Regionalverkehr: Ein Zug schreibt Geschichte: 20 Jahre RE1 VBB-Regionalkonferenz „Oderland-Spree“ in Fürstenwalde

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7015210/bbmv20140526.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 26. Mai 2014) In #Fürstenwalde (Spree) wurde heute mit einem Festakt das #20jährige #Jubiläum der bundesweit ersten #Regional-Expresslinie – der #RE1 – gefeiert. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, der Vorsitzende der DB Regio Nordost, Dr. Joachim Trettin, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel und der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Hans-Ulrich Hengst würdigten die Einführung RE1 als eine Erfolgsgeschichte. In der anschließenden VBB-Regionalkonferenz informierte der VBB über die Entwicklungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg und speziell in der Region Oderland-Spree. 20 Jahre RE1 Bei seiner Jungfernfahrt war er noch mintgrün und befuhr die Strecke von Frankfurt (Oder) bis Berlin Ostbahnhof (damals noch Berlin Hauptbahnhof). Heute ist er rot, fährt auf der Stadtbahnstrecke mitten durch Berlin und nach Westen über die Brandenburger Landesgrenzen hinaus bis nach Magdeburg und kann auf einen rasanten Anstieg der Fahrgastzahlen zurückblicken. Der RE 1 war der erste Zug des Typs Regional-Express und ist bis heute die wichtigste Pendler-Verbindung in Berlin-Brandenburg. Seit 1994 haben sich die Fahrgastzahlen mehr als verzehnfacht: 45.000 Menschen fahren täglich mit dem RE1. Inzwischen hat sich die Idee der schnellen Nahverkehrszüge, die im regelmäßigen Takt Metropolen und regionale Zentren verbinden, bundesweit durchgesetzt. Ein Zug schreibt Geschichte Erst mit dem Bummelzug bis nach Erkner, dann mit der S-Bahn weiter nach Berlin. Anfang der 1990er-Jahre brauchte man für die 81 Kilometer von Frankfurt (Oder) in die Hauptstadt in der Regel noch rund zwei Stunden. Heute sind Reisende etwa halb so lang unterwegs – mit dem RE1. Am 27. Mai 1994 gab der damalige brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe das Startsignal für die Jungfernfahrt des ersten Regional-Express. Erst mit der Sanierung der Berliner Stadtbahn 1998 konnten die Regional-Express-Züge, nun klimatisiert, luftgefedert und für Tempo 160 ausgelegt, weiter durch die Berliner City bis nach Potsdam, Brandenburg und Magdeburg fahren. Die seit Dezember 2012 eingesetzten Regional-Express-Züge haben durch die Ausschreibung im Wettbewerb in Sachen Bequemlichkeit und Funktionalität noch einmal zugelegt: Grundsätzlich wird jeder Zug von einem Kundenbetreuer begleitet, so dass die Fahrgäste jederzeit einen Ansprechpartner haben. Mit barrierefreien Einstiegen in der Zugmitte, mehr Sitzplätzen mit mehr Beinfreiheit, Steckdosen auch in der 2. Klasse und Klimaanlagen werden hier verbundweite Standards moderner, schneller Züge umgesetzt. Möglich wurde dieses Erfolgsmodell durch das gelungene Zusammenspiel der beteiligten Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der Deutschen Bahn – und natürlich durch die Treue der Fahrgäste. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Der RE 1 ist das Flaggschiff unseres Regionalverkehrs und der Pendlerzug schlechthin. Mit ihm rücken Brandenburg und Berlin ganz eng zusammen. Ich freue mich sehr über dieses Jubiläum und wünsche eine pünktliche und sichere Fahrt in die Zukunft.“ Dr. Joachim Trettin Vorsitzender DB Regio Nordost: „Wir freuen uns, dass wir seit 20 Jahren den RE1 betreiben dürfen und so ein Teil dieser Erfolgsgeschichte sind.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Gäbe es die Regional-Expresslinien nicht, müsste man sie auf der Stelle erfinden. Das Land Brandenburg war mit der Einführung des RE1-Konzeptes deutschlandweit Vorreiter für ein Produkt, das für kundenorientierten Schienenpersonennahverkehr steht. Heute steht der RE für eine erfolgreiche Regionalisierung mit Nahverkehrsprodukten, die schnell, attraktiv und leistungsfähig sind.“ VBB-Regionalkonferenz Oderland-Spree in Fürstenwalde Mehr Fahrgäste im VBB Seit Einführung des VBB-Tarifs vor 15 Jahren, am 1. April 1999, sind die Fahrgastzahlen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg kontinuierlich gestiegen. 283 Millionen zusätzliche Verbundfahrgäste konnten gewonnen werden, so dass im vergangenen Jahr mit mehr als 1,3 Milliarden Fahrgästen (täglich durchschnittlich rund 3,6 Millionen) ein neuer Rekord erreicht wurde. Damit stieg die Zahl der Menschen, die mit den Bussen und Bahnen der regionalen Verkehrsunternehmen unterwegs sind in den letzten 15 Jahren um rund 27 Prozent. Mit einfachen, einheitlichen Tarifen, zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Angeboten (z.B. Semestertickets, VBB-Abo 65plus) und eine verbesserte Angebotsqualität ist der ÖPNV insgesamt attraktiver geworden und hat dadurch mehr Stammkunden gewinnen können. SPNV-Finanzierung am Scheideweg Verkehrsangebote und Kapazitäten müssen entsprechend der Nachfrage angepasst werden. Steigende Fahrgastzahlen ziehen auch mehr Verkehrsbedarf nach sich. Volle Busse und Züge in den Hauptverkehrszeiten zeigen, dass diese Entwicklung bereits in vollem Gange ist. Um weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot zu leisten, muss die Finanzierung gesichert sein. Die Fahrgäste leisten ihren Beitrag durch den Kauf ihrer Tickets, die andere Hälfte zahlt der Bund an die Länder, die damit den öffentlichen Verkehr bestellen und bezahlen. Über diese Summe für die nächsten Jahre wird im Sommer auf Bundesebene neu verhandelt. Der VBB setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass auch künftig eine ausreichende Finanzierung des Nahverkehrs durch Bundesmittel gesichert ist. VBB-Vorträge im Internet Die Folienvorträge der Regionalkonferenz Oderland-Spree finden Sie im Internet unter VBB.de/Regionalkonferenzen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Regionalverkehr: Ein Zug schreibt Geschichte: 20 Jahre RE1 VBB-Regionalkonferenz „Oderland-Spree“ in Fürstenwalde

