Bus: Stecker rein! aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2596

Gelb wird jetzt noch grüner. Die BVG beginnt die Hochlaufphase bei der Beschaffung von #Elektrobussen und kauft 30 Fahrzeuge mit #E-Antrieb. Anfang Juni hatte der Aufsichtsrat die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, konnten am heutigen Freitag offiziell die Zuschläge erteilt werden. Je 15 Busse für Berlin werden von #Mercedes-Benz und vom polnischen Hersteller #Solaris hergestellt. Die ersten Fahrzeuge sollen im Frühjahr 2019 geliefert werden. Das Auftragsvolumen beläuft sich insgesamt auf rund 18 Millionen Euro.

Mercedes-Benz erhielt den Zuschlag für die elektrische Variante des Stadtbus-Modells #Citaro. Solaris liefert Busse des Typs New #Urbino 12 Electric. Die Busse beider Hersteller sind zwölf Meter lang und bieten Platz für jeweils rund 70 Fahrgäste. Die Batteriebusse werden über Nacht per Stecker geladen. Stationiert wird die E-Flotte zunächst auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße. Voraussichtlich sollen die #E-Busse vor allem auf den Linien #142, #147, #194 und #240 eingesetzt werden, jeweils im #Mischverkehr mit #Dieselfahrzeugen.

Straßenbahn: Betriebshöfe im Westteil Berlins für Erweiterungen des Straßenbahnnetzes, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind Standorte im Westteil Berlins für zukünftige #Straßenbahnbetriebshöfe geplant oder werden geprüft?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind keine Standorte geplant?
Frage 2:
Welche Flächensicherungen sind vorgesehen, um künftige #Betriebshöfe möglich zu machen? Falls keine
angedacht sind, warum nicht?
Antwort zu 1 und 2:
Derzeit wird geprüft, ob im Bereich der sog. „Urban Tech Republic“ ein Standort für einen
#Straßenbahnbetriebshof sinnvoll integrierbar sein wird. Wenn diese Prüfung positiv
ausfällt, wird die Flächensicherung über den Flächennutzungsplan erfolgen.
Frage 3:
Können Standorte von ehemaligen BVG-Straßenbahnbetriebshöfen wieder nutzbar gemacht werden? Wenn
ja, welche? Wenn nein, warum ist das nicht möglich (bitte Einzelbegründung für die jeweiligen ehemaligen
Standorte)?
Antwort zu 3:
Ehemalige Straßenbahnbetriebshöfe der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Westteil
Berlins wurden zum Großteil verkauft und neuen Nutzungen zugeführt.
Die derzeit genutzten #Busbetriebshöfe der BVG, die vor der Stillegung des
Straßenbahnnetzes im Westteil der Stadt ebenfalls durch den Straßenbahnbetrieb genutzt
2
wurden (Cicerostraße, Gradestraße, Müllerstraße), sind durch die Platzbedarfe des
Busverkehrs ausgelastet.
Der im Landeseigentum verbliebene Standort Belziger Straße ist auf Grund seiner
städtebaulichen Einbindung für einen modernen Straßenbahnbetriebshof ungeeignet.
Frage 4:
Wird für ein künftiges Spandauer Straßenbahn-(Insel-)Teilnetz ein Betriebshof-Standort gesichert? Wenn ja,
welcher Standort ist vorgesehen? Wenn nein, warum wird kein Betriebshof-Standort bereits planerisch
vorgesehen?
Frage 5:
Gibt es Überlegungen, die Infrastruktur der Werkstatt Berlin Spandau der Havelländischen Eisenbahn
Aktiengesellschaft (HVLE) am Johannisstift für einen Straßenbahnbetriebshof zu nutzen und zu sichern?
Wenn ja, wie ist der Stand der Überlegungen? Wenn nein, warum wird das nicht in Betracht gezogen?
Antwort zu 4 und 5:
Planungen für eine neue Straßenbahninfrastruktur in Spandau befinden sich in der Phase
von grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen. Daher können derzeit noch keine
Aussagen zu zukünftigen Standorten von Straßenbahnbetriebshöfen gemacht werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftige Netzteile in Spandau zum Teil auch
durch Bestands- bzw. geplante Kapazitäten abgedeckt werden können. Siehe hierzu auch
Antwort auf Frage 1.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + Infrastruktur: Mobilitätshubs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Konzept verbirgt sich hinter den von der BVG angekündigten „Mobilitätshubs“, die die
Mobilitätsangebote in der Stadt weiterentwickeln sollen?
Antwort zu 1:
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Umweltfaktoren sowie der steigenden
Nachfrage nach alternativen Mobilitätsangeboten und deren individueller Kombination in
der Stadt, sieht die BVG die Herausforderung, und Chance zugleich, neue
#Mobilitätsangebote zu entwickeln sowie diese mit bestehenden und externen
Mobilitätsdienstleistungen zu vernetzen. Die Mobilitätshubs der BVG sollen Kunden
komfortable Wahlmöglichkeiten entsprechend ihrer individuellen Mobilitätsbedürfnisse
sowie die Möglichkeit des einfachen Wechselns des Transportmittels, zum Beispiel von
privaten Rädern oder Bike- und #Carsharing zur Weiterfahrt mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), bieten. Somit leisten Mobilitätshubs einen entscheidenden
Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes der Stadt Berlin sowie zur Verkehrs- und
Stadtentwicklung.
2
Frage 2:
Woraus bestehen „Mobilitätshubs“? Woraus bestehen die unterschiedlichen Varianten und welche Kosten
sind damit jeweils verbunden?
Antwort zu 2:
Im Bereich der öffentlich zugänlichen Verkehrsmittel ist eine zunehmende Diversifizierung
und Anbietervielfalt über den #ÖPNV und den #Taxiverkehr hinaus zu beobachten. Neben
#Fahrradverleihsystemen und #Carsharingangeboten etablieren sich auch sog.
#Ridesharingangebote mehr und mehr am Markt. Die Herausforderung hierbei ist die
tarifliche und räumliche Integration und die intermodale Verknüpfung. Neben der tariflichen
Verknüpfung von ÖPNV und anderen Mobilitätsdienstleistern sowie der Entwicklung
digitaler Mobilitätsplattformen bieten Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs die
Möglichkeit, diese Angebote besser zu verknüpfen und räumlich zu erleichtern. Aufgrund
der vorgenannten Anforderung geht die Gestaltung und Flächennutzung von
Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs deutlich über die bisherigen Ansätze intermodaler
Verknüpfung in Form von #Park+Ride und #Bike+Ride-Plätzen sowie #Taxistellplätzen
hinaus. Neben der Integration von Sharing-Angeboten steht auch die Einbeziehung von
Angeboten der #Elektromobilität, bspw. in Form von öffentlich nutzbarer #Ladeinfrastruktur,
im Fokus der Diskussion zu Mobilitätshubs.
Eine detaillierte Kostenermittlung einzelner Ideen für Mobilitätshubs liegt noch nicht vor.
Frage 3:
Welcher Planungs- und Bauhorizont wird für die Realisierung der unterschiedlichen Varianten veranschlagt?
Frage 4:
Welche Flächen eignen sich grundsätzlich für die zusätzliche Realisierung von „Mobilitätshubs“?
Frage 5:
Wann und wo werden die ersten „Mobilitätshubs“ errichtet werden können?
Frage 6:
Inwiefern wird es eine Testphase und Evaluation geben?
Antwort zu 3 bis 6:
In Berlin sind bereits von verschiedenen Seiten entsprechende Vorschläge zur
Entwicklung von Bahnhöfen und Knotenpunkten zu Mobilitätshubs gemacht worden. In der
Laufzeit des Nahverkehrsplan Berlin 2019 – 2023 wird daher durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft werden, welche Anforderungen aus
gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs
zu stellen sind und an welchen #Bahnhöfen und #Haltestellen des ÖPNV geeignete
Anknüpfungspunkte für die Entwicklung von Mobilitätshubs bestehen. Dabei ist auch zu
klären, welche Mobilitätsangebote sinnvoll sind – auch aus verkehrspolitischer Sicht – und
in die jeweiligen Standorte einbezogen werden können. Generell sind dabei zwei
Randbedingungen erforderlich:
3
 Grundsätzlich müssen entsprechende Flächen an den jeweiligen ÖPNV-Zugangsstellen
verfügbar und nutzbar sein, ohne dass dies zu Lasten der bereits vorhandenen
Angebote und Infrastrukturanforderungen des Umweltverbunds geht.
 Die jeweiligen Mobilitätsangebote an öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln müssen in
den jeweiligen Stadträumen geeignet sein, die verkehrspolitischen Zielsetzungen
Berlins, insbesondere gemäß §§ 4, 5 und 7 bis 9 des geplanten Mobilitätsgesetzes
(MobG), zu unterstützen.
Quintessenz ist, dass Mobilitätshubs und die dort jeweils sinnvollen Angebote den
stadträumlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Dies bedeutet bspw., dass
privilegierte Pkw-Angebote, etwa Stellplätze für stationsungebundene Carsharing-
Angebote (sogenanntes Free floating) im Innenstadtbereich in der Regel verkehrspolitisch
nicht sinnvoll sind, da sie dort vor allem in Konkurrenz zum ÖPNV stehen, ohne diesem
gegenüber verkehrliche und ökologische Vorteile zu bieten. Dagegen können solche
Angebote an Mobilitätshubs im Vorortbereich durchaus im Sinne der verkehrspolitischen
Zielerreichung sein. Aus Sicht des ÖPNV sind im Rahmen dieser Prüfung und der
Auswahl potenziell geeigneter Standorte vor allem folgende Aspekte wichtig, die
überwiegend die angesichts der aktuellen Entwicklungen in Berlin als wachsender Stadt
oftmals zu erwartende Flächenkonkurrenz im Bereich potenzieller Mobilitätshubs
betreffen:
 Die jeweiligen ÖPNV-Verknüpfungspunkte müssen entsprechende Flächenreserven
bieten, um zusätzliche Angebote – einschließlich der dadurch indizierten zusätzlichen
Nachfrage – bewältigen zu können.
 Der ÖPNV muss weiter in der Lage sein, die wachsende Nachfrage an den jeweiligen
Verknüpfungspunkten zu bewältigen, er benötigt daher ausreichend dimensionierte
Haltestellen und Verkehrsflächen einschließlich der jeweils betrieblich erforderlichen
Infrastruktur (Betriebshaltestellen, Reserven für Spitzenlast und zusätzliche Verkehre).
Diese Flächen dürfen nicht zugunsten anderer Angebote eingeschränkt werden.
 Die zusätzlichen Mobilitätsangebote sollen keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung
des Umweltverbunds und damit des ÖPNV sein, sie sollen nicht zu Fahrgastverlusten
und Verlagerungseffekten weg vom Fahrrad und dem ÖPNV führen.
 Es sind vor allem solche ergänzenden Angebote sinnvoll, die auch tariflich in die bereits
vorhandenen Angebote eingebunden werden können und durch digitale
Mobilitätsplattformen mit dem ÖPNV und den öffentlichen Radverkehrsangeboten
verknüpft sind.
 Mobilitätshubs müssen grundsätzlich anbieteroffen sein, sowohl hinsichtlich der
Mitnutzung durch die im Einzugsbereich jeweils aktiven ÖPNV-Unternehmen als auch
der verschiedenen Anbieter von Sharing-Angeboten.
Im Rahmen der Untersuchung sind zudem auch mögliche institutionelle Strukturen sowie
Anbieter- und Vertragsformen zu betrachten.
Frage 7:
Welche Standorte werden als potentiell geeignet eingestuft? Welche Gespräche fanden mit den
Bezirksämtern diesbzgl. statt und welche Rückmeldungen gab es?
4
Antwort zu 7:
Aufgrund der positiven Zusammenarbeit mit den Bezirken steht der BVG eine Reihe an
potentiellen Standorten zur Verfügung, welche es auf Einflussfaktoren, wie zum Beispiel
die Einfachheit der Umsetzung, zu untersuchen gilt. Aufgrund der noch laufenden
Abstimmungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine finalen Standorte benannt
werden. Die BVG achtet hierbei darauf, stadtweit Realisierungsflächen zu prüfen und zu
berücksichtigen.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baumaßnahmen im Nordosten Pankows – geplantes Chaos? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Zu den laufenden und geplanten #Baumaßnahmen zwischen dem 1. Mai 2018 und dem 30. Juni 2018 in den Pankower Ortsteilen Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf sowie Französisch Buchholz (inklusive BAB #A114 und BAB #A10) frage ich, wer hat welche Baumaßnahmen wann und aus welchem Grund beauftragt (bitte tabellarisch angeben)?

