Über eine #Verlängerung der #U7 wird seit Jahren diskutiert. Nun ist eine andere Verbindung zwischen #Rudow und #Schönefeld im Gespräch. Sie könnte einige Verkehrsprobleme lösen – und wäre angeblich deutlich günstiger.
Zum #Flughafen#BER könnte künftig eine #Magnetschwebebahn verkehren – und zwar vom #U-Bahnhof Rudow. Diesen Vorschlag hat der Baukonzern Max #Bögl unterbreitet. Die international tätige Firma (6000 Mitarbeiter, Milliardenumsatz) mit Hauptsitz in der Oberpfalz hat für den #Transrapid in Schanghai, der die Metropole mit dem Airport verbindet, das Know-how für die Trassen geliefert. „Wir kennen den Vorschlag“, bestätigte Flughafenchef Karsten Mühlenfeld. „Ich finde es gut, wenn über Alternativen und Optionen nachgedacht wird, die Verkehrsanbindung des neuen Flughafens zu verbessern.“
So findet sich die Magnetbahnvariante auch auf einer Liste Mühlenfelds für den Aufsichtsrat vom April mit möglichen Lösungsansätzen, wie die veraltete BER-Verkehrsanbindung verbessert werden könnte. Denn das wird wegen des Passagierwachstums zwingend nötig. Wie berichtet, droht nach einem Gutachten im Süden Berlins Verkehrschaos und regelmäßig Stau auf der Stadtautobahn, wenn der BER am Netz ist.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
a) Über wie viele #U-Bahn-Züge verfügt die BVG und
wie #alt sind diese im Durchschnitt?
(Bitte nach #Großprofil und #Kleinprofil aufschlüsseln)
b) Über wie viele U-Bahn-Züge verfügt die BVG und
wie viele davon sind
– über 40 Jahre,
– 30-40 Jahre,
– 20-30 Jahre und
– 10-20 Jahre alt?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
c) Wie hoch sind die #Wartungskosten in o. g. Kategorien?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
Antwort zu 1. a) und b): Die BVG AöR teilt hierzu
mit: „Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die
Fragen 1a und 1b gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 01.01.2016 betrug der Fahrzeugbestand
bei der U-Bahn 1244 Wagen, die ein Durchschnittsalter
von 27,5 Jahren aufwiesen. Im Kleinprofil betrug das
Durchschnittsalter knapp 29 Jahre, im Großprofil knapp
26 Jahre. Die überwiegende Mehrheit der Züge sowohl im
Groß- als auch Kleinprofil ist zwischen 10 und 30 Jahren
alt. Der Rest entfällt auf Fahrzeuge, die älter sind als 40
Jahre sowie neuere Fahrzeuge, die jünger als 10 Jahre
sind.“
Antwort zu 1. c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
Wartungskosten, die pro Wagen-km angegeben werden,
betragen aufgeschlüsselt nach Klein- und Großprofil:
Kleinprofil: 0,35 €/km (36.690.112 km)
Großprofil: 0,39 €/km (85.851.876 km)“
Frage 2:
a) In welchem Umfang will die BVG in den nächsten
10 Jahren neue U-Bahn-Züge #beschaffen?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
b) Inwieweit geht diese Beschaffung über den normalen
Ersatz von Altbaureihen hinaus und inwieweit wird
dabei das #wachsende#Fahrgastaufkommen mit berücksichtigt?
Antwort zu 2. a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
entsprechende Beschaffungsstrategie wird derzeit finalisiert.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass sich das Land Berlin
und die BVG mit der am 07.01.2016 unterzeichneten
Absichtserklärung (Letter of Intent) verständigten, bis
zum Jahr 2033 umfassend in neue Schienenfahrzeuge und
hierbei insbesondere in neue U- Bahnfahrzeuge zu investieren.
Insgesamt umfasst die dem Letter of Intent zugrunde
liegende Beschaffungsplanung bei der U-Bahn die
Neubeschaffung von bis zu 462 Wagen im U-BahnKleinprofil
(inkl. Baureihe IK) und bis zu 704 Wagen im
U-Bahn-Großprofil bis zum Jahr 2033. Zusätzlich erfolgt
die bereits bekannte Ziehung der Option für 11 weitere 4-
Wagen-Züge der Baureihe IK, die aus Mitteln des Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)
finanziert wird.
