Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Schlaglochprogramms, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Sind Presseberichte zutreffend, dass die Umsetzung des Berliner #Schlaglochprogramms aufgrund eines akuten #Personalengpasses bei der #Verkehrslenkungsbehörde (#VLB) nicht zeitnah erfolgen kann? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wieviel zusätzliches Personal für die VLB wäre nötig, um alle Maßnahmen eines Jahres zeitnah zu bearbeiten? Antwort zu 2: Es sind in der für Anordnungen für Arbeitsstellen zuständigen Arbeitsgruppe 13 Stellen vorhanden. Durch einen sehr hohen Krankenstand über längere Zeiträume stehen für die Aufgabenwahrnehmung zeitweise nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In einem ersten Schritt konnten im laufenden Jahr zwei Mitarbeiter im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen neu eingestellt werden. Zeitnah ist eine weitere Entlastung durch Umsetzungen und Besetzung von Stellen möglich. Darüberhinaus sind aus heutiger Sicht weitere unbefristete Stellen erforderlich. Frage 3: Wird von der VLB eigenes Personal ausgebildet, wie viele Azubis sind bei der VLB beschäftigt? Frage 4: Wenn nein, warum wird nicht ausgebildet? Antwort zu 3. und 4: Die für die in den meisten Arbeitsgebieten der Verkehrslenkung Berlin (VLB) tätigen Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1 (ab dem zweiten Einstiegsamt und höher, ehemals mittlerer Dienst) und der Laufbahngruppe 2 (ab dem ersten Einstiegsamt; ehemals gehobenen Dienst) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte zuständige Ausbildungsbehörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die VLB ist also keine eigenständige Ausbildungsbehörde. Die VLB beantragte in den vergangenen Jahren immer wieder die Beschäftigung von Probebeamtinnen und Probebeamten und steht für die Ausbildung im Rahmen von Praktika und Einsätzen von Beamtinnen und Beamten auf Probe gerne zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Kontingents von zur Verfügung stehenden Beamtinnen und Beamten auf Probe der o.g. Laufbahnen erfolgte jedoch bisher keine Berücksichtigung der VLB. Frage 5: Wenn ja, wie viele Azubis wurden in den vergangenen fünf Jahren übernommen? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Welche Maßnahmen sind betroffen, welche Straßen können aufgrund der gegenwärtigen Lage nicht repariert werden (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu 6: Derzeit kann für 73 beantragte Maßnahmen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm nicht gewährleistet werden, dass die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen rechtzeitig erteilt werden, um diese Bauvorhaben kassenwirksam abrechnen zu können. Anzumerken ist dabei, dass es 36 weitere Maßnahmen gibt, zu denen noch keine Anträge der Bezirke bei der VLB vorliegen. Bezirk Maßnahmen insgesamt davon noch nicht beantragt Charlottenburg-Wilmersdorf 13 1 Friedrichshain-Kreuzberg 5 3 Lichtenberg 7 5 Marzahn-Hellersdorf 15 10 Mitte 9 2 Neukölln 2 1 Pankow 8 5 Reinickendorf 1 1 Spandau 25 3 Steglitz-Zehlendorf 15 5 Tempelhof-Schöneberg 6 – Treptow-Köpenick 3 – Frage 7: Was passiert mit den Mitteln für Maßnahmen die nicht in diesem Jahr umgesetzt werden können? Antwort zu 7: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts stehen die Mittel nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen (§ 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung [LHO]) eine Übertragung der Restmittel in das nächste Haushaltsjahr bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Dazu finden demnächst Abstimmungsgespräche mit den Bezirken statt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat grundsätzliche Bereitschaft erklärt, bei bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung zuzulassen. Frage 8: Wie informiert der Senat jeweils über die aktuelle Lage? Antwort zu 8: Die VLB informiert die betroffenen Bezirke regelmäßig über die aktuelle Lage und stimmt mit ihnen die Prioritäten ab. Der Senat informiert die Öffentlichkeit über den Sachstand des Straßeninstandsetzungsprogramms auch im Rahmen von parlamentarischen Ausschusssitzungen und durch die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen. Berlin, den 19. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)