Straßenverkehr: Ab Mai zweimonatige Vollsperrung des Rosenthaler Wegs, aus Prenzlberger Stimme

http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=120392

Nach Vorabstimmungen mit der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB), der #BVG, #S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner #Wasserbetrieben hat das Pankower Straßen- und Grünflächenamt für die Zeit vom 2. Mai bis 29. Juni 2018 eine #Vollsperrung des #Rosenthaler Wegs im derzeitigen Baustellenbereich zwischen der Gleisschleife der #Straßenbahnlinie #50 und der Bundesstraße B 96a beantragt. Das teilte Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn auf der letzten Sitzung des BVV-Verkehrsausschusses mit.
Eine ursprünglich vorgesehene wechselseitige Verkehrsführung mittels einer Ampel, so Kuhn, wurde von Seiten der VLB abgelehnt, da sich bei dieser Variante ein unvertretbarer Rückstau bilden würde. 

Umfangreiche Bauarbeiten
Die Vollsperrung ist nötig, um die Trinkwasserhauptversorgungsleitung bis an dem Gleisbereich auszuwechseln. Die Ausmaße der Baugrube überlagern dabei die gesamte Südfahrbahn und schränken die Nordfahrbahn soweit ein, dass keine Verkehrsführung für den motorisierten Verkehr mehr möglich ist.

Im „Schatten“ der Vollsperrung werden Hausanschlussleitungen verlegt, Straßenabläufe gesetzt und drei Mittelinseln auf der Baustrecke gebaut. darüber hinaus wird der südliche Gehweg hergestellt, BVG-Wartehallen errichtet, die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten beauftragt und die eine 700 Meter lange, bis zum Lagerplatz des Straßen- und Grünflächenamtes führende …

Straßenverkehr: Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
 Heidestraße (drei Anlagen)
 Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben
 An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
 Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
 Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
 Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
 Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
 Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
 Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
 Schnellerstraße (Nr. 131)
 Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
 Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung 
3
 An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
 Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
 Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
 Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten
#Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und
#Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder
#Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
 Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
 Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
4
Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1.:

Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?

 

Antwort zu 1.:

Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.

 

Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.

 

Frage 2:

Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 2.:

Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:

Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.

 

Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.

 

Jahr

Zahl der Anordnungen

ab Mai 2010

2.702

2011

3.120

2012

2.501

2013

2.536

2014

1.997

2015

1.906

2016

2.222

2017

2.670 bisher

 

Frage 3.:

Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 3.:

Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.

 

Jahr

ab Mai 2010

Erlaubnisse

178

2011

324

2012

284

2013

281

2014

288

2015

303

2016

312

2017

272 bisher

 

Frage 4.:

Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 4.:

In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.

 

Jahr

erteilte Ausnahmegenehmigungen

ab Mai 2010

11

2011

20

2012

18

2013

22

2014

12

2015

12

2016

20

2017

9 bisher

 

Frage 5.:

Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 5.:

Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.

 

Jahr

ab Mai 2010

Anordnungen

1.336

2011

2.147

2012

1.939

2013

1.917

2014

2.275

2015

2.210

2016

2.717

2017

2.859 bisher

Berlin, den 27.12.2017

 

In Vertretung

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

S-Bahn: Stellungnahme zu den Belastungen aufgrund der Sperrung der S-Bahnlinie 2 am Karower Kreuz Bahn verweist auf Ersatzkonzept , aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/1618853/

Bernau (MOZ) Die Bahn habe das Ziel, die baubedingten Einschränkungen des #S-Bahn- und #Regionalverkehrs so gering wie möglich zu halten. Dies stellte Bahnsprecher Burkhard Ahlert auf Anfrage der MOZ zu den derzeitigen Belastungen der Bahnkunden durch die #Sperrung der S-Bahnlinie 2 zwischen #Karow und #Pankow fest.

Schon ein Jahr vor Beginn der Arbeiten im Bereich #Karower Kreuz hätten deshalb unter anderem die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB), das #Bezirksamt Pankow, der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sowie die DB Netz AG Abstimmungen vorgenommen. Es habe sich gezeigt, dass es wegen der vielen dringenden #Bauarbeiten nicht möglich war, alle erforderlichen Maßnahmen nacheinander abzuarbeiten. So hätte eine Verschiebung der Arbeiten ins kommende Jahr Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Infrastruktur gehabt und zu erheblichen Verzögerungen der komplexen Baumaßnahmen im Bereich Karower Kreuz geführt.

Zum Ersatzkonzept gehöre die zusätzliche #Expressbuslinie zwischen Pankow und Karow. Wegen der schwierigen Verkehrslage werde der S-Bahnhof #Blankenburg in Abstimmung mit dem VBB nicht direkt vom Ersatzverkehr angefahren, wodurch der stauanfällige Doppelknoten Krugstege/Bahnhofstraße und Krugstege/Alt-Blankenburg umfahren werde.

Trotz sorgfältiger Planung "besteht gerade in den Hauptverkehrszeiten leider ein hohes Risiko der Staubildung aufgrund der schwierigen Verkehrslage in Pankow", so der Bahnsprecher weiter. So habe in der letzten Woche ein Wasserrohrbruch zu einer Sperrung der Autobahnabfahrt Pasewalker Straße geführt. In deren Folge kam es zu Staubildung im Bereich …

Bus + Flughäfen: TXL-Bus fährt weiterhin nicht zum Alexanderplatz DBV fordert: Zuständigkeit für Ampelschaltungen und Busspuren an die BVG übertragen, aus DBV

Der #TXL-Bus fährt auch ab dem 3. September nicht zwischen Alexanderplatz und #Hauptbahnhof. Laut BVG hat sich an den Ursachen (Staus, Sperrungen, schlechte #Ampelschaltungen, willkürliches Einkürzen bestehender #Busspuren) nichts geändert. Der DBV fordert deshalb, die Aufgaben für die Koordinierung der Ampelschaltungen, Busspuranordnung und -überwachung an die BVG auszulagern (und sie natürlich entsprechend personell auszustatten). Die im Moment damit beauftragte #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) ist nach wie hoffnungslos überfordert: selbstherrlich werden durch die VLB bestehende #Bus-Vorrangschaltungen außer Betrieb genommen und Busspuren eingekürzt, Neubeantragungen der BVG werden schon lange nicht mehr zeitnah bearbeitet. Was tut Verkehrssenator Geisel dagegen? Nichts! Es kann nur besser werden – es muss endlich besser werden!

Fazit des DBV: Der Senat kümmert sich nur dort um den Nahverkehr, wo es den Autofahrern nicht weh tut. Die Übertragung der Aufgaben zur Koordinierung der Ampelschaltungen und Neuanlage von Busspuren an die BVG wäre ein richtiger, ein mutiger Schritt. Warum sollte es nicht möglich sein? Nur ein Grund spricht dafür, alles beim Alten zu lassen: der fehlende Wille zur Problembeseitigung. Schlechter und unwirksamer für den Straßenbahn- und Busverkehr als die VLB im Moment die Verkehrsregelung im Moment durchführt, kann es nicht werden. Und es wäre ein Zeichen an das Wahlvolk im Wahlkampf: wir meinen es ernst mit der Förderung des Umweltverbundes.

Pressekontakt: Michael Hasse, Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Schlaglochprogramms, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Sind Presseberichte zutreffend, dass die Umsetzung des Berliner #Schlaglochprogramms aufgrund eines akuten #Personalengpasses bei der #Verkehrslenkungsbehörde (#VLB) nicht zeitnah erfolgen kann? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wieviel zusätzliches Personal für die VLB wäre nötig, um alle Maßnahmen eines Jahres zeitnah zu bearbeiten? Antwort zu 2: Es sind in der für Anordnungen für Arbeitsstellen zuständigen Arbeitsgruppe 13 Stellen vorhanden. Durch einen sehr hohen Krankenstand über längere Zeiträume stehen für die Aufgabenwahrnehmung zeitweise nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In einem ersten Schritt konnten im laufenden Jahr zwei Mitarbeiter im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen neu eingestellt werden. Zeitnah ist eine weitere Entlastung durch Umsetzungen und Besetzung von Stellen möglich. Darüberhinaus sind aus heutiger Sicht weitere unbefristete Stellen erforderlich. Frage 3: Wird von der VLB eigenes Personal ausgebildet, wie viele Azubis sind bei der VLB beschäftigt? Frage 4: Wenn nein, warum wird nicht ausgebildet? Antwort zu 3. und 4: Die für die in den meisten Arbeitsgebieten der Verkehrslenkung Berlin (VLB) tätigen Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1 (ab dem zweiten Einstiegsamt und höher, ehemals mittlerer Dienst) und der Laufbahngruppe 2 (ab dem ersten Einstiegsamt; ehemals gehobenen Dienst) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte zuständige Ausbildungsbehörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die VLB ist also keine eigenständige Ausbildungsbehörde. Die VLB beantragte in den vergangenen Jahren immer wieder die Beschäftigung von Probebeamtinnen und Probebeamten und steht für die Ausbildung im Rahmen von Praktika und Einsätzen von Beamtinnen und Beamten auf Probe gerne zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Kontingents von zur Verfügung stehenden Beamtinnen und Beamten auf Probe der o.g. Laufbahnen erfolgte jedoch bisher keine Berücksichtigung der VLB. Frage 5: Wenn ja, wie viele Azubis wurden in den vergangenen fünf Jahren übernommen? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Welche Maßnahmen sind betroffen, welche Straßen können aufgrund der gegenwärtigen Lage nicht repariert werden (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu 6: Derzeit kann für 73 beantragte Maßnahmen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm nicht gewährleistet werden, dass die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen rechtzeitig erteilt werden, um diese Bauvorhaben kassenwirksam abrechnen zu können. Anzumerken ist dabei, dass es 36 weitere Maßnahmen gibt, zu denen noch keine Anträge der Bezirke bei der VLB vorliegen. Bezirk Maßnahmen insgesamt davon noch nicht beantragt Charlottenburg-Wilmersdorf 13 1 Friedrichshain-Kreuzberg 5 3 Lichtenberg 7 5 Marzahn-Hellersdorf 15 10 Mitte 9 2 Neukölln 2 1 Pankow 8 5 Reinickendorf 1 1 Spandau 25 3 Steglitz-Zehlendorf 15 5 Tempelhof-Schöneberg 6 – Treptow-Köpenick 3 – Frage 7: Was passiert mit den Mitteln für Maßnahmen die nicht in diesem Jahr umgesetzt werden können? Antwort zu 7: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts stehen die Mittel nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen (§ 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung [LHO]) eine Übertragung der Restmittel in das nächste Haushaltsjahr bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Dazu finden demnächst Abstimmungsgespräche mit den Bezirken statt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat grundsätzliche Bereitschaft erklärt, bei bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung zuzulassen. Frage 8: Wie informiert der Senat jeweils über die aktuelle Lage? Antwort zu 8: Die VLB informiert die betroffenen Bezirke regelmäßig über die aktuelle Lage und stimmt mit ihnen die Prioritäten ab. Der Senat informiert die Öffentlichkeit über den Sachstand des Straßeninstandsetzungsprogramms auch im Rahmen von parlamentarischen Ausschusssitzungen und durch die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen. Berlin, den 19. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Personalmangel in der Verwaltung Millionensummen verfallen, Schlaglöcher bleiben, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/personalmangel-in-der-verwaltung-millionensummen-verfallen–schlagloecher-bleiben,10809148,28187218.html 25 Millionen Euro stehen den Bezirken jährlich zur Verfügung, um #Schlaglochpisten zu #sanieren. Doch das meiste #Geld #verfällt, weil der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) #Personal fehlt.

Schlaglochsonderprogramm – schon das Wort ist sperrig. Genauso sperrig empfinden es die Bezirke, die Sondermittel des Senats zu nutzen. Jedes Jahr stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung, um Schlaglochpisten zu sanieren. Doch viele Vorhaben werden nicht umgesetzt, weil die Anordnungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) für Straßensperrungen oder Umleitungen fehlen. Die Behörde bei der Stadtentwicklungsverwaltung ist personell unterbesetzt. Drei Vorhaben in Mitte auf Eis Allein drei Vorhaben liegen in Mitte auf Eis: Abschnitte von Stralauer- und Altonaer Straße sowie die Kreuzung Osloer Straße/…

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Wie geht es weiter mit der Dauerbaustelle Sterndamm am S-Bahnhof Schöneweide?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage1: Wie ist der weitere geplante zeitliche Ablauf der Arbeiten an der Baustelle am #Sterndamm zwischen Michael-#Brückner-Straße und der #Südostallee? Antwort zu 1: Nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats liegen der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Anträge des Bauherrn (Deutsche Bahn-#DB AG) vor, die bis Ende 2016 #Verkehrseinschränkungen für diese Baustelle vorse-hen. Darüber hinausgehende Auskünfte zum geplanten zeitlichen Ablauf der Arbeiten könnte nur der Bauherr erteilen. Frage 2: Wie lange wird der Sterndamm in beide Fahrtrichtungen dauerhaft gesperrt bleiben? Frage 3: Gibt es Alternativen für eine weitere Voll-sperrung? Frage 5: Warum gibt es derzeit keinen aktuellen Ter-min für eine Aufhebung der Straßensperrung? Antwort zu 2, 3 und 5: Der Sterndamm wurde am 20.05.2014 um 14 Uhr in Fahrtrichtung Michael-Brück-ner-Straße einstreifig geöffnet. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat die Öffnung in diese Fahrtrich-tung baulich veranlasst und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) um Unterstützung zu den verkehrslenkenden Maßnahmen gebeten. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass die Behörden es nicht mehr hinnehmen, dass die DB AG wiederholt Fristen verstreichen lässt, ohne dass das Folgen hat. Über eine mögliche Öffnung für beide Fahrt-richtungen wird derzeit noch verhandelt. Die VLB und das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin haben die DB AG aufgefordert, eine unverzüglich stichhaltige Be-gründung zu liefern, falls eine Öffnung für beide Fahrt-richtungen nicht ermöglicht werden kann. Diese steht zurzeit noch aus. Frage 4: Warum wurde eine Öffnung der Straße für Dezember 2013, dann für Ende Februar 2014 und schließ-lich für Mitte März 2014 angekündigt? Antwort zu 4: In der Vorplanung wurde zwischen der DB AG, der VLB und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin abgestimmt, dass der Sterndamm Ende 2013 wieder geöffnet wird. Zum Ende letzten Jahres teilte die DB AG mit, dass die Öffnung der Straße aus baulichen Zwängen nicht möglich sei. Eine hinreichende Begründung steht bis heute aus. Eine Ankündigung zur Öffnung der Straße ist zu kei-nem o.g. Zeitpunkt durch die VLB erfolgt. Woher diese Ankündigungen stammen, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Frage 6: Wird die Verkehrslenkung Berlin einer weite-ren dauerhaften Sperrung der Straße zustimmen und wenn ja, warum? Antwort zu 6: Grundsätzlich ist es Ziel des Baustel-lenmanagements der VLB, Verkehrseinschränkungen weitestgehend zu vermeiden. Verkehrseinschränkungen sind jedoch dann nicht mehr vermeidbar, wenn das Bau-vorhaben ohne Inanspruchnahme des Straßenlandes nicht mit einem wirtschaftlich oder technisch vertretbaren Aufwand durchgeführt werden könnte. Da die DB AG bisher keine stichhaltige Begründung geliefert hat, wird die VLB nach dem derzeitigen Stand einer Vollsperrung nicht mehr zustimmen. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)

