Bahnhöfe: Bedürfnisgerechter ÖPNV, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Stationen der - und -Bahn in Berlin verfügen aktuell über ein #WC für die Fahrgäste?
Frage 2:
Wie viele Stationen sind dabei #Umsteigebahnhöfe?
Frage 3:
Wie viele dieser #Toiletten sind dabei barrierefrei erreichbar?
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Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gibt bei der BVG keine -Bahnstationen mit einer öffentlichen #WC-Anlage.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB #Station&Service AG betreibt keine öffentlichen WC-Anlagen an reinen S-Bahnhöfen. An neun Mischbahnhöfen, d.h. Bahnhöfen mit #Regionalbahnhalt, sind
Toilettenanlagen vorhanden.
An folgenden Bahnhöfen(Mischbahnhöfen) gibt es aktuell öffentliche WCAnlagen: Alexanderplatz, Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Lichtenberg,
Wannsee, Köllnische Heide, Ostkreuz, Potsdamer Platz, Berlin-Lichterfelde Ost.
Die vorgenannten Bahnhöfe sind per Definition Mischbahnhöfe und somit auch
Umsteigebahnhöfe.
Die Toiletten an den Mischbahnhöfen sind alle barrierefrei erreichbar.“


Frage 4:
An welchen Stationen der U- und S-Bahn ist die Errichtung derartiger Toiletten für die Fahrgäste bis
wann konkret geplant?
Frage 5:
Wie viele dieser Stationen werden Umsteigebahnhöfe sein?
Frage 6:
Inwieweit werden alle derartigen WCs barrierefrei erreichbar sein?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gibt derzeit keine Pläne für öffentliche WC-Anlagen in U-Bahnanlagen.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Errichtung weiterer Toiletten an reinen SBahnhöfen geplant.“
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Frage 7:
Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend und bedürfnisgerecht?
Frage 8:
Wenn ja, wie beurteilt er dabei die besondere Situation für junge Familien und Senioren in Sachen
Bedürfnisbefriedigung?
Frage 9:
Wenn nein, bis wann soll Abhilfe geschaffen werden?
Antwort zu 7, 8 und 9:
Die Fragen 7, 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Realisierung des Toilettenkonzepts aus dem Jahr 2016, welches in
Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern, Seniorinnen- und Seniorenvertretungen,
den Behinderten- und Tourismusverbänden und weiteren Interessengruppen
erarbeitet wurde, wurde das vorhandene Angebot an öffentlichen Toiletten
qualitativ und quantitativ deutlich verbessert. Bis zum Sommer 2022 stehen über
den berlinweiten Toilettenvertrag 316 öffentliche Toiletten zur Verfügung, dazu
kommen noch mehr als 90 andere öffentlich zugängliche Toiletten, die
überwiegend von den Bezirken betrieben werden. Häufig liegen diese auch in
unmittelbarer Nähe von U- und S-Bahnstationen, sodass diese durch Fahrgäste des
öffentlichen Personennahverkehrs genutzt werden können. Damit besteht
grundsätzlich ein gutes Versorgungsniveau. Hierdurch wird ferner gewährleistet,
dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihrer
individuellen Einschränkungen auf öffentliche Toiletten angewiesen sind, die
Nutzung des öffentlichen Raumes ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Für
die verbleibenden Bedarfe an Knotenpunkten, an welchen eine Versorgung mit
Berliner Toiletten aus dem Toilettenvertrag aus baulichen Gründen nicht möglich
ist, werden individuelle Lösungen gesucht.
Frage 10:
Wie viele Stationen der U- und S-Bahn in Berlin verfügen aktuell über ein WC für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von BVG bzw. Deutscher Bahn?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe besitzen nicht-öffentliche WC-Anlagen für die örtlich
Beschäftigten.“
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Frage 11:
Wie viele Stationen sind davon Umsteigebahnhöfe?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gibt derzeit 45 Umsteigestationen innerhalb des U-Bahnnetzes bzw. zwischen Uund S-Bahn.“
Frage 12:
Welche Verfahrensweise wird den Beschäftigten der Verkehrsunternehmen inklusive Kontrolleuren
ansonsten im Bedürfnisfall empfohlen?
Frage 13:
Inwieweit stehen diese Toiletten auch den Beschäftigten auf den Bahnhöfen – zum Beispiel von
Backshops oder Zeitungskiosken – zur Verfügung?
Frage 14:
Welche Verfahrensweise wird den Verkaufsmitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ansonsten im
Bedürfnisfall empfohlen?
Antwort zu 12, 13, 14:
Die Fragen 12, 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Beantwortung der Fragen 12. bis 14. entnehmen Sie bitte der Antwort auf
die Frage 10.“
Frage 15:
Gibt es Regelungen bei BVG und Deutscher Bahn, unter welchen Voraussetzungen derartige
Dienst-WCs für Fahrgäste geöffnet werden?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Diese WC-Anlagen befinden sich ausschließlich in den nicht öffentlich
zugänglichen Bereichen der U-Bahnhöfe. Diese sind für Fahrgäste nicht erreichbar
und auch nicht für eine öffentliche
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Nutzung konzipiert, somit ist eine öffentliche Mitbenutzung nicht möglich.
In der Regel befinden sich im Umfeld der Bahnhöfe öffentliche WC-Anlagen. Das
Informationssystem der U-Bahn weist ggf. auf diese Anlagen hin.“
Frage 16:
Gibt es derartige Regelungen seitens der BVG zum Umgang mit den Diensttoiletten an den
Endpunkten der Buslinien?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nein, auch diese betriebsinternen Einrichtungen sind nicht für eine öffentliche
Nutzung konzipiert.“
Berlin, den 11.01.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de