren
Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass
die Luftproben – soweit möglich – für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100
Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr […] repräsentativ sind.“?
Antwort zu 12:
Ja. IMMISem/luft ist ein Screening-Programm zur Bestimmung der Luftschadstoff-
Emissionen und -Immissionen in Innenstädten. Das Modell entspricht den Anforderungen
der VDI-Richtlinie 3783 Blatt 14 „Qualitätssicherung in der Immissionsberechnung –
Kraftfahrzeugbedingte Immissionen“. Die mit IMMISem/luft berechnete Immission ist
repräsentativ für die mittlere Luftschadstoff-Konzentration über den betrachteten
Straßenabschnitt, d.h. für die Orte, die für die Standortkriterien der verkehrsbezogenen
Messungen nach Anlage 3, Ziffer C der 39. BImSchV vorgeschrieben sind.
Frage 13:
Entsprechen die Passivsammelstellen den Vorgaben, nach Europäischer Luftqualitäts¬rahmenrichtlinie
2008/50/EG in Verbindung mit den Kriterien für die Platzierung der Messstellen zur Messung der Luftqualität
in den Anlagen 3,8,16 der 39. Bundesimmissionsschutz¬verordnung insbesondere „der Ort von
Probenahmestellen ist im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung von Umwelt¬zuständen, die einen
sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der
Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben – soweit möglich – für die Luftqualität eines
Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr […]
repräsentativ sind.“?
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Antwort zu 13:
Die Passivsammelmessstellen wurden so angelegt, dass sie die Vorgaben der
Europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008/50/EG hinsichtlich der Platzierung der
Messstellen zur Messung der Luftqualität erfüllen. Insbesondere sind sie – soweit möglich –
für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge
repräsentativ und halten einen Mindestabstand von 25 Metern zur nächstgelegenen,
vielbefahrenen Kreuzung ein. Lediglich am Messpunkt 559 (Buschkrugallee) können die
Kriterien aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden.
Frage 14:
Wird der Senat zu dem Urteil des Verwaltungs¬gerichtes zu streckenbezogenen Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge in Berufung gehen?
Antwort zu 14:
Ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt werden, kann
erst entschieden werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Frage 15:
Wie bewertet der Senat die Aussichten auf den Erfolg einer einzulegenden Berufung zu dem oben
genannten Urteil?
Antwort zu 15:
Für eine Einschätzung sind die schriftlichen Urteilsgründe genau auszuwerten, die
voraussichtlich erst in den nächsten Wochen vorliegen werden.
Frage 16:
Wie plant der Senat die Kontrolle der Fahrverbote zu organisieren?
Antwort zu 16:
Ob umfängliche Kontrollen von Fahrverboten zur Durchsetzung von Fahrverboten
notwendig sein werden, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Die Tatsache, dass sich der
Bund der Einführung einer blauen Plakette bisher verweigert, erschwert die Kontrolle und
hat zur Folge, dass für eine effektive Kontrolle Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr
herausgewunken werden müssen. Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen
der Berliner Polizei und die Wahrnehmung anderer bedeutsamer Aufgaben würde eine
umfängliche Überwachung von Fahrverboten nur in beschränktem Maße möglich sein.
Frage 17:
Welche zusätzlichen Haushaltsverpflichtungen entstehen, wenn die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge an den
entsprechenden Streckenabschnitten durchgesetzt werden und entsprechende Kontrollen erforderlich sind?
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Antwort zu 17:
Über zusätzliche Haushaltsverpflichtungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
abschließende Auskunft gegeben werden, da nicht absehbar ist, ob und in welchem
Umfang entsprechende Kontrollen erforderlich sein werden zur Durchsetzung von
Fahrverboten.
Berlin, den 08.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Das EKG der Spree Der Fluss verliert seine Wasser-Reserven aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/das-ekg-der-spree-der-fluss-verliert-seine-wasser-reserven–31604626

Berlin – Doch, doch, es hat mal wieder geregnet. Ein bisschen. Zum ersten Mal seit langem ging am Dienstag ein Regenschauer über weite Teile Berlins nieder. Aber Meteorologen finden: Das viel zu wenig. Gerade einmal 9,6 Liter pro Quadratmeter wurden am Messpunkt Dahlem der Freien Universität registriert.

Statt erhoffter 520 Liter bis Mitte November fielen im ohnehin trockenen Berlin nur 303 Liter pro Quadratmeter. Die seit dem Frühjahr anhaltende #Dürre-Periode geht also nahtlos weiter. Mit Folgen auch für die #Spree, um deren #Pegel sich die Experten sorgen.
Hochdruckgebiete blockieren regenträchtige Tiefs

Nach monatelanger #Trockenheit im Rekord-Sommer 2018 war der #Wassernachschub bereits im Oktober so gering, dass die #Fließrichtung der #Spree sich teilweise umgekehrte: „Die Spree dümpelt rückwärts“, sagt Derk Ehlert von der Umweltverwaltung. An manchen Stellen könne nicht mal mehr von einem fließenden Gewässer geredet werden. Es gab die Befürchtung, dass die #Spree-Schifffahrt eingestellt werden müsste.

Das Grundproblem: Seit Mitte März blockieren Hochdruckgebiete über Mitteleuropa jene regenträchtigen Tiefs, die vom Atlantik kommen, sagt Meteorologe …

Bahnhöfe: Baustopp am Bahnhofstunnel? aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/rahnsdorf/c-verkehr/baustopp-am-bahnhofstunnel_a189139

Im Juli sollte der #Bahnhofstunnel mit dem neuen Zugang zum #S-Bahnsteig in #Wilhelmshagen fertig sein. Diesen Plan hat die Deutsche Bahn schon vor Monaten still „beerdigt“.

Vor Ort steht noch das Schild, das die Fertigstellung des Tunnels im Juli verspricht. Daneben ein Plakat mit der Information, dass eine besondere Bauweise eine spezielle Zulassung benötigt und sich das #Genehmigungsverfahren länger als erwartet hinzieht. „Daher müssen Sie leider die #Fußgängerbrücke noch länger nutzen“, schreibt die Deutsche Bahn Netz AG ihren Kunden. Bei der Frage nach einem neuen Fertigstellungstermin muss die Bahn offenbar passen. Die Infoplakate vor Ort vermelden nichts derartiges.

„Das ist echt ärgerlich. Ich benutze die S-Bahn mehrmals in der Woche für die Fahrt nach Köpenick oder in die Innenstadt und muss dann mindestens zweimal die Treppe des provisorischen Gleisübergangs hoch und runter. Ich bin ja noch fit, aber ich beobachte Fahrgäste, die das nur mit Mühe bewältigen“, berichtet unser Leser Gebhard Klenz (77) aus Hessenwinkel. Er hatte die Berliner Woche darüber informiert, dass die Arbeiten am Bahnhofstunnel noch nicht abgeschlossen wurden.

Beim Ortstermin ist zu sehen, dass an der Unterführung derzeit nicht gearbeitet wird. Noch nicht einmal der Rohbau …

Bus: Schon wieder brannte ein BVG-Bus! aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/liveticker/schon-wieder-brannte-ein-bvg-bus

Gegen 7.20 Uhr #brannte auf der Stralauer Allee kurz vor der Ehrenbergstraße der Motorraum eines #BVG-Busses [1672]. Die Feuerwehr war schnell zur Stelle und löschte den Brand. Der #Bus blockiert derzeit eine Spur in Richtung Oberbaumbrücke. Erst vor ein paar Tagen brannte ein …