allg.: Erfolgreiche Umsetzung des Toilettenkonzepts: mehr Toiletten sowie bessere und barrierefreie Ausstattung der öffentlichen Toiletten, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 11. Dezember 2018:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, einen Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Umsetzung des #Toilettenkonzepts für Berlin beschlossen. Darin wird nochmals eine positive Bilanz des erfolgreichen Ausschreibungsverfahrens für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen gezogen. Der Bericht unterrichtet detailliert über die Inhalte und Rahmenbedingungen des neuen Vertrages.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 26. Juni 2018 das europaweite Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH abgeschlossen. Damit wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept, das Grundlage der Ausschreibung war, vollständig umgesetzt.

Die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten im Land Berlin wird ab 2019 nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ deutlich verbessert. Der neue Vertrag, der mit der Wall GmbH abgeschlossen wurde, sieht deutlich mehr Toiletten, eine verbesserte Ausstattung der Toiletten und sehr hohe Qualitätsstandards für den Betrieb vor. Insbesondere werden die neuen Toiletten barrierefrei sein. Das kommt vor allem Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren zugute. Städtebaulich und architektonisch passen sich die neuen Sanitäranlagen in die unterschiedlichsten Stadträume ein.

Ein probeweise aufgestellter Prototyp der neuen Toilettenanlagen wurde am 11. und 12. September 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, die neuen, barrierefreien Toilettenanlagen in Augenschein zu nehmen. Der Prototyp wurde allgemein sehr positiv wahrgenommen. Die Senatsverwaltung hat zahlreiche wertvolle Hinweise und Anregungen erhalten, die weitestgehend berücksichtigt werden konnten.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

allg.: Die neue City-Toilette, aus Senat

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Frage 1:

Welche Rückmeldungen und Stellungnahmen haben den Senat hinsichtlich des neuen #Toiletten-Modells erreicht?

Frage 2:

Welche Änderungen wurden am Modell vorgeschlagen? Frage 3:

Welche Änderungen will der Senat umsetzen?

Antwort zu 1 bis zu 3:

Die Vorstellung des Prototyps der neuen #Modultoilettenanlagen am 11. und 12.09.2018, bei der alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren die Gelegenheit erhielten, den probeweisen aufgestellten #Toilettenprototyp in Augenschein zu nehmen, wurde allge- mein sehr positiv beurteilt.

Nach dem am 26.06.2018 mit der Firma #Wall geschlossenen Vertrag über die Beschaf- fung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin (Toilet- tenvertrag) können Änderungen bzw. Anpassungen der Farbwahl und Oberflächengestal- tung, der Position der Bedienelemente, der Beschriftungen und Hinweisfelder, Anpassun- gen zur Erleichterung der barrierefreien Nutzbarkeit und vergleichbare Anpassungen von dem Toilettenbetreiber gefordert werden. Entsprechende Rückmeldungen der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung zu diesen Punkten sind in der nachfolgen- den Übersicht zusammengefasst dargestellt:

 

 

Farbwahl und Oberflächen- gestaltung

Position der Bedien- elemente

Beschriftungen und Hinweisschilder

Anpassungen zur Erleichterung der barrierefreien Nutz- barkeit

 

 

Kontrastreiche- re Farbgestal- tung

Bessere Erreichbarkeit des Toilettenpapier- spenders, des Notruf- taster und des Verlän- gerungsknopfes für Menschen mit einge- schränktem Bewe- gungsradius

 

 

Gelb eingefärbtes Glo- ckensymbol auf dem Notruftaster

 

 

 

Toilettenbecken zu tief angebracht

 

Bedienelemente auf beiden Seiten des WC- Beckens

Pissoir sollte als sol- ches beschriftet sein und

Höhere Position der Rückenlehne

 

Notrufschalter auch außerhalb der barriere- freien Kabine im „nor- malen“ WC

Auf den Unisex- Charakter der Toilet- tenkabine sollte hin- gewiesen werden

Leichtere Klappbar- keit der Handgriffe und des Wickelti- sches

 

Spülknopf beidseitig und Verbesserung der Erreichbarkeit

Bedienungsanleitung zu niedrig und Lage- plan zu hoch ange- bracht

Verbesserung der Auffindbarkeit des Zutrittsbereichs für Sehbehinderte

 

 

Kein einzelner Sensor für Seife und Wasser, sondern Auswahlmög- lichkeit

 

Die Beschriftung auf dem Notruftaster in

„SOS“ ändern

Akustische Ansagen zur Selbstreinigung und Funktionsweise des Handwaschbe- ckens und des Be- triebszustandes

 

 

Schamwand am Pis- soir sollte breiter sein

Die Beschriftung auf dem Taster für die Toi- lettenspülung in „WC“ ändern

Akustische Erläute- rungen aller Bedien- elemente

 

 

Beschriftung der Tür- öffnung in „Open“ än- dern

Abrundung der Kan- ten des Waschti- sches und Haltegriffe

 

 

QR Code für die Toilet- ten-Applikation auch im Innenbereich

Anbringung eines Handlaufes in der Kabine

 

 

 

Euro-Schlüsselloch zu weit von der Tür entfernt

 

 

 

Verbesserung der Auffindbarkeit des Türöffners innen

 

 

 

Sicherstellung der taktilen Erfassbarkeit aller Piktogramme

 

Vorgeschlagene Anpassungen, die den Anforderungen der DIN 18040-1 an die Barriere- freiheit widersprechen oder die Grundkonstruktion der Toilettenanlage verändern bzw. den Einbau zusätzlicher Ausstattungsgegenstände erfordern würden, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren (z. B. ein Wickeltisch für Erwachsene oder eine automatische Bo- denreinigung), können gegenüber dem neuen Toilettenbetreiber nicht eingefordert werden und sind daher nicht in der Übersicht enthalten.

 

Die eingegangenen Rückmeldungen wurden ausgewertet und werden derzeit auf ihre Er- forderlichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft. Da die Prüfungen und Abstimmungen mit dem Toilettenbetreiber noch nicht abgeschlossen sind, stehen die aus der Prototypbegut- achtung resultierenden Anpassungen noch nicht final fest. Sofern die fehlende taktile Er- fassbarkeit der Piktogramme bemängelt wurde, kann aber schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der begutachteten Toilette um einen Prototypen handelte, in dem noch nicht alle vertraglichen Anforderungen umgesetzt werden konnten. Selbstverständ- lich werden alle Piktogramme in den neuen Modultoilettenanlagen auch taktil erfassbar sein. Ziel ist es, den überwiegenden Teil der oben dargestellten Verbesserungsvorschläge umzusetzen, damit sich die Toiletten nicht nur städtebaulich und architektonisch in die un- terschiedlichsten Stadträume einpassen, sondern vor allem auch die Anforderungen der Menschen mit Behinderung und der Seniorinnen und Senioren erfüllen.