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7015210/bbmv20140526.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 26. Mai 2014) In #Fürstenwalde (Spree) wurde heute mit einem Festakt das #20jährige #Jubiläum der bundesweit ersten #Regional-Expresslinie – der #RE1 – gefeiert. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, der Vorsitzende der DB Regio Nordost, Dr. Joachim Trettin, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel und der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Hans-Ulrich Hengst würdigten die Einführung RE1 als eine Erfolgsgeschichte. In der anschließenden VBB-Regionalkonferenz informierte der VBB über die Entwicklungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg und speziell in der Region Oderland-Spree.

20 Jahre RE1

Bei seiner Jungfernfahrt war er noch mintgrün und befuhr die Strecke von Frankfurt (Oder) bis Berlin Ostbahnhof (damals noch Berlin Hauptbahnhof). Heute ist er rot, fährt auf der Stadtbahnstrecke mitten durch Berlin und nach Westen über die Brandenburger Landesgrenzen hinaus bis nach Magdeburg und kann auf einen rasanten Anstieg der Fahrgastzahlen zurückblicken. Der RE 1 war der erste Zug des Typs Regional-Express und ist bis heute die wichtigste Pendler-Verbindung in Berlin-Brandenburg. Seit 1994 haben sich die Fahrgastzahlen mehr als verzehnfacht: 45.000 Menschen fahren täglich mit dem RE1. Inzwischen hat sich die Idee der schnellen Nahverkehrszüge, die im regelmäßigen Takt Metropolen und regionale Zentren verbinden, bundesweit durchgesetzt.

Ein Zug schreibt Geschichte

Erst mit dem Bummelzug bis nach Erkner, dann mit der S-Bahn weiter nach Berlin. Anfang der 1990er-Jahre brauchte man für die 81 Kilometer von Frankfurt (Oder) in die Hauptstadt in der Regel noch rund zwei Stunden. Heute sind Reisende etwa halb so lang unterwegs – mit dem RE1. Am 27. Mai 1994 gab der damalige brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe das Startsignal für die Jungfernfahrt des ersten Regional-Express. Erst mit der Sanierung der Berliner Stadtbahn 1998 konnten die Regional-Express-Züge, nun klimatisiert, luftgefedert und für Tempo 160 ausgelegt, weiter durch die Berliner City bis nach Potsdam, Brandenburg und Magdeburg fahren.

Die seit Dezember 2012 eingesetzten Regional-Express-Züge haben durch die Ausschreibung im Wettbewerb in Sachen Bequemlichkeit und Funktionalität noch einmal zugelegt: Grundsätzlich wird jeder Zug von einem Kundenbetreuer begleitet, so dass die Fahrgäste jederzeit einen Ansprechpartner haben. Mit barrierefreien Einstiegen in der Zugmitte, mehr Sitzplätzen mit mehr Beinfreiheit, Steckdosen auch in der 2. Klasse und Klimaanlagen werden hier verbundweite Standards moderner, schneller Züge umgesetzt.

Möglich wurde dieses Erfolgsmodell durch das gelungene Zusammenspiel der beteiligten Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der Deutschen Bahn – und natürlich durch die Treue der Fahrgäste.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Der RE 1 ist das Flaggschiff unseres Regionalverkehrs und der Pendlerzug schlechthin. Mit ihm rücken Brandenburg und Berlin ganz eng zusammen. Ich freue mich sehr über dieses Jubiläum und wünsche eine pünktliche und sichere Fahrt in die Zukunft.“

Dr. Joachim Trettin Vorsitzender DB Regio Nordost: „Wir freuen uns, dass wir seit 20 Jahren den RE1 betreiben dürfen und so ein Teil dieser Erfolgsgeschichte sind.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Gäbe es die Regional-Expresslinien nicht, müsste man sie auf der Stelle erfinden. Das Land Brandenburg war mit der Einführung des RE1-Konzeptes deutschlandweit Vorreiter für ein Produkt, das für kundenorientierten Schienenpersonennahverkehr steht. Heute steht der RE für eine erfolgreiche Regionalisierung mit Nahverkehrsprodukten, die schnell, attraktiv und leistungsfähig sind.“

VBB-Regionalkonferenz Oderland-Spree in Fürstenwalde

Mehr Fahrgäste im VBB

Seit Einführung des VBB-Tarifs vor 15 Jahren, am 1. April 1999, sind die Fahrgastzahlen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg kontinuierlich gestiegen. 283 Millionen zusätzliche Verbundfahrgäste konnten gewonnen werden, so dass im vergangenen Jahr mit mehr als 1,3 Milliarden Fahrgästen (täglich durchschnittlich rund 3,6 Millionen) ein neuer Rekord erreicht wurde. Damit stieg die Zahl der Menschen, die mit den Bussen und Bahnen der regionalen Verkehrsunternehmen unterwegs sind in den letzten 15 Jahren um rund 27 Prozent. Mit einfachen, einheitlichen Tarifen, zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Angeboten (z.B. Semestertickets, VBB-Abo 65plus) und eine verbesserte Angebotsqualität ist der ÖPNV insgesamt attraktiver geworden und hat dadurch mehr Stammkunden gewinnen können.

SPNV-Finanzierung am Scheideweg

Verkehrsangebote und Kapazitäten müssen entsprechend der Nachfrage angepasst werden. Steigende Fahrgastzahlen ziehen auch mehr Verkehrsbedarf nach sich. Volle Busse und Züge in den Hauptverkehrszeiten zeigen, dass diese Entwicklung bereits in vollem Gange ist. Um weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot zu leisten, muss die Finanzierung gesichert sein. Die Fahrgäste leisten ihren Beitrag durch den Kauf ihrer Tickets, die andere Hälfte zahlt der Bund an die Länder, die damit den öffentlichen Verkehr bestellen und bezahlen. Über diese Summe für die nächsten Jahre wird im Sommer auf Bundesebene neu verhandelt. Der VBB setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass auch künftig eine ausreichende Finanzierung des Nahverkehrs durch Bundesmittel gesichert ist.

