Straßenbahn: Antwort auf offenen Brief BVG verspricht Besserung für die Tramfahrer, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/07/strassenbahn-bvg-probleme-fahrer-offener-brief.html

Zu wenige Fahrer, zu kurze Pausen, mangelhafte Technik und nicht reparierte Weichen: Die #Mängelliste, die die Berliner #Straßenbahnfahrer in einem offenen Brief aufgeführt haben, ist lang. Die #BVG-Spitze räumt in ihrem Antwortschreiben Schwierigkeiten ein.
Die BVG-Chefin Sigrid #Nikutta und weitere Führungskräfte des Unternehmen haben auf einen offenen Brief der Straßenbahnfahrer geantwortet. Diese hatten sich zuvor in einem Brandbrief über ihre Arbeitsbedingungen beschwert. Sie beklagen darin "neben der bekannten prekären personellen Situation im Fahrdienst" auch träge Bordrechner, Taktzeiten, die nicht eingehalten werden können, zu kurze Pausenzeiten und defekte Weichen, die nicht repariert werden.

In ihrem Antwortschreiben, das rbb|24 vorliegt, hebt die BVG-Spitze hervor, was alles getan wird, um Probleme zu beheben – räumt aber auch einzelne #Missstände ein. So sei in den vergangenen drei Jahren das Personal um 200 Fahrerinnen und Fahrer aufgestockt worden, um die "schwierige #Personalsituation" in den Griff zu bekommen. Rein rechnerisch reiche das, um den aktuellen täglichen Bedarf abzudecken.

Weiter heißt es aber: "Leider kommt es in der Realität phasenweise trotzdem zu Situationen, in denen wir den selbst gesteckten #Qualitätsansprüchen nicht gerecht werden können." Dies könne an zeitweise erhöhten #Krankenständen oder "den oft schwierigen Verhältnissen auf den Berliner …

Straßenverkehr: Baustellen in Berlin In den Sommerferien droht Stau aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustellen-in-berlin-in-den-sommerferien-droht-stau/22772952.html

Wegen zahlreicher #Baustellen erwartet die Berliner in den Ferienwochen #Stau und stockender Verkehr sowie Einschränkungen auch im Nahverkehr.
Stau, Stau, Stau auf der Autobahn. Gleich die erste Ferienbaustelle auf dem #Stadtring #A100 verlängerte die Fahrt am Donnerstagmorgen nach Angaben der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) um bis zu 45 Minuten. Und weitere Baustellen folgen oder es wird bereits gearbeitet – auf der #Stadtautobahn und auf Stadtstraßen sowie vor allem auf dem Berliner Ring #A10. Hinzu kommen Sperrungen bei der S- und U-Bahn.

Seit Donnerstag gibt es zwischen den Anschlussstellen Schmargendorf/Mecklenburgische Straße und Innsbrucker Platz Richtung Neukölln nur noch einen Fahrstreifen. Bis zum 20. Juli werden zwei Brücken erneuert. Nach dem Wochenende beginnen die Vorbereitungen für die Fahrbahn-Sanierung auf der #Rudolf-Wissell-Brücke Richtung Süden. Um die Markierungen auftragen zu können, bleibt die Fahrbahn gen Norden in der Nacht zu Montag gesperrt; in der nächsten Nacht gibt es dann eine Vollsperrung. Anschließend bleiben voraussichtlich bis zum 24. August nur noch zwei Spuren je Richtung befahrbar.

Weitergebaut wird zudem auf dem #Schönefeld-Zubringer #A113, wo es zwischen Johannisthaler Chaussee und Späthstraße jeweils nur zwei Spuren gibt sowie auf der #A114 mit nur je einer Spur zwischen Schönerlinder Straße und Dreieck Pankow.

Offiziell begonnen hat jetzt auch der Ausbau auf dem nördlichen Berliner Ring A 10, der zwischen den Dreiecken Pankow und Havelland von zwei auf drei Spuren je Richtung erweitert wird. Auch der anschließende Abschnitt der #A24 wird komplett saniert. Auf einen erwogenen dreispurigen Ausbau hat man verzichtet; lediglich der Standstreifen wird verbreitert, damit er zeitweise für den Verkehr …

Flughäfen: „Fly In“ von mehr als 20 Rosinenbombern anlässlich des 70. Jubiläums des Endes der Luftbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Bei der Antwort zu der Frage 3 b) der Schriftlichen Anfrage 18/13685 wurde zum Ausdruck
gebracht, dass Starts und Landungen von #Luftfahrzeugen aufgrund der inzwischen
anderen Nutzungen auf den #ehemaligen #Flughäfen #Tempelhof und #Gatow in der Regel
ausscheiden. Nach der Rechtslage ist es in besonderen Ausnahmefällen jedoch möglich,
dennoch dort Außenstarts und -landungen durchzuführen.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage DS 18/13685 führt der Senat unter anderem aus, „Die
#Rosinenbomber dürfen nicht in Berlin landen, da die beiden #Originalschauplätze – Tempelhof und Gatow –
stillgelegt sind.“
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass Landungen und Starts von Flugzeugen auch außerhalb von genehmigten
Flugplätzen erfolgen können, wenn eine „Erlaubnis zu Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen“
vorliegt?
Antwort zu 1:
Ja.
Frage 2:
Wäre demnach auch die Landung von Flugzeugen auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tempelhof
möglich, wenn eine solche Genehmigung vorläge?
Antwort zu 2:
Ja.
2
Frage 3:
Welche Behörde wäre für die Erteilung einer solchen Genehmigung zuständig? Welcher Obersten
Dienstbehörde ist diese Stelle untergeordnet?
Antwort zu 3:
Für Genehmigungen gemäß § 25 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (Außenstart- und
Landeerlaubnis) wäre im vorliegenden Fall die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Berlin-Brandenburg (LuBB) zuständig. Die LuBB ist der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz nachgeordnet.
Frage 4:
Voraussetzung für die Genehmigung einer Außenlandung ist das Einverständnis des
Grundstückseigentümers. Wer ist dies im Falle des ehemaligen Flughafens Tempelhof?
Antwort zu 4:
Grundstückseigentümer der Flächen der ehemaligen Start und Landebahnen des
Flughafens Berlin-Tempelhof ist das Land Berlin; kleinere Freiflächen am Rande des
Tempelhofer Felds gehören dem Bund.
Frage 5:
Lässt sich aus den Antworten zu den Fragen 3. und 4. schließen, dass das Land Berlin, vertreten durch den
Senat, sowohl die Erlaubnis als Grundstückseigentümer als auch die luftrechtliche Genehmigung zur
Außenlandung der Rosinenbomber auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof erteilen könnte?
Frage 6:
Falls ja: Wurde dies seitens des Senats erwogen?
Frage 7:
Falls nein: Warum nicht?
Antwort zu 5, zu 6 und zu 7:
Die Genehmigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der zuständigen Behörde
liegt ein derartiger Antrag nicht vor. Insofern lässt sich aktuell keine Aussage treffen.
Berlin, den 29.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Auslastung und Zukunft der Fährverbindung F11, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie entwickelten sich die Fahrgastzahlen der Fährverbindung #F11 zwischen #Baumschulenweg und #Oberschöneweide in den Jahren 2010 bis 2016 (Aufschlüsselung nach durchschnittlichen Wochentage, durchschnittlichen Wochenendtagen, Monaten und Ursprung der erhobenen Zahlen erbeten)?