Antwort zu 2. b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
geplante Beschaffung geht mit der Berücksichtigung eines
insbesondere aufgrund der wachsenden Stadt anzusetzenden
Mehrbedarfs voraussichtlich über den reinen Ersatz
von Altbaureihen hinaus.“
Der unter Antwort zu 2. a) benannte Beschaffungsumfang
umfasst Ersatzinvestitionen für altersbedingt ausscheidende
Fahrzeuge sowie Erweiterungen des Fahrzeugparks
in Folge von Nachfragewachstum. Das heißt,
über die Ersatzinvestitionen hinaus wird der Fuhrpark so
erweitert, dass auch der steigenden Verkehrsnachfrage
Rechnung getragen und auch künftig eine hohe Qualität
und Attraktivität des ÖPNV-Angebotes gewährleistet
werden kann.
Frage 3: Wie viele zusätzliche #U-Bahn-Fahrer werden
voraussichtlich bis 2021 benötigt?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der
genaue Umfang für die geplanten #Mehrleistungen befindet
sich in der Abstimmung.“
Frage 4: Wie weit sind die Entwicklungen zu autonom
fahrenden U-Bahn in Berlin vorangeschritten und sind die
neuen Baureihen für den Umbau auf autonomes Fahren
vorbereitet?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Zurzeit
gibt es #keine neuen Entwicklungen für #autonom fahrende
U-Bahnen bei der BVG. Für einen möglichen automatischen
Betrieb sind in der Baureihe IK und auch in
den jetzt zur Ausschreibung vorgesehenen Zügen Freiräume
zur Installation eines Gerätecontainers sowie die
notwendige Verkabelung zu diesem Container berücksichtigt.“
Berlin, den 05. September 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl
bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat
daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Mitwirkung
gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme
erstellt und dem Senat übermittelt wurde, ist
diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen in die
Beantwortung eingeflossen.
Frage 1: Welche #verkehrlichen#Sperrungen sind im
Zuge der Maßnahme „#Lückenschluss #U5“ noch geplant?
Frage 2: Wie werden die #Auswirkungen auf betroffene
Bereiche #abgemildert?
Antwort zu Frage 1 und 2: Die verkehrlichen Sperrungen,
Baustelleneinrichtungsflächen und deren Wiederherrichtung
sowie begleitende Maßnahmen sind in der „2.
Änderung für den Planfeststellungsbeschluss vom
21.10.1999 für den Bau der U-Bahnlinie 5, 2. Bauabschnitt
zwischen U-Bahnhof Alexanderplatz und UBahnhof
Brandenburger Tor im Bezirk Mitte von Berlin“
abschließend geregelt; der Beschluss ist bestandskräftig.
Aktuell liegen allerdings weder der Verkehrslenkung
Berlin noch dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Mitte Anträge vor, die neuerliche Sperrungen in
diesem Bereich nach sich ziehen würden. Eine konkrete
Aussage darüber, ob ggf. weitere Sperrungen erforderlich
werden, kann erst nach Einreichung entsprechender Anträge
durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) getroffen
werden.
Frage 3: Auf welcher Grundlage nutzen die Bauunternehmen
die Mittelpromenade Unter den Linden als
Baustelleneinrichtungsfläche, wurden Alternativen erwogen?
Wie kann das Land Berlin auf eine Verkürzung
dieser Sondernutzung hin wirken?
Antwort zu Frage 3: Für die Bautätigkeiten der BVG
in der Straße Unter den Linden wurden für die Baustelleneinrichtungsflächen
auf der Grundlage des § 12 Berliner
Straßengesetz vom Straßen- und Grünflächenamt
Mitte Sondernutzungserlaubnisse in Verbindung mit der
Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erteilt. In diesem
Zusammenhang waren im Vorfeld Abstimmungen zwischen
der BVG, der Verkehrslenkung Berlin und dem
Straßen- und Grünflächenamt Mitte als Erlaubnisgeber
notwendig, wobei selbstverständlich auch Alternativen
geprüft wurden. Das Land Berlin kann nicht auf eine
Verkürzung der Sondernutzung hinwirken, da diese, wie
schon in der Antwort zu Frage 1 und 2 erläutert, ohnehin
nur für den kürzest möglichen Zeitraum genehmigt wurde.
Frage 4: Wird nach Ende der Sondernutzung nur der
ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, oder gibt es
alternative Zielvorstellungen? Wenn ja, welche? Wenn
nein, wieso wird die Möglichkeit nicht genutzt?
