S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd

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Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation vom Juni 2016 (2015/S 105-189929) um geänderte #Vergabetermine spezifiziert (2016/S 089-156835).
Direkt #vergeben werden #Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S9, S45, S75, S7, S5, S3 (Teilnetz Stadtbahn) sowie S85, S25, S15, S2, S1 (Teilnetz Nord-Süd) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 15.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch einen für beide Teilnetze jeweils noch im einem wettbewerblichen Verfahren zu findenden Betreiber dieser Verkehrsleistungen (Anschlussbetreiber). Es wird ein gemeinsamer Übergangsvertrag für beide Teilnetze geschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den / die Anschlussbetreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen:
Im Teilnetz Nord-Süd:
18.12.2023: S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.6.2025: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
5.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg).
Im Teilnetz Stadtbahn:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz;
16.6.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg;
16.2.2026: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.6.2027: S3 (Erkner – Spandau)
Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber wird im dortigen Verfahren verhandelt, wenn ein Bewerber um diese Leistungen glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. 
Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden. Dann ergäbe sich insoweit auch ein Anpassungsbedarf bei der zeitlichen Ausgestaltung der einzelnen Auslaufstufen für die hiesige Direktvereinbarung. Die hiesige Direktvereinbarung wird zudem eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber enthalten. Der Beginn der Verkehrsleistungen durch den / die Anschlussbetreiber kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.6.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien bis dahin durchführt (Quelle EU-Amtsblatt, 11.05.16).

Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und -Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)

U-Bahn + Straßenbahn: Land Berlin stockt erneut Leistungsvolumen bei Straßenbahn und U-Bahn auf, aus Senat

www.berlin.de Mit der Bestellung weiterer #zusätzlicher #Verkehrsleistungen bei der BVG setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den zweiten Teil des angekündigten #Mehrleistungspakets im #ÖPNV um. Ab dem 24. August 2014 werden bei Straßenbahn und U-Bahn mehr Fahrten in der Hauptverkehrszeit und in den Abendstunden angeboten.

Senator Michael Müller: „Das Mehrleistungspaket, das wir mit der BVG vereinbart haben beinhaltet die Verlängerung der dichten Takte im Berufsverkehr und die erneute Ausdehnung der Angebote in den Abendstunden sowie am Wochenende. Bei der Angebotsgestaltung gehen wir auf die gebietsspezifische Nachfrage ein. Davon profitieren die Fahrgäste im gesamten Stadtgebiet.“ Die steigende Nachfrage des öffentlichen Nahverkehrs in der gesamten Stadt zeichnet sich in den einzelnen Stadtgebieten bzw. auf den einzelnen Linien sehr unterschiedlich aus. Die morgendliche Nachfragespitze verschiebt sich zeitlich weiter nach hinten. Im Gegenzug verlängert sich die Nachmittagsspitze immer weiter in den Abend hinein. Diese beiden Entwicklungen vollziehen sich nicht überall gleich, zum Teil gibt es auch abweichende Bewegungsmuster. Das belegt beispielsweise die starke Zunahme der Nachfrage nach Fahrten im Frühverkehr in den östlichen Stadtgebieten. Deshalb werden ab dem 24. August auf der stark nachgefragten Linie #U5 zusätzliche Fahrten im Frühverkehr angeboten, bei der Linie #U7 wird der dichte Takt weiter in den Vormittag ausgedehnt, und bei der Linie #U2 ist die Taktverdichtung vor allem in der Nachmittagsspitze vorgesehen. Bei der #Straßenbahn wird unter anderem die Linie #M4, die in Berlin die meisten Fahrgäste verzeichnet, deutlich verstärkt. Auf der Linie #12 wird tagsüber fast durchgängig ein 10-Minuten-Takt eingeführt. Noch deutlicher wird die zeitliche Verschiebung beim Blick auf die bestellten zusätzlichen Leistungen im Freizeit- und Abendverkehr. Werktags werden auf zahlreichen Linien die dichten Takte bis 21:15 Uhr verlängert, so zum Beispiel auf der U1, U2, U5 und U8. Am Samstag verkehren viele Linien dann bis teilweise 22:45 Uhr im Fünf-Minuten-Takt. Damit passt sich das ÖPNV-Angebot noch besser an geänderte Ladenöffnungszeiten und an das Freizeitverhalten an. Aufgrund geringerer Fahrgastzahlen wird die Linie U1 morgens zwischen 6:00 und 6:30 Uhr nur noch im Zehn-Minuten-Takt verkehren, die Linie U9 fährt zwischen 6:00 und 7:00 Uhr zukünftig im Fünf-Minuten-Takt. Senator Müller: „Durch die Anpassung werden die zur Verfügung stehenden Landesmittel so effizient wie möglich eingesetzt. Als Aufgabenträger beobachten wir kontinuierlich die Nachfrageentwicklung und prüfen jede Angebotsmaßnahme auf ihren Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zum Erreichen der verkehrspolitischen Ziele und natürlich auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.“ Grundsätzlich ist das Bestell- und Leistungsvolumen im Berliner ÖPNV gedeckt. Die jetzt umgesetzten zusätzlichen Leistungen mit einem Bestellvolumen von 2 Mio. Euro im Jahr sind möglich, weil das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2013 mehr Mittel für den ÖPNV in der wachsenden Stadt bewilligt hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die BVG haben mit dem Mehrleistungspaket gemeinsam ein Konzept entwickelt, um den dringendsten Handlungsbedarf zu identifizieren und vor allem auf den Linien, auf denen die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist bzw. auf denen perspektivisch ein deutlicher Nachfrageanstieg stattfinden wird, schnell Verbesserungen für die Fahrgäste erreichen zu können. Die Umsetzung erfolgt in diesem Jahr in drei großen Schritten. Im April wurden die kurzfristig möglichen Maßnahmen bei Bus und Straßenbahn umgesetzt. Im August folgen die komplexeren Maßnahmen bei U-Bahn und hochfrequentierten Straßenbahnlinien, die einen etwas längeren Planungsvorlauf haben. Weitere Maßnahmen werden im dritten Schritt im Zuge des regulären Fahrplanwechsels im Dezember 2014 umgesetzt.Bilder: Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn: Ausschreibung für S-Bahn-Verkehr 6 Jahre im Verzug