 

 

Frage 4:

 

Wie läuft der weitere Beteiligungsprozess?

 

Antwort zu 4:

 

Die eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prototypvorstellung werden über alle vorgenommenen Änderungen eingehend informiert.

 

Um sicherzustellen, dass auch die Toiletten-Applikation den Anforderungen an die barrie- refreie Nutzbarkeit genügt, ist beabsichtigt, diese ebenfalls von Vertreterinnen und Vertre- tern von Menschen mit Behinderungen vorab testen zu lassen. Um sehbehinderten Men- schen eine uneingeschränkte Nutzung der App zu ermöglichen, muss die Vorlesbarkeit der Inhalte durch andere Systeme sichergestellt werden.

 

Frage 5:

 

Wann wird das Modell finalisiert?

 

Antwort zu 5:

 

Noch im Oktober wird die Firma Wall die umgesetzten, aus der Prototypvorstellung resul- tierenden Änderungen und Anpassungen an dem Toilettenprototyp vorstellen. Sofern alle Anforderungen, insbesondere an die barrierefreie Nutzbarkeit, erfüllt sind, wird der Proto- typ für die Serienproduktion freigegeben.

 

 

Frage 6:

 

Wurden schon die Standorte für die erweiterte Versorgung festgelegt? Wenn ja, welche konkreten Standorte sind darunter? Wenn nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

 

Frage 7:

 

Gibt es bereits Rückmeldungen von den Bezirken zu den Standorten für die erweiterte Versorgung? Wen beteiligen Senat und Bezirke an der Entscheidungsfindung für die Auswahl neuer Toiletten-Standorte? In- wiefern können Toiletten-Standorte noch verändert werden?

 

Antwort zu 6 und zu 7:

 

Die Standorte für die Realisierung der zweiten Versorgungsstufe ab 2021 (sog. verbesser- te Versorgung) sind von den Bezirken vorfestgelegt worden. Die konkreten Aufstellorte für die Toilettenanlagen stehen jedoch noch nicht final fest. Die Festlegung der konkreten Standorte sowie der erforderlichen Toilettenausstattung werden in den ersten beiden Ver- tragsjahren 2019/2020 durch die einzelnen Bezirke erfolgen. So kann die Vorauswahl im Einzelfall noch geändert und ergänzt werden, wenn sich veränderte Bedarfe zeigen oder einzelne Standorte nicht realisierbar sein sollten.

 

Die bereits vorfestgelegten Standorte der verbesserten Versorgung beruhen auf Standort- vorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipa- tionsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertreter, insbe- sondere von Menschen mit Behinderung und Senioren, einbezogen waren.

 

Frage 8:

 

Welche Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte werden zusätzlich mit Toiletten ausgestattet werden können?

 

Antwort zu 8:

 

Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass die Bahnhöfe Potsdamer Platz und Ostkreuz bis zum nächsten Jahr mit Toiletten ausgestattet werden sollen. Darüber hinaus finden Untersuchungen zu einer Ausrüstung mit Toiletten für die Standorte Bornholmer Straße, Jungfernheide, Schöneberg, Westkreuz, Neukölln und Mahlsdorf statt.

 

Hinsichtlich der U-Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte der BVG-Verkehrsmittel können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen getroffen werden.

 

 

 

 

Berlin, den 16.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Toiletten in den U-Bahnhöfen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #stillgelegte #Toiletten sind auf Berliner -Bahnhöfen vorhanden?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf U-Bahnhöfen sind keine stillgelegten #WC-Anlagen vorhanden. Sollte eine #WC-Anlage
stillgelegt worden sein, wurde diese bereits zurückgebaut. Die vorhandenen WC-Anlagen
werden durch Personal bzw. Fremddienstleister (Kioskpersonal) genutzt.“
2
Frage 2:
Welche Voraussetzungen müsste ein Betreiber erfüllen, um sie wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu
machen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung neuer Toilettenanlagen in die U-Bahnhöfe ist aufgrund der beengten
Raumverhältnisse in den überwiegenden Teilen der U-Bahnanlagen nicht möglich. Es ist
weiterhin zu bedenken, dass diese Toilettenanlagen nicht ebenerdig sind. Hier entstünden
erhebliche Schwierigkeiten insbesondere auch die Anforderungen der Menschen mit
Behinderung erfüllen zu können.
Darüber hinaus müssten für eine öffentliche Nutzung umfangreiche Planungen und
Umbauten hinsichtlich der Wasserver- und -entsorgung durchgeführt werden. Aufgrund
von zu erwartenden Sicherheitsproblemen sind unterirdische Toilettenanlagen nur bei
einer ständigen Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit eines befugten Mitarbeiters sowie einer
regelmäßigen Kontrolle der Anlagen denkbar. Der hiermit verbundene Gesamtaufwand
setzt somit für den Betrieb von Toilettenanlagen in unterirdischen U-Bahnanlagen einen
hohen finanziellen Aufwand durch den Betreiber voraus.“
Aus Sicht des Senats ist es sinnvoll, in Berlin ein Angebot öffentlicher Toiletten zu bieten,
das in seiner Nutzung einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher sollte ein
Betreiber öffentlicher Toiletten in U-Bahnhöfen die gleichen Qualitätsstandards erfüllen,
die auch vom neuen Betreiber der öffentlichen Toiletten auf öffentlichem Straßenland und
in Grünanlagen erfüllt werden müssen.
Damit sind regelmäßig hohe Kosten für den Bau und den Betrieb verbunden, die durch ein
Nutzungsentgelt nicht gedeckt werden können.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, zusammen mit der BVG eine tragfähige Lösung zu suchen, um den Mangel
an öffentlichen Toiletten zu reduzieren?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Senat und die BVG sind bereits an geeigneter Stelle im Dialog, um eine tragfähige
Lösung im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der potenziellen Nutzer, zu finden.“
Das vom Senat am 1. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept stellt auf S. 14 fest:
„Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind
von hoher Wichtigkeit. Hier müssen Wege gefunden werden, die Deutsche Bahn und die
BVG zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des Toilettenangebots zu bewegen.“
3
Hierzu wurden erste Gespräche mit der BVG und der Deutschen Bahn aufgenommen, mit
dem Ziel, Toiletten auch an Bahnhöfen in einer Weiterentwicklung des Toilettenkonzepts
der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Ein entsprechender Prüfauftrag wird in den
#Nahverkehrsplan 2019 – 2023 mit aufgenommen werden.
Berlin, den 21.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Versorgung mit öffentlichen Toiletten wird deutlich verbessert: Auftrag für die nächsten 15 Jahre an Wall GmbH vergeben, aus Senat

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Heute hat die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“

Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept umgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 #Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.

Während der zweijährigen Aufbauphase kommt es zu keiner Versorgungslücke, denn die Senatsverwaltung hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen die alten Toiletten unverändert weiterbetrieben werden.

Die neuen #Unisex-Toiletten werden als Modultoiletten errichtet, die eine ansprechende und einheitliche Gestaltung aufweisen und bei Bedarf erweitert werden können. 28 Anlagen erhalten Wickeltische, 85 Anlagen ein zusätzliches kostenfreies Pissoir, und an 43 Standorten werden Toiletten mit mehreren Sitzplätzen errichtet. Alle Toiletten stehen künftig von Anfang an im Eigentum des Landes Berlin. Vor dem Start der Serienproduktion erhalten alle Berlinerinnen und Berliner noch einmal die Gelegenheit, einen probeweise aufgestellten Prototyp zu testen.

Für die Reinigung und Instandhaltung werden künftig sehr hohe Qualitätsstandards gesetzt. Deren Einhaltung wird dann – anders als bisher – regelmäßig kontrolliert. Zur Erhaltung des Qualitätsniveaus sieht das Vertragswerk vor, dass sich eine Unterschreitung der Standards unmittelbar auf das Betriebsentgelt auswirkt. Zudem wird eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App das Auffinden der nächsten öffentlichen Toilette erleichtern, den Betriebszustand der Toilettenanlage anzeigen, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten und eine Bewertung der Toilettenanlage sowie das Melden von Mängeln ermöglichen.

Anders als bisher wird der #Toilettenbetrieb von den #Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.

Mit dem Abschluss der Verträge zu den Werbeanlagen und Toiletten werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Berlin getätigt werden. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin und sichert Arbeitsplätze in der Region. Zudem ist der neue Toilettenvertrag ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige und bedarfsgerechte Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur in Berlin. 

Übersicht

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

allg.: Öffentliche Toiletten, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Bezirken sind wieviel Standorte für #öffentliche #Toiletten nach dem Szenario „#Grundversorgung
zu welchen Zeitpunkten vorgesehen?
Antwort zu 1:
Insgesamt wird es 281 öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin in der ersten
Versorgungsstufe (sog. Grundversorgung) geben. Davon werden 194 neue
Toilettenanlagen vom neuen Toilettenbetreiber errichtet und betrieben. An ca. 30 neuen
Toilettenstandorten sollen die Toilettenanlagen möglichst bereits bis Ende 2018 errichtet
werden. Die für neue Toilettenanlagen vorgesehenen Alt-Standorte, an denen sich derzeit
die von der Firma Wall auf Grundlage des sog. Toilettenvertrages betriebenen City-
Toiletten und City-Pissoirs befinden, können nach Rückbau der Wall-Toiletten genutzt
werden. Nach den Regelungen des Toilettenvertrages hat die Firma Wall für den Rückbau
bis zu zwei Jahre Zeit. Der neue Betreiber wird zudem 24 Bestandstoilettenanlagen, die im
Eigentum des Landes Berlin stehen, ab 2019 betreiben. Darüber hinaus sind noch ca. 50
weitere Toilettenanlagen im Bestand vorhanden, die derzeit auf unterschiedlichster
rechtlicher Grundlage nicht nur von der Firma Wall, sondern auch von anderen
Unternehmen weiter betrieben werden. Die 13 Café Achteck wurden seinerzeit in das
Eigentum der Firma Wall übertragen. Die Beauftragung des neuen Betreibers mit dem
Weiterbetrieb setzt voraus, dass die Café Achteck durch das Land Berlin erworben werden
können.
Die Anzahl der Toilettenanlagen verteilt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt:
2
Bezirk
Bisherige Anzahl der
Toilettenanlagen
Anzahl der Toilettenanlagen in
der Grundversorgung
Charlottenburg-Wilmersdorf 41 42
Friedrichshain-Kreuzberg 25 38
Lichtenberg 9 10
Marzahn-Hellersdorf 13 13
Mitte 39 44
Neukölln 18 18
Pankow 22 22
Reinickendorf 15 15
Spandau 18 19
Steglitz-Zehlendorf 19 19
Tempelhof-Schöneberg 26 26
Treptow-Köpenick 15 15
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die regionale Unausgewogenheit der Standortauswahl, an welchen Kriterien
orientiert sich die regionale Schwerpunktsetzung und inwiefern wurde eine Beteiligung Betroffener
insbesondere mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt?
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die Einschätzung von Interessensvertretern und -vertreterinnen, dass bei den
Standortfestlegungen bezirkliche Schieflagen entstehen, unter denen insbesondere Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit Behinderungen zu leiden haben werden, da die Toilettenstandorte von den
Außen- in die Innenstadtbezirke verlagert werden, während die o.g. Nutzergruppen als auch die Träger/-
innen von Hilfsangeboten in Folge steigender Mieten zunehmend in die Außenbezirke verdrängt werden?
Inwieweit teilt der Berliner Senat den Eindruck vieler Berliner und Berlinerinnen, dass das Toilettenkonzept
eher die Bedürfnisse der Besucher unserer Stadt abdeckt denn die Bedarfe der Einheimischen?
Antwort zu 2 und 3:
Wie aus der in der Antwort zu Frage 1 enthaltenen Übersicht hervorgeht, erfolgt keine
Verlagerung von Standorten zwischen den Bezirken. Es wird somit nicht nur die
bestehende Anzahl der Toilettenanlagen in jedem Bezirk gesichert, sondern es kommt
insgesamt sogar schon in der Grundversorgung zu einem Aufwuchs.
Grundlage für die Festlegung der Toilettenstandorte waren umfangreiche Ermittlungen und
Bewertungsverfahren unter Einbeziehung der Bezirksämter, der Beauftragten für
Menschen mit Behinderung, der Seniorenvertretungen, der Behinderten- und
Tourismusverbände und anderer Interessengruppen. Ziel war es, die unterschiedlichen
Bedürfnisse, Erwartungen, Erfahrungen und Sachkenntnisse der einzelnen
Interessengruppen zu sammeln und zusammenzuführen. Dabei ist der Berücksichtigung
der Belange der Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zugekommen.
Hierzu haben im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts für Berlin ab Mai 2017
mehrere Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderung
sowie dem damaligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung stattgefunden.
Auch im Rahmen der im September erfolgten Aufforderung der Bezirke zur konkreten
Festlegung der Toilettenstandorte wurde nochmals auf die erforderliche Beteiligung der
bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und
Betroffenenverbände hingewiesen.
3
Frage 4:
Inwieweit kann der Berliner Senat zusagen, dass die von Menschen mit Behinderung und ihren
Interessensvertretern und -vertreterinnen definierten Anforderungen der Barrierefreiheit bei allen neuen
Toiletten – ausdrücklich auch bei möglichen Interimstoiletten – vollständig eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die Barrierefreiheit wird – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen in
einer Interimszeit – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit
ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben
wird.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eigene Aussagen, dass erst nach zwei Jahren die Versorgung mit öffentlichen
Toiletten den heutigen Stand erreichen soll? Sollen Menschen in unserer Stadt zwei Jahre warten bis sie
ihrem Bedürfnis in einer öffentlichen Toilette nachgehen können, wenn sie doch auf öffentliche Toiletten z.B.
als behinderte Menschen angewiesen sind?
Antwort zu 5:
Wie bereits in der Antwort zu 1 und 4 dargestellt, wird es keine Reduktion der
Toilettenanlagen in der Grundversorgung geben, vielmehr wird die Anzahl der
Toilettenanlagen erhöht. Da auch etwaige Interimslösungen barrierefrei ausgestaltet
werden, ist eine durchgehende Versorgung mit barrierefreien Toiletten mindestens in dem
bestehenden Umfang jederzeit gewährleistet.
Frage 6:
Wie plant der Senat seine Zusage einer lückenlosen Versorgung mit öffentlichen Toiletten zu erfüllen, wenn
die City-Toiletten abgebaut werden und ein Uno-Actu-Austausch gegen neue Toiletten aus Zeit- und
Platzgründen gar nicht möglich ist?
Antwort zu 6:
Der Aufbau der neuen Toiletten durch den neuen Betreiber wird unmittelbar nach dem
Rückbau der alten Toiletten durch die Firma Wall erfolgen. Dafür wird die Firma Wall nach
den Vorgaben des Landes Berlin einen Abbauplan erstellen, der einen koordinierten Aufund
Rückbau ermöglich wird. Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung
wurden hierzu gebeten, eine Priorisierung der Standorte vorzugeben, um diese
insbesondere an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung auszurichten. Im
Übrigen ist der neue Toilettenbetreiber verpflichtet, sich mit dem bisherigen Betreiber über
die Koordinierung der Abläufe von Rückbau und Neuerrichtung abzustimmen.
4
Frage 7:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirke zur Festlegung neuer Toilettenstandorte vom
18.09.2017, die bis zum 02.10.2017 zu beantworten war, mit nur zwei Wochen einen viel zu geringen
Zeitraum für die Beteiligung von Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung und deren
Interessenvertreter/-innen vorgesehen?
Antwort zu 7:
Um Verzögerungen im Ausschreibungszeitplan zu vermeiden und angesichts des Ziels,
die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin ab dem 01.01.2019 und
den geplanten Aufbau der neuen Toilettenanlagen an den neuen Standorten schon bis
Ende 2018 sicherzustellen, ist eine zeitnahe Zuarbeit der Bezirke erforderlich. Die Frist
wurde zudem mit Schreiben vom 16.11.2017 bis zum 08.12.2017 verlängert und damit
insgesamt ausreichend Zeit für eine Einbindung der Interessenvertretungen eingeräumt.
Frage 8:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an einige Bezirke zur Festlegung neuer Standorte vom 16.11.2017
wieder keine Beteiligung Betroffener vorgesehen?
Antwort zu 8:
Bei der erneuten Abfrage an die Bezirke handelt es sich um eine Ergänzung der ersten
Abfrage vom 18.09.2017, in der ausdrücklich betont worden ist, dass die Festlegung der
Toilettenstandorte sowie der Ausstattung unter Beteiligung der bezirklichen Beauftragten
für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und Betroffenenverbände zu
erfolgen hat.
Frage 9:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zur
Priorisierung von bestehenden City-Toiletten mit nur 2 ½ Wochen erneut viel zu wenig Zeit eingeplant, um
eine angemessene Beteiligung der Nutzer-/-innen als Expertinnen und Experten in eigener Sache
durchführen zu können?
Antwort zu 9:
Um einen koordinierten Rückbau der alten City-Toiletten und einen Aufbau der neuen
Berliner Toiletten gewährleisten zu können, muss das Land Berlin der Firma Wall die
Prioritätenliste bis Ende dieses Jahres übergeben. Anders als bei der Bestimmung der
Standorte der künftig zu betreibenden Toiletten wird für die Festlegung der bloßen
Reihenfolge des Austauschs keine umfangreiche Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
für erforderlich gehalten.
Frage 10:
Wie plant der Berliner Senat zukünftig, eine angemessene Beteiligung Betroffener sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Die nächste Möglichkeit für eine aktive Beteiligung Betroffener besteht im Rahmen einer
Teilnahme bei der Begutachtung des Prototyps der Berliner Toilette.
5
Frage 11:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot zwischen Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten, wenn doch der Berliner Rechnungshof im Jahr 2008 seine Kritik ausdrücklich nur auf
die Kopplungsgeschäfte zwischen Zierbrunnen und Werbeflächen bezog?
Frage 12:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot, wenn zur Zeit die Stadt Leipzig eine
Ausschreibung für ein Kopplungsgeschäft von der Überlassung von Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten durchführt und Städte wie Freiburg und Karlsruhe vergleichbare Modelle praktizieren?
Antwort zu 11 und 12:
Unabhängig von dem vom Berliner Rechnungshof untersuchten Kopplungsverbot nach
§ 56 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes birgt die Kopplung des Toilettenbetriebs
mit dem Recht zur Außenwerbung vergabe-, wettbewerbsrechtliche und beihilferechtliche
Risiken. Für einen Vertrag, mit dem ein Unternehmen verpflichtet werden soll,
Toilettenanlagen zu errichten und zu betreiben, gelten die Anforderungen des
Kartellvergaberechts gemäß §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die vergaberechtlichen Anforderungen dürfen nicht durch eine Verknüpfung mit
dem Betrieb von Werbeanlagen unterlaufen werden. Danach sind unterschiedliche
Ausschreibungsgegenstände grundsätzlich getrennt auszuschreiben. Eine
Zusammenfassung darf zudem nicht dazu führen, dass eine an sich mögliche getrennte
Vergabe an mehrere Bieter mit dem Ergebnis unterbleibt, dass nur noch ein einziger
Bieter in Betracht kommt. Das wäre bei einer Kopplung des Toilettenbetriebs mit dem
Recht zur Außenwerbung der Fall. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Berlin mit
Abstand der größte Markt in Deutschland für den Betrieb von Werbeanlagen einerseits
und Toilettenanlagen andererseits darstellt, gibt es derzeit nur einen Anbieter, der
öffentliche Toiletten zusammen mit Außenwerbung betreibt. Eine derartige Kopplung
würde zudem aufgrund der damit verbundenen Marktabschottung gegen das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das
Missbrauchsverbot gemäß § 19 GWB, Art. 102 AEUV verstoßen mit der Folge der Gefahr
der Nichtigkeit entsprechender Verträge. Die Kopplung des Toilettenbetriebs an die
Vergabe von Werberechten birgt weiterhin auch ein gewisses beihilferechtliches Risiko,
wenn durch das gewählte Vergabeverfahren nicht sichergestellt werden kann, dass der
wirtschaftliche Wert der Werberechte dem Wert des Toilettenbetriebs entspricht.
Abgesehen von dieser rechtlichen Einschätzung zur Kopplung des Toilettenbetriebs mit
der Werbung sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Weiterführung der
Kopplung.
Dem Senat ist bekannt, dass die genannten Städte die Vergabe der Werberechte bzw.
eines Teils der Werberechte an den Betrieb von Toilettenanlagen koppeln. Der Senat
orientiert sich bei einem Bestand von über 250 öffentlichen Toilettenanlagen und über
10.000 Werbeanlagen in Berlin jedoch eher an Städten, die mehr als eine Million
Einwohner haben. Hamburg, München und Köln, aber auch viele kleinere deutsche Städte
verzichten darauf, Toilettenanlagen über Außenwerbung zu finanzieren. Eine der Gründe
ist dabei regelmäßig neben der Intransparenz von Koppelungsverträgen auch die
Problematik, die sich regelmäßig nach Ablauf der meist langjährigen, an die
Außenwerbung gekoppelten Verträge für den Bestand, den Betrieb und ggf. die
Neuerrichtung der Toilettenanlagen stellt.
6
Der Senat hat sich auch angesichts der Erfahrungen in diesen Städten und der zuvor
dargestellten rechtlichen Risiken für eine getrennte Vergabe der Werberechte und
Leistungen für die öffentlichen Toiletten entschieden.
Frage 13:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Auffassung, wonach wir den gewohnt zuverlässigen Toilettenbetrieb
nicht zuletzt dem besonderen Betreibermodell mit seiner qualitätssichernden Verbindung von Toiletten mit
Werbung zu verdanken hat?
Antwort zu 13:
Im Rahmen einer vom Senat beaufragten Bestandserhebung wurde zum Stichtag ein
Anteil von 24 Prozent von nicht betriebsbereiten Toiletten ermittelt. Der jetzige
Toilettenbetreiber, die Firma Wall, hat mitgeteilt, dass die vom ihm betriebenen
öffentlichen Toiletten eine Ausfallquote von sechs Prozent seit Beginn des Jahres hätten.
Der Senat hält selbst diese Ausfallquote noch für zu hoch. Mit der Ausschreibung werden
hier höhere Maßstäbe gesetzt. Vorgesehen ist insoweit unter anderem, dass bereits der
Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist.
Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum
baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung
und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge
haben.
Frage 14:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Berlin vor Abschluss des
Vertrags mittels Kopplungsgeschäften?
Antwort zu 14:
Vor über 25 Jahren war die Versorgung mit öffentlichen Toiletten im Land Berlin
entwicklungs- und verbesserungswürdig. Mit der jetzigen Ausschreibung der Leistungen
für die öffentlichen Toiletten wird die derzeit bestehende Toiletteninfrastruktur jedoch
weiter ausgebaut und erhöhte Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit
gestellt.
Frage 15:
In welchem Verhältnis stehen die in den Haushalt 2018 und 2019 eingestellten Mittel für das Betreiben der
öffentlichen Toiletten im Vergleich zu den Mitteln die Anfang der 90ziger Jahre für die öffentlichen Toiletten
ausgegeben wurden?
Antwort zu 15:
Die Verhältnisse Anfang der 90er Jahre sind mit der gegenwärtigen Situation nicht
vergleichbar. Mit dem sukzessiven Aufbau der City-Toiletten durch Wall wurden viele
ehemalige und mit hohem Aufwand zu betreibende konventionelle Toilettenanlagen –
teilweise auch ersatzlos – abgerissen bzw. stillgelegt. Zudem waren die City-Toiletten der
Firma Wall kostengünstiger im Betrieb im Vergleich zu den alten konventionellen Anlagen.
Mittlerweile sind auch in diesem Bereich die technischen Entwicklungen hin zu einem
effizienten Betrieb vorangeschritten. Vor diesem Hintergrund wurde für die Versorgung
des Landes Berlin mit öffentlichen Toiletten eine ausreichende haushalterische Vorsorge
getroffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundversorgung als auch für die verbesserte
Versorgung der Stadt in einer zweiten Ausbaustufe.
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Frage 16:
Inwieweit kann der Berliner Senat bei der Kündigung des Vertrags ohne triftige Gründe Regressforderungen
der betreffenden Firma ausschließen, wenn im Vertrag nur Kündigungsgründe wie eine drohende Insolvenz
oder gravierende Vertragsverletzungen vorgesehen sind?
Antwort zu 16:
Die ordentliche Kündigung des Toilettenvertrages ist frist- und vertragsgerecht gemäß
§ 12 Absatz 1 dieses Vertrages zum Ende der 25-jährigen Vertragslaufzeit erfolgt. Etwaige
auf diese Kündigung gestützte Regressforderungen wären insofern unbegründet. Der
neue Vertrag sieht eine Laufzeit von 15 Jahren vor, ohne dass es hierfür einer Kündigung
bedarf.
Berlin, den 07.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Toilettenkonzept für Berlin: Perspektiven für´s „stille Örtchen“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass das Qualitätsniveau im Bereich der öffentlichen #Toiletten nach dem Wechsel des Betreibermodells zum 01.01.2019 erhalten bleibt und vor allem für Menschen mit #Behinderung, die in besonderem Maße auf ein entsprechende Infrastruktur angewiesen sind, das Angebot ohne Unterbrechung sichergestellt wird?
Antwort zu Frage 1:
Mit der #Ausschreibung werden sehr hohe Maßstäbe an die #Funktionsfähigkeit und #Sauberkeit der #Toilettenanlagen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits der Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist. Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge haben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden zudem die Möglichkeit haben, sich über eine Toiletten-App über die Betriebsbereitschaft der Toilettenanlagen zu informieren und Rückmeldungen an den Betreiber zu geben.
Hinsichtlich der Unterbrechungsfreiheit des Toilettenbetriebs wird auf die Antworten zu Frage 8 bis 11 verwiesen.
Frage 2:
Welches #Betreibermodell strebt der Senat für die öffentlichen Toiletten in Berlin nunmehr an?
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Antwort zu Frage 2:
Vorgesehen ist ein privates Betreibermodell, bei dem die erforderlichen Investitionen und der Betrieb durch ein privates Unternehmen erfolgen, das vom Land Berlin auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wird. Der neue Betreiber soll neue öffentliche Toiletten aufstellen und diese zusammen mit den bereits vorhandenen Bestandstoiletten betreiben.
Frage 3:
Sollen Teile der Leistungen von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Weder die Errichtung noch der Betrieb der Toilettenanlagen sollen ganz oder teilweise von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werde. Das Vertragsmanagement, insbesondere die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Vertrages, soll jedoch den Berliner Wasserbetrieben übertragen werden.
Frage 4:
Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren? (Aufstellung erbeten.)
Frage 5:
Wann soll die Ausschreibung erfolgen und wann Erfolgt der Zuschlag für den oder die neuen Dienstleister?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Der Zeitplan für das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
11.11.2017: EU-weite Bekanntgabe des Teilnahmewettbewerbs
11.12.2017: Ende der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb
KW 50 – 51 2017: Auswahl der Bieter und Aufforderung zur Angebotsabgabe
KW 8 2018: Ende der Frist für die Angebotsabgabe
KW 9 -14 2018: Auswertung der Angebote mit Begutachtung durch Expertenjury und ggf. Bietergesprächen, ggf. weitere Angebotslegung
KW 14 2018: Entscheidung über Zuschlagserteilung
Frage 6:
Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung dieses Zeitplans oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen zum 01.01.2019? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 6:
Als mögliche Risiken können hier etwa unvorhergesehene Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren genannt werden. Auch sind witterungsbedingte Verzögerungen beim Aufbau der neuen Toilettenanlagen möglich.
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Frage 7:
Wie lange dauern Herstellung und Bereitstellung der benötigten Anzahl an über 170 barrierefreien Toilettenanlagen?
Antwort zu Frage 7:
Marktabfragen im Vorfeld der Ausschreibung haben ergeben, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Toilettenanlagen innerhalb der hierfür maßgeblichen Vertragszeiträume möglich ist. Die Zeit für die Herstellung und Bereitstellung der Toilettenanlagen hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, u. a. von den Gegebenheiten am konkreten Standort oder der Ausgestaltung der Toilettenanlage.
Frage 8:
Welche Übergangslösungen stehen für den Fall bereit, dass der Betrieb der neuen Anlagen zum 01.01.2019 nicht umsetzbar ist? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 8:
Für eine Übergangslösung bis zum jeweiligen Ersatz der alten durch neue Toilettenanlagen sind drei Möglichkeiten denkbar:
– Erwerb der alten Toilettenanlagen durch das Land Berlin und Beauftragung eines Unternehmens mit dem temporären Betrieb dieser Anlagen
– Temporärer Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber
– Aufstellung und Betrieb von temporären barrierefreien Toilettenanlagen
Die konkrete Entscheidung für eine dieser Lösungen hängt von den noch fortzuführenden Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber ab.
Frage 9:
Wie sind diese Übergangslösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu bewerten und kann ein lückenloses barrierefreies Angebot auch im bisherigen Umfang gewährleistet werden?
Antwort zu Frage 9:
Die Barrierfreiheit wird bei allen Übergangslösungen – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben wird. Im Übrigen wurden Regelungen getroffen, wonach der Ersatz der alten Toilettenanlagen durch neue in einem abgestimmten Verfahren erfolgt.
Frage 10:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die Umsetzung einer Übergangslösung?
Antwort zu Frage 10:
Dies hängt von der Art der Übergangslösung ab. Für den Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber dürfte der zeitliche Vorlauf gering sein.
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Dagegen wird für die Aufstellung und den Betrieb von temporären barrierefreien Toiletten nunmehr bereits mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung für den Fall begonnen, dass die erforderlichen Vereinbarungen für einen temporären Weiterbetrieb der alten Anlagen nicht erzielt werden können.
Frage 11:
Ist ein übergangsweiser Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar um vorübergehende Versorgungsengpässe ab dem 01.01.2019 zu überbrücken?
Antwort zu Frage 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Frage 12:
Ist ein dauerhafter Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar, um der drastischen Reduktion an Toilettenanlagen nach neuem Toilettenkonzept ab 01.01.2019 entgegenzuwirken?
Antwort zu Frage 12:
Es wird keine Reduktion der Toilettenanlagen geben, vielmehr wird die Anzahl der Toilettenanlagen insgesamt deutlich erhöht werden.
Frage 13:
Inwieweit ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Abstimmungsprozess eingebunden und haben diese ihre Zustimmung zu den Plänen des Senats geäußert?
Antwort zu Frage 13:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist sowohl bei der Erstellung des Toilettenkonzepts als auch bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt worden. Das Gleiche gilt für die bezirklichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung, die insbesondere in die konkrete Standortbestimmung und Aufbaureihenfolge mit einbezogen worden sind. Die Pläne des Senats haben dabei überwiegend eine positive und konstruktive Resonanz erfahren.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Umbau Ostkreuz – Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann werden die Arbeiten zum #Umbau des
#Bahnhofs #Ostkreuz fertiggestellt sein? Wann geht er vollständig
in Betrieb? Ist es zu weiteren Bauverzögerungen
gekommen? Hat sich der Kostenrahmen seit der Anfrage
Drs. 17/16388 verändert?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz in 12/2017
vor. Das Projekt befindet sich im Zeitplan.
Zur Herstellung des Endzustandes zwischen Ostkreuz
und Ostbahnhof muss der Bahnsteig B in Warschauer
Straße für den Endzustand hergestellt werden und die
Stützmauer an der Straße zur Ostbahn zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof zur Herstellung der Viergleisigkeit
der S-Bahn einschließlich der Kehranlagen in
Ostbahnhof und Warschauer Straße errichtet werden.
Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2018
andauern.
Der Kostenrahmen des Projektes ist unverändert.
Ausgenommen sind davon Kosten aus Inflationsausgleich
und Regelwerksanpassungen.“
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs
Ostkreuz erfolgt auch die Reaktivierung der Ostbahn von
Lichtenberg zum Ostkreuz als ein eigenständiges Projekt.
Die Inbetriebnahme der Regionalbahnsteige Rn1/Rn2 für
Verkehre der Ostbahn ist in 12/2018 vorgesehen.
Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen im Einzelnen
noch durchgeführt werden? Zu welchen #Einschränkungen
wird es in diesem Zusammenhang für die Fahrgäste
kommen?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Einzelnen müssen noch folgende Baumaßnahmen
durchgeführt werden:
Fertigstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Südkurve,
des Bahnsteigs E , Oberbau- und Tiefbauarbeiten,
Herstellung der lastverteilenden Platte auf den Bahnbögen
Rummelsburg der S-Bahn und Errichtung der EÜ Karlshorster
Straße (S-Bahn), Errichtung des Elektronischen
Stellwerks (ESTW) Ostkreuz (S-Bahn), Herstellung der
Dreigleisigkeit Fernbahn und des Regionalbahnsteigs Ru
für den Endzustand, Errichtung der historischen Fußgängerbrücke,
Errichtung der Stützwand zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof und Herstellung der Viergleisigkeit.

