Seit wie vielen Jahren besteht auf dem Abschnitt zwischen #Südende und #Lichterfelde-Ost bereits ein #10-Minutentakt?
Antwort zu 1:
Der 10-Minuten-Takt im Abschnitt Südende – Lichterfelde Ost besteht tagsüber seit der Wiederinbetriebnahme dieses zuvor nicht befahrenen Streckenabschnitts im Mai #1995. Eine rund zweijährige Unterbrechung, während der dieser Abschnitt nur im 20-min-Takt bedient wurde, bestand zwischen 2009 und 2011 infolge des Fahrzeugmangels während der S-Bahn-Krise. Seither wird der 10-Minuten-Takt in diesem Abschnitt wieder angeboten.
Es kann nicht sein, dass die Deutsche Bahn internationale Reisende auf der einzigen #deutsch-polnischen #Fernverkehrsstrecke auf die „Autobahn“ verfrachtet. Man kann hier nur von #Baustellenmissmanagement sprechen, weil schließlich die #Oderbrücke der #Ostbahn, die in der Vergangenheit regelmäßig als #Umleitungsstrecke genutzt wurde, nicht rechtzeitig fertig wurde.
Trotzdem wird die derzeit einzig zur Verfügung stehende Trasse zusätzlich gesperrt. Es wird zudem nicht kommuniziert, weshalb die ursprünglich geplanten #Umleitungen der #EC-Züge über #Cottbus nicht stattfinden.
Frage 1: Wurde nach Kenntnis des Berliner Senats untersucht, wie eine #Tram-Verbindung vom #Wendenschloss zu den S-Bahnhöfen #Spindlersfeld und / oder #Adlershof geschaffen werden kann? a. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit eines #zweiten Tramgleises von der #Amtsstraße / #Müggelheimer Straße bis zur #Lange Brücke, um so einen Lückenschluss zu erreichen? Gibt es gravierende technische Hindernisse für ein zweites Gleis? Antwort zu 1: Die derzeitige #Straßenbahninfrastruktur lässt auf Grund der #Eingleisigkeit in der Müggelheimer Straße – bisher ist nur ein Gleis für die Fahrtrichtung nach Osten vorhanden – keine Direktverbindung zwischen Wendenschloß und Spindlersfeld oder Adlershof zu. Darüber hinaus bestehen weitere betriebliche Hinderungsgründe für die Einrichtung einer derartigen Straßenbahnverbindung, u.a. Eingleisigkeit #Döpfeldstraße, #Betriebshofsituation der Straßenbahn in Köpenick, fehlende #Endstellenmöglichkeit für die Straßenbahn in Spindlersfeld, begrenzte Endstellenkapazitäten in Wendenschloß und Adlershof, Leistungsfähigkeit 2 Wendenschloßstraße vor Müggelheimer Straße. Der Senat hat sich im Nahverkehrsplan 2019-2023 darauf konzentriert, die öffentliche Verkehrsmittelanbindung von Wendenschloß durch die Ausweitung des 10- Minuten-Taktes der Linie 62 (insbesondere Einführung eines 10-Minuten-Takt an Samstagen) zu verbessern. In der Müggelheimer Straße ist baulich Platz für die Errichtung eines zweiten Gleises freigehalten. Die Errichtung des zweiten Gleises im Abschnitt Kietzer Staße bis AltKöpenick wird derzeit geprüft.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024 neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde #Ostkreuz – #Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese beurteilt: a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min. b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern, Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min (Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69 auf 74 min. Antwort zu 1: Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung. Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung. Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der Nachfrageentwicklung möglich. 2 Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den Fahrplanzeiten ergeben. Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt? Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu erreichen? Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden müssen? Antwort zu 2 bis 4: Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten #Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als die Bedienung mit einem Zug pro Stunde. Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt. 3 Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die beschriebenen Mängel einzuführen? Antwort zu 5: Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar. Frage 6: Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der #Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen? Antwort zu 6: Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen – montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern? Antwort zu 7: Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden. Frage 8: Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten (Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau? 4 Antwort zu 8: Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder erneuert werden: Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche Inbetriebnahme Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz) Genehmigungsplanung 12/2024 Personentunnel am S-Bahnhof Nöldnerplatz Entwurfsplanung 12/2027 Straßenüberführung (SÜ) südliche Rhinstraßenbrücke Baudurchführung II/2021 KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer Kreuz) Grundlagenermittlung 12/2029 SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025 Eisenbahnüberführung Hönower Straße Grundlagenermittlung 12/2028 Frage 9: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden muss? Antwort zu 9: Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die #Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter Bahn leisten. Frage 10: Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend #Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen? Antwort zu 10: Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen 5 Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke eingebracht.
Berlin, den 25.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen #Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
2
Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
3
Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
4
Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
5
Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Pläne des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), bei der #Takterhöhung auf der Regionalbahnlinie #25 einige Stationen auszulassen, stoßen bei den Betroffenen auf Kritik. Laut Ausschreibung vom Mai soll es ab 2024 zwischen Berlin und Werneuchen einen #Halb-Stunden-Takt geben – allerdings nicht auf der ganzen Strecke: Drei Haltestellen mitten in #Ahrensfelde bekommen keine Takterhöhung. Laut VBB hat das technische Gründe, denn die Strecke ist bislang auf weiten Teilen eingleisig. Wilfried Gehrke, Bürgermeister von Ahrensfelde (Barnim), fordert nun, diese Stationen doch miteinzubeziehen – wenn nötig durch Umbau.
Bisher fährt die Bahn jede Stunde. Für viele Pendler komme das nicht in Frage, sagte Bürgermeister Gehrke am Freitag dem rbb. Ihm zufolge wäre ein 20-Minuten-Takt ideal. „Dann kann ich eine Viertelstunde warten und dann kommt die Bahn. Das akzeptiere ich“, so Gehrke. „Wenn das nicht der Fall ist, dann benutze ich ein anderes Mittel“. Die Folge seien Autostaus in Ahrensfelde.
#Eingleisigkeit als Grund für die Taktung
Für den #RB25 ist nun immerhin ein Halbstunden-Takt angekündigt. Ab 2024 soll man so in kürzeren Abständen von Werneuchen nach Berlin kommen.
Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt #zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen #Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz