Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)

Potsdam + Straßenbahn + Straßenverkehr: Tramverkehr in Potsdam Die Gleise müssen warten aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/1062345/

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits im vergangenen Jahr beginnen. Doch die Tramtrasse in der Heinrich-Mann-Allee wird erst ab 2019 saniert. Über die Gründe.

#Potsdam – Die geplante #Sanierung der maroden #Tramtrasse in der #Heinrich-Mann-Allee verzögert sich um mehrere Jahre. Grund ist ein vom Landesverkehrsamt gefordertes #Planfeststellungsverfahren für die gesamte, rund zwei Kilometer lange Strecke zwischen Leipziger Dreieck und Waldstraße. Es ist allerdings weniger das Verfahren selbst, das den vom Verkehrsbetrieb ViP geplanten Bauablauf durcheinanderbringt, sondern dessen Länge: Zwei Jahre habe das Amt für die Planfeststellung veranschlagt, sagte ViP-Geschäftsführer Oliver Glaser am Dienstagabend im Bauausschuss. „Das hat uns ziemlich überrascht.“ Das Verfahren für die Verlegung der Tramtrasse am Alten Markt etwa habe nur zehn Monate gedauert. Eigentlich hatte der ViP mit der 15 Millionen Euro teuren Trassensanierung bereits im letzten Jahr beginnen wollen, nun verschiebt sich der Baustart laut Glaser voraussichtlich auf 2019.

Ein Planfeststellungsverfahren verlangt der Gesetzgeber immer dann, wenn ein Bauvorhaben größere Eingriffe in den umliegenden Raum mit sich bringt und entsprechende Auswirkungen, etwa auf den Verkehr, die Natur oder den Lärmschutz, nach sich zieht. Das ist bei der geplanten Sanierung der Tramstrecke gleich in mehrerer Hinsicht der Fall. So geht der Ausbau der Strecke vor allem zu Lasten des Autoverkehrs. Der ViP will die Gleisanlagen im Zuge der Sanierung wie berichtet auch gleich verbreitern, um für die neuen, breiteren Straßenbahnen gerüstet zu sein, die spätestens ab 2022 in Potsdam fahren sollen. Um dafür Platz zu schaffen, soll eine der aktuell zwei stadtauswärtigen Fahrspuren geopfert werden – durchgehend auf der ganzen Strecke zwischen Horstweg und Leipziger Dreieck. Verkehrserhebungen hätten ergeben, dass eine Spur in Richtung …

Schiffsverkehr + Schifffahrt: Berlins Wasserautobahn bleibt einspurig, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207043567/Berlins-Wasserautobahn-bleibt-einspurig.html

Für den #Ausbau von #Havel und #Spree beginnt ein weiteres Mal das #Planfeststellungsverfahren. Das umkämpfte Projekt soll #umweltschonender werden

Der Ausbau von Havel und Spree für große Güterschiffe im Zuge des Verkehrsprojekts 17 Deutsche Einheit (#VDE17) soll ökologischer geschehen als zuletzt geplant. Nach Angaben des #Wasserstraßen-Neubauamtes (#WNA) Berlin wurden die ohnehin erheblich reduzierten Ausbaupläne für die sogenannte Nordtrasse zum #Westhafen zwischen dem Pichelsdorfer Gmünd und der #Schleuse Charlottenburg nochmals nachgebessert.

Noch im Februar soll der Antrag auf Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn eingereicht werden, kündigte WNA-Chef Rolf Dietrich der Berliner Morgenpost an. Das erste Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Spree war 2010 nach massiven Protesten von Landespolitikern und Naturschützern gestoppt worden.

Für Fische und Amphibien entstehen neue Flachwasserzonen

Nun werden die Planverfahren für die Spree und den kanalisierten Teil der Unterhavel zusammengefasst. Die Havel zwischen Pichelsdorf und der südlichen Stadtgrenze bleibt unangetastet. Das Flussbett soll auf der Nordtrasse nicht wie ursprünglich gedacht auf vier, sondern auf 3,50 Meter Tiefe ausgebaggert werden.

