05.05.2025
- Wie viele registrierte #Unfälle unter Beteiligung von Fahrgästen haben sich in den vergangenen drei Jahren (2022, 2023, 2024) im Bereich der Berliner #Straßenbahnen ereignet?
- Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Unfallart (z. B. Sturz, Einklemmung, technische Ursache etc.).
Zu 1. a: Die BVG teilt hierzu folgende Daten mit:
#Fahrgastunfälle | 2022 | 2023 | 2024 | |
gesamt | 250 | 242 | 289 | |
davon mit Verletzung | ||||
Kategorie 1 | Ein- oder aussteigender Fahrgast | 30 | 34 | 43 |
Kategorie 2 | Im Fahrzeug verunglückter Fahrgast | 62 | 44 | 54 |
Kategorie 3 | Infolge Bremswirkung verunglückter Fahrgast | 90 | 94 | 103 |
Verletzte gesamt | 182 | 172 | 200 |
1. b) In wie vielen Fällen wurde ein #Fehlverhalten oder eine unterlassene Hilfeleistung durch das #Fahrpersonal festgestellt?
Zu 1. b: Die BVG teilt hierzu folgende Daten mit:
Fahrpersona l | 2022 | 2023 | 2024 |
schuldha ft | 0 | 1 | 0 |
Mögliche Mitschuld | 4 | 2 | 4 |
- Wie wird in solchen Fällen durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) oder ggf. durch andere Stellen (Unfallversicherungsträger, Polizei) ermittelt, ob ein schuldhaftes Verhalten des Fahrpersonals vorliegt?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass ein gemeldeter Fahrgastunfall als betriebliches Vorkommnis von der Betriebsleitstelle dokumentiert wird. Im überwiegenden Fall sei festgestellt worden, dass ein Dritter als Verkehrsteilnehmer grob gegen Regeln verstoßen hat, der das Straßenbahnfahrpersonal veranlasste, scharf zu bremsen. Dazu gehören z. B. Linksabbiegende, die unberechtigt in den Gleisbereich fahren, Fahrradfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in Wartepflicht.
Das Straßenbahnfahrpersonal wird in der Dienst- und Fahrordnung (DFStab ) dazu verpflichtet, in derartigen Fällen eine Gefahrenbremsung durchzuführen. Dabei wird kalkuliert, dass ein Zusammenstoß mit der Straßenbahn erheblich größere Verletzungen und Schäden nach sich zieht als ein Unfall, bei dem sich ein Fahrgast nicht festhält.
Die Polizei ermittelt in Fällen vermuteter fahrlässiger Körperverletzung. In diesen Fällen werden die Aussagen der Beteiligten sowie möglicher Zeuginnen und Zeugen herangezogen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, technische Daten der Fahrzeuge auszuwerten.
- Welche konkreten Konsequenzen hatten diese Unfälle jeweils:
- Für die betroffenen Fahrgäste (z. B. medizinische Versorgung, Reha)? b) Für das Fahrpersonal (z. B. dienstrechtliche Maßnahmen, Schulungen)?
c) Für das Unternehmen BVG (z. B. technische Nachrüstung, Anpassung von Dienstanweisungen)?
Zu 3. a bis c: Die BVG teilt hierzu mit, dass bezogen auf den Fall im Jahr 2023: a) der Geschädigte einer stationären Behandlung unterzogen wurde,
- das Fahrpersonal im Ausbildungscenter eine individuelle, vorfallbezogene Nachbildung erhalten hat und
- die BVG nach allen schweren Vorkommnissen eine Unfallanalyse durchführt. Alle, das Vorkommnis beeinflussende Faktoren werden ermittelt und wertungsneutral bewertet. In diesem einen Fall ergab sich keine Erforderlichkeit, nachzurüsten oder anzupassen.
- In wie vielen Fällen wurden in den letzten drei Jahren Entschädigungszahlungen an Geschädigte geleistet? a) Bitte mit Angabe der Gesamtsumme pro Jahr.
b) Nach Möglichkeit bitte differenzieren nach freiwilligen Leistungen, Versicherungsleistungen und gerichtlich erstrittenen Entschädigungen.