Antwort zu Frage 4: Die Wiederherstellung der Straße
Unter den Linden erfolgt nach Ende der Sondernutzung
für die Baumaßnahmen der U5 im Wesentlichen in ihrem
ursprünglichen Zustand. Einige kleinere Anpassungsmaß-
nahmen wird es geben. So wird zum Beispiel an der
Kreuzung Unter den Linden/Glinkastraße/Neustädtische
Kirchstraße die Fußgängerquerung im Zuge der Mittelpromenade
neu eingerichtet. Es ist darüber hinaus vorgesehen,
die vorhandenen Planungsvorgaben (Ausschuss
Berlin 2000) für die Straße Unter den Linden zu überprü-
fen, um künftigen Verkehrsanforderungen, insbesondere
im Hinblick auf ÖPNV und Radverkehr, besser gerecht zu
werden. Da hierzu umfangreiche Prüfungen, Abstimmungen
und Anpassungen aufgrund veränderter verkehrlicher
Anforderungen erforderlich sind, konnte dies nicht im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme U5 erfolgen.
Frage 5: Welche Konzepte hat die BVG für die Nachnutzung
des U-Bahnhofs Französische Straße nach seiner
Schließung?
Antwort zu Frage 5: Für die Verknüpfung der Verlängerung
der U5 mit der U6 wird der heute etwas südlich
der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße gelegene
U6-Bahnhof Französische Straße nach Norden “verschoben“.
Für die Nachnutzung des mit Inbetriebnahme der
U5 zu schließenden U-Bahnhofs Französische Straße
wurde die BVG gebeten, Vorschläge zu entwickeln. Die
entsprechenden Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen
Berlin, den 06. September 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten
sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom
01.11.2015 bis 30.06.2015? (Bitte nach Monat und Linie
aufschlüsseln)
Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten
sich die eingesetzten #Busse der BVG im besagten
Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln)
Antwort zu 1. und 2.: Eine linienscharfe Erfassung der
Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht
vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) an den Aufgabenträger wird
die Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt.
Die regelmäßigen Abfahrten an Haltestellen der Stra-
ßenbahn, der U-Bahn und des Busses werden hinsichtlich
ihrer zeitlichen Lage in pünktliche und unpünktliche Abfahrten
unterteilt. Als pünktlich gilt eine Abfahrt von
einer Haltestelle, sofern sie maximal 90 Sekunden verfrüht
oder maximal 210 Sekunden verspätet ist. Als unpünktlich
gilt eine Abfahrt, wenn keine tatsächliche Fahrt
im pünktlichen Toleranzbereich liegt und wenn eine Fahrt
zwischen 211 Sekunden Verspätung und der Zeit bis zur
nächsten im Fahrplan ausgewiesenen Abfahrt (bei Takten
bis einschließlich 10 Minuten) bzw. 10 Minuten Verspätung
(bei Takten über 10 Minuten) erfolgt. Alle anderen
Fahrten gelten als unregelmäßig. Die als pünktlich
registrierten Abfahrten gemessen an allen als pünktlich
oder unpünktlich bewerteten Fahrten geben die Pünktlichkeitsquote
in Prozent an.
Für die Pünktlichkeit bei der U-Bahn, bei der Straßenbahn
und beim Bus ergaben sich gemäß Bericht der BVG
AöR für den Zeitraum November 2015 bis Juni 2016
folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Linie
(Angaben in Prozent):
Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn November 2015 bis Juni 2016
Frage 3: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten
sich die eingesetzten Züge der S-Bahn Berlin im besagten
Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln)
Antwort zu 3.: Die Verspätungsminuten gemäß der
von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) übergebenen Liefernachweise
für die Monate November 2015 bis Juni 2016
wurden bereits in den Antworten zu den Schriftlichen
Anfragen Nr. 17/17973 (Antwort zu Frage 3) und Nr.
17/18907 (Antwort zu Frage 3) dargestellt.
Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten
auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten
Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH.
Frage 4: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der
BVG im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie
aufschlüsseln)
Frage 5: Zu wie vielen Busausfällen kam es bei der
BVG im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie
aufschlüsseln)
Antwort zu 4. und 5.: Die Zug- und Busausfälle bei
der BVG werden in Form von ausgefallenen Nutzkilometern
erfasst. Nutzkilometer entsprechen der Leistungsmenge
der Fahrten, die für Fahrgäste freigegeben sind,
auf dem regulären Linienweg. Die ausgefallenen Nutzkilometer
nach Linien und Monaten gemäß Bericht der
BVG AöR für den Zeitraum November 2015 bis Juni
2016 wurden bereits in den Antworten zu den Schriftli-
chen Anfragen Nr. 17/17973 (Antwort zu Frage 2) und
Nr. 17/18907 (Antwort zu Frage 2) dargestellt.
Frage 6: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn
Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat
und Linie aufschlüsseln)
Antwort zu 6.: Die störungsbedingten Ausfälle gemäß
der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen
Liefernachweise für die Monate November 2015 bis
Juni 2016 wurden bereits in den Antworten zu den
Schriftlichen Anfragen Nr. 17/17973 (Antwort zu Frage
4) und Nr. 17/18907 (Antwort zu Frage 4) dargestellt.
Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf
einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten
Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH.
In den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen Nr.
17/17973 (Antwort zu Frage 5) und Nr. 17/18907 (Antwort
zu Frage 5) wurden zudem die Werte ausgefallener
Zugkilometer (Zugkm) für die Monate November 2015
bis Juni 2016 dargestellt.
Frage 7: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle
gab es im besagten Zeitraum aufgrund von
a) technischen Störungen und
b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach
Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume.
(Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln)
Antwort zu 7. a): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin
GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es
im Zeitraum vom 1. November 2015 bis 30. Juni 2016 zu
folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen
aufgrund technischer Störungen:
Monat Ausfälle technische Störung ** Verspätungsminuten*
November 2015 651 6.742
Dezember 2015 583 4.508
Januar 2016 1.195 10.538
Februar 2016 523 4.661
März 2016 572 4.550
April 2016 618 5.783
Mai 2016 798 7.265
Juni 2016 1.015 8.304
* Länder Berlin und Brandenburg gesamt
** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene
Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden
entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts
mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg
gesamt.
Antwort zu 7. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin
GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es
im Zeitraum vom 1. November 2015 bis 30. Juni 2016 zu
folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen
aufgrund von Witterungseinflüssen:
Monat Ausfälle witterungsbedingte Störung ** Verspätungsminuten*
November 2015 – 4
Dezember 2015 – –
Januar 2016 27 106
Februar 2016 – –
März 2016 – –
April 2016 – –
Mai 2016 68 288
Juni 2016 24 123
* und ** siehe oben
Frage 8: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten
Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht
und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund
nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem
Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn
Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr
der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren
2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte
finanzielle Betrag?
Antwort zu 8.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin
GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden
im Land Berlin im Zeitraum 01.11.2015 bis 30.06.2016
ca. 0,96 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert
dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 8,65 Mio. EUR.
Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages
erfolgt die endgültige Feststellung der finanziellen Beiträ-
ge für die Jahre 2015 und 2016 im Rahmen der Schlussabrechnungen.
Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen,
die zu einer erheblichen Verringerung
des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige
Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen
Abschläge angepasst. Für den Zeitraum November 2015
bis Juni 2016 wurde der finanzielle Beitrag durch das
Land Berlin insgesamt um 4,11 Mio. EUR gekürzt.
Berlin, den 05. September 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2016)
Der neue #U-Bahnhof Rotes #Rathaus ist etwas Besonderes: Er ist der einzige, der in der historischen Mitte Berlins steht, direkt vor dem Roten Rathaus. Und die Fahrgäste, die hier ab 2020 ein- und aussteigen sollen, werden schon auf den Bahnsteigen einen Einblick in die jüngste Geschichte der Berliner #Archäologie erhalten. „Die Gegenstände, die wir bei archäologischen Grabungen in der historischen Mitte gefunden haben, wollen wir in Vitrinen auf dem Bahnhof zeigen, zum Beispiel Vasen und Töpfe“, sagt #Senatsbaudirektorin Regula #Lüscher. Damit verrät sie Überlegungen, die bei der Feier des #Richtfests am Mittwoch mit Prominenz und einem Tag der offenen Baustelle eigentlich noch nicht bekannt werden sollten: Der Bahnhof Rotes Rathaus wird ein Archäologie-Bahnhof.
Die Vitrinen sollen in die Wandverkleidung der beiden Bahnsteige eingelassen sein. Archäologie statt Werbung, lautet das Motto. Darüber laufen aber noch Gespräche mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Verhandelt wird auch, ob mit großen Beamern historische Fotos oder Ansichten der Berliner Altstadt an die Bahnsteigwände geworfen werden können.