Auf die ursprünglich geplante Verbreiterung der Wasserstraße auf 55 Meter wird verzichtet. Weil Großmotorschiffe und 185 Meter lange Schubverbände so nicht aneinander vorbeikommen, werden vier Wartestellen eingerichtet, an denen …

Bahnverkehr: Die Deutsche Bahn AG und der Güterfernverkehr auf dem südlichen Innenring, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Deutschen Bahn AG, den #Südring parallel zur S-Bahn und Autobahn wieder für den #Güterverkehr zu öffnen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der sogenannte südliche Berliner Innenring, also die #Gütergleise zwischen Berlin-#Halensee und Berlin-#Tempelhof werden im vierten Quartal 2016 wieder für den Verkehr freigegeben. Die #Bestandsnetzstrecke #6170 wird zu diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich wieder mit den vorhandenen Parametern (nur Dieseltraktion, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) befahrbar sein. Die #Elektrifizierung der Strecke und eine Geschwin-digkeitserhöhung auf 80 km/h erfolgen dann in einem nächsten Schritt in Abhängigkeit vom Planrechtsverfah-ren.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben die nächsten Schritte und müssen wem gegen-über bis wann angezeigt bzw. bei wem beantragt werden? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf diesem Streckenab-schnitt erfordert mehrere einzelne Maßnahmen an der Strecke: Zunächst ist die Brücke über die Gotenstraße neu zu errichten. Daneben sind Stützwände zur Herstellung der Befahrbarkeit erforderlich. An der Eisenbahnüberfüh-rung Blissestraße ist der Einbau von Hilfsbrücken vorge-sehen. Des Weiteren sind Teile der vorhandenen Gleisan-lage auszuwechseln. Nicht alle Maßnahmen sind gegen-über dem Eisenbahnbundesamt anzeigepflichtig. Im Fall der Brücke über die Gotenstraße liegt bereits seit 2013 Planrecht vor. Der Einbau von Hilfsbrücken in der EÜ Blissestraße stellt keinen Eingriff im Sinne des Planrechts dar. Die Gleiserneuerungen auf dem Abschnitt stellen ebenfalls keinen erheblichen Eingriff in die aus rechtli-cher Sicht in Betrieb befindliche Anlage dar. Es handelt sich damit um einen genehmigungsfreien Sachverhalt. Die derzeit geplante Elektrifizierung des Abschnittes in einer späteren Bauphase erfordert jedoch ein umfang-reiches #Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird auch der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Blissestraße betrachtet. Die Unterlagen für die Planfest-stellung wurden im März 2015 an das Eisenbahnbundes-amt zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens übergeben.“ Frage 3: Welche zusätzlichen Lärmemissionen (tags-über / nachts) und welche zusätzlichen Erschütterungen sind nach Einschätzung des Senats zu erwarten? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat derzeit keine ver-bindlichen Informationen über die geplanten #Betriebsprogramme für den zukünftigen Ausbauzustand vor. Daher ist kein Vergleich der heutigen Emissionspegel mit den Zukünftigen möglich. Gleiches gilt für die ggf. zu erwar-tenden Erschütterungen. Hierbei ist zusätzlich zu beach-ten, dass die Erschütterungen in den Gebäuden, die aus den durch den Schienenverkehr eingeleiteten Schwingun-gen resultieren können, von den konkreten Ausbreitungs-bedingungen (Boden und Gebäude) abhängig sind. Die Ermittlung dieser Übertragungsfunktionen erfordert auf-wändige Messungen. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Für die Wiederauf-nahme des Verkehrs auf der in Betrieb befindlichen Stre-cke Berlin-Halensee – Berlin-Tempelhof im Jahr 2016 wird mit nur geringen Zugzahlen gerechnet. Eine Lärmbe-rechnung liegt für diesen Zustand nicht vor, da sich durch die Wiederaufnahme des Verkehrs auf der mit unverän- derten Parametern betriebenen Bestandsstrecke keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ergeben. Für die im Planfeststellungsverfahren beantragten Sachverhalte in Zusammenhang mit der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenringes ergeben sich sehr wohl Ansprüche auf Lärmvorsorge durch maßgebliche Ände-rungen an den Bahnanlagen. Die zusätzlichen Emissionen aus Lärm und Erschütterung werden derzeit in einem umfangreichen Gutachten ermittelt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Frage 4: Inwiefern können die zu erwartenden Lärmemissionen durch Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden? Antwort zu 4: Die Emissionen der Schienenfahrzeuge können im Bestand zunächst durch Maßnahmen am Zug und an den Wagen gemindert werden. Infrage kommt an den Wagen insbesondere die Umrüstung herkömmlicher Graugussbremssohlen durch moderne Verbundstoff-bremssohlen als mit Abstand wirkungsvollster und effizi-entester Ansatz zur dauerhaften Reduzierung der Emissi-onen des Schienengüterverkehrs. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ausführungen, dass bis 2020 laute Güterwagen nicht mehr das deutsche Schienennetz befahren sollen. Eine weitere Minderung der Emissionen am Zug ist durch Maßnahmen an den Aggregaten erreichbar. Zur Minderung der Geräuschabstrahlung der Gleise sind Schienenschmiereinrichtungen, Schienenstegdämp-fer, die Brückenentdröhnung und das besonders über-wachte Gleis mögliche Maßnahmen. Als letztes Mittel wirken immissionsseitig Schall-schutzwände. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Lärmemissio-nen im Bereich der Strecke können im Rahmen der aner-kannten Maßnahmen zu Schall- und Erschütterungsschutz gemindert werden. Dazu zählen unter anderem die aktiven Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände und besonders überwachtes Gleis (BÜG) sowie passive Lärmschutzmaß-nahmen wie Lärmschutzfenster.“ Frage 5: Welchen Lärmschutz plant die Deutschen Bahn AG? Antwort zu 5: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: “Die DB Netz AG plant Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Darunter zählen insbe-sondere die unter 4. genannten Maßnahmen. Eine Festle-gung, welche Maßnahmen an welcher Stelle zum Tragen kommen, wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.“ Frage 6: Wie sind die Planungen der Deutschen Bahn AG im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmers-dorf mit der vom Senat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss des Bezirk-samts Tempelhof-Schöneberg zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes 7-68 vereinbar? Wenn nicht: welche Flächen, die zur Umsetzung des Vorhabens von der Bahn benötigt werden, müssen nun wieder zu Bahnflächen umgewidmet werden (bitte eine möglichst genaue Aufstellung beifügen)? Antwort zu 6: Diese Fragen sind im weiteren Verfah-ren zu klären. Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Erste Kontakte mit dem zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haben stattgefunden. Dieses hat u.a. auf den Beschluss zur Aufstellung z.B. des Bebauungsplans 7-43 sowie die Problematik von Signal- und Sicherungstechnik, auf einzelne Überlegungen zum Rückbau von Gleisen und der Lösungsnotwendigkeiten der diversen auch mit dieser Frage angesprochen Aspekte im weiteren Verfahren hingewiesen. Frage 7: Welchen Einfluss haben die Pläne der Deut-schen Bahn AG auf die aktuellen Gestaltungspläne, die eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Bahntrasse vorsehen? Antwort zu 7: Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Frage 8: Inwiefern wird auf diesem Weg die ursprüng-liche großflächige Gewerbe- und Einzelhandelsplanung des Investors wieder aktuell? Antwort zu 8: Eine Stellungnahme ist nicht möglich, da nicht nachvollziehbar ist, auf welches konkrete Vorha-ben die Frage abzielt. Frage 9: Vertritt der Senat die Auffassung, dass hier städtebauliche Potentialflächen verschenkt werden, die im Hinblick auf die wachsende Stadt Berlin für erschwingli-chen Wohnraum dringend benötigt werden? Antwort zu 9: Nein. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat der Senat, inner-städtische und ehemals für den Güterverkehr genutzte Flächen für den Wohnungsbau oder die Ansiedlung von Kleinunternehmen von der Deutschen Bahn AG zu er-werben und / oder umzuwidmen? Könnte hiervon im Fall des Güterbahnhofs Wilmersdorf Gebrauch gemacht wer-den? Antwort zu 10: Flächen der DB AG, welche für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt werden, werden grund-sätzlich öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Bezirke und der Senat können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Bei Verkäufen von ehemals für den Güterver-kehr genutzten Flächen durch die Deutsche Bahn AG ist das Land Berlin ein Marktteilnehmer, wie jeder andere auch. Eine Privilegierung Berlins gibt es nicht. Im kon-kreten Fall des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf stellt sich die Frage nicht mehr, da die Flächen verkauft und nunmehr in privatem Eigentum sind. Es entspricht der Praxis in Berlin, dass seitens des Berliner Senats bzw. der für die verbindliche Bauleitpla-nung zuständigen Berliner Bezirke solche großen ehema-ligen Bahnflächen umgewidmet bzw. überplant werden. Im konkreten Fall hat der Berliner Senat den Flächennut-zungsplan bereits geändert (Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt Bahnfläche) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den Bebauungsplan 7-68 aufgestellt, der sich derzeit in der frühzeitigen Trägerbe-teiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch befindet. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines sozial, ökolo-gisch und wirtschaftlich tragfähigen Bebauungskonzepts. Für den weit überwiegenden Teil der Flächen sieht die Planung eine Wohnbebauung vor. Dieses Ziel wird vom Berliner Senat unterstützt. Es entspricht den Zielsetzun-gen des Stadtentwicklungsplans Wohnen als auch dem gewachsenen Wohnungsneubaubedarf in Berlin. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beim Bund mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass Güterver-kehre, die nicht Berlin als Ziel- oder Quellgebiet haben, über den Außenring führen? Antwort zu 11: Der Senat hat zu dieser Problematik unter anderem versucht, über den Eisenbahninfrastruktur-beirat (einem Gremium aus Vertretern des Bundestages und Bundesrates sowie der für die Eisenbahnregulierung zuständigen Bundesnetzagentur) Einfluss zu nehmen. Hintergrund war und ist, dass die Unternehmen ihren Schienengüterverkehr teilweise durch Berlin führen, weil die Trassenpreise durch Berlin offensichtlich günstiger als über den für den Güterverkehr gedachten Berliner Außen-ring sind. Dadurch sind neben Auslastungsproblemen der Infrastruktur auch erhöhte Lärmbelastungen in der Berli-ner Innenstadt verbunden, die zudem gegenüber der Füh-rung über den Außenring zu einer wesentlich höheren Lärmbetroffenheit führen. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur werde dem Problem der lauten Güterzüge mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem begegnet und dadurch ein monetärer Anreiz zur Umrüstung auf leisere Wagen gesetzt. Zurzeit gebe es keine rechtliche Handhabe, laute Güterzüge in ihrem Betrieb zu beschränken, da an vorhandenen Stre-cken aufgrund des Bestandsschutzes kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach dem BImSchG bzw. nach der Ver-kehrslärmschutzverordnung besteht. Es werde geprüft, ob mögliche Betriebsbeschränkungen nach dem Eisenbahn-recht zulässig seien, beispielsweise laute Züge langsamer fahren zu lassen oder umzuleiten, ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Fahrverbot für laute Züge ab 2020 einzuführen. Die Normierung von Betriebsbeschränkun-gen sei noch europarechtlich abzuklären. Im sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Ent-wurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes des Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist vor-gesehen, das Wegeentgelt für den Schienengüterverkehr nach den Lärmauswirkungen zu differenzieren, um dadurch Anreize für die Umrüstung vorhandener Güter-wagen auf eine Lärm mindernde Bremstechnik zu setzen. Der Senat unterstützt diese vorgeschlagene Regelung. Frage 12: Laut Drs. 17/12834 vom 13.12.2013 hat die Deutschen Bahn AG untersucht, ob das zusätzliche Her-einführen von Güterverkehren in die Stadt Berlin der richtige Weg ist. Welche Ergebnisse haben diese Untersu-chungen erbracht? Antwort zu 12: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die in der Drs. 17/12834 angesprochene Frage, ob das Herein-führen von Güterverkehr in die Stadt grundsätzlich ein richtiger Weg ist, stellt eine Grundsatzfrage für die Politik dar. Klar ist, dass die wachsenden Verkehrsbedarfe durch Industrie und Handel durch fehlende oder schlecht ausge-baute Verkehrswege nicht vermieden, sondern verlagert werden. Steht ein kostengünstiger und leistungsfähiger Schienenverkehrsweg nicht zur Verfügung, wird der Stra-ßenverkehr für den Transport genutzt. Für den südlichen Berliner Innenring ist die Stilllegung aus Sicht von Bund, SenStadt und Bahn keine Perspektive.