Straßenverkehr: Grüner Pfeil in Berlin am Ende?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen #Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der #grüne #Pfeil nach der Deutschen Einheit 1990 demontiert? Antwort zu 1: Aufgelistet nach den der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) vorliegenden Unterlagen und den damaligen Bezirken wurden 1990 in Mitte 7 Grünpfeile Friedrichshain 4 Grünpfeile Prenzlauer Berg 4 Grünpfeile Lichtenberg 14 Grünpfeile Treptow 1 Grünpfeil Köpenick 1 Grünpfeil Marzahn 8 Grünpfeile demontiert. Frage 2: An wie vielen Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der grüne Pfeil nach der Deutschen Einheit 2007 demontiert? Frage 3: Welche dieser Kreuzungen fiel durch eine besonders hohe Unfallquote auf, die auf den grünen Pfeil zurückzuführen ist? Frage 4: Wurde der grüne Pfeil auch an Ampeln demontiert, die eine hohe Unfallquote aufweisen, welche aber nicht auf den grünen Pfeil zurück zu führen ist? Antwort zu 2, 3 und 4: Nach der Einführung des Grünpfeilschilds in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. März 1994 wurden in Berlin die vorhandenen Anlagen flächendeckend überprüft, danach wurden Grünpfeilschilder sowohl neu montiert als auch entfernt. Eine Statistik über die vergangenen 24 Jahre, die im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage ausgewertet werden könnte, existiert nicht. Grundlage des Verwaltungshandelns bilden die Verwaltungsvorschriften zur StVO, dort sind die genauen Voraussetzungen für das Anbringen und Verbleiben der Schilder benannt. Der Abbau von Grünpfeilen erfolgt bei einer Unfallhäufung, sie kann aber auch wegen grundhafter Kreuzungsumbauten erfolgen, wenn der Verkehr eine andere Regelung erhält. Bei der Bewertung werden ausschließlich die Unfälle berücksichtigt, die ursächlich mit dem Grünpfeil zusammen hängen. Frage 5: Plant der Senat den weiteren Abbau grüner Pfeile? Frage 6: Wenn ja, an welchen Kreuzungen und in welchen Zeiträumen? Antwort zu 5 und 6: Der Abbau von Grünpfeilen resultiert aus der Unfallentwicklung und aus Kreuzungsumbauten. Die jährlich durch den Polizeipräsidenten übermittelten Unfalldaten haben für das Jahr 2013 ergeben, dass weitere vier Grünpfeilschilder zu entfernen sind. Frage 7: Werden diese bisherigen grünen Pfeile durch leuchtende Bedarfspfeile ersetzt? Antwort zu 7: Es erfolgt ein Prüfung im Einzelfall, ob durch die Entfernung von Grünpfeilen eine Änderung der Regelung erfolgen muss. Frage 8: Wurden Stellungnahmen von Verbänden und der Polizei eingeholt und wenn ja, wie sahen diese aus, wenn nein, warum wurden diese nicht eingeholt? Antwort zu 8: Die Polizei wird vor jeder straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, also auch bei Änderung der Grünpfeilregelung angehört. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)