Bahnhöfe + Bahnverkehr: Planfeststellungsverfahren zum Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26099.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wie lautet der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf den #Regionalbahnhof #Köpenick?
Antwort zu 1:
Das #Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „#Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt
(Oder) – Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick und Parallelmaßnahmen #S3 Ost“ befindet
sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Planunterlagen für o.g. Bauvorhaben lagen vom 26.08. bis 25.09.2019 beim Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungsschluss war
der 25.10.2019.
Aufgrund der fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die
Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Plan geändert. Diese 1. Planänderung sowie die
Erwiderungen der Vorhabenträgerin auf die fristgemäß erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen wurden mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 14.10.2020 an die
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen
übersandt. Hierzu konnten Einwendungen bis zum 04.11.2020 erhoben werden.
2
Mit Schreiben vom 16.12.2020 hat die Vorhabenträgerin eine 2. Planänderung beim
#Eisenbahn-Bundesamt (#EBA), Außenstelle Berlin, beantragt. Nach Prüfung der Planänderungen durch das EBA und nach Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen
an die #Anhörungsbehörde erfolgt nun die weitere Beteiligung der durch die Änderungen
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen.
Frage 2:
Welche Einwände wurden seitens der Bürger/innen bei der Stadtplanung im Rathaus Köpenick bis zum
25.10.2019 geäußert? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die Bürgerinnen undd Bürger haben insbesondere zu den Belangen des Lärmschutzes
Einwendungen erhoben und eine Berücksichtigung der künftigen Wohnbebauung im Zuge
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit einer Bahnunterführung im
Planfeststellungsverfahren gefordert.
Frage 3:
Welche Schritte folgen nun nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und wann ist mit einem
Baubeginn für den Regionalbahnhof Köpenick zu rechnen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Nach dem Planfeststellungsbeschluss des EBA erfolgt die Zustellung und öffentliche
Bekanntmachung der Auslegung des Beschlusses. Mit Eintritt der Bestandskraft des
Beschlusses wird der Vorhabenträgerin der Bau des Vorhabens in eigener Verantwortung
ermöglicht.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird das Verfahren zur Vergabe der
Bauleistungen durchgeführt. Der Baubeginn soll im Oktober 2022 nach Zuschlagserteilung
an die Baufirma erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick in Anspruch nehmen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick wird einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in
Anspruch nehmen.“
Frage 5:
Welche Einschränkungen sind für den Bahnverkehr, den S-Bahn-Verkehr sowie für den Individualverkehr zu
erwarten. (Aufstellung nach Verkehrsart sowie Dauer der angenommenen Beeinträchtigung erbeten.)
3
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf den #S-Bahn-, #Regional- und #Güterverkehr
haben. Zeitweilige Sperrungen der S- oder Fernbahnstrecken sind unumgänglich. Der
#Güterverkehr wird umgeleitet.
Im S-Bahnbereich werden größere eingleisige Sperrungen (von mindestens einem Jahr)
und Totalsperrungen an Wochenenden (Dauer: 54 Stunden an zwei bis drei Wochenenden)
erforderlich. Auch die Fernbahn wird von Wochenendsperrungen und einzelnen
mehrtägigen Totalsperrungen betroffen sein. S- und Fernbahn sollen grundsätzlich nicht
gleichzeitig gesperrt werden.
Auch im #Straßenbahnverkehr wird es Einschräkungen geben. Diesbezügliche
Abstimmungen werden derzeit mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) geführt.
Die Straßen unter den Eisenbahnüberführungen müssen wechselseitig halbseitig gesperrt
werden, außerdem sind einzelne Totalsperrungen notwendig.“
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: RE 1-Halte in Götz und Groß Kreutz: Halte sind bereits ab Dezember 2022 möglich! Bahnsteigverlängerungen ab frühestens 2028 sind nicht alternativlos!, aus DBV

Ab Dezember 2022 sollen zwischen Magdeburg und Cottbus auf der Regionalexpress-Linie 1 (#RE 1) neue Züge fahren, die endlich mehr Platz für die Fahrgäste bieten. Die Züge sind seit vielen Jahren im #Berufsverkehr regelmäßig komplett überfüllt. Häufig kommt es vor, dass Fahrgäste gar nicht einsteigen können, weil sie nicht mehr in der Zug kommen. Nur für die Fahrgäste in #Götz und #Groß Kreutz, den Stationen zwischen Brandenburg an der Havel und Werder (Havel), soll es bis mindestens Dezember 2028 (!) beim inakzeptablen #Stundentakt bleiben. Bahnsteigverlängerungen um insgesamt an beiden Stationen von 19 m brauchen 7 Jahre Bauzeit? Das muss schneller gehen – fordert der #Regionalverband Potsdam-Mittelmark.

Wir fordern die Beteiligten im Land Brandenburg, beim #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und bei der Deutschen Bahn auf, hier schneller Lösungen zu realisieren. Denn es gibt heute schon mehrere Lösungen.

Möglichkeit 1: Die Bahnsteige werden zum Dezember 2022 provisorisch in #Holzbauweise mit einfachsten Mitteln auf die gesamte Zuglänge verlängert

Dies war schon 1993 möglich, als in #Michendorf mehrere Jahre der #ICE hielt. In Götz fehlen pro Bahnsteigseite 8 m, in Groß Kreutz am Bahnsteig Richtung Berlin 3 m.

Möglichkeit 2: Anfang und Ende des Zuges ragen um wenige Meter über die verfügbare Bahnsteiglänge hinaus

Wenn behauptet wird, dass der Bahnsteig genauso lang wie der dort haltende Zug sein muss, ist das falsch! Das #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) als Aufsichtsbehörde für den #Bahnverkehr verlangt „an bestehenden Bahnsteigen ausnahmsweise eine erforderliche Bahnsteiglänge von erster bis letzter Tür des Reisezuges zzgl. 5 m Sicherheitszuschlag für das ungenaue Halten“ (3). Zum Einsatz kommen neue Triebzüge „Desiro HC“ der Firma Siemens. Die erste und letzte Tür liegt nicht unmittelbar am Zuganfang und -ende, sondern mindestens 2 m davon entfernt. Deshalb könnten sie bereits ab ihrem ersten Einsatztag in Groß Kreutz in beiden Richtungen halten, weil die erste und letzte Tür im Bahnsteigbereich liegt und nur der vordere und hintere Zugteil ohne Bahnsteig wäre. In Götz müsste der Bahnsteig nur um etwa 4 m verlängert werden.

