Straßenverkehr: Die Verkehrsinfrastruktur von morgen – I DEGES-Projekte entlang der Stadtautobahn A 100, aus Senat

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Frage 1:
Auf welche Abschnitte an der #A100 bzw. benachbarter Zubringer (#A115 bzw. #A111) bezieht sich:
a) der Planungsraum für die verschiedenen Baumaßnahmen (hier insbesondere AD #Funkturm,
#Westendbrücke, #Rudolf-Wissel-Brücke und Dreieck #Charlottenburg)?
b) der Betrachtungsraum für die jeweilig vorgesehenen #Planfeststellungsverfahren? (Bitte die jeweiligen
Grenzen von Bauplanung und Planfeststellung detailliert ggf. auch grafisch darstellen)
Antwort zu 1:
Für das Autobahndreieck Funkturm werden die maßgebenden Projektgrenzen auf der
A 100 in Richtung Norden durch die Brücke „Neue Kantstraße“ und Richtung Süden durch
die Fernbahnbogenbrücken beschrieben. Auf der A 115 endet der Umbaubaubereich an
der #Eichkampsiedlung Höhe Alte Allee. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für
das Autobahndreieck Funkturm noch nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten
Projektgrenzen orientieren.
Der Planungsraum für das Projekt Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf der A 100
südlich begrenzt durch die #Knobelsdorffbrücke bzw. die Anschlussstelle (AS) #Kaiserdamm
(Auffahrt in Fahrtrichtung Nord) und nördlich durch die AS Spandauer Damm (Rampe
Ausfahrt Fahrtrichtung Nord und Rampe Auffahrt Fahrtrichtung Süd).
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Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg liegt die südliche Projektgrenze auf der A 100 in Fahrtrichtung Nord hinter
der AS Spandauer Damm im Rampenbereich Auffahrt Nord. Im weiteren Verlauf der A 100
in Fahrtrichtung Wedding endet der Planungsraum vor der Brücke über den Tegeler Weg.
Im Autobahndreieck Charlottenburg liegt die Projektgrenze auf der A 111 in Fahrtrichtung
Nord im Bereich des Troges Weltlinger Brücke. Im Stadtstraßennetz sind der
Siemensdamm bis zum Nikolaus-Groß-Weg, der Kurt-Schumacher-Damm bis
Heckerdamm und der Jakob-Kaiser-Platz bis zur Mörschbrücke (Tegeler Weg) im
Planungsraum enthalten. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck Charlottenburg noch
nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten Projektgrenzen orientieren.
Frage 2:
Inwieweit werden z.B. für das AD Funkturm auch die verkehrlichen und die Umweltauswirkungen (Lärm,
Feinstaub, Luftschadstoffe etc.) betrachtet, die im Zuge des Neubaus an benachbarten Anschlussstellen
(AS) z.B. an der AS „Kaiserdamm“ entstehen und falls nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Verkehrliche Auswirkungen und Umweltauswirkungen werden auch an den benachbarten
Anschlussstellen betrachtet. Verkehrlich wird insbesondere geprüft, inwieweit der Umbau
des Autobahndreiecks Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden
Verkehrsanlagen hat und ob die ggf. veränderten Verkehrsverhältnisse maßgebende
Auswirkungen für das Umfeld haben. Dies gilt sowohl für den Endzustand nach dem
Umbau als auch für die diversen Bauzustände während der Umbauarbeiten. Bei den
Umfeldbetrachtungen werden u.a. die Fachbeiträge bzgl. Schall und Luftschadstoffen
einbezogen.
Frage 3:
Inwieweit erstreckt sich der Betrachtungsraum für die o.g. planfestzustellenden Neu- und Ersatzbauten
entlang der A100 auf die jeweiligen Zubringer (A115 und A111), sowie auf die an die AS angrenzenden
Stadtstraßen?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm auf der A 100 müssen insbesondere im
Verkehrsgutachten die Anschlussstellen Kurfürstendamm, Messedamm, Kaiserdamm,
Kaiserdamm Süd und Spandauer Damm und die direkt angrenzenden Stadtstraßen
detailliert untersucht werden.
Bei den Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden die wechselseitigen verkehrlichen
Auswirkungen sowohl auf die A 100 und A 111 wie auch auf das nachgeordnete
Stadtstraßennetz untersucht. Bei den Stadtstraßen sind hier insbesondere der
Siemensdamm, der Kurt-Schumacher-Damm, der Jakob-Kaiser-Platz, der Tegeler Weg
und der Fürstenbrunner Weg im verkehrlichen Untersuchungsbereich zu nennen.
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Frage 4:
Inwieweit werden Auswirkungen auf die parallel zur A100 bestehende Wohnbebauung betrachtet und wenn
ja, in welcher räumlichen Tiefe (Entfernung als Luftlinie von der Autobahn aus)?
Antwort zu 4:
Die Wohnbebauung entlang der A 100 wird in einer schalltechnischen Untersuchung
grundsätzlich soweit betrachtet wie nach den geltenden Regeln der Technik
(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV)) Lärmauswirkungen zu erwarten sind. Für das Autobahndreieck Funkturm ist
dies bis etwa 300 m von der A 100 entfernt der Fall. Im Bereich der Dernburgstraße ist
dieses Maß aufgrund der Abschirmwirkung der Hochhausbebauung allerdings deutlich
geringer.
Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung und die Anspruchsberechtigung für aktiven und
passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden ebenfalls in einer schalltechnischen
Untersuchung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Nach derzeitigem
Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, die eine deutliche
Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 5:
Welche Planungsvarianten (Phase 1) wurden für die drei (bzw. vier, sofern man das AD Charlottenburg
separat betrachtet) geplanten Neu- und Ersatzbauten an der A100 erstellt und wo sind diese, ggf. öffentlich,
einzusehen (Variantenspektrum bitte Anzahl pro Bauprojekt und Kurzbeschreibung beifügen)?
Antwort zu 5:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten besprochen wurden. Die
Ergebnisse inkl. der wesentlichen Varianten sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb ausgelobt. Anfang Mai
2018 wurde der Wettbewerbssieger im Rahmen einer Pressekonferenz durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt gegeben. Auf der
Internetseite der DEGES sind u. a. der Siegerentwurf und die weiteren
Wettbewerbsbeiträge veröffentlicht.
Frage 6:
Welche Bewertungskriterien wurden für die Variantenvorauswahl (Phase 2) herangezogen (Bitte um
vollständige Bewertungsmatrix mit konkreter Gewichtung der einzelnen Faktoren)?
Antwort zu 6:
Die Hauptbewertungskriterien im Variantenvergleich sind Verkehr, Umwelt, Städtebau und
Wirtschaftlichkeit. Die Bewertungskriterien müssen im Detail jeweils projektbezogen
angepasst werden, da die maßgebenden Randbedingungen nicht in jedem Fall die
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gleichen sind. Ein praktiziertes Beispiel für eine Bewertungsmatrix wurde auf der
Themenwerkstatt zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vorgestellt und ist auf der
Internetseite der DEGES (Themeninsel – Grundzüge der Planung) einsehbar. Dabei
handelt es sich um ein teilformalisiertes Verfahren in Anlehnung an ein „Formalisiertes
Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“. Dabei wird keine Gewichtung der Kriterien
vorgenommen. Es erfolgt eine rein qualitative Bewertung und Abwägung.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg waren im Rahmen des europaweiten Wettbewerbs die
Hauptbewertungskriterien Verkehr, Projektlaufzeit, Konstruktion, Genehmigungsfähigkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Die einzelnen Kriterien und deren Wichtung
können auf der Internetseite der DEGES der Wettbewerbsbroschüre (Wettbewerb zum
Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke: Siegerentwurf und Einreichungen) entnommen
werden.
Frage 7:
Welche Kriterien hat der Senat als Vertreter des von den Bauprojekten betroffenen Landes Berlin aus Sicht
der Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Anwohner*innen in die Bewertungsmatrix
eingebracht und mit welcher jeweiligen Gewichtung?
Antwort zu 7:
Die o.g. Bewertungsmatrix wurde vom Vorhabenträger vorgeschlagen und mit den
Senatsverwaltungen abgestimmt. Der Senat hat insbesondere die städtebaulichen
Kriterien mitgestaltet.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissel-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg
wurde die Bewertungsmatrix im Vorfeld des europaweiten Wettbewerbs zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Auftragsverwaltung für den
Bund) und der DEGES abgestimmt.
Frage 8:
Auf welcher Grundlage (Kosten-Nutzen-Analyse, Verkehrsanalyse, Umwelt- und Gesundheitsbelastung etc.)
wurde in Phase 3 die Vorzugsvariante ermittelt und wie bzw. wo kann dieser Entscheidungsprozess z.B.
durch betroffene Anwohner*innen für das jeweilige Bauprojekt nachvollzogen werden?
Antwort zu 8:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten und deren planerische und
gutachterliche Grundlagen besprochen wurden. Die Ergebnisse einschließlich der
wesentlichen Varianten und Planungsgrundlagen sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Bzgl. des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks
Charlottenburg: siehe Antwort auf Frage 6.
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Frage 9:
Wurde als „#Null-Variante“, insbesondere am AD Funkturm, auch die #Sanierung einzelner Brückenbauwerke
in Erwägung gezogen, ohne die #Fahrbahngeometrie und AS zu verändern (und damit verbunden ein
Planfeststellungserfordernis zu verursachen) und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der frühen Planungsphasen wurde auch eine Sanierung im Bestand
untersucht. Diese Variante musste verworfen werden, da eine Sanierung einzelner
Brücken nicht hinreichend möglich ist, sondern nahezu alle Brücken neu gebaut werden
müssen. Ein Neubau im Bestand ist ebenfalls keine realistische Option. Sie wäre bei der
erforderlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs in einem vertretbaren zeitlichen und
wirtschaftlichen Rahmen nicht realisierbar. Zudem würden die erheblichen Defizite
insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Wiederherstellung wie im
Bestand nicht bereinigt.
Die Entscheidungen für einen #Ersatzneubau der Westendbrücke und der Rudolf-WissellBrücke erfolgten auf der Basis umfangreicher ingenieurtechnischer Bewertungen der
bestehenden Brückenbauwerke. Eine Sanierung der Bauwerke wurde demnach mit Blick
auf die bestehenden statischen Defizite und die Risiken für das Tragwerk im Zuge von
bautechnischen Eingriffen nicht weiterverfolgt. Dies betrifft auch die Rampenbrücken über
den Siemensdamm bzw. Kurt-Schuhmacher-Damm im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg, welche demzufolge auch alle zu erneuern sind.
Frage 10:
Wie wurden bei den Variantenbewertungen die Umweltauswirkungen (insbesondere Luftschadstoffe wie
NOx und Feinstaub) berücksichtigt, wenn bis Ende 2019 offenbar keine realen Messwerte aus diesem
Bereich vorlagen und man sich ausschließlich auf Rechenmodelle gestützt hat, die von der zuständigen
Senatsverwaltung in Frage gestellt, bzw. revidiert wurden1?
Antwort zu 10:
Die Anwendung von Rechenmodellen ist anerkannte Regel der Technik und wird auch in
den Autobahnprojekten in Berlin mit der entsprechend standardisierten Software
praktiziert.
Frage 11:
Wurden im Rahmen der Planungen an den betroffenen AS entlang der A100 und die unmittelbar
anschließenden Wohngebiete und Stadtstraßen konkrete Lärm- und Schadstoffmessungen vorgenommen?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Lärm- und Luftschadstoffmessungen wurden nicht vorgenommen. Die Anwendung von
standardisierten Rechenmodellen ist die anerkannte Regel der Technik. Messwerte
werden dabei ggf. zur Kalibrierung verwendet, sind jedoch für eine allgemeingültige und

1 Vgl. Senats-Antworten in Drs. 18/21753, Drs. 18/20468 und abweichende Angaben im Luftreinhalteplan II
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vergleichbare Bewertung nicht geeignet, da sie immer punktuellen und wechselnden
#Umweltauswirkungen (Witterung) ausgesetzt sind und den Prognosehorizont nicht
abbilden.
Frage 12:
Wann wurden die #Verkehrserhebungen entlang der A100 und den AS zwischen Hohenzollerndamm und
Heckerdamm (A111) bzw. Hüttenweg (A115) durchgeführt die den Variantenprüfungen und den aktuellen
Vorplanungen zu Grunde liegen und mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils für die planungs-befangenen
Abschnitte der A100 und die AS für auf- bzw. abfahrende Fahrzeuge pro Fahrtrichtung/Tag und unterteilt
nach PKW und leichten bzw. schweren LKW tabellarisch zusammenstellen)?
Antwort zu 12:
Für das Autobahndreieck Funkturm und die betroffenen Anschlussstellen sind von den aus
den Umlegungsrechnungen resultierenden durchschnittlichen werktäglichen
Verkehrsmengen (DTVW) für die #Leistungsfähigkeitsberechnungen die maßgebenden
stündlichen Verkehrsstärken (MSV) abzuleiten. Hierzu wurden zunächst die
Dauerzählstellen an den Hauptfahrbahnen der Bundesautobahnen A 100 und A 115
ausgewertet. Aus den Daten konnte die MSV direkt entnommen werden. Für die einzelnen
Autobahnanschlussstellen und Verbindungsrampen sowie das Stadtstraßennetz wurden
die durch die Verkehrslenkung Berlin bereitgestellten Zähldaten ausgewertet. Abgeleitet
wurde ebenfalls die MSV – hier allerdings entsprechend der Spitzenstunde des Zähltages,
da keine Dauerzählstellen existieren.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurden bisher Daten aus der
Straßenverkehrszählung 2014 (Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
88.850 Kfz/24 h DTVw, 5.885 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurden bisher Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014
(Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul.
Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.600 Kfz/24 h DTVw, 3.650 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 13:
Mit welchem Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den durchgeführten Verkehrszählungen rechnet der
Senat entlang der A100 bzw. der unmittelbar anschließenden Abschnitte der A115 und A111 bis 2030 (bitte
getrennt für PKW und LKW angeben)?
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Antwort zu 13:
Für das Autobahndreieck Funkturm wurde der Prognoseplanfall 2030 im Rahmen der
letzten Themenwerkstatt an der Themeninsel „Verkehrsströme, Verkehrsmengen“
besprochen und ist auf der Internetseite der DEGES einsehbar.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin
(Modellstand IV / 2017) die Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen
gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin (Modellstand III / 2018) die
Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.000 Kfz/24 h DTVw, 6,5 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm – aktueller Stand der Planungen und Auswirkungen auf Grunewald und Halensee, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
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Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der
#A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende
#Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
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Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm aus Senat

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Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen
#Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
2
Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
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Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
4
Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
2
Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
3
Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
4
Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neue Autobahnzufahrt am Eichkamp geplant, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226536009/Neue-Autobahnzufahrt-am-Eichkamp-geplant.html

Die #Anschlussstelle #Messedamm könnte noch mehr Lärm ins ohnehin schon geplagte Wohngebiet an der #Avus bringen.

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf kleinere Einschränkungen entlang der Stadtautobahnen #A115 (Avus), #A100 und #A111 einstellen. Die Bundes-Planungsgesellschaft #Deges startet mit ersten Voruntersuchung für den #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissel-Brücke und der Umgestaltung des #Autobahndreiecks #Funkturm. Mit Bohrungen wolle man die Beschaffenheit des Baugrunds erkunden, teilt die Deges mit. Die Arbeiten sollen bis Anfang kommenden Jahres andauern. Dabei soll es nur vereinzelt zu Sperrungen kommen.

Im Zuge des geplanten Umbaus des Dreiecks Funkturm ist auch eine neue Anschlussstelle am Eichkamp vorgesehen. „Nach gegenwärtigem Stand ist das wohl aus Sicht der Planer nur mit einer Aufständerung möglich“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD). Konkret meint er eine Brücke vom Messedamm über die Avus auf die Spuren in nördlicher Richtung. Der Bezirk lehne die Planung ab, da sie zu einer „nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung für die Siedlung Eichkamp führen“ würde, so der Rathauschef weiter. Die sei bereits jetzt durch die direkte Nachbarschaft zur Autobahn hoch.

Bund bevorzugt unterirdische Zufahrt vom Messedamm
Die neue Auffahrt solle südlich des S-Bahnhofs Messe Süd an der Siedlung vorbei zur A115 führen, erklärt …

Straßenverkehr: Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt für den Verkehr freigegeben Nach zweieinhalb Jahren Bauzeit ist die Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt am Dienstag (16. April 2019) offiziell für den Verkehr freigegeben worden., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/5742898-4357821-autobahnbruecke-zehlendorfer-kleeblatt-f.html

Der Neubau verbindet Berlin und #Potsdam sowie die Ortsteile #Steglitz und #Wannsee, wie es in einer Mitteilung des Senats hieß. Der mehr als 75 Jahre alte #Vorgängerbau war seit Oktober 2016 in zwei Phasen #abgerissen und – bei laufendem Verkehr – ersetzt worden.
Entlastung für Lastwagen-Fahrer
Besonders für #Lkw-Fahrer, die auf dem Vorgängermodell nicht fahren durften, bedeutet die neue #Brücke über die Autobahn #A115 eine Erleichterung. Der Neubau der Brücke kostete rund 11,7 Millionen Euro, von denen 11 Millionen Euro vom Bund gezahlt wurden. Während der Baumaßnahmen waren die A115 und die #B1 zeitweise gesperrt.

Straßenverkehr: Freie Fahrt am Autobahnkreuz Zehlendorf aus Berliner Abendblatt

Freie Fahrt am Autobahnkreuz Zehlendorf

Bauarbeiten an #A115 sollen bis zum 21. Dezember abgeschlossen sein.

Noch vor Weihnachten stehen den Autofahrern auf der Autobahn 115 in Höhe des #Zehlendorfer #Kleeblatts in beiden Richtungen wieder zwei Fahrstreifen in voller Breite zur Verfügung.

Die bestehenden #Verkehrseinschränkungen auf der A115 werden bis zum 21. Dezember aufgehoben und rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen wieder für den Verkehr freigegeben. Das teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit.

Die umfangreiche, mehrjährige Baumaßnahme inklusive Abriss und Neubau zweier Brückenbauwerke werde somit drei Monate früher …

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
5
Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Avus-Tribüne bekommt ein neues Dach Für die Sanierung der Avus-Tribüne wird ab Ende März deren Dach abgerissen und ersetzt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-avus-tribuene-bekommt-ein-neues-dach/20904182.html

Die Modernisierung und Neugestaltung der seit rund 20 Jahren leer stehenden #Avus-Tribüne kommt voran – wenn auch später als vom Investor Hamid #Djadda geplant. Ende März solle das Dach abgerissen und später in gleicher Form neu gebaut werden, kündigte Djadda am Montag auf Nachfrage an. Die originale Dachkonstruktion sei „zu baufällig und lässt sich nicht mehr sanieren“. Die ganze Tribüne ist ein #Baudenkmal.
Während des voraussichtlich zehntägigen Dachabrisses werde eine Spur der Avus (Autobahn #A115) nachts stadtauswärts gesperrt, sagt Djadda. Auf die Genehmigung der Verkehrsbehörden habe er lange warten müssen. Eigentlich sollten die Dacharbeiten im vorigen September beginnen. Im Sommer 2017 ließ Djadda die alten Sitzbänke entfernen.

Der Unternehmer plant verglaste, 400 Quadratmeter Veranstaltungsräume, die er an Unternehmen oder Privatleute vermieten will, sowie Büros, ein Café und vielleicht ein Avus-Museum. Im Mittelpunkt der Nutzungen sollen die Geschichte und Zukunft des …