U-Bahn: BVG vs. Siemens U-Bahn-Streit geht vor Gericht weiter – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-vs–siemens-u-bahn-streit-geht-vor-gericht-weiter-29734648

Der Streit um einen geplanten #U-Bahn-Kauf der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) spitzt sich zu. Der Technologiekonzern #Siemens teilte mit, dass er am Dienstagnachmittag Beschwerde beim #Kammergericht eingelegt hat. Damit erreicht der Konflikt eine Eskalationsstufe, auf die bei Streit um Auftragsvergaben selten zurückgegriffen wird.

Wie berichtet will die BVG bei der Firma Stadler für 111,7 Millionen Euro 80 U-Bahn-Wagen bestellen – ohne #Ausschreibung. Bisher hatte sich das Landesunternehmen damit beholfen, alte Züge zu sanieren. Doch bei der ab 1979 gelieferten Baureihe #F79 gehe dies kaum noch. Neue Bahnen müssten schnell her.
Die #Vergabekammer habe keine inhaltliche Entscheidung getroffen

Siemens entgegnet, dass für ein reguläres Vergabeverfahren genug Zeit sei, die Risse in der Baureihe F79 ließen sich reparieren. Um den Deal prüfen zu lassen, zog der Konzern vor die Vergabekammer. Sie gehört zum Bereich der Wirtschaftssenatorin und BVG-Aufsichtsrats-Chefin Ramona Pop (Grüne). Die Kammer wies den Antrag zurück.

„Die Vergabekammer hat keine inhaltliche Entscheidung getroffen, ob die beabsichtigte Direktvergabe an #Stadler rechtmäßig ist“, so eine Siemens-Sprecherin. „Die Entscheidung, den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurückzuweisen, basiert allein auf …

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner #S-Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Öffentlicher Nahverkehr in Berlin Sechs Modelle für die Zukunft der S-Bahn Mithilfe einer Markterkundung startet der Senat die Suche nach den günstigsten neuen Zügen für die S-Bahn. Die Verkehrsverwaltung schickt gleich sechs Varianten ins Rennen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-sechs-modelle-fuer-die-zukunft-der-s-bahn/20963376.html

Wer zahlt mal eben so die geschätzten 2,4 Milliarden Euro für den #Kauf neuer #S-Bahnen? Eine Antwort will die Senatsverkehrsverwaltung jetzt mit einer so genannten Markterkundung finden, die in den nächsten Tagen starten soll. Dann wird sich zeigen, ob es genügend Interessenten und damit auch Wettbewerb gibt.
Die Verkehrsverwaltung unter Führung von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) hat nach Kritik auch aus den Koalitionsfraktionen ihr Konzept modifiziert und schickt nun gleich sechs Varianten ins Rennen.Zentraler Bestandteil bleibt ein „Fahrzeugdienstleister“, der die wahrscheinlich mehr als 600 Doppelwagen, Viertelzug genannt, beschafft und 30 Jahre lang auch unterhält. Varianten gibt es bei der Finanzierung. Im Fahrzeugdienstleistermodell übernimmt das Unternehmen auch den Kauf der Züge. Bei Bedarf kann es eine „strukturelle Unterstützung“ durch die Länder Berlin und Brandenburg geben, sofern sich diese nicht auf die Schulden auswirkt.

Beim #Fahrzeugpoolmodell beschafft der Dienstleister zwar auch die Fahrzeuge, verkauft sie aber nach der mängelfreien Auslieferung an die Länder. 113 Millionen Euro hat Berlin bereits dafür gebunkert. Die Länder refinanzieren dann den Kauf über Zahlungen des künftigen Betreibers, dem die Züge überlassen werden. Weitere Varianten sehen vor, dass die Länder sich mit einer Sperrminorität an der #Fahrzeugdienstleistungsgesellschaft beteiligen – jeweils mit der Option, später alle Anteile übernehmen zu können.
Der Kauf der S-Bahn wird geprüft

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit, dass ein Unternehmen die Züge auf eigene Rechnung kauft und behält oder sie an die Länder veräußert. Ferner gibt es die Variante, dass die Länder ein eigenes Unternehmen für den Betrieb gründen oder ein bestehendes wie die BVG oder die #Behala nutzen, dem sie den Betrieb ohne europaweite #Ausschreibung

