Taxi: So soll das Taxi-Chaos am Hauptbahnhof kurzfristig gelöst werden, aus rbb24

01.02.2024

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/taxi-streit-bus-bvg-vorplatz-hauptbahnhof-invalidenstrasse-nordseite-berlin.html

Mittwochmittag, eine typische Szene an der #Invalidenstraße nördlich des Hauptbahnhofs. Ein #Linienbus, unterwegs Richtung Osten, versucht lautstark, sich den Weg zu seiner Haltestelle #freizuhupen. Auf der #Busspur stehen mehrere Taxis. Seitdem der frühere #Wartebereich auf dem #Bahnhofsvorplatz, dem südlichen Teil des Europaplatzes, im vergangenen Herbst ersatzlos gestrichen wurde, kommt es hier regelmäßig zu Konflikten.

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Taxi + barrierefrei: Start für 80 barrierefreie Taxis: Senatssozialverwaltung und Freenow stellen neues Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen vor, aus Senat

19.01.2024

https://www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1406934.php

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Am Brandenburger Tor in Berlin haben am Freitag der Staatssekretär für Soziales, Aziz #Bozkurt, #Freenow-Präsident Alexander #Mönch und Inklusions-Aktivist Raul #Krauthausen ein neues #Mobilitäts-Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen vorgestellt.

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barrierefrei + Taxi: Die Nadel im Heuhaufen finden: auf der Suche nach dem Inklusionstaxi, aus Senat

08.01.2024

Zur Zeit sind sowohl die Inklusionstaxis, die schon länger im Betrieb sind, als auch die neu hinzugekommenen barrierefreien Taxis für Menschen mit #Behinderungen nur schwer bestellbar, weil nur wenige Inklusionstaxis von den #Taxizentralen vermittelt werden und auch keine frei verfügbare niedrigschwellige Kontaktliste der entsprechenden  #Taxiunternehmen  vorliegt.

  1. In wessen Zuständigkeit liegt die Informationsvermittlung über #barrierefreie Taxis im Land Berlin? 2.   Wo und wann werden die aktuellen Bestellnummern aller Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis veröffentlicht und den Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht?
  • Wie viele Inklusionstaxis werden auf Grundlage der Vorgabe des PBefG § 64c von der Genehmigungsbehörde für Berlin eingefordert?

Zu 1. – 3.:

Im seit 1. August 2021 geltenden Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) wird durch den neu eingefügten § 64c Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 Prozent der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen vorgegeben, sofern dies keine „ wirtschaftliche Härte“ darstellt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug #barrierefrei sein muss. Diese Regelung findet auf alle beim Landesamt für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben (#LABO) als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellten Anträge auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ebenso Anwendung bei einem etwaigen #Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.

Die Information über Unternehmen mit barrierefreien Taxen im Land Berlin erfolgt derzeit durch das LABO. Mangels originärer gesetzlicher Regelung ergibt sich eine Zuständigkeit über die Informationsvermittlung kraft Sachzusammenhangs und liegt damit bei der Behörde mit der größten thematischen Schnittmenge, mithin aktuell dem LABO Berlin. Dieses ist gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 ASO G i. V. m. Nr. 33 ZustKat Ord. im Bereich der Ordnungsaufgaben unter anderem im Bereich Verkehr für Aufgaben, die nicht der obersten Landesbehörde vorbehaltenen sind, im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes für die Genehmigungen an die Unternehmer zum Taxenbetrieb zuständig und hat damit einen Überblick über die Daten der Taxiunternehmer:Innen, welche mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Betrieb einsetzbar haben.

Zur Information wurden durch das LABO auf dessen Website unter:

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und- g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.1401212.p hp

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und-

g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / 20231228_liste_inklusionsta xen.p d f

als Service eine Liste von Taxiunternehmen, die mindestens eine #Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, nach inzwischen erfolgter Klärung datenschutzrechtlicher Fragen veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Name und Anschrift der Unternehmen, da weitergehende Angaben (aktuelle Telefonnummer und/ oder Mail-Adresse für Kunden- Vorbestellungen) dem LABO nicht vorliegen bzw. nicht über die genehmigungsbezogenen IT-Fachverfahren digital erfasst werden.

  • Wie viele #Inklusionstaxis sind von der #Genehmigungsbehörde in Berlin lizenziert? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 darstellen:
    • Anzahl genehmigter Inklusionstaxisdavon Inklusionstaxis mit emissionsfreiem Antrieb
    • Anzahl abgemeldeter Inklusionstaxis

Zu 4.:

Anzahl der vorhandenen Inklusionstaxen: 31.12.2022:                     57

28.12.2023:                     121

Für frühere Zeiträume können keine Angaben gemacht werden, da das Merkmal „ barrierefrei“ erst mit Einführung des § 64c PBefG im Jahr 2021 für das Genehmigungsverfahrens Bedeutung erlangt hat und nach Anpassung des IT- Fachverfahrens seit Anfang 2022 vom LABO erfasst wird. Die Antriebsart der Fahrzeuge wird bei der Genehmigungsbehörde nicht erfasst, da hierzu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Inklusionstaxen über einen emissionsfreien Antrieb verfügen. Abgemeldete Fahrzeuge werden aus dem IT-Fachverfahren gelöscht. Dementsprechend ist eine Zählung nicht möglich.

  • Wie viele Fahrzeuge müssen nach der 5% Regelung des PBefG § 64c (i.e. jedes zwanzigste Taxi in einem Taxiunternehmen muss barrierefrei sein) noch folgen?

7.   Bis wann wird das Ziel erreicht?

Zu 5. und 7.:

Das LABO setzt die gesetzlichen Vorgaben um, die sich explizit auf größere Unternehmen beschränken. Aktuell verfügen nur 77 Unternehmen über mehr als 20 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt schrittweise im Rahmen der jeweiligen Konzessionserteilung/ -verlängerung. In Summe wird so ein Bestand von 87 barrierefreien Taxen geschaffen werden.

Derzeit gibt es noch 18 Taxiunternehmen mit einer vor Einführung des § 64c PBefG erteilten Genehmigung, bei denen die Vorschrift erst mit der nächsten – maximal nach fünf Jahren erforderlichen – Erneuerung der Genehmigung greift. Da aber das Gros der über 1800 Taxiunternehmen in Berlin über deutlich weniger bzw. nur einzelne  Fahrzeuge (Einzelunternehmer) verfügt, braucht Berlin hier weiterhin ein freiwilliges Engagement im Gewerbe, um eine spürbare Erhöhung des Anteils barrierefreier Taxen zu erreichen. Der Senat sieht die Fortführung des Förderprogramms für den Erwerb von Inklusionstaxen, welches jetzt mit der Förderung lokal emissionsfreier Taxen Hand in Hand geht, als Unterstützung der Taxiunternehmen auf diesem Weg. Die o.g. Anzahl  der aktuell konzessionierten barrierefreien Fahrzeuge, die deutlich über den gesetzlich geschuldeten Umfang hinausgeht, verdeutlicht, dass es vor dem Hintergrund der Förderkulisse und Privilegien, wie bei der Ladeberechtigung am Flughafen BER, auch unternehmerische Gründe gibt, sich für den Einsatz von Inklusionstaxen zu entscheiden.

  • Mit welchen Maßnahmen will der Senat das Ziel von 250 barrierefreien Inklusionstaxis erreichen, um die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?

12. Wie steht der Senat zur Forderung von Betroffenen, die in der letzten Sitzung der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ einen runden Tisch zum effektiven Aufbau und Einsatz der barrierefreien Taxiflotte unter der Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Taxigewerbe, Fahrzeugherstellern, der Politik, der Verwaltung und der Behindertenvertretung vorgeschlagen haben?

Zu 6. und 12.:

Der Senat fördert seit 02.12.2022 im Rahmen des Förderprogramms „ Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO ) die Neuanschaffung (M1 + M2) von e-Inklusionstaxis sowie Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi. Um die Attraktivität des Erwerbs eines e-Inklusionstaxis zu erhöhen wurde mit Anpassung der Richtlinie WELMO zum 29.12.2023 die Förderquote für e-Inklusionstaxis erhöht. Mit dieser Änderung ist eine Förderung von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € möglich (bis 28.12.2023: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 €). Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi werden weiterhin mit bis zu 15.000 € gefördert.

Die Richtlinie wurde mit Anpassung zum 29.12.2023 um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Der Senat leistet damit u.a. einen Beitrag, dem Bedarf an Inklusionstaxis in Berlin gerechter zu werden.

Derzeit erarbeitet der Senat eine Leistungsbeschreibung für ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen. Nach der Vergabe wird dann durch einen externen Dienstleister eruiert, wie lückenlose barrierefreie Beförderungs- und Wegeketten umgesetzt/ gewährleistet werden können. Eine der Prämissen für barrierefreie Mobilität ist die kurzfristige bzw. spontane Nutzungsmöglichkeit barrierefreier Taxis.

