U-Bahn: Wagenmangel bei der BVG Berlin bekommt doch keine U-Bahn-Wagen aus Hamburg, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/wagenmangel-bei-der-bvg-berlin-bekommt-doch-keine-u-bahn-wagen-aus-hamburg,10809298,29907462.html Mit Fahrzeugen aus der Hansestadt wollte die BVG ihren #Wagenmangel lindern. Doch nun steht fest: Die #Hamburger #Hochbahn braucht die Fahrzeuge selbst. Mit #fabrikneuen -Bahnen, die eigentlich für Hamburg bestimmt sind, wollten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihren Wagenmangel kurzfristig lindern. Doch dazu wird es jetzt doch nicht kommen. Die Hamburger Hochbahn teilte mit, dass sie keine Fahrzeuge erübrigen kann. Die Frage, ob Berlin U-Bahnen einige Jahre lang übernehmen darf, „ist tatsächlich an uns herangetragen worden“, sagte Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum. „Allerdings kommt eine solche Lösung – unabhängig von den technischen Voraussetzungen – nicht in Frage, da wir alle neuen Fahrzeuge vom Typ DT 5 selbst dringend benötigen.“ Neue Fahrzeuge dringend benötigt Wie berichtet hat der Berliner Senat 58 Millionen Euro für den Kauf von U-Bahnen bewilligt. Neue Fahrzeuge werden dringend benötigt – zum einen, weil Berlin wächst und immer mehr Menschen die BVG nutzen, zum anderen, weil viele U-Bahnen in die Jahre gekommen sind. Risse an Wagenkästen und Drehgestellen machen den BVG-…

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (V) – Lärmschutz für betroffene Anwohner?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen entlang der #Bahntrasse zwischen dem Bahnhof #Spandau und der Landesgrenze sind an der Trasse der #Hamburger Bahn zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit #Lärmschutzwände installiert worden?