S-Bahn: Zukunft der S-Bahn SPD und die Linke wehren sich gegen private Dienstleister – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/zukunft-der-s-bahn-spd-und-die-linke-wehren-sich-gegen-private-dienstleister-29511010?dmcid=nl_20180118_29511010

Klebt das Berliner #Landeswappen mit dem Bären in Zukunft auch an #S-Bahnen? SPD und Linke setzen sich dafür ein, dass das Land einen eigenen #S-Bahn-Fahrzeugpark aufbaut. Sie halten auch viel davon, dass Berlin diese Züge in eigener Regie betreibt. Damit nimmt die Diskussion um die Zukunft der #S-Bahn an Heftigkeit zu. Denn eines wollen die Fraktionen auf keinen Fall: dass der Senat ein anderes Konzept verwirklicht, bei dem private Firmen die Hauptrolle spielen. „Wir haben deutlich gemacht, dass nicht alle Wege gangbar sind“, sagte Sven Heinemann (SPD). Hält Verkehrssenatorin Regine #Günther daran fest, „steuert sie in einen Konflikt“.
Wichtige Entscheidungen, wie es mit dem zweitwichtigsten Verkehrsmittel in der Region weitergeht, stehen an. In den kommenden Jahren werden viele neue S-Bahnen benötigt – 1200 Wagen. Sie sollen auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Linien fahren. Die Frage ist: Wer kauft die 600 #Zwei-Wagen-Einheiten, wer hält sie in Schuss, und wer fährt sie? 
Streit mit Mitarbeitern droht
Von den Antworten hängt viel ab – für die Fahrgäste, die einen zuverlässigen Verkehr wünschen, für die Länder, die möglichst wenig Steuergelder einsetzen und Konflikte mit den Wählern vermeiden wollen – aber auch für das S-Bahn-Personal. Am Dienstag gab es dazu ein weiteres Gespräch. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) war dabei – und musste sich viel Kritik anhören. Wie berichtet sieht ihr Konzept vor, für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn per #Ausschreibung #Fahrzeugdienstleister zu finden – Privatfirmen, die S-Bahnen warten und fahrfertig bereitstellen. Das könnten #Bahnhersteller sein. Mit weiteren Vergabeverfahren sollen Betreiber gesucht werden, die diese Züge fahren.
Eine Markterkundung, die spätestens im Februar beginnt, soll nun zeigen, ob es Firmen gibt, …

allg.: Toilettenkonzept für Berlin: Perspektiven für´s „stille Örtchen“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass das Qualitätsniveau im Bereich der öffentlichen #Toiletten nach dem Wechsel des Betreibermodells zum 01.01.2019 erhalten bleibt und vor allem für Menschen mit #Behinderung, die in besonderem Maße auf ein entsprechende Infrastruktur angewiesen sind, das Angebot ohne Unterbrechung sichergestellt wird?
Antwort zu Frage 1:
Mit der #Ausschreibung werden sehr hohe Maßstäbe an die #Funktionsfähigkeit und #Sauberkeit der #Toilettenanlagen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits der Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist. Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge haben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden zudem die Möglichkeit haben, sich über eine Toiletten-App über die Betriebsbereitschaft der Toilettenanlagen zu informieren und Rückmeldungen an den Betreiber zu geben.
Hinsichtlich der Unterbrechungsfreiheit des Toilettenbetriebs wird auf die Antworten zu Frage 8 bis 11 verwiesen.
Frage 2:
Welches #Betreibermodell strebt der Senat für die öffentlichen Toiletten in Berlin nunmehr an?
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Antwort zu Frage 2:
Vorgesehen ist ein privates Betreibermodell, bei dem die erforderlichen Investitionen und der Betrieb durch ein privates Unternehmen erfolgen, das vom Land Berlin auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wird. Der neue Betreiber soll neue öffentliche Toiletten aufstellen und diese zusammen mit den bereits vorhandenen Bestandstoiletten betreiben.
Frage 3:
Sollen Teile der Leistungen von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Weder die Errichtung noch der Betrieb der Toilettenanlagen sollen ganz oder teilweise von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werde. Das Vertragsmanagement, insbesondere die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Vertrages, soll jedoch den Berliner Wasserbetrieben übertragen werden.
Frage 4:
Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren? (Aufstellung erbeten.)
Frage 5:
Wann soll die Ausschreibung erfolgen und wann Erfolgt der Zuschlag für den oder die neuen Dienstleister?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Der Zeitplan für das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
11.11.2017: EU-weite Bekanntgabe des Teilnahmewettbewerbs
11.12.2017: Ende der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb
KW 50 – 51 2017: Auswahl der Bieter und Aufforderung zur Angebotsabgabe
KW 8 2018: Ende der Frist für die Angebotsabgabe
KW 9 -14 2018: Auswertung der Angebote mit Begutachtung durch Expertenjury und ggf. Bietergesprächen, ggf. weitere Angebotslegung
KW 14 2018: Entscheidung über Zuschlagserteilung
Frage 6:
Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung dieses Zeitplans oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen zum 01.01.2019? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 6:
Als mögliche Risiken können hier etwa unvorhergesehene Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren genannt werden. Auch sind witterungsbedingte Verzögerungen beim Aufbau der neuen Toilettenanlagen möglich.
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Frage 7:
Wie lange dauern Herstellung und Bereitstellung der benötigten Anzahl an über 170 barrierefreien Toilettenanlagen?
Antwort zu Frage 7:
Marktabfragen im Vorfeld der Ausschreibung haben ergeben, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Toilettenanlagen innerhalb der hierfür maßgeblichen Vertragszeiträume möglich ist. Die Zeit für die Herstellung und Bereitstellung der Toilettenanlagen hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, u. a. von den Gegebenheiten am konkreten Standort oder der Ausgestaltung der Toilettenanlage.
Frage 8:
Welche Übergangslösungen stehen für den Fall bereit, dass der Betrieb der neuen Anlagen zum 01.01.2019 nicht umsetzbar ist? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 8:
Für eine Übergangslösung bis zum jeweiligen Ersatz der alten durch neue Toilettenanlagen sind drei Möglichkeiten denkbar:
– Erwerb der alten Toilettenanlagen durch das Land Berlin und Beauftragung eines Unternehmens mit dem temporären Betrieb dieser Anlagen
– Temporärer Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber
– Aufstellung und Betrieb von temporären barrierefreien Toilettenanlagen
Die konkrete Entscheidung für eine dieser Lösungen hängt von den noch fortzuführenden Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber ab.
Frage 9:
Wie sind diese Übergangslösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu bewerten und kann ein lückenloses barrierefreies Angebot auch im bisherigen Umfang gewährleistet werden?
Antwort zu Frage 9:
Die Barrierfreiheit wird bei allen Übergangslösungen – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben wird. Im Übrigen wurden Regelungen getroffen, wonach der Ersatz der alten Toilettenanlagen durch neue in einem abgestimmten Verfahren erfolgt.
Frage 10:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die Umsetzung einer Übergangslösung?
Antwort zu Frage 10:
Dies hängt von der Art der Übergangslösung ab. Für den Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber dürfte der zeitliche Vorlauf gering sein.
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Dagegen wird für die Aufstellung und den Betrieb von temporären barrierefreien Toiletten nunmehr bereits mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung für den Fall begonnen, dass die erforderlichen Vereinbarungen für einen temporären Weiterbetrieb der alten Anlagen nicht erzielt werden können.
Frage 11:
Ist ein übergangsweiser Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar um vorübergehende Versorgungsengpässe ab dem 01.01.2019 zu überbrücken?
Antwort zu Frage 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Frage 12:
Ist ein dauerhafter Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar, um der drastischen Reduktion an Toilettenanlagen nach neuem Toilettenkonzept ab 01.01.2019 entgegenzuwirken?
Antwort zu Frage 12:
Es wird keine Reduktion der Toilettenanlagen geben, vielmehr wird die Anzahl der Toilettenanlagen insgesamt deutlich erhöht werden.
Frage 13:
Inwieweit ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Abstimmungsprozess eingebunden und haben diese ihre Zustimmung zu den Plänen des Senats geäußert?
Antwort zu Frage 13:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist sowohl bei der Erstellung des Toilettenkonzepts als auch bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt worden. Das Gleiche gilt für die bezirklichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung, die insbesondere in die konkrete Standortbestimmung und Aufbaureihenfolge mit einbezogen worden sind. Die Pläne des Senats haben dabei überwiegend eine positive und konstruktive Resonanz erfahren.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + VBB: Mehr Züge, mehr Service: Neue Ausschreibung für den Regionalverkehr Die größte Ausschreibung für den Regionalverkehr auf der Schiene ist gestartet – für Berlins Großraum., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/konkurrenz-fuer-die-deutsche-bahn-mehr-zuege-mehr-service-neue-ausschreibung-fuer-den-regionalverkehr/20619948.html

