Straßenbahn: Köpenicker Ortslage Wendenschloss mit der Tram an die S-Bahnhöfe Spindlersfeld und Adlershof verbinden, aus Senat

Frage 1:
Wurde nach Kenntnis des Berliner Senats untersucht, wie eine #Tram-Verbindung vom
#Wendenschloss zu den S-Bahnhöfen #Spindlersfeld und / oder #Adlershof geschaffen werden kann?
a. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit eines #zweiten Tramgleises von der #Amtsstraße /
#Müggelheimer Straße bis zur #Lange Brücke, um so einen Lückenschluss zu erreichen? Gibt es
gravierende technische Hindernisse für ein zweites Gleis?
Antwort zu 1:
Die derzeitige #Straßenbahninfrastruktur lässt auf Grund der #Eingleisigkeit in der
Müggelheimer Straße – bisher ist nur ein Gleis für die Fahrtrichtung nach Osten
vorhanden – keine Direktverbindung zwischen Wendenschloß und Spindlersfeld
oder Adlershof zu. Darüber hinaus bestehen weitere betriebliche
Hinderungsgründe für die Einrichtung einer derartigen Straßenbahnverbindung,
u.a. Eingleisigkeit #Döpfeldstraße, #Betriebshofsituation der Straßenbahn in Köpenick,
fehlende #Endstellenmöglichkeit für die Straßenbahn in Spindlersfeld, begrenzte
Endstellenkapazitäten in Wendenschloß und Adlershof, Leistungsfähigkeit
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Wendenschloßstraße vor Müggelheimer Straße. Der Senat hat sich im
Nahverkehrsplan 2019-2023 darauf konzentriert, die öffentliche
Verkehrsmittelanbindung von Wendenschloß durch die Ausweitung des 10-
Minuten-Taktes der Linie 62 (insbesondere Einführung eines 10-Minuten-Takt an
Samstagen) zu verbessern.
In der Müggelheimer Straße ist baulich Platz für die Errichtung eines zweiten Gleises
freigehalten. Die Errichtung des zweiten Gleises im Abschnitt Kietzer Staße bis AltKöpenick wird derzeit geprüft.


Frage 2:
Wie bewertet der Berliner Senat die ÖPNV-Anbindung des Siedlungsgebiets Wendenschloss
generell?
Antwort zu 2:
Das Siedlungsgebiet Wendenschloss ist über die Straßenbahnlinie 62, welche
überwiegend im 10-Minuten-Takt verkehrt, gut an den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Es bestehen unter anderem
Direktverbindungen zur Köpenicker Altstadt, zum S-Bahnhof Köpenick und zum
dortigen Zentrum. Die Straßenbahn verläuft in Wendenschloß entlang der
Wendenschloßstraße in westlicher Ortslage und schafft damit kurze Fußwege zu
der dichten Siedlungsbebauung in diesem Bereich und den dort geplanten
Neubaugebieten. Von den Einfamilienhausgebieten in der östlichen
Waldrandlage von Wendenschloß sind die Fußwege zur Straßenbahn teilweise
über den Zielwerten des Nahverkehrsplans des Landes Berlins.
Frage 3:
Kommt es nach Kenntnis des Berliner Senats in Hauptverkehrszeiten abschnittsweise zu Stau oder
verkehrsbedingt niedrigen Geschwindigkeiten auf der Linie 62 zwischen der Köpenicker Altstadt /
Bahnhofsstraße und dem S-Bahnhof Köpenick?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In Richtung S Mahlsdorf baut sich zwischen „Freiheit“ und „S Köpenick“ im
Durchschnitt eine Verspätungslage von rund einer Minute auf. In der
Gegenrichtung sind es bis zum „Rathaus Köpenick“ 90 Sekunden.
Im Ergebnis dessen ist staubedingt von einem bestehenden Mehrbedarf von 1
Minute für beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit (HVZ – 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
auszugehen.“
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Frage 4:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 4:
Keine, die dem Senat ersichtlich wären.
Berlin, den 20.04.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de