 

 

Antwort zu 1:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

 

„Die Zählungen wurden Ende Mai 2010 bei normalem Wetter, Ende Mai 2013 bei schlechtem Wetter und Ende Juni 2016 bei normalem Wetter durchgeführt. Monatsscharfe Angaben liegen nicht vor.“

 

 

 

700

636622

Mo..Fr

Sa

So

647

600

Personen

mittlere Anzahl nach Tagart

500

 

400

356

300

232

247

197

200

 

100

86

49

0

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

Frage 2:

 

Wie haben sich die Fahrgastzahlen der Fährverbindung F 11 zwischen Baumschulenweg und Oberschöneweide seit Januar 2017 bis einschließlich Juni 2018 entwickelt und wer hat diese auf welche Art ermittelt (Aufschlüsselung nach durchschnittlichen Wochentage, durchschnittlichen Wochenendtagen, Monaten und Ursprung der erhobenen Zahlen erbeten)?

 

Frage 3:

 

Wie viele Fahrräder wurden in der Zeit von Januar 2017 bis einschließlich Juni 2018 durch die Fährverbindung F11 im Durchschnitt transportiert (Aufschlüsselung nach durchschnittlichen Wochentage, durchschnittlichen Wochenendtagen, Monaten und Ursprung der erhobenen Zahlen erbeten)?

 

Antwort zu 2 und zu 3:

 

Die BVG AöR teilt hierzu mit:

 

„Die Zählungen wurden im Oktober 2017 vor Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke und damit vor Inbetriebnahme der Buslinie 365 am 21.12.2017 durchgeführt. Seit 01.01.2018 erhebt das Fährpersonal täglich die Anzahl beförderter Personen und Fahrräder.

Die Fahrgastzahlen aus den Monaten Januar, Februar und März 2018 lagen von Montag bis Samstag unterhalb der Fahrgastzahlen vom Oktober 2017. Die Zählungen aus April und Mai 2018 lagen über dem Niveau der Zählung vom Oktober 2017. Dies ist insbesondere auf saisonale Effekte zurückzuführen.“



 

 

800

Mo..Fr    Sa    So

700

Personen

705

mittlere Anzahl nach Tagart

600

567

496

500

Eröffnung

Brücke

505

412

400

311

309

300

233

253

224

200

147

193

142

97

163

116117

100

88

0

Okt 17      Nov 17      Dez 17      Jan 18       Feb 18      Mrz 18      Apr 18      Mai 18

 

 

Eröffnung Brücke

400

378

Mo..Fr    Sa     So

Fahrräder

mittlere Anzahl nach Tagart

300

229

211

206

200

122

121

97

100        81

82

41

22 27 23

26 19 27

23 19

0

Okt 17      Nov 17      Dez 17      Jan 18       Feb 18      Mrz 18      Apr 18      Mai 18

 

Neben den von der BVG AöR genannten saisonalen Effekte ist auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen der „Bürgerplattform Berlin-Südost“ von Anliegern und Interessierten im Hinblick auf die angekündigten Zählungen Aktionen für Presseaufmerksamkeit initiiert und Aufrufe zum häufigen Fahren mit der Fähre gestartet wurden (http://www.organizing-  berlin.de/).

Die Linie F11 fährt wochentags von 6 h bis 19:30 h zumeist im 20-Minuten-Takt, im Berufsverkehr auch im 10-Minuten-Takt, an den Wochenenden von 8 h bis 19 h (im Winter bis 18:30 h) im 20-Minuten-Takt. Die ermittelten Fahrgastzahlen entsprechen im Winterhalbjahr an Werktagen daher auf die einzelnen Fahrten heruntergebrochen nicht einmal einem Fahrgast je fahrplanmäßig vorgesehener Fährfahrt. Lediglich an Sonntagen mit schöner Witterung sind im Schnitt über 10 Fahrgäste pro Fährfahrt zu verzeichnen,  was angesichts der geringen Beförderungskapazität der Fähre bei den wenigen besonders nachgefragten Fahrten dann allerdings auch schon zu Überfüllung führt.

Die Fahrgastzahlen der Fähre sind mithin als gering zu beurteilen und liegen lediglich auf dem Niveau einer sehr schwach ausgelasteten Buslinie.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten sowie Fahrscheinen zur Mitnahme eines Fahrrades in der Zeit vom Januar 2017 bis einschließlich Juni 2018 (Aufschlüsselung nach durchschnittlichen Wochentage, durchschnittlichen Wochenendtagen, Monaten sowie nach Art der verkauften Fahrkarten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die BVG AöR teilt hierzu mit:

 

„Für die F11 werden keine separaten Verkaufszahlen erhoben.“

 

 

Frage 5:

 

Wie sind diese Einnahmen zu bewerten; sind sie im Vergleich zu anderen Verkehrslinien der Berliner Verkehrsbetriebe eher höher oder geringer?

 

Antwort zu 5:

 

Die BVG AöR teilt hierzu mit:

 

„Im Vergleich zu Linien aller Verkehrsmittel sind die Einnahmen der Fähren eher gering.“

 

 

Frage 6:

 

Wie bewertet der Senat aus wirtschaftlicher, touristischer, verkehrspolitischer sowie fahrradpolitischer Sicht die Fährverbindung F11 und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den ermittelten Einnahmen und Fahrgastenzahlen für die weitere Zukunft der Fährverbindung?

 

Antwort zu 6:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger bei der Bestellung von Verkehrsleistungen bei Verkehrsunternehmen entsprechend den verkehrspolitischen Vorgaben des Landes im bisherigen ÖPNVG (§ 2 Abs. 1) sowie dem neuen Mobilitätsgesetz (§ 26 Abs. 1) auf die Daseinsvorsorge verpflichtet. Darunter fallen u.a. auch die Verknüpfung von Wohngebieten mit Erholungsgebieten und eine den verkehrlichen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechende Verkehrsbedienung durch den ÖPNV. Diese Funktion wurde im Bereich Oberschöneweide/Baumschulenweg bisher von der Linie F11 übernommen, seit der Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke gewährleistet dies die Buslinie 365. Mit dieser Buslinie ist darüber hinaus eine Ausweitung des Angebots durch die zusätzliche Erschließung von Wohngebieten in Oberschöneweide möglich geworden, die damit eine direkte Anbindung an die S-Bahn erhalten haben.

Die Kosten gemäß BVG-Verkehrsvertrag für die Buslinie 365 liegen mit 212.000 € pro Jahr ca. 20 % unter denen für die Linie F11 (ca. 260.000 € p. a.), die derzeit zusätzlich gezahlt werden. Bei niedrigeren Kosten ist die verkehrliche Wirkung der Buslinie gegenüber der örtlich sehr begrenzten Erschließungswirkung der F11 deutlich größer. Bei der

 

Ausschreibung des gesamten BVG-Fährverkehrs ab 2014 wurde der Betrieb für das Vergabelos „F11“ daher nur bis zur geplanten Fertigstellung der Brücke ausgeschrieben, da damit die fehlende Querungsmöglichkeit der Spree als sachliche Grundlage für den bisherigen Fährbetrieb im Rahmen des ÖPNV entfällt. Lediglich um zeitliche Unwägbarkeiten beim Brückenbau abfangen zu können, wurde eine begrenzte Option für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eingefügt. Es ist verabredet, dass die Fahrgastzahlen genau beobachtet werden um auf dieser Basis zu entscheiden.

Aus Sicht des ÖPNV lassen sich die derzeit für die F11 aufgewendeten Finanzmittel von etwas über ¼ Mio. € jährlich in der wachsenden Stadt an anderer Stelle deutlich hilfreicher für die Stärkung der vorhandenen ÖV-Linien oder die z.B. durch Neubau notwendige Neuerschließung von Gebieten einsetzen.

Soweit die Fährverbindung aus anderen Gründen weiter betrieben werden soll und die Finanzierung für diesen Zweck gesichert ist, kann für diese Relation ein Fährregal beantragt werden und der Betrieb eigenständig durchgeführt, oder als Auftrag vergeben werden.

 

 

Frage 7:

 

Wie bewerten die Berliner Verkehrsbetriebe die Entwicklung der Fahrgastzahlen und Einnahmen der Fährverbindung F11 und welche Schlussfolgerungen ziehen die Berliner Verkehrsbetriebe für die weitere Zukunft der Fährverbindung?

 

Antwort zu 7:

 

Die BVG AöR teilt hierzu mit:

 

„Die Berliner Verkehrsbetriebe können aus den Fahrgastzahlen oder den Einnahmen keine Schlussfolgerungen für die weitere Zukunft der Fährverbindung ziehen. Die Zukunft der Fährverbindung ist maßgeblich von einer Bestellung durch den Aufgabenträger abhängig.“

 

 

 

Berlin, den 02.07.2018 In Vertretung

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Unterhaltung des Straßenlandes in den Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Mittel standen/stehen den Bezirken für die reine #Unterhaltung des #Straßenlandes (#Haushaltstitel 380052101) in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung (Ich bitte um eine Auflistung nach Jahr und Bezirk)?

 

Antwort zu 1:

In den Jahren 2017, 2018 und 2019 standen/stehen den Bezirken gemäß Haushaltstitel 3800 52101 jeweils folgende Mittel für die Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung:

 

Bezirk

2017

2018

2019

 

EUR

EUR

EUR

Mitte

2.915.000

2.781.000

2.781.000

Friedrichshain-Kreuzberg

1.351.000

1.369.000

1.369.000

Pankow

3.524.000

3.530.000

3.530.000

Charlottenburg-Wilmersdorf

3.064.000

3.059.000

3.059.000

Spandau

2.312.000

2.460.000

2.310.000

Steglitz-Zehlendorf

3.404.000

3.399.000

3.399.000

Tempelhof-Schöneberg

2.757.500 1)

2.577.000

2.577.000

Neukölln

2.294.773 2)

2.120.000

2.120.000

Treptow-Köpenick

3.592.000

3.701.000

4.001.000

Marzahn-Hellersdorf

3.093.000

3.223.000

3.218.000

Lichtenberg

2.124.000

2.428.000

2.298.000

Reinickendorf

2.518.000

2.526.000

2.526.000

1) um 181.500 EUR erhöht gegenüber Haushaltsansatz zur Beseitigung von Unwetterschäden

2) um 284.773 EUR erhöht gegenüber Haushaltsansatz infolge Bürgerhaushalt

 

Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Einigung mit Siemens Berlin kann doch schnell neue U-Bahnen kaufen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/einigung-mit-siemens-berlin-kann-doch-schnell-neue-u-bahnen-kaufen/22767998.html

Fahrgäste können aufatmen: Die BVG darf nun doch neue -Bahnen kaufen. #Siemens zieht seine #Klage gegen den Plan der #BVG, Dutzende -Bahn-Wagen bei Konkurrent #Stadler zu kaufen, zurück.
Fahrgäste können aufatmen: Die BVG darf neue -Bahn-Züge kaufen. Die Gefahr, dass wegen Fahrzeugmangels Züge mit weniger Wagen fahren oder der Fahrplan eingeschränkt wird, ist zumindest vorläufig gebannt. Nach Tagesspiegel–Informationen zieht Siemens seine Klage gegen den Kauf von 80 Wagen beim Berliner Unternehmen Stadler zurück. Die Einigung sieht demnach vor, dass die BVG zunächst 56 Wagen kaufen darf; auf 80 darf sie die Zahl erhöhen, wenn sie weitere Fahrzeuge unplanmäßig wegen irreparabler Schäden aus dem Betrieb nehmen muss. Weder von der BVG noch von Siemens gab es dazu am Mittwoch Stellungnahmen.

Der jeweils amtierende Senat und die BVG hatten es in den #Supersparjahren unterlassen, neue Züge zu bestellen. Statt dessen sollten zum Teil uralte Fahrzeuge mit aufwändigen Arbeiten wieder für einen mehrjährigen Einsatz fit gemacht werden. Bei der 1979 gebauten Baureihe #F79 stellte sich aber während der Arbeiten, wie berichtet, heraus, dass entstandene Risse nicht mehr zu reparieren sind. Insgesamt waren 70 Wagen betroffen; mehrere sind schon abgestellt.

Um schnell an neue Züge zu kommen, wollte die BVG das nach EU-Recht erforderliche #Ausschreibungsverfahren umgehen und eine laufende Serie von Neubaufahrzeugen bei Stadler aufstocken – für weitere 120 Millionen Euro. Dagegen erhob Siemens Einspruch, unterlag bei der #Vergabekammer, die die „#Notlage“ der BVG ohne Einschränkungen anerkannt hatte, und zog vor Gericht. Ein #Gütetermin war gescheitert, die nächste Verhandlung ist für …

Straßenbahn: BVG-Beschäftigte kritisieren Chaos bei der Straßenbahn In einem Brief an den Vorstand klagen die Vertrauensleute der Straßenbahn über gravierende Mängel und schlechte Bezahlung., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214766887/BVG-Beschaeftigte-kritisieren-chaotische-Zustaende.html

Berlin.  Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) rühmen sich, einer der besten Arbeitgeber in der Stadt zu sein. Auch jüngste Werbekampagnen vermitteln das Bild eines besonders leistungsfähigen und modernen Unternehmens. Doch hinter den #Fahrerhaustüren ist die Stimmung derzeit alles andere als gut. Vor allem bei den Beschäftigten bei der #Straßenbahn wächst der Unmut.

In einem offenen Brief an BVG-Chefin Sigrid #Nikutta beklagen 15 Vertrauensleute eine „prekäre personelle Situation im Fahrdienst“. Als Beispiel wird die Lage am 3. Juli genannt. Demnach hätten am Dienstag für 642 Dienste nur 590 Fahrerrinnen und Fahrer zur Verfügung gestanden. „Wir Arbeitnehmervertretungen sind höchst besorgt über die sich täglich weiter verschärfende Situation im Bereich Straßenbahn“, heißt es in dem Brief, der am Mittwoch in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde.

In den vergangenen Jahren hatte die BVG ihr Angebot besonders im Straßenbahnbereich stark ausgeweitet. Anders als etwa bei der U-Bahn gab es für die Tram zahlreiche neue Fahrzeuge. Zudem wuchs die Zahl der Fahrgäste auf den Strecken aus dem Berliner Osten in Richtung Innenstadt besonders stark. Auf Bestellung des Berliner Senats wurden daraufhin die Taktzeiten verkürzt, teilweise fahren die Bahnen im Abstand von nur drei Minuten.

Die Realität sieht anders aus

Allerdings oft nur auf dem Papier. Denn in der Realität sorgten defekte #Weichen, träge #Bordrechner und eine zunehmende Zahl von sogenannten #Langsamfahrstellen dafür, dass die Fahrpläne kaum einzuhalten sind. Die Vertrauensleute beklagen auch „chaotisch organisierte #Straßenbaumaßnahmen“ und „nicht funktionierende …

Pollo weckt Interesse im Ausland Der Pollo ist nicht nur in der Prignitz eine Attraktion., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Pollo-weckt-Interesse-im-Ausland

Mittlerweile ist der gute Ruf der #Kleinbahn bis in die #Ukraine vorgedrungen. Dort soll nach dem Vorbild des #Pollo eine #Schmalspurbahn wiederbelebt werden.
#Pritzwalk
Als touristischer Anziehungspunkt macht die Kleinbahn Pollo jetzt auch international von sich reden. Sebastian Trolle, Berater des ukrainischen Infrastrukturministers, und Projektmanagerin Therese-Eva Menzel waren kürzlich zu Gast beim Pritzwalker Bürgermeister Ronald Thiel, um zu erfahren, wie wichtig der Pollo für die Region ist und wie Kommunen das Projekt fördern könnten.
Sebastian Trolle möchte eine stillgelegte Kleinbahn in der Westukraine zu neuem Leben erwecken, die #Borschatalbahn, die in der Grenzregion zwischen Ungarn, Rumänien verkehrt. Er sucht Beispiele für den gelungenen Betrieb von Kleinbahnen und ist dabei auf Pritzwalk gestoßen.
Ganz tolle Sache

Zunächst hatten Sebastian Trolle und Projektleiterin Therese-Eva Menzel im April die Feierlichkeiten zum 25. Geburtstag des Pollo in #Lindenberg und #Mesendorf besucht. Was der Verein Prignitzer #Kleinbahnmuseum Lindenberg in den vergangenen Jahren aus dem Pollo gemacht hat, beeindruckte die Besucher sehr. „Das ist eine ganz tolle Sache“, lobte Sebastian Trolle, der sich selbst als …

Straßenverkehr: Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter, aus Senat

www.berlin.de

Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.

 

  1. werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?

 

Zu 1.:

Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.

 

  1. hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
  2. der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?

 

Zu 4.:

In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

 

  1. beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?

 

Zu 5.:

Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.

 

  1. stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?

 

Zu 6.:

Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.

 

Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.

 

  1. gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?

 

Zu 7.:

Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.

Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.

 

So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.

 

  1. zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).

 

Zu 8.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

30

26

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

43

41,40

Pankow

k.A.

30,50

15,50

Reinickendorf

36

36

35

Spandau

43

37

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

k.A.

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,75

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

31

23,75

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

44

42,50

Pankow

k.A.

35,50

21,50

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

43

36

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

26

k.A.

 

 

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,25

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

58

51

50

Friedrichshain-Kreuzberg

31

k.A.

20

Lichtenberg

35

33

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

30

29

k.A.

Mitte

58

39

24

Neukölln

49

47

45,10

Pankow

k.A.

35

24

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

38,25

34,75

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

35

29

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

29,25

25,75

24

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:

 

Bezirk

VZÄ

Charlottenburg-Wilmersdorf

9

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Lichtenberg

6

Marzahn-Hellersdorf

5

Mitte

12

Neukölln

11

Pankow

9

Reinickendorf

8

Spandau

6

Steglitz-Zehlendorf

8

Tempelhof-Schöneberg

9

Treptow-Köpenick

8

 

In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.

 

  1. setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?

 

Zu 9.:

Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.

 

  1. haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?

 

Zu 10.:

Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.

 

  1. viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?

 

Zu 11.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen  nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

69

61

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

137

122

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

82

74

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

127

107

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

 

 

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

75

67

Friedrichshain-Kreuzberg

57.

43

k.A.

Mitte

k.A.

136

120

Pankow

k.A.

116

108

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

22

20

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

35

k.A.

 

  1. Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?

 

Zu 12.:

Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens

5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.

 

  1. es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?

 

Zu 13.:

Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?

 

Zu 14.:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.

 

  1. es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?

 

Zu 15.:

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei

 

gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.

 

  1. bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?

 

Zu 16.:

Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:

 

„Über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).

Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen der Ordnungsämter finden Sie hier.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o- der der Feuerwehr (112).

 

Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.

 

  1. bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?

 

Zu 17.:

Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.

 

In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.

 

  1. Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?

 

19.  Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?

 

Zu 18. und 19.:

Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.

 

In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.

 

Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.

 

  1. den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?

 

Zu 20.:

Nein.

 

  1. mungsort eintreffen?

 

Zu 21.:

In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.

 

Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.

 

 

Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

BVG: Vergabe der Werberechte der BVG (AöR), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit #Werbeunternehmen betreffend #Werbung an #Haltestellen, #Bahnhöfen
oder an und in #Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und
Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an
Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur
Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“
Frage 2:
Welche #Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln
nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei
einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die
Frage nicht beantwortet werden.“
Frage 3:
Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in
Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“
Frage 4:
Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die #Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus-
/Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 #Richtungshaltestellen,
4.619 #Wartehallen mit 6.161 #Werbevitrinen im 4/1-Format.
Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet,
können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht
werden.“
Frage 5:
Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der
BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf
vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an
und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu
unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht
nicht.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden
(bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)?
3
Frage 7:
Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen
durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe
von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet
werden.“
Berlin, den 28.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz