Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

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Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
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Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
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In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
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Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
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Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Auflösung Verkehrsinfarkt Heinersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
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Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
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Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsfreigabe der Blankenburger Straße in Niederschönhausen am 04.09.2015, aus Senat

www.berlin.de Die #Blankenburger Straße in #Niederschönhausen wird am Freitag, dem 4. September 2015 ab 14 Uhr zwischen Grumbkowstraße und Pasewalker Straße in beide Fahrtrichtungen für den Verkehr wieder #freigegeben. Die Buslinie 150 fährt dann wieder auf der regulären Strecke und die Überfahrt Schlossallee wird geschlossen. Zudem werden die provisorischen Lichtsignalanlagen auf der Umleitungsstrecke an der Marienstraße / Schönhauser Straße sowie Buchholzer Str. / Grumbkowstraße abgeschaltet und demontiert. Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Baubeginn für drittes Teilvorhaben der Blankenburger Straße am 30. Juni 2014, aus Senat

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Die Bauarbeiten für das dritte und letzte #Teilvorhaben der #Blankenburger Straße zwischen #Grumbkowstraße und #Pasewalker Straße beginnen voraussichtlich am Montag, dem 30. Juni 2014 mit Inbetriebnahme einer neuen Umleitungstrecke. Während der gesamten Bauzeit, geplant sind zwölf Monate, wird der Individualverkehr in Fahrtrichtung Dietzgenstraße über die Umleitungsstrecke Marienstraße – Schönhauser Straße – Grumbkowstraße (Nord) auf die Blankenburger Straße geführt. Die Einfahrt in die Blankenburger Straße aus Richtung Pasewalker Straße kommend, ist somit nicht möglich. Der Verkehr in Richtung Pasewalker Straße wird für die gesamte Bauzeit innerhalb der Blankenburger Straße geführt. Der Verlauf der Buslinie 150 in Richtung Pasewalker Straße wird während der Bauzeit nicht verändert. In Richtung Dietzgenstraße wird die Buslinie 150 über die Pasewalker Straße – Schlossallee – Grumbkowstraße (Süd) umgeleitet. Auf der Umleitungsstrecke werden die vorhandenen Bushaltestellen der Buslinie 250 in der Grumbkowstraße als Ersatzhaltestellen für die Buslinie 150 mitbenutzt. Eine Ausnahme von der zuvor genannten Buslinieführung in Richtung Dietzgenstraße wird ab 30.06.2014 für die Dauer von ca. vier Wochen vor genommen. In diesem Zeitraum wird die Buslinie 150 über die Pasewalker Straße – Schlossallee – Grumbkowstraße – Karower Straße – Elisabeth-Christinen-Straße auf die Blankenburger Straße geführt. Im dritten Teilvorhaben der Blankenburger Straße haben Untersuchungen ergeben, dass der Ausbauasphalt schadstoffbelastet ist. Zum Schutz der anwohnenden Bevölkerung hat das Straßen- und Grünflächenamt ein Ingenieurbüro für Sicherheits- und Gesund-heitsschutz mit der Überwachung der Umluft durch Umgebungsluftmessungen für den Zeitraum des Asphaltaufbruchs, ab 2. Juli 2014 für ca. zehn Tage, beauftragt. Vorbeugend werden die Anwohner gebeten ihre straßenseitigen Fenster während der Bauzeit geschlossen zuhalten. Die vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind mit dem für Immissionen von Baustellen zuständigen Referat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie mit der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice – Umwelt- und Naturschutzamt – des Bezirksamtes Pankow abgestimmt worden. Anfragen und Informationen für die Bürger beim Umwelttelefon: 90294 – 4639 und per E-Mail: baulaerm@senstadtum.berlin.de . Die Baukosten für diesen Teilabschnitt betragen ca. 1,0 Mio. Euro. In Verbindung mit dem Ausbau des 3. Teilvorhabens Blankenburger Straße werden ebenfalls umfangreiche Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Zudem erhält auch dieser Teilabschnitt eine neue Beleuchtungsanlage. Pressemitteilung Berlin, den 27.06.2014 Rückfragen: Bezirksamt Pankow, Telefon: 030 90295-8588