Mehr Züge und mehr Sitzplätze: Im #Regionalverkehr auf der Schiene soll sich das Angebot verbessern und der steigenden Nachfrage anpassen. Das Netz wächst um 25 Prozent. Am Mittwoch ist die #Ausschreibung für das #Netz#Elbe/Spree“, zu dem auch die meisten Linien durch Berlin und ins Umland gehören, im Europäischen #Amtsblatt veröffentlicht worden. Es ist das bundesweit bisher größte Verfahren.
Nach den Vorgaben wird es auf der nachfragestärksten Linie, der #RE1 (Magdeburg–Berlin–Frankfurt/Oder–Cottbus), in den Hauptverkehrszeiten drei statt zwei Fahrten pro Stunde geben – mit jeweils 600 Sitzplätzen. Auch auf der #RE7 (Dessau–Senftenberg) fahren zwischen Bad Belzig und Wannsee stündlich zwei Züge statt wie bisher nur einem. Zwischen Berlin und Nauen gibt es stündlich vier statt drei Fahrten. Beim #Airport-Express zwischen Hauptbahnhof und #BER muss der Betreiber Züge mit mehr Sitzplätzen fahren lassen; aus 300 sind 550 geworden. Dies gilt auch für die #RB24 (Eberswalde–BER). Neu sind die Linien #RB21 von Potsdam über Spandau nach Gesundbrunnen sowie die RB 32 von Oranienburg über das Ostkreuz und Ludwigsfelde zum BER.

#Gratis-W-Lan in den Zügen

Jeder Zug soll von Personal #begleitet werden. Auch Gratis-W-Lan soll es in allen Zügen geben. Bei der #Fahrradmitnahme soll die jeweilige Belegung den Fahrgästen online mitgeteilt werden. Und in Zügen mit „#Servicemittelwagen“ soll es bei neuen Fahrzeugen Türen mit unterschiedlich hohen Einstiegen geben. Damit ist zumindest an einem Wagen das #barrierefreien #Einsteigen möglich, egal ob die Bahnsteige 55 Zentimeter oder 76 Zentimeter hoch sind. Auf Strecken, die nur teilweise elektrifiziert sind, sollen Züge fahren, die Abschnitte …

Regionalverkehr: VBB plant Neuvergabe von 19 Bahnlinien Auf vielen Strecken in der Region ist die Deutsche Bahn Betreiber, das kann sich jedoch ändern. Der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg sucht im Schienenverkehr Betreiber für ganze 19 Linien. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/VBB-plant-Neuvergabe-von-19-Bahnlinien

Potsdam

.  Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) sucht im Schienenverkehr Betreiber für 19 Linien. „Es ist geplant, die #Ausschreibung Ende nächster Woche oder Anfang übernächster Woche im Europäischen #Amtsblatt zu veröffentlichen“, sagte VBB-Sprecherin Elke #Krokowski in der Berliner Zeitung (Samstagsausgabe). Auf vielen Strecken sei die Deutsche Bahn der Betreiber, das könne sich jedoch ändern. Es gehe um große öffentliche Aufträge mit langer Laufzeit.