Wie bereits über die Presse kommuniziert, kann vom
29.08.2016 – 21.08.2017 am S-Bahnhof Rummelsburg
nicht gehalten werden. In diesem Zeitraum verkehrt ein
Busersatzverkehr mit zusätzlichen Haltestellen in der
Hauptstraße.
Zur Inbetriebnahme des ESTW Ostkreuz und Herstellung
des Richtungsbetriebes muss vom 21.07.2017 – bis
21.08.2017 der S-Bahnverkehr zwischen Lichtenberg und
Ostkreuz unterbrochen werden, es besteht Schienenersatzverkehr.
In diesem Zeitraum pendelt die S-Bahn zwischen
Ostbahnhof und Ostkreuz. Auch die S3 wird betroffen
sein. Für 11.08. – 21.08.2017 endet die S3 in Karlshorst.
Zusätzlich wird es auch weiterhin Wochenendsperrungen
geben.“
Frage 3: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der
#Fahrtreppen am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016
dar? (durchschnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat
für Fahrtreppen) Gab es #Störungshäufungen? Wenn ja,
was waren die Ursachen hierfür?
Frage 4: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der #Fahrstühle
am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar?
(durch-schnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für
Fahrstühle) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was
waren die Ursachen hierfür?
Antwort zu 3. und 4: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bisher haben wir lediglich berlinweit die Gesamtverfügbarkeit
von Aufzügen und Fahrtreppen erhoben. Die
Performance der fördertechnischen Anlagen lag im ersten
Halbjahr sowohl bei Fahrtreppen als auch bei Aufzügen
durchschnittlich bei rund 97%.
Im 1. Halbjahr haben wir begonnen, den sogenannten
ADAM-Baustein einzubauen, der es möglich macht, eine
minutengenaue Verfügbarkeit je Anlage darzustellen.
Diese befinden sich derzeit in der Überprüfung und sukzessiven
Aufschaltung. Der Einbau des Bausteins wurde
bereits teilweise für das Ostkreuz durchgeführt und wird
im Laufe des 2. Halbjahres beendet sein. Erst dann ist es
möglich, eine anlagenscharfe Verfügbarkeit darzustellen
und die aufgeworfenen Fragen valide zu beantworten.“
Frage 5: Wie ist der vermehrte Ausfall von Fahrstühlen
in den letzten Wochen zu erklären? Warum sind gegenwärtig
gleich vier Fahrstühle außer Betrieb genommen
worden? Liegt die Ursachenanalyse des externen Gutachters
bereits vor? Wenn ja, was beinhaltet sie; sofern nein,
wann wird sie vorliegen?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit Ende Juli mussten 4 der 8 Aufzüge am Ostkreuz
für technische Überprüfungen außer Betrieb genommen
werden, die vorher auffällig wurden. Zur Beurteilung der
aktuellen Problemlage und zur Steigerung einer nachhaltigen
Verfügbarkeit hat die DB kurzfristig einen externen
Gutachter beauftragt. Die Untersuchungen haben Anfang
August begonnen, erste Erkenntnisse befinden sich bereits
in der Umsetzung. Die daraus resultierende Beeinträchtigung
– insbesondere unserer mobilitätseingeschränkten
Kunden – ist sehr bedauerlich, aber aufgrund der aktuellen
Vorkommnisse leider nicht zu umgehen. Die Sicherheit
unserer Kunden steht hier an allererster Stelle.
Fahrgäste werden gebeten, sich auf der S-BahnHomepage
über die aktuellen Ausfälle und mögliche
Umfahrungsalternativen zu informieren.“
Frage 6: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 zur
Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 hat der Senat ausgeführt,
dass er einen Verzicht auf Fahrtreppen nicht für
sinnvoll hält und die DB AG dazu ein Planänderungsverfahren
unter Beteiligung des Senats anstrebt. Hat die DB
AG mittlerweile dieses Planänderungsverfahren in Gang
gesetzt? Wie ist der gegenwärtige Stand? Ist ein Nachbau
von Fahrtreppen geplant? Sofern das Planänderungsverfahren
noch nicht begonnen wurde, warum nicht?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden alle planfestgestellten Fahrtreppen im
Bahnhof errichtet. Der Bahnsteig E wird im August 2017
mit allen Fahrtreppen in Betrieb gehen. Für die bereits in
Betrieb befindlichen Bahnsteige D und Ru werden die
bisher nicht errichteten Fahrtreppen in geeigneten Baufenstern
nachgerüstet. Darüber hinaus wird eine bisher
nicht plan-festgestellte Fahrtreppe vom unteren zum oberen
Regionalbahnsteig errichtet. Das Planänderungsverfahren
hierzu wird in Kürze eingeleitet. Alle Fahrtreppen
werden bis Ende 2017 eingebaut.“
Frage 7: In Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Drs.
17/15627 wurde mitgeteilt, dass die DB AG sich in Gesprächen
mit ihren Vertragspartnern bezüglich der Installierung
von Toilettenanlagen am Ostkreuz befinde. Welche
Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Werden
Toiletten am Bahnhof Ostkreuz eingerichtet? Wie wird
ein möglicher Verzicht auf Toiletten begründet? Wäre es
mit der Bedeutung des Ostkreuzes als Bahnhof mit dem
höchsten Fahrgastaufkommen im S-Bahn-Netz und als
überregionaler Knotenpunkt vereinbar, auf Toiletten als
grundlegenden Service zu verzichten oder entscheidet
ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung über eine
Errichtung?
Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Bau von #Toiletten am Bahnhof Ostkreuz ist Inhalt
der Planfeststellung und wird auch sichergestellt.
Derzeit werden noch unterschiedliche Varianten geprüft
u.a. in Verbindung mit der Nutzung und Schnittstelle des
im Norden entstehenden Bahnhofsvorplatzes.“
Frage 8: Welche Ergebnisse hat der Wettbewerb zur
Gestaltung der #Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz gebracht?
Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Beschränkungen
ergeben sich für Fahrgäste und Anwohner? Wie lange
werden diese andauern? Wie hoch liegen die Gesamtkosten
zur Vorplatzumgestaltung?
Antwort zu 8: Die Planungen für die Vorplätze wurden
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt auf der Basis des abgeschlossenen Wettbewerbs
beauftragt.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nähere Informationen zu den Einschränkungen, deren
Dauer und den Kosten können erst nach Vorlage der
Planung gegeben werden. Eine Zuwegung der Fahrgäste
zum Bahnhof wird jederzeit sichergestellt sein.“
Frage 9: Wird die Anzahl von ca. 800 #Fahrradabstellplätzen
weiterhin für ausreichend erachtet oder sind mittlerweile
mehr Stellplätze angedacht? Wird es ein Modellprojekt
hinsichtlich eines Fahrradparkhauses o.Ä. am
Bahnhof Ostkreuz geben? Wenn ja, wie soll es konkret
ausgestaltet werden? Wie viele Fahrräder fänden Platz?
Wie hoch wären die Gebühren? Wer ist als Betreiber
angedacht? Wenn nein, warum wird kein solches Modellprojekt
umgesetzt?
Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der Fahrradplätze wird im Rahmen der
Planungen überprüft und ggf. erhöht.“
Im Rahmen der Strategie Fahrradparken untersucht
das Land Berlin auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern.
Ein Modellprojekt wird am Bahnhof Gesundbrunnen
vorbereitet.
Bereits konkreter sind die Voruntersuchungen im
Rahmen des „Pedelec-Korridors“. Dort sollen u.a. am SBahnhof
Zehlendorf „Sichere Radverkehrsanlagen“ in
Kürze ausgeschrieben werden. Bevor weitere Standorte
realisiert werden, müssen belastbare Ergebnisse über
Betreibermodelle und die Akzeptanz solcher Einrichtungen
vorliegen. Flächen für ein mögliches Fahrradparkhaus
werden beim Umbau Ostkreuz berücksichtigt.
Davon unabhängig bestehen für die Berliner Bezirke
(verantwortlich in Berlin für Parken) Möglichkeiten, auch
eigenständig Modellprojekte zu initiieren.
Berlin, den 18. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)