VBB-Vorträge im Internet

Die Folienvorträge der Regionalkonferenz Oderland-Spree finden Sie im Internet unter VBB.de/Regionalkonferenzen.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Obus + Straßenbahn: Rot-rot dreht der Straßenbahn und dem Obus den Geldhahn zu

www.bahnkunden.de

Morgen könnte ein schwarzer Tag für #Brandenburg werden. Morgen wird aller Voraussicht nach die rot-rote Parlamentsmehrheit aus SPD und Linke im Brandenburger Landtag die 4. Änderung zum #ÖPNV-Gesetz billigen. Der #DBV-Landesverband stellt mir großer Sorge fest, dass sich das Land aus seiner finanziellen Verantwortung für den ÖPNV verabschiedet. Probleme werden nicht gelöst, sie werden einfach nach unten weitergereicht. Denn 2013 waren es laut Haushaltsrechnung 17,1 Mio. Euro an #Infrastrukturförderung. 2014 sollen daraus 5 Mio. Euro werden – 70 % weniger. Das kann nicht gutgehen. Die Pauschalierung der Investitionsmittel für alle acht #Straßenbahnbetriebe und Eberswalde (#Obus) werden nie und nimmer ausreichen, um den anstehenden Erneuerungsbedarf bei Fahrzeugen und Gleisen zu finanzieren. Die angeblich üppig bemessenen 5 Mio. Euro pro Jahr sind das Ergebnis eines Taschenspielertricks: man muss nur den passenden Zeitraum betrachten und die Ausgaben zum gewünschten Ergebnis hochrechnen. So kommt das Ministerium auf jährlich 4,1 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr. Nur: die letzten 5 Jahre sind überhaupt nicht repräsentativ. Die Abschreibungszeiträume für Fahrzeuge und Gleise liegen bei mindestens 20 Jahren. Die großen Summen in die Erneuerung des Wagenparks und der Gleisanlagen wurden bis etwa 2000 getätigt. Wird der Förderdurchschnitt aus 20 Jahren gebildet, verdoppelt sich die Summe in etwa. Preissteigerungen sind noch nicht berücksichtigt. Wer nur die zurückliegenden 5 Jahre betrachtet, ist entweder ahnungslos oder verfolgt eine bestimmte Absicht. Beides spricht nicht für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Verkehrspolitik. Deshalb ist zu befürchten, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren das Straßenbahnnetz in Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) sukzessive kleiner wird, Takte ausgedünnt werden und Kurse auf Busverkehr umgestellt werden. Als Folge dessen, was morgen beschlossen werden soll. Auch das Thema Barrierefreiheit spielt keine Rolle. Bis 2022 muss der barrierefreie Ausbau aller öffentlicher Verkehrsmittel abgeschlossen sein. Alte Straßenbahnen mit Hocheinstieg dürfen dann nicht mehr fahren, Bahnsteige sind bis dahin anzupassen. Das Gesetz gibt keine Antwort darauf, wie die überschuldeten Kommunen diese zusätzlichen finanziellen Lasten schultern sollen. Wie hoch ist der Investitionsbedarf, wenn nicht barrierefreie Straßenbahnen vor dem Ablauf ihrer Abschreibungszeit ersetzt oder teuer umgebaut werden müssen? Was kostet es, wenn in den nächsten Jahren alle Haltestellen auch für Rollator- und Rollstuhlfahrer mit Rampen und taktilen Orientierungshilfen versehen werden müssen? Die rot-rote Landesregierung ist fein raus, wenn es mit der Gesetzesänderung den Landkreisen und kreisfreien Städten die Verantwortung übergeholfen hat, ohne sie mit den notwendigen Finanzen auszustatten. In fünf oder mehr Jahren, wenn sich die Folgen der morgigen Entscheidung durch Angebotsverschlechterungen und weiter steigende Fahrpreise bemerkbar machen, ist wohl noch kaum ein Minister oder Abgeordneter im Amt. Vor diesen eklatanten Problemen erscheinen weitere Kritikpunkte im Gesetzentwurf wie Lapalien – beispielsweise die Festschreibung der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der kommunalen Nahverkehrsverpläne. Fazit: Der Landesverband leht den Gesetzentwurf ab und fordert die Abgeordneten und die Landesregierung auf, für eine ausreichende Finanzaustattung der Aufgabenträger zu sorgen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mittelfristig die umweltfreundliche Straßenbahn im Land Brandenburg nur noch in der Landeshauptstadt Potsdam fährt, die Fahrpreise landesweit überproportional steigen und wegen des geringeren Angebotes Wege für Schüler und Berufstätige immer länger werden. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, sollten die Bürger ihre Wahlkreisabgeordneten bei der bevorstehenden Kommunalwahl nach ihrem Abstimmungsverhalten zum ÖPNV-Gesetz fragen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Land Berlin bestellt mehr Leistung bei der BVG