Möglichkeit 3: Umrüstung der eingesetzten Züge, damit sie ab Einsatz im Dezember 2022 an beiden Stationen halten können

Ausdrücklich erlaubt das Eisenbahn-Bundesamt in der Fachmitteilung (3) Kompensationsmaßnahmen, sollten die Bahnsteige kürzer sein. Eine Maßnahme wäre, dass der Lokführer per Knopfdruck vor dem Halt in Götz und Groß Kreutz die erste und letzte Tür verriegelt. Oder das Verriegeln passiert softwaregesteuert. Kein Fahrgast könnte die Tür öffnen und den Sicherheitsanforderungen wäre entsprochen. Die Züge werden erst produziert – deshalb ist diese technische Änderung zum jetzigen Zeitpunkt umsetzbar und kann bis Dezember 2022 genehmigt werden.

Möglichkeit 4: Zumindest in Groß Kreutz halten ab Dezember 2022 auch die Züge am Bahnsteig Richtung Brandenburg an der Havel

Dieser Bahnsteig ist mit 175 m Länge bereits heute ausreichend lang genug. Notwendig wäre ein Gleiswechsel aus Richtung Brandenburg an der Havel auf das „falsche“ Gleis und nach dem Halt in Groß Kreutz zurück auf das rechte Gleis. Weichenverbindungen sind vorhanden, bauliche Veränderungen gar nicht notwendig. Einzig die Zugbelegung könnte zu Problemen führen. Für diese Möglichkeit sollte zumindest eine Prüfung erfolgen.

Die schnelle Realisierung ist vor dem Hintergrund der Anbindung an den Busverkehr und wegen der vorhandenen Behörden- und Schulstandorte (in Götz z. B. IHK-Bildungszentrum) wichtig. Die Fahrgäste des RE 1 haben ein Recht auf einen attraktiven SPNV. Hier kann man zeigen wie ernst man es mit seinen Versprechungen zu den Wahlen nimmt.

Pressekontakte: Dr. Wilfried Ruppert, stv. Regionalvorsitzender, Telefon 01 77 / 2 83 46 07 und Karsten Müller, Regionalvorsitzender, Telefon 01 63 / 5 54 33 94

Bahnhöfe: Zukunft der Regionalbahn am Bahnhof Schöneweide aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Länge wird der #Regionalbahnsteig am Bahnhof #Schöneweide nach dem Umbau haben und ist diese
Länge auch für #Regionalexpresszüge geeignet?
Antwort zu 1:
Die Planungen der DB Station und Service AG sahen ursprünglich einen Teilrückbau des
Bahnsteigs auf 170m vor. Hiergegen sind mehrere Einsprüche beim Eisenbahn-
Bundesamt (#EBA) eingegangen. Auch das Land Berlin hat sich beim EBA gegen die
Einkürzung ausgesprochen, da es diese als nicht zukunftsweisend beurteilt. Das
Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Länge ist daher noch nicht
bekannt. Für die Bedienung mit einem #Doppelstockzug mit 5 Wagen und Lok
entsprechend der heutigen Regionalexpress-Linien #RE1, #RE3 und #RE5 wäre die Länge
von 170 m ausreichend. In Schöneweide verkehren aber heute bereits längere Züge
(gegenwärtig im #Sonderverkehr z.B. #Dampfzüge).
Frage 2:
Welche Planungen gibt es bezüglich der weiteren Einbindung des Bahnhofes Schöneweide in das Berlin-
Brandenburger #Regionalbahnnetz, um beispielsweise das angrenzende Wista-Gelände sowie die
angrenzenden Kieze besser anzubinden, für die Zeit nach Fertigstellung des Bahnhofes in 2021/2022?
Frage 3:
Wie gestaltet sich die Auslastung der Regionalbahnlinie #24 und gibt es Pläne die Taktung zu verdichten
und/oder die Linienführung zu verändern?
2
Antwort zu 2 und 3:
Das Fahrgastaufkommen (Summe der Ein- und Aussteiger) der Regionalbahnlinie (RB) 24
beläuft sich aktuell auf rund 1.600 Fahrgäste am Tag (2018, Durchschnitt von Montag bis
Freitag).
Mit Betriebsaufnahme des Netzes #Elbe-Spree zum Dezember 2022 ist eine neue Führung
der Linie #RB24 von Eberswalde über Berlin zum Flughafen #BER Terminal 5 (#Schönefeld)
geplant. Gleichzeitig soll die neue Linie #RB32 von #Oranienburg über Berlin zum Flughafen
BER Terminal 5 (Schönefeld) eingerichtet werden, so dass das Regionalverkehrsangebot
in Schöneweide auf zwei Züge pro Stunde (im angenäherten #Halbstundentakt)
ausgeweitet wird. Die Verbindung Richtung Königs Wusterhausen wird weiterhin von der
parallel verlaufenden Linie #S46 hergestellt.
Mit der Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn in Berlin (voraussichtlich im Dezember 2025)
können die beiden Regionalbahn-Linien statt zum Flughafen BER Terminal 5 (Schönefeld)
neu zum Flughafen BER Terminal 1-2 geführt und darüber hinaus nach #Wünsdorf-
Waldstadt (RB24) und #Ludwigsfelde (RB32) verlängert werden.
Berlin, den 20.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
    Seite 2 von 5
    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
    Seite 3 von 5
    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
    Seite 4 von 5
    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
    5 von 5
    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Potentiale des Containerbahnhofs in Friedrichshain und Lichtenberg für die wachsende Stadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
:
Wann wurde durch die DB AG der Betrieb des Containerbahnhofs an der
Frankfurter
Allee aus
welchen
Gründen aufgegeben?
Antwort zu 1:
Der #Containerbahnhof #Frankfurter Allee wurde 2006 aufgegeben. Die Gründe dafür sind
dem Senat nicht bekannt.
Aktuell ist
die
Erneuerung der #Energieversorgung im Bereich S