http://www.lok-report.de/ Weil die #Teilausschreibung für den Verkehr der Berliner -Bahn vor allem vom Berliner Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH die #Verkehrsleistungen erbringt, wird die S-Bahn GmbH noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren, bevor das im #Wettbewerbsverfahren gefundene Unternehmen den Verkehr übernehmen kann. Diese Übergangszeit der Direktvergabe wird die Länder Berlin und Brandenburg viel zusätzliches Geld kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen 480 und 485), die die S-Bahn GmbH zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern wollte.

Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge. Erst wenn der Gewinner im Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen. Durch die formelle Bekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe vom 24. Juli 2014 wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum sein wird. Im Abschnitt „Kurze Beschreibung des Auftrags“ wird ausgeführt: „Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 Spindlersfeld—Tempelhof/Südkreuz(—Bundesplatz); • 06.05.2022 S46 Königs Wusterhausen—Hauptbahnhof; • 19.08.2022 S8 (Zeuthen—)Grünau—Hohen Neuendorf; • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz; • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz.“ Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher. Deshalb wird in der Bekanntmachung ergänzt: „Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten.“ Diese Bekanntmachung der Länder Berlin und Brandenburg ist ein Offenbarungseid und verdeutlicht auf drastische Weise das Versagen der beiden Länder, insbesondere des federführenden Berliner Senats (Pressemeldung IGEB, 28.07.14).

S-Bahn-Ausschreibung weiter verschoben

http://www.lok-report.de/ Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zum #Übergangsvertrag #Verkehrsleistungen auf dem #Teilnetz #Ring an die Berliner -Bahn GmbH gegeben (2014/S 142-253832).

Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (-Bundesplatz)); • 06.05.2022 S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof); • 19.08.2022 S8 ((Zeuthen -) Grünau – Hohen Neuendorf); • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz); • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz). Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. (Quelle EU-Amtsblatt, 28.07.14).

S-Bahn: Planungen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der -Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)

BVG soll Platzhirsch bleiben Neuer Tarifvertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002814

Am Ende war es #Chefsache. Nach langen ergebnislosen Diskussionen über einen neuen #Tarifvertrag für die #Beschäftigten der #BVG einigten sich in der Nacht zum 16. Juni 2005 Berlins Regierender Bürgermeister Klaus #Wowereit (SPD) und der #Verdi-Gewerkschaftschef Frank #Bsirske auf einen neuen #Kompromiss, der nach Unterzeichnung der sogenannten #Anwendungsvereinbarung am 1.September 2005 in Kraft trat. Damit dürfte zugleich der #Fortbestand der BVG als lokaler #Nahverkehrsmonopolist bis 2020 gesichert sein.

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Bahnindustrie: Deutsche Bahn: Der Aufwärtstrend setzt sich fort, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/deutsche-bahn-der-aufwaertstrend-setzt-sich-fort/227608.html

Die #Deutsche Bahn AG hat ihren im Herbst begonnenen #Aufwärtstrend im ersten Quartal dieses Jahres fortsetzen können und ist auch für das zweite Quartal optimistisch. Der Bahn-Vorstand wird am heutigen Dienstag dem #Aufsichtsrat Zahlen präsentieren, die besser sind als die Vergleichswerte des Vorjahres und über den Erwartungen liegen. Wie das Handelsblatt aus Bahn-Kreisen erfuhr, erzielte die Bahn-Holding von Januar bis März 7,4 Milliarden Mark #Umsatz, ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber dem Jahresbeginn 2000.

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