Neuen Verkehrsverträge ab Ende 2022

Insgesamt würden die Züge auf den Linien 23 Millionen Kilometer pro Jahr zurück legen. Für jeden Kilometer zahlt das Land über den Verkehrsverbund Geld an die #Bahnunternehmen. Die 19 Linien sind in vier …

Regionalverkehr: Anpassung der Ausschreibung Elbe-Spree, aus Europäischem Amtsblatt

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:423803-2017:TEXT:DE:HTML&src=0

Demnach werden die Linien im Netz #Elbe-Spree in der #Ausschreibung des #VBB geändert bzw angepasst ausgeschrieben:

Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RB14 und RB21 ein verändertes Betriebskonzept gefahren. Dabei kommt es auf den betroffenen Linien zu folgender Linienführung: RB14 Nauen – Berlin; RB21 Wustermark – Griebnitzsee – Berlin-Köpenick.
Nach Ausbau des Nordkopfes des Bf #Königs-Wusterhausen und nach Inbetriebnahme eines zweiten Gleises im Abschnitt Lübbenau- Cottbus wird voraussichtlich auf der Linie RE7 ein verändertes Betriebskonzept gefahren. Dabei kommt es auf der betroffenen Linie zu folgender Linienführung: RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg/Cottbus.
muss es heißen:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt (– Cottbus);
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus;
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg;
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER;
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde;
RB10 Nauen – Berlin;
RB14 Nauen – Berlin;
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam – Griebnitzsee;
RB21 Potsdam – Golm – Berlin;
RB22 Königs Wusterhausen – Flughafen BER – Golm – Potsdam – Griebnitzsee;
RB23 Golm – Potsdam – Berlin – Flughafen BER;
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER;
RB24b Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER;
RB32b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt;
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog;
RB37 Beelitz – Potsdam;
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel);
FEX Berlin – Flughafen BER.
Nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn in Berlin wird auf den Linien RE8, RB10, RB14, RB23, RB24, RB32 und FEX eine 2. Betriebsstufe gefahren. Dabei kommt es auf den folgenden Linien zu einer veränderten Linienführung:
RE8 Wismar – Berlin – Elsterwerda/Finsterwalde;
RB10 Nauen – Berlin – Wünsdorf-Waldstadt;
RB23 Golm – Potsdam – Berlin;
RB24 Eberswalde – Berlin – Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB32 Oranienburg – Berlin – Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt.

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Die vorherigen Linien lauteten:

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt (– Cottbus);
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus;
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg;
RE9 Wismar – Wittenberge – Berlin Hbf (tief) – Elsterwerda;
RB10 Nauen – Berlin Südkreuz;
RB13 Wustermark – Berlin – Jungfernheide;
RB14 Nauen – Flughafen BER;
RB20 Oranienburg – Potsdam Hbf;
RB21 Wustermark – Griebnitzsee – Berlin – Flughafen BER;
RB22 Königs Wusterhausen – Griebnitzsee;
RB24 Eberswalde – Berlin-Lichtenberg – Wünsdorf Waldstadt;
RB32 (Oranienburg –) Lichtenberg – Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB33 Potsdam Hbf – Jüterbog;
RB33ST Stendal – Tangermünde (Option);
RB34 Rathenow – Stendal;
RB37 Beelitz Stadt – Wannsee;
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel);
RB91 Frankfurt (Oder) – Staatsgrenze Deutschland/Polen;
RB93 Forst – Staatsgrenze Deutschland/Polen;
FEX Berlin Hbf – Fughafen BER.

Regionalverkehr + VBB: VBB-Ausschreibung Briten wollen der Deutschen Bahn Konkurrenz machen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/vbb-ausschreibung-briten-wollen-der-deutschen-bahn-konkurrenz-machen-26266628

Schon der erste Wettbewerb vor acht Jahren war ein Verfahren der Superlative – die größte #Ausschreibung, die es je im deutschen #Regionalverkehr gegeben hatte. Für 16 Bahnlinien in Berlin und Brandenburg wurden damals Zugbetreiber gesucht, es ging um 22 Millionen zu fahrende Kilometer pro Jahr und 1,3 Milliarden Euro. Jetzt bereitet der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ein noch größeres Verfahren vor, bei dem es um 23 Millionen Kilometer pro Jahr geht. Es stößt auf Interesse – auch bei einem britischen Unternehmen, das in Berlin noch keine Züge hat.

„Wir finden dieses Vergabeverfahren sehr interessant und denken ernsthaft über eine Beteiligung nach“, sagt Stefan Krispin von Go #Ahead. Go Ahead ist eine Gesellschaft, die in ihrem Heimatland Großbritannien seit ihrer Gründung 1987 zu einem der größten Bus- und Bahnbetreiber herangewachsen ist. Inzwischen hat sich das private Unternehmen, das 2015 einen Umsatz von umgerechnet 3,7 Milliarden Euro erzielte, von der Insel auf das europäische Festland ausgedehnt. 2014 wurde die #Go-Ahead-Verkehrsgesellschaft Deutschland gegründet – auch der Brexit kann ihre Expansion nicht stören. Sie hat ihren Sitz in Berlin-Mitte am Neuen Tor. Stefan Krispin, früher unter anderem beim Zughersteller Bombardier tätig, ist der Geschäftsführer.

Mit Wasserstoff unterwegs

Eine Ausschreibung haben er und sein Team bereits gewonnen, 2019 übernimmt Go Ahead Strecken rund um Stuttgart. Nun hat das britische Unternehmen auch ein Auge auf die Hauptstadt geworfen. Denn der VBB hat angekündigt, dass er im November 2017 das Netz Elbe-Spree ausschreibt. Es geht um 20 Strecken. Dazu zählt die am stärksten genutzte Regionalexpresslinie in der Region – die des RE 1, der Magdeburg und Potsdam mit Berlin und Frankfurt (Oder) verbindet. Heute ist dort die Deutsche Bahn (DB) unterwegs. Auch die Linien RE 2 (Cottbus – Berlin- Wismar) und RE 4, die von Stendal nach Berlin und Jüterbog führt, sind wieder dabei – wie schon in der ersten großen Ausschreibung, die 2009 endete. Beide Strecken werden derzeit von der …

Regionalverkehr: Neuer Betreiber: Hans übernimmt Bahnstrecke Die Regionalbahnlinie 34 von Rathenow nach Stendal wird ab Dezember 2018 von der Hanseatischen Eisenbahn GmbH, kurz Hans, betrieben. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Neuer-Betreiber-Hans-uebernimmt-Bahnstrecke

Das Unternehmen mit Sitz in Putlitz hatte die Ausschreibung der Strecke gewonnen und wird die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (#Odeg) ablösen, von der die Linie derzeit betrieben wird.

Rathenow

 

. Die Regionalbahnlinie #34 von #Rathenow nach #Stendal wird ab Dezember 2018 von der #Hanseatischen Eisenbahn GmbH, kurz #Hans, betrieben. Das Unternehmen mit Sitz in #Putlitz hatte die #Ausschreibung der Strecke durch die den Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (#Nasa) und den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (#VBB) gewonnen und wird die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (Odeg) ablösen, von der die Linie derzeit betrieben wird.

Die Strecke zwischen den beiden Kreisstädten ist rund 40 Kilometer lang. Auf dem Weg von Rathenow nach Stendal halten die Züge in Großwudicke, Schönhausen und Hämerten. Die Fahrtzeit zwischen den beiden Kreisstädten beträgt exakt 25 Minuten. Weil der Verkehr auf der RB 34 über die so genannte Stammbahn läuft, die im Gegensatz zur parallel verlaufenden Schnellbahnlinie Berlin – Hannover nicht elektrifiziert ist, werden dieselbetriebene Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen. Wie Longina Hessel, Pressesprecherin der Hanseatischen Eisenbahn GmbH, mitteilte, werden die Bahnreisenden in Fahrzeugen des Typs Lint 27 (BR 640) der Herstellers Alstom unterwegs sein. Diese bieten Hessel zufolge einen ebenerdigen Einstieg. Toiletten und Stellflächen im Innern sind stufenfrei erreichbar. Die Wagen haben 61 Sitzplätze, es gibt Platz für bis zu neun Fahrräder. Alle Fahrten werden von …