Das kann sich Berlins Landesarchäologe Matthias Wemhoff sehr gut vorstellen. Er dringt aber darauf, dass die historischen Keller des alten Berliner Rathauses als archäologisches Fenster fertiggestellt werden, bis die Strecke für die neue U-Bahn über den Alexanderplatz hinaus bis zum Hauptbahnhof in Betrieb geht. „Die Planung muss jetzt forciert werden.“
Die Sommerferien sind vorbei, die Züge rollen wieder: In den vergangenen
sechs Wochen hat die BVG unter Hochdruck die #U9-Bahnhöfe Rathaus #Steglitz und Walter-Schreiber-Platz saniert. Zeitgleich hat sie den U-Bahnhof
Schloßstraße für den späteren #barrierefreien Ausbau fit gemacht. Pünktlich
zum Schulbeginn am heutigen Montag, den 5. September 2016, fahren die
Züge der U9 wieder wie gewohnt. Doch die Arbeit der Baufachleute ist damit
noch nicht abgeschlossen.
Auf dem U-Bahnhof Schloßstraße erwies sich das Abtragen von mehr als vier
Schichten Farbe an den Wänden als besonders zeitintensiv und beschwerlich.
Daher wird auch in den kommenden Wochen jeweils in der Betriebspause in
den noch fertigzustellenden Bereichen weiter gearbeitet.
Im U-Bahnhof Rathaus Steglitz wurden u. a. Alu-Paneele an Stützen und
Treppenwänden zurückgebaut sowie die Hintergleiswände und der
verschlisse Bahnsteigbelag ausgebaut. An den Hintergleiswänden und den
Decken aller drei U-Bahnhöfe wurde zudem eine Betoninstandsetzung vorgenommen.
Die Bahnhöfe befinden sich jetzt teilweise in einem Rohbauzustand. Die
Bahnhöfe geben sich demnach vorübergehend „grau in grau“, was sich aber
nicht auf den U-Bahnbetrieb auswirkt, der jetzt wieder ganz regulär nach
Fahrplan verläuft. Die weiteren Arbeiten auf den Bahnsteig- und Vorhallenebenen
finden weitgehend in den nächtlichen Betriebspausen statt. Die Wiederherstellung
und Neugestaltung der drei Bahnhöfe erfolgt dann sukzessive
in den nächsten Monaten.
Berliner #Schnauzenbusse, Honeckers #Jagdwagen und russische #Staatslimousinen: Das Deutsche #Technikmuseum öffnet an den vier September-Sonntagen sein #Depot für Fahrzeuge des #Kommunalverkehrs. Kostenlos können sich Besucher Busse, Bahnen und Autos aus 150 Jahren Verkehrsgeschichte anschauen, wie das Museum mitteilte.
Im Depot befinden sich unter anderem 13 Busse – darunter die stadtbildprägenden Schnauzenbusse der 1920er und 30er Jahre – sowie 14 #Straßenbahnwagen, vier #U-Bahn- und drei #S-Bahnwagen. Auch russische Staatslimousinen, der Jagdwagen von Erich Honecker und andere besondere Autos sind zu sehen.
#U-Bahn,# Tram oder #Bus: Mit der #BVG kommen #Touristen in Berlin überallhin. Alle wichtigen Infos zu Touristenstrecken und -tickets.
Die Beliebtheit Berlins ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Während 2010 noch knapp neun Millionen Touristen in die Hauptstadt kamen, waren es 2015 bereits mehr als zwölf Millionen. Knapp 40 Prozent der Menschen, die Berlin besuchen, kommen aus dem Ausland. Da die deutsche Hauptstadt flächenmäßig weitläufig ist und die Sehenswürdigkeiten teilweise mehrere Kilometer weit auseinanderliegen, nutzen viele der Besucher die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit seinen insgesamt 3000 Fahrzeugen führen die Berliner Verkehrsbetriebe täglich bis zu 2,7 Millionen Fahrten durch. Sie ist damit der größte kommunale Verkehrsbetrieb Deutschlands.
Tourist sein in Berlin – Welches #Ticket ist das richtige?
Neben der Möglichkeit sich einen #Einzelfahrschein, ein Tages- oder #Wochenticket zu kaufen, haben Touristen in Berlin auch eine Auswahl an verschiedenen Touristen-Fahrkarten.
