Taxi + Flughäfen: Laderecht für alle Berliner Taxen am Flughafen BER, aus Senat

21.11.2023

Frage 1: Welche Gespräche und Verhandlungsrunden mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald zur #Ermöglichung eines #Laderechts für alle Berliner #Taxen am BER hat es seit der offiziellen Eröffnung des #Flughafen #BER gegeben?

Frage 4: Gibt es eine #Verhandlungsbereitschaft des Landkreises Dahme-Spreewald? Wenn ja, welche #Forderungen werden seitens des Landkreises gestellt?

Antwort zu 1 und 4: Die Fragen 1 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Berlin steht zu diesem Thema mit Vertretenden des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) im fortlaufenden Austausch. Bisher gibt es keine Zustimmung des Landkreises, allen Berliner Taxen ein Laderecht zu ermöglichen. Die Hausleitung der #SenMVKU wird mit dem am 12. November 2023 neu gewählten Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald Gespräche aufnehmen.

Frage 2: Welche Gespräche haben dazu seit dem 27. April 2023 stattgefunden und mit welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen?

Antwort zu 2: Keine.

Frage 3: Inwiefern verfolgt der Senat weiter das Ziel ein Laderecht für alle Berliner Taxen am BER zu erreichen?

Antwort zu 3: Berlin hat weiterhin das Ziel, dass alle Berliner Taxen zur Vermeidung von Leerfahrten am BER Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Frage 5: Wenn es keine Verhandlungsbereitschaft des Landkreises geben sollte, hat es Gespräche seitens des Senats dazu mit der Brandenburger Landesregierung gegeben? Wenn ja, mit welchem Ziel und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

Antwort zu 5: Der Landkreis ist gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht weisungsgebunden und unterliegt keiner Fach- oder Dienstaufsicht durch die Landesregierung. Im Übrigen führt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in regelmäßigen Abständen Gespräche mit Vertretern der Landesregierung Brandenburg, bei denen auch das Taxigewerbe als wichtiger Teil des Umweltverbundes Gegenstand ist.

Frage 6: Liegt dem Senat mittlerweile das aktualisierte Gutachten des Landkreises Dahme-Spreewald zum #Taxenverkehr am Flughafen BER vor? Welche Fragen werden in diesem Gutachten gestellt und welche Vorschläge unterbreitet für die Abwicklung des Taxiverkehrs am BER? Wie positioniert sich der Senat zu dem besagten Gutachten?

Antwort zu 6: Die Studie zur Ermittlung des Taxibedarfs am Flughafen Berlin Brandenburg vom Mai 2022 liegt dem Senat vor. Ziel der Untersuchung war es, den Bedarf an Taxis am Flughafen Berlin Brandenburg zu prognostizieren. Die Gutachter stellen voran, dass es bei den Überlegungen der 3 zuzulassenden Anzahl an Taxen am BER darum gehe, unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Es gelte, den Anspruch der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Betreibergesellschaft nach einer reibungslosen Beförderung der Fluggäste zum und vom Flughafen ebenso wie die steigenden Passagierzahlen und die Forderungen des Taxigewerbes in die Untersuchung einzubeziehen. Die Auskömmlichkeit der Geschäftstätigkeit durch die Taxiunternehmen im Landkreis Dahme-Spreewald werde dabei im Wesentlichen durch den Flughafen Berlin Brandenburg determiniert, welcher eine existenzielle Einnahmequelle darstellt. Nach Auffassung des Senats lag der Fokus der Studie nicht prioritär auf der bestmöglichen Bedienung der Nachfrage am BER. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen.

Frage 7: In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 16.3.2022 wurde seitens des Taxiverbands Berlin-Brandenburg e.V. als Lösung vorgeschlagen die Pflichtfahrgebiete von LDS und Berlin zusammenzulegen, sodass Taxis aus beiden Gebieten mit voller Ladeberechtigung im jeweils anderen Gebiet eingesetzt werden könnten. Welche Gespräche hat es dazu mit dem Landkreis sowie Taxiunternehmen gegeben? Wird diese Alternative als Lösungsmöglichkeit für das Problem seitens des Berliner Senats weiterverfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 7: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat in einem ersten Gespräch mit den Vertretungen des Berliner Taxigewerbes am 20.06.2023 deutlich gemacht, dass zur Vorbereitung eines solchen Gesprächs mit dem Landrat zunächst ein grundsätzliches Einvernehmen der Vertretungen des Berliner Taxigewerbes mit dem Taxigewerbe des Landkreises erzielt werden sollte. Bisher liegen dem Senat keine Informationen vor, dass hier schon eine Verständigung erfolgt ist.

Frage 8: Welche weiteren Lösungs- und Verhandlungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht des Senats?

Antwort zu 8: Die Lösungsmöglichkeiten hängen von den Ergebnissen der vorgenannten Gespräche ab; im Übrigen wird auf die vorgenannten Antworten verwiesen.

Berlin, den 20.11.2023

In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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