Der Forderung zur Umsetzung und anschließenden Nachhaltung der Ergebnisse aus einem Runden Tisch zum weiteren Aufbau von barrierefreien Inklusionstaxis kann u.a. aus Gründen der Ressourcenverfügbarkeit im Rahmen der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ derzeit nicht nachgekommen werden.

8.   Die #Taxizentrale Taxi Berlin führt alle Berliner Taxizentralen unter einem Dach. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Inklusionstaxis regulär über die Taxizentrale vermittelt werden können und wann wird dies voraussichtlich erreicht?

  1. Die Taxizentrale Taxi Berlin ruft vorbestellte Taxis erst kurz vor der Bestellzeit aus. Dies hat zur Folge, dass Inklusionstaxis oft nicht vermittelt werden können, da keines in der Kürze der Zeit zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Vermittlungssystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorbestellungen für Inklusionstaxis frühzeitiger ausgerufen werden?
  1. Wie kann die Beförderungspflicht durchgesetzt werden, damit Inklusionstaxi-Fahrende künftig keine Fahrten für Rollstuhlnutzende ablehnen?

Zu 8., 10. und 11.:

Für die Buchung von Inklusionstaxen sind Taxizentralen an sich die richtigen Ansprechpartner. Dort sind nach Kenntnis des Senats alle Fahrzeuge mit ihren entsprechenden Merkmalen – auch zur Barrierefreiheit – registriert, sofern die Taxiunternehmerin bzw. der Taxiunternehmer – wie berlinweit üblich – einen Funkvermittlungsvertrag hat.

Taxi Berlin ist als Dachfirma der größten Berliner Taxizentralen ein privatrechtliches Fahrtvermittlungsunternehmen, über dessen interne Abruf- und Vermittlungspraxis der Senat keine Kenntnis hat. Der Senat hat die Anregung an das genannte Unternehmen übermittelt, hierzu aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Rückmeldung erhalten.

9.   Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Taxizentrale darin zu unterstützen, in ihrem Vermittlungssystem für gelistete Taxis eine Kennzeichnung für Barrierefreiheit aufzunehmen (z.B. mit einem „R“ für Rollstuhl/ Rampe), damit Disponent*innen schnellen Überblick über verfügbare barrierefreie Taxis haben?

Zu 9.:

Taxiunternehmen unterliegen der #Beförderungspflicht, Verstöße hiergegen ahndet die Genehmigungsbehörde. Erhält das LABO durch eine #Anzeige der Betroffenen Kenntnis davon, dass das #Fahrpersonal gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG verstößt, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PBefG geahndet. Sollten sich derartige Anzeigen und Verfahren bei einzelnen Unternehmen häufen, kann das LABO prüfen, ob das Unternehmen noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ggf. eine bestehende Genehmigung widerrufen bzw. deren Erneuerung versagen.

Die aktuelle Verfügbarkeit von Taxen mit besonderen Merkmalen, also nicht nur „ barrierefrei“ , sondern auch „ Großraum“ oder „ mehrere Kindersitze bestimmter Gewichtsklassen“ kann jedoch nur bedingt über die Betriebs- oder die Beförderungspflicht abgesichert werden. Von Taxizentralen können immer nur die barrierefreien Taxen vermittelt werden, die sich im Moment der Vermittlung gerade dort betriebsbereit angemeldet haben.

Insofern ist eine Bestellung direkt bei den jeweiligen Unternehmen häufig zielführender.

Berlin, den 08. Januar 2024

In Vertretung

Aziz Bozkurt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

www.berlin.de

Taxi + Flughäfen: Laderecht für alle Berliner Taxen am Flughafen BER, aus Senat

21.11.2023

Frage 1: Welche Gespräche und Verhandlungsrunden mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald zur #Ermöglichung eines #Laderechts für alle Berliner #Taxen am BER hat es seit der offiziellen Eröffnung des #Flughafen #BER gegeben?

Frage 4: Gibt es eine #Verhandlungsbereitschaft des Landkreises Dahme-Spreewald? Wenn ja, welche #Forderungen werden seitens des Landkreises gestellt?

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Bahnhöfe: Taxi-Vertreter kritisieren Wegfall ihrer Halteplätze vor Berliner Hauptbahnhof, aus rbb24

27.09.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/berlin-mitte-hauptbahnhof-vorplatz-taxi-jelbi-mobilitaet-klima.html

Am #Haupteingang des Berliner Hauptbahnhofs macht ein Musiker auf sich aufmerksam, ein Verkäufer bietet Obdachlosenzeitungen feil, Reisende drängeln sich durch die Türen. Und auf dem #Europaplatz warten einige Taxen auf Kundschaft. Das sollte auch so bleiben, findet Richard Leipold von der Berliner #Taxivereinigung, der etwa 50 Unternehmen vertritt.

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Taxi-Chaos am BER: Neue Regeln für Fahrer – aber nicht für alle, aus Der Tagesspiegel

04.09.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/taxi-chaos-am-ber-neue-regeln-fur-fahrer–aber-nicht-fur-alle-10414918.html

Der #Hauptstadtflughafen #BER regelt die #Taxi-Bedingungen neu. Künftig dürfen diese nicht mehr in den #Kurzzeitpark-Bereich „#Kiss & Fly“ einfahren, wie die Betreiber am Montag mitteilten. Für vorbestellte Taxis richtet der #Flughafen einen Bereich ein, in dem Fahrgäste aus- und einsteigen können. Die Ausfahrten an der Ankunftsebene am Terminal 1 sollen darüber hinaus mit #Doppelschranken gesichert werden, so dass nicht mehrere Fahrzeuge durch die Schranke fahren können.

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Taxi: Frauen-Nacht-Taxi in Berlin II, aus Senat

17.05.2023

Vorbemerkung:
Diese Anfrage nimmt Bezug auf die Anfrage Nr.19/148061
.
In seiner Antwort führte der Senat unter anderem aus, dass er die gendergerechte Planung als eine Querschnittsaufgabe aller Verwaltungseinheiten des Landes ansieht, „bei der auch die speziellen #Sicherheitsbedürfnisse von #Frauen #nachts im öffentlichen Raum zu berücksichtigen sind. Der Anspruch ist, allen Berlinerinnen und Berlinern ein hohes #Sicherheitsniveau im öffentlichen Raum einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs zu bieten und das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern.“ Aus der Antwort des Senats geht jedoch nicht hervor, welche senatsseitige Maßnahmen ergriffen wurden oder werden, um die Sicherheit von
Frauen im öffentlichen Raum nachhaltig und langfristig zu verbessern und ihnen in der Nacht ein sicheres
Nachhausekommen zu ermöglichen.
1
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14806.pdf
Seite 2 von 6

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Taxi + barrierefrei: Förderung von Inklusionstaxis in Berlin in den Jahren 2022-2023, aus Senat

27.01.2023

  1. Unter welchem Punkt im Kapitel 1350, Titel 68307 findet sich die #Förderung von #Inklusionstaxis wieder?

Zu 1.:

In den Richtlinien der Regierungspolitik wurde sich darauf verständigt, dass zukünftig mit der Richtlinie „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) die Förderung von e- Inklusionstaxis angeboten werden soll. Dementsprechend findet sich unter Punkt 1. Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ in Kapitel 1350, Titel 68307 die

Förderung von Inklusionstaxis wieder.

  • Wie wurde der #Wissenstransfer der Förderrichtlinie und des Bewerbungsprozesses zwischen den beiden beteiligten Senatsverwaltungen organisiert?
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Taxi: Unerlaubte Flughafen-Fahrten, Lizenzierte Taxifahrer kämpfen am Flughafen BER gegen illegale Konkurrenz, aus rbb24.de

21.01.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/flughafen-ber-taxifahrer-lizenz-illegale-konkurrenz.html

Sie sind kaum von den wartenden Menschen zu unterscheiden, die am Flughafen Berlin-Brandenburg auf Freunde und Familie warten. Meistens allein, manchmal auch zu zweit, gehen sie in der #Ankunftshalle von #Terminal 1 auf und ab. Sobald frisch gelandete #Fluggäste durch die Schiebetüren kommen, werden sie aufmerksam.

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Taxi: Taxipreise in Berlin steigen: Branche weiter in Sorge, aus Die Welt

19.12.2022

https://www.welt.de/regionales/berlin/article242761917/Taxipreise-in-Berlin-steigen-Branche-weiter-in-Sorge.html

Gestiegene Energiepreise, ein höhere Mindestlohn und nicht zuletzt die Konkurrenz durch Uber bringen das Taxigewerbe in Berlin in Bedrängnis. Selbst die anstehende Preiserhöhung schafft es nicht, Optimismus zu verbreiten.

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