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Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung. Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä higkeit des Straßenbaulastträgers kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.
Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in
- Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
- #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
- #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
- #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)
Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen dige Erhaltungsmaßnahmen unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung nicht festgestellt werden.
Frage 2:
Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?
Antwort zu 2:
Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung getätigt (aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm Straßensanierung getätigt:
|
#Fahrbahn |
#Gehweg |
#Radweg |
Anzahl |
Anzahl |
Anzahl |
01 Mitte |
31 |
15 |
0 |
02 Friedrichshain- Kreuzberg |
44 |
11 |
2 |
03 Pankow |
106 |
39 |
1 |
04 Charlottenburg- Wilmersdorf |
55 |
8 |
0 |
05 Spandau |
30 |
9 |
1 |
06 Steglitz- Zehlendorf |
103 |
44 |
0 |
07 Tempelhof- Schöneberg |
78 |
14 |
0 |
08 Neukölln |
39 |
45 |
0 |
09 Treptow- Köpenick |
58 |
12 |
0 |
10 Marzahn- Hellersdorf |
113 |
33 |
0 |
11 Lichtenberg |
66 |
47 |
0 |
12 Reinickendorf |
62 |
21 |
0 |
|
|
2015 – 2019
Bezirk
Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei genverantwortlich getätigt haben.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa nierungen?
Antwort zu 4:
Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.
Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm) wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22.06.2017 ein Erhal tungsmanagementsystem für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie sen.
Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?
Antwort zu 5:
Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.
Frage 6:
Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.
Bezirk |
2020
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands |
2021
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands |
Mitte |
3.128.000 € |
2.828.000 € |
Friedrichshain – Kreuzberg |
1.645.000 € |
1.595.000 € |
Pankow |
3.952.000 € |
3.952.000 € |
Charlottenburg – Wilmersdorf |
3.447.000 € |
3.447.000 € |
Spandau |
2.739.000 € |
2.639.000 € |
Steglitz – Zehlendorf |
3.737.000 € |
3.737.000 € |
Tempelhof – Schöneberg |
3.029.000 € |
2.979.000 € |
Neukölln |
2.404.000 € |
2.404.000 € |
Treptow – Köpenick |
3.983.000 € |
3.983.000 € |
Marzahn – Hellersdorf |
3.499.000 € |
3.523.000 € |
Lichtenberg |
3.397.000 € |
3.397.000 € |
Reinickendorf |
2.876.000 € |
2.876.000 € |
Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm ter eigenverantwortlich.
Frage 7:
Wie werden diese Mittel ausgeschöpft und wo wurden sie verwendet?
Antwort zu 7:
Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt). Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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