Straßenverkehr: Lastbeschränkung der Autobahnbrücken „Spanische Allee“ und „Borussenstraße“, aus Senat

19.12.2023

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1397866.php

Bei einer kürzlich durchgeführten #Bestandsanalyse der Bauwerke der Autobahn GmbH des Bundes, wurde ein dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Beschilderung von #mindertragfähigen #Brücken festgestellt. Betroffen sind die Brücken im Zuge der #Spanischen Allee und der #Borussenstraße, die jeweils über der #A115 verlaufen.

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Straßenverkehr: Marode Brücken in Berlin aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Für welche #Brücken in Berlin ist aufgrund ihres
baulichen Zustands das zulässige #Gesamtgewicht oder
die zulässige öchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge
derzeit im Vergleich zum Ursprungszustand #herabgesetzt?
Antwort zu 1: Für die nachfolgend aufgelisteten #Straßenbrücken
in der Baulast des Landes Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland bestehen Last- und/oder
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Waldemarbrücke, Köthener Brücke, Admiralbrücke,
Thielenbrücke, Rominter-Allee-Brücke, Schmargendorfer
Brücke, Barbrücke, Königswegbrücke, Moltkebrücke,
Lohmühlenbrücke, Wildenbruchbrücke, Treptower Brücke,
Teupitzer Brücke, Neuköllnische Brücke, Lange
Brücke, Salvador-Allende-Brücke, Wendenschloßbrücke,
Triglawbrücke, Nördl. Rialtoringbrücke, Neue Fahlenbergbrücke,
Köpenicker-Allee-Brücke;Roßstraßenbrücke,
Gotzkowskybrücke, Lutherbrücke, Alt-Moabiter-Brücke,
Eiswerderbrücke, Charlottenbrücke, Schulenburgbrücke,
Sellheimbrücke, Schönerlinder-Weg-Brücke, Blumenwegbrücke,
Sandhauser Brücke, Borsigdammbrücke;
Rudolf-Wissell-Brücke, Brücken über Halenseestraße
Ost, Ringbahnbrücke, Westendbrücke, Rampenbrücken
über Kurt-Schumacher Damm, Brücken über den Siemensdamm.

Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind
wann für diese Brücken geplant?
Antwort zu 2: Für die nachfolgend aufgelisteten Brücken
wurden die Planungen für Instandsetzungsmaßnahmen/
Ersatzneubaumaßnahmen initiiert:
MoltkebrückeInstandsetzung Baubeginn vorauss. ab 2018
Lange Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Salvador-Allende-Brücke Ersatzneubau Baubeginn ab Ende 2016
Neue Fahlenbergbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2018
Köpenicker-Allee-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Roßstraßenbrücke Instandsetzung Baubeginn ab Anfang 2017
Sellheimbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2023
Rudolf-Wissell-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über Halenseestraße Ost Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Ringbahnbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Westendbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Rampenbr. über Kurt-Schumacher D. Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über den Siemensdamm Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Last-/ Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen in
der Regel wegen festgestellter Tragfähigkeitsdefizite
ausgesprochen werden. Diese sind überwiegend auf baustoff-
oder konstruktionsbedingte Mängel zurückzuführen,
welche sich zumeist nur durch einen Ersatzneubau
beheben lassen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)

Straßenverkehr: Sperrung der Triglawbrücke in Berlin Köpenick Brücke muss vom 27.07. bis 31.07.2015 vollgesperrt werden, aus Senat

www.berlin.de Nachdem ein Baufahrzeug Ende Juni 2015 das #Stahlfachwerk der #Triglawbrücke beschädigte, musste sie aus Sicherheitsgründen auf ein maximal zulässiges #Gesamtgewicht von 3,5 t pro Kraftfahrzeug begrenzt werden. Um die erforderlichen #Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können, wird die Triglawbrücke von Montag, den 27.07.2015, 9 Uhr bis voraussichtlich Freitag, den 31.07.2015, 20 Uhr für den gesamten #Kraftfahrzeugverkehr #gesperrt. In dieser Zeit werden die beschädigten Stahlbauteile ausgetauscht. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke in dieser Zeit weiterhin nutzen. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten wird die Brücke zunächst für Fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht freigegeben, voraussichtlich ab Ende August 2015 wieder für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 t. Unmittelbar nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten wird der Korrosionsschutz erneuert. Abschließend erfolgt die Instandsetzung der beschädigten Fahrbahnplatte. Eine erneute dauerhafte Vollsperrung ist für diese Arbeiten nicht erforderlich.Bilder: Triglawbrücke; Foto: Thorsten Wiehle Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr