Straßenverkehr: Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter, aus Senat

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Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.

 

  1. werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?

 

Zu 1.:

Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.

 

  1. hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
  2. der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?

 

Zu 4.:

In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

 

  1. beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?

 

Zu 5.:

Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.

 

  1. stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?

 

Zu 6.:

Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.

 

Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.

 

  1. gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?

 

Zu 7.:

Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.

Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.

 

So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.

 

  1. zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).

 

Zu 8.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

30

26

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

43

41,40

Pankow

k.A.

30,50

15,50

Reinickendorf

36

36

35

Spandau

43

37

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

k.A.

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,75

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

48

38

36

Friedrichshain-Kreuzberg

28

k.A.

k.A.

Lichtenberg

31

23,75

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

29

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Neukölln

47,85

44

42,50

Pankow

k.A.

35,50

21,50

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

43

36

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

27

26

k.A.

 

 

Tempelhof-Schöneberg

27,25

25,25

22

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

58

51

50

Friedrichshain-Kreuzberg

31

k.A.

20

Lichtenberg

35

33

k.A.

Marzahn-Hellersdorf

30

29

k.A.

Mitte

58

39

24

Neukölln

49

47

45,10

Pankow

k.A.

35

24

Reinickendorf

36

36

33

Spandau

38,25

34,75

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

35

29

k.A.

Tempelhof-Schöneberg

29,25

25,75

24

Treptow-Köpenick

30

30

k.A.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:

 

Bezirk

VZÄ

Charlottenburg-Wilmersdorf

9

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Lichtenberg

6

Marzahn-Hellersdorf

5

Mitte

12

Neukölln

11

Pankow

9

Reinickendorf

8

Spandau

6

Steglitz-Zehlendorf

8

Tempelhof-Schöneberg

9

Treptow-Köpenick

8

 

In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.

 

  1. setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?

 

Zu 9.:

Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.

 

  1. haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?

 

Zu 10.:

Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.

 

  1. viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?

 

Zu 11.:

Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen  nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:

 

 

Bezirk

2016

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

69

61

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

137

122

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2017

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

82

74

Friedrichshain-Kreuzberg

k.A.

k.A.

k.A.

Mitte

k.A.

k.A.

k.A.

Pankow

k.A.

127

107

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

21

17

 

 

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

k.A.

k.A.

 

 

Bezirk

2018

vorhandene Stellen

besetzte Stellen

tatsächlich ein- setzbare Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

96

75

67

Friedrichshain-Kreuzberg

57.

43

k.A.

Mitte

k.A.

136

120

Pankow

k.A.

116

108

Spandau

12

11

k.A.

Steglitz-Zehlendorf

25

22

20

Tempelhof-Schöneberg

k.A.

35

k.A.

 

  1. Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?

 

Zu 12.:

Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens

5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.

 

  1. es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?

 

Zu 13.:

Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.

 

  1. dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?

 

Zu 14.:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.

 

  1. es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?

 

Zu 15.:

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei

 

gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.

 

  1. bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?

 

Zu 16.:

Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:

 

„Über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).

Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen der Ordnungsämter finden Sie hier.

In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o- der der Feuerwehr (112).

 

Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.

 

  1. bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?

 

Zu 17.:

Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.

 

In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.

 

  1. Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?

 

19.  Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?

 

Zu 18. und 19.:

Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.

 

In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.

 

Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.

 

  1. den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?

 

Zu 20.:

Nein.

 

  1. mungsort eintreffen?

 

Zu 21.:

In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.

 

Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.

 

 

Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport