Die von der CDU vorgeschlagene Änderung der #Tarifzonen lehnen die anderen Parteien allerdings ab.
Seltene Einmütigkeit: Der S- und #Regionalbahn-Verkehr zwischen Berlin und Brandenburg soll schnell ausgebaut werden. Darin waren sich am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses ausnahmsweise alle Parteien einig.
Sie haben den Senat aufgefordert, alle Schritte vorzunehmen, um die #Wiederinbetriebnahme der #S-Bahn von Spandau ins #Havelland (Express-S-Bahn), der #Stammbahn von Potsdam über #Kleinmachnow und Zehlendorf ins Zentrum, der #Kremmener Bahn von Gesundbrunnen bis #Hennigsdorf für den #Prignitz-Express sowie der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn von Basdorf über #Wilhelmsruh bis Gesundbrunnen „weiter voranzubringen“.
Ziel soll es sein, autofahrende #Pendler zum Umsteigen auf die Schiene zu bewegen. Derzeit gebe es werktags rund 270 000 Pendler zwischen Berlin und Brandenburg – mit steigender Tendenz, hatten die Koalitionsparteien ihren Antrag begründet, dem sich die Opposition komplett anschloss. „Bahnpolitik ist fast immer Konsenspolitik“, sagte der Ausschussvorsitzende Oliver Friederici (CDU) hinterher.
"Bahnpolitik fast immer Konsenspolitik"
Bereits im vergangenen Oktober hatten die Länder mit der Bahn vereinbart, insgesamt acht „Korridore“ daraufhin zu untersuchen, ob sie „schienenwürdig“ sind. Die Planungskosten schießen die Länder …
Doch wenn der eine fahren darf, müssen viele andere warten. Ein Bericht aus dem Alltag der #Ampelschaltung.
Wenn #Pendler einen Wunsch frei hätten, dann würden viele wohl eine #grüne #Welle auf ihrem täglichen Weg durch die Stadt ordern. Na, dann versuchen wir’s doch einfach mal. Allerdings wären vorher noch ein paar Fragen zu klären: Wie fahren Sie denn zur Arbeit? Mit dem Auto, also möglichst Tempo 50 auf Hauptstraßen?
Und Sie versprechen, dass Sie auch ja nicht 55 fahren und folglich auch nicht zu früh an der nächsten Ampel sind und bremsen müssen und den ebenfalls ein bisschen zu schnell gefahrenen Pulk hinter sich zusammenbremsen, sodass der Verkehrsfluss dann doch stockt, statt geschmeidig auf der grünen Welle zu surfen? Oder fahren Sie etwa mit dem Fahrrad, bräuchten also die Welle für Tempo 18 bis 20? Ach so, Sie haben ein Elektrorad, also eher Tempo 25? Hm.
Leider hat sich Ihr Nachbar ebenfalls eine Grüne Welle gewünscht. Er fährt aber mit der Straßenbahn. Erst geht er zur Haltestelle, wobei er natürlich keinesfalls möchte, dass ihm Abbieger oder Querverkehr schon über die Haxen fahren, sobald seine Fußgängerampel auf Rot springt. Also bräuchte er ein paar Sekunden Puffer.
Berlin verabschiedet sich jetzt auch baulich ein weiteres Mal von der autogerechten Stadt. Nach dem #Straßentunnel der Budapester Straße vor dem Bikinihaus will die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auch die #Fußgängerverteilanlage unter der Kreuzung #Messedamm/#Masurenallee/#Neue Kantstraße schließen. Die Möglichkeiten dazu soll eine Machbarkeitsuntersuchung ausloten, die jetzt ausgeschrieben worden ist. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.
Im Auto-Zeitalter störten die Fußgänger, die Fahrbahnen überquerten. Deshalb war es schick, sie unter die Erde zu verbannen. In Berlin entstanden solche Anlagen unter breiten Straßen unter anderem am Alexanderplatz und eben am Messegelände. Am Alex ist das #Untertage-Labyrinth bereits verschwunden. Nun soll das Charlottenburger Gegenstück folgen.
Die Dimension und die bauliche Ausgestaltung des Knotenpunktes mit der nicht komplett barrierefreien Erreichbarkeit der unteren Ebene basierten auf den überkommenen Planungsphilosophien der autogerechten Stadt und seien heute nicht mehr zeitgemäß, heißt es in den Ausschreibungs-Unterlagen der Senatsverkehrsverwaltung.
Die BVG fährt in der #Straßenbahn in der Zukunft voll auf #Kartenzahlung ab. Verschiedene Geräte werden dort 18 Monate lang getestet.
Wer ein #Ticket in der #Tram lösen will, braucht in Berlin Kleingeld. Bald nehmen die meisten #Automaten nur noch eine Karte. Die BVG rollt in die Bezahl-Zukunft. Per Ausschreibung werden Hersteller aufgefordert, Vorschläge einzureichen. In einem Modellversuch sollen verschiedene Geräte dann 18 Monate lang getestet werden, bevor rund 400 neue Automaten installiert werden.
Was der Kunde davon hat? Der Automat soll ausschließlich Kartenzahlungen (auch kontaktlos) akzeptieren. „Die Leute wollen mit Karte zahlen, selbst kleine Summen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Mit Karte kann man bislang nur auf U-Bahnhöfen zahlen – unter 25 Euro ohne Pin, über mit Geheimzahl.
Klebt das Berliner #Landeswappen mit dem Bären in Zukunft auch an #S-Bahnen? SPD und Linke setzen sich dafür ein, dass das Land einen eigenen #S-Bahn-Fahrzeugpark aufbaut. Sie halten auch viel davon, dass Berlin diese Züge in eigener Regie betreibt. Damit nimmt die Diskussion um die Zukunft der #S-Bahn an Heftigkeit zu. Denn eines wollen die Fraktionen auf keinen Fall: dass der Senat ein anderes Konzept verwirklicht, bei dem private Firmen die Hauptrolle spielen. „Wir haben deutlich gemacht, dass nicht alle Wege gangbar sind“, sagte Sven Heinemann (SPD). Hält Verkehrssenatorin Regine #Günther daran fest, „steuert sie in einen Konflikt“.
Wichtige Entscheidungen, wie es mit dem zweitwichtigsten Verkehrsmittel in der Region weitergeht, stehen an. In den kommenden Jahren werden viele neue S-Bahnen benötigt – 1200 Wagen. Sie sollen auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Linien fahren. Die Frage ist: Wer kauft die 600 #Zwei-Wagen-Einheiten, wer hält sie in Schuss, und wer fährt sie?
Streit mit Mitarbeitern droht
Von den Antworten hängt viel ab – für die Fahrgäste, die einen zuverlässigen Verkehr wünschen, für die Länder, die möglichst wenig Steuergelder einsetzen und Konflikte mit den Wählern vermeiden wollen – aber auch für das S-Bahn-Personal. Am Dienstag gab es dazu ein weiteres Gespräch. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) war dabei – und musste sich viel Kritik anhören. Wie berichtet sieht ihr Konzept vor, für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn per #Ausschreibung#Fahrzeugdienstleister zu finden – Privatfirmen, die S-Bahnen warten und fahrfertig bereitstellen. Das könnten #Bahnhersteller sein. Mit weiteren Vergabeverfahren sollen Betreiber gesucht werden, die diese Züge fahren. Eine Markterkundung, die spätestens im Februar beginnt, soll nun zeigen, ob es Firmen gibt, …
Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über
2
das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
3
Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
Heidestraße (drei Anlagen)
Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
Bundesstraße 2/Am Luchgraben
An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
Schnellerstraße (Nr. 131)
Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung
3
An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten #Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und #Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder #Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
4
Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
In welchem Zustand befindet sich der östliche Überbau der #Salvador-Allende-Brücke?
Antwort zu1:
Der Zustand des östlichen Überbaus der Salvador-Allende-Brücke ist kritisch.
Standsicherheit und Verkehrssicherheit für die Verkehrsführung sind jedoch ausreichend.
Aufgrund des Fahrbahnzustandes (Belag) ist die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt.
Frage 2:
Welche Maßnahmen plant der Senat für den Fall, dass sich auch der Zustand der östlichen Seite der Brücke
relevant verschlechtert?
Antwort zu 2:
Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Sperrung des östlichen Überbaus der
Salvador-Allende-Brücke erforderlich machen. An dem Bauwerk wird jährlich eine #Sonderprüfung mit Risskartierung durchgeführt. Auch während der Baumaßnahmen wird
das Bauwerk überwacht. Die Ergebnisse werden entsprechend bewertet und ggf. weitere
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs veranlasst.
Frage 3:
In welchen #Bauphasen mit welchen Leistungen findet der Neubau der Salvador-Allende-Brücke statt und
wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen (bitte Zeitraum der einzelnen Bauphasen angeben)?
2
Antwort zu 3:
1. Bauabschnitt / Westseite
Baubeginn für den Ersatzneubau
Umverlegung von verschiedenen Leitungen und Herstellung prov. Leitungsführung
Rückbau des Teilüberbaus West
Einbringung Baugrubenverbau für den 1. Bauabschnitt
Herstellung der Fundamente
Herstellung von Widerlagern, Pfeilern und Stützwänden
Herstellung der einzelnen Stahlbauelemente im Werk
Montage des westlichen Teilüberbaus im Taktschiebeverfahren
Umlegung Versorgungsleitungen vom östlichen auf den westlichen Überbau
Straßenbau
Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus
2. Bauabschnitt / Ostseite
Rückbau des Teilüberbaus Ost
Einbringung Baugrubenverbau für den 2. Bauabschnitt
Herstellung der Fundamente
Herstellung von Widerlagern, Pfeilern und Stützwänden
Montage des östlichen Teilüberbaus
Straßenbau
Rückbau der alten Brückenpfeiler
Die Fertigstellung und Freigabe der neuen Brücke für den Verkehr ist für 2021
vorgesehen.
Frage 4:
Auf welche Höhe belaufen sich die voraussichtlichen Kosten des Neubaus? In welcher Höhe können GRWMittel
genutzt werden?
Antwort zu 4:
Die Gesamtkosten für die neue Brücke betragen etwa 37 Mio. Euro. Das Bauvorhaben
wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kofinanziert (ca. 90 % der Gesamtkosten).
Frage 5:
Wie erfolgte die Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vor Ort?
Antwort zu 5:
Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger erfolgt durch Pressemitteilungen, Flyer
sowie über die Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 6:
Welche Auswirkungen haben die halbseitige Sperrung und die Bauarbeiten auf die anliegenden
Gewerbetreibenden?
3
Antwort zu 6:
Die Salvador-Allende-Straße hat eine hohe verkehrliche Bedeutung. Deshalb wird der
Verkehr während der Bauzeit mit einer Spur je Richtung aufrechterhalten. Die verkehrliche
Situation ist zwar als angespannt zu bezeichnen, jedoch ist die Erreichbarkeit für die
Anlieger und die nördlich gelegenen Wohngebiete sichergestellt.
Frage 7:
In welchem Zustand befindet sich die Lange Brücke?
Antwort zu 7:
Die Standsicherheit der Langen Brücke ist grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit
der Langen Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h gegeben.
Frage 8:
Wann soll mit der Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Lange Brücke begonnen werden?
Frage 9:
Für welchen Zeitraum ist die Sanierung bzw. der Ersatzneubau der Langen Brücke geplant?
Antwort zu 8 und 9:
Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von Brückeninstandsetzungs- bzw.
Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit konnte ein
Planungsbeginn zum Ersatzneubau der Langen Brücke einschließlich Rückbau der
Behelfsbrücke noch nicht erfolgen. Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang
nicht begonnen werden. Zum einen ist es wegen der angespannten Situation auf dem
Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure nicht in ausreichendem Maß gelungen,
Personalverstärkungen zu realisieren. Zum anderen haben laufende, im Bau befindliche
Projekte eine hohe Priorität und erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz.
Nach Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sind die Planungen des Ersatzneubaus
einschließlich Baugrunduntersuchung und sonstiger Gutachten zu erstellen sowie ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs und wegen fehlender Personalkapazitäten sind
belastbare Aussagen zum Baubeginn und zur Dauer der Baumaßnahmen erst nach
Abschluss der Vorplanungen möglich.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Kleine Ursache, große Wirkung: Übereifer bei #Bauarbeiten hat S-Bahn-Kunden im Berliner Nordosten am Mittwoch erhebliche Einschränkungen beschert. Betroffen waren die Linien #S2, #S8 und #S85. Es dauerte einige Stunden, bis die Züge wieder planmäßig fuhren.
Ein #Stromausfall hat am Mittwochmorgen im Osten Berlins den S-Bahnverkehr teilweise empfindlich eingeschränkt. Betroffen waren die Linien S2, S8 und S85. In #Pankow-Heinersdorf gab es nach dem Stromausfall seit Dienstagabend eine #Stellwerksstörung. Sie konnte am Vormittag behoben werden, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Die Reparaturarbeiten liefen seit dem frühen Morgen.
Ursache des #Blackouts waren nach S-Bahn-Angaben Bauarbeiten auf früherem Bahngelände. Zwar sei vertraglich vereinbart worden, dass ein #Trafo-Häuschen dort stehen bleibe. Bei den Bauarbeiten sei am Dienstag dennoch das Dach des Häuschens abgerissen worden, die eindringende Feuchtigkeit löste einen Kurzschluss aus.