Antwort zu 1: Die zweigleisige Strecke Hamburg- Berlin wurde im Planfeststellungsabschnitt Spandau (West) – #Albrechtshof in den Jahren 1994/95 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des #Eisenbahn- #Bundesamtes vom 15.08.1994 ausgebaut und elektrifiziert. Gegenstand des Vorhabens war damals der Aufbau eines – für die Aufnahme von vier Gleisen geeigneten – Bahndamms mit zwei auf der Südseite des Damms trassierten Fernbahngleisen und Oberleitungen sowie die Aufhebung der niveaugleichen Bahnübergänge und deren Ersetzung durch Eisenbahnüberführungen. Über die aus diesem Anlass zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durch den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.1996 entschieden. Dieser sieht im wesentlichen durchgehende Lärmschutzwände mit bis zu 2 m Höhe auf der Südseite der Trasse und nördlich der Trasse Lärmschutzwände nur im Bereich der neu gebauten Eisenbahnüberführungen vor. Wann genau diese Lärmschutzwände durch die Deutsche Bahn AG errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis des EBA. Frage 2: Welche anderweitigen Lärmschutzmaßnahmen sind in welchen Bereichen entlang der Bahntrasse Hamburger Bahn zwischen dem Bahnhof Spandau und der Landesgrenze zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit installiert worden? Antwort zu 2: Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12. 1996 sieht im gesamten Planfeststellungsabschnitt als weitere Lärmvorsorgemaßnahme das besonders überwachte Gleis vor. Für ein nördlich der Trasse gelegenes Gebäude (Finkenkruger Weg 70) ist außerdem passiver Schallschutz angeordnet worden. Frage 3: Welche rechtliche Voraussetzung war für diese Maßnahme gegeben und weshalb wurden nicht entlang der gesamten Bahntrasse Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlage für die im Beschluss vom 20.12.1996 getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen ist die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung). Beim Ausbau einer vorhandenen zweigleisigen Strecke bestehen Ansprüche auf Schallschutz nur für denjenigen Immissionsorte, bei denen sich infolge des Vorhabens der Beurteilungspegel um grundsätzlich mindestens 3 dB(A) erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 der 16. BImSchV). Dies war bei vielen Immissionsorten südlich der Trasse der Fall, weil die Trasse gegenüber ihrer bisherigen Lage um ca. 10 m nach Süden verschoben wurde. Bei den Immissionsorten nördlich der Trasse war in der Regel keine hinreichende Erhöhung des Beurteilungspegels in der Schalltechnischen Untersuchung ermittelt worden, weil die Trasse nach der Realisierung des Vorhabens von der Bebauung weiter entfernt verläuft. Lärmerhöhungen auf der Nordseite stellte die Schalltechnische Untersuchung jedoch auch bei solchen Immissionsorten nördlich der Trasse fest, die im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführungen lagen, weil hier nunmehr der Brückenzuschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen war. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Trassennordseite erhoben damals Klage gegen den Beschluss vom 20.12.1996 mit dem Ziel, ebenfalls Lärmvorsorgemaßnahmen zu erhalten. Die Klagen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1999 (Az. BVerwG 11 A 9.97) abgewiesen. Frage 4: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich zusätzliche Lärmschutzwände fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus bis ins Falkenhagener Feld (entlang der Seegefelder Straße und der Bötzowbahn) verlängert wird? Frage 5: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich andere Lärmschutzmaßnahmen (welche?) fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau ins Falkenhagener Feld verlängert wird? Antwort zu 4 und 5: Eine verbindliche Aussage kann weder der Senat von Berlin noch das Eisenbahn- Bundesamt geben. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine verbindliche Entscheidung über die zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen im Fall einer Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus zu erwirken: a) Erstellung einer technischen Planung mit einer Trassierung des oder der S-Bahngleise parallel zur Strecke Hamburg – Berlin (Strecke Nr. 6100) und/oder entlang der Bötzowbahn b) Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung c) Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des oder der S-Bahngleise d) Antrag der Deutschen Bahn Netz AG bzw. der Havelländischen Eisenbahn (HVLE) zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens e) Entscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss des EBA f) ggf. gerichtliche Klageverfahren. Frage 6: Welche Rechtsgrundlagen und welche weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Grenzwerte, wären für diese Maßnahmen bei Verlängerung der S-Bahn gegeben? Antwort zu 6: Im Falle des Neubaus eines oder zweier S-Bahngleise würde der vorhandene Schienenweg um ein oder zwei zusätzliche Gleise erweitert. In solchen Fällen greift nach der 16. BImSchV eine andere Schallbetrachtung als in den Fällen des Ausbaus bestehender Strecken. Im Falle einer Erweiterung haben die Anwohner gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der 16. BImSchV unmittelbar einen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV. Dies dürfte zu zusätzlichen Lärmvorsorgeansprüchen führen. Aussagen dazu, welche konkreten Maßnahmen hieraus resultieren würden, wären aus heutiger Sicht rein spekulativ. Auf die Antwort zu 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen gerechnet und wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 7: Die Höhe der Kosten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten zu treffenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen beziffert werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vorhabensträger. Frage 8: Werden anliegende Anwohner an den Kosten beteiligt, oder erfolgt in einer anderen monetären oder nicht-monetären Art eine Belastung der Anwohner? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Erwartungshaltung an die Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen bestehen und wie sind diese quantifizierbar? Antwort zu 9: Lärmschutzmaßnahmen werden gemäß 16. BImSchV zum Schutz vom Verkehrslärm Betroffener entlang von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bei Bau oder wesentlichen Änderungen angeordnet. Ziel ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Aufgrund von Autobahnbau bei Ludwigslust: Umleitung und Ausfall von Zügen auf der Strecke Berlin–Hamburg

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/4322348/hsh20130815.html?start=0&itemsPerPage=20

(Berlin, 15. August 2013) Wegen des Neubaus einer Brücke für die #Autobahn #A14 muss die #Bahnstrecke #Berlin–Hamburg zwischen #Grabow und #Ludwigslust in den Nächten von Freitag, 23. August, bis Sonntag, 25. August, jeweils von 19.50 bis 9.15 Uhr, sowie von Sonntag, 25. August, 20.50 Uhr, bis Montag, 26. August, 5.45 Uhr, gesperrt werden. Die Fernverkehrszüge werden über Stendal/Wittenberge umgeleitet. Dabei verlängert sich die Reisezeit zwischen Berlin und Hamburg um etwa zwei Stunden. Acht Züge fallen auf Teilstrecken aus. Im Regionalverkehr werden Busse eingesetzt. Insbesondere Besucher des #Fußballspiels #Hertha BSC gegen #Hamburger SV, die am Abend des 24. August 2013 in Richtung Hamburg zurückreisen wollen, sollten sich über die geänderten Fahrpläne informieren. Die Änderungen sind in die Fahrpläne eingearbeitet und unter anderem aufwww.bahn.de abrufbar. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Fahrt rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen. Informationen gibt es auch im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, unter der Service-Rufnummer 01806 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct), beim Kundendialog DB Regio Nordost unter (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Ab durch den Tunnel Planungen für den Berlin-Brandenburg-Takt 2006 Die magische Veranstaltung Fußballweltmeisterschaft im Sommer 2006 wirft auch für den Regionalverkehr ihre Schatten voraus., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10003077

Es weis niemand, warum drei oder vier ausverkaufte Fußballspiele im Berliner Olympiastadion die vorhandene #Verkehrsinfrastruktur überfordern sollten, aber trotzdem bietet sich mit dem Termin ein willkommener #Fixpunkt für die #Inbetriebnahme von #Nord-Süd-Tunnel und #Lehrter Bahnhof an.

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Regionalverkehr: Mehr Wettbewerb für die Bahn Von Berlin nach Ostbrandenburg fahren bald private Regional-Züge, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/mehr-wettbewerb-fuer-die-bahn/491862.html

Potsdam. In Brandenburg bekommt die Deutsche #Bahn weitere #Konkurrenz: Vier #Regionalbahnstecken von #Berlin-Lichtenberg nach #Ostbrandenburg sowie die Linie #Eberswalde#Templin werden ab 1. Dezember 2004 von einer #privaten Eisenbahngesellschaft betrieben. Und der neue Betreiber verspricht auf den Linien RB 36 und RB 70 nach Frankfurt (Oder), der RB 25 nach Tiefensee und der RB 63 Eberswalde-Templin besser zu sein als der frühere #Monopolanbieter. „Es wird moderner, pünktlicher, zuverlässiger und kundenorientierter“, sagte Geschäftsführer Ralf #Böhme von der #Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (#ODEG) am Dienstag in Potsdam bei der Vertragsunterzeichnung.

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Regionalverkehr: punkt 3-Gespräch mit Dr. Joachim Trettin, DB REGIO 2004 Züge im Regionalverkehr sollen pünktlicher und zuverlässiger fahren, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Worüber haben Sie sich in Ihrer Funktion als DB #Regio-Chef im vergangenen Jahr am meisten gefreut, worüber am meisten geärgert?

Vielleicht fange ich doch mal mit „geärgert“ an, weil das uns und unseren Kunden meist intensiver im Gedächtnis bleibt, als das Erfreuliche. #Unpünktlichkeit und #Mangel an Qualität im #Zugverkehr ärgern mich mindestens ebenso wie jeden betroffenen Fahrgast, sind wir #Eisenbahner doch genau dazu angetreten, unserer Region #Nordost einen hochwertigen, schnellen und zuverlässigen #Schienenverkehr zu organisieren.

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Regionalverkehr: Netz-Ost der Bahn geht an Private Zuschlag an Prignitz und Hamburg, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/netz-ost-der-bahn-geht-an-private-zuschlag-an-prignitz-und-hamburg/368358.html

Potsdam. Das brandenburgische Unternehmen #Prignitzer Eisenbahn (#PEG) übernimmt zusammen mit der #Hamburger Hochbahn im Dezember 2004 den Betrieb auf dem so genannten #NetzOst. Dazu gehören die Strecken von Lichtenberg nach #Frankfurt (Oder) über #Eberswalde (#RB60) und über #Beeskow (#RB36) und von Lichtenberg nach #Tiefensee (RB 2) sowie die Strecke Eberswalde– #Templin (#RB63). Die neuen Betreiber übernehmen den Betrieb von der Bahn AG, die im Wettbewerb – wie auch die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) – unterlegen war. Auf dem Netz-Ost finden zehn Prozent der Kilometer-Leistungen im #Schienennahverkehr Brandenburgs statt. Der Vertrag gilt zehn Jahre.

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