Mit der #Welcomecard können Berlin-Besucher nicht nur alle öffentlichen Verkehrsmittel samt BVG-Fähren benutzen, sondern erhalten zusätzlich Rabatte bei 200 verschiedenen touristischen Partnern in der Stadt. Zudem dürfen bei einem solchen Ticket drei Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren kostenlos mitfahren. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten: Die Welcomecard ist für 48 Stunden, 72 Stunden, für vier, fünf oder auch sechs Tage erhältlich. Besucher müssen sich zudem zwischen zwei Tarifbereichen entscheiden: AB oder ABC. Eine Welcomecard ist ab 19,50 Euro erhältlich.
Eine andere Möglichkeit ist die Berlin #Citytourcard. Mit diesem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel im Stadtgebiet – Tarifbereich AB – oder in ganz Berlin und Umland – Tarifbereich ABC – genutzt werden. Genauso wie bei der Welcomecard dürfen bei einem Ticket drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren kostenlos mitfahren. Auch hierbei gibt es die Möglichkeit zwischen den verschiedenen Zeitdauern für die Fahrkarte zu wählen. Bei der Citytourcard erhalten die Besucher noch einen …
Wie heißt der Amtssitz des Regierenden? Darüber streitet Berlin seit Langem. Für den neuen #U-Bahnhof ist die Entscheidung gefallen.
Das Rote Rathaus wird wieder zum Roten Rathaus. Der U-Bahnhof für die Linie #U5 vor dem ehrwürdigen Gebäude, der 2020 eröffnet werden soll, wird jetzt doch #Rotes Rathaus heißen. Bisher wurde er in der Planung als Berliner Rathaus bezeichnet. Der Namenswechsel soll offiziell mit dem Fahrplanwechsel im Dezember erfolgen – obwohl die ersten Züge frühestens 2020 halten werden.
Berliner oder Rotes Rathaus: Die Begriffe wirbeln durcheinander, seit der Bau 1869 eröffnet worden war. Schnell hatte sich damals der Begriff Rotes Rathaus eingebürgert. Es war der dunkelrote Backstein, der zu dem Namen führte. An rote Politik, die später in diesem Rathaus gemacht werden sollte, war damals unter König Wilhelm I. nicht zu denken.
Anders als viele Bezeichnungen, die Berliner angeblich ihren Bauten geben, wie Langer Lulatsch für den Funkturm, Telespargel für den Fernsehturm oder Waschmaschine für das Kanzleramt, hat sich der Begriff „Rotes Rathaus“ aber damals durchgesetzt.
Bis die Wende kam. Der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) zog im Oktober 1991 zwar noch ins Rote Rathaus ein, aus dem die Sozialisten der SED vorher ausziehen mussten, aber nach und nach versuchte die Senatskanzlei, aus dem Roten Rathaus, in dem nun die Schwarzen regierten, ein Berliner Rathaus zu machen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für
den Einbau von #Aufzügen im #U-Bahnhof #Zitadelle und
wann kann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
derzeit die ersten Vorarbeiten stattfinden und nach Erteilung
der Baugenehmigung, planmäßig in diesem Jahr
bereits ein Aufzug vom Bahnsteig 1 in die Vorhalle führen
wird. In 2017 wird der zweite Bahnsteig an die Vorhalle
und die Vorhalle an das Straßenland angeschlossen.
Somit geht die BVG AöR davon aus, dass in 2017 planmäßig
der Bahnhof Zitadelle barrierefrei erreichbar sein
wird.
Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau
von Aufzügen in den U-Bahnhöfen #Paulsternstraße, #Rohrdamm, #Siemensdamm, #Halemweg und #Jakob-KaiserPlatz
(bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Der geplante Baubeginn auf den U-Bahnhöfen
Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm und JakobKaiser-Platz
ist im Jahr 2017 und auf dem U-Bahnhof
Halemweg im Jahr 2018.“
Frage 3: Wann kann mit der Inbetriebnahme der jeweiligen
Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG plant die Inbetriebnahme der genannten
Bahnhöfe in den folgenden Jahren:
Siemensdamm: 2017 Paulsternstraße: 2018
Rohrdamm: 2018/2019 Jakob-Kaiser-Platz: 2018/2019
Halemweg: 2019“
Frage 4: Welche der U-Bahnhöfe der U7 erhalten aus
dem SIWA-II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau
von #prioritären Aufzügen und in welcher Höhe (bitte
einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Antwort zu 4.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den #barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs #Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt #witterungsunabhängig #barrierefrei erschlossen.
Berlin, den 23. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)