“ Frage 13: Welche Überlegungen sind dem Senat im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung der Fernbahngleise bekannt? Antwort zu 13: Dem Senat sind Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der DB Netz zur Reaktivierung der Fern-bahngleise nicht bekannt. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Sanierung Bundesautobahn A114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten #Erhaltungs- und #Instandsetzungsmaßnahmen sind im Zuge der grundhaften Er-neuerung der #A114 geplant? Ist zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ein #Planfeststellungsverfahren notwendig? Wenn ja, für welche Maßnahmen? Frage 2: Welche, der in der Antwort auf die Schriftli-che Anfrage 17/13171 aufgezählten #Brücken werden im Rahmen der Sanierung mit saniert bzw. neu gebaut (bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflis-ten)? Werden auch angrenzende Brücken und Überfüh-rungsbauwerke, die über die A114 führen, mit saniert bzw. neu gebaut (wenn ja, bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflisten)? Erfolgt auch eine Instandsetzung der Brücke über die A114 in der Bucher Straße? Ist im Rahmen der Grunderneuerung der A114 auch ein Ersatzneubau der Heinersdorfer Brücke vorgese-hen? Wenn ja, wie wird während der Sanierung die Ver-kehrsführung aufrechterhalten? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt beabsichtigt im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen, die A 114 auf Grund ihres Zustandes vollständig („grundhaft“) zu er-neuern. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung, passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung) wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt. Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der Autobahn) werden er-tüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke, Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu errichtet (Pankebrü-cke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen, insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die Heinersdorfer Brücke bzw. „andere angrenzende Brücken“ sind nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Aus dem gegenwärtigen Planungsstand der Erhal-tungsmaßnahme lässt sich keine Notwendigkeit eines planrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Baurecht (z.B. Planfeststellung) ableiten. Frage 3: Liegt ein aktuelles Schallschutzgutachten für die A114 vor, das die aktuelle Verkehrsbelegung berück-sichtigt? Wenn ja, werden dadurch weitere Schallschutz-maßnahmen begründet. Welche Schallschutzmaßnahmen werden insgesamt bei der grundhaften Erneuerung herge-stellt? Antwort 3: Das bisher vorliegende Lärmgutachten er-fordert keine, über den Bestand hinaus gehenden Lärm-schutzmaßnahmen, allerdings wird mit dem Bau eines neuen Fahrbahnbelages eine deutlich spürbare Lärmredu-zierung einher gehen. Die Auftragsverwaltung strebt die Verwendung eines sowohl in lärmschutztechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst hochwertigen Belages an. Zu diesem Zweck werden entsprechende Gespräche mit dem Bund geführt werden. Frage 4: Wann werden die Baumaßnahmen der grund-haften Erneuerung beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 5: Wie hoch werden die Kosten für die grund-hafte Erneuerung und die damit verbundenen Baumaß-nahmen sein? Und welchen Anteil daran trägt jeweils das Land Berlin? Antwort zu 4 und 5: Der Stand der aktuellen Ablauf-planung geht von einem Baubeginn in 2016 aus. Die Arbeiten werden ca. dreieinhalb Jahre andauern. Gegenwärtig werden Baukosten von ca. 33 Mio. € an-genommen, die ausschließlich dem Bund zuzurechnen sind. Berlin, den 04. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2014)

Straßenverkehr + Straßenbahn: Wohnungsbau und Verkehrsplanung im Berliner Südosten

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wohnungsbaupotenziale weist der #Stadtentwicklungsplan (#StEP) #Wohnen für den Bezirk Treptow-Köpenick mit welchen konkreten Standorten und wie vielen Wohneinheiten aus und mit welchem Bevölkerungsanstieg rechnet der Senat in diesem Bezirk in den nächsten Jahren? Antwort zu 1: Für den Bezirk Treptow-Köpenick wurden als langfristige Wohnungsbau-Potenziale, die zum Teil erst nach dem stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen Ziel-Jahr 2025 in Anspruch genommen werden sollen, ca. 36.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt. Folgende größere Standorte sind im Entwurf des StEP Wohnen mit Realisierungsziel 2025 dargestellt: Wohnungsneubaubereich S-Bhf Altglienicke: 1.100 WE Wohnungsneubaubereich Köpenick-Zentrum 2.700 WE Wohnungsneubaubereich Dahmestadt 2.350 WE Wohnungsneubaubereich Johannisthal/ Adlershof 1.800 WE Folgende weitere Neubaustandorte mit Realisierungsziel 2025 sind im Entwurf des StEP Wohnen dargestellt: Tabbertstraße 6 300 WE Südostallee 132-134 250 WE Kleingartenanlage nördl. S-Bhf. Plänterwald 300 WE Eichbuschallee 51 300 WE Flutstraße / Fließstraße 600 WE Brunolfweg260 WE Altglienicker Höhe, 3. Bauabschnitt 250 WE Kleingartenanlage westl. S-Bhf. Plänterwald 700 WE Kleingartenanlage Zur Linde 450 WE Der Senat rechnet gemäß „Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030“ in seiner mittleren Variante bis zum Jahre 2025 für den Bezirk TreptowKöpenick mit ca. 263.700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frage 2: Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Bevölkerungsprognosen findet die #Verkehrsplanung der nächsten Jahre statt? Wie und mit welchen konkreten Projekten wird der StEP Verkehr an den StEP Wohnen angepasst? Antwort zu 2: Die Planungen des Landes Berlin beruhen jeweils auf den im Land vorliegenden, aktuellen Erkenntnissen; herbei werden auch die Erkenntnisse der Bevölkerungsprognose 2011-2030 berücksichtigt. Der verabschiedete Stadtentwicklungsplan Verkehr gibt genügend Spielräume, auf die derzeit absehbaren Entwicklungen reagieren zu können. Das Thema Wohnen alleine ist noch kein zwingender Auslöser für eine kurzfristige Anpassung des StEP Verkehr. Bis 2015 werden weitergehende Erkenntnisse, bspw. aus dem Zensus 2011, der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ und der flächendeckenden Verkehrserhebungen im Straßenhauptnetz vorliegen, die eine valide Abschätzung zu Anpassungsbedarfen des StEP Verkehr erlauben werden. Neben diesen gesamtstädtischen Überlegungen und Betrachtungen sind die detaillierten Untersuchungen bspw. zu den Entwicklungsvorhaben und BebauungsplanVerfahren dazu da, die klein- als auch großräumigen Entwicklungen im Detail zu berücksichtigen und zu betrachten. Frage 3: Auf welcher Entwicklungsgrundlage wird die Kreuzung Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße umgebaut? Antwort zu 3: Der Knotenpunkt Wendenschloß- straße/Müggelheimer Straße ist in seiner Leistungsfähigkeit aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten mit langen Räumungszeiten und fehlenden Aufstellflächen als Trennung zwischen der einen Richtungsfahrbahn und den Straßenbahngleisen in Form einer Mittelinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer stark eingeschränkt. Die langen Räumzeiten bieten keinen Spielraum für die Optimierung der Signalsteuerung. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird aus der gegenwärtig versetzt angeordneten Haltestelle eine paarige Haltestelle. Die zusätzliche Aufstellfläche hat die gleiche Breite wie die Haltestelle. Ziel des Knotenpunktumbaus ist es, die verkehrsabhängige Steuerung flexibler zu machen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dazu kommen die Vorteile der verbesserten Umsteigebeziehungen und kürzeren Furten für den Fußgängerverkehr sowie der barrierefreie Ausbau der Anlage. Bei der Planung des Umbaus des o. g. Knotenpunktes wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“ berücksichtigt, der eine Bebauung mit 1.000 Wohneinheiten vorsieht. Es wurde durch entsprechende Untersuchungen der Nachweis erbracht, dass das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen auch nach dem Umbau des Knotenpunktes abgewickelt werden kann. Frage 4: Für welchen Zeitraum ist die Sanierung der Salvador-Allende-Brücke vorgesehen und für welche Verkehrsbelastung wird die Brücke künftig ausgelegt? Antwort zu 4: Es ist vorgesehen, den Neubau der Salvador-Allende-Brücke ab dem Herbst 2015 durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ersatz der bestehenden Brücke in vorhandener Trasse mit unveränderter Gradiente und Querschnittsaufteilung auf der Brücke. Frage 5: Ist die Lange Brücke am Schloss Köpenick dem aus den Wohnungsbauflächen resultierenden Verkehrszuwachs gewachsen und wann wird die Behelfsbrü- cke mit welchen Einschränkungen während des Ersatzneubaus ersetzt? Antwort zu 5: Die Lange Brücke ist bedingt durch den Bauwerkszustand den verkehrlichen Belastungen schon heute nicht gewachsen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung der Behelfsbrücke erforderlich. Die grundhafte Erneuerung bis hin zum Ersatzneubau der Langen Brücke ist in der Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes Berlin mit einem Baubeginn im Jahr 2017 angemeldet. Vor Beginn der Maßnahme ist eine umfassende Instandsetzung der Behelfsbrücke durchzuführen, damit der ÖPNV- und Individualverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Nach Verkehrsfreigabe einer neuen Brücke, die auch die derzeitig bekannten Entwicklungen im Raum Köpenick berücksichtigt, kann die Behelfsbrücke ersatzlos zurückgebaut werden. Frage 6: Wer ist für die oben genannten Kreuzungsbereiche und Brückenbauten hinsichtlich Finanzierung und Organisation zuständig und inwieweit kann von einer kurzfristig gesicherten Finanzierung ausgegangen werden? Antwort zu 6: Da der Umbau des Knotenpunktes Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße einschließlich der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle der Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen dient und somit vor allem von Seiten des ÖPNV bedingt ist, erfolgt die Finanzierung aus den aufgrund von Minderleistungen im Jahr 2008 einbehaltenen S-Bahn-Mitteln. Die BVG und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) werden die Maß- nahme umsetzen. Für die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken (hier Brücken) ist die Abteilung X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Frage 7: Zu welcher Zeit fanden die Erhebungen zu den Fahrgastzahlen für die #Straßenbahnlinie #61 statt und wie gedenkt der Senat, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl im Südosten zu erwartende ansteigende Fahrgastzahl insbesondere im Sommer zum Strandbad Müggelsee und zu weiteren Erholungsorten entlang der Linie 61 mit dieser Straßenbahnlinie auch künftig ohne Emissionen im Umweltverbund bewältigen zu können? Antwort zu 7: Die BVG AöR führt – wie im restlichen Liniennetz – regelmäßige Erhebungen der Fahrgastzahlen auch auf der Linie 61 durch. Die letzten Erhebungen auf der Linie 61 erfolgten nach Angabe der BVG AöR im Juni und Oktober 2013. Darüber hinaus wurde durch die BVG AöR während der Sommerferien 2013 durch eine gesonderte Fahrgastzählung gezielt die Nachfrage an mehreren „Schönwetter-Wochenenden“ überprüft. Grundsätzlich wird die Nachfrageentwicklung auf jeder Linie beobachtet. Bei erkennbarem Handlungsbedarf (z.B. kapazitativen Problemen) werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Aufgrund der stadtweit bestehenden steigenden Nachfrageentwicklung und den begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen muss jedoch stets eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Nachfrage auf der Linie 61 im Abschnitt vom SBahnhof Friedrichshagen nach Rahns-dorf/Waldschänke unterliegt aufgrund der An- und Abreise zum Strandbad Müggelsee starken saisonalen Schwankungen, die zudem sehr stark von der konkreten Wettersituation abhängig sind. Eine durchgängige Angebotsausweitung ist demnach nicht zu rechtfertigen. Die künftige Nachfrageentwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet und bei Bedarf die Umsetzung kleinteiliger saisonaler Verbesserungen des Verkehrsangebotes geprüft. Frage 8: Plant der Senat – wie vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Straßenbahnlinie 61 nach Rahnsdorf einzustellen, zu befürchten ist – eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten oder welche konkreten ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind in den nächsten Jahren vom Senat vorgesehen? Antwort zu 8: Hinsichtlich der Zukunft der Straßenbahnlinie 61 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12689 verwiesen. Diesbezüglich besteht kein ver- änderter Sachstand. Eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten ist durch den Senat nicht geplant. Grundsätzlich muss das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz jedoch möglichst gut entsprechen. Bei merkbaren Nachfrageveränderungen wird daher nach Möglichkeit das ÖPNV-Angebot entsprechend angepasst. Hinsichtlich der infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen im ÖPNV im Südosten Berlins erfolgte im Jahr 2011 mit der Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke vom S-Bahnhof Adlershof zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (#WISTA) eine qualitativ hochwertige Erschließung des sich dynamisch entwickelnden Gebietes. Gemäß StEP Verkehr soll die #Straßenbahnstrecke von der WISTA bis Schöneweide, #Sterndamm verlängert werden und so der besseren Erschließung und Anbindung der Bereiche der WISTA um den Groß-Berliner Damm und als Verknüpfung zwischen den Stadtteilen Adlershof und Schöneweide dienen. Die entsprechenden Planungen sind bereits in Bearbeitung, so dass das #Planfeststellungsverfahren für diese #Straßenbahnneubaustrecke voraussichtlich noch 2014 eingeleitet werden könnte. Eine weitere Verbesserung des Straßenbahnangebotes im Berliner Südosten erfolgt mit der Inbetriebnahme des #Kehrgleises An der #Wuhlheide voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Hierdurch kann die ÖPNV-Bedienung des Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (#HTW) an der Wilhelminenhofstraße verbessert werden. Nach Baufertigstellung wird die Linie 67 zwischen Schö- neweide und der HTW verdichtet. Aus Richtung Norden erfolgen auf der Linie 27 weiterhin gezielte Verstärkerfahrten bis zur neuen Zwischenendstelle. Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren keine weiteren Neubaumaß- nahmen für Straßenbahn und S-Bahn im Berliner Südosten geplant. Ergänzend dazu weist der StEP Verkehr mittelfristig Verbesserungen im Regionalverkehr durch den Bau des Regionalbahnhofes Köpenick aus. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenbahn: Endlich! Straßenbahn fährt in der Bernauer Straße, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002890