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1402/nachricht5175.html

Pressemitteilung Mit der Bestellung #zusätzlicher #Leistungen bei #Bus und #Straßenbahn reagiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) auf die wachsende Nachfrage im #ÖPNV. Die ersten zusätzlichen Angebote werden ab dem 27. April 2014 (Ende der Osterferien) im Fahrplan umgesetzt. Das Abgeordnetenhaus hatte mit dem Haushaltsbeschluss im Dezember 2013 zusätzliche Gelder für ÖPNV-Leistungen in der wachsenden Stadt bewilligt. Dieser Beschluss wird jetzt umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat gemeinsam mit der BVG ein Konzept entwickelt, das Mehrleistungen auf über 25 Linien und Linienabschnitten ermöglicht. Dieses Konzept wird schrittweise realisiert. Trotz eines kurzen Planungsvorlaufs wird die BVG die nötigen Personal- und Fahrzeugkapazitäten bereitstellen, um bereits ab dem 27. April zusätzliche Fahrten anzubieten. Sie schafft dafür unter anderem etwa 50 neue Arbeitsplätze. Die Mehrleistungen werden zunächst vor allem für die zeitliche Ausdehnung der dichten Berufsverkehrstakte morgens und am Nachmittag genutzt. Auch zahlreiche Ausweitungen der dichten Taktzeiten in die Abendzeiten mit starkem Einkaufsverkehr sowie Angebotsverbesserungen am Wochenende für den Einkaufs- und Freizeitverkehr finden sich auf dem Bestellzettel des Landes. In fast allen Fällen handelt es sich um Strecken, auf denen die Nachfrage in den letzten Jahren stark gestiegen ist, wie beispielsweise die Straßenbahnlinie M 2 in Prenzlauer Berg. Beim Bus werden unter anderem bei den Metrolinien M 27 und M 41 zusätzliche Fahrten angeboten, ebenso bei den gut nachgefragten Linien 136/236 im Spandauer Norden, der Linie 194 zwischen Neukölln und Lichtenberg und der Linie 250 in Pankow. In Lichtenberg und Karlshorst werden auf den Linien 256 und 296 zusätzliche Leistungen vorgesehen, um die Erschließung und Anbindung der stark wachsenden Neubaugebiete zu verbessern. Stadtentwicklungssenator Michael Müller: „Die Fahrgastzahlen im ÖPNV sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die zunehmende Bevölkerungszahl, die positive Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, die anhaltende Attraktivität der Stadt für den Tourismus sowie der deutliche Trend zur Mobilität ohne Auto bewirken, dass zukünftig noch mehr Menschen Busse und Bahnen in Berlin nutzen werden. Als Aufgabenträger sind wir verpflichtet, auf diese Entwicklungen zu reagieren, um Mobilität für alle zu sichern und den ÖPNV als attraktiven Standortfaktor Berlins weiter zu entwickeln.“ Seit Abschluss des Verkehrsvertrages war der Finanzrahmen für Verkehrsleistungen, die vom Land bei der BVG bestellt werden können, nach oben hin begrenzt. Mit dem Haushaltsbeschluss des Abgeordnetenhauses vom Dezember stehen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nun für das Jahr 2014 für die Anforderungen der wachsenden Stadt zusätzliche 4 Millionen Euro für die Leistungsbestellung bei der BVG zur Verfügung, im nächsten Jahr werden es 7,5 Millionen Euro sein. Durch die Mehrleistungen ab April werden die zusätzlichen Mittel erst teilweise ausgeschöpft. Weitere Maßnahmen, die eine längere Vorbereitung erfordern, sind ab August und Dezember geplant und teilweise bereits bestellt. Von diesen profitieren dann auch stark nachgefragte Straßenbahn- und U-Bahnstrecken. So sollen ab dem 24. August beispielsweise auf den Linien U1, U2 und U5 die dichten Takte weiter in die Abendstunden verlängert werden, in denen die Nachfrage in den letzten Jahren besonders stark gestiegen ist. Auf der U5 werden zudem im Berufsverkehr die Zeiten des 5-Minuten-Takts ausgedehnt, auf der U7 wird der 4-Minuten-Takt länger angeboten. Bei der Straßenbahn werden auf den Linien M4 und 12 ab August zusätzliche Fahrten angeboten. Die Anpassung der Angebote an die Nachfrage hat auch einzelne Angebotsreduzierungen zur Folge. So wird beispielsweise ab August im Frühverkehr zwischen 6 und 7 Uhr auf der Linie U9 „nur“ noch ein 5-Minuten-Takt angeboten, auf der U1 werden die Bahnen bis 6:30 Uhr im 10-Minuten-Takt verkehren. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Nachfrage auf diesen Linien zu diesen Zeiten eher schwach ist. Die Reduzierungen, die ein verträgliches Maß nicht überschreiten, sind dem Gebot des wirtschaftlichen Mitteleinsatz geschuldet. Senatsverwaltung und BVG sind sich einig, dass die Nachfrage zwar in der ganzen Stadt steigt, die zusätzlichen finanziellen Mittel jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von Angebotsverbesserungen reichen, die daher sorgfältig ausgewählt werden müssen: „Uns ist es wichtig, dass wir insbesondere auf solchen Linien schnell Verbesserungen für die Fahrgäste erreichen können, bei denen die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist bzw. perspektivisch ein deutlicher Nachfrageanstieg erwartet wird. Gemeinsam mit der BVG haben wir daher die Linien festgelegt, auf denen sowohl dringender Handlungsbedarf besteht als auch die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014 gegeben sind“, sagt Senator Müller. Nicht alle Linien, bei denen Bedarf für mehr Fahrten besteht, können bei den Mehrbestellungen berücksichtigt werden, denn gerade in der Rush-Hour sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz. Mehrleistungen zu den Spitzenzeiten von Berufs- und Schülerverkehr können daher erst erbracht werden, wenn auch zusätzliche Fahrzeuge verfügbar sind. Aber auch hier zeichnen sich durch die kurzfristige Bestellmöglichkeit für zusätzliche Fahrzeuge Lösungen ab, die möglicherweise noch im Frühjahr zur Umsetzung von weiteren dringend gebotenen Taktverdichtungen auch im Berufsverkehr führen werden. Eine Reihe sinnvoller Leistungsausweitungen muss vorerst zurückgestellt werden, da auch die im Doppelhaushalt bewilligten zusätzlichen Mittel den Bedarf an ÖPNV-Leistungen in der wachsenden Stadt noch nicht abdecken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird sich daher für einen weiteren Mittelaufwuchs in den Folgejahren einsetzen. Grundlage für die Mehrbestellungen sind die Untersuchungen und Planungen, die im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Berlin für die Jahre 2014-2018 durchgeführt wurden sowie die aktuellen Nachfragedaten der BVG. Die Fortschreibung ist mittlerweile abgeschlossen und der Plan befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.

