Straßenbahn: Tramstrecke zur Turmstraße erhält Baurecht, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231341694/Tramstrecke-zur-Turmstrasse-erhaelt-Baurecht.html

Noch in diesem Sommer könnte der Bau der #Verlängerung der #Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur #Turmstraße beginnen.

Berlin. Der Bau der neuen #Tramstrecke zur Turmstraße wird wohl doch schon in diesem Sommer beginnen. Der dafür nötige #Planfeststellungsbeschluss ist nun erteilt worden. Neben der neuen #Straßenbahnverbindung in #Adlershof könnte es mit der Verlängerung der Linie #M10 ab Hauptbahnhof dadurch zum Baustart eines zweiten Straßenbahnprojekts in dieser Legislaturperiode kommen.

Die Entscheidung, über die zunächst das „Neue Deutschland“ berichtete, erging schon am 14. Dezember. Mittlerweile ist der gültige Planfeststellungsbeschluss auch im Internet einsehbar. Die 2,2 Kilometer lange Strecke führt vom Hauptbahnhof kommend über die #Invalidenstraße und #Alt-Moabit, biegt dann vor der JVA Moabit nach Norden in die #Rathenower Straße ab und schwenkt anschließend am Kriminalgericht nach Westen in die Turmstraße. Dieser folgen die #Tramgleise bis zum gleichnamigen U-Bahnhof. Von dort aus soll die Strecke künftig weiter bis zum S- und U-Bahnhof …