Bahnhof Frankfurter
Allee
geplant. D
ie Errichtung einer neuen Übergabestation
erfolgt
auf Grundstücken der DB
Netz AG (ehemaliger Containerbahnhof).
Frage
2:
Wer ist aktuell Eigentümer des Containerbahnhofs und der dazu gehörenden Flächen?
Antwort zu 2
:
Eigentümer des
ehemaligen
Contain
erbahnhofs ist die Deutsche Bahn Netz
AG.
Frage 3:
Wie groß ist die Fläche des Containerbahnhofs und der dazugehörigen Flächen?
2
Antwort zu 3
:
Der
ehemalige
Containerbahnhof umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha
.
Frage
4:
Welchen
Erschließungsgrad weisen die Flächen des Containerbahnhofs aktuell auf?
Antwort zu 4
:
Der ehemalige C
ontainerbahnhof liegt unweit des S

und U

Bahnhofs Frankfurter Allee
.
Die großräumige MIV

Anbindung erfolgt über die #B1/ #B5. Kleinräumig ist die Fläche nur
über die #Möllendorffstraße und die Straße am Containerbahnhof erreichbar.
Frage
5:
Inwieweit sind die in Rede stehenden Flächen m
it ggf. welchen für die Umwelt
gefährlichen Stoffen belastet
und wenn ja, welche Kosten würden für die Schadstoffentsorgun
g anfallen?
Antwort zu 5
:
Die Potentialfläche am Containerbahnhof ist Teil der im Bodenbelastungskataster des
Landes Berlin erfassten Altlastverdachtsfläche mit der Nummer 10807. Die Einstufung als
Verdachtsfläche erfolgte auf Grund der früheren Flächennutzung als Güterbahnhof und
Gleisanlagen. Bisher liegen keine Untersuchungsergebnisse für den Boden oder das
Grundwasser vor. Angaben zum Schadstoffpotential oder zu etwaigen Kosten der
Schadstoffentsorgung sind deshalb nicht möglich.
Frage
6:
Gibt es für den Containerbahnhof und/oder für dazugehörige (Teil

)Flächen aktuell einen
gültigen Bebauungsplan? Wenn ja, seit wann und mit welchen inhaltlichen Festlegungen?
Antwort zu 6:
Bebauungspläne für den ehemaligen Containerbahnhof
liegen nicht vo
r
.
Frage
7:
Welche Festlegungen trifft der #Bebauungsplan Nr. XVII

25 für jeweils welche Teilflächen des
Containerbahnhofs?
Antwort zu 7
:
Der B

Plan XVII

25
berücksichtigt die Straße am Containerbahnhof und setzt diese als
Straßenverkehrsfläche fest.
Frage
8:
Welche ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen gem. § 23 Absatz 1 AEG?
Antwort zu 8
Z
uständ
ige Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (#EBA).
3
Frage
9:
Wurde seit der
Aufgabe des Containerbahnhofs bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf
Einstellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Absatz 1 AEG gestellt? Wenn ja, von welchem
Antragsteller und mit welchem Verfahrensgang?
Frage
10:
Beabsichtigt die
DB AG oder das Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg oder das Bezirksamt Lichtenberg
oder hilfsweise der Senat eine solche Antragstellung? Wenn ja, zu welchem Datum? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu
9 und
10
:
Ende 2015 hatte die Deutsche Bahn weder Kenntnis über einen entsprechenden Antrag
noch befand sich ein derartiger Antrag in
Vorbereitung.
Die Fläche ist gem. §23 AEG noch
nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
(
Beantwortung der
Schriftliche Anfrage
17
/17350 von 2015)
.
Aktuellere Kenntnisse seitens der Deutschen Bahn liegen nicht vor.
Aus dem zuständigen Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg ist eine derartige Absicht
ebenfalls
nicht bekannt. Gleiches gilt auch für die Senatsverwaltungen für
Stadtentwickl
ung
und Wohnen und
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der
Planungsbefange
nheit durch die Straßen
planung für die
Verlängerung
der #A100
.
Frage
11:
Laut aktueller Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin sind zumindest groß
e Teilflächen
des
Containerbahn
hofs als Bahnflächen ausgewiesen. Welche rechtlichen Schritte und Entscheidungen durch
jeweils welche Stellen wären in welcher Reihenfolge erforderlich, um die Einstufung im FNP zu ändern?
Antwort zu 11
:
Im #Flächennutzungsplan
wird
der eh
emalige Containerbahnhof als Bahnfläche und a
ls
übergeord

net
e Hauptverkehrsstraße
dargestellt
, die dem
17.
Bauabschnitt
der
Verlänger
ung der Stadtauto
bahn A
100
von der Frankfurter Allee zur Storkower Straße als
„Stadtstraße“
Rechnung trägt.
Eine
Änderung der FNP

Darstellung
bedarf
grundsätzlich
eines gesonderten
Verfahren
s
,
das sich im Regelfall aus folgenden Verfahrensschritten zusammensetzt
:
Die
für die vorbereitenden Bauleitplanung zuständige
Senatsverwaltung
(derzeit
Senatsverwaltung
für Stad
tentwicklung und Wohnen
)
fasst gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs.1 BauGB in Verb
indung mit § 2 Abs. 1 und § 11 A
bs. 1 AGBauGB den Beschluss zur
Einleitung der Änderung des FNP. Nach einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden
/ TÖB
und der
anschließenden Abwägung aller vorgebrachten Belange
beschließt der Senat die Änderung des FNP und legt diese danach dem
Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
Frage
12:
Welche Potentiale birgt der Containerbahnhof einschlie
ßlich seiner dazugehörigen Flächen nach Sicht des
Senates für die Bedarfe der wachsenden Stadt in sich, insbesondere im Hinblick auf
a)
Wohnungsbau,
b)
Gemeinbedarfsflächen (z.B. Hochschule und Forschung,
Schulen, Kitas, Krankenhäuser,
Breitensport,
Kultur, Ver
waltung, Sicherheit und Ordnung),
c)
Frei

und Wasserflächen (z.B. Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten) sowie
d)
zukunftsfähigen, stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr für den
lokalen Güterumschlag?
4
Antwort zu 12
:
Mit dem Bau der neuen Stadtstraße werden am Standort die Lärm

und Luftimmissionen
zunehmen.
Das in diesem Jahr beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Bezirks
Friedrichshain

Kreuzberg empfiehlt daher den Standort für nicht

störende
kleinproduz
ierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie unternehmensbezogene
Dienstleistungen.
Daneben sind auch Potentiale für den lokalen Güterumschlag erkennbar.
Eine Prüfung der Standortpotentiale wird im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung
des Stadten
twicklungsplans Industrie und Gewerbe (StEP Industrie und Gewerbe) sowie
der Erarbeitung des Wirtschaftsverkehrskonzepts (IWVK), die bis Ende 2018 vorliegen
sollen, erfolgen.
Die Entwicklung von Wohnungsbau oder Gemeinbedarfsflächen am Standort hat aufgru
nd
der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Nutzungen ebenso wie die Entwicklung von Frei

und
Wasserflächen derzeit keine Priorität.
Frage 13:
Inwieweit beabsichtigt der Senat, den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen von der DB AG zu
erwer
ben u
nd welche Schritte hat er dazu bereits unternommen bzw. wird sie ab wann unternehmen?
Antwort zu 13
:
Derzeit sind k
onkrete Absichten des Senats, den ehemaligen Containerbahnhof von der
DB AG zu erwerben, nicht bekannt.
Berlin, den
15.11.17
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnverkehr + S-Bahn: Zu viel Krach von Zügen? Öffentlichkeitsbeteiligung für Lärmaktionsplan läuft aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/lichtenberg/verkehr/zu-viel-krach-von-zuegen-oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-laermaktionsplan-laeuft-d130193.html

Lichtenberg. Flugzeuge, Hauptverkehrsstraßen, #Schienen: In Großstädten sind die Menschen unzähligen #Lärmquellen ausgesetzt. Doch Krach macht krank. Das #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) beteiligt daher die Öffentlichkeit an seinem #Lärmaktionsplan – bis zum 25. August sind Hinweise betroffener Anwohner ausdrücklich erwünscht.

Rund um den Bahnhof Lichtenberg, in Friedrichsfelde, Rummelsburg und in Richtung Norden zwischen Frankfurter Allee und Storkower Straße: Wer dort in der Nähe der Gleisanlagen wohnt, muss besonders laute Schienengeräusche ertragen. Das geht aus der Lärmkarte des Eisenbahn-Bundesamtes hervor, einzusehen unter http://asurl.de/13gy.

Eine detaillierte Aufschlüsselung belasteter Quartiere in den Bezirken gibt es zwar nicht – laut Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr leben in der Hauptstadt aber insgesamt fast 32.000 Menschen, die tagsüber in ihren Wohnungen Pegeln zwischen 60 und 65 Dezibel durch Schienengeräusche ausgesetzt sind. 24.500 Menschen müssen nachts Lautstärken zwischen 55 und 60 Dezibel aushalten. Beide Werte gelten als Lärm.

Weil zu viel Krach erwiesenermaßen gesundheitsschädlich ist, hatte die Europäische Union bereits zu Beginn der 2000er Jahre Richtlinien zur Bekämpfung von Umgebungslärm aufgestellt. Für die erste und zweite Runde der damit verbundenen Lärmaktionsplanung für Bahnstrecken war noch das Land Berlin zuständig. Seit dem 1. Januar 2015 ist es nun aber das Eisenbahn-Bundesamt. Die Behörde will den Aktionsplan veröffentlichen, sinnvolle Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung sollen folgen.

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt das Papier im Fünf-Jahrs-Turnus für die …

Bahnverkehr: Bahn bereitet sich auf Ausbau der Dresdner Bahn vor Noch ist nicht klar, ob die Dresdner Bahn in Lichtenrade wie geplant ebenerdig gebaut werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Juni über die Pläne. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-gegen-ausbau-der-dresdner-bahn-bahn-bereitet-sich-auf-ausbau-der-dresdner-bahn-vor/19319548.html

Rund 20 Jahre wurde diskutiert und gestritten. Im Juni könnte – zumindest juristisch – endgültig entschieden werden. Dann will das #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilen, ob die #Dresdner Bahn durch #Lichtenrade #ebenerdig ausgebaut wird, wie es das #Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im November 2015 festgelegt hat. Oder ob das Verfahren neu beginnen muss – und dann vielleicht doch mit einem Tunnelbau endet, wie die #Bürgerinitiative Lichtenrade-Dresdner Bahn fordert. Gegen den #EBA-Beschluss sind mehrere Klagen eingereicht worden.

Auf das beantragte #Eilverfahren mit dem Ziel, einen vorläufigen #Baustopp zu verhängen, hat das Gericht verzichtet. Eil- und Hauptantrag werden gemeinsam verhandelt. Dies sei üblich, wenn das Eilverfahren ähnlich aufwendig sei wie die spätere Hauptverhandlung, sagte Gerichtssprecher Andreas Korbmacher. Voraussetzung war, dass die Bahn zusicherte, mit den Bauarbeiten nicht vor dem Urteil zu beginnen.

Die Bahn bereitet sich bereits auf das Großprojekt vor

Sie bereitet sich aber bereits auf das Mammutprojekt vor und rechnet mit einem Baustart 2017/2018. Das Legen von zwei Gleisen für den Fern- und Regionalverkehr sowie für den Airport-Express vom Hauptbahnhof zum BER soll nach derzeitigem Stand rund 605 Millionen  Euro kosten (Zahl berichtigt) und sieben Jahre dauern. Für das Erstellen der "Verkehrstechnischen Planung zur bauzeitlichen Verkehrsführung" hat die Bahn jetzt eine Ausschreibung gestartet.

Das Planungsgebiet wird im Norden begrenzt durch den Prellerweg und die Arnulfstraße, im Osten durch den Mariendorfer, den Lichtenrader und den Kirchhainer Damm, im Süden durch die Landesgrenze und im Westen durch die Marienfelder Allee, die Malteser Straße, die Leonorenstraße, die Siemensstraße und den Munsterdamm. Die jeweils angrenzenden Knotenpunkte seien mit zu beachten, gibt die Ausschreibung der Bahn vor.

Der Gleisbau würde sich erheblich auf den Verkehr auswirken: Straßen würden gesperrt und der parallele S-Bahn-Verkehr zeitweise unterbrochen oder zumindest eingeschränkt. Um die Bahnübergänge beseitigen und durch Unterführungen oder Brücken ersetzen zu können, müssten die …

 

Straßenverkehr + Bahnhöfe: Unterführung am Bahnhof Spandau Geld muss neu beantragt werden Wegen der jahrelangen Verzögerungen wurden die Fördermittel für den Umbau der Klosterstraße unter den Bahnbrücken anderweitig ausgegeben: Baubeginn jetzt frühestens 2018., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/unterfuehrung-am-bahnhof-spandau-geld-muss-neu-beantragt-werden/14012076.html

Baustadtrat Carsten Röding (CDU) hat eingeräumt, dass seine wiederholte Aussage, das Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) würde den Umbau des Bereiches unter den #Bahnbrücken in der #Klosterstraße seit Jahren verzögern, auf einem Irrtum beruhte. Wie berichtet, hatte sich der Spandauer Bundestagsabgeordnete Swen Schulz (SPD) aufgrund dieser Behauptung beim EBA für eine schnellere Bearbeitung stark gemacht und die überraschende Antwort erhalten, dass dieses überhaupt nicht zuständig ist. Das hatte die Behörde bereits im Januar 2014 dem Bezirksamt mitgeteilt.

Antrag des Bezirks war #unvollständig

Tatsächlich scheint das Bezirksamt selbst die jahrelange Verzögerung bei der Beseitigung des #Schandflecks verursacht zu haben. Zwar wartet man laut Röding noch auf die nunmehr für September in Aussicht gestellte Genehmigung der Deutschen Bahn. Die lässt aber nur deshalb noch auf sich warten, weil die vom Bezirk eingereichten Unterlagen unvollständig waren und der entsprechende Antrag deshalb nachgebessert werden musste.

Auch wenn die Genehmigung vorliegt ist noch lange mit keinem Baubeginn zu rechnen, sagt Röding, der sich mit dem Ende der Wahlperiode im Herbst aus der Politik zurückzieht. So müssen dann erst die vor einiger Zeit unterbrochenen Verhandlungen mit dem Außenwerber Ströer wieder aufgenommen werden, der die hinterleuchteten, schallabsorbierenden …

Bahnverkehr: Entwicklungsperspektiven für stillgelegte Berliner Bahnflächen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (#DB) sowie das Eisenbahnbundesamt (#EBA) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Welche der derzeit #ungenutzten #Flächen der Deutschen Bahn AG in Berlin sollen nach Plänen der Bahn dauerhaft stillgelegt werden und wie hat sich der Senat hierzu positioniert? Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die DB Immobilien hat in den letzten 10 Jahren 246 Flächen mit insgesamt 1,6 Mio m² verkauft. Diese Grundstücke haben sehr unterschiedliche Größen und sind über das Stadtgebiet Berlin verteilt. In den kommenden Jahren sind voraussichtlich weitere 263 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1,2 Mio m² zum Verkauf vorgesehen, z. B. in Charlottenburg ca. 204 Tsd. m², in Friedrichshain ca. 107 Tsd. m², in Hellersdorf ca. 125 Tsd. m² etc. Weitere 451 Flächen werden sukzessive für den Verkauf geprüft.“ Dem Senat sind die Pläne der DB in diesem Umfang nicht bekannt. Die DB stimmt ihre Überlegungen zum Verkauf von Bahnflächen bislang nur in ausgewählten Einzelfällen im Vorfeld mit dem Land Berlin ab. Das Land Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie jeweils zuständige Bezirksämter) wird allerdings im Rahmen des Freistellungsverfahrens von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) von der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt (EBA), einbezogen und angehört. so dass die Belange des Landes Berlin in die Entscheidung über die Freistellung von Bahnbetriebszwecken einbezogen werden. Sofern das Land seine Belange hierin nicht ausreichend gewürdigt oder missachtet sieht, steht ihm der Klageweg offen. Insofern werden die Belange der Stadt- und Verkehrsplanung berücksichtigt. Mit dem Freistellungsbescheid fällt die Planungshoheit für die betroffenen Grundstücke wieder an die Gemeinde zurück. Diese kann dann im Rahmen von Änderungen des Flächennutzungsplans und mit der Aufstellung von Bebauungsplänen eine planerische Neuausrichtung für die freigestellten Flächen erreichen. Frage 2: Welche stillgelegten Bahnflächen in Berlin sind seit 2010 entwidmet worden? Antwort zu 2: Mit der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetztes in 2005 wurde ein § 23 „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ eingefügt, mit dem erstmals die bisherige Verwaltungspraxis der Entwidmung unter dem Begriff „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ gesetzlich geregelt wurde. Seit 2010 wurden 53 Bescheide zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken vom EBA erlassen. Die davon betroffenen Flächen sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: seit 2010 freigestellte Flächen in Berlin Sachentscheidung am Lichterfelde, Landweg, Berlin-Steglitz, Gem. Lichterfelde, Flur 5, Flurstück 48/2 und 4456; Strecke 6132 Berlin Anhalter Bf – Halle (Saale) Hbf, km 11,6 bis km 12,3 22.06.2011 Gbf Halensee, Berlin-Wilmersdorf, Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 159, 171 und 172tlw und Flur 5, Flurstück 143tlw; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 28,950 bis km 29,818 19.08.2010 Gemarkung Wedding, Flur 60, Flurstück 575 Streckenbezeichnung: 6020 Bln-Moabit- Berlin-Moabit, Ring S-Bahn, km 2,835- 2,94 10.01.2011 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Elsterwerda, km 10,100 bis 10,875 26.08.2010 Gem. Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 08.04.2013 Gem. Lichtenberg, Flur 514, Flurstück 8007, Gem. Friedrichshain, Flur 31, Flurstück 180; Strecke 6020 Bln.-Moabit – Bln.-Moabit, km 13,342 – km 13,415 30.08.2011 Gem. Köpenick, Flur 456, Flurstück 4322 (tlw.); Strecke 6143 Berlin-Schöneweide – Spindlersfeld, km 4,164 bis km 4,171 21.06.2011 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 19.08.2010 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf – Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 13.01.2010 Gem. Marienfelde, Flur 1; Flurstück 1010; Strecke 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda, km ca. 10,4 bis km ca. 10,6 10.08.2010 Gem. Reinickendorf, Flur 1, Flurstück 776 und Gem. Wittenau, Flur 2, Flurstück 447; Strecke 6183 Berlin Schönholz – Kremmen, km 7,38 bis km 7,76 13.10.2010 Gem. Schöneberg, Flur 67, Flurstück 38 (teilweise); Strecke 6132 Berlin Anhalter Bf – Halle (Saale) Hbf, km 1,285 bis km 1,930 29.06.2011 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 22.11.2010 (Teilbescheid 1) 9.12.2010 (Teilbescheid 2) Gem. Marzahn, Flur 247, Flurstücke 191 und 197; Strecke 6072 Bln-Lichtenberg – Ahrensfelde, km 10,9 bis 11,06 15.11.2010 Gem. Lichtenberg, Flur 612, Flurstück 258 (tlw.); Strecke 6078 Bln Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km 3,7 bis 3,8 28.02.2011 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 223 (tlw.), 26/1, 28/1, 20/1, 36/1, 22/1, 24/1, 252 (tlw.); Strecke 6107 Berlin Hbf – Lehrte, km 0,60 bis km 1,45 08.06.2011 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3243 (tlw.) und Flur 315, Flurstück 8019 (tlw.); Strecke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,68 bis 13,77 24.08.2011 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 20.04.2011 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 210 (tlw.); Strecke 6107 Berlin Lehrter Bf – Lehrte, km 0,655 bis 1,237 16.08.2011 Gem. Lichtenberg, Flur 310, Flurstück 144 (tlw.); Strecke 6153 Bln Ostbf- Guben, km 6,045 bis 6,065 25.01.2011 Gem. Tempelhof, Flur 2, Flurstück 767 (tlw.) und 311/5; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit, km 21,804 bis km 22,675 07.08.2012 Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 23.07.2012 Gem. Prenzlauer Berg, Flur 216, Flurstück 62, Flur 217, Flurstück 83 und Flur 317, Flurstück 111 (jeweils teilweise); Strecke 6020 Berlin Moabit- Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 7,635 bis 7,661 22.06.2011 Gem. Friedrichshain, Flur 26, Flurstück 142, 240 (je tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 1,69 bis 1,75 05.04.2012 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 82/6 (tlw.); Strecke 6107 Berlin Lehrter Bf – Lehrte, km 1,220 bis 1,323 29.05.2012 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 30.07.2014 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 260 (tlw.); Strecke 6107 Berlin Lehrter Bf – Lehrte, km 0,204 bis km 0,57 16.02.2012 Gem. Schöneberg, Flur 61, Flurstück 27; Crellestraße 22A; Strecke 6177 Berlin Potsdamer Gbf – Potsdam Griebnitzsee, km ca. 2,375 bis 2,46 03.05.2012 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 27.03.2012 Gem. Hellersdorf, Flur 174, Flurstück 538 und 668; Strecke 6078 Bln Wriezener Gbf – Küstrin Kietz, km 10,79 bis km 10,945 16.12.2011 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 16.09.2011 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Strecke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 10.11.2011 Gem. Grunewald Forst, Flur 1, Flurstück 340; Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km 13,55 bis 14,46 16.11.2011 Gem. Lichtenberg, Flur 310, Flurstück 22, 194 und 195 und Flur 311, Flurstück 67; Strecke 6070 Bln Rummelsburg – Biesdorfer Kr.Nord, km 5,525 bis km 5,667 15.11.2013 Gem. Charlottenburg, Flur 7, Flurstück 232; Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km ca. 9,0, Flächen am Zoo 10.09.2012 Gemarkung Lichtenberg, Flur 109, Flurstück 469 und Flur 209, Flurstück 545; Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 6,910 bis 6,960 05.04.2012 Gemarkung Marzahn, Flur 218, Flurstück 2 u.a., Flur 219, Flurstück 84 u.a., Flur 228, Flurstück 150 (tlw.), Flur 229, Flurstück 7644 u.a.; Strecke 6012 Berlin Springpfuhl – Berlin Karow West, km 9,73 bis km 9,81 15.05.2012 Gem. Weißensee, Flur 333, Flurstück 208 und 209; Strecke 6067 Biesdorfer Kreuz N – Karower Kreuz, km 7,663 bis km 7,714 24.02.2012 Gem. Schöneberg, Flur 63, Flurstücke 25 und 43, Flur 66, Flurstück 42 (je teilweise); Strecke 6132 Berlin Anhalter Bf – Halle (Saale) Hbf, km 2,11 bis km 2,75 14.09.2012 Gem. Lichtenberg, Flur 109, Flurstück 470 und Flur 209, Flurstück 546 (tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 6,64 bis 6,91 05.11.2012 Gem. Friedrichshain, Flur 31, Flurstück 134 und 203 (tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf- Guben, km 2,28 bis 2,34 27.07.2012 Gem. Marienfelde, Flur 1, Flurstücke 746 und 773; Strecke 6135 Berlin-Südkreuz – Elsterwerda, km 9,8 bis 10,0 28.03.2013 Gem. Grunewald Forst, Flur 1, Flurstück 340 (tlw.); Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km 13,42 bis 13,55 28.01.2013 Gem. Schöneberg, Flur 54, Flurstück 81 (tlw.) und Flur 78, Flurstück 66 (tlw.); Strecke 6177 Berlin Potsdamer Gbf – Griebnitzsee, km 4,03 bis 4,08 21.10.2013 Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte – Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582 01.08.2013 (Widerspruch) Gem. Lichtenberg, Flur 612, Flurstück 276 (tlw.), 278 und 279; Strecke 6078 Bln Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km 4,27 bis 4,33 18.07.2013 Gem. Schöneberg, Flur 61, Flurstück 28 (tlw.); Strecke 6177 Berlin Potsdamer Gbf – Potsdam Griebnitzsee, km 2,08 bis 2,46 16.01.2014 Gem. Kreuzberg, Flur 5, Flustück 2342 (Hallesches Ufer 70 – 72) 14.01.2014 Gem. Weißensee, Flur 326, Flurstück 5129 (tlw.); Strecke 6081 Berlin – Eberswalde – Stralsund, km 8,39 bis 8,41 04.04.2014 Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) 21.01.2014 Gem. Friedrichshain, Flur 19, Flurstück 27; Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km 0,535 bis 0,565 23.04.2014 Gem. Kanne, Flur 2, Flurstück 5990 (tlw.); Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 9,940 bis 10,160 03.02.2014 Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 42, 43, 416 und 418; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte – Biesdorfer Kreuz Ost, km 1,011 bis 1,057 und Strecke 6076 Biesdorfer Kreuz Süd – Südost, km 1,87 bis 1,895 15.07.2014 Frage 3: Welche stillgelegten Bahnflächen in Berlin sind noch als Bahnflächen gewidmet? Antwort zu 3: Die DB teilt hierzu mit, dass es kein Widmungs-/Freistellungskataster gibt und verweist hier auf die hoheitliche Aufgabe des EBA. Das EBA teilt mit, dass im EBA ein Kataster gewidmeter Bahnflächen nicht existiert. Frage 4: Für welche Bahnflächen in Berlin laufen zurzeit Entwidmungsverfahren? Antwort zu 4: Derzeit sind beim EBA im Land Berlin die folgenden Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken anhängig:  Gem. Schöneberg, Flur 56, Flurstücke 19/2, 36,41 und 39, 63 (je tlw.); Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit, km 24,27 bis 24,45 (Zusammenhang mit B-Plan 7-29 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin)  Gemarkung Tiergarten, Flur 37, Flurstück 285 tlw. Streckenbezeichnung: 6107 Berlin – Lehrte, km 2,11-2,17  Gem. Kanne, Flur 4, Flurstück 85/3 und Gem. Flur 2, Flurstück 1179 (je teilweise); Strecke 6144 Berlin Schöneweide – Wendenheide, km 2,583 bis km 2,606  Gem. Marienfelde, Flur 1; Flurstück 829 und 833; Strecke 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda, km ca. 10,4 bis km ca. 10,7  Gem. Schöneberg, Flur 69, Flurstück 62 und 127; Strecke 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda  Gem. Köpenick, Flur 476, Flurstück 2 und Gem. Köpenick Flur 477, Flurstück 3; Strecke 6080 Berlin Eichgestell – Biesdorfer Kreuz Nord, km 25,014 bis km 25,435  Gem. Prenzlauer Berg, Flur 216, Flurstück 62 (tlw.), Flur 217, Flurstück 83 (tlw.) und Flur 317, Flurstück 111 (tlw.); Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 6,91 bis 7,72  Gem. Lichterfelde, Flur 1, Flurstück 4408; Strecke 6132 Berlin Anhalter Bf- Halle (Saale) Hbf, km 8,213 bis km 8,244  Gem. Schöneberg, Flur 95, Flurstück 95 (teilweise), Strecke 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda, km ca. 5,4 bis km ca. 6,0  Gemarkung Mitte von Berlin, Flur 921, Flurstück 437 (tlw.); Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km ca. 3,90 bis ca 4,00  Gem. Köpenick, Flur 456, Flurstück 4312; Strecke 6143 Berlin-Schöneweide – Spindlersfeld, km 3,950 bis km 4,164  Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 286 und 288; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km ca. 4,3 bis ca. 4,4  Gem. Prenzlauer Berg, Flur 216, Flurstück 62, Flur 217, Flurstück 83 und Flur 317, Flurstück 111 (jeweils teilweise); Strecke 6020 Berlin Moabit- Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 6,91 bis bis 7,665  Gem. Mahlsdorf, Flur?, Flurstück 417; Strecke 6078 Berlin Ostbf – Küstrin – Kietz  Gem. Hellersdorf, Flur 174, Flurstück 540 und 706; Strecke 6078 Bln Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km 10,79 bis km 10,945  Gem. Tempelhof, Flur 10, Flurstück 11/2 u.a. und Flur 2, Flurstück 561 u.a.; Strecke: Zuführungsgleis zum ehem. Flughafen Tempelhof  Gem. Köpenick, Flur 456, Flurstück 4342 (tlw.); Strecke 6143 Berlin Schöneweide – Spindlersfeld, km 3,893 bis 4,150  Gem Köpenick, Flur 473, Flurstück 186 und 189 (tlw.) sowie Flur 474, Flurstück 129 und 136, 288 (je tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 11,66 bis km 12,80  Gem. Lichtenberg, Flur 210, Flurstück 83 und Flurstück 9 (tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 6,050 bis 6,152  Gem. Schöneberg, Flur 54, Flurstück 104 (tlw.); Strecke 6177 Berlin Potsdamer Gbf – Griebnitzsee, km 3,78 bis 3,81  Gem. Charlottenburg, Flur 1, Flurstück 686 und 719; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring- S-Bahn), km 32,50 bis 32,85  Gem. Friedrichshain, Flur 31, Flurstück 96, 98, 100, 101, 121 (tlw.), 203 (tlw.), 213 (tlw.), 217 (tlw.) und Flur 513, Flurstück 43 und 45 (je tlw.); Strecke 6153 Berlin Ostbf- Guben  Gem. Friedrichshain, Flur 19, Flurstück 202; Strecke 6024 Berlin Ostbf – Potsdam Hbf, km 0,58 bis 0,60  Gem. Schöneberg, Flur 69, Flurstück 114 (tlw.) und Flur 80 (Flurstück 154 (tlw); Strecke 6132 Berlin Anhalter Bf – Halle (Saale) Hbf, km 3,90 bis 3,98  Gem. Lichtenberg, Flur 708, Flurstück 24 (tlw.); Strecke 6078 Wriezener Gbf – Küstrin-Kietz, km 7,016 bis 7,178  Gem. Lichtenberg, Flur 310, Flurstück 140; Strecke 6153 Berlin Ostbf – Guben, km 6,062 bis km 6,088  Gem. Wilmersdorf, Flur 4, Flurstück 306 (tlw.); Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring- S-Bahn), km 26,6 bis km 26,8  Gem. Charlottenburg, Flur 3, Flurstück 92 und 111 (je teilweise); Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 33,26 bis 33,46  Gem. Charlottenburg, Flur 3, Flurstück 110 (teilweise); Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 33,65 bis 34,04  Gem. Weißensee, Flur 326, Flurstück 5130; Strecke 6081 Berlin – Eberswalde – Stralsund, km 8,39 bis 8,41  Gem. Treptow, Flur 151, Flurstücke 4 (tlw.), 5, 58 und 59 sowie Gem. Kanne, Flur 1, Flst. 2368, 2370, 2371 und 2388 (tlw.) und Flur 2, Flst. 111/13, 4988/111, 4990/111, 4991/118, 5990 (tlw.), 6152 (tlw.), 6406, 6407, 6408, 6445; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bahnhof – Görlitz, km 8,05 bis 9,92  Gem. Pankow, Flur 163, Flurstück 219 tlw. u. 430 tlw., Strecke 6081 Berlin – Eberswalde – Stralsund, km 4,500 bis 4,920 Frage 5: Welchen Stand hat das Entwidmungsverfahren für die Fläche der Kolonie „Am Tempelhofer Berg“ erreicht? Antwort zu 5: Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken wurde durch das Land Berlin im Oktober 2012 für die ehemalige Anschlussbahn des Flughafens Tempelhof beantragt. Die Kolonie Tempelhofer Berg ist von der ehemaligen Bahnanlage im östlichen Bereich nur minimal betroffen. Am 05. Februar 2014 veröffentlichte das verfahrensführende EBA im Bundesanzeiger die Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen zum Antrag des Landes Berlin. Eine Entscheidung des EBA steht aus. Das Land Berlin hält an diesem Freistellungsantrag auch nach dem Volksentscheid „Tempelhofer Feld“ (ThF) fest, da ein Bahnbetrieb rechtlich nicht mit dem ThF-Gesetz vereinbar ist. Frage 6: Welche Rolle spielen Bahnflächen im Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (StEK 2030)? Welche Nutzungen sind für welche Fläche vorgeschlagen? Antwort zu 6: Die Beantwortung der Frage hat zwei Dimensionen: zum einen a) die BerlinStrategie mit ihren acht gesamtstädtischen Strategien, zum anderen b) die Transformationsräume. a) Mit dem Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (StEK 2030) wird eine gesamtstädtisch wirksame Grundlage geschaffen: Die BerlinStrategie zeigt, wofür Berlin steht, wohin die Stadt strebt und gibt ihrer Entwicklung eine mittel- bis langfristige Perspektive. Aufgrund der Maßstäblichkeit sind auf der räumlichen Ebene der Gesamtstadt in der BerlinStrategie Aussagen zur konkreten Nutzung von einzelnen stillgelegten Bahnflächen nicht relevant. Stillgelegte Bahnflächen sind in der BerlinStrategie indirekt ggf. als „brachgefallene Bauflächen“ benannt. Hierzu ist das Handlungsfeld „Qualitätsvolle Innenentwicklung vorantreiben“ in der Strategie 5 formuliert. Dort heißt es: „Die Um- und Nachnutzung, gegebenenfalls auch die Zwischennutzung brachgefallener Bauflächen hat Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Freiflächen“. In der BerlinStrategie werden aktiv genutzte Bahnflächen in der Form erwähnt, dass die Umfelder großer Bahnhöfe als Stadteingänge qualitativ aufgewertet werden (Handlungsfeld „Stadteingänge aufwerten“ der Strategie 5). b) Die BerlinStrategie setzt mit den Transformationsräumen gezielt inhaltliche und räumliche Schwerpunkte. Die Transformationsräume werden aus der gesamtstädtischen Perspektive interpretiert. Sie dienen der exemplarischen Umsetzung der Strategien, da sie aufgrund ihrer Charakteristika in besonderer Weise geeignet sind, auf die wesentlichen Herausforderungen und Chancen Berlins Antworten zu geben. Die Stoßrichtung der einzelnen Transformationsräume lässt sich aus deren Profilen entnehmen (Kapitel 4 des Entwurfs vom Mai 2014, zu finden unter: www.berlin.de/2030). Hinweise zu einzelnen stillgelegten Bahnflächen finden sich hier nicht. Die Umfelder von (großen) Bahnhöfen dienen in mehreren Räumen als Impulse (Gesundbrunnen im Transformationsraum Wedding, Hauptbahnhof im Transformationsraum Mitte und Bahnhof Zoo im Transformationsraum City West). Die städtebauliche Qualifizierung der Bahnhofsumfelder kann Auslöser für positive Entwicklungen sein. Berlin, den 13. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)

Bahnindustrie: EBA: Freie Fahrt für den Flirt

http://www.lok-report.de/

Das Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) hat neue Nahverkehrszüge der Firma #Stadler zugelassen. Die sechsteiligen „#Flirt 3“-Züge sollen von der Bayerischen Oberlandbahn GmbH betrieben werden und sind für das E-Netz Rosenheim vorgesehen. Dazu zählen die Strecken von München über Rosenheim nach Salzburg und Kufstein sowie von München über Holzkirchen nach Rosenheim. Aus Sicht der Zulassungsbehörde können die Züge ab sofort auf dem deutschen Schienennetz zum Einsatz kommen. In den vergangenen Tagen hatte der Hersteller die letzten nach dem Gesetz erforderlichen Sicherheitsnachweise erbracht. Durch die gute Zusammenarbeit der Beteiligten ist es gelungen, das Verfahren trotz des ambitionierten Zeitplans rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember abzuschließen. Die Fahrzeuge haben eine Serienzulassung erhalten, d.h. der Betreiber kann die einzelnen Züge der Baureihe nun eigenständig in Betrieb nehmen. Somit können die vom Hersteller angekündigten 20 Fahrzeuge zum Fahrplanwechsel auf die Schiene gehen. (Pressemeldung EBA, 16.12.13).