Novelle zum ÖPNV-Gesetz im Land Brandenburg Offener Brief an alle Abgeordneten des Verkehrsausschusses

http://www.bahnkunden.de/

(19.2.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung der Verabschiedung der Novelle zum #ÖPNV-Gesetz #Brandenburg wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie, um Ihnen die wohl weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Wir appelieren an Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es gefährdet mittelfristig ein gutes und ausreichendes Angebot mit Straßenbahn und Bus. Wir haben den Eindruck, dass das ÖPNV-Gesetz lediglich dazu dient, die Verantwortung für Bahn und Bus vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte abzuwälzen, ohne im Gegenzug für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Daseinsvorsorge und Subsidiarität sieht unserer Meinung nach anders aus. Wer erklärt in vier, fünf oder acht Jahren der Öffentlichkeit, dass die Straßenbahn in Brandenburg an der Havel oder Cottbus als umweltfreundliches und barrierefreies Verkehrsmittel nicht mehr zu finanzieren ist? 1. Barrierefreiheit findet nicht statt Die Umsetzung der Barrierefreiheit (in der Anhörung am 16.1.2014 war davon auch die Rede) ist völlig ungeklärt; auch hierbei werden die Aufgabenträger, so jedenfalls unser Eindruck, vom Land alleine gelassen. Viele Haltestellen müssen bis 2020 baulich verändert werden, um barrierefrei zugänglich zu sein. Sofern hiermit größere Baumaßnahmen verbunden sind, muss bald mit den Planungen begonnen werden. Hierzu wiederum ist aber Voraussetzung, dass die Finanzierung geklärt ist. Zahlreiche alte Straßenbahnfahrzeuge können nur mit einem finanziellen Riesenaufwand, der in vielen Fällen einem Neubau gleichkommt, entsprechend umgerüstet werden. Wer soll das finanzieren? Das Land hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hierfür keine Verantwortung mehr. 2. Absenken der Investitionsförderung von 17,1 Mio. Euro (2013) auf 5 Mio. in 2014 – ist das der erwünschte Fortschritt? Dreh- und Angelpunkt ist die pauschale Förderung der Aufgabenträger mit Straßenbahnen und Eberswalde mit seinem Obus mit 5 Mio. Euro jährlich. Diese Summe ist angeblich ausreichend, um die anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen der kommenden Jahre zu finanzieren. Wie kommt diese Summe zustande? 2008 bis 2010 sind durchschnittlich pro Jahr 4,1 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land Brandenburg ausgereicht worden. Wird allerdings ein längerer „Lebenszyklus“ von Fahrzeugen und Gleisanlagen betrachtet, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Von 1999 bis 2010 sind laut VDV für die Straßenbahnen im Land Brandenburg im jährlichen Durchschnitt 8,5 Mio. Euro an Investitionen gewährt worden. Warum nimmt das Ministerium als Grundlage für die Ermittlung des angeblichen Investitionsbedarfs für die kommenden Jahre einen Mini-Zeitraum, der überhaupt nicht repräsentativ ist? Dass die 5 Mio. Euro überhaupt nicht ausreichen, zeigt auch die Landeshauptstadt Potsdam. Hier wächst die Bevölkerung stetig an und die ViP haben immer mehr Fahrgäste zu befördern. In Folge der neuen, pauschalen Zuweisungen würde Potsdam pro Jahr ca. 1 Mio. Euro weniger Geld für seine Straßenbahn bekommen, obwohl hier ein Ausbau des Straßenbahnnetzes dringend erforderlich ist. Im Haushalt soll der Einzelplan 11 (MIL), Kapitel 11 500, Titelgruppe 70 „Investitionen für den ÖPNV gemäß Gesetz zum EntflechtG“ von 2013 17,1 Mio. Euro auf 2014 5,0 Mio. Euro um über 70 % gekürzt werden. Zeigen nicht alleine diese beiden Zahlen die Dramatik? Unser Fazit: Wird die Förderung von 5 Mio. Euro nicht deutlich erhöht, wird keiner der betroffenen Aufgabenträger die in wenigen Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen finanzieren können. Es droht dann somit das Aus für die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Woltersdorf, Schöneiche, Rüdersdorf und Strausberg. Verkehrswende? Förderung des Umweltverbundes? Nicht in Brandenburg. 3. Mitwirkung Wir hätten uns gewünscht, dass den Aufgabenträgern verbindlich das Aufstellen von Nahverkehrsplänen und Einrichten von Nahverkehrsbeiräten vorgeschrieben wird. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit sollte selbstverständlich werden, wenn wenig Geld zur Verfügung steht und neue Wege begangen werden sollen. Transparenz und Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung sollten auf allen Ebenen erprobt und genutzt werden, um die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Sehr veehrte Abgeordnete, wir haben nach wie vor den Eindruck, dass der vorgelegte Entwurf zum ÖPNV-Gesetz den regionalen Aufgabenträgern mehr Kompetenz und Entscheidungsfreiheit zubilligen möchte (das ist positiv), ihnen andererseits die dafür notwendige finanzielle Ausstattung vorenthält (das ist negativ). Wir appellieren an Sie, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs in Brandenburg zu sorgen. Nur dann können die Ziele des ÖPNV-Gesetzes mit Leben erfüllt werden: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Durch Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll der motorisierte Individualverkehr, insbesondere in und zwischen Verdichtungsräumen zurückgeführt, zumindest aber ein weiterer Anstieg verhindert werden.“ (§ 2 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz). Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Potsdam + Straßenbahn: DBV kritisiert die Finanzierung der Sanierung der ÖPNV-Trasse am Alten Markt in Potsdam aus Mitteln der ViP

http://www.bahnkunden.de/

(16.2.2014) Die Fraktion Die Andere stellte eine Kleine Anfrage zur baulich mangelhaften #ÖPNV-#Trasse am #Alten Markt. Aus der Antwort geht hervor, dass die #ViP die #Sanierungsmaßnahmen teilweise aus eigenen Mitteln finanzieren musste. Hierzu erklärt der Regionalverband Potsdam-Mittelmark des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV): Mit Unverständnis hat der DBV Potsdam-Mittelmark zur Kenntnis genommen, dass die Potsdamer Verkehrsbetriebe offensichtlich einen Teil der Sanierungsarbeiten an der ÖPNV-Trasse vor dem neuen Landtag selber finanzieren mussten. Dieser Umstand ist für den DBV völlig indiskutabel! Wir sind der Ansicht, dass für diese Sanierung nach dem Veruracherprinzip jene Stellen im Rathaus zur Kasse gebeten werden, die die Verlegung des Pflasters veranlasst haben. Indessen sind den Verkehrsunternehmen ViP und HVG weitere Kosten durch mehrfache Umleitungen entstanden, die in dieser Rechnung bisher nicht berücksichtigt wurden. All diese Gelder fehlen den Unternehmen an anderer Stelle, ganz abgesehen von den Unannehmlichkeiten für die Potsdamer Fahrgäste. Bei allem Verständis für den Wunsch nach städtebaulicher Integrität von Verkehrsanlagen, sollte die Funktionalität an erster Stelle stehen. Denkmalpflegerische Maximalforderungen sind demnach aus Sicht des DBV völlig fehl am Platze. Insgesamt beobachtet der DBV leider immer wieder den Umstand, dass sich bei der Finanzierung verschiedener Vorhaben unberechtigt an den städtischen Unternehmen bedient wird. Diesen Fakt werden wir weiterhin öffentlich kritisieren. i.A. Benjamin Karl Kontakt: 01 51 / 15 36 15 45

Straßenverkehr + Bus: Sperrung der Freybrücke – Staakener Dorfkern von Schwerlastverkehr entlasten, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

Frage 1: Wann ist mit der #Öffnung der #Behelfsbrücke, wann mit der #Fertigstellung der neuen #Freybrücke zu rechnen, welche Auswirkungen für den Wirtschaftsund #ÖPNV-Verkehr hat bis dahin die Sperrung der Freybrücke für Fahrzeuge ab 18 Tonnen? Antwort zu 1.: Die Bauablaufplanung sieht die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung für Sommer 2014 vor. Derzeit werden Änderungen der Bautechnologie und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, welche eine vorgezogene Teilfreigabe und Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung beinhalten. Mit der Verkehrsfreigabe der neuen Freybrücke ist weiterhin mit Ende 2015 zu rechnen. Die alte Brückenkonstruktion wird aufgrund des Bauwerkszustandes ständig überwacht. Hierbei sind Setzungen an der stark geschädigten Altkonstruktion erkennbar geworden. Aus Sicherheitsgründen wurde bis zu einer erneuten Untersuchung der Brückenkonstruktion zunächst eine Befahrung mit LKW in beiden Richtungen verboten. Untersuchungen des Haupttragwerkes der alten Brückenkonstruktion durch einen Prüfingenieur und sofort ausgeführte Notunterstützungsmaßnahmen ermöglichten die Freigabe der Brücke für Fahrzeuge bis 18 t zulässiges Gesamtmasse in einer Spur je Richtung. Mit der seit 17.01.2014 auf 18 Tonnen erweiterten Lastbeschränkung konnte diese Verkehrsverbindung wieder für einen großen Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Sofortmaßnahmen Umleitungsstrecken eingerichtet. Die Auswirkungen für den Wirtschafts- und ÖPNVVerkehr bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung und Berücksichtigung der Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 18 Tonnen. Insbesondere mit der BVG laufen enge Abstimmungen zur weitestmöglichen Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsanbindungen über die Freybrücke. Die Freybrücke wird regulär von den Linien M49 (Heerstraße/ Nennhauser Damm – S+U Zoologischer Garten) und X34 (Kladow, Kaserne Hottengrund – S+U Zoologischer Garten) sowie in der Hauptverkehrszeit zusätzlich von der Linie X49 (Staaken, Hahneberg – S Messe Nord/ICC) befahren. Auf den Linien M49 und X34 sind planmäßig Doppeldecker- oder Gelenkbusse im Einsatz, die je Fahrzeug rund 100 Gesamtplätze bieten und ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 bzw. 28 Tonnen aufweisen. Diese Fahrzeugtypen können die Freybrücke aufgrund der verringerten Tragfähigkeit bis zur Inbetriebnahme der Behelfsbrücke nicht mehr passieren. Die BVG hat daher die gesamte Linie M49 auf zwölf Meter lange Eindecker-Busse mit rund 70 Gesamtplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen umgestellt. Aufgrund des bei der BVG erforderlichen organisatorischen Vorlaufs für Angebotsanpassungen wird zunächst der reguläre 10-Minuten-Takt der Linie beibehalten. Ab dem 09.02.2014 wird die BVG die Linie M49 alle sechs bis sieben Minuten bedienen. Die Linie X34 wird verkürzt und fährt ab Gatower Straße/Heerstraße umgeleitet über Wilhelmstraße und Klosterstraße zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Der Abschnitt Heerstraße bis Zoologischer Garten entfällt. Die Linie X49 entfällt komplett. Die Bedienung aller drei Linien mit kleineren Eindeckern ist nach Angaben der BVG mit dem vorhandenen Fahrzeugpark nicht möglich. Aufgrund des Einsatzes kleinerer Fahrzeuge sowie der umgeleiteten bzw. eingestellten Linien ist die Platzkapazität in der Relation Heerstraße – Kantstraße – S+U Zoologischer Garten gegenüber dem regulären Angebot merkbar eingeschränkt. Die Fahrgäste sollten daher nach Möglichkeit die betroffenen Abschnitte umfahren. Hierfür bieten sich die SBahn- Linie 5 zwischen S+U Rathaus Spandau, S Heerstraße und S+U Zoologischer Garten, die U-Bahn-Linie 2 zwischen U Theodor-Heuss-Platz und S+U Zoologischer Garten sowie die Regionalbahnlinien RE 2 und RB 14 zwischen S+U Rathaus Spandau und S+U Zoologischer Garten an. Frage 2: Wie bewertet der Senat, zur Entlastung des Dorfkerns Staaken, Vorschläge zur Umleitungsregelung über die Straße Am Industriepark (insbesondere abknickende Vorfahrtsregelung Nennhauser Damm/Am Industriepark und bessere Ausschilderung)? Antwort zu 2.: Die Verkehrslenkung Berlin plant eine Änderung der Vorfahrtregelung am Nennhauser Damm – Am Zeppelinpark. Im Zusammenhang mit der ergänzenden Wegweisung zur abknickenden Vorfahrt sind jedoch noch Abstimmungen erforderlich, so dass die Prüfung hierzu derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Berlin, den 04.02.2014 M i c h a e l M ü l l e r ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014)