 

Frage 2:

 

Wann werden diese Baumaßnahmen abgeschlossen sein? Frage 3:

Wann wurde die #Öffentlichkeit auf welchem Wege über die Baumaßnahmen informiert?

 

Antwort zu 1 bis zu 3:

 

Die Antworten zu den ersten drei Fragen beruhen hinsichtlich der Maßnahmen, bei denen nicht die zuständige Senatsverwaltung selbst Bauherr ist, ausschließlich auf einer Stellungnahme des Bezirksamtes (s. auch Vorbemerkung oben). Alle hier vorliegenden und vom Bezirksamt übermittelten Erkenntnisse wurden in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor.

 

 

Baumaßnahme und Grund

Bauherr

Bauarbeiten von bis

Information der Öffentlichkeit

Östliche Bucher-Straßen- Brücke (Asphaltschäden und schadhafte Übergangskonstruktion)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

22.05.2018 – 01.06.2018

Pressemitteilung vom 15.05.2018

Sellheimbrücke (Asphaltschäden)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Beauftragung am 21.07.2017 –

Ausführungs-Termin steht noch nicht fest

noch offen

Schönerlinder Straße (Restarbeiten Lindenhofbrücke)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

02.05.2018 – 22.05.2018

 

B109 Straßenausbau im Bereich Bahnübergang

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt.

Tiefbau

Juli/ August 2018 im Zeitraum der Gleissperrung durch DB AG

 

Karower Chaussee mit Baustellenampel

Berliner Wasserbetriebe

12.06.2018 bis

24.06.2018

 

Bahnhofstraße / Pankgrafenstraße (mit Vollsperrung und (Umfahrung)

Berliner Wasserbetriebe

lfd. bis 16.6.2018

 

Hauptstraße

(ein Fahrstreifen je Richtung und Einbahnstraßenregelung)  dann Schienenersatzverkehr (S2)

Berliner Wasserbetriebe

 

 

 

 

Deutsche Bahn AG (DB AG)

lfd.

 

 

 

 

26.06.2018 – 17.08.2018

 

Heinersdorfer Straße / Krugstege (in jede Fahrtrichtung ein Fahrstreifen, ab 05.07.2018 ist ein Linksabbiegen von der Heinersdorfer Straße in die Bahnhofstraße nicht mehr möglich.)

Berliner Wasserbetriebe (BWB)

Weiterführung der Baumaßnahme ab 18.06.2018

 

 

 

Frage 4:

 

Welche dieser Baumaßnahmen wurden im Rahmen der sogenannten Baustellenkoordinierungsrunde angezeigt; welche nicht?

 

Antwort zu 4:

 

Die Brückenbaumaßnahmen und die Arbeiten der BWB wurden angezeigt. Infolge der erheblichen Fahrbahnschäden war es notwendig, die Fahrbahnsanierungsarbeiten auf der Bucher Straße im Bereich der Bahnbrücke noch vor der Unterbrechung der S-Bahn-Linie 2 und der damit verbundenen Schienenersatzverkehrs(SEV)-Leistungen auszuführen.

 

Frage 5:

 

Gab es eine Abstimmung der verschiedenen Baulastträger hinsichtlich der zeitlichen Abläufe der Baumaßnahmen? Wenn ja, wer war daran beteiligt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu 5:

 

Ja, es fanden diverse Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Bauträgern statt mit der Zielsetzung, den Verkehr in Richtung Norden aufrecht zu erhalten.

 

Frage 6:

 

Welche Gründe gibt es, eine Vollsperrung der Bucher Straße am Brückenbauwerk der BAB- Anschlussstelle Bucher Straße anzuordnen?

  1. Wer hat diese veranlasst?
  2. Wann wurde diese beantragt; wann von wem genehmigt?
  3. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie enden?
  4. Wann werden die Bauarbeiten wie durchgeführt (bitte vereinbarte und umgesetzte Arbeitszeiten angeben)?
  5. Welche Umleitungsstrecken wurden eingerichtet und wie sind diese gekennzeichnet?
  6. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Leistungsfähigkeit dieser Strecken zu erhöhen?
  7. Wie leistungsfähig sind diese und welche Umwege sind durch die Baumaßnahme bedingt (Referenz: BAB AS Bucher Straße-Kreuzung Bucher Straße und Pankgrafenstraße)?

 

Antwort zu 6:

 

Grund für die Vollsperrung waren die Arbeitsschutzbedingungen für notwendige Asphaltarbeiten, die eine halbseitige Verkehrsführung aufgrund zu geringer seitlicher Sicherheitsabstände nicht zulassen.

  1. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. Tiefbau, hat diese veranlasst.
  2. Die Maßnahme wurde am 11.12.2017 von der bauausführenden Firma beantragt und am 09.05.2018 von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) straßenverkehrsrechtlich angeordnet.
  3. Die Bauarbeiten haben am 22.05.2018 begonnen und endeten am 01.06.2018.
  4. Sie fanden werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr statt.
  5. An der Ausfahrt A 114 mit Umleitungsbeschilderung Französisch Buchholz, Pankgrafenstraße mit Umleitungsbeschilderung Richtung Buch,

weiträumige Beschilderung Prenzlauer Promenade, Bahnhofstraße, Wiltbergstraße,

Schönerlinder Straße, Hauptstraße, A114

  1. Weitere Maßnahmen waren nicht möglich.
  2. Die Leistungsfähigkeit ist ausreichend.

 

Frage 7:

 

Ist der Senat der Auffassung, dass die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße leistungsfähig genug ist, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen?

 

Frage 8:

 

Für welche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (dtV) ist die Route Karower Damm / Alt-Blankenburg / Krugstege / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ausgelegt?

 

Antwort zu 7 und zu 8:

 

Die Route Karower Damm / Alt- Blankenburg / Bahnhofstraße / Heinersdorfer Straße ist  für sich alleine betrachtet nicht leistungsfähig genug, um die täglichen Nord-Süd-Verkehre zwischen den Barnimer Umlandgemeinden, Buch, Karow, Blankenburg und der Berliner Innenstadt aufzunehmen. Belastbare Daten zur potentiellen Leistungsfähigkeit liegen nicht vor.

 

Frage 9:

 

Welche mittlere dtV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) wies diese Route in den letzten sechs Monaten auf?

 

Antwort zu 9:

 

Die durchschnittliche werktägliche Kraftfahrzeug(Kfz)-Gesamtquerschnittsbelastung (DtVwt) auf dieser Route beträgt (Quelle: Straßenverkehrszählung Berlin 2014):

 

  • Karower Damm (südliche Blankenburger Chaussee)           11.700 Kfz/24 Stunden
  • Krugstege (südlich Alt-Blankenburg)                                        15.700 Kfz/24 Stunden
  • Bahnhofstraße (westlich Krugstege)                                        13.600-5.300 Kfz/24 Stunden
  • Heinersdorfer Straße (südlich Bahnhofstraße)                       21.500 Kfz/24 Stunden

 

Frage 10:

 

Welcher dtV ist diese Route aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen ausgesetzt?

 

Antwort zu 10:

 

Es liegen keine aktuellen Zahlen zum dtV vor.

 

Frage 11:

 

Wie wirkt sich das durch die aktuellen Baumaßnahmen erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Blankenburger Chaussee / Karower Damm auf den baulichen Zustand der Sellheimbrücke aus?

 

Antwort zu 11:

 

Aus statischer Sicht entstehen bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund der zeitlich begrenzten Baumaßnahmen keine Einschränkungen, jedoch ist zu beachten, dass bei erhöhter Nutzung ein stärkerer Verschleiß zu Tage treten kann.

 

Frage 12:

 

Welche Auswirkungen hat die Vollsperrung der Bucher Straße und die hierdurch induzierten Ausweichverkehre auf den ÖPNV (Bus 150 und 158)?

 

Antwort zu 12:

 

Die Sperrung der östlichen Bucher-Straßen-Brücke seit dem 22.05.2018 bereitet den benannten Linien nach Auskunft der BVG massive Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Fahrpläne. Durch den erheblichen Verdrängungsverkehr über die Bahnhofstraße in Blankenburg und auch über die Schönerlinder Straße der B109 komme es zurzeit zu starken Verspätungen. Diese erreichten teilweise Werte von 45 Minuten und höher.

Verschlimmert werde die Situation noch dadurch, dass auf der Schönerlinder Straße derzeit eine Umleitung über Am Posseberg befahren wird und zusätzlich die Durchlassfähigkeit in Höhe der Bahnbrücke auf der Bundesstraße durch eine Baustellenampel eingeschränkt ist. Auf Grund der angespannten Verkehrslage könne teilweise nur durch operatives Eingreifen der Leitstelle der Linienverkehr auf größeren Abschnitten aufrechterhalten werden.

 

Frage 13:

 

Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamtes getroffen, um im Sinne der Drucksache VIII-0216 vom 28. Juni 2017 die Ausweichverkehre in den Wohngebieten Blankenburgs zu reduzieren?

 

Antwort zu 13:

 

Bei der derzeitigen Fülle an Baustellen wird sich aus Sicht des zuständigen Bezirksamtes ein Ausweichverkehr von ortskundigen Autofahrern nicht vermeiden lassen. Nebenstraßen im Wohngebiet Blankenburg werden nicht offiziell als Umleitungsstrecke ausgewiesen.

 

Frage 14:

 

Ist es zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecke Richtung Süden für die Vollsperrung der Bucher Straße ausgewiesen wurde?

 

Antwort zu 14:

 

Nein, es ist nicht zutreffend, dass von der Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) die Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee zur BAB AS Schönerlinder Straße als Umleitungsstrecken ausgewiesen wurden. Die VIZ verbreitet aktuelle Verkehrsinformationen auf unterschiedlichen Wegen, um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu erreichen. Auf der Webseite viz.berlin.de werden z.B. in der Rubrik "Aktuelles" Pressemitteilungen zu verkehrlichen Themen, die aus unterschiedlichen Quellen  stammen, veröffentlicht. Zur Bucher Straße erreichte die VIZ am 18. Mai 2018 eine Pressemitteilung der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die wie üblich veröffentlicht wurde. Des Weiteren gibt es seit Baubeginn  einen entsprechenden Eintrag in der Karte auf der Webseite sowie verschiedene Tweets zum Thema. Generell werden durch die VIZ keine Umleitungen ausgewiesen, sondern allenfalls im Rahmen der Anordnung durch die VLB definierte Routen wiedergegeben.

 

Frage 15:

 

Welche Tonnagebeschränkungen befinden sich auf dieser Strecke?

 

Antwort zu 15:

 

Da die Fahrbahn der Hobrechtsfelder Chaussee durch eine Moorlinse verläuft und die Fahrbahn bei entsprechender Straßenbelastung zu versacken droht, ist diese für den Lastkraftwagen(Lkw)-Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt.

Weitere Beschränkungen der Tonnage auf der Strecke sind nicht bekannt.

 

Frage 16:

 

Welche Strecke müssen Fahrzeuge, die diese Tonnage überschreiten, nehmen?

 

Antwort zu 16:

 

1996 wurden im Zuge der damaligen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der Hobrechtsfelder Chaussee für Kfz über 3.5 t entsprechende Hinweise bzw.

Vorabinformationen über die Sperrung nördlich der Pankgrafenstraße, an der Kreuzung Schönerlinder Chaussee – Wiltbergstraße/ Hobrechtsfelder Chaussee sowie auf der Wegweisung der BAB 114 vorgesehen. Eine explizite Umleitung wurde nicht ausgeschildert.

 

Frage 17:

 

Hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Maßnahmen ergriffen, um die Gleichzeitigkeit verschiedenen Baumaßnahmen im gleichen Gebiet mit Einfluss auf die gleichen Verkehrsströme zu verhindern?

 

Antwort zu 17:

 

Unter Beachtung der geplanten Schienenersatzverkehrsleistungen für die Linien S2 und S8 im Sommer 2018 (26.06.2018 bis 17.08.2018) ist es zwingend erforderlich, in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Einschränkungen im Straßennetz durch planbare Baumaßnahmen zu erhalten, um eine möglichst konfliktfreie Abwicklung der Ersatzverkehre und ggf. auch der erhöhten Pendlerverkehre zu gewährleisten.

Durch intensive Abstimmungen mit den Antragstellern, den Straßenbaulastträgern, den Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei werden die geplanten Trassen der Ersatzverkehre für den Zeitraum vom 26.06.2018 bis zum 17.08.2018 baustellenseitig von hinzukommenden Baumaßnahmen frei gehalten werden.

Alle in 2018 neu geplanten bzw. beantragten Baumaßnahmen im Verkehrsgebiet Pankow Nord wurden unter Beachtung der verkehrlichen und zeitlichen Wechselwirkungen, der längerfristig laufenden Baumaßnahmen und des oben genannten frei zu haltenden SEV- Zeitraumes eingeordnet und koordiniert.

Eine teilweise Gleichzeitigkeit im Vorfeld des SEV konnte im Hinblick auf die Freihaltung der SEV-Strecken nicht verhindert werden.

 

Frage 18:

 

Wie bewertet der Senat die aktuelle Verkehrssituation im Nord-Osten Berlins im Hinblick auf die Reserven der Verkehrswege für notwendige Baumaßnahmen?

 

Antwort zu 18:

 

Um die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs weiterhin gewährleisten zu können, sollten keine weiteren Baumaßnahmen zu den bereits laufenden aktiviert werden. Es sind keine größeren Reserven mehr vorhanden.

 

Frage 19:

 

Glaubt der Senat, dass das bestehende Verkehrswegenetz im Nord-Osten Berlins für die geplanten Neubauvorhaben in der Region ausreichend dimensioniert ist? Wenn ja, wie erklärt der Senat das aktuelle Verkehrschaos und stellt sicher, dass dieses sich nicht wiederholt? Wenn nein, wie und wann plant der Senat die Verkehrswege für alle Busse und Autos zu erweitern?

 

Antwort zu 19:

 

Das Infrastrukturnetz im Nord-Osten Berlins ist bekanntermaßen durch Zäsuren geprägt. Der Senat setzt sich hinsichtlich der strategischen Planungen derzeit mit der Frage von grundsätzlichen Netzerweiterungen für die Straße und die Schiene auseinander.

Abschließende Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Berlin, den 08.06.2018

In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Mit der Straßenbahn schneller durch Prenzlauer Berg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Vorrangschaltungen für #Straßenbahnlinien sind gegenwärtig in Berlin außer Betrieb?
Antwort zu 1:
Aktuell sind von 337 Lichtsignalanlagen (#LSA) insgesamt 329 für den #Straßenbahnverkehr
beschleunigt. Von den beschleunigten 329 Anlagen waren im Berichtszeitraum April 2018
folgende 16 Anlagen nicht in Betrieb:
 Bahnhofstr./Elknerplatz (Linien 62 und 63)
 Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm (Linien 62 und 63)
 Eldenaer Straße/Proskauer Str. (Linie 21)
 Möllendorffstraße/Bornitzstraße-Scheffelstraße (Loeperplatz) (Linien M13, 16 und
21)
 Berliner Straße/Granitzstraße- Florastraße (S+U Bahnhof Pankow) (Linien M1 und
50)
 Dietzgenstraße/Schillerstraße (Linie M1)
 Landsberger Allee/Marzahner Promenade/Bruno-Baum-Straße (Linien M6 und 16)
 Treskowallee/Waldowallee (Linien M17, 27 und 37)
2
 Sterndamm/Südostalle – Groß-Berliner-Damm – Sterndamm/Busbahnhof-
Ecksteinweg (Linie 60)
Im Linienverlauf der M4:
 Alexanderplatz/Gleisquerung
 Berliner Allee/Gürtelstraße
 Berliner Allee/Rossinistraße
 Falkenberger Chaussee/Welsestraße
Im Linienverlauf der M6:
 Alexanderplatz/Gleisquerung
 Landsberger Allee/Richard-Sorge-Straße
 Landsberger Allee/Rhinstraße
 Landsberger Allee/Prötzeler Ring
Des Weiteren befindet sich die BVG im Austausch mit der Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
zu ausgewählten Lichtsignalanlagen, die einer Überarbeitung der Vorrangschaltung
bedürfen. Hier handelt es sich aktuell um weitere 25 Anlagen, die hinsichtlich der
Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht zufriedenstellend
sind und optimiert werden könnten.
Frage 2:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen oder andere verkehrsorganisatorische Maßnahmen
wurden seit 2017 auf den Linien #M1, #M2, #M4, #M12 erreicht? (Bitte eingesparte Umläufe, Züge und Personal
angeben)
Antwort zu 2:
Um eine relevante Verbesserung zu erreichen, müssen die einzelnen Linien gesamthaft
betrachtet und die Schaltungen an den LSA angepasst werden. Die Arbeit der gemeinsam
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und BVG geführten
„Task-Force Beschleunigung“ hat sich seit Anfang 2017 zuerst auf die Beschleunigung der
Linien M6 und M4 fokussiert. Alle dabei relevanten Vorrangschaltungen wurden betrachtet
und sollen Mitte 2018 umgesetzt sein. Eine Aussage zu den in diesem Zusammenhang
erzielten Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst in der Umsetzungsphase befinden. Die Linien M1, M2
und M12 konnten aus Kapazitätsgründen durch die „Task-Force Beschleunigung“ bisher
noch nicht bearbeitet werden.
Frage 3:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen sollen auf der Linie M10 erreicht werden? (Bitte
einzusparende Umläufe, Züge und Personal angeben.)
3
Antwort zu 3:
Im Linienverlauf der Straßenbahnlinie #M10 befinden sich 43 LSA (16 davon an
Haltestellen). Insgesamt werden auf dieser Linie 41 LSA durch eine Vorrangschaltung für
den Straßenbahnverkehr beeinflusst.
Die Verbesserung von Vorrangschaltungen an LSA soll in erster Linie die
Durchlassfähigkeit verbessern, zur Verbesserung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen
und negative Einflüsse durch Rückstaus des motorisierten Individualverkehrs vermeiden.
Hierfür sind die Optimierungen von LSA mit dem gezielten Ausbau von eigenen
Fahrspuren und/oder Abmarkierungen von Fahrspuren im Rahmen der
straßenverkehrsrechtlichen gegebenen und straßenräumlich vorhandenen Möglichkeiten
notwendig, vor allem an großen Knotenpunkten mit viel Verkehrsaufkommen. Eine
Aussage zu Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst am Anfang befinden.
Frage 4:
Wann werden bei der M10 im Umfeld des Knotens Schönhauser Allee (von Eberswalder Str. Richtung
Osten; von der Danziger Str. Richtung Westen) die Schaltung der Pförtneranlagen und die Markierung so
verändert, dass die Straßenbahn nicht mehr im Stau steht (betrifft insbesondere Berufsverkehr)?
Antwort zu 4:
Eine Anpassung der LSA-Regelung für die Einfahrt in die Haltestelle Richtung Westen hat
es gegeben. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Linie M10 werden erst noch
abgestimmt, so dass zu Einzelmaßnahmen noch keine Aussage getroffen werden kann.
Frage 5:
Aus welchen Mitgliedern besteht die „Task Force #Beschleunigung“?
Antwort zu 5:
Die Task-Force Beschleunigung besteht aktuell in Anlehnung der Vereinbarung zur
Abschlussdokumentation der zweiten Revision des BVG-Verkehrsvertrages Anhang A,
vom 14. November 2016, aus einem Lenkungskreis, der Koordinierungs- und einer
Turnusrunde. Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand der BVG und
dem Staatssekretär für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Herrn Jens-Holger Kirchner,
dem Abteilungsleiter Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
sowie Vertreterinnen und Vertretern des Aufgabenträgers und der obersten
Straßenverkehrsbehörde. Der Lenkungskreis tagt regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen. Die
Koordinierungsebene wird aus dem zuständigen Abteilungsleiter der BVG, dem
Referatsleiter des ÖPNV-Aufgabenträgers bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK), der Leitung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und einem
Vertreter der obersten Straßenverkehrsbehörde bei SenUVK gebildet. Zur Bearbeitung der
Themen und zur Vorbereitung der oben genannten Ebenen gibt es darüber hinaus
Turnusrunden auf Bearbeiterebene (SenUVK, VLB und BVG) zu den Einzelthemen. Die
Einladung weiterer Entscheidungsträger zu Einzelfragen, zum Beispiel aus den Bezirken,
erfolgt nach Bedarf.
4
Frage 6:
Macht der Senat gegenüber der BVG Zielvorgaben, wie lang die Fahrzeit auf den einzelnen Straßenbahn-
Linien sein soll?
Antwort zu 6:
Nein. Die betriebliche Einsatzplanung, Organisation und Durchführung der vom Land
Berlin bestellten Fahrten obliegt der BVG.
Die Grundlage für die Bestellung des Verkehrsangebotes ist entsprechend
Verkehrsvertrag der Bestandsfahrplan des Jahres 2008. Änderungen an den Fahrplänen
wie Fahrzeitkürzungen oder -verlängerungen unterliegen seitdem einem vertraglich
abgestimmten Verfahren. In diesem Rahmen werden alle Fahrzeitänderungsanträge der
BVG mit zu erwartenden Änderungskosten in Bezug auf die aktuellen Qualitätsdaten der
Linie (Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit) oberhalb einer Bagatellgrenze vom
Aufgabenträger überprüft. Die Ist-Fahrzeitdaten werden vom Aufgabenträger
haltestellengenau analysiert und ausgewertet, um den Anspruch der BVG nachvollziehen
zu können und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Aus vertraglicher
Sicht kann der Aufgabenträger der BVG seinerseits Vorschläge zu Fahrplanänderungen
unterbreiten.
Darüber hinaus überprüft der Aufgabenträger fortwährend die Fahrpläne in Bezug auf die
Bestellung und die Liniengeschwindigkeiten, um beispielsweise auch drohende
Fahrzeitverlängerungen frühzeitig erkennen zu können. Neben den regelmäßigen
Fahrplan- und Qualitätsgesprächen mit der BVG dient vor allem die in der zweiten
Revision zum Verkehrsvertrag 2016 vereinbarte gemeinsame Arbeitsstruktur von BVG und
Land Berlin ("Task-Force Beschleunigung") der gemeinsamen Steuerung und Kontrolle
von effektiven Maßnahmen zur Verbesserung von Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und
Netzgeschwindigkeit. Dabei liegt die Ergebnisverantwortung für die Straßeninfrastruktur,
Verkehrsraumaufteilung und straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich beim
Land und den dafür zuständigen Behörden.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Neue Kreuzungsbauwerke für das Karower Kreuz entstehen Auf den S-Bahn-Linien S2 und S8 wird im Sommer acht Wochen intensiv gebaut aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2018/045_karower_kreuz.htm

Eines der größten #Bauprojekte in der Region, der Umbau des Karower Kreuzes, geht im Sommer in eine entscheidende Phase. Für die Fahrgäste der S-Bahn-Linien #S2 und #S8 bedeutet dies, dass sie sich von Dienstag, 26. Juni, bis 17. August zwischen Blankenburg und Karow beziehungsweise Buch sowie Birkenwerder auf eine achtwöchige #Sperrung und den Umstieg in Busse einstellen müssen.
Notwendig sind die Sperrungen, um Mitte Oktober dieses Jahres die erste Bauphase abschließen zu können, wie Projektingenieur Thomas Meyer von der DB Netz AG erklärt. Spektakulär dürfte dabei vor allem der Abbruch der beiden bestehenden und der Einschub der neuen #Kreuzungsbauwerke sein. Dies geht mit erheblichen Erdbauarbeiten zur Baugrundverbesserung einher, um die Standfestigkeit zu erhöhen. „Die beiden Bauwerkshälften werden neben ihrer künftigen Endlage errichtet, dann seitlich in die Endlage verschoben und mit einem Betonmittelstück zu einem Gesamtbauwerk verbunden“, beschreibt der Ingenieur das Prozedere.

Übrigens müssen die beiden S-Bahn-Gleise an die neuen Bauwerke angepasst sein. Konkret bedeutet dies, dass die Gleise um etwa 1,5 Meter angehoben werden müssen.

Weiter geht es auch mit den zum Teil rund hundert Jahre alten Brücken, von denen während des gesamten Projekts 13 zu erneuern sind. So werden neben den Arbeiten an den Kreuzungsbauwerken – der Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Verbindungskurve Blankenburg – Karow West und der EÜ über den Berliner Außenring im Karower Kreuz – die Eisenbahnbrücken #Schräger Weg und #Danewend erneuert. Auch dort wird gleichzeitig die Oberleitungsanlage neu gebaut und die Technik für die elektronische #Stellwerkstechnik installiert. Künftig sind dort Geschwindigkeiten bis 160 Kilometern pro Stunde möglich.

„Historisch bedingt befindet sich der Bahnhof Karower Kreuz in einer schwierigen Lage. Es wurde damals sehr eng gebaut und die Wohnbebauung ist stellenweise ziemlich dicht“, so Meyer. Um die örtliche Lärmentwicklung zu minimieren werden die s-bahnseitigen Lärmschutzwände zwischen Blankenburg und Karower Kreuz sowie entlang der nördlich vom Karower Kreuz befindlichen Böhnkestraße komplettiert.

Nach den Einschränkungen im Sommer wird es weitere Bauarbeiten geben, bei denen kurze Sperrungen nötig sind. Der zweigleisige Ausbau der Gleise von Gesundbrunnen bis Karow wird voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen, die Brückenarbeiten dauern bis 2023 an.

 
Abschnittsweise kostenlose Fahrradmitnahme

Während der Bauarbeiten ist ausnahmsweise die kostenlose Fahrradmitnahme in den Zügen der S2, nur im nördlichen Abschnitt, gestattet: vom 26.6. (Di) 4 Uhr bis 16.7.2018 (Mo) 1:30 Uhr im Abschnitt Karow <> Bernau und vom 16.7. (Mo) 4 Uhr bis 17.8.2018 (Mo) 1:30 Uhr im Abschnitt Buch <> Bernau. Die kostenlose Fahrradmitnahme umfasst nicht den Ersatzverkehr mit Bussen und nicht die S2 im südlichen Abschnitt (Blankenburg <> Lichtenrade/Blankenfelde).

Berlin BC-Tickets gelten zur Fahrt über Gesundbrunnen

Fahrausweise Berlin BC gelten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen auch zur Fahrt über Berlin Gesundbrunnen. Das gilt auch für die Fernverkehrszüge zum VBB-Tarif.

Regionalverkehr: Fahrplanänderung der Linie RE 5 Rostock/Stralsund – Berlin vom 15. – 22. Juni aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Fahrplan%C3%A4nderung-der-Linie-RE-5-Rostock-Stralsund—Berlin-vom-15—-22–Juni-3093488?contentId=1317082

Wegen #Brückenbauarbeiten im Bereich #Karower Kreuz kommt es von Freitag, 15. Juni bis Freitag, 22. Juni zu #Fahrplanänderungen der Linie #RE5 Rostock/Stralsund – Berlin.

Die Züge dieser Linie fallen zwischen Berlin-Gesundbrunnen und Oranienburg aus. Auf dem betroffenen Abschnitt dient die S-Bahnlinie S1 als Ersatz. Bitte beachten Sie die früheren/späteren Fahrzeiten der S-Bahnen.

Auch die #Ausflugszüge nach #Warnemünde und #Neustrelitz können nicht in Berlin Gesundbrunnen halten und werden #umgeleitet.

 

Für Fragen und Hinweise steht Ihnen der Kundendialog der DB Regio Nordost unter 0331 235-6881 zur Verfügung.

Weitere Informationen unter https://bauinfos.deutschebahn.com/docs/berlin-bb/RE_5.pdf

Regionalverkehr: Fahrplanänderung der Linien RE 6, RB 55 und RB 11 am 15. Juni 2018 Bombenentschärfung in Neuruppin , aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Fahrplan%C3%A4nderung-der-Linien-RE-6–RB-55-und-RB-11-am-15–Juni-2018-3093294?contentId=1317082

Am Freitag, 15. Juni 2018 kommt es wegen einer #Bombenentschärfung in #Neuruppin zu Zugausfällen und Fahrplanänderungen. Im Sperrkreis befindet sich der Haltepunkt Neuruppin-West. Von etwa 8.30 Uhr bis 14 Uhr fahren keine Züge der Linie #RE6 zwischen Wittenberge, Wittstock/ Dosse und Hennigsdorf.

Die Linie #RB55 zwischen Kremmen und Hennigsdorf fällt zwischen 8.30 Uhr und 14 Uhr aus. Die Züge der Linie #RB11 zwischen Wismar, Rostock und Tessin sind ebenfalls betroffen und fallen im Zeitraum 8.30 Uhr und 14 Uhr aus.

Auf den genannten Strecken erfolgt der Einsatz von #Busersatzverkehr

 

Für Fragen und Hinweise steht Ihnen der Kundendialog der DB Regio AG Berlin/Brandenburg unter 0331 235-6881 zur Verfügung.

Aktuelle Informationen unter https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/index.shtml

Flughäfen: Berliner Airports verlieren im Mai, aus airliners.de

http://www.airliners.de/berliner-airports-mai/45400

Im abgelaufenem Monat verlieren die Berliner Flughäfen #Schönefeld und #Tegel #Passagiere und #Fracht. Auch die Zahl der Flugbewegungen geht zurück. Die #Monatsstatistik im Detail.
Die Berliner Flughäfen haben im abgelaufenen Monat zusammen rund 2,95 Millionen Reisende gezählt. Das entspricht einem Rückgang um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Werte teilte die Flughafen Gesellschaft Berlin-Brandenburg jetzt mit.

Und auch die Zahl der Flugbewegungen sank im Mai um -4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen entspricht das 24.984 Starts und Landungen.
Ex-Air-Berlin-Drehkreuz Tegel mit größerem Minus

Im Mai mussten beide Berliner Flughäfen bei den Passagierzahlen …

Flughäfen: Berliner Koalition besiegelt Tegel-Aus Volksentscheid ist angeblich nicht umsetzbar, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-koalition-besiegelt-tegel-aus-volksentscheid-ist-angeblich-nicht-umsetzbar-30622672?dmcid=nl_20180615_30622672#

Eine namentliche Abstimmung musste sein, die #Opposition aus CDU, FDP und AfD wollte es so: um zu zeigen, welcher Abgeordnete ganz genau für oder gegen die #Schließung von #Tegel stimmt. Die drei Fraktionen des Landesparlaments mit ihrem Kurs pro #Offenhaltung wollten so am Donnerstag in der Plenarsitzung widersprüchliche Meinungen in der rot-rot-grünen Regierungskoalition aufdecken – und wähnen seit dem Volksentscheid von 2017, bei dem sich 56 Prozent der Berliner für den unbegrenzten Weiterbetrieb aussprachen, die Mehrheit der Hauptstädter auf ihrer Seite. Endlich mal.

Doch der Versuch ging schlecht aus für die Opposition. Sie kommt bei Vollzähligkeit auf 68 Mandate, gegen die Tegel-Schließung votierten am Donnerstag aber nur 59. Umgekehrt schaffte Rot-Rot-Grün 90 von 92 möglichen Stimmen. Und der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), zugleich Abgeordneter und daher stimmberechtigt, war nicht einmal im Hohen Hause, weil er wegen eines Ministerpräsidententreffens mit der Bundeskanzlerin entschuldigt war.

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja – glühendster Tegel-Freund, der mit diesem Thema 2016 seine Partei aus dem Nichts ins Landesparlament zurückgeführt hat – beschwerte sich hinterher, das Abgeordnetenhaus hätte niemals über den Volksentscheid …