Das #S-Bahnwerk #Erkner blickt mit seinen 95 Jahren auf eine bewegte #Geschichte zurück. Am 11. Juni #1928 #eröffnet, wurde der Standort von 1945 bis 1948 zunächst wieder stillgelegt – infolge der kompletten #Demontage der S-Bahnstrecke Schlesischer Bahnhof <> Erkner. 1990 wurde die Halle durch den Brand eines abgestellten Zuges schwer beschädigt und musste anschließend wieder instand gesetzt werden.
Der Bahnhof in Pankow besteht eigentlich aus zwei Bahnhöfen: dem S-Bahnhof sowie dem am 2. Juli 1997 stillgelegten #Rangierbahnhof. Auf diesem befindet sich noch immer der Rundlokschuppen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Geschichte des Lost Place in Berlin.
Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?
Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte#Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert. Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet. Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche. Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.
Berlin, den 31. Mai 2023 In Vertretung Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen
Frage 1: Werden im Auftrag des Berliner Senats regelmäßige #Lärmmessungen am #Betriebshof#Lichtenberg vorgenommen? Wenn ja, wie waren die Ergebnisse (bitte einzeln ab 2016 aufschlüsseln)? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Es sind vom Berliner Senat keine #regelmäßigen#Lärmmessungen beauftragt. Nach der #BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der TA #Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist eine Messung nicht gefordert. Es werden stattdessen die #Schallleistungspegel berechnet. Zuletzt wurde das für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-60 durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine 4 m hohe und 345 m lange Lärmschutzwand unmittelbar östlich des Betriebshofes errichtet, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Eine erneute Rechnung wäre lediglich bei umfangreichen #Änderungen an der #Gleisinfrastruktur gesetzlich vorgeschrieben.“
Vorbemerkung des Abgeordneten: Es wird Bezug genommen auf die Antworten in der Drucksache 19/15251.
Sind die zur „#Bestreifung“ des #Betriebsgeländes eingesetzten #Sicherheitskräfte ständig vor Ort, oder schauen sie nur #gelegentlich nach dem Rechten? Wenn Letzteres, in welchen zeitlichen Abständen? Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bestreifung des Betriebsgeländes keinem festgelegten #Streifenplan unterliegt, sodass keine für Täter nachvollziehbare Regelmäßigkeit erzeugt wird.
In welchen zeitlichen Abständen erfolgte die „Bestreifung“ des Betriebsgeländes am Tattag und wie wurde diese dokumentiert und kontrolliert? 2 Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die #Tatzeit nicht konkret feststeht.
Wer ist für die regelmäßige #Qualitätssicherung der „Bestreifung“ zuständig und wie findet diese statt? Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Qualitätssicherung durch die zuständigen Führungskräfte in Form von #Dienstunterweisungen, Vor- und #Nachbesprechungen und Begleitung von Einsätzen erfolgt.
Wie ist es möglich, dass bei einer „Bestreifung“ niemandem auffällt, dass sich unbefugte Personen an abgestellten Fahrzeugen zu schaffen machen oder gemacht haben? Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass wie zu Frage 2 beantwortet, hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die genaue Tatzeit nicht konkret feststeht.
Woraus wird geschlossen, dass „kein Anhaltspunkt dafür gesehen wird, dass die Täter aus dem Personalumfeld“ der BVG stammen, zumal für den Ausbau der historischen Bauteile geeignetes Werkzeug entweder mitgeführt oder aus auf dem Betriebsgelände befindlichen Werkzeugbestand genutzt werden muss? Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass dem Unternehmen keine Hinweise auf die Täter vorliegen. Es gibt auch keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Täter aus dem Personalumfeld der BVG stammen könnten oder nicht.
Welche nicht eingehaltenen „vorgeschriebenen Standardprozesse“ haben dazu geführt, dass eine Diebstahlsanzeige verspätet gestellt wurde und wer ist dafür verantwortlich? Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass durch den für die historischen U-Bahnfahrzeuge zuständigen Bereich leider keine sofortige Meldung an den Sicherheitsbereich erfolgte. Daher wurde die Diebstahlsanzeige erst verspätet gestellt. Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden gemäß der Vorschriften und Meldewege ist bereits erfolgt.
Wie will die BVG die Sicherheitseinrichtungen auf ihren Betriebsgeländen konkret verbessern, um zukünftig die Sicherheit ihrer Betriebsgelände zu gewährleisten und damit weitere Diebstähle u.ä. zu vermeiden? Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es sowohl Standardregelwerke, als auch individuelle Sicherheitsanforderungen gibt, welche die Sicherheit auf den BVG Liegenschaften verbessern. Die Umsetzung erfolgt nach Priorisierung und Verfügbarkeiten. Berlin, den 8. Mai 2023 In Vertretung Dr. Severin F i s c h e r …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Frage 1: Welche konkreten Auswirkungen haben die #Baumaßnahmen der Deutschen Bahn zwischen #Wollankstraße und #Schönholz für die Anwohnenden in der Schulzestraße? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 1: Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) sind #Beeinträchtigungen wie #Schall- und #Erschütterungsimmissionen während der #Bauaktivitäten nicht ausschließen. Die DB AG und die von ihr beauftragten Firmen bemühen sich nach Auskunft der DB AG, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten und werden anlassbezogen informieren und bei #Nachtbauarbeiten ggf. auch #Ersatzschlafraum bereitstellen. Große Teile der #Grünfläche zwischen dem Bahndamm und der Schulzestraße müssen während der Bauphase als #Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden und stehen in diesem Zeitraum nicht zur #Naherholung für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung. Eine #Wegeführung durch den Park wird es nach Auskunft der DB AG geben.
Am kommenden Wochenende (22. und 23. April 2023) öffnet das historische Bahnbetriebswerk Schöneweide seine Tore und feiert mit großen und kleinen Eisenbahnfans und ihren Familien das Dampflok-Frühlingsfest. Die #Dampflokfreunde Berlin e.V. zeigen mehr als 30 Lokomotiven und Wagen, darunter Dampfloks der Baureihen 50, 52 und 74. Mit dabei sind auch moderne Diesel- und #Elektrolokomotiven.
Frisch saniert präsentiert sich der #Wasserturm aus dem Jahr 1906, Freunde historischer Architektur erfahren mehr über die #Sanierung weiterer Gebäude und Anlagen des Bahnbetriebswerks von 1906. Direkt vom Festgelände aus startet ein #Dampfzug mit historischen Wagen zu #Rundfahrten durch Berlin. Abfahrt am Sonnabend und Sonntag um 10.40 Uhr, 12.40 Uhr und 15 Uhr.
Frage 1: Was ist der Stand der Planungen für den #Straßenbahnbetriebshof#Urban Tech Republic, ist die Fläche gesichert und wie ist die weitere Zeitplanung zur Realisierung des Betriebshofstandortes? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fläche ist im #Bebauungsplan für den Betriebshof vorgehalten, aber noch nicht Eigentum der #BVG. Aus heutiger Sicht ist eine #Inbetriebnahme in 2033 anvisiert.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs Teil des Bebauungsplanverfahrens 12-51 des Industriebands der Urban Tech Republic ist. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist für 2025 vorgesehen. Über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehend bedarf es für den Straßenbahnbetriebshof eines Planfeststellungsverfahrens. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs durch die BVG von der Tegel Projekt GmbH erworben.
Frage 1: Inwiefern geht die Realisierung des #Straßenbahn-Großbetriebshof für den #Nordost-Raum, vorzugsweise vorgesehen am Standort #Heinersdorf, voran? Frage 2: Inwiefern erscheint es inzwischen als wahrscheinlich, dass der #Straßenbahnbetriebshof am Standort Heinersdorf nicht mehr realisierbar ist? Aus welchen Gründen?