Straßenbahn: Stand der Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie M10 von der S+U Warschauer Straße zum U Hermannplatz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In der Drucksache 18 / 12000 ist der Planungsstand zur Umsetzung der #Straßenbahnverbindung zwischen
#Hermannplatz und Warschauer Straße und die Zeitschiene zur Realisierung des Vorhabens mit Stand vom
24.08.2017 beschrieben. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur geplanten Verlängerung der Tramlinie #M10
von der U+S #Warschauer Straße zum U Hermannplatz? Gab es Veränderungen im Planungsstand seit 2017?
Wenn ja, welche Veränderungen waren dies und welche Gründe liegen hierfür vor?
Antwort zu 1:
Die #Grundlagenuntersuchungen zur #Straßenbahnstrecke Warschauer Straße –
Hermannplatz stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wird
ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu bevorzugende
#Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese Untersuchung bildet
die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere Konkretisierung der Planungen.
Mit dem Beginn der Untersuchung in 2018 haben sich die Planungen konkretisiert und das
Planungsziel, das bislang unzureichend an den öffentlichen Verkehr angebundene Gebiet
besser zu erschließen, besteht unverändert.
Frage 2:
Welche Trassenführungen wurden im Rahmen der Voruntersuchung identifiziert und im Auswahlverfahren
festgelegt? Welches sind die noch offenen Fragen?
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Antwort zu 2:
Die Informationen zu den im Grundsatz untersuchten Trassenführungen wurden in einer
öffentlichen Dialogveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Die
Informationen finden sich unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_herman
nplatz.shtml, dort in der unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018_
11_15_Praesentation_Warschauer-Hermannplatz.pdf abrufbaren Präsentation ab Seite 14.
Frage 3:
Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren sichergestellt worden? Welche Ergebnisse hat das
Beteiligungsverfahren gebracht? Wie werden welche Ergebnisse in den Planungs- und Umsetzungsprozess
eingebunden?
Antwort zu 3:
Im Laufe der Grundlagenuntersuchungen haben mehrere Informations- und
Beteiligungsverfahren stattgefunden. Am 30.10.2018 fand eine Akteursrunde statt. Dort
hatten institutionelle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verbänden, Initiativen und
weiteren Organisationen die Möglichkeit, Stellung zum Verfahren zu beziehen und ihr
Wissen einzubringen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 25 VwVfG –
Verwaltungsverfahrensgesetz) wurde am 15.11.2018 eine Dialogveranstaltung abgehalten.
Im Anschluss an diese Veranstaltung, die als Präsenzveranstaltung stattgefunden hat, war
eine Online-Beteiligung im Zeitraum von 15.11. bis 29.11.2018 möglich.
Diese Veranstaltung und die Online-Beteiligung dienten der Vorstellung des damaligen
Arbeitsstandes, der Erläuterung des Ablaufes der Planungen (Beschreibung des
Planungsverfahrens und Planungsprozesses) und der Einbeziehung des Wissens der
Akteure vor Ort. Bei der Präsenzveranstaltung erfolgte zum Austausch über die Planungen
und zur Diskussion der Planungen die Bildung von kleineren thematisch gegliederten
Gruppen. So war eine intensive und themenorientierte Diskussion möglich.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/tram_h
ermannplatz_auswertung_beteiligung.pdf.
Die Anregungen und Hinweise aus den Bürgerinnen- und Bürgerdialogen wurden sorgfältig
dokumentiert und die Ergebnisse flossen in die Variantenuntersuchung ein.
Frage 4:
Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet die BVG ab der Inbetriebnahme für die dann folgenden Jahre und
mit welchen Verlagerungen bzw. Entlastungen für andere Verkehrsträger ist zu rechnen?
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Antwort zu 4:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden. Es ist aber zu erwarten, dass ein
attraktives Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Verkehrsverlagerung vom
Individualverkehr nach sich zieht. Durch die gute Netzwirkung der neuen
Straßenbahnstrecke als Verbindung zwischen zwei wichtigen Knotenpunkten im
Schnellbahnnetz ist einerseits auch eine Verkehrsverlagerung für Verbindungen außerhalb
des unmittelbaren Einzugsgebietes der Straßenbahntrasse und andererseits auch eine
Entlastung der weiteren Linien des Öffentlichen Verkehrs im Umfeld zu erwarten.
Frage 5:
Gibt es bereits Gespräche mit dem Bezirk Neukölln oder anderen Bezirken, was die geplanten Haltestellen
betrifft? Wenn ja, was sind ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sind in dieses Verfahren eingebunden.
In den Grundlagenuntersuchungen werden erste Annahmen zu möglichen
Haltestellenstandorten getroffen. Die aktuellen Untersuchungen klären die grundlegenden
Randbedingungen eines Planungsauftrags an den späteren Vorhabenträger BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe). Die genaue Lage der Haltestellen und detaillierte
Querschnittsbetrachtungen müssen in den folgenden Planungsschritten noch näher
ausgearbeitet werden
Frage 6:
Wie ist die Streckenführung für den End- bzw. Wendepunkt am Hermannplatz geplant bzw. welche
Alternativen sind hier im Gespräch?
Antwort zu 6:
Die Untersuchung befindet sich auf Ebene einer Grundlagenermittlung, detaillierte
Planungen sind erst in weiteren Planungsschritten möglich. In die Betrachtungen im
Rahmen der Grundlagenuntersuchung fließen sowohl die Ausgestaltung der Wendestelle
als Stumpfendstelle (Kehrgleis) als auch als Blockumfahrung ein. Es wurde ebenfalls die
Option von Wendeschleifen in Betracht gezogen, die auf Grund geringer
Platzverfügbarkeiten jedoch nicht realisierbar erscheinen.
Frage 7:
Bis wann plant die BVG die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Verlängerung der M10?
Antwort zu 7:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin sieht eine Inbetriebnahme 2026/27 vor.
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Frage 8:
Mit welchen Auswirkungen auf die anderen Verkehrsträger und deren Raumbedarfe rechnet die BVG bei
a) der Bauphase und
b) der Betriebsphase?
Antwort zu 8:
Konkrete Aussagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung nach der Inbetriebnahme
können erst in späteren Planungsphasen gegeben werden.
Berlin, den 07.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan -109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
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Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
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Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
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bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenbahn: BVG eröffnet neue Strecke zum Hauptbahnhof, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1718 Die Berliner Verkehrsbetriebe schicken, nach der bereits im Dezember 2014 in Betrieb genommenen #Straßenbahnlinie #M5, nun auch die Straßenbahnlinien #M8 und #M10 auf ihre neue Strecke. Am heutigen Freitag haben die BVGVorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn #Nikutta, und Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas #Geisel, gemeinsam den neuen Streckenabschnitt zwischen #Nordbahnhof und #Hauptbahnhof symbolisch eröffnet. Ab Betriebsbeginn am Samstag, 29. August 2015, können alle Fahrgäste mit der M8 im 10-Minuten-Takt oder mit der M10 im 6-Minuten- Takt bequem zum S+U Bahnhof Hauptbahnhof und darüber hinaus fahren. Zusammen mit der Linie M5 wird dann in der Hauptverkehrszeit fast alle drei Minuten eine Straßenbahn am Hauptbahnhof ankommen oder abfahren. Senator Andreas Geisel: „Der #Lückenschluss zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof wird Großes bewirken. Es gibt nun eine durchgängige #Straßenbahnverbindung von der Warschauer Straße bis zum Hauptbahnhof. Wichtige Innenstadtbezirke sind damit optimal an den Fernverkehr angebunden. Und ich freue mich, dass wir auch über den Hauptbahnhof hinaus Moabit mit der Straßenbahn erschließen werden. Die Vorteile dieses umweltfreundlichen Verkehrsmittels kommen immer stärker zum Tragen und werden dafür sorgen, die steigenden Fahrgastzahlen im Öffentlichen Nahverkehr zu bewältigen.“ „Die Verlängerung der Linien M8 und M10 zum Hauptbahnhof wird die Zahl der Straßenbahnfahrgäste mehr als verfünffachen, so dass an einem normalen Werktag hier bis zu 20.000 Fahrgäste unterwegs sein werden“, sagt Dr. Sigrid Evelyn Nikutta. „Aus Marzahn und Lichtenberg, Pankow, Friedrichshain und Prenzlauer Berg können sie nun bequem und schnell direkt den Hauptbahnhof erreichen. Ganz besonders freut mich, dass wir den Investitionsrahmen in Höhe von 27 Millionen Euro für den Straßenbahnbau, wie zu Baubeginn angekündigt, eingehalten haben. Und übrigens auch den Zeitplan seit dem ersten Spatenstich.“ 4.900 Meter Gleise wurden für die neue Trasse verlegt, elf Weichen verbaut, 125 Fahrleitungsmasten aufgestellt und über 6.300 Meter Fahrleitungen gespannt. Außerdem entstanden insgesamt sieben neue Straßenbahnhaltestellen, die prominenteste davon direkt vor dem Hauptbahnhof. Sie ist nicht nur architektonisch auf der Höhe der Zeit. Fahrgäste finden unter der geschwungenen Dachkonstruktion auch das komplette Service- und Informationsangebot. Neben modernen Informationstafeln mit Netz- und Fahrplänen, stehen stadteinwärts ein stationärer Fahrkartenautomat und jeweils in beiden Richtungen eine Notruf- und Informationssäule zur Verfügung. Zur Ausstattung gehört natürlich auch das Daisy-Anzeiger-System, das in Echtzeit darüber informiert, wann die nächste Straßenbahn kommt. Von der neuen Haltestelle können Fahrgäste außerdem direkt zur U-Bahnlinie U55 umsteigen, ohne die viel befahrene Invalidenstraße zu überqueren. Für die BVG und Ihre Fahrgäste ist aber nicht nur die neue, komfortable Direktverbindung zum Hauptbahnhof ein Grund zum Feiern. Am heutigen Freitag wurde auch das 100. Exemplar der FLEXITY Berlin Straßenbahn vom Hersteller Bombardier Transportation aus den deutschen Werken Hennigsdorf und Bautzen für den Fahrgastverkehr übergeben. Im Jahr 2008 begann die Erfolgsgeschichte der FLEXITY Berlin mit vier Vorserienfahrzeugen. 2009 stimmte der Aufsichtsrat der BVG einer Serien-Beschaffung der inzwischen mehrfach für ihr Design ausgezeichneten modernen Züge zu. Nun ist die BVG bereits im Besitz von 100 FLEXITY-Fahrzeugen, womit die Tatra-Fahrzeuge aus den 80er Jahren sukzessive bis Herbst 2017 komplett ersetzt werden. Aktuell befinden sich noch 108 Tatra-Fahrzeuge im Bestand. Mit den vier Vorserienfahrzeugen verfügt die BVG bis Ende 2017 über 142 FLEXITY Berlin und 150 GT6-Niederflurfahrzeuge. Somit verfügt die BVG ab Ende 2017 über eine zu 100 Prozent barrierefreie Straßenbahnflotte. Die BVG lädt alle Fahrgäste am Samstag, den 29. August 2015, zu einer „Freifahrt“ ein. An diesem Tag benötigen Fahrgäste für Fahrten mit den Linien M8 und M10 keinen Fahrschein. Dieses Angebot gilt aber ausschließlich an diesem Samstag und nur für die Linien M8 und M10. Außerdem erhalten Berlinerinnen und Berliner sowie Besucher unserer Stadt bei Vorlage des BVGFlyers „Jetzt bequem zum Hauptbahnhof“ am Samstag, 29. August 2015, in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr freien Eintritt in das Museum für Naturkunde, Invalidenstraße 43. Der Flyer enthält außerdem einen „2:1-Coupon“ für das Naturkundemuseum, das heißt, zwei Besucher zahlen nur eine Eintrittskarte. Diese Coupons gelten vom 30. August bis 6. Dezember 2015 mit Ausnahme der Langen Nacht der Museen. Weiterer Hinweis: Nach mehreren Jahren Bautätigkeit in der Invalidenstraße, fährt die Straßenbahnlinie 12 ab Betriebsbeginn am 29. August 2015 wieder auf ihrer ursprünglichen Wegführung von der Brunnenstraße kommend über die Invalidenstraße und Chausseestraße zur Haltestelle „Am Kupfergraben“. Mit der Inbetriebnahme der Linien M8 und M10 fährt die Buslinie 245 ab 30. August 2015 nicht mehr bis S Nordbahnhof, sondern endet bereits am Robert- Koch-Platz.
Source: BerlinVerkehr

Bus: Schienenersatzverkehr zum Hauptbahnhof Das BVG-Busliniennetz ab Mai 2006, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002807

Als Anfang der 1990er Jahre über „dezentrales #Ring-Konzept“ contra „#Achsenkreuz-Konzept mit #Zentralbahnhof“ diskutiert wurde, spielte die mangelhafte #Anbindung eines Zentralbahnhofs mit den städtischen Nahverkehrsmitteln eine wichtige Rolle. Um dieses Argument zu entkräften, planten Bahn und Senat, den neuen Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof mit neuen -Bahn-, -Bahn- und #Straßenbahn-Strecken besser zu erschließen. Doch weder die DB (#S21) noch der Senat (#U5 und #M10) erledigten ihre Hausaufgaben. Nun sollen Busse dieses Versäumnis #kompensieren.

„Bus: Schienenersatzverkehr zum Hauptbahnhof Das BVG-Busliniennetz ab Mai 2006, aus Signal“ weiterlesen

Fahrplan + Bus + Straßenbahn: BVG: Kleine Nachbesserungen kommen – große Lücken bleiben, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002726

Zum 23. Juni 2005 hat die BVG ihr am 12. Dezember 2004 eingeführtes #Linienkonzept BVG 2005 plus erneut #nachgebessert. Viele #Fahrgasteingaben, #Proteste verschiedener Interessengruppen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als #Aufgabenträger und Eingaben auch der #IGEB veranlaßten die BVG, dem öffentlichen Druck nachzugeben und im Ergänzungslinienetz Verbesserungen vorzunehmen, um damit unhaltbare Härten in einzelnen Stadtgebieten abzumildern.

„Fahrplan + Bus + Straßenbahn: BVG: Kleine Nachbesserungen kommen – große Lücken bleiben, aus Signal“ weiterlesen

Straßenbahn: Festliche Eröffnung der Straßenbahn über die Warschauer Brücke, aus Landespressedienst Berlin

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt mit:

Mit einem kleinen Fest für die Berliner #eröffnet der Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der BVG, Rüdiger vorm Walde, nach knapp einjähriger Bauzeit am Sonntag die #Straßenbahnverbindung über die #Warschauer Brücke. Damit geht in Berlin zwischen der #Revaler Straße und dem -Bahnhof Warschauer Straße auch die erste #Zweirichtungs-Straßenbahn in Betrieb.

„Straßenbahn: Festliche Eröffnung der Straßenbahn über die Warschauer Brücke, aus Landespressedienst Berlin“ weiterlesen