Straßenverkeh + Bus: Sperrung der Freybrücke – Staakener Dorfkern von Schwerlastverkehr entlasten

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt: Frage 1: Wann ist mit der Öffnung der #Behelfsbrü- cke, wann mit der Fertigstellung der neuen #Freybrücke zu rechnen, welche Auswirkungen für den Wirtschafts und #ÖPNV-Verkehr hat bis dahin die Sperrung der Freybrücke für Fahrzeuge ab 18 Tonnen? Antwort zu 1.: Die Bauablaufplanung sieht die #Verkehrsfreigabe der #Behelfsumfahrung für Sommer 2014 vor. Derzeit werden Änderungen der Bautechnologie und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, welche eine vorgezogene Teilfreigabe und Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung beinhalten. Mit der Verkehrsfreigabe der neuen Freybrücke ist weiterhin mit Ende 2015 zu rechnen. Die alte Brückenkonstruktion wird aufgrund des Bauwerkszustandes ständig überwacht. Hierbei sind Setzungen an der stark geschädigten Altkonstruktion erkennbar geworden. Aus Sicherheitsgründen wurde bis zu einer erneuten Untersuchung der Brückenkonstruktion zunächst eine Befahrung mit LKW in beiden Richtungen verboten. Untersuchungen des Haupttragwerkes der alten Brü- ckenkonstruktion durch einen Prüfingenieur und sofort ausgeführte Notunterstützungsmaßnahmen ermöglichten die Freigabe der Brücke für Fahrzeuge bis 18 t zulässiges Gesamtmasse in einer Spur je Richtung. Mit der seit 17.01.2014 auf 18 Tonnen erweiterten Lastbeschränkung konnte diese Verkehrsverbindung wieder für einen gro- ßen Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Sofortmaßnahmen Umleitungsstrecken eingerichtet. Die Auswirkungen für den Wirtschafts- und ÖPNVVerkehr bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung und Berücksichtigung der Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 18 Tonnen. Insbesondere mit der BVG laufen enge Abstimmungen zur weitestmöglichen Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsanbindungen über die Freybrücke. Die Freybrücke wird regulär von den Linien M49 (Heerstra- ße/Nennhauser Damm – S+U Zoologischer Garten) und X34 (Kladow, Kaserne Hottengrund – S+U Zoologischer Garten) sowie in der Hauptverkehrszeit zusätzlich von der Linie X49 (Staaken, Hahneberg – S Messe Nord/ICC) befahren. Auf den Linien M49 und X34 sind planmäßig Doppeldecker- oder Gelenkbusse im Einsatz, die je Fahrzeug rund 100 Gesamtplätze bieten und ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 bzw. 28 Tonnen aufweisen. Diese Fahrzeugtypen können die Freybrücke aufgrund der verringerten Tragfähigkeit bis zur Inbetriebnahme der Behelfsbrücke nicht mehr passieren. Die BVG hat daher die gesamte Linie M49 auf zwölf Meter lange Eindecker-Busse mit rund 70 Gesamtplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen umgestellt. Aufgrund des bei der BVG erforderlichen organisatorischen Vorlaufs für Angebotsanpassungen wird zunächst der reguläre 10-Minuten-Takt der Linie beibehalten. Ab dem 09.02.2014 wird die BVG die Linie M49 alle sechs bis sieben Minuten bedienen. Die Linie X34 wird verkürzt und fährt ab Gatower Straße/Heerstraße umgeleitet über Wilhelmstraße und Klosterstraße zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Der Abschnitt Heerstraße bis Zoologischer Garten entfällt. Die Linie X49 entfällt komplett. Die Bedienung aller drei Linien mit kleineren Eindeckern ist nach Angaben der BVG mit dem vorhandenen Fahrzeugpark nicht möglich. Aufgrund des Einsatzes kleinerer Fahrzeuge sowie der umgeleiteten bzw. eingestellten Linien ist die Platzkapazität in der Relation Heerstraße – Kantstraße – S+U Zoologischer Garten gegenüber dem regulären Angebot merkbar eingeschränkt. Die Fahrgäste sollten daher nach Möglichkeit die betroffenen Abschnitte umfahren. Hierfür bieten sich die SBahn-Linie 5 zwischen S+U Rathaus Spandau, S Heerstraße und S+U Zoologischer Garten, die U-Bahn-Linie 2 zwischen U Theodor-Heuss-Platz und S+U Zoologischer Garten sowie die Regionalbahnlinien RE 2 und RB 14 zwischen S+U Rathaus Spandau und S+U Zoologischer Garten an. Frage 2: Wie bewertet der Senat, zur Entlastung des Dorfkerns Staaken, Vorschläge zur Umleitungsregelung über die Straße Am Industriepark (insbesondere abknickende Vorfahrtsregelung Nennhauser Damm/Am Industriepark und bessere Ausschilderung)? Antwort zu 2.: Die Verkehrslenkung Berlin plant eine Änderung der Vorfahrtregelung am Nennhauser Damm – Am Zeppelinpark. Im Zusammenhang mit der ergänzenden Wegweisung zur abknickenden Vorfahrt sind jedoch noch Abstimmungen erforderlich, so dass die Prüfung hierzu derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Berlin, den 04.02.2014 M i c h a e l M ü l l e r ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014)