Am 28. Mai wurde mit der #Strecke durch die #Bernauer Straße die zweite #Straßenbahn in den ehemaligen Westteil Berlins in Betrieb genommen. Das ist fraglos ein Grund zum Feiern, auch wenn die Bilanz mit insgesamt 16 Kilometern #Neubaustrecke in den 16 Jahren nach der #Maueröffnung ernüchternd ist.

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Bahnhöfe: Köpenick bekommt einen Regionalbahnhof Wenn alles gut geht, werden 2010 erstmals RegionalExpress-Züge in Berlin-Köpenick halten., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002816

An den rechtlichen Voraussetzungen für diesen vom Land Berlin bestellten #Neubau – als #Ersatz für #Berlin-Karlshorst – wird derzeit gearbeitet.

Die Strecke Berlin— #Frankfurt/Oder wird für #160 km/h ausgebaut und für den Abschnitt in Köpenick läuft derzeit das #Planfeststellungsverfahren. Geplant ist, parallel zum bestehenden -Bahnsteig in Köpenick, einen #Regionalbahnsteig zu errichten. Dieser wird als #Mittelbahnsteig ausgeführt und 120 Meter lang, etwa 7 Meter breit und 76 cm hoch sein. Er liegt über der Brücke #Bahnhofstraße und bekommt zur westlichen Straßenseite sowie in den bestehenden #Personentunnel je einen Zugang, letzterer mit #Aufzug. Ausgeführt wird der Bahnsteig mit Modul-Fertigteilen. Am westlichen Ende mit dem Zugang ist ein Dach von 90 Metern Länge vorgesehen.

Neue Zugänge
Für den S-Bahnsteig ist ebenfalls ein zusätzlicher Zugang von der westlichen Straßenseite aus vorgesehen, der mit einer #Fußgängerbrücke zwischen den S-Bahngleisen mit dem bestehenden Bahnsteig verbunden wird, der unter Denkmalschutz steht. Ebenso wird ein Aufzug eingebaut.

#Durchgangsverkehr umgeleitet – #Straßenbahn schneller

Da die #Gleisachsen verändert werden und die Brücke Bahnhofstraße abgängig ist, wird die komplette #Brückenanlage neu gebaut. So ist während der Bauphase sowohl bei der S-Bahn wie auch beim Fern- und Regionalverkehr für zwei Jahre mit eingleisigem Betrieb zu rechnen – nach jetzigen Planungen …

Straßenbahn: Straßenbahn M10 muss zum Bahnhof Friedrichstraße fahren können!, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002780

Zu den vielen Altlasten von Berlins ehemaligem Verkehrssenator Peter Strieder gehört die verpatzte #Straßenbahnanbindung des künftigen #Hauptbahnhofes. Geplant ist eine Trasse in Verlängerung der #Eberswalder Straße über die #Bernauer und #Invalidenstraße zum Hauptbahnhof Lehrter Bahnhof. Beim #Planfeststellungsverfahren für den zweiten #Straßenbahnabschnitt zwischen #Nordbahnhof und Hauptbahnhof versuchte Strieder, die #Straßenraumaufteilung der Invalidenstraße entscheidend zu verändern, um die Planungen zum sogenannten inneren #Stadtring durchsetzen zu können. Als Trojanisches Pferd diente dabei die Straßenbahnplanung, hinter der die erhebliche Ausweitung der Fahrbahnbereiche zugunsten der Autos und zulasten der Fußgänger versteckt wurde. Dagegen haben sich die Anwohner erfolgreich gewehrt. Die Kläger sprachen sich zwar nicht gegen die Straßenbahn aus, jedoch blieb die #Tram-Planung mit auf der Strecke. Und so wird zurzeit die neue Straßenbahnstrecke nur auf dem Abschnitt zwischen Eberswalder Straße und Nordbahnhof gebaut. Der westliche Abschnitt ist um Jahre #verschoben und führt nun zu einer entsprechend verspäteten #Direktanbindung des Hauptbahnhofs aus den dicht bebauten Bereichen in #Wedding und #Prenzlauer Berg.

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S-Bahn + Bahnhöfe: Die Zeit wird knapp S-Bahn-Sanierung Charlottenburg—Westkreuz muß bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beendet sein, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002674

In den Jahren 1995 bis 1998 war der mittlere Abschnitt der #Stadtbahn zwischen #Ostbahnhof und #Zoologischer Garten (ausschließlich – also ohne den Bahnhof Zoo selbst) #grunderneuert worden. Inzwischen ist der westliche Abschnitt Zoologischer Garten— #Charlottenburg#Westkreuz im Bau, zusammen mit einigen Arbeiten zwischen Westkreuz und #Nikolassee (oben). Ab voraussichtlich 2008 wird dann der östliche Abschnitt #Ostbahnhof (ausschließlich) — #Warschauer Straße — #Ostkreuz (unten) erneuert. Auf der #Ringbahnebene des S-Bahnhofs Ostkreuz sollen die Arbeiten 2006/07 beginnen – falls die gesamte Maßnahme nicht zum wiederholten Mal verschoben wird.

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