Zu 4.: Die BVG teiIt mit, dass in den letzten drei Jahren in 247 Fällen durch die Versicherung (HDN) rund 400,0 Tsd. EUR an Betroffene gezahlt wurden. In der Regel handelt es sich um konkrete Forderungen der Krankenkassen für die Behandlungskosten.
Eine Unterscheidung nach freiwilligen Leistungen, Versicherungsleistungen und gerichtlich festgelegten Leistungen kann die BVG nicht machen. Die Informationen liegen bei der Versicherung.
- Wie wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal im Falle eines Unfalls angemessen reagiert und Erste Hilfe leistet bzw. Hilfe organisiert?
- Welche Schulungen und Einsatzanweisungen gibt es hierzu?
Zu 5. a: Die BVG teilt mit, dass bereits in der Grundausbildung dem Fahrpersonal das rücksichtsvolle und vorausschauende Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland vermittelt wird. Des Weiteren wird das Handling des Fahrzeuges im Gefahren-, Unfall- und Störungsfall trainiert. Besonderes Augenmerk wird hierbei auch auf das richtige Verhalten in Unfallsituationen gelegt. Das Fahrpersonal muss im Besitz eines gültigen Führerscheins
„ Klasse B“ sein, demzufolge ist das Personal bereits vor Beginn der Ausbildung auch in Erster Hilfe geschult.
Anweisungen zum Verhalten bei Unfällen sind in der Dienstanweisung für Fahrbedienstete (DFStrab), welche auf Grundlage der Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn (BOStrab) erlassen wurde, geregelt. Weiterhin gelten bei Teilnahme am Straßenverkehr die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und werden gleichlautend angewendet.
Im regelmäßigen Dienstunterricht erfolgen Auffrischungen zu allen Themengebieten.
- b) In welchen zeitlichen Abständen werden diese Schulungen wiederholt?
Zu 5. b: Die BVG teilt mit, dass Fahrbedienstete einmal jährlich am Dienstunterricht im Ausbildungscenter Straßenbahn teilnehmen müssen.
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um #Unfallschwerpunkte an Haltestellen oder in Fahrzeugen – wie etwa gefährliche #Türbereiche – systematisch zu erkennen und zu entschärfen?
Zu 6.: Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie das Berliner Mobilitätsgesetz verpflichten die zuständigen Behörden zur Durchführung gezielter Überprüfungen. Durch verkehrliche und/ oder bauliche Maßnahmen kann die Sicherheit identifizierter unfallträchtiger Örtlichkeiten erhöht werden.
Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit – insbesondere an Unfallhäufungsstellen – werden regelmäßig durch die Unfallkommission bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgestimmt. Die Verkehrsunfallanalyse der Polizei Berlin bildet hierfür eine wesentliche Grundlage.
Grundsätzlich gilt, dass gemäß den bundesgesetzlichen Vorgaben der BOStrab der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Anforderungen der Sicherheit und Ordnung erfüllt werden.
Die BVG teilt mit, dass Straßenbahnfahrzeuge über eine Typenzulassung verfügen, bei der explizit das Thema Sicherheit der Fahrgäste betrachtet wird. Dazu zählen ausreichende und gut erreichbare Haltemöglichkeiten, Angurtmöglichkeiten für Vehikel mobilitäts- eingeschränkter Personen, ein klares Türenkonzept und Hinweisschilder.
Werden Unfallschwerpunkte im Netz der Straßenbahn durch die Häufung von Unfällen bzw. Meldungen seitens des Fahrpersonals oder der Nutzenden identifiziert, werden durch die zuständigen Organisationseinheiten in Zusammenarbeit mit Bezirksämtern und/ oder der Polizei Berlin mögliche Ursachen analysiert und dabei auch organisatorische oder bauliche Veränderungen geprüft.
Die Auswertungen der Fahrgastunfälle haben in den letzten Jahren keine neuen Aspekte ergeben, die die zugelassenen Einrichtungen in Frage stellen.
Berlin, den 30.04.2025
In Vertretung
Michael B i e l
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
www.berlin.de