Regionalverkehr: Vereinbarung zum „Prignitzkonzept“

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Brandenburgs Verkehrsminister Jörg #Vogelsänger und Finanzminister Christian #Görke haben heute in #Kyritz mit den beiden Landräten Hans Lange (#Prignitz) sowie Ralf Reinhardt (#Ostprignitz-Ruppin) die Vereinbarung zum „#Prignitzkonzept“ unterschrieben. Nach dem unter Federführung des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) ausgearbeiteten #ÖPNV-Konzept beteiligen sich das Land und beide Landkreise zukünftig an der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei dem der Schienenverkehr zwischen #Neustadt (Dosse) und #Kyritz-Nord sowie zwischen #Pritzwalk und #Meyenburg das Rückgrat bildet. Vogelsänger: „In den vergangenen Monaten haben viele Akteure in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz engagiert für ihre Bahn gekämpft. Auch die ausführliche Debatte über die Medien hat dazu geführt, dass sich wieder mehr Menschen zur Bahn bekennen. Mit diesem Schwung sind alle Beteiligten 2013 auch in die Beratungen gegangen. Dennoch war mit Blick auf die äußerst begrenzten Möglichkeiten des Landes und der Kreise durchaus offen, ob ein Bahnangebot aufrechterhalten werden kann und wenn ja, in welcher Form. Das heute unterzeichnete ,Prignitzkonzept‘ ist der Beleg dafür, dass es, wenn alle an einem Strang ziehen, gelingen kann, Alternativen zu Streckenstilllegungen zu entwickeln. Es ist aber auch der Auftrag an die Region, noch mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.“ Görke: „Dass für die wichtigen regionalen Schienenetzverbindungen im Norden Brandenburgs jetzt eine gemeinsame Lösung zwischen dem Land und den Landkreisen gefunden worden ist, freut mich sehr. Aufgrund des starken kommunalen Engagements werde ich das Infrastrukturministerium dabei unterstützen, den noch fehlenden finanziellen Betrag durch das Land bereitzustellen, um den öffentlichen Nahverkehr und insbesondere auch den Güterverkehr in der Region Prignitz – Ostprignitz-Ruppin auch für die kommenden Jahre abzusichern.“ Sowohl die RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk als auch die RB 74 Pritzwalk – Meyenburg, die zurzeit von der Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH (EGP) betrieben werden, stehen aufgrund des hohen Zuschussbedarfs im Verhältnis zu den geringen Fahrgastzahlen seit Jahren auf dem Prüfstand. Die Ticketeinnahmen können nur einen geringen Teil der Gesamtkosten decken. In der Folge vereinbarten Land und Landkreise, eine gemeinsame Lösung zur Organisation des ÖPNV in diesem Raum („Prignitzkonzept“) zu suchen. Im laufenden Jahr stellt das Brandenburger Verkehrsministerium noch die Finanzierung für die RB 73 und 74 allein sicher. Für das kommende Jahr wird eine Bestellung der gleichen Leistung wie 2014 angestrebt, wobei das Land drei Viertel und die Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin ein Viertel der Bestellkosten tragen. Auch nach 2015 teilen sich das Land und die beiden Landkreise die Kosten für die Bestellung von Bahnleistungen in der Region zwischen Neustadt (Dosse) und Kyritz- Nord wie auch zwischen Pritzwalk und Meyenburg. Die Kosten werden mit maximal 2,5 Millionen Euro jährlich gedeckelt. Dafür stellt das Brandenburger Verkehrsministerium pro Jahr 1,1 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln bereit. Die verbleibenden rund 1,4 Millionen Euro teilen sich das Land (75 Prozent = 1,05 Millionen Euro) und die beiden Landkreise (25 Prozent = 350.000 Euro). Die Bahnbestellung ab 2016 wird für mehrere Jahre per Wettbewerbsverfahren vergeben. Der finanzielle Umfang der Leistungen kann 2,5 Millionen Euro unterschreiten – aber nicht überschreiten. Gegenwärtig wird noch geprüft, ob die Aufträge für fünf (bis 2021) oder für zehn Jahre (bis 2026) vergeben werden sollen. Weiterhin gibt die Vereinbarung die an den Bahnstrecken unbedingt notwendigen Investitionskosten mit 3,1 Millionen Euro an. Die Summe wurde durch Gutachter ermittelt. Darunter erwähnt ist auch der Bau einer Station in Kyritz-Nord, der künftig ein neuer Umsteigepunkt zwischen Bus und Bahn sein soll. Für diese Investitionen wird die Inanspruchnahme von Mitteln aus Förderprogrammen des Landes geprüft (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 06.02.14)

allg. + Regionalverkehr: Anhörung zum ÖPNV-Gesetz in Brandenburg DBV kritisiert Entwurf als mutlos und unterfinanziert

#DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg 16.1.2014 Am heutigen Tag fand im #Verkehrsausschuss des Brandenburger Landtags die Anhörung zur geplanten Änderung des Brandenburger #ÖPNV-#Gesetzes statt. Der DBV-Landesverband war dazu geladen. Der DBV kritisiert, dass es auch diesmal keine Verpflichtung zur Bestellung eines Nahverkehrsbeirates in den Landkreisen und kreisfreien Städte gäbe. Die Bedeutung der kommunalen Nahverkehrspläne und Beiräte werde immer wichtiger und eine verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit über die Mitarbeit in den Beiräten sei deshalb unerlässlich. Nur so können wichtige Hinweise gegeben und die Akzeptanz erhöht werden. Die Nahverkehrspläne sind die Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr. Hier wünscht sich der DBV mehr Mut, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewärleisten. Die Bedeutung einer angemessenen und auskömmlichen Finanzierung wiederum sei Voraussetzung für ein attraktives Straßenbahn-, Obus- und Busangebot. Die geplante jährliche Pauschalzuweisung von jährlich 5 Millionen ist überhaupt nicht ausreichend, um die in den kommenden Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen zu finanzieren. So betrug die Förderhöhe alleine im vergangenen Jahr 17,1 Millionen und soll nun auf 5 Millionen sinken? Der DBV hofft, dass die Abgeordneten die Folgen des Gesetzentwurfes erkennen und die Pauschalzuweisung für Investitionen bedeutend höher ausfällt. Sonst befürchtet der DBV, dass in einigen Jahren in den Straßenbahnbetrieben Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg (Havel), Strausberg, Rüdersdorf, Woltersdorf und Schöneiche und beim Obus in Eberswalde „die Lichter ausgehen“ werden. Elektromobilität auf dem Vormarsch? Nicht beim öffentlichen Personennahverkehr. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94