Fernbus + Bus: Umfrage Schlechte Noten für Haltestellen der Fernbusse in Berlin , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article205829127/Schlechte-Noten-fuer-Haltestellen-der-Fernbusse-in-Berlin.html Keine #überdachten Sitzmöglichkeiten, zu wenige #Toiletten: Berlins #Fernbushalte haben im deutschlandweiten Vergleich das Nachsehen. Der U-Bahnhof Alt-Tegel ist die unbeliebteste Fernbus-#Haltestelle in Berlin. In einer Umfrage des Unternehmens MeinFernbus Flixbus belegt sie von 73 Haltestellen in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern nur Rang 68. Ausstattung und Beschilderung schneiden dabei besonders schlecht ab. Den stärksten Eindruck hinterlässt die Haltestelle am Bahnhof #Südkreuz – Rang acht. Sie bietet von allen Berliner Haltestellen den besten Zugang zum Nah- und Fernverkehr der Bahn. Bemängelt wird das Fehlen von Sitzmöglichkeiten mit …
Source: BerlinVerkehr

Fernbus + Bus: Zentraler Omnibusbahnhof wird modernisiert und erweitert, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kudamm/zob-in-berlin-zentraler-omnibusbahnhof-wird-modernisiert-und-erweitert/11964766.html Eine größere #Wartehalle, neue #Toiletten und viel mehr #Haltestellen: Der Zentrale #Omnibusbahnhof wird bis 2018 für zwölf Millionen Euro modernisiert. Jetzt kann es losgehen mit dem Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (#ZOB) am Charlottenburger Messegelände: Am späten Mittwochabend gab der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dafür 3,85 Millionen Euro frei. Die #Neugestaltung soll noch in diesem Jahr beginnen und bis 2018 abgeschlossen sein. Insgesamt werden die Kosten auf zwölf Millionen Euro geschätzt, doch aktuell geht es nur um den ersten Bauabschnitt. Am Ende soll es 37 statt bisher 27 Haltestellen geben, denn seit der Liberalisierung des Fernbusverkehrs steigen die Fahrgastzahlen rasant. Die 1966 eröffnete Anlage ist nur für jährlich 60 000 bis 80 000 An- und Abfahrten ausgelegt. Aber 2014 waren es schon 175 000, in diesem Jahr rechnet die zur BVG gehörende Betreiberfirma IOB mit 205 000. Nun ist der Betrieb wirtschaftlich – das ermöglicht mehr Personal Die Mitarbeiterzahl habe man schon verdoppelt, sagte Geschäftsführer Andreas Horn, als er am Dienstag den bezirklichen BVV-Verkehrsausschuss zu Gast hatte. Bisher meistere man die Herausforderung, es gebe kaum Beschwerden. 2014 hätten die Einnahmen erstmals die …
Source: BerlinVerkehr

Bahnhöfe: Altbau am BER wird geschlossen Altem Flughafen-Bahnhof Schönefeld droht der Abriss, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/altbau-am-ber-wird-geschlossen-altem-flughafen-bahnhof-schoenefeld-droht-der-abriss/10692202.html Die #Fahrkartenschalter sind geschlossen, die #Toiletten auch. Bis Herbst 2014 ziehen auch die letzten Mieter aus dem DDR-Bau aus. Denn diesen #Bahnhof benutzen weniger als 10.000 Menschen am Tag – den BER derzeit allerdings noch weniger. Neulich wieder am #Flughafenbahnhof #Schönefeld. Ein paar Fluggäste spuckt die olle Regionalbahn aus, es dämmert bereits, Urlaubsgefühle kommen hier schon lange nicht mehr auf. Fahrstühle sind nicht in Sicht, der Weg gen SXF-Terminal ist lang. Im dusteren Tunnel unter den Gleisen stehen ein paar italienische Touristen ratlos vor dem S-Bahn-Ticketschalter. Das aufregende Berlin? Ach, weit weg.

Und das nicht nur an diesem Wochenende vom 12. bis 15. September, an dem nicht mal mehr eine S-Bahn nach Schönefeld fährt. Fluggäste müssen die Regionalbahn nutzen oder den Ersatzschnellbus. Hier klicken! 600 Millionen Euro: Der neue BER-Bahnhof ist längst fertig Dieses alte Bahnhofsgebäude, erbaut zu DDR-Zeiten Ende der 70er, hat seine besten Jahre schon lange hinter sich. Ein Fernbahnsteig ist längst geschlossen, die Toiletten oben im Empfangsgebäude sind genauso verriegelt wie die Ticketschalter der Bahn. „Weniger als 10.000 Menschen am Tag“ nutzen den Bahnhof, heißt es am Freitag in der Bahnzentrale am Potsdamer Platz. Deshalb wird das große, graue, triste Empfangsgebäude im Herbst 2014 „leergezogen“, wie es so schön heißt. Also geschlossen. Blumenladen, Kiosk, Casino, Frittenbude – alle müssen raus. Durch die Halle geht ja kaum jemand. Die meisten bleiben im Untergrund, laufen mit ihren Koffern durch den …